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Samstag, 16. Juli 2022

Hurra, hurra, der Fürst hat einen Orden!

Seine Untertanen hatten Tränen in den Augen und ganz Schaumburg-Lippe fiel in einen kollektiven Freudentaumel, als der wahre Herrscher des kleinen Landes, Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, am vergangenen Donnerstag das Verdienstkreuz 1. Klasse des Niedersächsischen Verdienstordens von Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler, überreicht bekommen hat. 

Auch im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur kannte die Glückseligkeit keine Grenzen und so wurde Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe angesichts des freudigen Ereignisses in einer feierlichen Pressemeldung gleich auch zum "Fürst zu Schaumburg-Lippe" verwandelt, wohl um dem Volk in Niedersachsen zu demonstrieren, dass es sich in unsicheren Zeiten wie dieser auf eine starke Führungspersönlichkeit verlassen kann.

Vergessen sind nun die Querelen der Vergangenheit, als sich die Landesregierung von Schaumburg-Lippe mit Schreiben vom 14.04.1936 beim Reichs- und Preußischen Minister des Innern, Wilhelm Frick, über den Großvater des nun geehrten Ordensträgers, Ernst Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe, beschwerte, weil dessen Selbstbezeichnung "Fürst zu Schaumburg-Lippe" nicht dem Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens vom 30.04.1928 entspreche.

Endlich ist keine Rede mehr von dem lästigen Wikipedia-Eintrag, wonach Großvater Wolrad nach dieser Beschwerde an den damaligen preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring schrieb und am 07.05.1936 darum bat, sich - entgegen den Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung zur Abschaffung der Vorrechte des Adels (WRV Artikel 109, Abs. 2) - Fürst nennen zu dürfen, worauf ihn Göring zurück an den Reichs- und Preußischen Minister des Innern verwies, der dann mit Schreiben vom 13.08.1936 feststellte, dass Opa Wolrad das Recht zur Führung des Namens "Fürst zu Schaumburg-Lippe" gar nicht zustand.

Schwamm über das unerfreuliche Wikipedia-Gerücht, wonach Großvater Ernst Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe sodann am 01.09.1936 einen Rückdatierungsantrag für die Aufnahme in die NSDAP stellte, der am 07.12.1936 von Rudolf Heß befürwortet und daraufhin der Eintritt in die NSDAP auf das Jahr 1928 rückdatiert wurde, so dass die rechtswidrige Bezeichnung "Fürst" anschließend wohl keine große Rolle mehr spielte.

Heute wird mit dem Adelstitel "Fürst" zum Glück etwas entspannter umgegangen. Opas NSDAP ist längst Geschichte und den Sturz der Monarchie durch die Novemberrevolution von 1918/19 mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919, mit welcher die öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes aufgehoben wurden, kennen durchschnittliche Politiker heute nicht einmal mehr aus dem Fernsehen.

Über hundert Jahre nach der Abschaffung des Adels kann man sich als Landespolitiker schon einmal mit innerlicher Demut an Wolrads Enkel Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe heranpirschen, ihm den Verdienstorden des Landes Niedersachsen in der Ordensstufe "Verdienstkreuz 1. Klasse" umbinden und schließlich durch eine devote Pressemittelung mit achtfacher Anbiederung als "Fürst zu Schaumburg-Lippe" den Bauch pinseln.

Ob die Ehrwürdigkeit des Verdienstkreuzträgers als selbständige und auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl unter Zurückstellung eigener Interessen vom Land Niedersachsen auch darin gesehen wurde, dass er dem unseligen Zeitgeist zuwider das traditionelle Erbe nur an den erstgeborenen Sohn Donatus und nicht an seine Töchter Felipa und Philomena weitergeben will oder auf die Zustimmung zur Sanierung seines Schlosses Bückeburg mit 350.000,- Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes, bleibt unklar.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur findet jedenfalls an der Erhaltung des privaten Eigentums des Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe durch ihn selbst auch unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel einen besonderen Gefallen: "Kulturdenkmale wie Schloss Bückeburg, die fürstlichen Mausoleen oder der Wilhelmstein sind kein bequemer Luxus, sondern eine Verpflichtung." Deshalb sei die Auszeichnung mit dem Verdienstorden auch eine Anerkennung dafür, dass Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe diese Verpflichtung lebe. Hurra!

Donnerstag, 20. August 2015

Tina Wendt - Interview mit einer Reichsdeutschen

Immer wieder fällt das Stichwort „Reichsbürger“ im Internet. Während wohl jeder weiß, was mit einem „Bundesbürger“ gemeint ist, lässt sich der „Reichsbürger“ nicht sofort einordnen. Die Schublade „Nazi“ ist immer leicht zu öffnen, aber bevor sie mit dem flüchtig hineingestopften Reichsbürger wieder geschlossen wird, wollte ich noch einmal bei einer bekennenden Reichsbürgerin nachfragen.

Frau Wendt, Sie bezeichnen sich selbst als Reichsbürgerin, warum?

Zunächst einmal bezeichnen mich immer nur andere als Reichsbürgerin und meinen, ich bekenne mich dazu. Mit Reichsbürgertum haben meine Sichtweisen und Auffassungen kaum etwas gemein. Wenn überhaupt, bezeichne ich mich als Reichsdeutsche. Wenn man nun auf „Reichsbürgerin“ kommt, mag das daran liegen, dass ich mich der geltenden Fakten zum Rechtsstand des Deutschen Reichs  bediene.

