Mittwoch, 31. Januar 2018

Amtsgericht Bremerhaven - billiger als "Fotze" geht nicht

Für das Amtsgericht Bremerhaven sind die Beleidigungen

"Halt Deine Fresse du asoziale Fotze.“
„Mach dich in deine stinkende Asi-Bude du stinkende Fotze.“
„Ej du stinkende Fotze halt deine Fresse und verpiss dich mit deinem fetten asozialen Arsch“

eine absolute Bagatelle, gerade knapp über der Bedeutungslosigkeit. Das sehe ich komplett anders und halte die Streitwertfestsetzung in einem Unterlassungsverfahren auf EUR 500,- für einen schlechten Witz. Der Begriff "Fotze" oder auch "Votze" ist ein obszöner Ausdruck für das weibliche Geschlechtsteil. Darüber hinaus wird der Begriff auch als Schimpfwort für eine weibliche Person gebraucht. Es handelt sich wohl unbestreitbar um eines der vulgärsten und abwertendsten Schimpfwörter, die sich in der deutschen Sprache finden. Durch das Hineinbeziehen einer sexuellen Komponente ist das Schimpfwort regelmäßig in einem frauenverachtenden und diskriminierenden Kontext zu finden. Dies ist auch hier der Fall.

Es versteht sich von selbst, dass es sich um einen diskriminierenden Begriff handelt, der sich alleine gegen weibliche Personen richtet. Der Bezug auf äußere Geschlechtsmerkmale im Zuge einer derartigen Diskriminierung lässt dies besonders deutlich hervortreten. Es handelt sich folglich um einen extrem frauenverachtenden Begriff. In der heutigen Zeit sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass derartige frauenverachtende Beleidigungen nicht bagatellisiert, sondern von dem Gericht entsprechend der durch die sexuelle Konnotation schwer verletzenden Wirkung ernst genommen werden. Die Ermessensentscheidung des Gerichts, die Beleidigung "Fotze" auf einen Wert von lediglich 500,- EUR zu setzen und damit in der Größenordnung des gebührenrechtlich niedrigst denkbaren Blechschadens an einem Kraftfahrzeug, ist grundweg falsch.

Mit einer Streitwertfestsetzung am untersten Rand des Möglichen scheint das Gericht signalisieren zu wollen, dass es frauenverachtende Beleidigungen als eine Sache von geringster Bedeutung ansieht. Eine derartige Signalwirkung an die Verletzte und die Verletzerin zu senden, hat die fatale Botschaft einer absoluten Bedeutungslosigkeit der verletzenden Tat. Sexuelle Gewalt und Diskriminierung spielen im Alltag vieler Frauen nach wie vor eine große Rolle, auch in Deutschland. Eine Bagatellisierung dieses Themas schützt Täter und erschwert es Opfern, sich Hilfe zu suchen. Wenn ein deutsches Gericht einen frauenverachtenden Angriff werttechnisch auf die niedrigste Stufe der Gebührenskala stellt, ist dies nur ein weiterer von vielen Faktoren, der dazu führt, dass sich Opfer frauenverachtender Angriffe von der Justiz nicht ernst genommen fühlen und sich nicht hilfesuchend und vertrauensvoll an sie wenden werden. Rechtsanwälte winken mangels kostendeckender Bearbeitungsmöglichkeit ab und es entstehen für die verletzten Frauen weitreichende Entscheidungen, die nicht einmal berufungsfähig sind.

Die Streitwertentscheidung zeugt damit von einer beispiellosen Ignoranz gegenüber der nach wie vor aktuellen Debatte, die sich gerade in den Fällen um die Regisseure Harvey Weinstein und Dieter Wedel manifestiert. Selbstverständlich handelt es sich bei der Antragstellerin nicht um einen Filmstar, allerdings ist auch die persönliche Integrität der Antragstellerin deutlich höher zu bewerten als mit der niedrigsten Stufe der Streitwertskala. Auch Frauen mit Anspruch auf Prozesskostenhilfe sind es Wert, im Namen des Volkes angemessenen und korrekt bewerteten Schutz zu genießen.

Die Entscheidung lässt tief in die immer noch vorherrschenden patriarchalischen Vorstellungen in der deutschen Gerichtsbarkeit blicken, wenn die Streitwerte in markenrechtlichen Verfahren schnell immense Höhen erreichen und die alltägliche Diskriminierung von Frauen in der deutschen Gerichtsbarkeit als niedrigst möglich und damit gänzlich unbedeutend abgetan wird. Da der Streitwert bei nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung ja gerade den Wert der Sache auch nach ihrer allgemeinen Bedeutung wiederspiegeln soll, drängt sich hier durchaus der Eindruck auf, es handele sich für das Gericht grundsätzlich um eine eher lästige und unbedeutende Angelegenheit.

