Wenn es schon im Stadion nicht läuft, sollte wenigstens außerhalb der Arena für Stimmung unter den Fans gesorgt werden. Deshalb wurden wohl auch gegen Inhaber von Karten für das Spiel Hannover 96 gegen Bayern München Abmahnungen durch die Anwaltskanzlei Becker & Haumann aus Dortmund gegen Fans ausgesprochen, die ihre Tickets auf ebay angeboten haben.
Vor dem schweren Spiel gegen die Bayern hat es aber auch andere Post gegeben, allerdings von der Klubführung selbst. In einem offenen Brief von Hannover 96 an seine Fans heißt es dort: "Wir haben verstanden!" An dieser Behauptung bestehen Zweifel, insbesondere von Leuten, die in letzter Zeit durch die Rechtsanwaltskanzlei Becker & Haumann abgemahnt wurden. Sie hätten sich statt einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt vielmehr folgendes Schreiben von Hannover 96 gewünscht:
Liebe Fans und Freunde von Hannover 96,
wir haben verstanden!
Wir haben uns durch Abmahnungen an private ebay-Verkäufer ein Stück weit vom Wesentlichen abbringen lassen. Von unserem Weg, von unseren Zielen, von unserer Leidenschaft.
Und auch das ist eben so: Wir haben die Situation, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat und die ganz sicher niemand so haben wollte, unterschätzt und uns vom Recht des Stärkeren treiben lassen. Wir als Klub hätten uns eher zu Wort melden müssen - und nicht durch Abmahnungen von Rechtsanwälten. Ohne Wenn und Aber. Aus purer Überzeugung haben wir strafbewehrte Unterlassungserklärungen verlangen lassen. So geht es nicht weiter.
Es sollte nicht mehr um Abmahnungen aus der Vergangenheit gehen. Auch nicht um die Honorarinteressen einzelner Anwälte. Wir alle sollten einmal tief Luft holen und uns überlegen, worum es geht: Um das Gefühl der Fans. Um Arbeitnehmer, die Bundesligakarten kaufen um einen Klub zu sehen, der kurz vor der Insolvenz gestanden hat und dann von der Regionalliga bis in die Bundesliga aufgestiegen ist. Um Familien, um Gruppen, um Einzelne, um Freundeskreise, die Karten kaufen und diese manchmal auch ohne Unrechtsbewusstsein mit geringem Gewinn oder auch mit Verlust verkaufen. Auch sie wollen sich nach mehr als zehn Jahren in Zukunft auf das Wochenende und Hannover 96 in der 1. Bundesliga freuen und sich nicht während der Woche mit Anwaltsschreiben auseinandersetzen.
Wir sind nicht blauäugig. Klar, die Stimmung wird sich nicht kurzfristig ändern, nur weil wir das Abmahnen von Fans durch Anwälte sein lassen - aber es geht um mehr als das. Wir sind sicher, dass dieser Klub, diese Stadt und diese Mannschaft so viel wert sind, dass auch private Ticketverkäufe über ebay die Stimmung der Fans in der HDI Arena nicht trüben können. Denn was sind schon einige private Ticketverkäufe im Gegensatz zum gewerblichen Tickethandel?
Von Abmahnungen gegen unsere Anhänger werden wir in Zukunft absehen und diese wieder unterstützen. Hand drauf! Zudem freuen wir uns tatsächlich auf das Spiel gegen Bayern München. Wir wissen auch, dass viele unserer Fans in Sorge sind, was das Ergebnis am Samstag angeht - aber es gibt wirklich Schlimmeres, als sich mit dem besten Verein der Welt vor ausverkauftem Haus in einem Punktspiel messen zu dürfen.
Viele Traditionsvereine die in der Bundesliga spielen, mahnen private Ticketverkäufe ab, obwohl die Sicherheit in den Stadien durch solche Verkäufe gar nicht berührt wird. Viele würden gerne mit uns tauschen und in Zukunft nicht die eigenen Fans abmahnen. Denn wir sind in Zukunft nicht mehr dabei. Und wir werden uns in Zukunft gegen den gewerblichen Tickethandel stellen. Niemals allein. Wir gehen Hand in Hand!
