Donnerstag, 28. Dezember 2023

Staatsanwaltschaft Hannover

Eine Nachricht von Google Maps erreicht mich und mir wird mitgeteilt: "Dein Foto wurde 400.000-mal aufgerufen". Es handelt sich um ein Foto von dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Hannover am Volgersweg 67. Wenn man bei Google nach "Staatsanwaltschaft Hannover" sucht, wird dieses Foto auch prominent angezeigt und es freut mich natürlich, wenn ich Menschen auf der Suche nach der Staatsanwaltschaft Hannover helfen kann. Bei den Google-Rezensionen kommt die Staatsanwaltschaft Hannover mit zwei Sternen nicht so gut weg, wobei das natürlich nicht an mir liegt. Ich habe dieser überaus kompetenten Strafverfolgungsbehörde 5 Sterne gegeben, weil sie fast alle Strafverfahren gegen mich eingestellt hat.

Vielleicht mache ich auch mal ein Foto von der Staatsanwaltschaft Verden, bei der aktuell zwei Ermittlungsverfahren gegen mich geführt werden, natürlich wegen dieses Blogs, der immer wieder für Aufmerksamkeit bei der Justiz sorgt. Die Ermittlungsverfahren basieren auf den Lichtbildern folgender Blogeinträge und mir wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gem. § 86a StGB durch Bildbeiträge in folgenden Blogartikeln vorgeworfen: https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2020/04/rueckgabe-der-anwaltszulasssung.html und https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2020/04/corona-widerstand-wird-nicht-geduldet.html sowie https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2022/12/adel-gegen-deutschland.html

Ich habe der Polizeidirektion Hannover mitgeteilt, dass ich in den dort verwendeten Bildern gar keine Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erkennen kann. Ich bin mir sicher, dass die Staatsanwaltschaft Verden auch keine Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in meinen Illustrationen erkennen kann und das Verfahren bald einstellt. Dann bekommt die Staatsanwaltschaft Verden bei den Google-Rezensionen auch 5 Sterne von mir und ich mache ein schönes Foto von dem Gebäude, in dem die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in Verden ihre Arbeit verrichten.

Dienstag, 31. Oktober 2023

HSV klagt auf Schadensersatz nach verlorenem Prozess um viagogo-Tickets

Nach der Niederlage der HSV Fußball Aktiengesellschaft vor dem Landgericht Hamburg durch das Urteil vom 14.10.2022 zum Az.: 312 O 106/20 verlangt der HSV nun mit einer weiteren Klage die Kosten des ersten Verfahrens in Höhe von über EUR 10.000,- als Schadensersatz und weitere Vertragsstrafen, weil die Beklagten trotz Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft weder Namen noch Anschrift der Zweiterwerber der Karten für das Derby zwischen dem HSV und dem FC St. Pauli genannt haben. Das Landgericht Hamburg hatte die erste Klage der HSV AG ganz überwiegend abgewiesen, weil die HSV AG keine Rechtsverletzung bei der Weitergabe der Tickets durch die in Stuttgart wohnenden Beklagten hatte darlegen können. Damit soll nun nicht das Unvermögen des HSV, den Beklagten eine Vertragsverletzung beim Weiterverkauf der Tickets nachzuweisen, maßgebliche Ursache für den durch den Prozess entstandenen Schaden beim HSV sein, sondern die Nichterteilung der gewünschten Auskunft durch die verklagten Ersterwerber der Fußball-Tickets.

Die neue Klage auf Schadensersatz wurde nun vom Landgericht Hamburg per Beschluss vom 27.10.2023 zum Az.: 312 O 184/23 an das Landgericht Stuttgart verwiesen, weil das vom HSV zunächst angerufene Landgericht Hamburg nicht zuständig war. Das Landgericht Hamburg wies darauf hin, dass im Falle des Anspruchs auf eine Vertragsstrafe die Klage auf Zahlung am Erfüllungsort der gesicherten Hauptverbindlichkeit in der Regel am Schuldnerwohnsitz zu erheben sei und im Falle eines Schadensersatzanspruchs der Erfüllungsort bei vertraglichen Ansprüchen derjenige der verletzten primären Leistungspflicht sei. Es könne dahinstehen, ob die Hauptleistungspflicht des Vertragspartners nach den AGB in der vollständigen Zahlung des für den Spielbesuch zu zahlenden Preises oder in der sich aus den AGB ergebenden Unterlassungsverpflichtung oder in der Erteilung der Auskunft bei Zuwiderhandlungen liege. Denn in allen drei Fällen sei nach § 269 I BGB Erfüllungsort der Wohnsitz des Vertragspartners. Nun wird in Stuttgart über die Zahlungsklage des HSV entscheiden.

Dienstag, 3. Oktober 2023

Brandmauerland

Brandmauer AfD
Die alte Mauer ist weg, die neue Mauer ist da und Deutschland feiert trotzdem. Am Tag der Deutschen Einheit im Jahre 2023 gibt keine deutsche Einheit mehr, denn quer durch Deutschland zieht sich eine Brandmauer. In der Architektur gibt es Brandmauern, die das Übergreifen von Feuer verhindern sollen. Die Brandmauer, die Deutschland aktuell teilt, ist eine politische Brandmauer. Sie soll den parteipolitischen Einfluß der AfD auf ein Minimum reduzieren und die AfD innerhalb des deutschen Parteienspektrums isolieren. Diese Brandmauer soll undurchlässig sein und jede Form der Kooperation mit der AfD auf europäischer, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ausschließen.

Wie bei einer physischen Brandmauer scheint die Angst vor einer Bedrohung Antrieb für die Mauer eines totalen Kooperationsverbots zu sein. Es ist die Angst vor der AfD, die man regelmäßig schon den Schlagzeilen der Presselandschaft entnehmen kann, wenn von neuen "katastrophalen" Wahlprognosen zu Gunsten der AfD die Rede ist. Wovor haben die anderen Parteien so große Angst, wenn es ihrer Ansicht nach der totalen Ausgrenzung der AfD bedarf? Ist es die Angst davor, dass die Kooperation mit der AfD Deutschland in eine rechtsextreme und europafeindliche Diktatur führen würde oder fürchten Parlamentarier die Bedrohung ihrer eigenen politischen und damit auch wirtschaftlichen Zukunft?

Da eine Partei, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, vom Bundesverfassungsgericht gem. Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz als verfassungsfeindlich eingestuft und verboten werden kann, sollte der erneute Weg in eine Diktatur schon deshalb verrsperrt sein und jedenfalls im gesetzgebenden Parlament keine Angst auslösen.

Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass der Versuch der umfassenden Ausgrenzung der AfD und deren pauschalen Verunglimpfung als Nazi-Partei vorrangig das Ziel hat, die jahrzehntelang bestehende Hackordnung der Parteien und deren Finanzierung möglichst aufrecht zu erhalten und eine starke Konkurrenz mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verdrängen. AfD-Politiker vom Format des Fraktionsvorsitzenden der AfD Thüringen machen es anderen Parteien verhältnismäßig leicht, die Klaviatur des NS-Vergleichs zu bedienen, wenn selbst die Justiz der Ansicht ist, Björn Höcke durfte als Nazi und Faschist bezeichnet werden. Das Kalkül der AfD-Gegner: "Wer mit Faschisten sympathisiert, ist nun mal selber einer. Ganz einfach."

Dennoch war die Flucht in die Brandmauertaktik von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil eine Kooperation aller anderen Parlamentarier mit den demokratisch gewählten Vertetern der AfD schon in dem Moment begann, als man zusammen in einem Parlament saß, die Sitzordnung im Plenarsaal akzeptierte und in Parlamentssitzungen gemeinsam abstimmte. Nur ein Beispiel: Am 07. April 2022 stimmten im Bundestag 176 Abgeordnete der CDU/CSU, 79 Abgeordnete der FDP, 76 Abgeordnete der AfD, 29 Abgeordnete der Linken, 9 Abgeordnete der SPD und 6 Abgeordnete der Bündnis90/Grüne gegen die Corona-Impfpflicht für Menschen ab 60 Jahren.

