Nun hat es auch der ehemalige FDP-Mann Georgios „Jorgo“ Chatzimarkakis geschafft, sich in der deutschen Rechtsprechung mit dem rechtskräftigen Entzug seiner Doktorwürde ein dauerhaftes Denkmal für Charakterschwäche zu setzen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 24. März 2015 zum Aktenzeichen: 19 A 1111/12 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 6 K 621/11 abgelehnt. Das Urteil im kölner Verfahren ist damit rechtskräftig, in welchem sich Chatzimarkakis gegen die Entziehung seines Doktorgrades gewehrt hat.
Ihm war im Jahre 2000 von der beklagten Hochschule, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der Grad eines Dr. phil. für seine Dissertation mit dem Titel "Informationeller Globalismus. Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des elektronischen Geschäftsverkehrs" mit "cum laude" verliehen worden. Nachdem auf der Internet-Plattform "Vroni-Plag" Plagiatsvorwürfe bezüglich seiner Dissertation erhoben worden waren, bat der Kläger die Beklagte im Mai 2011 um eine Überprüfung, die schließlich im Oktober 2011 zur Entziehuzng des Doktorgrads führte. Die dagegen gerichtet Klage wies das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 22. März 2012 ab.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil scheiterte, weil Chatzimarkakis von Beginn an eingeräumt habe, einen erheblichen Teil der umfangreichen wörtlichen Textübernahmen – teils einschließlich der darin enthaltenen Fußnoten – lediglich durch Fußnoten gekennzeichnet zu haben. Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts zum Vorsatz seien nicht zu beanstanden. Für eine Täuschungsabsicht spreche auch der Umstand, dass nur eine geringer Teil seiner Fremdtextübernahmen durch An- und Abführungszeichen oder kursive Schreibweise als solche gekennzeichnet wurden, der überwiegende Teil jedoch nicht. Dies lasse darauf schließen, dass Chatzimarkakis den Umfang der wörtlichen Übernahmen habe verschleiern wollen.
Leider ist Posten des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl als Ruheposten schon besetzt und auch an der Seite des bekanntesten Plagiators Deutschlands, Karl Theodor Maria
Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu
Guttenberg scheint derzeit kein Ruheraum zu sein. Auch in den Landesparlamentten werden Schummler immer weniger geduldet. Irgendein gut dotierter Posten wird sich in der Welt der konservativen Mogelbuben schon finden lassen.
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Mittwoch, 25. März 2015
Mittwoch, 6. Juli 2011
CDU-Promotionsschummler im Landtag: "Sie haben mich sicher nicht wegen meines Doktortitels gewählt."
Die Universität Tübingen hat dem baden-württembergischen CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Pröfrock den Doktorgrad entzogen. Seine Promotion "Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union / Europäischen Gemeinschaften" soll in nicht unerheblichem Maße aus fremden Texten bestehen, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde. Der strebsame Parlamentarier wurde auch vom VroniPlag Wiki auf den Grill geworfen. Im Landkreis Waiblingen hatte er für die CDU bei der Landtagswahl im Mai 2011 ein Direktmandat geholt. Das will er nun nicht aufgeben, weil ihn die Bürger nicht wegen seines Doktortitels gewählt hätten. Im Grunde hat er ja recht. Gewählt werden oft die größten Blender, die ihren Unfug bestens verkaufen können. Warum soll ausgerechnet er dann sein Mandat zurückgeben? Wenn es mit dem VroniPlag Wiki so weitergeht, reicht es in den bundesdeutschen Parlamenten in absehbarer Zeit zu einer Schummelfraktion.
Mittwoch, 27. April 2011
Rechtsanwälte mit der Note "ausreichend" in beiden Staatsexamina unerwünscht
In der neusten Kammerkurzmitteilung 4/2011 der Rechtsanwaltskammer Celle werden für das Landgericht Lüneburg Arbeitsgemeinschaftsleiter für die viermal im Jahr beginnende anwaltliche 4. Pflichtstation zur Ausbildung von Rechtsreferendaren gesucht.
Allerdings sollen sich nur Kolleginnen und Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer melden, die über mindestens ein Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ verfügen.
Da nützen weder Promotion noch Master of Laws, auch drei Fachanwaltstitel helfen hier nicht weiter. Selbst erfolgreiche Kanzleigründer oder die schlauesten Füchse unter den Strafverteidigern müssen draussen bleiben, wenn hier nicht mindestens ein befriedigendes Staatsexamen vorgewiesen werden kann. Schade für die angehenden Kollegen in der Referendarausbildung, denn welcher berufserfahrene Anwalt ohne die geforderte Mindestnote wird denn nach einem solchen Aufruf darum bitten, seine über Jahre erworbenen Fachkenntnisse angehenden Volljuristen vermitteln zu dürfen. Ein "Verblassen" der Examensnoten auch Jahre nach dem Berufseinstieg als Rechtsanwalt scheint es in diesem Fall nicht zu geben.
Der Notenanforderung scheint der Glaube an eine Qualitätssicherung der Ausbildung junger Juristen mittels Examensnote zu Grunde zu liegen, obwohl die Kammer die Bedeutung anwaltlicher Beteiligung am Ende allgemeiner formuliert: "Die Mitarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Juristenausbildung."
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