Dienstag, 17. Januar 2017

SCHÜLERZEITUNG

Dass die juristische Berichterstattung des SPIEGEL mit Vorsicht zu genießen ist, habe ich schon mehrfach festgestellt. Heute hat die Laienspielschar des SPIEGEL allerdings den Bundesadler abgeschossen, als auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017, Az.: 2 BvB 1/13, die Eilmeldung "Bundesverfassungsgericht verbietet NPD" verbreitet wurde, obwohl das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag tatsächlich abgelehnt hat, weil es an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht fehlt, die eine Durchsetzung der von der NPD verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheinen lassen.

Wie wenig vertraut die Redakteure Deutschlands größter Schülerzeitung mit juristischen Prozessen sind, lässt sich folgender Erklärung der Redaktion entnehmen:
  
"Als der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, zu reden begann, zitierte er zunächst den Antrag auf das NPD-Verbot. Der Antrag wurde von uns versehentlich mit dem - tatsächlich anderslautenden - Urteil verwechselt."

Vielleicht gönnt sich der SPIEGEL ja auf diese Blamage hin endlich mal einen schreibenden Volljuristen für die Gerichtsberichterstattung.

4 Kommentare:

  1. Antworten
    1. Der/die Artikel wurden bestimmt wohl schon vor der Urteilsverkündung geschrieben, man war sich zu 100% sicher...."Klaus, du kannst jetzt schon den Artikel den wir Gestern geschrieben haben veröffentlichen...gleich verkünden die das Urteil...NPD wird verboten..."
      Peinlich!

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  2. Wenn man abgewartet hätte bis man sich sicher ist, wäre man nicht mehr der erste gewesen

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  3. Die haben einen hohen Chefredakteur Verschleiß. Kein Wunder, dass da keiner mehr durchblickt, wenn in den eigenen Reihen Chaos herrscht.
    Erst vor weingen Wochen wurde der Letzte gefeuert.

    https://deutsch.rt.com/inland/44027-spiegel-online-feuert-chefredakteur-florian-harms-medien-hamburg-hsv-stpauli/

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