Insgesamt stimmten 296 Abgeordnete mit "Ja" und 378 Abgeordnete mit "Nein", so dass der Gesetzesentwurf scheiterte und von einer Brandmauer war keine Rede. Ersichtlich gab es stets nur den von Konkurrenzdenken geprägten Wunschtraum einer funktionierenden Brandmauer zwischen den Parteien, die parteipolitische Realität sah immer anders aus. Das werbewirksam inszenierte Brandmauerspielchen diente nur der Stigmatisierung der AfD und verschaffte den anderen Parteien eine willkommene Möglichkeit, sich nicht mit den politischen Argumenten der AfD auseinandersetzen zu müssen.

Damit hat die Angst der lange etablierten Parteien und deren ständig propagierter Wunsch einer umfassenden AfD-Ausgrenzung eine Brandmauer in der Bevölkerung Deutschlands geschaffen, die sich nun auch am Jahrestag der Wiedervereinigung nicht mehr wegfeiern läßt. Auf der einen Seite stehen die "Demokraten", auf der anderen Seite die "Nazis". In einer Demokratie sollten sich allerdings die besseren Argumente durchsetzen und keine Boykottpflicht. Wer unabhängig von politischen Inhalten das Verbot einer parlamentarischen Zusammenarbeit mit der AfD propagiert, grenzt bundesweit zwischen 10 und 30 Prozent des Wahlvolks aus und gibt diesen Wählern zu verstehen, dass man ihre Ansichten pauschal und ohne jede Anhörung ablehne und alles erdenklich mögliche unternehmen werde, dass ihr durch die Wahl erklärter Wille keinesfalls ernst genommen werde.

Deshalb haben sich alle Parteien, die eine Brandmauer gegen die AfD befürworten, als Demokratiefeinde entlarvt, denn das Wesen einer Demokratie ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität verknüpft, in welcher die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und dessen Stimme nach den Wahlen durch die von ihm gewählten Vertreter immer zu hören und soweit mehrheitsfähig auch zu berücksichtigen ist. Ganz einfach.

Dienstag, 29. August 2023

Rammstein - Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt

Die der Presse heute zu entnehmenden Nachrichten, dass die Staatsanwaltschaft Berlin ein gegen Till Lindemann, den Sänger der Band Rammstein, geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt hat, lassen sich auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 29.08.2023 zurückführen.

Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bezieht, wie auch der ergänzenden Vernehmung von Zeuginnen – habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Till Lindemann gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen. Strafrechtlich relevante Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz lägen ebenfalls nicht vor.

Das klingt aus der Sicht von Herrn Lindemann zunächst einmal äußerst erfreulich. Allerdings waren die Ermittlungen aufgrund von Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Presseberichten eingeleitet worden und die dort lediglich wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen konnten durch die Ermittlungen nicht bestätigt werden. Von erheblicher Bedeutung in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren war deshalb der Umstand, dass sich mutmaßliche Geschädigte bislang überhaupt nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt hatten. Die Möglichkeit, etwaige Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren, bestand für die Staatsanwaltschaft daher ebenso wenig wie die Gelegenheit, sich einen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben im Rahmen von Vernehmungen zu verschaffen.

Die Angaben der Zeugin Kyla Shyx, die zunächst über „Youtube“ Vorwürfe erhoben hatte, stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder seien ihr von anderen geschildert worden. Zu dem aus den Medien bekannten Vorfall zum Nachteil der sich als Shelby Lynn bezeichnenden Person im Umfeld des Konzerts der Band Rammstein in Vilnius am 22. Mai 2023 haben die litauischen Behörden die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Der Staatsanwaltschaft Berlin lagen Unterlagen der litauischen Behörden vor. Diese wurden ausgewertet. Auch hier ergaben sich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch Till Lindemann.

Der in der Presseberichterstattung dargestellte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen über eine junge Frau, die vermeintlich als 15-Jährige eine sexuelle Beziehung mit Lindemann eingegangen sein will, konnte ebenfalls nicht erhärtet werden. Denn auch diese Zeugin blieb anonym und konnte deshalb nicht vernommen werden. Gegen die Tourmanagerin war aufgrund von Medienberichten wegen des vermeintlichen Zuführens junger Frauen bei Konzerten von Rammstein in den Backstagebereich Anzeige erstattet worden. Insoweit haben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Das gegen sie geführte Verfahren wurde daher in gleicher Weise eingestellt.

Damit ist einerseits festzuhalten, dass die umfangreiche Verdachtsberichterstattung während des Ermittlungsverfahrens zu einer medialen Vorverurteilung in strafrechtlicher Hinsicht geführt hat, die im Ergebnis nicht haltbar ist. Die Beurteilung des nicht strafbaren Verhaltens von Herrn Lindemann vor, während und nach Konzerten der Band Rammstein kann von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens unberührt bleiben. Anderseits ist festzuhalten, dass die Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht in Rechtskraft erwächst und die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden können, sollten neue Verdachtsmomente zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen und sich etwa vorhandene unmittelbare Zeugen und Zeuginnen den erforderlichen Vernehmungen stellen.

Sollten die Kollegen, welche zivilrechtliche Unterlassungsansprüche wegen unzulässiger Äußerungen über Till Lindemann verfolgen, einen unverhältnismäßigen Drang zur Herbeiführung gerichtlicher Entscheidungen entwickeln, könnte bei den zivilrechtlich in Anspruch genommenen Personen ein ebenso hohes Bedürfnis entstehen, nach bislang unbekannten Zeugen und Zeuginnen zu forschen, die für eine Entlastung in möglichen Zivilprozessen sorgen könnten. Sollten diese Zeugen sich dann aktenkundig äußern, könnte dies enventuell zu einer neuen Runde im Wettlauf um die Wahrheit in Sachen Rammstein führen.

Montag, 21. August 2023

Trotz lebenslanger Altersrente weiter arbeiten

Rente
"Schon früh war für Ulrich Sprakel klar, dass er der Familientradition folgen und Anwalt werden wird. „Das Berufsbild des Anwalts hat mich immer sehr interessiert“, sagt der 66 Jahre alte Jurist. Seit gut einem halben Jahr ist er offiziell Rentner und finanziell gut aufgestellt. Ans Aufhören denkt er jedoch noch lange nicht." So fängt der Artikel unter dem Titel "ABSICHERUNG FÜRS ALTER Wie ein Anwalt für die Rente vorgesorgt hat" in der Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18.08.2023 an, den der Volontär Ole Kaiser geschrieben hat. Immer wieder lese ich in der Presse über Kollegen, denen die Robe zur zweiten Haut geworden zu sein scheint.

Vor über sieben Jahren hatte ich mich schon einmal über einen hannoverschen Kollegen ausgelassen, der seine Zulassung als Rechtsanwalt wohl auch mit ins Grab nehmen wird. Auf den aktuellen FAZ-Artikel habe ich eine ähnliche Antwort: "Schon früh war für Ralf Möbius klar, dass er keiner Familientradition folgen und Anwalt werden wird. „Das Berufsbild des Anwalts hat mich immer sehr interessiert“, sagt der 61 Jahre alte Jurist. Seit gut einem viertel Jahr ist er offiziell Rentner und finanziell gut aufgestellt. Ans Aufhören denkt er jedoch schon seit über 10 Jahren." 

Sich im Gegensatz zu meiner Einstellung an seinen Beruf als Rechtsanwalt auch im Rentenalter festzuklammern könnte damit zusammenhängen, dass das eigene Selbstbild vor allen Dingen von der gesellschaftlichen Stellung als Anwalt abhängt und über die Jahre andere Perspektiven abseits eines juristischen Blickwinkels schlicht verkümmert sind. Vielfach wird sich der erarbeitete Lebensstandard nur mit der Altersrente nicht auf einem gleichbleibenden Niveau erhalten lassen, so dass viele Kollegen lieber weiter arbeiten, als deutlich kürzer zu treten.

Schließlich werden die Brötchen als Rechtsanwalt zum Ende des Berufslebens auch immer leichter verdient, weil sich Arbeitsabläufe durch die große Berufserfahrung deutlich verkürzen lassen und ein gewachsener Mandantenstamm stetig neue Mandate erzeugt. Es ist deshalb meistens leichter, als verrenteter Anwalt einfach weiter zu arbeiten, als den geordneten Rückzug in den Ruhestand anzutreten. Wer Kaviar dem Dosenfisch vorzieht, darf die Robe deshalb auch gerne etwas länger tragen.

