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Dienstag, 16. Dezember 2014

Religionsfreiheit

Man liest ja in diesen Tagen sehr viel. Viele Deutsche haben Angst vor der Islamisierung des Abendlandes und demonstrieren ihre Furcht auf der Strasse unter dem Kürzel "PEGIDA", was nichts anderes heißt als "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes". Justizminister Heiko Maas dagegen hat Angst vor einer "Schande für Deutschland" durch die Proteste der islamkritischen Bewegung "PEGIDA". Bundeskanzlerin Merkel erinnert sich zwar an das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit, sieht aber keinen Platz für Hetze und Verleumdung von Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen.

Nun haben aber viele Leute Angst vor Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen und sich zum Islam bekennen. Denn es gibt in Deutschland nicht nur das in Artikel 16a Grundgesetz garantierte Asylrecht, sondern auch den Schutz der Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Religionsfreiheit ist aber nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein Menschenrecht und wird in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO wie folgt formuliert:

"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."

Grundsätzlich werden insoweit die positive und die negative Religionsfreiheit unterschieden. Nämlich die Freiheit, religiöse Überzeugungen zu vertreten oder aber keiner Religon anzugehören als auch die Freiheit, seine Überzeugung beliebig zu wechseln.

Damit ist klar, das auch der muslimische Glauben in Deutschland durch das Grundgesetz und die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen geschützt ist. Der Islam als in Deutschland geschützte Religion gewährt selbst allerdings keine negative Religionsfreiheit für Muslime. Die Freiheit, sich für eine andere Religion als den Islam zu entscheiden oder Atheist zu werden, gibt es für einen Muslim und dessen Kinder grundsätzlich nicht. Im islamischen Recht wird der Glaubensabfall zuweilen sogar mit dem Tod bestraft.

Unter dem Aspekt der negativen Religionsfreiheit ist der Islam daher durchaus kritisch zu würdigen und ob der Ausdruck bürgerlichen Unbehagens in Form von Demonstrationen angesichts der von islamischem Fanatismus geprägten Nachrichtenlage deshalb das Prädikat "Schande für Deutschland" verdient, wage ich zu bezweifeln.

Freitag, 8. Februar 2013

Justizminister Blues (Niedersachsenversion)

Was haben, Punks, Skinheads, Justizminister, Rechtsanwälte, Landtagsabgeordnete und Profichristen gemeinsam? Richtig! Schön mit dem Autochen volltrunken an ihren Mitmenschen vorbeischrammen und gegebenenfalls auch mal einen wegnieten. Wo gehobelt wird, fallen auch Späne. Schwamm drüber und ab ins Wochenende - Prösterchen!  

Donnerstag, 7. Februar 2013

Justizminister fährt besoffen, Bildungsministerin erschummelt Dr.-Titel, Verteidigungsminister klaut geistiges Eigentum, Bundespräsident im Ermittlungsverfahren

Woher die Politikverdrossenheit der Bundesbürger herrührt, ist mir kein Rätsel. Für eine Wahlbeteiligung von unter 60% bei den letzten niedersächsischen Landtagswahlen fehlt mir jedes Verständnis. Ich meine, dem Volk mangelt es schlicht an Disziplin und denke, eine Verschärfung des Steuer- und Strafrechts nebst Kürzung unnötiger Mittel im sozialen Bereich zur Läuterung des politischen und gesellschaftlichen Gewissens könnte hier Wunder bewirken. Der Deutsche war schon immer empfänglich für den wohltuenden Einfluss einer harten Hand.

Einer Gesellschaft, der es am nötigen Respekt für geistiges Eigentum mangelt, die den schweren Diebstahl von Firmeneigentum beklatscht und Schwarzfahren für ein Kavaliersdelikt hält, dürstet es nach klaren Worten. Dem Abfärben einer nur fälschlich als gewissenlos erscheinenden Selbstbedienungsmentaltät der politischen Führung auf das Volk muss umgehend Einhalt geboten werden.

Die Verteidigung deutscher Interessen darf nicht nur in Afghanistan erfolgen, sondern muss auch in der Heimat gewährleistet werden und was eignet sich hierfür besser, als eine strikte Gesetzgebung unter gerechter Verteilung der Ressourcen, die sich einerseits an christlichen Werten orientiert aber mit gütiger Strenge eine erhellende Orientierungshilfe für das um Werte ringende Volk ist. Geben ist seliger denn Nehmen!