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Donnerstag, 1. August 2013
telefonische Rechtsberatung - kostenlos
Eine einzige juristische Frage wollte der Anrufer mit einem JA oder NEIN beantwortet haben. Auf meinen Hinweis, er möge mich doch per E-Mail anschreiben, schilderte er den Sachverhalt etwas ausführlicher und ich sah mich genötigt, ihn darauf hinzuweisen, dass eine Rechtsberatung kostenpflichtig sei. Er wolle gar keine Rechtsberatung, sondern nur ein JA oder ein NEIN, mehr nicht. Wenn er eine Rechtsberatung wolle, würde er sich vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Ob ich tatsächlich für ein einfaches JA oder NEIN bezahlt werden wolle. Meine Erläuterung, dass ich wie jeder Arbeitnehmer stets für Arbeit bezahlt werden wolle, stiess nicht auf gänzliches Unverständnis, aber wirklich überzeugend schien mein Einwand nicht zu sein. Auch der Hinweis, dass ein einfaches JA oder NEIN einer rechtlichen Prüfung bedürfe, konnte den Anrufer nicht endgültig überzeugen. Immerhin bedankte er sich für das Gespräch.
Mittwoch, 31. Oktober 2012
8 Anwälte sind gerade online. Stellen Sie jetzt Ihre Frage!
Hassen Sie Anwälte? Möchten Sie die acht unterbeschäftigten Rechtsanwälte mit Ihren Fragen quälen, die immer online sind, auch zwischen 03:30 und 04:15 am Sonntagmorgen, Heilig Abend oder in der Silvesternacht, egal wann Sie den Computer einschalten? Dann dürfte Sie das Angebot der JustAnswer LLC, 38 Keyes Avenue, Suite 150, San Francisco, CA 94129, USA, interessieren!
Diese Firma bietet den Rat von mehr als zehntausend Experten weltweit und 1500 davon in Deutschland. Das amerikanische Online-Unternehmen ist nach eigenen Angaben die größte Web-Seite für das Vermitteln von Experten und dazu gehören eben auch die 8 Anwälte, die laut Reklame von JustAnswer stets online sind, wann immer Sie deren Werbung lesen.
Und das Beste an dem Angebot für den informationshungrigen Rechtsanwaltshasser ist das Versprechen der JustAnswer LLC. Sie garantiert 100% Zufriedenheit oder erstattet das Geld zurück! Lassen Sie Ihrer ungezügelten Fragewut freien Lauf, es kann Ihnen nichts passieren. Sind Sie zufrieden mit Ihrer Antwort? Dann bewerten Sie die Antwort einfach positiv, um Ihren Experten zu bezahlen. Sind Sie mit einer Antwort ganz besonders zufrieden, können Sie dem Experten auch einen zusätzlichen Bonus zahlen. Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie beliebig oft nachfragen, bis Sie mit der Antwort zufrieden sind oder die Anzahlung wird innerhalb von 30 Tagen umgehend zurückerstattet.
Behelligen Sie die acht Anwälte mit den schwierigsten juristischen Fragen, lassen Sie sich telefonisch die bestmöglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihren online-shop entwerfen oder diskutieren Sie bislang vom Bundesgerichtshof nicht entschiedene Streitfragen! Wenn Ihnen im Gespräch mit dem vermittelten Rechtsanwalt auch nur der Hauch von Unzufriedenheit entgegenweht, sollte die Unterhaltung mit dem Kollegen der Werbung nach jedenfalls kostenlos gewesen sein.
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Donnerstag, 27. September 2012
Melango - Amtsgericht Bochum verbietet die Zusendung von Zahlungsaufforderungen per E-Mail
Das Amtsgericht Bochum hat die Melango GmbH mit Urteil vom 10.08.2012 verurteilt, es zu unterlassen, an eine Privatperson E-Mail-Nachrichten mit Zahlungsaufforderungen zu senden, ohne dass ein Einverständnis und/oder ein Zahlungsanspruch der Melango GmbH gegenüber dieser Privatperson besteht.
Im Jahre 2011 war der Kläger über eine Suchmaschine auf die Seite melango.de gestoßen. Auf dieser Seite fand er mehrere Angebote und hatte sich dafür interessiert. Anschließend musste er feststellen, dass man ohne eine Anmeldung keinen Zugriff auf die Angebote hat. Auf der Seite wurde mit damit geworben, dass eine Anmeldung schnell und einfach abgeschlossen sei. Es machte ihm den Anschein kostenlos zu sein, denn er sah nirgends Kosten aufgelistet Der Anmeldevorgang war recht einfach: Firmenname, Name, Vorname, Telefon, Adresse und E-Mail. Alle Felder hatte er wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei Firma „privat“ eingetragen. Dennoch bekam er anschließend eine Zahlungsaufforderung. Er erhob daraufhin umgehend eine negative Feststellungsklage.
Auf seine Klage entschied das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12, dass der Melango.de GmbH keine auf eine Mitgliedschaft beruhende Forderung zusteht. Eine Mitgliedschaft bei Melango setze nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer sei. Weil er im Anmeldeformular „privat" eingetragen habe, könne Melango daraus nicht schliessen, dass er Unternehmer sei. Damit fehle die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, aus der Melango Zahlungsansprüche herleiten wollte.
Weil die Melango GmbH dennoch fortgesetzt munter Rechnungen an den Kläger verschickte, nahm dieser die Melango GmbH mit einer weiteren Klage erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch. Das Bombardement mit Zahlungsaufforderungen durch die Melango GmbH nahm mit dem Urteil des Gerichts vom 10.08.2012 zum Az.: 40 C 271/12 erwartungsgemäß auch ein jähes Ende.
Im Jahre 2011 war der Kläger über eine Suchmaschine auf die Seite melango.de gestoßen. Auf dieser Seite fand er mehrere Angebote und hatte sich dafür interessiert. Anschließend musste er feststellen, dass man ohne eine Anmeldung keinen Zugriff auf die Angebote hat. Auf der Seite wurde mit damit geworben, dass eine Anmeldung schnell und einfach abgeschlossen sei. Es machte ihm den Anschein kostenlos zu sein, denn er sah nirgends Kosten aufgelistet Der Anmeldevorgang war recht einfach: Firmenname, Name, Vorname, Telefon, Adresse und E-Mail. Alle Felder hatte er wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei Firma „privat“ eingetragen. Dennoch bekam er anschließend eine Zahlungsaufforderung. Er erhob daraufhin umgehend eine negative Feststellungsklage.
Auf seine Klage entschied das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12, dass der Melango.de GmbH keine auf eine Mitgliedschaft beruhende Forderung zusteht. Eine Mitgliedschaft bei Melango setze nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer sei. Weil er im Anmeldeformular „privat" eingetragen habe, könne Melango daraus nicht schliessen, dass er Unternehmer sei. Damit fehle die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, aus der Melango Zahlungsansprüche herleiten wollte.
Weil die Melango GmbH dennoch fortgesetzt munter Rechnungen an den Kläger verschickte, nahm dieser die Melango GmbH mit einer weiteren Klage erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch. Das Bombardement mit Zahlungsaufforderungen durch die Melango GmbH nahm mit dem Urteil des Gerichts vom 10.08.2012 zum Az.: 40 C 271/12 erwartungsgemäß auch ein jähes Ende.
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