Montag, 12. Juni 2023

Katholischer Priester wittert Volksverhetzung

Im Rahmen eines Streits um die Lesestunde einer Drag-Queen für Familien mit Kindern in einer Filiale der Münchner Stadtbibliothek hat sich nun ein katholischer Priester aus München öffentlich für queere Menschen in die Bresche geworfen. Mit seiner Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung durch Plakate der AfD, die auch auf Facebook mit der Parole "Hände weg von unseren Kindern!" und einem Foto von einem Jungen, dem sich von hinten eine geschminkte Person mit Bart nähert, zu sehen sind, will der Gottesmann angeblich Drag-Queens vor dem öffentlichen Anprangern als potentielle Missbrauchstäter schützen.
 
Eine durchaus verständliche Geste des Geistlichen, wenn man bedenkt, dass der katholische Theologe und Psychotherapeut Müller Anfang 2010 anhand von Statistiken schätzte, dass schon zu dieser Zeit in Deutschland etwa zwei bis vier Prozent aller katholischen Kleriker, also rund 350 bis 700, Kinder oder Jugendliche sexuell missbrauchten. Wenn man sich dann noch daran erinnert, dass in einem damals von Bischof Reinhard Marx in Auftrag gegebenen Gutachten einer Anwaltskanzlei über Missbrauchsfälle im Erzbistum München und Freising von einer besonders hohen Dunkelziffer bei kirchlichen Missbräuchen ausgegangen wurde, weil dort gezielt einschlägige Akten vernichtet worden sein sollen, kann man dem forschen Priester aus der bayerischen Landeshauptstadt nur Recht geben.

Denn gegen die katholische Kirche und seine Pädoprofis kann auch der schrillste Haufen farbenfroher Drag-Queens nicht anstinken und es könnte zu einer gefährlichen Ablenkung führen, wenn die AfD-Plakate den Eindruck erwecken sollten, offen gelebte Homosexualität sei gefährlicher für Kinder als die zerstörerischen Machenschaften der im verborgenen agierenden Missbrauchssekte unter dem Kreuz. Ob sich der als besonders besorgt präsentierende Münchner Priester mit seinem Vorpreschen einen besonders warmen Schafspelz überwerfen möchte, kann ich nicht beurteilen, aber der schwammige Tatbestand der Volksverhetzung würde nicht zum ersten Mal für taktische Spielchen bei der Meinungsbildung benutzt.

Mittwoch, 31. Mai 2023

Roger Schilling

Als ich Anfang der 90er Jahre das Repetitorium Alpmann Schmidt in Hannover zur Vorbereitung auf das 1. juristische Staatsexamen besuchte, gab es in dem Kurs einen Kommilitonen, der sich nach Problemdarstellungen  regelmäßig auf die abschließende Frage des Repetitors "Hat noch jemand eine Idee?" meldete.

Im Laufe der Zeit war es immer wieder "Herr Schilling", der Problemlösungen entwickelte, die höchsrichterlicher Rechtsprechung ähnelten oder dem Ansatz des Bundesgerichtshofs entsprachen. Ich hatte nie den Eindruck, dass sich diese abschließenden Wortmeldungen auf überdurchschnittlichen Fleiß zurückführen liessen. Ich denke, "Herr Schilling" konnte es einfach.

Im Verlauf der Vorbereitungen auf die Prüfung des 1. juristischen Staatsexamens hatte ich die Ehre, als Zuschauer zufällig der mündlichen Prüfung von Roger Schilling in Göttingen beiwohnen zu können. Der Vorsitzende der Prüfungskommission war Professor Dr.  Wolfram Henckel, berüchtigt für seine Strenge und "Henckel trocken" genannt. Ein Kommilitone meldete sich in der Mittagspause der mündlichen Prüfung auf dringendes Anraten der Zuschauer vorsorglich als krank ab, ein anderer fiel durch.

Herr Schilling glänzte trotz der überdurchschnittlichen Härte dieser mündlichen Prüfung mit der Examensnote "gut", was bundesweit etwa 2% der Prüflinge gelang. Über 25% aller Studenten fielen durch die Prüfung zum 1. Staatsexamen. Nach dieser Zeit verlor ich Roger Schilling aus den Augen, bis ich gestern den folgenden vom Bundesgerichtshof erstellten Newsletter in meinem Posteingang fand:

"Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 085/2023 vom 30.05.2023

Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling ist am 26. Mai 2023 im Alter von 61 Jahren verstorben. 

Herr Schilling, gebürtig aus Hannover, trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im August 1995 in den höheren Justizdienst der Freien Hansestadt Bremen ein. Dort war er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Bremen, bei dem Landgericht Bremen sowie bei den Amtsgerichten Bremen-Blumenthal und Bremen tätig, bevor er im Januar 1999 bei dem Amtsgericht Bremen zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Von dort war er in der Zeit von August 2002 bis Februar 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Hieran anschließend gehörte Herr Schilling - zunächst im Abordnungswege - dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen an, wo er im Oktober 2006 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde.

Am 2. März 2009 wurde Herr Schilling zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehörte zunächst bis Ende Juli 2009 dem im Wesentlichen für das Amtshaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat an. Ab August 2009 war er Mitglied des insbesondere für das Familienrecht, für das Vormundschafts- und Betreuungsrecht sowie für das Gewerbliche Mietrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Für den XII. Zivilsenat war er zudem seit 2016 stellvertretendes Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen.

Die Rechtsprechung namentlich des XII. Zivilsenats hat Herr Schilling während seiner über vierzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof maßgeblich mitgeprägt. Der Bundesgerichtshof verliert mit ihm einen verdienstvollen Richter und einen liebenswürdigen Kollegen. 

Karlsruhe, den 30. Mai 2023"

Montag, 3. April 2023

Tod eines Bloggers

Mit dem gewaltsamen Tod des Bloggers Maxim Fomin in St. Petersburg, der unter dem Pseudonym Wladlen Tatarskij im Internet publizierte, wird wieder einmal deutlich, dass auch weitgehend eigenständige Blogger gefährlich leben. Wladlen Tatarskij war ein Militärblogger, der den russischen Feldzug in der Ukraine unterstützte. Er starb als einziger durch einen gezielten Sprengstoffanschlag auf einer Veranstaltung der patriotischen russischen Gruppe Cyber Front Z, welche das Zusammentreffen Gleichgesinnter organisiert hatte. Der prorussische Blogger hatte nach einer offiziellen Veranstaltung den Angriff auf die Ukraine wie folgt kommentiert: "Wir werden jeden besiegen, jeden töten, jeden berauben, bei dem das nötig ist. Es wird alles so sein, wie wir es mögen."

In den öffentlichen Kommentaren zur Meldung dieses Anschlags im Internet wird ganz überwiegend Zustimmung zu der Tat geäußert. Hintergrund wird der Umstand sein, dass Tatarskij die russische Aggression verherrlicht und propagandistisch unterstützt hat, durch welche zehntausende Soldaten und Unbeteiligte in der Ukraine verletzt und getötet wurden. Dennoch sollte klar sein, dass auch die journalistische Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffs keine Rechtfertigung für einen Anschlag auf das Leben dieses Bloggers sein kann, selbst wenn er eine derartige Vorgehensweise gegen eigene Gegner mutmaßlich gutgeißen hätte. Gewalt gegen Journalisten ist vollkommen unabhängig vom moralischen Wert und der politischen Motivation ihrer Arbeit abzulehnen.

Donnerstag, 30. März 2023

Sawsan Chebli und die Meinungsfreiheit

Immer wieder liest man in der Tagespresse etwas über die SPD-Politikerin Sawsan Chebli. Ihre Eltern lebten als palästinensische Flüchtlinge im Libanon und kamen 1970 als Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland. Nach der Ablehnung ihrer Asylanträge lebten sie geduldet in West-Berlin, wo Frau Chebli als zwölftes von dreizehn Kindern geboren wurde. Ihr Vater wurde zwar dreimal in den Libanon abgeschoben, kehrte aber jeweils wieder nach Deutschland zurück. 1993 erhielt die Familie dann die deutsche Staatsangehörigkeit. Frau Chebli erlangte nach dem Abitur einen Abschluss in Politikwissenschaft und wurde 2014 die erste Sprecherin des Auswärtigen Amts ohne vorherige Diplomatentätigkeit. Ab 2016 war sie Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund und Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales in der Berliner Senatskanzlei.

