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Montag, 5. September 2022

Olympiade München 1972 - Millionenzahlung nach 50 Jahren

Während der Olympischen Sommerspiele in München nahm ein palästinensisches Kommando des "Schwarzer September" am 5. September 1972 elf israelische Sportler als Geiseln. Zwei Geiseln starben im Olympischen Dorf, die anderen neun Geiseln kamen bei einer Befreiungsaktion der Polizei auf dem Militärflugplatz Fürstenfeldbruck ums Leben. Auch ein Polizist und fünf Geiselnehmer wurden getötet. Die Forderung der Freilassung von 232 in Israel inhaftierten Palästinensern und der RAF-Mitglieder Andreas Baader und Ulrike Meinhof sowie eines Mitglieds der Nihon Sekigun scheiterte. Die drei überlebenden Palästinenser wurden noch 1972 im Zuge des Überfalls eines weiteren palästinensischen Kommandos auf die Lufthansa-Maschine „Kiel“ von der Bundesregierung freigelassen und die Forderung dieses Kommandos damit erfüllt.

Am 14. Oktober 1994 erhoben 29 Angehörige der israelischen Geiseln Klage beim Landgericht München I gegen den Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die Bundesrepublik Deutschland und verlangten Zahlung in Höhe von mehr als 40 Millionen DM. Zur Begründung der Klage wurden mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen im olympischen Dorf und schwere Fehler bei der misslungenen Geiselbefreiung angeführt. Weil den Hinterbliebenen durch den Tod der Geiseln Unterhalt entgangen sei, sollten der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die Bundesrepublik Deutschland als Verursacher für den Ersatz aufkommen.

Am 25. Oktober 1995 erließ das Landgericht München I zum Aktenzeichen 9 O 19482/94 zunächst ein Teilzwischen- und Teilendurteil, später wurden mit Teilendurteil vom 16. April 1996 die Klagen der ausländischen Kläger für zurückgenommen erklärt, die trotz Aufforderung durch das Gericht keine Prozesskostensicherheit (§ 113 ZPO) gezahlt hatten. Mit Schlussendurteil vom 6. Mai 1996 wies das Landgericht dann auch die weiteren Klagen ab, weil bei Klageerhebung 1994 die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen sei, Amtshaftungsansprüche verwirkt seien und die Voraussetzungen für "Allgemeine Aufopferungsansprüche" nicht vorlägen.

Noch im Jahre 1995 legten 22 Angehörige fristgerecht Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Mit Urteil vom 28. Januar 2000 zum Az.: 1 U 5890/95 wies das Oberlandesgericht München die Berufung der Kläger als unbegründet zurück. Das Gericht verneinte Amtshaftungsansprüche der Kläger gegen die Bundesrepublik Deutschland mangels verbürgter Gegenseitigkeit mit Israel, ferner gegen die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München aufgrund der bereits eingetretenen Verjährung. Gegen dieses Urteil legten die Kläger und Berufungskläger Revision beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen ein, die anschließend zurückgezogen wurde, so dass das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28. Januar 2000 zum Az.: 1 U 5890/95 rechtskräftig wurde. Mangels umfassender Dokumentation dieser historischen Vorgänge sind weder das Urteil des Landgerichts München I noch das Urteil des Oberlandesgerichts München im Internet aufzurufen.

Schon 1972 und auch 2002 hatte Deutschland etwa 4,6 Millionen Euro als humanitäre Geste gezahlt und das Nationale Olympische Komitee sowie das Deutsche Roten Kreuz zahlten weitere 500.000,- Euro. Anfang September 2022 hat sich nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP die Bundesrepublik bereit erklärt, weitere 22,5 Millionen Euro von den immer noch geforderten Zahlungen an die Hinterbliebenen der Anschlagsopfer zu zahlen. Das Bundesland Bayern zahlt fünf Millionen Euro und weitere 500.000 Euro zahlt die bayerische Landeshauptstadt München. Mit dieser Zahlung trotz entgegenstehendem Urteil des OLG München hat sich die deutsche Regierung ein harmonisches Umfeld erkauft. Denn die Hinterbliebenen der Opfer hatten eine Einigung nach ihren Vorstellungen zur Voraussetzung einer Teilnahme an den Gedenkfeiern zum 50. Jahrestag der Geiselnahme gemacht und auch der israelische Staatspräsident Jitzchak Herzog wäre ohne die Millionenzahlung wohl nicht zu der geplanten Gedenkfeier gekommen.

Mit der nun vollzogenen Einigung komme die Regierung "ihrer historischen Verpflichtung gegenüber den Opfern und deren Hinterbliebenen nach", erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Die Einigung auf die Zahlung von weiteren 28 Millionen Euro schaffe "nach nunmehr 50 Jahren die Voraussetzungen, ein schmerzhaftes Kapitel in der gemeinsamen Geschichte aufzuarbeiten, angemessen zu würdigen und legt die Grundlage für eine neue lebendige Erinnerungskultur." Durch die Teilnahme der Hinterbliebenen der Opfer und hochrangiger Vertreter des israelischen Staates wurde nun kurzfristig eine würdige Kulisse für die Trauerfeier zum Gedenken an das Attentat aus dem Jahre 1972 gesichert, auf welcher deutsche Politiker ihre Demut und Betroffenheit vor aller Welt in angemessenem Rahmen präsentieren können.

