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Freitag, 8. Mai 2020

Die Frauenleiche aus der Weser

Im algerischen Befreiungskampf wurden Ende der fünfziger Jahre zahlreiche Gegner vom französischen Militär mit Beton an den Füßen im Golf von Algier versenkt. Die argentinischen und chilenischen Juntas nahmen sich Ende der siebziger Jahre an den Methoden der Franzosen ein Beispiel und ließen auf die gleiche Weise ihre politischen Gegner verschwinden. Auch in der amerikanischen Unterwelt kommt es immer wieder vor, dass die Überreste stadtbekannter Verbrecher, die mit einem Zementblock beschwert wurden, aus den Gewässern um Chicago oder New York gezogen werden.

Die Überschrift in der BILD-Zeitung "MAFIA-METHODEN IN NIENBURG - Frau mit Betonplatte in der Weser versenkt?", weckte bei mir die Befürchtung, dass diese grausame Methode der Selbstjustiz nun auch in das beschauliche Weserstädtchen Einzug gehalten hatte, in dem das Amtsgericht Nienburg für Recht und Ordnung sorgen soll. War etwa die Untätigkeit der Nienburger Justiz Anlass für gepeinigte Seelen, das Recht schließlich selbst in die Hand zu nehmen oder handelte es sich bei dem Verbrechen um eine Abrechnung im Nienburger Millieu? Mit den Gerüchten, dass die Getötete in Heimen aufgewachsen und später in die Prostitution abgerutscht sei, verdichteten sich die Spekulationen um das bedauernswerte Opfer.

Als sich schließlich aber herausstellte, dass die mit auf dem Rücken gefesselten Händen aufgefundene Wasserleiche aus der Weser eine 19-Jährige Frau aus Schöningen ist, die Mutter zweier Kleinkinder war, die von einer Pflegefamilie betreut werden, fiel mir und auch zahlreichen Amtsträgern in Nienburg ein Stein vom Herzen. Denn es war nun sehr wahrscheinlich, dass der Hintergrund für die abscheuliche Tat nicht in einem örtlichen Justizskandal zu suchen ist, sondern der Ursprung für diese tragische Geschichte außerhalb der idyllischen Weserregion liegen dürfte. Der Nienburger Spargel sollte also bald wieder schmecken und auch am Amtsgericht Nienburg wird in Kürze wieder die gewohnte Ruhe einkehren.

Sonntag, 10. Juni 2018

Rolf Schälike - Interview mit einem Justizkritiker - Teil 4

Mö: Das klingt souverän und nach einem anwaltlichen Arbeitsmodell, welches sich über Jahre entwickelt hat. Zum Abschluss unseres Interviews hätte ich daher noch ganz gern gewusst, wieviel Prozesse Sie im Kampf um Ihre Meinungsfreiheit geführt haben, wie viele davon Sie gewonnen haben und wieviel Geld Sie Ihr Einsatz für dieses Grundrecht gekostet hat.

RS: Wieso Abschluss? Darf ich Fragen stellen? Wie viel Prozesse ich geführt habe? Ich habe nur einmal geklagt, was Meinungsäußerung betrifft. Prozessen sind immer gegen mich geführt worden. Was die Anzahl betrifft, so stellt sich die Frage, wie gezählt wird. Ich zähle Widerspruchsverhandlung, Berufungsverhandlung, Hauptsacheverhandlung, BGH, BVerfG, Kostenverhandlung als gesonderte Prozesse, obwohl oft es ja die gleiche Sache ist. Eine Übersicht über gewonnene Prozesse gibt es auf: http://www.buskeismus.de/schoene_entscheidungen.html
Das sind 126 (einhundertsechsunzwanzig). Insgesamt gab es etwas über 200 Prozesse. In der Auflistung fehlt der Dresdner DDR-Prozess, wo es ausschließlich um Meinungsfreiheit ging, zwei gewonnenen Prozesse bis 2005. Einer davon beim Richter Sievers (ZK 12), der das bekannte Link-Urteil 1998 fällte. Dann habe ich einen Nichtäußerungsprozess gegen die Ehefrau meines Ex-Partners gewonnen und ca. 100.000,- EUR zugesprochen bekommen. Einen Bußgeldprozess habe ich 2017 gegen Ökofanatiker in der Nachbarschaft und eine Behörde gewonnen. War aber kein Äußerungsprozess. Es liegen noch vier (4) Berufungen bei Buske und einige Verjährungssachen in Berlin. Von der Bilanz heut habe ich, was Gerichts- und Anwaltskosten betrifft, etwa. 180.000,- € Verlust gehabt in den 14 Jahren. Das macht monatlich knapp etwas über 1.000,- € aus. Kosten für PC, Urteile, Zeit, Fahrkosten, Recherchekosten, Zahlungen an Mitarbeiter sind nicht einberechnet. Schertz & Co. habe ich etwa 50.000,- € an Gerichts- und RA-Kosten Verlust gebracht. Das dürfte bei denen keine Portokasse mehr gewesen sein. Deswegen sehe ich mich als Beweis für die Existenz der Justizmafia in Deutschland an. Das interessiert Sie, Herr Möbius, nicht. Keine Ihrer Fragen ging in diese Richtung. Sie kniffen. Die meisten verlorenen Prozesse würde ich heute gewinnen. Kosten würden trotzdem übrig bleiben, u.a. als Folge des Anwaltszwanges und des hohen Kriminalitätspotentials unter den Rechtsanwälten.

Mö: Kneifen werde ich wohl bei der Veröffentlichung von diversen Namen, die Sie hier genannt haben, aber bislang bin ich davon ausgegangen, dass es bei allen Mängeln des deutschen Gerichtswesens nicht um eine mafiöse Struktur geht. Selbstherrliche Richter gibt es zwar zuhauf, sie dürften allerdings nicht organisiert sein. Sehen Sie das anders?

RS: Ich bin kein Verschwörungstheoretiker. Mafiöse Strukturen bedeuten nicht klare Organigramme etc.. Es ist wie bei den Geheimdiensten, diese nutzen das reale Leben dank ihrer geheimen Macht. Direkte Beteiligung an Terror etc. ist schwer beweisbar, auch weil meist nicht vorhanden. Auch Politiker sind mafiös im Rahmen der geltenden Gesetze. Was machen Sie bei den Namen? Mafia kann man theoretisch definieren oder experimentell erkennen. Ich erkenne diese experimentell. Die Theorie hinkt nach bzw. dient der Verdummung und Stabilisierung des Einflusses der Mafia. In Deutschland wird viel von Filz gesprochen. Im Prinzip ist das schon Mafia. Die Mafia benötigt einen Nährboden, der ist für die Mafia in Deutschland z.T. fruchtbarer als z.B. in Russland. All das kann man aber nur konkret und mit Namensnennung diskutieren. Alles andere ist pure Ideologie.

Mö: An diesem Experiment beteilige ich mich auch schon seit über 20 Jahren und habe ähnliche Erfahrungen wie Sie gemacht, wenn auch nicht so intensiv. Falsche Urteile führe ich allerdings grundsätzlich auf persönliche Defizite bei Richtern zurück, die sich insoweit jedoch nicht wesentlich von Akademikern in anderen Tätigkeitsfeldern unterscheiden dürften. Ein Richter hat nur bessere Möglichkeiten, sich als Arschloch zu präsentieren als ein Informatiker. Wie lange wollen Sie die Öffentlichkeit noch darüber unterrichten, was tatsächlich in deutschen Gerichtssälen passiert? Ein Ruhestand unter Palmen ist für Sie keine Alternative?

RS: Sie sagen: „Falsche Urteile führe ich allerdings grundsätzlich auf persönliche Defizite bei Richtern zurück, die sich insoweit jedoch nicht wesentlich von Akademikern in anderen Tätigkeitsfeldern unterscheiden dürften.“ Sehe ich ganz anders. Richterfehler sind menschliche Fehler. Im Unterschied zu Akademikern brauchen Richter nicht kreativ zu sein. Karrieremäßig und geschäftlich gesehen sind Richter auf Fehlurteile (Willkürurteile) nicht angewiesen. Anders bei den Rechtsanwälten. Kriminelle Rechtsanwälte haben einen höheren finanziellen Erfolg als nicht kriminelle Rechtsanwälte. Ein Richter riskiert seine Pension, seinen Ruf etc., ein Rechtsanwalt de facto nichts. Die Konkurrenz unter den Richtern ist eine ganz andere als unter den Rechtsanwälten. Rechtsanwälte müssen natürlich die Meinung und das mögliche Verhalten des Gegenanwalts, des Staatsanwalts und des Richters berücksichtigen. Rechtsanwälte sind aber Geschäftsleute mit Privilegien gegenüber anderen Geschäftsleuten im Land. Die Politiker nutzen die Rechtsanwälte als Kettenhunde, wie wir das mit der neuen Datenschutzverordnung erleben werden. Dass Rechtsanwälte die Schuld bei Fehlurteilen den Richtern geben, ist meist verlogen bzw. dumm. Es gibt allerdings genügend Fehlurteile, gegen die ein guter, engagierter Rechtsanwalt nichts tun kann. In meinem Fall mehr als einhundert, denn ich befasse mich als Nichtjurist – d.h. unsteuerbar und unabhängig – kritisch mit der Justiz. Viele Juristen in Robe sehen darin eine Gefährdung des Rechtsstaates und der Privilegien aller Kollegen. Eine Fehlentscheidung ist da vorprogrammiert. Einleiten muss diese allerdings ein Rechtsanwalt. Ich habe noch keinen Zeitpunkt, wann ich mit Buskeismsus aufhöre. Habe so allerhand Pläne. Werde dieses Jahr achtzig (80).

Mö: Werter Herr Schälike, ich bedanke mich für das Interview und wünsche Ihnen weiterhin ein gutes Gelingen Ihrer juristischen Projekte.

(Teil 1 des Interviews - Teil 2 des Interviews - Teil 3 des Interviews).