Dienstag, 11. März 2014

Der zukünftige Nichtmandant fragt

"Ich habe eine Abmahnung von einer Privatperson erhalten und darauf nicht reagiert. Dann habe ich auf Antrag eines Anwalts beim Amtsgericht eine Beschlussverfügung von diesem Anwalt auf Unterlassung über Gerichtsvollzieherzustellung zugestellt bekommen. Der Beschluss selbst ist nicht vom Gericht beglaubigt, nur vom Anwalt selbst.

Frage: Ist die Abmahnung ohne Anwalt und Zustellung ohne Beglaubigung des Beschlusses so korrekt?

Dies soll kein Auftrag sein. Wenn Kosten entstehen würden, bitte ich Sie, nicht zu antworten."

6 Kommentare:

  1. Frech, aber immer noch besser, als nach Beratung nicht zu zahlen.

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  2. Gleich mal eine Beratung abrechnen:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Parkplatzfall

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  3. Der Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, muß die Ablehnung unverzüglich erklären. Er hat den Schaden zu ersetzen, der aus einer schuldhaften Verzögerung dieser Erklärung entsteht.

    http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__44.html

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    1. Der Rechtsanwalt soll ja gar nicht in seinem Beruf in Anspruch genommen werden. Denn das kostet Geld.
      Hier verlangt der Fragende wohl nur eine Art Gefälligkeit und keine anwaltliche Dienstleistung. Sonst würde er doch zahlen wollen ;)

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    2. Kurz zu antworten wäre unter dieser Prämisse sicherlich die beste Lösung, aber ich würde meinem Schweigen nach einem objektiven Horizont den einvernehmlichen Erklärungswert beimessen, dass ein Auftrag nicht zustande kommt. Dies äußert der Nichtmandant aus seiner Sicht sogar ausdrücklich.

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  4. Aus alten Zeiten habe ich hier noch einen gestreckten Mittelfinger, "gezeichnet" mit ASCII-Zeichen. Der eignet sich für solchen Anfragen hervorragend und er orientiert sich unmißverstädnlich an § 44 BRAO.

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