Bekannt wurde Frau Chebli durch ihre unglücklichen Auftritte in Pressekonferenzen und Rechtsstreitigkeiten um kritische Äußerungen in der Öffentlichkeit zu ihrer Person. Für die Veröffentlichung der Äußerung "Was spricht für Sawsan? (...) Befreundete Journalistinnen haben bislang nur den G-Punkt als Pluspunkt feststellen können in der Spezialdemokratischen Partei der alten Männer" erstritt sie im Dezember 2021 vor dem Landgericht Berlin vom Herausgeber des Magazins "Tichys Einblick" 10.000,- Euro Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte dagegen den Publizisten Timm Kellner schon im Februar 2020 vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen, weil die Äußerungen "Quotenmigrantin der SPD" und "islamische Sprechpuppe" vom Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt seien. Die Äußerung "Quotenmigrantin der SPD" könne zwar als unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber "unproblematisch zulässig". Die Bezeichnung "islamische Sprechpuppe" hätte die SPD-Politikerin zwar "hart getroffen", liege aber im Kontext des in Rede stehenden youtube-Videos noch im Rahmen des Zulässigen.

Aktuell hielt das Landgericht Heilbronn einen Kommentar auf Facebook über Frau Chebli mit den Worten "Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli" für eine von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckte Äußerung und wies eine Klage auf Schmerzensgeld ab. Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst seien nur "Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde". Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei nur dann gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber im Falle des angegriffenen Postings auf Facebook gegeben. Die Klägerin Chebli äußerte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts. und befand, dass das Landgericht Heilbronn mit seiner Entscheidung ein falsches Signal setze. Wer allerdings den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Az.: - 1 BvR 2646/15 - liest und versteht, wird in der Regel erkennen, dass ein gerichtliches Äußerungsverbot die Ausnahme sein muss:

"Zu beachten ist hierbei indes, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen schützt, sondern gerade Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen darf; insoweit liegt die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist. Einen Sonderfall bilden hingegen herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird. Diese für die Meinungsfreiheit einschneidende Folge gebietet es aber, hinsichtlich des Vorliegens von Formalbeleidigungen und Schmähkritik strenge Maßstäbe anzuwenden.

Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik von Verfassung wegen eng zu verstehen. Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt. Die Annahme einer Schmähung hat wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit als strafwürdig beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben."

Mittwoch, 8. März 2023

Internationaler Weltfrauentag 2023 - Das Urteil

Universität Göttingen

Pünktlich zum internationalen Weltfrauentag 2023 erreicht mich die Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 046/2023, wonach heute, am 8. März 2023, mit Urteil zum Az.: 6 StR 378/22 die Verurteilung eines Hochschullehrers der Universität Göttingen, der als Doktorvater seine Doktorandin schwer misshandelt hatte, teilweise aufgehoben wurde. Der Professor war vom Landgericht Göttingen wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung, mehrfacher Körperverletzung im Amt, teilweise in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung und teilweise in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt, nur zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten zur Bewährung verurteilt worden.

Der zuchtbesessene Hochschullehrer hatte seine Doktorandin in zehn Fällen zu Besprechungsterminen außerhalb der Dienstzeiten in sein Büro bestellt, schloss dieses jeweils ab und eröffnete ihr, dass er sie wegen angeblicher Verfehlungen durch Schläge mit einem "Bambusstock" auf das bekleidete Gesäß und auf ihre Waden sowie – bei späteren Taten – mit der flachen Hand auf ihr entblößtes Gesäß "bestrafen" wolle. Als die Doktorandin dies ablehnte, kündigte der Hochschullehrer jeweils an, die Zusammenarbeit mit ihr zu beenden und ihr Promotionsvorhaben nicht weiter zu betreuen. Aus Angst vor den ihr in Aussicht gestellten beruflichen wie – mit Blick auf ein Stipendium – finanziellen Folgen, "willigte" das Opfer in die Schläge durch den Professor in acht Fällen ein. In zwei weiteren Fällen kündigte der Hochschullehrer diese Folgen für den Fall ihrer Weigerung nicht ausdrücklich an, allerdings "willigte" die Doktorandin gleichwohl ein, weil ihr die von ihrem Professor zuvor benannten Konsequenzen "noch präsent" waren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 30. März 2022 zum Az.: 1 KLs 11/19 jetzt wegen der rechtsfehlerhaften Ablehnung der Strafbarkeit des Hochschullehrers auch wegen Nötigung aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts Göttingen zurückverwiesen, weil das Landgericht die letzten beiden Tathandlungen auch unter dem Gesichtspunkt einer konkludenten Drohung hätte würdigen müssen. Das Landgericht Göttingen hatte den strengen Doktorvater nur zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt, obwohl die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Jahr und acht Monate wegen schwerer Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung gefordert hatte. Wegen der zu milden Strafe legte nicht nur die Doktorandin, sondern auch die Staatsanwaltschaft Revision beim BGH ein, mit dem Ziel, dass der verurteilte Professor nun eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erhält, die dazu führen würde, dass der Professor seinen Beamtenstatus und seine Versorgungsbezüge verliert.

Montag, 27. Februar 2023

Panzer vor der russischen Botschaft in Berlin

Seit Freitag vergangener Woche, dem Jahrestag des erneuten russischen Angriffs auf die Ukraine, steht ein zerstörter Panzer des Typs T-72 vor der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin. Ein Verein, der regelmäßig Veranstaltungen mit historischem Bezug in Berlin ausrichtet, hatte sich vor dem Verwaltungsgericht rechtzeitig gegen das Berliner Bezirksamt Mitte durchgesetzt, das eine Ausnahmegenehmigung für Kunst und Kultur im Stadtraum zwecks Aufstellung des Panzerwracks nicht erteilt hatte. Zur Begründung hatte die Stadtverwaltung ausgeführt, dass es wahrscheinlich sei, dass in dem Wrack Menschen gestorben seien. Daher sei die Ausstellung nicht angemessen. Zudem berühre die Ausstellung die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland und eine Genehmigung könne nur im Einvernehmen nach Gesprächen mit der Senatskanzlei bzw. der Bundesregierung erteilt werden.

Dieser Ansicht war das Verwaltungsgericht Berlin im Beschluss vom 11.10.2022 zum Az.: 1 L 304/22 unter Verweis auf die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit entgegengetreten. Es bestehe ein Anspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung, weil das Verbot nicht geeignet sei, Gefahren vom Straßenverkehr abzuwenden. Der Verein könne sich auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) stützen. Diesem Recht könne die Stadt Berlin keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen gegenüberstellen, weil eine konkrete Gefährdung für den Straßenverkehr nicht gegeben sei. Mit dem Aufstellen des Panzerwracks würde der Protest gegen den Angriff der Ukraine durch Russland zum Ausdruck gebracht.

Die russische Botschaft betrachtet die Aufstellung des zerstörten Panzers als eine Provokation, die bei deutschen Bürgern kein Verständnis, keine Unterstützung und kein Mitgefühl finde. Bei der Massenkundgebung "Frieden in der Ukraine" in Berlin am 25.02.2023 hätten sich die Teilnehmer unmissverständlich für eine friedliche Konfliktlösung in der Ukraine und gegen eine Eskalation ausgesprochen, die durch deutsche Waffenlieferungen ans Kiewer Regime und eine weitere Ingangsetzung antirussischer Sanktionsspirale geschürt werde. Der Kommentar der Botschaft zur Installation vor dem Botschaftsgebäude interpretiert die Aufstellung des T-72 dann auch im eigenen Sinne und schließt die Stellungnahme wie folgt: "Wir danken allen, einschließlich unserer Landsleute in Deutschland, die am russischen Panzer Blumen niederlegten. Von nun an steht dieser für den Kampf gegen den Neonazismus in der Ukraine."