Los jetzt - packen wir es alle gemeinsam an!
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Samstag, 7. März 2015
Montag, 23. Februar 2015
Abmahnung durch Hannover 96
Die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, Robert-Enke-Straße 1 in 30169 Hannover, will als alleiniger Veranstalter für Fußballspiele von Hannover 96 in der HDI Arena den unkontrollierten Handel zum Schutz der eigenen Fans bekämpfen. So lautet jedenfalls die Behauptung in einer Abmahnung der Rechtsanwälte aus der Kanzlei BECKER & HAUMANN aus der Kaiserstraße 21-23, direkt gegenüber dem Landgericht Dortmund.
Nur durch die Unterbindung des unkontrollierten Tickethandels sei es möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen oder Gewalttätigkeiten in den Stadien durch Hooligans zu verhindern. Bei einem anonymen Verkauf über ebay oder Ticketbörsen sei eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Zu diesem Zwecke habe der Ligaverband (DFL) im Jahr 2014 neun "Fairplay"-Regeln für den offiziellen Ticket-Zweitmarkt beschlossen:
1. Angebot eines serviceorientierten "Offiziellen Ticket-Zweitmarkts"
2. Eine stabile und faire Preispolitik.
3. Bekämpfung des Schwarzmarkts.
4. Keine Profitmaximierung.
5. Der Ticketpreis entspricht maximal dem Originalpreis für Einzeltickets.
6. Die Servicegebühr für den Tickettausch beträgt max. 15 % pro Bestellung.
7. Die Versandgebühren sind marktüblich gestaltet.
8. Die Clubs garantieren die Sicherheit des Angebotes und der Tickets.
9. Sensibler Umgang mit persönlichen Daten der Fans und die Garantie der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
Weil beim Angebot der Hannover 96-Tickets über eBay die ATGB nicht abgebildet wurden, ein Preisaufschlag von über 10% verlangt wurde und die unautorisierte Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena verwendet wurde, sei eBay-International dazu verpflichtet gewesen, die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Infolgedessen konnte der Anbietername konkret zugeordnet werden.
Die aus Filesharing-Abmahnungen bekannte Argumentation, dass im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands der Abmahnung nur ein Streitwert in Höhe von 2.500,00 EUR für die Anwaltskosten zu Grunde gelegt werde und der abgemahnte Sachverhalt durch Zahlung eines Schadenersatzbetrags in Höhe von weiteren 250,00 EUR erledigt sei, widerspricht ein wenig den abschließenden Formulierungen der Abmahnung, wonach Hannover 96 besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden lege, die mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden seien.
Es erscheint zumindest fraglich, ob die Wertschätzung eines Dialogs mit der kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Rechtsanwalt ihren angemessenen Ausdruck findet. Einen gefühlvollen Dialog mit einer anwaltlichen Abmahnung einzuleiten scheint eine besondere Spezialität der Kanzlei BECKER & HAUMANN zu sein.
Nur durch die Unterbindung des unkontrollierten Tickethandels sei es möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen oder Gewalttätigkeiten in den Stadien durch Hooligans zu verhindern. Bei einem anonymen Verkauf über ebay oder Ticketbörsen sei eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Zu diesem Zwecke habe der Ligaverband (DFL) im Jahr 2014 neun "Fairplay"-Regeln für den offiziellen Ticket-Zweitmarkt beschlossen:
1. Angebot eines serviceorientierten "Offiziellen Ticket-Zweitmarkts"
2. Eine stabile und faire Preispolitik.
3. Bekämpfung des Schwarzmarkts.
4. Keine Profitmaximierung.
5. Der Ticketpreis entspricht maximal dem Originalpreis für Einzeltickets.
6. Die Servicegebühr für den Tickettausch beträgt max. 15 % pro Bestellung.
7. Die Versandgebühren sind marktüblich gestaltet.
8. Die Clubs garantieren die Sicherheit des Angebotes und der Tickets.
9. Sensibler Umgang mit persönlichen Daten der Fans und die Garantie der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
Weil beim Angebot der Hannover 96-Tickets über eBay die ATGB nicht abgebildet wurden, ein Preisaufschlag von über 10% verlangt wurde und die unautorisierte Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena verwendet wurde, sei eBay-International dazu verpflichtet gewesen, die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Infolgedessen konnte der Anbietername konkret zugeordnet werden.
