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Dienstag, 28. August 2012

Flotter Dreier auf Facebook

Die Mandantin ist erschüttert, denn der jüngst über Facebook gewonnene Liebhaber hatte sich noch vor dem ersten physischen Kontakt als Verräter entpuppt. Das soll nun mit anwaltlicher Hilfe gesühnt werden. Über Wochen hatte die virtuell betrogene Mandantin ein äußerst inniges verbales Verhältnis mit einem graumelierten Mittvierziger von einer Erscheinung, wie ihn die älteren Leser noch aus der Tabakwerbung im Fernsehen in Erinnerung haben. Nur in den ersten ein oder zwei Chat-Sessions unterhielt man sich noch über Beruf, Beziehungen und allerlei Banalitäten des Alltagslebens, bevor man „endlich“ zur Sache kam.

Fortan wurde fast nur noch über intime Vorlieben gesprochen und am Ende einer Session kam es (wohl) häufig zum gemeinsamen aber durch räumliche Distanz gekennzeichneten Orgasmus in dem von Zuckerberg gespendeten Liebesnest. Schließlich gestand die Mandantin während einer fleischlich dominierten Turtelei mehr für ihr virtuelles Gegenüber zu empfinden. Das Wort „Liebe“ soll gefallen sein. Offensichtlich ein Tabubruch, denn unvermittelt sah sich die geständige Chatterin einem Schwall wüster Beleidigungen ausgesetzt, die so gar nicht zu dem pfeiferauchenden Gentleman aus dem ihr mittlerweile auch ans Herz gewachsenen Facebook-Profil passen wollte.

Umgehend und schwer enttäuscht brach sie die Konversation ab und eleminierte auch die so vielversprechend verlaufene Facebook-Freundschaft. Doch bereits am nächsten Tag meldete sich der gerade verflossene Partner mit einer Nachricht und klärte darin die vor den Kopf gestoßene Gespielin auf. Er sei verheiratet und habe zur Auffrischung seiner sexuell nur noch schwach glimmenden ehelichen Beziehung im Einverständnis mit seiner Frau einen Dreierchat auf Facebook initiiert, ohne dabei den außerehelichen Chatpartner einzuweihen. Seine Ehefrau habe sich meistens parallel in sein Konto eingeloggt* und den Chat im Nachbarzimmer über einen eigenen Computer nicht nur verfolgt, sondern sich zwischendurch auch unter seinem Namen an der Konversation beteiligt – und erregt. Dies habe seiner abgekühlten ehelichen Beziehung neue Impulse verliehen und den Geschlechtsverkehr mit seiner Frau wieder zu einer regelmäßigen Institution werden lassen. Das Liebesgeständnis des Vortages habe jedoch eine Überreaktion seiner Frau ausgelöst und zu den derben Beschimpfungen geführt, für die er zwar nichts könne aber sich dennoch entschuldigen möchte.

Die Entschuldigung kam allerdings nicht so an, wie es sich der erfinderische Ehemann erhofft hatte, denn mit der Enthüllung des verheimlichten Dreiers war das Vertrauen endgültig dahin und der Kontakt fortan mit Hilfe einschlägiger Facebook-Einstellungen so weit als möglich blockiert. Der Mandantin ist nun nach Vergeltung im richtigen Leben zu Mute und sie war für den Einwand, dass man auf Facebook noch nicht einmal wisse, mit wem man es tatsächlich zu tun habe, so gar nicht empfänglich.

* Bei Einhaltung der "Erklärung der Rechte und Pflichten" sollte ein solcher Fall eigentlich ausgeschlossen sein: Nr. 4 Registrierung und Sicherheit der Konten, 8. Du wirst dein Passwort (oder deinen geheimen Schlüssel, wenn du ein Entwickler bist) nicht weitergeben, eine andere Person auf dein Konto zugreifen lassen oder anderweitige Handlungen durchführen, die die Sicherheit deines Kontos gefährden können.             

