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Donnerstag, 9. Januar 2020

TWOO und digitale Eifersucht

Digitale Eifersucht ist mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen und führt nicht selten zu Wutausbrüchen oder Gewalt. Immer und überall gibt es die Möglichkeit, per Handy ins Internet zu gelangen und durch zahlreiche soziale Netzwerke wie Facebook, Whatsapp, Instagram oder Twitter sowie zahlreiche Partner- und Sex-Portale bieten sich unbegrenzte Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen.

Diese unbegrenzte Verfügbarkeit menschlicher Kontakte bietet natürlich eine ebenso unbegrenzte Möglichkeit für Eifersuchtsdramen. Wenn dann ein Partner den E-Mail-Account des anderen - einverständlich oder unerlaubt - durchsucht und auf eindeutige Botschaften aus Dating-Portalen trifft, steht das Scheitern der Beziehung im Raum. Die Ausrede unverlangt zugesandter Nachrichten zieht nur in den seltensten Fällen und mindestens der Verdacht, sich in einem Portal angemeldet zu haben, lässt sich kaum ausräumen.

Umso härter kann es Menschen treffen, die tatsächlich unverlangt zugesandte E-Mails von Dating-Sites bekommen, die vorgaukeln, es bestünde bereits ein Kontakt oder eine Mitgliedsanfrage sei lediglich bestätigt worden. In einem solchen Moment kann eine langjährige Freundschaft bereits beendet sein, ohne dass der scheinbar auf der Suche nach sexuellen Abenteuern Ertappte jemals die Möglichkeit erhält, sich zu verteidigen. Innerhalb von Beziehungen wird der Grundsatz rechtlichen Gehörs nämlich nicht immer gewahrt. Wer zum Gefahrentest einmal sein eigenes E-Mail-Konto nach dem Stichwort "TWOO" durchsucht, hat gute Chancen, einen Treffer zu landen, denn die sogenannte Social-Discovery-Plattform TWOO, die 2011 von der Massive Media Match NV gestartet wurde, schickt durchaus unverlangte Werbe-E-Mails, die einen ehrlichen Partner in Bedrängnis bringen können.

Auf unsere Abmahnung im Namen eines unserer Mandanten, der ohne vorherigen Kontakt eine SPAM-E-Mail von TWOO bekommen hatte, reagierte die Massive Media Match NV aus Gent in Belgien jedenfalls nicht, so dass das Amtsgericht Hannover um Hilfe gebeten wurde und schließlich mit Datum vom 24.09.2019 ein Urteil zum Az.: 550 C 8252/19 erließ, mit welchem die Massive Media verurteilt wurde, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, an die vom Kläger unterhaltene E-Mail-Adresse elektronische Post zu Werbezwecken zuzusenden oder zusenden zu lassen. Ob unser Mandant mit diesem Urteil in der Hand seine Beziehung retten konnte, bleibt allerdings geheim.

Freitag, 12. Oktober 2018

Todesstrafe für Handyblick

Gestern ist in Hannover ein Mann im Krankenhaus verstorben, der am Montag von einem Fahrradfahrer zusammengeschlagen wurde, nachdem letzterer dem auf´s Handy blickenden Fußgänger auf der Limmerstraße ausweichen musste. Der Sachverhalt ist sicherlich etwas komplexer und wird Gegenstand der Hauptverhandlung wegen eines Tötungsdelikts sein. Insbesondere der Umstand, dass eine erste Konfrontation ohne größere Folgen blieb und der anschließende tödliche Streit mit einem kurzen zeitlichen und räumlichen Abstand von dem nacheilenden Fahrradfahrer initiiert worden sein soll, dürfte im Strafprozess eine entscheidende Rolle spielen. Örtlichen Presseberichten zufolge soll der Täter zudem Kampfsporterfahrung haben.