Die aus Filesharing-Abmahnungen bekannte Argumentation, dass im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands der Abmahnung nur ein Streitwert in Höhe von 2.500,00 EUR für die Anwaltskosten zu Grunde gelegt werde und der abgemahnte Sachverhalt durch Zahlung eines Schadenersatzbetrags in Höhe von weiteren 250,00 EUR erledigt sei, widerspricht ein wenig den abschließenden Formulierungen der Abmahnung, wonach Hannover 96 besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden lege, die mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden seien.
Es erscheint zumindest fraglich, ob die Wertschätzung eines Dialogs mit der kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Rechtsanwalt ihren angemessenen Ausdruck findet. Einen gefühlvollen Dialog mit einer anwaltlichen Abmahnung einzuleiten scheint eine besondere Spezialität der Kanzlei BECKER & HAUMANN zu sein.
Dienstag, 25. November 2014
schwarz-gelbe Anwaltsfürsten
Gastbeitrag von 'dropkick' Vielleicht ist dem ein oder anderen ja auch schon mal eine Abmahnung von der Kanzlei Becker & Haumann aus Dortmund ins Haus geflattert, weil er sein Fußball-Ticket von Borussia Dortmund wegen Krankheit o. ä. bei eBay verkauft hat. Auf die rechtliche Situation will ich hier gar nicht eingehen, denn diese wurde bereits anderweitig ausführlich erläutert.
Fest steht, dass in vielen Fällen der Ticket-Verkauf völlig legal ist und auch nicht sanktioniert werden dürfte. Doch viele Verkäufer, die auch Vereinsmitglied bei Borussia Dortmund sind, merken spätestens beim nächsten Ticket-Kauf, dass der Zugang zum Ticket-Bereich bei Borussia Dortmund nicht möglich ist. Auf Nachfrage beim Verein erhält man meist nur die knappe Antwort, dass man mit Tickets auf der Plattform „eBay“ gehandelt hat und nun eine 12-monatige Sperre für den Ticket-Kauf auferlegt bekommen hat. Besonders hart ist diese Sperre für Dauerkarteninhaber, denn auch die Dauerkarten für die nächste Saison liegen in der Sperrzeit und somit ist man seine Dauerkarte los, obwohl man ein Ticket legal verkauft hat.
Doch was läuft dort im Hintergrund ab? Gibt es so etwas wie eine Vetternwirtschaft zwischen der Kanzlei Becker & Haumann und Borussia Dortmund? Zumindest wenn man die Sache etwas genauer beleuchtet, kann man auf diese Vermutung kommen. In der Kanzlei Becker & Haumann sind u. a. Alfons Becker, Ulf Haumann und Jens Daniel Gursky beschäftigt. Rechtsanwalt Ulf Haumann war laut seinem Werdegang in der Rechtsanwaltskanzlei von Gerd Niebaum tätig, der bekanntlich Präsident und Vorsitzender der Geschäftsführung von Borussia Dortmund war. Wurden dort erste Verbindungen geknüpft?
Schaut man sich die Vereinsinfos des Tennis-Club Flora e.V. Dortmund an, so stellt man fest, dass die Rechtsanwälte Alfons Becker, Ulf Haumann und Jens Daniel Gursky alle Mitglieder des Vereins sind und wichtige Funktionen inne haben. Auf der vereinseigenen Homepage gibt es zudem tolle Ablichtungen der Herren. Alles halb so wild, doch wer taucht denn noch auf der Mitgliedsliste beim besagten Club auf? Der Präsident von Borussia Dortmund und der DFL, Dr. Reinhard Rauball. Auf der Homepage des Tennis-Clubs finden sich auch Fotos von Herrn Rauball. Sein Doppel-Partner ist übrigens Alfons Becker.
