Auch der Coronavirus-Ausbruch kommt nicht ohne Juristen aus. Aktuell werden in den Parlamenten des Bundes und der Länder die Rechtsgrundlagen diskutiert, um bundesweit oder landesweit eine Ausgangssperre verhängen zu können.
Es besteht weitgehend Einigkeit, dass das Infektionsschutzgesetz keine Möglichkeit vorsieht, außerhalb von Verdachtslagen oder Erkrankungen eine Quarantäne oder gar Ausgangssperre zu verhängen, da damit immer die durch Artikel 11 Grundgesetz garantierte Freizügigkeit betroffen ist. Wen das Thema Ausgangssperre und Coronavirus interessiert, sollte sich den Aufsatz von Anika Klafki durchlesen, der für den herkömmlichen Gebrauch insoweit alle Fragen beantwortet.
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Freitag, 20. März 2020
Donnerstag, 12. März 2020
CORONAVIRUS - IT-Recht-Dezernat geschlossen
Liebe Mandanten, nachdem es nun auch in Hannover-Isernhagen die erste bestätigte Infektion mit dem Corona-Virus gegeben hat, werden im Dezernat IT-Recht ab sofort vorsorglich keine persönlichen Besprechungstermine mehr vereinbart und bereits vergebene Termine werden abgesagt.
Ich bitte darum, wie es im Dezernat IT-Recht ohnehin überwiegend üblich ist, auf telefonische Besprechungen, Skype-Konferenzen und E-Mail-Verkehr zurückzugreifen. Sämtliche Fristen im Schriftverkehr bleiben bestehen und werden gewahrt.
Im üblichen Geschäftsablauf hat sich sonst nichts geändert. Über Verlegungen von Gerichtsterminen angesichts der derzeitigen Gefahrensituation werden wir unsere Mandanten per Telefon und E-Mail persönlich unterrichten. Bislang hat sich für keinen der anstehenden Gerichtstermine eine Änderung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M.
Rechtsinformatik
Fachanwalt für IT-Recht
Informationstechnologierecht
Ich bitte darum, wie es im Dezernat IT-Recht ohnehin überwiegend üblich ist, auf telefonische Besprechungen, Skype-Konferenzen und E-Mail-Verkehr zurückzugreifen. Sämtliche Fristen im Schriftverkehr bleiben bestehen und werden gewahrt.
Im üblichen Geschäftsablauf hat sich sonst nichts geändert. Über Verlegungen von Gerichtsterminen angesichts der derzeitigen Gefahrensituation werden wir unsere Mandanten per Telefon und E-Mail persönlich unterrichten. Bislang hat sich für keinen der anstehenden Gerichtstermine eine Änderung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M.
Rechtsinformatik
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