Das Deutsche Reich ist nämlich weniger nur meiner Meinung nach, sondern auch nach der geltenden Rechtsprechung der Bundesrepublik nach bis heute völkerrechtlich fortbeständig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungserichts (BverfG) der Bundesrepublik ist das Deutsche Reich, ein Synonym für Deutschland, „bis heute nicht untergegangen“.  Es wird sogar daran festgehalten dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat (vgl. z.B. BVerfG vom 17.08.1956, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>).

Dabei spielt auch die sog. Wiedervereinigung, tatsächlich nur ein Beitritt der DDR zur BRD, aus dem Jahr 1990 kaum eine Rolle. Es ist kein Grund die These aufzustellen, die Frage nach dem Fortbestand des Deutschen Reichs sei hiermit obsolet geworden.

Denn nach § 31 BVerfGG binden die Entscheidungen des Bundesverfassungserichts die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Die Entscheidung hat darüber hinaus im vorliegenden Fall gem. § 13 BVerfGG Gesetzeskraft. So galt es auch schon nach Carlo Schmidt, SPD, weniger einen neuen deutschen Staat zu gründen, sondern nur einen Teil Deutschlands wieder bis zu einer endgültigen Lösung neu zu organisieren; dies mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland über die alliierten Westmächte als Ausfluss der Haager Landkriegsordnung (HLKO).

So war der parlamentarische Rat lediglich durch die westalliierten Besatzungsmächte und nicht durch Wahlen des Deutschen Volkes damit beauftragt, für die westlichen Besatzungssektoren, die man auch als vereintes deutsches Wirtschaftsgebiet bezeichnet, mit der Ausnahme für den Westsektor der Hauptstadt des Deutschen Reichs Berlin, das Grundgesetz  und eben keine neue Verfassung, auch ersichtlich aus Art. 146 GG, für die zu errichtende Bundesrepublik Deutschland - englisch: Federal Republic of Germany übersetzt „Bundesrepublik von Deutschland“ - unter Kontrolle der Besatzungsmächte mit deren Genehmigungsvorbehalt zu schaffen.

Einen Volksentscheid oder freie Wahlen für die Gründung der Bundesrepublik hat es entgegen der alten wie auch der neuen 1990er Präambel des Grundgesetzes bis heute niemals gegeben. Auch gab es niemals sogenannte Bundestagswahlen, für die dieses Thema thematisiert worden ist. So ergibt sich auch aus dem Grundgesetz selbst, dass der Bund lediglich in die Verwaltung der vereinten deutschen Wirtschaftsgebiete eingetreten, mithin nichts anderes als die Treuhandverwaltung der besetzten Westgebiete, nach dem Beitritt der DDR zur BRD nunmehr auch Mitteldeutschlands, ist, vgl. Art. 133 GG.

Dies kann sich auch schon aus der einfachen Logik erschließen. Denn wenn man sich einfach einmal die Frage stellt, warum wir von den sogenannten „neuen“ Bundesländern als Ostdeutschland reden, aber merkwürdigerweise nach dem Beitritt dieses so bezeichneten Ostdeutschlands die Gründung des immer noch existenten Mitteldeutschen Rundfunks hatten. Wo ist denn dann nun tatsächlich Mitteldeutschland und Ostdeutschland oder besser, was ist mit den deutschen Ostgebieten, von denen ein Teil als Insel in der so bezeichneten EU immer noch durch die Russen unter dem Namen Kaliningrad beherrscht wird?

Das kann ich leider nicht beantworten, ohne mich mit dieser Frage und den Hintergründen intensiver zu beschäftigen, aber was haben diese Ausführungen nun mit dem „Reichsbürgertum“ zu tun?

Das ist eine gute Frage! Dies liegt wohl daran, dass man meint, dass die stetig steigende und immer größer werdende Anzahl von Menschen in diesem Land, die sich mit dem Deutschen Reich beschäftigt, zu denen auch sehr viele Ausländer zählen, aus politischer Motivation der derzeitigen Machthaber automatisch in die Ecke der sog. „Neurechten“ gesteckt und suggeriert werden soll, man wünsche sich die Zeit des Nationalsozialismus wieder her. Das ist aber tatsächlich weniger der Fall. Denn der überwiegende Teil jener Menschen beschäftigt sich einfach nur mit der Frage nach ihrer Heimat.

So resultiert der Begriff des „Reichsbürgers“ tatsächlich nämlich auf der Grundlage des „Reichsbürgergesetzes“ vom 15. September 1935 und beschäftigt sich wie die nationalsozialistische „Verordnung zur Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 mit der Vereinheitlichung aller deutschen Staaten, wie Preussen, Bayern, dem selbsternannten Schaumburg-Lippe etc., im Staatenbund des Deutschen Reichs mit der Vereinheitlichung zu einem gesamten Deutschen Staatsvolk und der Abschaffung der Bundesstaaten des Deutsche Reichs.

Dies wird jedoch von dem größten Teil der sich mit dem Deutschen Reich beschäftigenden Menschen in diesem Land abgelehnt. Wie ich selbst schon mitteilte, fühle ich mich natürlich als Deutsche mit der mittelbaren Zugehörigkeit zum Deutschen Reich, aber genauso auch als Preussin mit der diesbezüglichen Staatsangehörigkeit.