Die sexistische Herabwürdigung einer auf materielle Hilfe angewiesenen Frau scheint für das Gericht wohl eine derartige Selbstverständlichkeit zu sein, dass keine Notwendigkeit darin gesehen wird, ihrer Bedeutung einen höheren Wert beizumessen. Angesichts der brandaktuellen Diskussionen zum Thema Gleichberechtigung und Sexismus kann es im Jahr 2018 nicht mehr angehen, dass derartige gesellschaftliche Strukturen auch von den Gerichten begünstigt werden. Die Festsetzung des Streitwerts auf das gebührenrechtliche Minimum stellt eine Verharmlosung dieser sexistischen Beleidigungen dar und vermittelt auf untragbare Weise das Gefühl, es handele sich für das Gericht lediglich um ein lästiges Detail.

Für Frauen wie die Antragstellerin die mit sexuellem Hintergrund beleidigt werden, bedeutet die gerichtliche Einordnung der Beleidigung „Fotze“ als geradezu unbeachtlich, dass sie Grenzüberschreitungen nicht wirksam benennen können und keine effiziente Möglichkeit haben, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Die Hemmschwelle, sich nach erfolgten Angriffen, seien diese verbaler oder auch körperlicher Art, an die Justiz zu wenden, wird durch derartige Entscheidungen noch heraufgesetzt. Opfern wird suggeriert, sie sollen solche Situationen nicht überbewerten und ihr Gefühl, dass ihre Grenzen verletzt wurden, wird als überempfindlich, wenn nicht sogar hysterisch abgetan.

Der Kampf für Gleichberechtigung und gegen Sexismus muss schließlich auch von den Gerichten gefördert werden. Dies geschieht aber nur, wenn damit auch im Kleinen begonnen wird. Es ist nicht zielführend, wenn lediglich Fälle, denen eine hohe Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zukommt, angemessen gehandhabt werden. Opfer von derartig herabwürdigenden Angriffen wie im Falle der Antragstellerin, müssen dazu ermutigt werden, sich zur Wehr zu setzen und in die Lage versetzt werden, sich auf einen angemessen honorierten Beistand verlassen zu können.

29 Kommentare:

  1. Die Ehre einer Frau hat den Wert einer Alufelge, fast wie in Afghanistan.

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  2. Aus jeder Mücke kann man eine Elefanten machen. Betrifft bei den s.g.Beleidigungen beide Seiten.

    Am besten Mücke Mücke sein lassen.

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    1. Das sehe ich genauso...als Frau in diesem Sinne.
      Ich bin eh der Meinung, dass der Beleidigungsparagraph verschwinden sollte. Denn wer oder was mich beleidigt, bestimme immer noch ich selbst und weiss mich entsprechend verbal zu wehren, falls ich glaube, es lohnt sich. Vielleicht auch hilfreich, die Gerichte zu entlasten ;)

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    2. Der "Halbneger" als Elefant wird wohl locker das 40-fache der "Fotze" als Mücke wert sein, allerdings war die Öffentlichkeitswirkung auch grösser.

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    3. Ralf Möbius, seit wann verteidigen Sie eine Zukuft wie von Orwell in "1984" beschrieben?

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  3. Hier steht m. E. sogar immaterieller Schadensersatz, sich ergebend aus dem Grundgesetz, zur Verfügung.

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    1. Imaterieller Schadesnersatz? Wieso nur imaterieller Schadensersatz? Hier sind doch beim Äußernden Hopf und Malz verloren. Was halten Sie gleich vom Vergasen?

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  4. @Ralf Möbius:
    Wieviel Geld hätten Sie denn gerne durch einen höheren Streitwert an der Sache mehr verdient?

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    1. Ralf Möbius sollte sich prominente Mandanten suchen. Die sind mehr Wert als irgendeine unbekannte V... . Außerdem sind Hmaburg, besser noch Köln und inzwischen offenbar Stuttgart angesagt.

      In Stuttgart herrschen die Grübnen, bestimmt genug Ökofaschisten drunter. Der grüne Justizsenator von Hamburg Steffen, hat anscheindend nicht den notwendigen Durchgriff, trotzt Käfer&Buske.

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    2. Hat sich das für Sie als Geschäftsmann gerechnet? Oder haben sie bessere Nebeneinkünfte und die Juristerei ist einfach Hobby?

      Ich kenne Rechtsanwälte, welche verschweigen müssen, dass sie unter einem Stundensatz von 200,-€ arbeiten. Möchten unter den Rechtsanwälten angesehen bleiben, um teure Mandanten zugespielt zu bekommen.

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    3. Geld ist nur begrenzt wichtig und mein Ansehen ist mir egal.

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    4. Damit sind Sie mir sympathisch, obwohl wir allerhand unterschiedliche Meinungen und Herangehensweisen haben.

      Teile Sie auch Ihren Mandanten or man datübernahme mit, dass Ihr Ansehen bei Gericht nicht gerade zu Gunsten Ihrer Mandanten ist?

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    5. Dass mein Ansehen bei Gericht nicht gerade zu Gunsten meiner Mandanten ist teile ich vor Mandatsübernahme niemandem mit, weil ich über mein Ansehen bei Gericht keine Kenntnis habe.

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    6. Interessiert Sie das nicht oder haben Sie tatsächlich keine Kenntnis über die Meinubng von Richtern, was Sie betrifft?

      Sie meinen doch nicht ernsthaft, dass vor Gericht nur Argumente und Tatsachen zur Sache gelten?