Montag, 28. Mai 2012

Facebook - eigenes Foto in fremden Profil

Es wird derzeit viel geschrieben über Facebook. Insbesondere über den  - je nach Perspektive - gelungenen oder misslungenen Börsengang. Ein entscheidender Faktor für die Wertbildung des Unternehmens ist sicherlich die Anzahl der Profile von derzeit über 900 Millionen. Nur ein Optimist würde dabei von der Mitgliederzahl sprechen. Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Zukunftsperspektive eines solchen Online-Giganten ist sicherlich die Kommunikation des Unternehmens mit seinen Nutzern und mit Dritten, die jedenfalls eine hohe Anforderung an die Infrastruktur von Facebook stellt.

Ich hatte nun die Aufgabe, Facebook zur Löschung von Fotos eines Mandanten in einem fremden Profil aufzufordern, welche nach Beendigung der Facebook-Freundschaft zwischen Verletzer und Urheber für letzteren nicht mehr sichtbar aber gleichwohl noch vorhanden waren. Facebook bietet die Möglichkeit, über eine Eingabemaske ein "Copyright Notification Complaint" einzureichen. Andere Wege sahen von vornherein nicht sehr vielversprechend aus. Es liess sich zwar eine Faxnummer im World Wide Web auffinden und auch mindestens eine E-Mail-Adresse, aber zunächst entschied ich mich dafür, den von Facebook vorgegebenen Weg zu beschreiten,

Nachdem ich die Eingabemaske am 24.05.2012 ausgefüllt und dort nur allgemein die URL des fremden Profils angeben konnte, nicht jedoch die genaue Adresse der Fotos, erhielt ich acht Stunden später eine Bestätigung der Beschwerde an meine angegebene E-Mail-Adresse incl. des Wortlauts meiner Beschwerde:

"Hallo,

Das Facebook-Team hat einen Bericht von Dir erhalten. Bitte beachte, dass dieser Kommunikationskanal nur für Berichte über Verstöße gegen Deine gesetzlichen Rechte, wie das Urheberrecht oder Markenrecht, gedacht ist. Wenn Du einen solchen Bericht eingereicht hast, ist keine weitere Handlung erforderlich. Falls Du uns jedoch zu einem anderen Thema kontaktiert hast, erhältst Du eventuell keine Antwort."


Am 25. Mai 2012 erhielt ich die nächste Nachricht:

"Hallo,

Danke für Deine E-Mail. Bitte beachte, dass dieser Kommunikationskanal für Berichte über Verstöße gegen Deine gesetzlichen Rechte, wie das Urheberrecht oder Markenrecht, reserviert ist. Basierend auf den von Dir zur Verfügung gestellten Informationen ist nicht klar, welches Foto Deiner Ansicht nach gegen Deine Rechte verstößt und wo sich das Foto auf Facebook befindet. Um sicherzustellen, dass wir Deinen Bericht richtig bearbeiten, sende uns bitte eine URL (Internetadresse) zu jedem Foto, das Du uns melden möchtest.

Falls ein Foto, das Du melden möchtest, in einem Pinnwandeintrag oder in Deinen Neuigkeiten zu finden ist, suche nach der URL, die direkt zu dem Foto führt, indem Du auf die Zeit- und/oder Datumsangabe, die unter dem Foto angezeigt wird, klickst. Zum Beispiel „vor 8 Stunden" oder „9. August"."


Nachdem ich mangels Einsehbarkeit der URL noch einmal die Fotos beschrieb und diese auch an die E-Mail hängte, teilte mir der Mandant mit, dass der Rechtsverletzer versichert hätte, die Fotos gelöscht zu haben. Damit war klar, weshalb Facebook der Beschwerde nicht wie gewünscht nachgehen konnte. Daraufhin zog ich die Beschwerde zurück und bekam am nächsten Tag wiederum Antwort von Facebook

"Hallo Herr Moebius,

Kein Problem. Wir werden der Meldung auf Ihren Wunsch hin nicht weiter nachgehen und haben außerdem die angehängten Fotos von unseren Servern gelöscht.

Schöne Grüße nach Isernhagen,

Lillie
User Operations
Facebook"


Die Kommunikation mit Facebook war im Ergebnis schneller als erwartet. Ob es daran lag, dass ich mich im Beschwerdeformular als Rechtsanwalt ausgegeben habe, läßt sich natürlich nicht sagen. Es ist ausserdem im Eigeninteresse von Facebook, zügig zu reagieren, da ab Kenntnis eines Rechtsverstosses eine Haftung von Facebook für die Verbreitung fremder Fotos in Betracht kommt. Angesichts der Größe des Unternehmens bleibt festzuhalten, dass Facebook auf die angezeigte Rechtsverletzung schnell und individuell reagiert hat.