So stellen sich eigentlich alle diejenigen als Reichsbürger dar, die an der nationalsozialistischen Idee eines Gesamtdeutschen Staatsvolkes festhalten, mithin alle, die am System der Bundesrepublik festhalten, es unterstützen und in ihm, mit ihm und auch von ihm leben wollen.

Lediglich um dieses ausschließlich auf Macht- und Geldgier basierende, faschistische - zu neudeutsch kapitalistische - System aufrecht erhalten zu können, werden die tatsächlichen Motive der fälschlicherweise immer als „Reichsbürger“ bezeichneten Menschen in diesem Land versucht zu verschleiern, obwohl es doch die derzeitigen Machthaber selbst sind, die sich weiterhin nationalsozialistischer  Gesetze und Methoden, damit reichsbürgerlicher Denkweisen, bedienen. 

Ausschließlich aus diesem Grund werden alle Menschen, die sich mit der Existenz des Deutschen Reichs beschäftigen, sich hierzu in der Öffentlichkeit äußern, das bundesrepublikanische System hinterfragen, unter Vortäuschung falscher Tatsachen durch die vermeintlichen Machthaber in eine bestimmte politische Ecke gestellt, mit dem Ziel das völkerrechtlich immer noch existente „wahre“ Deutsche Reich, das ist etwas anderes als das so bezeichnete 3. Reich oder Großdeutsche Reich, niemals wieder handlungsfähig werden zu lassen und endgültig zu zerstören.  

Dies gilt auch für diejenigen, die sich nur in verschiedenen Bereichen mit den derzeit willkürlich als gültig angenommenen Gesetzen beschäftigen. Auch für immer mehr Menschen, die sich auf Rechtsprechung beziehen, nach der Voraussetzung für gültige Gesetze innerhalb der Verwaltung der vereinten deutschen Wirtschaftsgebiete mit dem Namen Bundesrepublik (von) Deutschland bestimmte Normen des Grundgesetzes sind, speziell Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG als so genanntes Zitiergebot, welches nahezu kaum noch bei der Erschaffung von Gesetzen eingehalten wird. Alle diese Menschen werden mittlerweile als Reichsbürger bezeichnet.

Der Reichsbürger gilt bei vielen Leuten als Nazi. Wohl einfach mit der Begründung, dass das Deutsche Reich zuletzt unter nationalsozialistischer Herrschaft gestanden hat und jemand, der sich zum Deutschen Reich bekennt, daher Nazi sein muss. Ist diese Schlussfolgerung zutreffend?      

Das hätte man so sehr gerne. Richtig ist, dass der Reichsbürger  bei vielen als Nazi gilt. Er ist es ja auch, da er, der „Reichsbürger“, dem schon erwähnten nationalsozialistischen „Reichsbürgergesetz“ entspringt. Doch ist deshalb nicht gleich jeder, der sich zum Deutschen Reich bekennt automatisch, wie aus meinen vorherigen Ausführungen eigentlich hervorgehen sollte, ein Nazi.

Nachvollziehbar. Damit scheint der pauschale Vorwurf der braunen Gesinnung gegenüber Reichsdeutschen nicht ohne genaues Hinsehen haltbar.  

Ja, aber nun noch nebenher. In diesem Land wird interessanter Weise auch jeder, der sich darauf beruft, dass die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze innerhalb der Bundesrepublik verboten ist, ableitbar über Art. 139 GG, nach dem die Befreiungsgesetze von Nationalsozialismus und Militarismus vom Grundgesetz unberührt bleiben, mithin also weiter Gültigkeit besitzen, als Reichsbürger bezeichnet.

Es ist ferner zu bemerken, dass es sich bei den Befreiungsgesetzen um die SHAEF Gesetzgebung, die SMAD-Befehle, Proklamationen und Kontrollratsgesetze sowie die in Gesetzesstand erhobenen Entscheidungen der Besatzungsmächte handelt. Erwähnt sei hier insbesondere die „Tillessen“ Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d'Occupation in Rastatt vom 06.01.1947. Auch nach ihr ist die Anwendung nationalsozialistischen Rechts aus der Zeit von 1933 bis 1945, aber auch solcher Gesetze aus der Vorzeit von 1933, verboten, an denen die Nationalsozialisten seit ihrem Einzug in den Reichstag maßgeblich mit beteiligt gewesen sind.

Tatsächlich handelt es sich deshalb bei der Begrifflichkeit des „Reichsbürgers“ um  Menschen, die sich nicht nur aus ihrer eigenen, sondern auch aus Sicht der Regierung, Behörden und Justiz das Wiederaufleben des so bezeichneten aber niemals existenten 3. Reichs zurückwünschen.

Dies ist bei mir und dem Großteil der als Reichsbürger bezeichneten Menschen jedoch alles andere als der Fall. Mir und einem sehr großen Teil von Bewegungen geht es ausschließlich um das 1871 gegründete Deutsche Reich als Staatenbund. So fühle ich mich zwar als Deutsche mit einer mittelbaren Reichsangehörigkeit als quasi Mitglied im Staatenbund des Deutschen Reichs, aber genauso auch als Preussin mit dessen unmittelbarer Staatsangehörigkeit, eine Staatsangehörigkeit, die mir zwar von der Bundesrepublik (von) Deutschland über Artikel 116 Abs. 2 Grundgesetz mit einem Wiedereinbürgerungsrecht garantiert wird, aber tatsächlich von den Behörden der Bundesrepublik und den ihr angehörenden Bundesländern verwehrt wird.