Montag, 5. November 2018

Die Turboquerulantin und das freundliche Gericht II

Nun ist es leider amtlich. Die Münchener Fans der Turboquerulantin müssen auf den geplanten Auftritt vor dem Landgericht München II endgültig verzichten. Die Frist für die Begründung der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dachau vom 19.06.2018 zum Az.: 2 C 1091/17 wurde leider nicht eingehalten, so dass die Darbietung niedersächsischer Volkskunst in der bayerischen Landeshauptstadt nach der tollen Show in Dachau ausfallen muss. Doch gibt es auch erbauliches zu berichten, wenngleich die Gesamtumstände dieser Meldung traurig sind.   

Die erfreuliche Nachricht bei der Absage in München ist die Tatsache, dass die Turboquerulantin ihren Stolz nicht verloren hat. Der Hinweis des Gerichts, dass bei einer Rücknahme der Berufung wegen des Mangels des rechtzeitigen Eingangs der Berufungsbegründung deutlich niedrigere Kosten für die Stornierung des geplanten Events anfallen würden, wurde erhobenen Hauptes ignoriert. Nach Verwerfung der Berufung sind nun EUR 584,- an Gerichtskosten zu zahlen, die bei rechtzeitiger Berufungsrücknahme auf EUR 146,- hätten reduziert werden können. Auf Almosen ist unsere Serienheldin glücklicherweise noch nicht angewiesen.

Sonntag, 20. Januar 2013

Mega-Resozialisierung

Heute ist der neue Online-Speicherdienst von Kim Schmitz unter der Domain http://www.mega.co.nz gestartet. Alle vom Nutzer hochgeladene Daten werden automatisch verschlüsselt und der Schlüssel verbleibt beim Nutzer. Dateien oder Ordner können über einen Link zum Download für andere Nutzer freigeben werden. Wenn diese einen Link mit integrierter Entschlüsselung empfangen, können sie die verlinkte Datei sofort herunterladen. 50 GB Speicherplatz werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Ein tolles Konzept, um den Schutz der bei Mega gespeicherten Daten zu gewährleisten. Auf diese Weise können private Fotoalben, umfangreiche Geschäftsdaten und natürlich auch urheberrechtlich geschützte Dateien einzelnen oder auch grossen Gruppen von Nutzern zugänglich gemacht werden. Allerdings darf Mega wie jeder andere Produktanbieter darauf vertrauen, dass sich Nutzer an Gesetze und die Geschäftsbedingungen von Mega halten.

Mit einer eindrucksvollen Pressekonferenz und der Eröffnung seines neuen Speicherdienstes hat Kim Schmitz genau ein Jahr später an die "Operation Takedown" erinnert, in der Schmitz selbst verhaftet wurde, Wohnungen und Büros in neun Ländern durchsucht, Unterlagen, Computer und Fahrzeuge beschlagnahmt, Bankkonten blockiert und Webseiten vom Netz genommen wurden, die der Geschäftsidee des Vorgängers von Mega, Megaupload, zuzuordnen waren.

Mit dem neuen Speicherkonzept scheinen die kriminellen Zeiten von Schmitz nun endgültig vorbei zu sein, als das Landgericht München in seinem Urteil vom 23. März 1998 zum Aktenzeichen 6 KLs 315 Js 18225/94 noch befand, dass zu Lasten des Angeklagten Schmitz berücksichtigt werden müsse, dass aufgrund der Vielzahl der Taten ein hoher Schaden entstanden sei und er seine Ziele nachhaltig verfolge, die Taten also fortsetzte, obwohl er zwischenzeitlich bereits einmal inhaftiert worden war.

Damit ist die persönliche Vergangenheit von Schmitz, der schon mit 17 Jahren das sogenannte Begabten-Abitur absolvierte und später über die Computerszene als Kimble auf die schiefe Bahn geriet, auch ein Teil der Geschichte der deutschen Justiz und ein Beispiel für die erfolgreiche Resozialisierung eines Delinquenten, dem es nicht zuletzt durch massvolle Bewährungsstrafen gelang, sich mit eigenen Ideen und ausdauerndem Streben vom Computerkriminellen zum millionenschweren Internet-Weltstar zu etablieren. 

Mittwoch, 4. Juli 2012

Uli Hoeneß stellt Münchner Staatsanwalt wieder ein - Schwere Brandstiftung im Fall Breno doch nicht "lächerlich"

Nach der Verurteilung des 22-jährigen Bayern-Profis Breno Vinicius Rodrigues zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung wegen schwerer Brandstiftung durch das Münchner Landgericht kann die Staatsanwaltschaft München wieder in voller Besetzung weiterarbeiten. Weil sich die Kompetenz des Präsidenten des Fußball-Club Bayern München e. V. und Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG, Uli Hoeneß, allenfalls auf Fußball beschränkt, gab es natürlich insoweit weder eine Entlassung noch die Wiedereinstellung eines Staatsanwalts.

Wir erinnern uns allerdings daran, dass Herr Hoeneß die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich und andererseits gar als unmenschlich bezeichnet hatte. Wie sich die Münchner Staatsanwaltschaft aufgeführt habe, sei ein Wahnsinn, bemerkte damals der auch heute noch nicht ganz allmächtige Uli. Das Landgericht setzte den Haftbefehl gegen Breno nach der Urteilsverkündung auch wieder in Kraft und Breno wurde umgehend festgenommen. Weil Breno vor Gericht angegeben hatte, regelmäßig Schlafmittel aus der medizinschen Abteilung der Bayern bekommen zu haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft München nun gar wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beim FC Bayern.