Wer sich ein bisschen durch die Seite klickt, findet auch das jährliche von der Kanzlei Becker & Haumann gesponserte Turnier, sowie die zahlreichen Siegerehrungen, bei denen es reichlich BVB-Fanartikel gibt. Last but not least prahlt Herr Haumann auf seiner Facebook-Seite stolz im Borussia Dortmund-Trikot. Das könnte man für scheinheilig halten, denn während der gewerbliche Tickethandel in deutschen Stadien unangetastet bleibt, gehen die anwaltlichen Abmahner ins Stadion in ihren Block und feiern Dortmunds Tore gemeinsam mit Abgemahnten und zukünftigen Vertragsstrafezahlern aus den Reihen harmloser Fans.
Fest steht, dass in vielen Fällen der Ticket-Verkauf völlig legal ist und auch nicht sanktioniert werden dürfte. Doch viele Verkäufer, die auch Vereinsmitglied bei Borussia Dortmund sind, merken spätestens beim nächsten Ticket-Kauf, dass der Zugang zum Ticket-Bereich bei Borussia Dortmund nicht möglich ist. Auf Nachfrage beim Verein erhält man meist nur die knappe Antwort, dass man mit Tickets auf der Plattform „eBay“ gehandelt hat und nun eine 12-monatige Sperre für den Ticket-Kauf auferlegt bekommen hat. Besonders hart ist diese Sperre für Dauerkarteninhaber, denn auch die Dauerkarten für die nächste Saison liegen in der Sperrzeit und somit ist man seine Dauerkarte los, obwohl man ein Ticket legal verkauft hat.
Doch was läuft dort im Hintergrund ab? Gibt es so etwas wie eine Vetternwirtschaft zwischen der Kanzlei Becker & Haumann und Borussia Dortmund? Zumindest wenn man die Sache etwas genauer beleuchtet, kann man auf diese Vermutung kommen. In der Kanzlei Becker & Haumann sind u. a. Alfons Becker, Ulf Haumann und Jens Daniel Gursky beschäftigt. Rechtsanwalt Ulf Haumann war laut seinem Werdegang in der Rechtsanwaltskanzlei von Gerd Niebaum tätig, der bekanntlich Präsident und Vorsitzender der Geschäftsführung von Borussia Dortmund war. Wurden dort erste Verbindungen geknüpft?
Schaut man sich die Vereinsinfos des Tennis-Club Flora e.V. Dortmund an, so stellt man fest, dass die Rechtsanwälte Alfons Becker, Ulf Haumann und Jens Daniel Gursky alle Mitglieder des Vereins sind und wichtige Funktionen inne haben. Auf der vereinseigenen Homepage gibt es zudem tolle Ablichtungen der Herren. Alles halb so wild, doch wer taucht denn noch auf der Mitgliedsliste beim besagten Club auf? Der Präsident von Borussia Dortmund und der DFL, Dr. Reinhard Rauball. Auf der Homepage des Tennis-Clubs finden sich auch Fotos von Herrn Rauball. Sein Doppel-Partner ist übrigens Alfons Becker.
Wer sich ein bisschen durch die Seite klickt, findet auch das jährliche von der Kanzlei Becker & Haumann gesponserte Turnier, sowie die zahlreichen Siegerehrungen, bei denen es reichlich BVB-Fanartikel gibt. Last but not least prahlt Herr Haumann auf seiner Facebook-Seite stolz im Borussia Dortmund-Trikot. Das könnte man für scheinheilig halten, denn während der gewerbliche Tickethandel in deutschen Stadien unangetastet bleibt, gehen die anwaltlichen Abmahner ins Stadion in ihren Block und feiern Dortmunds Tore gemeinsam mit Abgemahnten und zukünftigen Vertragsstrafezahlern aus den Reihen harmloser Fans.
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Mittwoch, 5. November 2014
Borussia Dortmund verweigert Eintritt und wird verurteilt
Dem Kläger wurde trotz der Vorlage einer gültigen Eintrittskarte der Zutritt zum DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und dem VfL Wolfsburg verweigert, ausserdem wurde seine Eintrittskarte eingezogen. Zur Begründung wurde von Borussia Dortmund die Sperrung des über ebay erworbenen Tickets genannt.
