Montag, 6. Oktober 2014

Abmahnung aus Österreich

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Birek aus dem österreichischen Schlüßlberg wagte sich mit einer Abmahnung für seine österreichische Mandantin gegenüber einem deutschen Mitbewerber wegen einem Verstoß gegen das UWG über die Berge hinein nach Deutschland.

Schon der Anfang der Abmahnung gefällt mir. Er erlaubt sich höflich mitzuteilen, dass er von der Telematik GmbH mit der "rechtsfreundlichen Vertretung" beauftragt wurde. Das klingt jedenfalls nett und fast hilfsbereit, handelte es sich nicht um eine Abmahnung mit Kostenforderung.

Es geht um den Fernabsatz von Nahrungsmitteln, Gesundheitsprodukten, Haushalts- bzw Elektrogeräten und Textilien und er beteuert, dass seine Mandantschaft sämtliche Gesezesänderungen im Zusammenhang mit dem fairen Absatz unverzüglich umgesetzt hätte.

Im Hinblick auf den Wettbewerbsverstoß schreibt er wörtlich: "Vor kurzem musste meine Mandantschaft jedoch zur Kenntnis nehmen, dass Sie diese strengeren Fernabsatzregelungen nicht berücksichtigt haben und daher unter Ausnutzung eines gesetzwidrigen Zustands Ihre Waren im Internet anbieten. Die Nichteinhaltung der für den Fernabsatz festgelegten strengeren Regelungen stellt ein wettbewerbswidriges Verhalten dar und ist daher insbesondere nach § 1 UWG zu unterlassen."

Grundsätzlich mag das richtig sein, aber etwas genauer könnte sich der Kollege Birek doch schon äußern. Leider gibt auch die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung keine genaueren Hinweise, denn es wird eine Verpflichtung gefordert, "gegenüber der Telematik GmbH, Moos 39, A-4625 Offenhausen, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Rahmen des Fernabsatzes die sich aus dem Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2014 ergebenden Verpflichtungen zu missachten".

Vielleicht hätte der Kollege aus Österreich die strafbewehrte Unterlassungserklärung einfach noch weiter fassen und fordern sollen, es zu unterlassen, sich wettbewerbswidrig zu verhalten. Offensichtlich hat er mehrere Abmahnungen verschickt und wurde von einem Kollegen darauf hingewiesen, dass seine Abmahnung zu unbestimmt und damit unwirksam war - er hat diese Abmahnung nämlich einen Tag später wieder zurückgezogen. Schade.

3 Kommentare:

  1. Die Kollegen aus Österreich sind nahezu immer auffallend höflich; nach Auskunft eines österreichischen Kollegen liegt das wohl an den strengen berufsrechtlichen Vorgaben, weil es sonst schnell Ärger mit der Anwaltskammer gebe. Derlei Verhaltensregeln täten so manchem deutschen Anwalt sicherlich auch mal ganz gut, wenn es doch meist nur darum geht, sich möglichst effektvoll aufzublasen, anstatt in der Sache sich auseinanderzusetzen.

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    1. Ehre und Würde des Anwaltsstandes scheinen in Österreich tatsächlich noch ein anderes Gewicht zu haben. Das bestätigen auch die Richtlinien zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes: http://www.rakwien.at/userfiles/file/Gesetze/rl_ba_2014_05_29.pdf?f2f589041187b9ddb1c2586379114ad9=01543c2583ddcf6b25480ebe75451ea5

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    2. Habe auch eine solche Abmahnung erhalten. Erst wußte ich gar nicht, ob ich auf so einen Quatsch reagieren sollte, geschweige denn zu unterschreiben. Habe dann doch geschrieben und freundlich darauf hingewisen, daß er mich in Ruhe lassen soll ( natürlich nicht wörtlich! ) und mit Strafanzeige gedroht. Prompt kam am übernächsten Tag ein Brief von Dr. Birek, in dem er die Abmahnung großzügig zurücknahm und mir empfahl, meinen Shop auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Es ist nicht zu fassen, was ein RA mit Dr-Titel verfassen kann. Die Homepage von Dr. Birek ist auch sehenswert, besonders das Gruppenbild, wie von einer Familien-Fernsehserie.

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