Wenn man Ihren staatsrechtlichen Erläuterungen folgt, dürften ja in Bezug auf die Geltung bundesdeutscher Gesetze erhebliche Zweifel bestehen, oder?

Das kann man so oder so sehen. Eine gewisse gesellschaftliche Ordnung sollte es geben. So kann man bundesdeutsches Recht schon als geltend ansehen. Doch sollte es dann auch über die tatsächlichen Regelungen entstanden sein. Nationalsozialistisches ist so z.B. als ungültig anzusehen, dessen Anwendung über Art. 139 GG jedenfalls, wie zuvor schon erwähnt, rechtswidrig, da verboten. Soweit es sich um geändertes vorkonstitutionelles und um nachkonstitutionelles Recht handelt, können bundesdeutsche Gesetze auch nur gelten, wenn sich auch an die Vorgaben des Grundgesetzes, speziell an das von mir auch schon erwähnte Zitiergebot gem. Art. 19 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz, gehalten worden ist. Dies ist jedoch kaum noch der Fall, obwohl selbst die Mitglieder des Bundestages durch das Justizministerium des Bundes stets regelmäßig die aktuellste Ausgabe des „Handbuchs der Rechtsförmlichkeit“ mit der Bitte um Beachtung für die Gesetzgebung erhält, in dem auch explizit auf die Beachtung des „Zitiergebots“ eingegangen wird.

Was passiert, wenn ein Reichsbürger vor bundesdeutschen Gerichten darauf hinweist, dass das nach Ansicht des Gerichts anzuwendende Recht gar keine Gültigkeit besitzt?

Da ich selbst keine Reichsbürgerin, sondern lediglich auch nach „bundesdeutschem Recht“ Reichsdeutsche bin, auch selbst keine Reichsbürger kenne, die ihren Status aus dem nationalsozialistischen „Reichsbürgergesetz“ ableiten, kann ich weniger sagen, was passiert, wenn ein Reichsbürger darauf hinweist, dass das anzuwendende Recht ungültig ist. Als Reichsdeutsche kann ich nur sagen, dass Gerichte niemals darauf eingehen, schon gar nicht, wenn man sich auf das ihnen durch die bundesrepublikanische Legislative und das durch bundesrepublikanische Gerichte selbst hierzu gesprochene Recht bezieht. Sehr häufig packen die so bezeichneten Richterinnen und Richter ihre Unterlagen ein, verlassen den Gerichtssaal und fällen dann in Abwesenheit der Betroffenen willkürliche Urteile, bei denen sie ihrer Begründungspflicht zu den aufgeworfenen Tatsachen nicht nachkommen.

Sie sehen sich also selbst nicht als Reichsbürger, sondern als Reichsdeutsche. Gibt es denn auch Leute, die sich selbst ausdrücklich als Reichsbürger sehen?

Ich sehe mich nicht nur selbst nicht als Reichsbürgerin. Ich bin keine Reichsbürgerin! Ich empfinde diese Begrifflichkeit eher sogar als Beleidigung! Ansonsten ist natürlich auch das eine gute Frage, die aber mit Sicherheit von Mitgliedern und Wählern der NPD, mit denen ich weder etwas zu tun noch sonst irgendetwas gemein habe, besser beantwortet werden kann. Es ist jedem selbst überlassen, ob er Bürger sein und somit bürgen möchte. Ich bürge jedenfalls für gar nichts! Ich stehe lediglich zu meiner Meinung und meinem Wort!

Gab es schon mal ein deutsches Gericht, dass sich ernsthaft mit Ihren Argumenten auseinandergesetzt hat?

Nach meinen Ausführungen sollten wir uns zuerst einmal die Frage stellen, ob es überhaupt noch deutsche Gerichte gibt. Ansonsten denke ich, die Frage dürfte  mit meiner Antwort auf die vorherige Frage schon beantwortet sein. Wer sägt schon gerne an dem eigenen Ast, auf dem er sitzt!? Wer möchte schon gerne seinen vordersten Platz am „Fressnapf“ verlieren!?

Wie viele Menschen in Deutschland glauben Sie, folgen Ihrer Ansicht, Reichsdeutsche zu sein und lehnen die aktuelle staatliche Ordnung Deutschlands als weitgehend rechtswidrig ab?

Da muss ich erst einmal fragen, von was für einer staatlichen Ordnung überhaupt  die Rede ist!? Soweit hier eine rechtsstaatliche gemeint ist, ist diese sowieso kaum noch vorhanden. Soweit eine staatsrechtliche gemeint ist, so dürfte die Zahl hier mittlerweile in die Millionen gehen. 

Ihr abschließendes Statement zum Reichsbürger?

Vielen Menschen, denen ich einen Reichsbürger angeboten habe, sind direkt und zielstrebig zu McDonalds gegangen, haben dort dann aber leider keinen Reichsbürger bekommen. Konsequenz deshalb: Es gibt in meinem direkten Umfeld keine Reichsbürger. Selbst im Spiegel kann ich keinen erkennen.

Dienstag, 30. Juni 2015

Schloss Bückeburg in den Klauen des Burgfräuleins

Eine juristisch eher uninteressante Geschichte, dafür aber eine mit vorzüglichem Trash-Faktor meldet die Hauspostille des Fürstentums Schaumburg-Lippe. Die Zutaten der Schaumburg-Lippischen Landeszeitung erinnern ein wenig an den dritten Teil der Tanz-der-Teufel-Trilogie, "Armee der Finsternis": Ein Burgfräulein, ein Fürst, ein altes Handy und drei durchtriebene Angeklagte, denen das Wohlergehen des ohnehin von mangelndem Respekt gebeutelten deutschen "Hochadels" nicht so sehr am Herzen liegt, wie es bei guten Untertanen eigentlich sein sollte.