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    7. Seit wann wird vor Gericht nach dem Aussehen geurteilt? Demnach müssen "attraktive Menschen ja vor Gericht besser gestellt sein und unattraktive.
      Wenn es so sein sollte, gewinnt eigentlich immer die Diskriminierung und nicht das Reichssystem.
      Also Ralf, sollte es so sein, Kleidchen an, reichlich Schminke drauf und ran ans Siegen!

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    8. Ich weiß es einfach nicht, wo außer in der Gerichtskantine erfährt man so etwas? Natürlich geht es nicht nur um das Recht und um Tatsachen, sondern um gewünschte Ergebnisse und die Motive sind vielfältig. Die Netzwerke sind von außen nicht zu durchschauen und man sollte sich rechtzeitig von der Illusion lösen, Recht und Gesetz stünden immer an erster Stelle.

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    9. Nicht "Aussehen". "Ansehen = Erfahrung, Achtung, Durchsetzungskraft, Kompromissbereitschaft etc.

      Aussehen speilt tatsächlich keine allzugroße Rolle bei gericht. So zumindest meine Erfahrungen.

      Ekelhaft aussehende Rechtsanwälte habe Erfolg trotz ihres Aussehens.

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    10. Eigentlich wäre alles doch so einfach, wenn sich nur alle Richter an Recht und Gesetzt halten würden .

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    11. Das wäre in der Tat die Lösung. Allerdings werden eigene Moralvorstellungen transportiert, unbestimmte Rechtsbegriffe benutzt, um gewünschte Ergebnisse zu erreichen und bisweilen das Verfahrensrecht unausgewogen angewandt, um der "richtigen" Partei zum Gewinn zu verhelfen. Alles belegbar und bis zur Berufungsinstanz erfolglos ausgefochten. Richterliche Hinweise sind insoweit ein hilfreiches Mittel.

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    12. Sich an Recht und Gesetz zu halten, ist nichtssagend.
      Die vielen Gesetze widersprechen sich. Es stellt sich dann die Frage, nach welchem Gesetz ist zu entscheiden.
      Außerdem sind Fehlentscheidungen gesetzlich zulässig, damit erfolgen Fehlurteile nach Recht und Gesetz.

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  5. BGH, Beschluss vom 16.08.2016 – VI ZB 17/16
    oder ggf.
    Beschluss vom 17.11.2015 – II ZB 8/14
    dem Gericht mal um die Ohren hauen...

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  6. Die Wahrscheinlichkeit, daß in BHV ein Bayer die Worte gesprochen hat, mag gering sein, aber es sollte doch darauf hignewiesen werden, daß in anderen Sprachräumen dieser Republik, das Wort Fotze auch andere, bei weitem nicht vulgäre Bedeutung hat. Bei bayrischen Bierzeltraufereien bekommen nämlich auch Männer "eine in die Fotzn". Auf diese Bedeutung bezieht sich zB das Wort hinterfotzig - das ausdrückt, daß sich hinter dem gezeigten Gesicht, noch ein anderes Gesicht verbirgt.

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  7. Also mich hat mal eine Kokserin und Exfreundin meines Ex spontan als "Russen-Fotze" beschimpft gehabt; weil sie ihn zurück wollte.
    Das war Anfang der 90-er in Berlin. Sie, er und ich waren Anfang 20, also sehr jung.

    Weder bin ich Russin (sondern weissrussisch-deutsch), noch eine Fotze(sondern eine schöne und intelligente Frau).

    Diese Beleidigung in Berlin und das von einer jungen Frau zu hören deutete eher auf "Cool-sein wollen und Szene" hin.

    Dennoch sehe ich es wie Herr Möbius. Solch eine Ausdrucksweise ist einfach nur primitiv und eine Schande!

    Da hätte ich gern den Herrn RA Möbius gekannt gehabt!

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    1. Hahahaha

      Wer hat Dir denn erzählt, dass Du schön und intelligent bist. Das ist sehe, sehr witzig.

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  8. Danke für Ihren Artikel. Sehr gut geschrieben und inhaltlich sprechen Sie mir aus der Seele. Mich verwundert die Wertung des Gerichts jedoch wenig, da heutzutage “hinterfo**ig“ sogar im Mittagsfernsehen oder Abendtalkshows ohne jegliche Reaktion als normales Wort aufgefasst wird. Jemand meinte mal, dass es ja sogar kein anderes Wort dafür gäbe. Bitter. Für mich ist das Wort ein absolutes No-Go, aber Frauen auf Geschlechtsteile zu reduzieren oder diesen eine negative Assoziation zu geben, ist leider kein neues Phänomen und scheint gesellschaftlich akzeptiert zu sein.

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  9. Interessant wäre ja eher, ob der erkennende Richter bzw. die erkennende Richterin andere Beleidigungen "höher" bewertet. Es könnte ja auch sein, dass er/sie Beleidigungen generell als Bagatelle bewertet (wofür durchaus etwas spricht). Dies mag insbesondere dann gelten, wenn sie im nicht öffentlichen Raum ausgesprochen werden.

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