Dienstag, 16. August 2011

Dr. Christian von Boetticher - "Juristisch legal, moralisch verwerflich, politisch der Tod." (BILD)


Der Kollege Dr. von Boetticher war auf dem Sprung zum Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und ist nun von seinem Amt als CDU-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein zurückgetreten. Damit hat sich auch der Anspruch auf den Präsidentensessel in Schleswig-Holstein erledigt. Der Grund für die politische Vollbremsung des Rechtsanwalts aus der Pinneberger Kanzlei Triskatis Sykosch Löhnert & Kollegen war die über Facebook angebahnte sexuelle Beziehung zu einer zum Zeitpunkt des Austauschs wechselseitiger Zärtlichkeiten erst 16-jährigen Düsseldorferin.

Während die Parteienlandschaft gelassen mit der straflosen Homosexualität des Kollegen Dr. Guido Westerwelle im Amt des Aussenministers umgeht, wird die straflose heterosexuelle Betätigung des Kollegen Dr. von Boetticher öffentlich abgestraft. Das war dann für das christlich-demokratische Urvolk in Schleswig Holstein eine zu anrüchige Untermalung für die Lieblingsmusik ihres Landesvorsitzenden. Die konsequente Umsetzung des Songs "Sweet Sixteen" von Billy Idol bleibt auf absehbare Zeit erst einmal Künstlern vorbehalten. Politiker müssen im Land der Bockwurst auf Lachshäppchen verzichten.

Freitag, 29. April 2011

"Traumhochzeit": BILD.de verbreitet live ungefilterte Beleidigungen gegen England

Die neben dem über BILD.de veröffenlichten Live-Stream der Hochzeit des britischen Thronfolgers eingeblendeten Kommentare der verbundenen Facebook-User sind unzensiert, ehrlich und selbstredend weltweit lesbar. BILD.de im erlesenen Zeitpunkt als Vorreiter in Sachen Meinungsfreiheit. Internet macht´s möglich, two thumbs up!

Dienstag, 10. August 2010

Datenbanken mit Fotos von über 10.000 deutschen Sex-Tätern im Internet öffentlich zugänglich


Während der Mißbrauch des Internets immer weitere Kreise zieht, wachsen gleichzeitig auch Datenbanken heran, die mit zahlreichen Profilen von Sexualtätern gefüllt sind. Ausführliche Informationen vom Geburtsdatum über die Berufstätigkeit bis hin zu sexuellen Neigungen und persönlichen Fotos füllen unzählige Internetseiten und lassen sich von Interessierten zum grossen Teil auch ohne Passwortabfrage abrufen. Immer mehr Sexualtäter nutzen dabei auch kostenpflichtige Internetdienste, um mit dem passenden Sexualpartner in Kontakt treten zu können.

Diesen Trend nutzen auch Sexualstraftäter für sich, indem sie ihre Opfer unter den in Datenbanken der Partnerbörsen und Community-Portalen gelisteten Sexualtätern suchen. In den USA hatte die Community "MySpace" schon 29.000 Sexualstraftätern den Zugang zur Online-Community gesperrt. Das Portal wollte so dazu beitragen, die Sicherheit des Social-Networks zu gewährleisten und möglichen Prozessen und behördlichen Auflagen zuvorkommen.

Mit einem „Panic Button“ will dagegen der britische Ableger des sozialen Netzwerks "Facebook" Schutz vor Sexualstraftätern bieten. Nutzer der Website im Alter zwischen 13 und 18 Jahren werden automatisch aufgefordert, den "Panic Button" in ihrem Profil zu installieren. Mit Betätigen des Knopfes können Jugendliche möglichen Missbrauch ihrer Profile an die Kinderschutzinitiative CEOP und "Facebook" selbst melden.

Wer also auf der Suche nach gleichgesinnten Sex-Tätern ein eigenes Profil im Internet anlegt, sollte sich darüber im klaren sein, dass auch Sexualstraftäter auf jedes öffentliche Profil zugreifen und hinter einer anonymen Kontaktaufnahme stecken können.