Montag, 13. Februar 2023

Sag zum Abschied leise Scheiße

Den Beruf "Ballettdirektor" kann es in Hannover nur geben, weil der Steuerzahler kräftig zuschießt. Das Land Niedersachsen subventioniert Theater und Orchester jedes Jahr im dreistelligen Millionenbereich, darunter auch die Staatsoper Hannover mit seiner Ballettsparte. Von den Trippelschritten abseits des wirtschaftlichen Wettbewerbs von Kulturschaffenden im Opernhaus Hannover kriege ich als Kunstbanause normaler Weise nichts mit. Das hat sich nun kurzfristig geändert, weil der großartige Ballettdirektor Marco Goecke der Kritikerin Wiebke Hüster von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Scheiße ins Gesicht geschmiert haben soll.

Die Frankfurter Allgemeine schildert den in Rede stehenden Vorfall vom 11.02.2023 so: "Im Foyer des Opernhauses stellte der fünfzigjährige Goecke sich wütend unserer nichts ahnenden – und ihm persönlich bis dahin nicht bekannten – Kritikerin in den Weg, um zu fragen, was sie in der Premiere zu suchen habe. Offenbar provoziert durch ihre Rezension seines Den Haager Ballettabends „In the Dutch Mountains“, drohte er ihr zunächst ein „Hausverbot“ an und warf ihr vor, für Abonnementskündigungen in Hannover verantwortlich zu sein. Immer stärker außer Fassung geratend, wurde Goecke schließlich handgreiflich: Er zog eine Papiertüte mit Tierkot hervor und traktierte das Gesicht unserer Tanzkritikerin mit dem Inhalt."

Der SPIEGEL beschreibt die Tat ähnlich: "Nach Angaben der Betroffenen hatte Goecke sie am Samstag während einer Pause der Premiere zu einem neuen Ballettstück im Foyer des Theaters verbal konfrontiert und ihr anschließend Hundekot ins Gesicht geschmiert."

Seit der berühmten Fettecke von Joseph Beuys hat sich die Wahrnehmung von Kunst im öffentlichen Raum allerdings gewandelt und so könnte man ganz entfernt daran denken, dass die Anbringung von Hundekot im Gesicht einer Kritikerin unter den Schutz der Kunstfreiheit als ein Grundrecht fällt, weil darunter jede künstlerische Ausdrucksform fällt, die vom Betrachter auf verschiedene Weise interpretiert werden kann und die deshalb immer neue Deutungsmöglichkeiten eröffnet. Letztlich ist jedes Verhalten geschützt, das dazu dient, der Idee eines Künstlers einem Publikum zugänglich zu machen, da Kunst als Kommunikationsgrundrecht auf die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit angewiesen ist.

Wollte der hochbegabte Ballettdirektor den anwesenden Gästen im Opernhaus Hannover seine persönlichen Auffassung "Scheißkritikerin" mit einer besonders dynamischen Kurzchoreografie demonstrieren? Schließlich ist die Kunstform des Happenings als das Werfen von Gegenständen ins Publikum, Exhibitionismus, Kot-, Blut- und Farborgien, Zerstören, Zerreißen und Verdrecken von Gegenständen und Personen bekannt. Durch unterschiedlichste Handlungen soll eine Schockwirkung auf das Publikum erreicht werden, welches auf diese Weise in das Ereignis einbezogen wird. Das hat Goecke sicherlich erreicht.

Das Niedersächsische Staatstheater selbst wertet den Einsatz von Hundekot gegen die Kritikerin als rechtswidrigen Angriff, spricht aber von einer "impulsiven Reaktion" gegenüber der Journalistin gegen alle Verhaltensgrundsätze der Staatsoper Hannover. Damit habe Goecke das Publikum, die Mitarbeitenden des Hauses und die allgemeine Öffentlichkeit "auf das Extremste verunsichert" und das Theater möchte dem Ballettdirektor deshalb in den nächsten Tagen Gelegenheit geben, sich umfassend zu entschuldigen und der Theaterleitung gegenüber zu erklären, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Die hannoversche Justiz wird das Verhalten des Ballettdirektors als Körperverletzung und Beleidigung werten und das Arbeitsgericht Hannover würde eine Klage gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Marco Goecke sicherlich abweisen. Ob das Staatstheater Hannover die fällige Kündigung allerdings aussprechen wird, scheint derzeit offen. Denn für einen der weltbesten Choreografen könnten an einem subventionierten Staatsbetrieb, dessen Engagement Hannover vor drei Jahren zu einer der "wichtigsten Ballettstädte der Republik" gemacht hatte, andere Maßstäbe gelten, als in der Privatwirtschaft.

Dienstag, 13. Dezember 2022

"Adel" gegen Deutschland

Die stets präsenten und regelmäßig offen agierenden Feinde des demokratischen Rechtsstaats werden von der deutschen Presse trotz der offensichtlichen Beteiligung von Heinrich Prinz Reuß als angeblich Adligen an dem geplanten Angriff auf demokratische Institutionen und staatliche Repräsentanten in Deutschland nicht genannt, denn die staatsfeindliche Haltung des ehemaligen Adels in Deutschland wird selbst im Moment der Verhinderung eines Staatsstreichs durch rund 3000 polizeiliche Einsatzkräfte nicht in ihrem vollen Umfang erkannt. Sie füttern das Volk auf harmlosen Festen mit Kultur, Keksen und Glühwein, schmeicheln sich bei Lokalpolitikern mit großzügigen Gesten gegenüber der lokalen Wirtschaft ein und warten doch nur auf den Moment, um den demokratischen Rechtsstaat mit Waffengewalt abzuschaffen.

Anstatt sich endlich der über ein Jahrhundert währenden Untergrabung demokratischer Strukturen durch den deutschen Pseudo-Adel und dessen Taktik zu widmen, mittels andauernder Irreführung der Öffentlichkeit dem längst abgeschafften Adelskult das Überleben zu sichern, verbeugt sich die bundesdeutsche Presse noch im Moment eines verhinderten Staatsstreichs vor den ewiggestrigen Demokratiefeinden und lässt den Schein-Adel in aller Breite zu Wort kommen, als gäbe es im Jahre 2022 in Deutschland oder Österreich noch Fürsten und Hauschefs: "Wir waren 850 Jahre lang ein tolerantes, weltoffenes Fürstentum in Ostthüringen. Jetzt stehen wir in der ganzen Welt als Terroristen und Reaktionäre da. Es ist ganz fürchterlich", wird der sich selbst als Heinrich XIV. Fürst Reuß, Hauschef des ehemaligen Ostthüringer Herrscherhauses, titulierende Prahlhans in der „Bild“ zitiert. Dabei läge die Welt nicht ganz falsch, wenn man den Scheinadel in Deutschland unmissverständlich als Verfassungsfeind brandmarken würde. Es ist jetzt an der Zeit, in aller Deutlichkeit auszusprechen, dass jeder, der sich in Deutschland noch als Fürst, Hauschef oder Erbprinz bezeichnet, ein lupenreiner Antidemokrat ist, der durch sein scheinbar harmloses Adelsgehabe den Boden für Reichsbürger, Neofaschisten und Verschwörungstheoretiker bereitet, die Willens sind, der Bundesrepublik Deutschland den Todesstoß zu versetzen.

Ihrer Aufgabe, den bundesdeutschen Adelsschwindel als großangelegtes Täuschungsmanöver zu entlarven, kann selbst die Qualitätspresse in der Regel gar nicht nachkommen, denn mangels grundlegender historischer Kenntnisse ist die Mehrheit der Journalisten, die sich lieber an schlichten Feindbildern wie Corona-Leugnern und Klimaklebern abarbeitet, dazu gar nicht in der Lage. Weil schon die grundsätzliche Information, dass die Preußische Landesversammlung am 23. Juni 1920 mit dem "Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen" die Abschaffung des Adels beschloss und anschließend mit einem Adelstitel keine Rechtsfolgen mehr verbunden waren, so dass Adelstitel fortan nur noch als Teil des bürgerlichen Namens galten, dem Durchschnittsschreiber unbekannt ist, lässt er sich leicht vom Scheinadel instrumentalisieren. Wer nicht über die Kenntnis verfügt, dass auch das "Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen" des Freistaats Schaumburg-Lippe am 30. April 1928 den Adelstitel "Prinz" zum bloßen Namensbestandteil degradierte, wird weiter von Adelsmärchen berichten, wie man zahlreichen Überschriften dieser Tage entnehmen kann:

"Jetzt spricht die Adelsfamilie des Reichsbürger-Anführers" (Focus), "Nach Putsch-Plänen des Prinzen: Das Mini-Reich der Reußen" (MOPO), "Jetzt spricht die Adelsfamilie des Terror-Prinzen" (BILD), "Razzia bei Reichsbürgern Die Putschpläne des Prinzen" (TAZ), "Prinz, Richterin und KSK-Soldat planten Putsch in Deutschland" (BZ), "Terrorismus: Der Prinz, der Putsch und der Pöbel" (SZ). All diesen Zeitungsmeldungen ist gemein, dass sie unterstellen, es gäbe in Deutschland noch Adel und damit auch Prinzen. Es mangelt bereits an dem schlichten Wissen, dass das Adelsprädikat "Prinz" nach Art. 109 Weimarer Reichsverfassung nur noch ein Teil des Nachnamens ist. Mehr nicht. Würde der Gymnasiallehrer Achim Bäcker einen Bankraub begehen, wäre am nächsten Tag auch nicht die Überschrift zu lesen, "Bäcker überfällt Bank". So ist dann auch die Einordnung der Putsch-Beteiligung von Herrn Heinrich Prinz Reuß als "Prinz" schlicht irreführend.