Die Eintrittskarte berechtigte allerdings zum Eintritt ins Stadion und ist ein Inhaberpapier, auf Grund dessen ihm die Borussia als Herausgeber des Papiers den Eintritt hätte gewähren müssen. Denn bei einem Fußballticket handelt es sich wie bei einem Wertpapier jeweils um eine Urkunde, die ein Privatrecht - den Zugang zum Spiel - verbrieft, das ohne diese Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Derartige Eintrittskarten sind damit sogenannte kleine Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB, die nach herrschender Auffassung den Wertpapieren zugerechnet werden.
Ein zulässiger Grund für die Einziehung der Eintrittskarte sowie für die Verweigerung des Zutritts zum Stadion war nicht gegeben. Auch dass das Ticket von Borussia Dortmund zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über ebay von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich. Denn die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA galten durch den Erstkauf eines Dritten nicht gegenüber dem Zweiterwerber und ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen Verleitung zu fremdem Vertragsbruch war nicht ersichtlich.
Zudem kann Privatpersonen aufgrund eines Ticketaufdrucks nicht der Zugang zum Spiel untersagt werden, denn ein den Weiterverkauf und Erwerb sanktionierender Aufdruck ist keine Einwendung im Sinne von § 796 BGB zu Gunsten des Verwenders. Der Ticketaufdruck bindet die Zweitkäufer auch mangels Kenntnisnahme vor Vertragsschluss nicht, wie das bisweilen per Abmahnung von Bundesligaclubs behauptet wird. Obwohl die Borussia zunächst aussergerichlich aufgefordert wurde, sämtliche Kosten für die Ticketsperrung zu erstatten, war sie erst nach Erhebung einer Klage bereit, die Kosten für die Eintrittskarte nebst Anwaltskosten zu erstatten und erkannte den Klageanspruch des abgewiesenen Fans vollumfänglich an, (Amtsgericht Dortmund, Az.: 421 C 7921/14).
Die Eintrittskarte berechtigte allerdings zum Eintritt ins Stadion und ist ein Inhaberpapier, auf Grund dessen ihm die Borussia als Herausgeber des Papiers den Eintritt hätte gewähren müssen. Denn bei einem Fußballticket handelt es sich wie bei einem Wertpapier jeweils um eine Urkunde, die ein Privatrecht - den Zugang zum Spiel - verbrieft, das ohne diese Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Derartige Eintrittskarten sind damit sogenannte kleine Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB, die nach herrschender Auffassung den Wertpapieren zugerechnet werden.
Ein zulässiger Grund für die Einziehung der Eintrittskarte sowie für die Verweigerung des Zutritts zum Stadion war nicht gegeben. Auch dass das Ticket von Borussia Dortmund zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über ebay von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich. Denn die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA galten durch den Erstkauf eines Dritten nicht gegenüber dem Zweiterwerber und ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen Verleitung zu fremdem Vertragsbruch war nicht ersichtlich.
Zudem kann Privatpersonen aufgrund eines Ticketaufdrucks nicht der Zugang zum Spiel untersagt werden, denn ein den Weiterverkauf und Erwerb sanktionierender Aufdruck ist keine Einwendung im Sinne von § 796 BGB zu Gunsten des Verwenders. Der Ticketaufdruck bindet die Zweitkäufer auch mangels Kenntnisnahme vor Vertragsschluss nicht, wie das bisweilen per Abmahnung von Bundesligaclubs behauptet wird. Obwohl die Borussia zunächst aussergerichlich aufgefordert wurde, sämtliche Kosten für die Ticketsperrung zu erstatten, war sie erst nach Erhebung einer Klage bereit, die Kosten für die Eintrittskarte nebst Anwaltskosten zu erstatten und erkannte den Klageanspruch des abgewiesenen Fans vollumfänglich an, (Amtsgericht Dortmund, Az.: 421 C 7921/14).
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