Der vormalige Inhaber einer Platzkarte im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München, der freie Journalist Martin Lejeune, möchte mit seiner Verfassungsbeschwerde vom heutigen Tag nebst Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht seine bereits erlangte Rechtsposition verteidigen. Unter anderem rügt er
- "daß der Vorsitzende Richter bei seiner Verfügung vom 19.04.2013 übersehen hat, daß den im vorigen Vergabeverfahren erfolgreichen Journalisten der Platz nicht einfach wieder weggenommen werden konnte,
- daß der Sitzungssaal immer noch zu klein ist und damit dem Informationsrecht der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht gerecht wird und
- daß die gewichtigen Gattungen der freien und Online-Journalisten jetzt gleichheitswidrig nicht berücksichtigt wurden."
Unerträglich! So wird das 2013 weitergehen und 2014 wird dann der Neubau des Gerichts beschlossen. Der reiht sich dann an das Ende der Warteschlange von Elbphilharmonie, Stuttgart21 und Flughafen Brandenburg ein.
AntwortenLöschenInteressant wird die genaue Betrachtung der drei Töpfe ohne dass die Gattung der freien und Online-Journalisten gesondert berücksichtigt wurden. Angesichts der grossen und durchaus bedeutenden Gattung "online" höchst interressant.
AntwortenLöschenDas war zu erwarten. Da bin ich mal gespannt, was das BVerfG sagt - oder ob es überhaupt noch was sagt bis nächste Woche
AntwortenLöschenIn Stammheim würde ein brauchbarer Saal zur Verfügung stehen... in der bisher nutzlos verbratenen Zeit wäre es sicherlich möglich gewesen einen größeren Saal zu organisieren.
AntwortenLöschenKennt den keiner von Euch die Mentalität von OLG-Richtern? Diese Typen schweben seit 30 Jahren im Elfenbeinturm und schnallen allenfalls 50% dessen, was in der echten Welt vor sich geht. Und wenn dann die echte Welt auf den Elfenbeinturm kracht, gibt´s eben so bizarre Happenings mit akademischen Irrlichtern.
AntwortenLöschen@Dexter:
AntwortenLöschenNachdem in dem betreffenden OLG-Senat mindestens 2 (darunter der Vorsitzende) sind,die jahrelang Mordprozesse am Landgericht verhandelt haben, dürften Sie daneben liegen.
@Anonym 18:27
Was ist denn die "Gattung der Online-Journalisten", wenn taz, sz, faz, Spiegel, Zeit u.a. alle eine Online-Ausgabe haben? Wären die dann in zwei Töpfen aufgetreten, einmal als 19.Jhd-Medium und einmal als Online-Journalist?
Das BVerfG hat doch schon in der Sabah-Entscheidung klargestellt: Komplette Neuvergabe geht auch und falls aus den nach Windhund vergebenen Plätzen 3 für türkische Medien herausgenommen werden, gibt es keinen Bestandsschutz für die 50 Windhunde.