Im Zentrum des Dämonenthrillers um ein Handy mit möglicherweise intimen Inhalten steht auf der Seite des Guten der aus Funk und Fernsehen bekannte "Fürst" Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, der wieder einmal heldenhaft gegen Besudler des von ihm mit harter aber gerechter Hand geführten Fürstenhauses Schaumburg-Lippe ankämpft.

Auf der Seite des Bösen drei Angeklagte, denen der Hang zu vorkonstitutionellem Deutschtum nachgesagt wird und die sich der Anklageschrift nach im Besitz eines Handys befanden, auf dem 1000 SMS gespeichert sein sollen, welche eine mehr als zehn Jahre zurückliegende Liebesbeziehung eines „Burgfräuleins“ mit seiner Durchlaucht "Fürst" Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe in schamesröteüberstrahlenden Farben illustrieren könnten.

Kern des Vorwurfs: Das jedenfalls bitterböse und eventuell rechtsradikale Trio soll es gewagt haben, den in Bückeburg auf seinem Schloss residierenden "Fürsten" um 235.000,- Euro zu bitten, damit er höchstselbst das Schicksal seiner persönlichen Botschaften bestimmen könne und diese nicht etwa in die Hände der nach wollüstigen Geschichten geifernden Boulevardpresse gelängen. Selbstredend ging der hochwohlgeborene Edelmann aus Bückeburg nicht auf das niederträchtige Angebot ein, sondern verständigte die fürstlichen Reitertruppen, im Volksmund "Staatsanwaltschaft" genannt.

Diese wollen den Spitzbuben nun vor dem Landgericht Paderborn das Handwerk legen und haben sich dazu die Vorschriften zur Sühne einer versuchten Erpressung ganz genau angeschaut.

Dienstag, 9. Juni 2015

Schnauze voll vom "Adel"?

Die meisten Leser werden abwinken und der Meinung sein, dass ihnen der Adelszauber in den Medien gleichgültig ist, weil das Ganze ohnehin belanglos sei, denn wer liest schon BUNTE, BILD oder DAS NEUE BLATT? Kann sein, sicher gibt es auch wichtigere Themen. Aber seit ich mich beruflich mit einem Bückeburger Bürger befassen muss, der sich der restlichen Welt permanent als „Fürst“ verkaufen möchte und mit seiner diesbezüglichen Kampagne durchaus erfolgreich ist, habe ich einen Blick hinter die Kulissen geworfen und festgestellt, dass es nicht um bloße Eitelkeit geht, sondern um handfeste Vorteile. Seit sich das Landgericht Bückeburg weigerte, im Rubrum den bürgerlichen Namen „seiner Durchlaucht“ zu verwenden und trotz eindeutiger Auskunft des Standesamtes auf dem Adelsprädikat „Fürst“ beharrte, weiß ich, dass ein neutrales Urteil gegen den „Hauschef“ in Bückeburg nicht zu erwarten ist und die Schaumburg-Lipper Adelskampagne in Niedersachsen längst metastasiert. Erst gestern machte mich eine Mandantin auf eine Nachricht beim NDR unter dem Titel „Meyer fordert höhere EU-Mittel für Kleinbauern“ aufmerksam, in dem auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Titel „Fürst“ - diesmal in der kuriosen Variante „Fürst Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe“ - verliehen wurde.

Ich erinnere mich noch an einen Fernsehbeitrag in „DAS!“ vom November 2013, in welchem „Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe“ Gast gewesen war und die im Interview insoweit intellektuell überforderte Moderatorin Inka Schneider den Gast aus dem Schloss der 250 Zimmer mit den ehrfürchtig glänzenden Augen eines Schulmädchens fragte: „Prinz Harry, kennen sie sich, kennt man sich so in Adelskreisen?“ Och Inka, Du kleines Dummerchen, natürlich nicht. Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe ist doch gar nicht adelig und sein Gefasel vom Auftrag, das Schaumburger Land nach außen zu vertreten, kann man doch nicht ernst nehmen.

Allerdings geht nicht nur der NDR „seiner hochfürstlichen Durchlaucht“ andauernd auf den Leim, sondern auch RTL oder SAT1 und die gedruckte Presse. Und längst nicht nur dem Bückeburger, denn das Land ist voll von Ewiggestrigen, denen von unfähigen Journalisten der hochwohlgeborene Pöter gepudert wird. Lange Rede kurzer Sinn: Wer nun von der Dummheit der freien Presse die Schnauze voll hat oder des Huldigens feudaler Strukturen überdrüssig ist, kann dem deutschen Presserat ab jetzt mit einem gegen das Adelsgewinsel der bundesdeutschen Presse gerichteten Beschwerdeformular (Muster) auf das mangelnde Demokratieverständnis der Medienlandschaft hinweisen und vielleicht so das Bewusstsein in den Redaktionen dafür schärfen, was korrekte Berichterstattung getreu der Maßstäbe des Pressekodex im Hinblick auf den in Deutschland längst abgeschafften Adel bedeutet.

Montag, 30. März 2015

Bizarre Unterwerfungsrituale am Landgericht Bückeburg

Sie denken an Lack & Leder in Schreibstuben, sexuellen Fetischismus in Beratungszimmern oder strenge Züchtigungen im Sitzungssaal? Kostümfeste in Uniformen und Roben, Sex mit Wachtmeistern in Handschellen? Leider gibt es für derartige Praktiken am Landgericht Bückeburg nicht die geringsten Anzeichen, obwohl konservative Kulissen oft die verschrobensten Akteure beherbergen.

Unterwerfungsrituale am Landgericht Bückeburg haben trotzdem Tradition, bestenfalls jedoch mit homoerotischem Charakter. Wenn ein Landgerichtspräsident aus Bückeburg in seiner Anrede winselt "Durchlauchtigster Fürst! Gnädigst regierender Fürst und Herr!“ hat das natürlich etwas groteskes. Die Krone der Unterwürfigkeit muss man dem studierten Juristen allerdings für die Schlussformel des gleichen Schreibens überreichen: „Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht unterthänigster treugehorsamster Freiherr von Bülow, Landgerichtspräsident.“ Nun muss man dem ersten schaumburg-lippischen Landgerichtspräsidenten zu Gute halten, dass im Jahre 1894 exzessives Buckeln gegenüber herrschenden Häusern auch in der rechtsprechenden Gewalt an der Tagesordnung war.

Bis heute hat sich die Tradition des Devotismus im beschaulichen Bückeburg trotz Abschaffung des Adels jedoch erhalten, wie man dem Beschluss des Landgerichts Bückeburg vom 04.03.2015 entnehmen kann, mit dem der Vorsitzende der 1. Zivilkammer dem Größenwahn eines Nachkommens der Fürsten auch im Zeitalter unserer demokratischen Grundordnung unterwürfig huldigt. Anstatt nach Vorlage der aktuellen Auskunft des Standesamts Bückeburg das Rubrum nach § 319 ZPO antragsgemäß auf den richtigen Namen des Klägers zu berichtigen, zog der Vorsitzende Richter die Ergänzung des Rubrums um das Geburtsdatum des Klägers vor und liess das offenkundig unrichtige Rubrum mit dem falschen Nachnamen „Fürst zu Schaumburg-Lippe“ - ganz auf der Linie treugehorsamster Bückeburger Richter - bestehen. Eine wirklich kuriose Vorgehensweise des findigen Fürstenfreunds in Richterrobe. Anstatt den falschen Nachnamen durch den richtigen Nachnamen zu ersetzen einfach das Geburtsdatum zusätzlich ins Rubrum aufzunehmen.

Warum er den richtigen Nachnamen des Klägers ignoriert, ist allerdings kaum ein Rätsel. Zwar ist bekannt, dass die meisten devot veranlagten Männer gehobenen Schichten angehören, welche in ihrem Berufsalltag gewohnt sind, über Mitbürger zu bestimmen und gegenüber Untergebenen Macht auszuüben und als kompensatorischen Schuldreflex gern die Position des Erniedrigten einnehmen. Im vorliegenden Fall dürfte jedoch entscheidend sein, dass ein Vorsitzender Richter am Landgericht Bückeburg mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln des Prozessrechts dabei mitwirken möchte, die Illusion eines fürstlichen Hauses in Schaumburg-Lippe aufrechtzuerhalten und Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe bei seinem Bestreben, auch in einer parlamentarischen Demokratie als Fürst zu erscheinen, behilflich sein will.

Es scheint, dass eine langfristige Strategie streng konservativer Kräfte immer mehr um sich greift und längst auch vor Gerichten nicht mehr halt macht. Aus meiner Sicht war es vom Vorsitzenden Richter allerdings taktisch unklug, sich die Maske der Unbefangenheit durch einen schlichten Rubrumsberichtigungsantrag vom Gesicht reißen zu lassen und die Fratze der Parteilichkeit zu offenbaren. Geräuschlose Parteinahme geht anders. Es darf daher spekuliert werden, mit welch fadenscheinigen Argumenten der Befangenheitsantrag gegen den fürstentreuen Vorsitzenden von einem anderen Richter des gleichen Gerichts zurückgewiesen werden wird. Man will sich ja in Bückeburg am Mittagstisch zukünftig noch in die Augen sehen können. Mahlzeit!

Donnerstag, 5. März 2015

Landgericht Bückeburg - Fürstentreu!

Wir befinden uns im Jahre 2015 nach Christi. Ganz Niedersachsen wird von Demokraten geführt. Ganz Niedersachsen? Nein! Ein von unbeugsamen Vasallen bevölkerter Landstrich hört nicht auf, der bürgerlich-demokratischen Freiheitsbewegung Widerstand zu leisten. Zentrum der politischen Restauration ist die Residenzstadt Bückeburg mit dem fürstlichen Landgericht, das die juristischen Geschicke Schaumburg-Lippes leitet. Ein fürstentreues Volk, vom Schutzmann bis zum Richter.

Und einer dieser Richter schreibt allen Ernstes: „Nicht dem Kläger ist in diesem Verfahren nach der Zivilprozessordnung die Befugnis zur Führung des Namensbestandteiles Fürst abzuerkennen, sondern dem Beklagten in diesem Verfahren sein darauf gerichtetes Begehren.“

Anlass für das offene Bekenntnis eines niedersächsischen Richters zu vorkonstitutionellen Herrschaftsverhältnissen ist ein Rechtsstreit, den ich als Beklagter vor dem Landgericht Bückeburg gegen Herrn Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe führe. Weil dieser sich gegenüber dem Landgericht Bückeburg als Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe ausgab und im Rubrum eines Beschlusses auch so geführt wird, beantragte ich aus meiner naiven bürgerlich-rechtlichen Perspektive eine Rubrumsberichtigung gem. § 319 ZPO auf den tatsächlichen Namen des Klägers.

Daraufhin unterstellte mir der fürstentreue Richter sogar die hoheitliche Stellung des Klägers anzuerkennen, weil ich angeblich - wie er schreibt - meine „der Kläger dürfe den Namenszusatz „Fürst“ nicht führen, sich nicht als Fürst bezeichnen, denn er sei kein Fürst, schon sein Großvater habe den Titel nicht führen dürfen. Darauf habe die Landesregierung Schaumburg Lippe mit Schreiben vom 14. April 1936 den Reichsminister des Innern hingewiesen. Der Kläger sei lediglich ein Prinz.“

Nein, werter Herr Vorsitzender. Ich meine nicht, der Kläger sei lediglich ein Prinz. Er ist weder ein Prinz noch ein Fürst und ich meine nur, der Kläger müsse mit seinem bürgerlichen Nachnamen „Prinz zu Schaumburg-Lippe“ im Rubrum geführt werden. Doch das Landgericht Bückeburg schlägt die Hacken zusammen und lehnt die Rubrumsberichtigung ab. Schloss Bückeburg ist groß, das Städtchen ist klein und bei den 9 Richtern des Landgerichts dürfte es auch recht familiär zugehen.

Eine Gerichtsposse um einen rückwärts gewandten Kläger, die vielleicht mit der Geisteshaltung „seines Völkchens“ zu erklären ist. Denn noch am 19. Januar 1975 stimmten die Schaumburg-Lipper mittels Volksentscheid für die Wiederherstellung des Landes Schaumburg-Lippe. Weil die Bundesrepublik Deutschland daraufhin mit dem "Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Art. 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes" bestimmte, dass beide Gebiete bei Niedersachsen verbleiben müssen, endete der Traum eines eigenen Landes mit Bückeburg als Hauptstadt.

Bis heute scheinen viele Zwangsniedersachsen aus der Region Bückeburg dem Fürstentum und der verpassten Separation nachzutrauen und huldigen deshalb den Nachkommen der Fürsten zu Schaumburg-Lippe - im Zweifel auch als Richter und gegen geltendes Recht.

Dienstag, 5. August 2014

Dr. Prinz zu Schaumburg-Lippe im Big-Brother-Container

Mit dem Einzug des prominenten Juristen Dr. Prinz zu Schaumburg-Lippe MAS, LL.M, in den Big Brother-Container sind schon 2 der insgesamt 12 Bewohner deutsche Juristen. Denn auch der ehemalige Rechtsanwalt, einstige Amtsrichter und Ex-Innensenator Ronald Schill gehört zum "Promi Big-Brother Team" in Köln, welches sich ab dem 15. August 2014 den neugierigen Blicken der Fernsehzuschauer stellen wird.

Ob sich der juristisch geneigte Zuschauer an Fachgesprächen unter Rechtswissenschaftlern erfreuen darf, muss bezweifelt werden, denn SAT1 beschreibt das diesjährige Big-Brother Konzept wie folgt: "Oben leuchtet, Unten leidet! Zwölf Bewohner ziehen in zwei Bereiche – sechs wohnen in der oberen Etage, sechs in der unteren. Mit sprudelnden Champagnergläsern in der Hand bestimmen die sechs "Oben"-Bewohner, wie das karge Leben "Unten" aussieht: Wasser, Brot oder Warmwasser müssen reichen? Und wer darf das Untergeschoss verlassen, um "Oben" Kaviar zu genießen? Wer geht wie mit seiner Macht um? Und wer meistert die Ohnmacht am besten?"

Da Recht und Ordnung dem Haus Schaumburg-Lippe ein traditionelles Anliegen sind, darf man erwarten, dass jedenfalls Dr. Prinz zu Schaumburg-Lippe für Gerechtigkeit in der medialen Zweiklassengesellschaft eintreten wird. Man kann auch gespannt sein, ob das akademische Aushängeschild der Familie Schaumburg-Lippe und der noch als "Richter Gnadenlos" in Erinnerung gebliebene Ronald Schill an einem Strang ziehen oder sich in gegensätzlichen Lagern wiederfinden werden.

"Promi Big Brother - Das Experiment" von Freitag, 15. August 2014, bis Freitag, 29. August 2014, in SAT.1: - ab 15. August täglich live um 22:15 Uhr - 15., 22. und 29. August zusätzlich große Live-Show um 20:15 Uhr.

Montag, 5. Mai 2014

Europakrise: Französischer Herzog pfändet deutschen Fürsten

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem französischen Adelsgeschlecht Montfort-l’Amaury und dem deutschen Fürstenhaus Schaumburg-Lippe eskaliert. Anstatt seine kampferprobten Reitertruppen zu schicken, entsandte Alfred Bocker Comte de Montfort-l’Amaury Duc de Bretagne nunmehr lediglich einen Gerichtsvollzieher mit der Aufgabe, die Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben*.

Mit Bedauern betrachtet das Oberhaupt des Hauses Montfort-l’Amaury, dass die Spannungen in einem krisengeschüttelten Europa nun auch auf das deutsch-französische Verhältnis übergegriffen haben: "Ich hatte mir wirklich gewünscht, dass Fürst Alexander seine Schulden mir gegenüber ohne großes Aufheben begleicht, aber der Werteverfall der bürgerlichen Zivilgesellschaft scheint nun auch den deutschen Adel** erfasst zu haben."

