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Donnerstag, 1. April 2021

Die Turboquerulantin heiratet


Mit Freude und Stolz darf ich als Gegenanwalt des Herzens unserer geschätzten Turboquerulantin die frohe Kunde verbreiten, dass die durch zahlreiche Ordnungsstrafen hervorgerufene Geldnot der unerschrockenen Gerechtigkeitsfanatikerin aus Bückeburg in Kürze ein Ende haben wird. Denn wie mir gut unterrichtete Adelskreise aus Frankreich und Deutschland versicherten, wurde heute offiziell die im internationalen Hochadel übliche Verlautbarung an Papst Franciscus übergeben, dass die derzeit noch bürgerliche Turboquerulantin in Kürze einem angesehenen Adelsspross aus Niedersachsen das Jawort geben wird, um vom Hafen einer glücklichen Ehe aus in seichtere Gewässer zu schippern, als in jene, deren tosende Gewässer unseren aufmüpfigen Richterschreck immer wieder in den Strudel des Unrechts geraten ließen. Das zukünftige Ehepaar soll sich schon seit der gemeinsamen Schulzeit kennen und über einen großen gemeinsamen Freundeskreis verfügen.

Ich freue mich daher ganz außerordentlich und hoffe inständig, dass die Ehe als Hort der Liebe und Existenzsicherung für unsere Turboquerulantin einen Wendepunkt in ihrer unrühmlichen Familiengeschichte darstellt und die Lebensgemeinschaft mit einem echten Prinzen aus edlem Hause zur Wiederherstellung ihre gesellschaftlichen Reputation führen wird. Denn es wurde, wenn auch nur inoffiziell, verkündet, dass die Familie des zukünftigen Gemahls unserer Heldin sämtliche offenen Gerichtskosten und Ordnungsgelder übernehmen wird, um den frisch gebackenen Eheleuten einen sorgenfreien Start in eine glückliche Ehe zu ermöglichen. Es geht sogar das Gerücht um, dass sich zum Zeichen der Versöhnung unter den geladenen Gästen der Hochzeitsgesellschaft ein Mitglied eines französischen Adelshauses befinden wird, das in den letzten Jahren immer wieder in Auseinandersetzungen mit der Turboquerulantin verwickelt war.

Als Geste der Verständigung dürfte auch die zur kirchlichen Trauung vorgesehene Einladung an führende Mitglieder eines deutsch-polnischen Adelshauses gewertet werden, dessen oberster Repräsentant und Hauschef in unserem Land ein gern gesehener Gast in den geschlossenen Kreisen des Hochadels ist. Als Ehrengäste auf der Hochzeit unserer in Zukunft mit Durchlaucht anzusprechenden Berühmtheit werden auch zahlreiche Gerichtsdirektoren und Gerichtspräsidenten erwartet, deren Gerichte sich in der Vergangenheit mit den Streitereien um die Ehre der Kontrahenten der TQ zu befassen hatten, die in Kürze der Vergangenheit angehören werden. Dass die Hochzeitsfeier wie ursprünglich geplant auf Schloss Bückeburg stattfinden wird, ist auszuschließen, da der große Festsaal des Schlosses den Eltern des zukünftigen Ehemannes der Turboquerulantin als zu klein erschien und die Feier daher in der Sala del Maggior Consiglio im Dogenpalast in Venedig verlegt wurde. Das genaue Datum der kirchlichen Trauung und der Hochzeitsfeier steht auf Grund der derzeitigen Corona-Krise leider noch nicht fest.

Montag, 5. Mai 2014

Europakrise: Französischer Herzog pfändet deutschen Fürsten

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem französischen Adelsgeschlecht Montfort-l’Amaury und dem deutschen Fürstenhaus Schaumburg-Lippe eskaliert. Anstatt seine kampferprobten Reitertruppen zu schicken, entsandte Alfred Bocker Comte de Montfort-l’Amaury Duc de Bretagne nunmehr lediglich einen Gerichtsvollzieher mit der Aufgabe, die Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben*.

Mit Bedauern betrachtet das Oberhaupt des Hauses Montfort-l’Amaury, dass die Spannungen in einem krisengeschüttelten Europa nun auch auf das deutsch-französische Verhältnis übergegriffen haben: "Ich hatte mir wirklich gewünscht, dass Fürst Alexander seine Schulden mir gegenüber ohne großes Aufheben begleicht, aber der Werteverfall der bürgerlichen Zivilgesellschaft scheint nun auch den deutschen Adel** erfasst zu haben."

Wie hoch die Verbindlichkeiten des Hauses Schaumburg-Lippe gegenüber dem französischen Adelshaus sind, wollte der Herzog der Bretagne nicht verraten, aber er versicherte, dass durch die Pfändung die Feierlichkeiten zur Landpartie Schloss Bückeburg im kommenden Monat nicht gefährdet seien. Das deutsche Außenministerium war für eine Stellungnahme zum deutsch-französischen Adelskonflikt leider nicht erreichbar

* Nachtrag: Am 17.09.2014 wurden die restlichen Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe dem Chef des Hauses Montfort-l`Amaury durch den zuständigen Gerichtsvollzieher überwiesen.  

