Posts mit dem Label RTL werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label RTL werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 11. März 2020

Xavier Naidoo - Meinungsfreiheitstest

https://www.bitchute.com/video/TBai4Lv8DJnJ/
Jeden Tag gibt es in der Öffentlichkeit kleine Übungsfälle zum Erlernen der Abgrenzung von Äußerungen, die der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit unterfallen, von solchen, die verbotener Schmäkritik oder gar strafrechtlich relevantem Verhalten zuzuordnen sind. Mittlerweile fühlt sich ganz Deutschland kompetent genug und deshalb dazu berufen, diese schwierige Abgrenzung mit wenigen Worten für in die Kritik geratene Äußerungen vorzunehmen. Was berufserfahrenen Richtern oftmals nicht gelingt und dann bisweilen vom Bundesverfasungsgericht zu Gunsten des Äußernden korrigiert wird, glauben Journalisten mit Hilfe von moralischen Mustern wie "Unverschämtheit", "Hetze" oder "Rassismus" leisten zu können und ersetzen notwendige juristische Abwägungen durch verkürzte Wertungen, die angesichts des weitreichenden Schutzes der Meinungsfreiheit oftmals zu falschen Ergebnissen führen.

Der aktuelle Übungsfall betrifft das oben eingebundene Video des Künstlers Xavier Naidoo, das äußerst geringe Anforderungen an den juristischen Sachverstand eines jeden Zuhörers stellt, um herauszufinden, ob die dort gesungenen Worte von der Meinungsfreiheit gedeckt sind oder nicht. Angesichts der am kommenden Samstag anstehenden DSDS-Liveshow mit Xavier Naidoo bei RTL, darf man gespannt sein, welche Konsequenzen dessen gesungene Worte nach sich ziehen werden. Denn auch von der Meinungsfreiheit geschützte Texte führen oftmals zu Konsequenzen, die aus rechtlicher Perspektive nur für eindeutig rechtswidrige Äußerungen angemessen wären.

Mittwoch, 30. Januar 2013

"Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?" - heute im stern-TV

Am heutigen Tag bekommt das Opfer des Falles, über den ich unter den Titeln "Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?" und "Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?" Zweiter Teil: Berufung beim OLG Celle berichtet habe, ein Gesicht.

Anläßlich der Debatte auf Grund des Artikels einer stern-Journalistin über eine Begegnung mit Rainer Brüderle (FDP), läßt stern-TV auf RTL am Mittwoch den 30.01.2013 ab 22:15 Uhr die sonntags in einem einsamen Bürohaus bedrängte Reiningungskraft zu Wort kommen, um ihr Schicksal vor der Kamera zu schildern.

Die Frau wurde zunächst am 14.03.2012 durch das Landgericht Hannover mit Urteil zum Az.: 6 O 335/11 verurteilt, es zu unterlassen, über den lüsternen Disponenten auch im Rahmen eines Vier-Augen-Gesprächs mit ihrer Arbeitgeberin zu behaupten, dass er sie sexuell belästigt und am 13.11.2011 gefragt habe; „Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?". Nach einem Hinweis des OLG Celle vom 11. Juni 2012 zum Az.: 13 U 71/12, wonach die Berufung gegen das Urteil Erfolg haben würde, hatte der sexuell unausgelastete Familienvater an seinen Unterlassungsansprüchen nicht weiter festgehalten.

Das Oberlandesgericht hatte ausgeführt: "Um Kosten, auch weitere Anwaltsgebühren für eine mündliche Verhandlung, zu sparen, sollte der Beklagte erwägen, die Widerklage zurückzunehmen." Weil die belästigte Frau eine angemessene Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts in Form eines klarstellenden Urteils anstrebt und der Klagerücknahme nicht zugestimmt hatte, steht eine Entscheidung in der Berufung weiter aus.