Der Kläger informierte Melango darüber, dass es kein Unternehmen mit dem auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Namen gäbe, er keinen Vertrag mit Melango eingegangen sei und es daher auch keine Zahlung von EUR 240,- geben werde. Melango bestätigte den Erhalt des klägerischen Schreibens, und fasste dessen Inhalt so zusammen, dass die Anmeldung nicht durch den Kläger getätigt wurde und somit seine Daten wahrscheinlich von Fremden verwendet wurden. Ganz loslassen mochte Melango dennoch nicht:
"Bevor wir unsere Forderung gegen Sie aussetzen möchten wir Sie bitten bei Ihrer Polizeidienststelle oder auch online Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten. Bitte veranlassen sie dies schnellstmöglich. Gern können sie die IP Adresse xx.xxx.xxx.xx sowie die E-Mail xxxxxxxxx.xxxx@hotmail.sg und den Zeitstempel 1360075966 der Behörde gleich mitteilen. Die Anmeldung wurde auf der Seite b2b-einkaufsplattform.de durchgeführt. Durch diese Daten lässt sich zweifelsfrei der entsprechende Computer ermitteln welcher zur Anmeldung auf unserer Homepage genutzt wurde. Bitte lassen sie uns eine Kopie der Anzeige zukommen, wir werden nach Erhalt der Kopie unsere Forderung gegen sie aussetzen bis die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Gegebenenfalls lassen sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten. Der Zeitstempel kann unter http://zeitstempel.melango.de oder mit jeder alternativen Software direkt umgewandelt werden."
Eine negative Feststellungsklage war das Ergebnis derartigen Misstrauens. Nach Erhalt der Klageschrift erklärte Melango unwiderruflich auf die Geltendmachung der Forderung zu verzichten, weil aufgrund eines Büroversehens die Daten des Klägers nicht sofort aus dem Mahnsystem entfernt wurden.
Die Daten des Klägers seien anschliessend sowohl aus dem Mahnsystem, als auch aus dem Datensystem der Beklagten gelöscht, so dass weitere „Belästigungen“ durch die Beklagte nicht erfolgen würden. Dieser Umstand wurde dem Gericht mitgeteilt und nach übereinstimmender Erledigungserklärung die Kosten des Verfahrens Melango per Beschluss auferlegt. Mehr zum Thema Melango: http://www.jurablogs.com/thema/melango-de
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Wieder mal ein Beweis, dass " MELANGO " mehr als wackelt.Das sollte doch Mut machen, ebenfalls den Weg der negativen Feststellungsklage zu gehen. Die Erfolgsaussichten werden größer und größer. Das macht Mut.
AntwortenLöschenViele Mitglieder der Facebookgruppe - Melango Abzocke - sind diesen Weg schon gegangen.
Wann folgen die nächsten ? Auf gehts, nehmt Kontakt mit Anwälten auf !!!!!
Nun ...Ich sehe das etwas anders!
AntwortenLöschenEinen Hinweis aus diesem Urteil her raus,
das es bei Melango wackelt .....
lässt sich für mich nicht erkennen!
Und schauen wir doch mal genauer hin :
Viele Mitglieder der Facebookgruppe M-A sind diesen Weg schon gegangen?
Es wäre wirklich mehr als wünschenswert,
allein die Realität sieht anders aus,
wurde doch gerade in dieser Gruppe
seit Gründung
ständig und immer , immer und immer wieder gebetsmühlenartig gepredigt:
Nichts tun,
Ruhe bewahren ,
Einfach abwarten,
Es wird sich schon von selbst erledigen ???
Ich verurteile hier Niemanden....
das möchte ich klar unterstreichen,
jede Entwicklung braucht Ihre Zeit
und auch der Wandel der Einstellung vieler Betroffener geht hoffentlich auch in den
FB-Gruppen nicht spurlos vorbei.....
Heute habe wir unsere Ziele klarer definiert:
1. Nicht Zahlen!
2. Strafanzeige erstatten!
3. Bankbeschwerden aud den Weg bringen!
4. Hauptziel die NFK !
5. Breite Medien/Öffentlichkeitsarbeit......
So habe ich es auch gemacht , Nicht gezahlt , Strafanzeige gestellt , und nach 4 Mahnungen kam ein Vergleichsangebot über 80 Euro wenn ich gleich zahle und könnte sogar das Einkaufsportal nützen ! Seltsam vorher wollten die mich wegen Betruges anzeigen , weil ich mich bei dehnen mit Firma angemeldet hatte , die mir nicht gehört ! Letztens kam noch Post von der Staatsanwaltschaft Chemnitz , das ich nix machen sollte und es wird gegen Melango in anderen größeren Angelegenheiten ermittelt ! Und jetzt habe ich von dehnen seit 2 Monaten keine Post mehr !
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