** Der geneigte Leser möge mir den boulevardesken und im Ergebnis bedenklichen Stil des Artikels verzeihen und sich kurz über die tatsächlichen Hintergründe in Sachen Adel hier und dort informieren.

Mittwoch, 8. Januar 2014

Anwaltsschicksal: Vom Fürsten verklagt

Aus der Ferne der Gegenwart betrachtet kann man das autoritäre Treiben der Tyrannen vergangener Zeiten gelassen und durchaus interessiert betrachten. Anders sieht es aus, wenn einem plötzlich die Klage von jemandem ins Haus flattert, der sich gar heute noch als Fürst betrachtet und die auch ihm durch das bürgerliche Recht gegebenen Instrumente des demokratischen Rechtstaats nutzen möchte, um Hintergrundinformationen über seine feudale Gesinnung aus dem Internet entfernen zu lassen.

Weil bereits mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 alle Vorrechte des Adels abgeschafft wurden, scheint die Klage eines Fürsten unter dem Grundgesetz zunächst wie ein später Ruf aus der Gruft. Denn deutsche Fürsten sind längst verwest.

Allerdings wagt es auch Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe nicht, die Entfernung der vierzehn Zeitungsartikel über eine Strafanzeige wegen des Mißbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132a StGB gegen ihn aus meinem Pressearchiv unter der von ihm landläufig beanspruchten Amtsbezeichnung Fürst zu verlangen, so dass sich der Geruch des Mausoleums noch beim Lesen der Klage leicht verflüchtigt.

Der Möchtegernherrscher von Schloss Bückeburg tritt jedoch im Internet mit der durch Hoheitsakt festgesetzten Bezeichnung für das ehemalige inländische und im Ausland noch existierende öffentliche Amt Fürst auf und geht nach meinem Dafürhalten das Risiko ein, durch einen Schwall von Strafanzeigen verschüttet zu werden:


Bei dem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt des § 132a StGB kann ein strafrechtlicher Erfolg im Sinne des § 9 StGB nämlich überall dort eintreten, wo das Führen der Amtsbzeichnung seine Gefährlichkeit im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut entfalten kann. Denn überall in Deutschland könnte die Bezeichnung Fürst vom unvorgebildeten Durchschnittsbürger als echte Amtsbezeichnung verstanden werden.

Bei einem Auftreten als Fürst im Internet dürfte daher jede Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland für eine Strafanzeige zuständig sein und ob im ganzen Land auf eine fürstliche Hochstapelei mit untertäniger Milde reagiert werden würde, darf bezweifelt werden. Jedenfalls scheinen die Gerichte im Süden der Republik den Schutz der Allgemeinheit, die gegenüber den Trägern hoheitlicher Amtsbezeichnungen anders reagiert, ernst zu nehmen (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 3. März .2010, Az: 5 St RR (II) 39/10).

Zum besseren Verständnis des Lesers sei angemerkt, dass sich die Parteien dieses Rechtsstreits - ich als Anwalt des damaligen Beklagten - bereits vor über 10 Jahren um die Domain "schaumburg-lippe.de" gestritten haben und sich das Verhältnis untereinander insbesondere dadurch abgekühlt hatte, dass ich das Gericht damals darauf hinwies, dass entgegen schriftsätzlicher Behauptungen des Klägers sein Vater nicht Fürst Phillipp-Ernst zu Schaumburg-Lippe gewesen ist und er auch nicht nach Hausgesetz - welches es nicht mehr gibt - als nachrückender Fürst Chef des ebenfalls nicht mehr existierenden Hauses Schaumburg-Lippe geworden war. Offenbar ein Sakrileg.


Dass ausserdem ein Versuch des im Schloss Bückeburg zur Miete untergebrachten niedersächsischen Staatsarchivs historische Dokumente, welche das Unrecht der Führung des Namens "Fürst zu Schaumburg-Lippe" belegen, mittels Kostenforderungen aus meinem Pressearchiv zu entfernen am Ende rechtskräftig gescheitert ist, soll nur am Rande erwähnt werden.

Ob die fortlaufende Veröffentlichung der nachfolgenden vierzehn Zeitungsartikel auf meiner Website die Rechte des Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe verletzen, weil im Hinblick auf ein vor zehn Jahren eingestelltes Strafverfahren ein Berichterstattungsinteresse sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Pseudoaristokraten zurückzutreten haben, obwohl letzterer sich bis heute mit der unzutreffenden Amtsbezeichnung Fürst schmückt, wird das Landgericht Hamburg zu entscheiden haben.

Im Einzelnen möchte Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe folgende Artikel nicht länger in meinem Pressearchiv dulden: