Fast gleichzeitig wurden zwei der bekanntesten Journalisten Deutschlands aus der Haft entlassen und überschwenglich in der deutschen Öffentlickeit begrüßt. Natürlich tosten die Wogen der Begeisterung über die Freilassung der Turboquerulantin weitaus höher, als die Wellen der Freude über die Freilassung des türkischstämmigen Journalisten Deniz Yücel. Das hat verschiedene Ursachen, für die an dieser Stelle nach Erklärungen gesucht werden soll.
Es wird sicher nicht daran liegen, dass die Turboquerulantin eine Frau ist und Herr Yücel ein Mann, denn die Qualität eines Journalisten und die Teilnahme an deren Schicksal wird in Deutschland sicher nicht am Geschlecht festgemacht. Auch die Tatsache, dass Her Yücel die türkische Staatsbürgerschaft besitzt und die Turboquerulantin lediglich über einen deutschen Personalausweis verfügt, dürfte nebensächlich sein, obwohl im vorliegenden Vergleich das Sprichwort "Ein Prophet gilt nirgends weniger als in seinem Vaterland" eine Rolle spielen dürfte.
Im osmanischen Reich wird Yücel nämlich wegen der Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit verfolgt, während er in Deutschland schon allein für seinen Knastaufenthalt in der Türkei den Theodor-Wolff-Preis vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger erhielt. Wie so oft spiegeln gern gegebene Streicheleinheiten des politischen Marionettentheaters nicht das Nähebedürfnis des Volkes wieder, wenn es um Angelegenheiten des Herzens geht. Denn kein Patriot hat je vergessen, dass Yücel als Träger des Kurt-Tucholsky-Preises in der taz den baldigen Abgang der Deutschen als Völkersterben von seiner schönsten Seite begrüßt hat. Insbesondere in Ostdeutschland ist allgegenwärtig, dass er nur den Umstand, dass sich Ossis als Erste abschaffen, für wertvoller eingeschätzt hat, als das Verschwinden der ganzen Nation.
Weitaus weniger gespalten ist unser Land in seiner Freude über die Freiheit der Turboquerulantin, die schon immer die Nähe des deutschen Volkes gesucht hat. Unvergessen sind ihre Reportagen über Mutterglück und Familienfrieden sowie ihre E-Mail-Kampagne zur Beflügelung der Fortpflanzungsfreudigkeit deutscher Männer. Um der Abschaffung des deutschen Volkes mit allen Mitteln entgegenzutreten hat sie nicht einmal davor gescheut, Nacktselfies zu versenden, um wieder etwas Leben in die deutschen Schlafzimmer zu bringen. Anstatt sich dem Gejammer über sinkende Geburtenraten anzuschließen oder das Aussterben des deutschen Volkes zu betrauern, hat sie stets ihre eigene Sexualität in die Waagschale geworfen und auf ihre Weise der Nation gezeigt, das Taten wichtiger als Worte sind.
Wie Yücel ist auch die Turboquerulantin mit ihrer journalistischen Tätigkeit auf wenig Gegenliebe beim jeweils herrschenden Regime gestoßen und so sassen beide für viele Wochen zeitgleich im Knast. Leider erfährt die publizistische Mission der Turboquerulantin in den Medien bis heute nicht halb soviel Wertschätzung wie die investigativen Recherchen Yücels am Bosporus, so dass dem in der Türkei strafrechtlich verfolgten WELT-Korrespondenten sogar das bundesdeutsche Außenministerium zu Hilfe eilte, während der Turboquerulantin in der Haft nicht einmal das Amtsgericht Hamburg unter die Arme griff.
Trotz breiter Unterstützung in den Reihen der Bevölkerung dürfte auch der zukünftige Kampf der Turboquerulantin für die Wahrheit unter einem deutlich ungünstigeren Stern stehen, als die als Journalismus verpackte multimediale Inszenierung Yücels in der Rolle des publizierenden Märtyrers in kommenden Talkshows und anderen lukrativen Formaten. Während die Turboquerulantin als Enthüllungsjournalistin weiterhin am Existenzminimum gegen staatliche Zensur ankämpfen wird, kann sich Deniz Yücel sein Jahr im Knast lässig vergolden lassen. Was bleibt ist der bittere Nachgeschmack, dass der deutsche Staat keine Skrupel hat, sich mit aller Macht in strafrechtliche Verfahren souveräner Nationen einzumischen, während Gesetzgebung und Justiz in Deutschland weiter unbehelligt mit der Unterdrückung der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit beschäftigt sind.
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Sonntag, 18. Februar 2018
Freitag, 7. März 2014
Landesweite Sperrung von YouTube und Facebook
Wer sehnsüchtig auf die Befreiung von den Seuchen Facebook und YouTube gehofft hat, könnte bald erlöst werden. Endlich wieder gemeinsam essen ohne auf das Smartphone zu schielen, regelmäßiger Sex, weil der Partner nächtens nicht bis zur Erschöpfung Inhalte teilt und Sprösslinge, die nicht verrohen, weil die 10 brutalsten knock-outs im Ultimate Fighting nicht mehr im Kinderzimmer zu empfangen sind.
Zumindest in der Türkei hat Premierminister Recep Tayyip Erdogan seinen Mitbürgern diese Perspektive näher gebracht, als er in einem Interview sagte: "Ich werde nicht zulassen, dass unsere Nation Facebook und YouTube geopfert wird." Auf die Frage, ob an eine Sperrung von Facebook und YouTube gedacht sei, antwortete er mit "Ja".
Natürlich spielte nicht die Harmonie von Familien eine Rolle oder das Wohl der Nation, sondern die Tatsache, dass über YouTube Videos ins Netz gestellt wurden, die heimlich aufgenommene Telefonmitschnitte Erdogans zum Inhalt hatten, in denen der Premier seinem Sohn Bilal befahl, mehrere Millionen harter Währungen vor Korruptionsfahndern in Sicherheit zu bringen und er ein Geschäft ablehnen solle, in dem nicht genug Profit winke.
Ziel der von Erdogan angedachten Massnahme ist daher eine flächendeckende Zensur und die Unterbindung einer transparenten Gesellschaft. Die gesetzliche Sperrung von Inhalten im Netz bleibt damit ein Maßstab von Rechtsstaatlichkeit und nicht von familiärem Wohlbefinden. Letzteres gilt es durch familieninterne Massnahmen zu bewahren oder wiederzubeleben.
Zumindest in der Türkei hat Premierminister Recep Tayyip Erdogan seinen Mitbürgern diese Perspektive näher gebracht, als er in einem Interview sagte: "Ich werde nicht zulassen, dass unsere Nation Facebook und YouTube geopfert wird." Auf die Frage, ob an eine Sperrung von Facebook und YouTube gedacht sei, antwortete er mit "Ja".
Natürlich spielte nicht die Harmonie von Familien eine Rolle oder das Wohl der Nation, sondern die Tatsache, dass über YouTube Videos ins Netz gestellt wurden, die heimlich aufgenommene Telefonmitschnitte Erdogans zum Inhalt hatten, in denen der Premier seinem Sohn Bilal befahl, mehrere Millionen harter Währungen vor Korruptionsfahndern in Sicherheit zu bringen und er ein Geschäft ablehnen solle, in dem nicht genug Profit winke.
Ziel der von Erdogan angedachten Massnahme ist daher eine flächendeckende Zensur und die Unterbindung einer transparenten Gesellschaft. Die gesetzliche Sperrung von Inhalten im Netz bleibt damit ein Maßstab von Rechtsstaatlichkeit und nicht von familiärem Wohlbefinden. Letzteres gilt es durch familieninterne Massnahmen zu bewahren oder wiederzubeleben.
Freitag, 29. Juli 2011
Anonymes Webhosting: Abmahnungen gibt es auch in der Türkei und keiner entkommt dem Landgericht Hamburg
Mit dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg hat sich der Slogan eines türkischen Providers "Abmahnungen gibt es in der Türkei keine, somit sind Sie sicher vor Abmahnungen", mit dem er für das von ihm angebotene anonyme Webhosting warb, als falsch erwiesen und dürfte daher sogar unter wettbewerbsrechtlicher Perspektive von der Konkurrenz angreifbar sein, denn die türkische Firma spricht gezielt deutschsprachiges Publikum an.
Das Landgericht Hamburg erliess nach einer Abmahnung gegen einen türkischen Provider eine einstweilige Verfügung und untersagte diesem, eine bestimmte Domain konnektiert zu halten und damit die Erreichbarkeit der Domain und die unter der Domain erreichbaren Inhalte mittels Aufrechterhaltung der Dienste des Domain-Name-Systems (DNS) über das Internet für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.
Denn im Rahmen der Störerhaftung kann jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines Rechtsguts beiträgt, als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Als Hoster der Domain unter welcher die rechtsverletzenden Inhalte abrufbar waren, war die mit einer Abmahnung vorab verwarnte türkische Firma als Störer in der Pflicht, es zu unterlassen, die Wahrnehmbarkeit der rechtswidrigen Inhalte in Deutschland weiterhin zu ermöglichen.
Das Landgericht Hamburg erliess nach einer Abmahnung gegen einen türkischen Provider eine einstweilige Verfügung und untersagte diesem, eine bestimmte Domain konnektiert zu halten und damit die Erreichbarkeit der Domain und die unter der Domain erreichbaren Inhalte mittels Aufrechterhaltung der Dienste des Domain-Name-Systems (DNS) über das Internet für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.
Denn im Rahmen der Störerhaftung kann jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines Rechtsguts beiträgt, als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Als Hoster der Domain unter welcher die rechtsverletzenden Inhalte abrufbar waren, war die mit einer Abmahnung vorab verwarnte türkische Firma als Störer in der Pflicht, es zu unterlassen, die Wahrnehmbarkeit der rechtswidrigen Inhalte in Deutschland weiterhin zu ermöglichen.
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