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Mittwoch, 5. März 2014

Christian Wulff - Staatsanwaltschaft Hannover legt Revision ein

Der Freispruch für Ex-Bundespräsident Christian Wulff war der Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel wert, was zu erwarten war. Das volkstümliche Geschrei um die hohen Kosten des Verfahrens bei einer vergleichsweise niedrigen Summe von ca. EUR 720,- für Hotel- und Bewirtungskosten im Kern des Vorwurfs der Korruption hat die Staatsanwaltschaft unbeeindruckt gelassen. Das Landgericht Hannover hatte weitere Beweisanträge der Staatsanwaltschaft abgewiesen und damit den Raum für etwaige Verfahrensfehler des Urteils eröffnet. Mit der Revision können nur noch Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung gerügt werden, welche die Staatsanwaltschaft aus Hannover dem Bundesgerichtshof nun möglichst plausibel darlegen muss. Die fachliche Qualifikation dazu dürfte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer ohne weiteres besitzen. Es bleibt spannend.

Freitag, 13. Dezember 2013

Facebook: "Wir fordern die Entlassung von Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer"

Eine kernige Forderung als Gruppenname für ein Häufchen aufrechter Bürger mit derzeit immerhin 432 „Gefällt mir“-Angaben fordert auf Facebook unter https://www.facebook.com/Eimterbaeumer die Entlassung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft Hannover im Strafprozess vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Hannover gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff.

Die Begründung ist einfach: "OStA Clemens Eimterbäumer hat Millionen Euro zum Fenster rauswerfen lassen, um Bundespräsident Christian Wulff zu zerstören."

Das finden die Gruppenmitglieder auch und fordern "Nicht nur entlassen....Öffentlich an den Pranger stellen und die Prozesskosten sollte er übernehmen" oder gar "Solche Parasiten wie Eimterbäumer gehören hinter Schloss und Riegel! Der Mann muss weg, unter Fortfall jeglicher Bezüge, Pension streichen, Gehalt rückwirkend zurückzahlen."

Seit dem 31.10.2011 ist Oberstaatsanwalt Eimterbäumer (Foto) Leiter der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Hannover und hat die Abteilung für Finanzermittlungen und Geldwäsche mit aufgebaut. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte zureichende tatsächliche Anhaltspunkte und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung gegenüber Ex-Bundespräsident Wulff bejaht und das Landgericht Hannover den bestehenden Tatverdacht wegen eines Korruptionsdelikts später bestätigt. Eine endgültige Bewertung, ob der angeklagte Sachverhalt zutrifft, ist Gegenstand der andauernden Hauptverhandlung.

Im Moment ist mein Vertrauen in das deutsche Rechtssystem und den Sachverstand der niedersächsichen Justiz daher noch wesentlich größer, als mein Glaube an die Allmacht der Gruppendynamik von Facebook. Und das, obwohl die Gruppe "Wir wollen Karl-Theodor zu Guttenberg zurück" unter https://www.facebook.com/GuttenBack mit immerhin 32.341 „Gefällt mir“-Angaben Sympathie für die Entlassungsforderung bekundet hat.