Fest steht dagegen schon jetzt, dass diese Straftat eine Zäsur in dem auf der Website der Stadt Hannover als "quirligen Multikulti-Stadtteil Linden im nahen Westen der City" angepriesenen Ort bedeutet. Die für Autos gesperrte Limmerstraße ist eine Hauptader von Linden, denn, wie es die Landeshauptstadt beschreibt, lässt sich der Charakter des Stadtteils nirgendwo "besser erleben als auf und an der Limmerstraße, wo sich von jeher bei schönem Wetter die Lindener Nachbarschaft gern zum "Limmern" trifft – also zum Klönen, etwas Essen und Trinken, manchmal sogar gemeinsam musizieren und für eine Weile gesellig den Tag genießen." Auch als orthodoxer Fahrradfahrer und überzeugter Nichthandynutzer habe ich die Limmerstraße bisher immer als eine Zone besonderer Rücksichtnahme empfunden, in welcher niemand auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung pocht oder vermeintliche Rechte gar mit Gewalt durchsetzt. Diesen Charakter gilt es zu bewahren und ich hoffe, dass die Stadt Hannover jetzt nicht übereilt mit Maßnahmen reagiert, die das bisher jedenfalls vorhandene Gleichgewicht der Verkehrsteilnehmer ins Wanken bringt.

Dienstag, 30. Dezember 2014

gezielte Tötungen

Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst haben sich in Afghanistan aktiv an „gezielten Tötungen“ beteiligt. Auch wenn Deutschland offiziell keine Politik gezielter Tötungen verfolgt, wurden gezielte Tötungen durch die Weitergabe der Handy-Daten von Terrorismusverdächtigen durch das Bundeskriminalamt und den Bundesnachrichtendienst (BND) unterstützt. Die Tötungen wurden überwiegend von unbemannten Drohnen oder durch mit Hellfire-Rakten und 30-Millimeter-Bordkanonen bestückten AH-64 Apache Hubschrauber ausgeführt.

Keine Überraschung, wenn man das Policy Paper liest, in welchem sich Dr. phil. habil. Wolfgang S. Heinz, Privatdozent am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und Mitglied des Europäischen Ausschusses zur Verhütung der Folter, mit der Frage "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte" auseinandersetzt. Mehr muss man eigentlich nicht lesen, um zu wissen, ob Staaten das Recht haben können, Terrorismusverdächtige außerhalb des eigenen Staatsgebietes zu töten. Wolfgang S. Heinz weist auch darauf hin, dass die Tötung von Verwundeten nach dem internationalen humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist.

Freitag, 12. November 2010

Von der Schattenseite des Lebens als Fachanwalt für IT-Recht: Das ebay-Handy für EUR 46,40

Der ebay-Käufer übersieht nach Erwerb den Hinweis auf mögliche Abholung und kauft sich einfach ein anderes Handy. Das Telefon meines Mandanten will er nicht mehr. Verkäufer: "Hallo, ich habe mit dem Anwalt gesprochen. Er wird sofort Klage einreichen damit ihnen sämtliche Kosten auferlegt werden. ... Ich gebe Ihnen letztmalig Gelegenheit zur Vertragserfüllung." Käufer: "Machen Sie das!"

Die Klage besteht neben Rubrum und Antrag genau aus 5 Sätzen, das Verfahren findet nach § 495a ZPO schriftlich statt und einer Replik bedarf es nicht. Der Käufer zahlt am Ende knapp den fünffachen Preis:

1,3 Verf.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG; EUR 32,50
1,2 Term.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG; EUR 30,00
Postpauschale, 7002 VV RVG; EUR 12,50
Ust. 19%, 7008 VV RVG; EUR 14,25
Gerichtskosten Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Nr. 1210; EUR 75,00
Kaufpreis für das Handy; EUR 46,40
Gesamtsumme; EUR 220,65

Als Mahnung für Besserwisser und Zeitdiebe das Urteil des Amtsgerichts Hannover.