Posts mit dem Label Robe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Robe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 14. September 2020

Warum Anwälte eine Robe tragen



Immer wieder trifft man im Internet auf die angebliche Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. vom 15.12.1726, auf welche die aktuelle Berufstracht von Rechtsanwälten zurückzuführen sei: "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt." Ich habe die Quelle nicht überprüft und es mag sein, dass einem monarchistischen Herrscher die Widerworte der Anwaltszunft derart sauer aufgestoßen sind, das er sie mit einer Art Robe stigmatisieren wollte. Doch die Zeiten absolutistischer Herrscher sind vorbei und man wird als Rechtsanwalt bisweilen gefragt, welchen Sinn das Tragen der Robe für einen Anwalt heute noch hat. Ich selbst hatte vor Gericht hier und da bereits kleine Diskussionen über meine fehlende Robe, ohne dass dieses je Konsequenzen gehabt hätte. Weshalb es heute überhaupt noch der Vorschrift des § 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) folgend eine Berufstracht für Anwälte gibt, wurde in meinem Beisein vor Gericht aber noch nie hinterfragt.     

Allerdings erläutert der Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.11.2016 zum Az.: AnwZ (Brfg) den Sinn und Zweck der vor Gericht getragenen Anwaltsrobe wie folgt: Es besteht ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit daran, dass Gerichtsverhandlungen in guter Ordnung und angemessener Form durchgeführt werden können. Diesem Zweck dient es, wenn auch die an der Verhandlung beteiligten Rechtsanwälte eine Amtstracht tragen (BVerfGE 28, 21, 31 f.). Sie werden dadurch aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der Verhandlung herausgehoben; ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) wird sichtbar gemacht (BVerfG aaO; Scharmer in Hartung/Scharmer aaO Rn. 16, 41; Wolf in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 1 BRAO Rn. 91). Darin liegt auch ein zumindest mittelbarer Nutzen für die Rechts- und Wahrheitsfindung im Prozess; denn die Übersichtlichkeit der Situation im Verhandlungsraum wird gefördert und zugleich ein Beitrag zur Schaffung der Atmosphäre der Ausgeglichenheit und Objektivität geleistet, in der allein Rechtsprechung sich in angemessener Form darstellen kann (BVerfG aaO).
 
Durch das Anlegen der Robe tritt der Rechtsanwalt mithin als Person hinter seiner Funktion als Prozessbeteiligter zurück (Scharmer in Hartung/Scharmer aaO Rn. 18 f. mwN; Ahrens, Anwaltsrecht Rn. 128). Die Anwaltsrobe verkörpert - im Unterschied zu anderen Berufskleidungen und zu anderen Kleidungsstücken des Rechtsanwalts - für alle Anwesenden erkennbar die Organstellung des Rechtsanwalts und das Ziel einer ausgeglichenen und objektiven Verhandlungsatmosphäre, die durch die Grundsätze der Sachlichkeit und der Rationalität sowie der Verallgemeinerungsfähigkeit der Rechtsanwendung geprägt ist (Scharmer in Hartung/Scharmer aaO Rn. 18 f. mwN; Ahrens, Anwaltsrecht Rn. 128). Eine überaus einleuchtende Erklärung, der ich mich nur anschließen kann. Das Tragen der Robe unterstreicht das distanzierte Auftreten des Anwalts im Rahmen des Sachlichkeitsgebots gem. § 43a Abs. 3 BRAO vor Gericht, wonach sich ein Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten darf. Denn Beleidigungen und andere Persönlichkeitsrechtsverletzungen haben im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung nichts verloren.

Sonntag, 28. Juli 2019

Mal wieder die Robe

"Ich habe Sie gar nicht erkannt", sagte der Amtsrichter zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Ich hätte ja keine Robe an. Es ging wohl weniger ums Erkennen, sondern um den Mangel des Auftretens ohne Robe vor Gericht. Derartiges ist mir schon so lange nicht mehr passiert, dass ich nicht umgehend mit dem genauen Paragraphen glänzen konnte, der da regelt, dass das Tragen der Robe in Zivilsachen vor dem Amtsgericht keine Pflicht ist.

Nach Meinung des Amtsrichters könne nur er selbst mich vom Tragen der Robe befreien. Die Diskussion wurde nicht vertieft, die Verhandlung ging ohne Aufregung weiter und endete mit dem gewünschten Ergebnis. Ich habe natürlich im Büro gleich nachgesehen und § 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte wiedergefunden: "Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht." Die Bedeutung dieser Vorschrift scheint vielen Amtsrichtern nicht präsent und ist durch den Verweis auf die Üblichkeit auch nicht ganz eindeutig.

Noch im Jahre 2014 verweigerte das Amtsgericht Augsburg daher die Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit einem Anwalt ohne Robe und sah sich durch das Landgericht Augsburg bestätigt, weil das Tragen der Robe jedenfalls vor dem Amtsgericht Augsburg lang anhaltendes Gewohnheitsrecht sei. Erst das Oberlandesgericht München kam zu dem Schluss, dass Anwälte in Zivilsachen vor dem Amtsgericht keine Robe tragen müssen, weil das Gewohnheitsrecht durch die vom Gesetzgeber an die Berufsvertretung der Rechtsanwälte übertragene Möglichkeit zur Regelung eigener Belange, die unter anderem durch die Regelung des § 20 BORA erfolgt ist, überholt sei. Jedenfalls in Zivilprozessen vor einem Amtsgericht kann die Robe deshalb im Büro hängen bleiben.

Montag, 23. Juni 2014

Fachanwaltsrobe

Seit ich klein bin, mag ich Superhelden. Leider hat es bei mir nur zum Fachanwalt für IT-Recht gereicht und den ersten Jahrgängen von Superman, Hit-Comics und Perry Rhodan im Bild. Nun aber bietet mir die Firma Wasmer einen Ausweg aus dieser persönlichen Misere mit dem Angebot einer speziellen Fachanwaltsrobe.

Einem echten Comicfan reicht die Wasmer-Robe mit dem schlappen Aufnäher im Stile einer Spielführerbinde natürlich nicht aus und so habe ich mich entschlossen, mein verfehltes Lebensziel wenigstens zum Teil durch die purpurrote Fachanwaltsrobe Modell "IT-Recht" mit blauer Blog-Bordüre (ab 1.000.000 Leser) und goldener Filesharingmedaille am Band (mehr als 100 gerichtliche Verfahren) zu kompensieren.

Da die die Gestaltungsvorschriften der Anordnung über die Amtstracht im Geschäftsbereich des niedersächsischen Justizministeriums Anwaltsroben nicht betrifft und auch § 20 BORA keine Gestaltungsvorschriften für die Robe von einem Rechtsanwalt kennt, werde ich die Gerichte der Republik in Zukunft mit meiner Superheldenrobe bereisen - immer bewaffnet mit vorformulierten Befangenheitsanträgen und Beschwerdevordrucken für die Rechtsanwaltskammer. Wehe, einer wagt es, im Gericht über mich zu lachen.