Obwohl doch bekannt ist, dass wegen der Abschaffung des Adels in der Weimarer Republik und des damit verbundenen Verlusts des Rechts auf eigene Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit viele ehemals adlige Familien die neue demokratische Staatsform ablehnten, wird bis heute vielfach verschwiegen, dass der in dieser Zeit aufkommende Nationalsozialismus dem vom weiteren sozialen Abstieg bedrohten ehemaligen Adel eine politische Heimat und Möglichkeiten zur Erlangung neuer Privilegien bot. Es scheint heute fast vergessen, dass Friedrich Christian Wilhelm Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe Ministerialrat im Propagandaministerium und Stellenleiter bei der Reichsleitung der NSDAP war und für seine großen Verdienste um die Partei das goldene Ehrenabzeichen der NSDAP von Adolf Hitler verliehen bekam. Auch Philipp von Hessen und sein Bruder Christoph machten während der Nazi-Zeit Karriere. Philipp von Hessen wurde Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau und Christoph von Hessen leitete als SS-Offizier des Forschungsamt im Reichsluftfahrtministerium.

Vollkommen verdrängt von der Öffentlichkeit scheint bis heute die Tatsache zu sein, dass Ernst Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe seit 1937 das Amt eines Sturmführers in der Reiterstandarte der SA in Detmold inne hatte und ab 1940 im Generalgouvernement in Krakau und Lemberg tätig war und eine im Bundesarchiv aufbewahrte Liste von NSDAP-Mitgliedern weist nach, dass mindestens 270 Angehörige ehemals fürstlicher Familien von den Hohenzollern und Habsburgs über die Sachsen-Coburg-Gothas und Sachsen-Meiningens bis hin zu den Löwensteins, Hohenlohes und Sayn-Wittgensteins sowie Thurn und Taxis dort gelistet sind. Wer von einem Zufall spricht, dass jetzt ein Mann aus einer ehemals adligen Familie als Staatsoberhaupt im Zuge des geplanten Reichsbürgerputsches vorgesehen war, irrt. Die Nachfahren des deutschen Adels stehen seit der Weimarer Republik bereit, in ein sich bietendes Machtvakuum vorzustoßen.

Erst die andauernde konzertierte Irreführung der Öffentlichkeit über das Bestehen von Adelshäuern, Fürsten, Prinzen und die durch die Täuschung der Medien verbreite Idee des Fortbestehens feudaler Strukturen in Deutschland hat bei anderen Demokratiefeinden wie Nazis und Reichsbürgern die Vorstellung wecken können, dass eine Alternative zum bestehenden Rechtsstaat leicht zu installieren sei. Nur die jahrzehntelange mediale Erhöhung angeblich adeliger Familien, deren Privileg auch darin besteht, sich bis heute von dem Grundbesitz ernähren zu können, den ihre Vorfahren durch systematische Unterdrückung des Volkes zusammengerafft haben, konnte dazu führen, dass ein Antidemokrat Deutschland regieren sollte. Es ist daher an der Zeit, den noch 2020 von der SPD abgelehnten Juso-Antrag zur Änderung des deutschen Namensrechts ins Parlament zu tragen und dem Adelsspuk ein Ende zu bereiten: "Zukünftig muss es untersagt sein, als Namensbestandteile geführte Titulierungen und Prädikate an die nächste Generation weiterzugeben. Alle Titulierungen und Prädikate im Namen sind endgültig abzuschaffen."

Mittwoch, 7. Dezember 2022

Putsch der Reichsbürger in Deutschland


Als ich heute morgen meine Lieblingszeitung las, habe ich mich ganz doll erschrocken und meine Gebeine schon im Bückeburger Folterknast vermodern sehen. Da stand doch tatsächlich als Schlagzeile in der BILD: "REICHSBÜRGER SOLLEN PUTSCH IN DEUTSCHLAND GEPLANT HABEN Dieser Prinz sollte das neue Staatsoberhaupt werden". Mir fiel sofort ein Zitat aus einem SPIEGEL-Artikel des Jahres 1999 mit dem Titel "Aristokratischer Feinsinn" ein, das da lautet: "Es wird nichts unversucht gelassen, um die Exklusivität ehemaliger Adelsprädikate zu erhalten, auszubauen und zu steigern. Rücksichtslos werden dabei verfassungsrechtliche Grundsätze übergangen. Nicht ohne Hintergedanken. Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein." Mit Schweißperlen auf der Stirn und fiebriger Hast klickte ich auf den Artikel und konnte nach kurzer Recherche beruhigt in den Sessel zurücksinken. Denn nicht mein Lieblingsprinz, der immer so gerne Fürst sein will, wollte sich den Reichsapfel in unserer schönen Republik unter den Nagel reißen, sondern irgendein anderes armes Fürstchen aus Hessen.

Irgendwie hätte so ein Putsch in Deutschland auch nicht zu Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe gepasst, der ein ganz großer FDP-Fan ist, gerne auf Promi-Events rumtingelt und sich neulich sogar von seiner Inselfestung Wilhelmstein eine kleine Kanone hat klauen lassen. Eine Miniaturkanone, die nach den Worten des Inselherrschers einen unersetzlichen historischen und enormen ideellen Wert darstellt. So enorm, dass der Beklaute ganze 2.000 Euro Rückgabeprämie ausgelobt hat. Na ja, irgendwie alles nicht staatstragend, erst recht nicht revolutionär sondern eher provinziell. Wobei man fairerweise sagen muss, dass sich Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe gerne mit stolzgeschwellter Brust als Mitglied der Bundesversammlung zur Verfügung stellt, die immerhin den Bundespräsidenten wählen darf. Ein Akt der Gehorsamkeit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der jedem Reichsbürger als Todsünde erscheinen dürfte. Kurz gesagt: Der Bückeburger Schlossherr hat mit dem Reichsbürgerputsch nicht das geringste zu tun, ich darf mich weiterhin ungestraft als Feind des deutschen Pseudoadels generieren und die Presse in Deutschland fantasiert weiter von Prinzen und Adel, als hätte Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) keinerlei Bedeutung mehr.

Sonntag, 4. Dezember 2022

Deutsche Staatsbürgerschaft, wie man sie los wird

Die aktuelle Regierung der Bundesrepublik Deutschland, im Volksmund Ampel-Koalition genannt, möchte das Staatsangehörigkeitsrecht derart ändern, dass es für in Deutschland lebende Ausländer leichter wird, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Nach dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft dürfen die Neubürger wählen, können bei strafrechtlichen Verurteilungen nicht mehr in ihr Herkunftsland abgeschoben werden und haben vollumfänglich und dauerhaft Anspruch auf sämtliche Sozialleistungen. Allein in Berlin haben von rund 3.000.000 erwachsenen Einwohnern 700.000 keine deutsche Staatsbürgerschaft. Der rot-grün-rote Berliner Senat möchte durch die Schaffung eines zentralen Landeseinbürgerungszentrums möglichst vielen ausländischen Einwohnern die deutsche Staatsbürgerschaft vermitteln. Vermutlich würden die zahlreichen Berliner Neubürger kaum dazu neigen, in Zukunft konservative Parteien zu wählen, die sich in der Vergangenheit mehrheitlich gegen eine Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und die Ausweitung von staatlichen Sozialleistungen gewandt haben. Dieser Rückschluss dürfte prinzipiell auch für das restliche Bundesgebiet gelten und könnte zu einer Verfestigung der bestehenden politischen Verhältnisse führen.

Daher gibt es auch Stimmen in der Politik, die fordern, dass die deutsche Staatsbürgerschaft "nicht zur Ramschware verkommen" darf. Vor allem die AfD hält es für eine Illusion, zu glauben, ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte Deutschlands Arbeitsmarktprobleme lösen. Denn die deutsche Migrationspolitik locke mit laxen Regeln, fehlenden Kontrollen und den großzügigsten Sozialleistungen aller EU-Länder vor allem Armutsmigranten an und lade zur Einwanderung in die Sozialsysteme ein. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte dagegen Visaverfahren und die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse in unserer "vielfältigen Einwanderungsgesellschaft" beschleunigen. Alle Migrantinnen und Geflüchteten sollen von Anfang an das Recht auf kostenfreie Sprach- und Integrationskurse sowie den unterschiedslosen Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen als auch zu Kitas, Bildungseinrichtungen, Ausbildung und Arbeit haben. Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse wird es wahrscheinlich dazu kommen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer in Zukunft deutlich leichter erhältlich sein wird.

Pessimisten unter den Altbürgern, die nicht an einen nennenswerten Zuzug von Fachkräften glauben, steigende Krankenkassenbeiträge verfluchen und sich vor höheren Steuerabgaben zur Finanzierung der Einwanderungspolitik fürchten, reicht es oftmals nicht, nur einmal alle vier Jahre ein Kreuzchen zu machen, um anschließend die Ideen des neu gewählten deutschen Parlaments zu finanzieren. Pessimisten verneinen auch die unhinterfragte Behauptung von der dringenden Notwendigkeit der Zuwanderung qualifizierter Facharbeiter mit dem Hinweis darauf, dass das Märchen fortdauernden Wirtschaftswachstums durch klimaschädliche Industrien ohnehin ein Anachronismus sei. Sie denken darüber nach, die sich wandelnde Solidargemeinschaft in Deutschland einfach zu verlassen und nicht mehr auf eine Trendwende zu hoffen. Politikverdrossene sammeln sich in Gruppen auf Internetportalen wie Facebook unter dem Namen "Auswandern - Kontakte - Hilfe - Erfahrungen", "Auswandern aus Deutschland" oder "Jetzt auswandern! Noch ist Zeit", um ihren Ausstieg vorzubereiten. Weil das in Deutschland geltende "Welteinkommensprinzip" grundsätzlich auch für das weltweit erzielte Einkommen eines Deutschen unabhängig von dessen Wohnsitz gilt und finanzkräftige Menschen eine weitere Verschärfung der Wegzugsbesteuerung fürchten, denken viele Deutsche sogar an einen Vollausstieg.

Doch ganz so einfach wird man die deutsche Staatsbürgerschaft gar nicht los. § 17 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) regelt die Fälle des Verlusts der deutschen  Staatsangehörigkeit. Nach § 17 StAG geht die Staatsangehörigkeit entweder durch Entlassung, durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, durch Verzicht, durch Annahme als Kind durch einen Ausländer, durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland, durch Erklärung oder durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes verloren. Außerdem wird ein Deutscher nach § 18 StAG auf seinen Antrag hin aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat. Nach § 26 StAG kann ein Deutscher auf seine Staatsangehörigkeit auch verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Damit dürfte für die Mehrheit der unzufriedenen Steuerzahler ein kompletter Ausstieg aus der Finanzierung der deutschen Politik unter den Einschränkungen des § 25 Absatz 1 Satz 2 StAG nur über den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines solchen Staates erfolgen können, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz ist und der auch keinen völkerrechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland nach § 12 Abs. 3 StAG abgeschlossen hat. Bis heute wurde kein solcher Vertrag geschlossen.

Donnerstag, 24. November 2022

Störung des beA

Seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das heißt, jeder Anwalt muss seit diesem Zeitpunkt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zum Empfang von Nachrichten vorhalten.

Seit dem 1.1.2022 gilt für Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht für ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), das heißt, jeder Rechtsanwalt darf nicht mehr per Brief und Telefax mit den Gerichten kommunizieren, sondern muss seine Schriftsätze zwingend per beA versenden. Werden Schriftsätze nicht mittels beA  an die Gerichte versandt, sind sie in der Regel rechtlich nicht beachtlich.

§ 130d ZPO bestimmt jedoch nicht nur die Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden, wonach vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind, sondern bestimmt auch, dass wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig ist.

Genau dieser Fall ist am 24.11.2022 um 14:06 Uhr eingetreten. Das beA-System ist gestört und eine Adressierung von beA-Postfächern ist derzeit nicht möglich. Von der Störung ist das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis ebenfalls betroffen. Bis zur Wiederherstellung des beA-Systems kann also das Faxgerät und ggf. Briefpost eingesetzt werden, um Schriftsätze bei Gerichten einzureichen.

Montag, 21. November 2022

One-Love-Kapitänsbinde

Das Geschrei ist wie erwartet groß. Das Sprachrohr der ahnungslosen Massen titelt "Wir schämen uns für euch!", nachdem der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) von seinem ursprünglichen Plan abgerückt war,  während der Fußball-WM in Katar mit einer speziellen One-Love-Kapitänsbinde ein Zeichen gegen die Ausgrenzung von LGBTQ+ Menschen und Rassismus zu setzen. Denn die Fédération Internationale de Football Association* (FIFA) hatte deutlich gemacht, dass sie sportliche Sanktionen verhängen würde, sollten die Kapitäne verschiedener Fußballverbände die One-Love-Armbinden auf dem Platz tragen.

Hintergrund für den Hinweis an die verschiedenen Nationalverbände ist die Regel 13.8 Spielführerbinde des Ausrüstungsreglements der FIFA, die wie folgt lautet:

13.8 Spielführerbinde:

13.8.1 Bei FIFA-Endrunden muss der Spielführer jedes Teams die von der FIFA bereitgestellte Spielführerbinde tragen. Falls die FIFA verschiedene Spielführerbinden bereitstellt, sollte ein Modell getragen werden, das sich am besten vom Ärmel abhebt, über dem sie getragen wird.

13.8.2 Die von den Spielführern der Teams bei anderen Wettbewerben und bei internationalen Freundschaftsspielen getragenen Spielführerbinden:

13.8.2.1 müssen sich farblich klar vom Ärmel abheben, über dem sie getragen werden,

13.8.2.2 dürfen nicht ins Trikot eingearbeitet werden, sondern müssen von diesem getrennt sein,

13.8.2.3 dürfen keine Herstellerkennzeichen, Sponsorwerbung oder Dekorationselemente enthalten,

 13.8.2.4 dürfen das Wort „Spielführer“ aufweisen (oder eine Abkürzung oder eine Übersetzung davon), das in leserlicher Schrift mit maximal 5 cm hohen Buchstaben geschrieben ist.

Damit ist zunächst einmal klar, dass das sogenannte Verbot des Tragens der One-Love-Kapitänsbinde tatsächlich nur das Bestehen der FIFA auf die Einhaltung der für alle Mitgliedsverbände bestehenden Regeln bedeutet und kein explizites und spezielles Verbot der One-Love-Kapitänsbinde.

Für das Erklären der Bereitschaft, sich an längst bekannte Regeln zu halten, muss sich niemand schämen, auch nicht die Masse der BILD-Zeitungsleser stellvertretend für den DFB e.V. oder die Spieler der Nationalmannschaft. Regeln einzuhalten ist gerade im Sport ein unverzichtbares Element und dazu gehören auch Details wie die Beachtung eines Ausrüstungsreglements.

Vielmehr hätten sich die Vertreter der nationalen Fußballverbände von England, Holland, Wales, Schweiz, Frankreich, Dänemark, Belgien und Deutschland als Mitglieder der FIFA innerhalb der dort vorgesehenen Gremien rechtzeitig darum kümmern können, dass die FIFA eine den angegebenen Zielen angemessen erscheinende Binde zur Verfügung stellt. Zeit genug dafür war allemal und die Kritik an der Gesellschaftsordnung in Katar ist nicht neu.

Dass die FIFA nun die Einhaltung ihres Regelwerks kontrolliert und Verstöße angemessen sanktionieren will, dient dem ordnungsgemäßen Ablauf der Fußballweltmeisterschaft in Katar und damit den kommerziellen Interessen aller beteiligten Wirtschaftsgrößen, zu denen sicherlich auch die Spieler und die Sponsoren gehören. Dass das Publikum dabei nicht gefragt wird, ist auch keine spektakuläre Neuigkeit.

* im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragener Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)

Samstag, 19. November 2022

Fußball-WM in Katar boykottieren?

Die FIFA-Fußballweltmeisterschaft beginnt am Sonntag den 20.11.2022 mit dem Eröffnungsspiel zwischen Gastgeber Katar und Ecuador. Wenn man dem vielfach reproduzierten Gejammer zahlreicher Fußballfans und öffentlicher Lautsprecher trauen darf, werden viele grundsätzlich an Fußball interessierte Personen nicht nur auf das Eröffnungsspiel verzichten, sondern die ganze Weltmeisterschaft dadurch boykottieren, dass sie sich diese nicht ansehen.

Als Gründe für die Kritik werden die unfaire Vergabe der Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2023 an Katar durch korrupte FIFA-Funktionäre und der Tod zahlreicher Arbeitsmigranten aus den Ländern Sri Lanka, Indien, Nepal, Bangladesch und Pakistan genannt, wobei die offiziellen Zahlen drei Tote auf den Baustellen und andere Quellen über 10.000 Tote beim Bau der Stadien nennen. Darüber hinaus wird der Umstand kritisiert, dass Homosexualität in Katar strafbar ist.

Während also der engagierte Fußballfan in zahlreichen Bundesligastadien selbstgebastelte Banner mit der Aufschrift "Boycott Qatar" hochhält, lassen sich weder öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten noch private Medienkanäle durch diese Kritik dazu bringen, die WM zu boykottieren. Magenta TV überträgt alle 64 Spiele der Fußball-WM 2022 in Katar, ARD und ZDF übertragen insgesamt 48 Spiele, darunter alle Spiele der Deutschen Nationalmannschaft, das Eröffnungsspiel, die Halbfinals und das Finale.

Weder der Trainer der deutschen Fußballnationalmannschaft noch ein einziger für die WM nominierter Spieler aus Deutschland boykottieren die Teilnahme an der Weltmeisterschaft in Katar. Mit Thomas Hitzlsperger, Bastian Schweinsteiger, Sami Khedira, Per Mertesacker, Christoph Kramer, Toni Kroos, Michael Ballack, Fredi Bobic und Lars Stindl werden sogar ehemalige Nationalspieler als Experten die Spiele in Katar kommentieren. Wissen Fans mehr als Spieler und Trainer oder brauchen letztere das Geld? 

Die Sponsoren der FIFA wie Adidas, Coca Cola, McDonalds, Hyundai-Kia, Qatar Airways, Visa, The Wanda Group, Anheuser-Busch, Hisense, Mengniu Dairy und Vivo werden ohne Zweifel ihren vertraglichen Verpflichtungen als Werbepartner nachkommen, ganz egal ob 3, 6.500 oder über 10.000 Gastarbeiter beim Bau der WM-Stadien gestorben sind, Homosexualität als strafbare Sünde im von der Scharia dominierten Katar angesehen wird oder kein Alkohol in den Stadien verkauft wird. 

Fußball spielende Millionäre lassen sich bestenfalls zu bunten Armbinden und Milliarden scheffelnde Konzerne zu besorgten Statements hinreißen, während Bundeskanzler Olaf Scholz immer noch ganz glücklich über die Energiepartnerschaft zwischen Deutschland und Katar ist, weil der islamische Staat als einer der weltweit größten Flüssiggas-Exporteure eine zentrale Rolle für die deutsche Versorgung mit Gas einnehmen soll, damit sich der Fußballfan während seines Boykotts zu Hause nicht den Arsch abfriert.

Seit ich weiß, dass jedes Jahr sechs Millionen Kinder vor ihrem fünften Geburtstag verhungern, jeden Tag 6.000 Menschen an HIV sterben und weitere 8.000 Menschen an Aids erkranken, verschwende ich nicht nur keinen Gedanken daran, dass alle 30 Sekunden ein afrikanisches Kind an Malaria stirbt und eine angesichts dieser Umstände verzichtbar erscheinende Fußball-WM in Katar stattfindet, mit der zeitgleich Umsätze in Milliardenhöhe erwirtschaftet werden, sondern schalte die Glotze auch zur WM in Katar einfach ein.

Donnerstag, 17. November 2022

Cyberstalking

Unter Cyberstalking versteht man das Nachstellen, Verfolgen und auch Überwachen einer Person mit digitalen Hilfsmitteln. Die häufigsten Fälle sind die virtuelle Verfolgung eines Opfers über das Handy und/oder mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram. Für das Cyberstalking werden öffentlich zugängliche Informationen und private Informationen verwendet, die einem eingeschränkten Personenkreis oder auch nur dem Täter bekannt sind. Daher ist es grundsätzlich ratsam, die Sicherheitseinstellungen in sozialen Netzwerken möglichst sorgfältig zu konfigurieren und seine Handynummer nicht sorglos zu verteilen.

Üblicherweise erhält das Opfer nämlich eine hohe Anzahl an E-Mails, SMS, wiederholte Telefonanrufe rund um die Uhr und seine Profile in sozialen Netzwerken werden ausgewertet und für belästigende Veröffentlichungen wie das ungefragte Teilen von Inhalten des Opfers genutzt. Üblich ist auch eine Kombination mehrerer Verhaltensweisen wie das Auftauchen an Orten, die dem Cyberstalker wegen der andauernden Beobachtung der Aktivitäten seines Opfers in sozialen Netzwerken als dessen Treffpunkt oder Lebensmittelpunkt bekannt sind.

Die wiederkehrenden Handlungen eines Täters erreichen in der Einzelfallbetrachtung oftmals nicht die Schwelle der Illegalität und sind deswegen in ihrer Gesamtheit nicht leicht zu verfolgen. Dennoch kann das Opfer in seiner Lebensführung stark beeinträchtigt werden und hat unter den ständigen Belästigungen im Internet zu leiden. Vielfach will sich ein Täter für eine verschmähte Zuneigung rächen und versucht, der strafrechtlichen Verfolgung seiner Nachstellungen durch gespielte Freundlichkeit während seines Cyberstalkings zu entgehen.

Zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und der besseren Erfassung des Cyberstalkings wurden zum 01.10.2021 in § 238 Absatz 1 StGB der Begriff "beharrlich" durch den Begriff "wiederholt" und das Merkmal "schwerwiegend" durch das Merkmal "nicht unerheblich" ersetzt und damit auch die Strafbarkeitsschwelle des Cyberstalkings heruntergesetzt. Außerdem wurden typische Begehungsformen des Cyberstalkings in den Handlungskatalog des § 238 Absatz 1 StGB aufgenommen.

Wer also einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt die räumliche Nähe dieser Person aufsucht oder unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen, auch wenn er selbst sein Cybermobbing im Einzelnen oder im Ganzen als harmlos einstuft.

Freitag, 11. November 2022

Klarna Bank AB - coeo Inkasso GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Mumm, Teil 2

 

Ich habe schon wieder Post von der coeo Inkasso GmbH bekommen und die lautet nun wie folgt:


Forderung der Firma Klarna Bank AB (publ)

 

 

Sehr geehrter Herr Möbius,

 

vielen Dank für die Zahlung in Höhe von € 36,28 vom 10.11.2022.

 

Die Forderung ist nach Verrechnung dieser Zahlung ausgeglichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

coeo Inkasso GmbH


Das stimmt natürlich nicht und ich gehe auch nicht davon aus, dass die coeo Inkasso GmbH meinen Blog liest, also scheint es doch so zu sein, dass aussichtslose Fälle schnell abgeblasen werden oder sich ein Volljurist auf Seiten von Klarna die Akte angesehen hat und von einer negativen Feststellungsklage verschont bleiben möchte.