Wie hoch die Verbindlichkeiten des Hauses Schaumburg-Lippe gegenüber dem französischen Adelshaus sind, wollte der Herzog der Bretagne nicht verraten, aber er versicherte, dass durch die Pfändung die Feierlichkeiten zur Landpartie Schloss Bückeburg im kommenden Monat nicht gefährdet seien. Das deutsche Außenministerium war für eine Stellungnahme zum deutsch-französischen Adelskonflikt leider nicht erreichbar

* Nachtrag: Am 17.09.2014 wurden die restlichen Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe dem Chef des Hauses Montfort-l`Amaury durch den zuständigen Gerichtsvollzieher überwiesen.  

** Der geneigte Leser möge mir den boulevardesken und im Ergebnis bedenklichen Stil des Artikels verzeihen und sich kurz über die tatsächlichen Hintergründe in Sachen Adel hier und dort informieren.

Mittwoch, 8. Januar 2014

Anwaltsschicksal: Vom Fürsten verklagt

Aus der Ferne der Gegenwart betrachtet kann man das autoritäre Treiben der Tyrannen vergangener Zeiten gelassen und durchaus interessiert betrachten. Anders sieht es aus, wenn einem plötzlich die Klage von jemandem ins Haus flattert, der sich gar heute noch als Fürst betrachtet und die auch ihm durch das bürgerliche Recht gegebenen Instrumente des demokratischen Rechtstaats nutzen möchte, um Hintergrundinformationen über seine feudale Gesinnung aus dem Internet entfernen zu lassen.

Weil bereits mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 alle Vorrechte des Adels abgeschafft wurden, scheint die Klage eines Fürsten unter dem Grundgesetz zunächst wie ein später Ruf aus der Gruft. Denn deutsche Fürsten sind längst verwest.

Allerdings wagt es auch Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe nicht, die Entfernung der vierzehn Zeitungsartikel über eine Strafanzeige wegen des Mißbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132a StGB gegen ihn aus meinem Pressearchiv unter der von ihm landläufig beanspruchten Amtsbezeichnung Fürst zu verlangen, so dass sich der Geruch des Mausoleums noch beim Lesen der Klage leicht verflüchtigt.

Der Möchtegernherrscher von Schloss Bückeburg tritt jedoch im Internet mit der durch Hoheitsakt festgesetzten Bezeichnung für das ehemalige inländische und im Ausland noch existierende öffentliche Amt Fürst auf und geht nach meinem Dafürhalten das Risiko ein, durch einen Schwall von Strafanzeigen verschüttet zu werden:


Bei dem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt des § 132a StGB kann ein strafrechtlicher Erfolg im Sinne des § 9 StGB nämlich überall dort eintreten, wo das Führen der Amtsbzeichnung seine Gefährlichkeit im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut entfalten kann. Denn überall in Deutschland könnte die Bezeichnung Fürst vom unvorgebildeten Durchschnittsbürger als echte Amtsbezeichnung verstanden werden.

Bei einem Auftreten als Fürst im Internet dürfte daher jede Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland für eine Strafanzeige zuständig sein und ob im ganzen Land auf eine fürstliche Hochstapelei mit untertäniger Milde reagiert werden würde, darf bezweifelt werden. Jedenfalls scheinen die Gerichte im Süden der Republik den Schutz der Allgemeinheit, die gegenüber den Trägern hoheitlicher Amtsbezeichnungen anders reagiert, ernst zu nehmen (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 3. März .2010, Az: 5 St RR (II) 39/10).

Zum besseren Verständnis des Lesers sei angemerkt, dass sich die Parteien dieses Rechtsstreits - ich als Anwalt des damaligen Beklagten - bereits vor über 10 Jahren um die Domain "schaumburg-lippe.de" gestritten haben und sich das Verhältnis untereinander insbesondere dadurch abgekühlt hatte, dass ich das Gericht damals darauf hinwies, dass entgegen schriftsätzlicher Behauptungen des Klägers sein Vater nicht Fürst Phillipp-Ernst zu Schaumburg-Lippe gewesen ist und er auch nicht nach Hausgesetz - welches es nicht mehr gibt - als nachrückender Fürst Chef des ebenfalls nicht mehr existierenden Hauses Schaumburg-Lippe geworden war. Offenbar ein Sakrileg.


Dass ausserdem ein Versuch des im Schloss Bückeburg zur Miete untergebrachten niedersächsischen Staatsarchivs historische Dokumente, welche das Unrecht der Führung des Namens "Fürst zu Schaumburg-Lippe" belegen, mittels Kostenforderungen aus meinem Pressearchiv zu entfernen am Ende rechtskräftig gescheitert ist, soll nur am Rande erwähnt werden.

Ob die fortlaufende Veröffentlichung der nachfolgenden vierzehn Zeitungsartikel auf meiner Website die Rechte des Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe verletzen, weil im Hinblick auf ein vor zehn Jahren eingestelltes Strafverfahren ein Berichterstattungsinteresse sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Pseudoaristokraten zurückzutreten haben, obwohl letzterer sich bis heute mit der unzutreffenden Amtsbezeichnung Fürst schmückt, wird das Landgericht Hamburg zu entscheiden haben.

Im Einzelnen möchte Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe folgende Artikel nicht länger in meinem Pressearchiv dulden: