Mit einem Kollegen habe ich mich kürzlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterhalten. Wir waren uns einig, dass Datenschutz eine wichtige Sache ist und insbesondere im anwaltlichen Berufsalltag eine hohe Bedeutung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mandanten hat.
Zu fortgeschrittener Stunde und nach einigen Weizenbieren hat mir der Kollege dann noch eine Geschichte* zum Datenschutz auf den Weg gegeben, welche das Bemühen um die Datensicherheit zur vertraulichen Kommunikation im Rechtsverkehr wie einen schlechten Witz erscheinen lässt. Die Geschichte handelte von einem Anwalt, der im Anwaltszimmer des Landgerichts regelmäßig und ungeniert ins Gerichtsfach einer vorwiegend im Familienrecht tätigen Kanzlei greift, um gerichtlichen Beschlüssen und Urteilen sowie Schriftsätzen die Namen, Adressen und andere Informationen von Personen zu entnehmen, die sich in Scheidungsverfahren befinden.
Dazu muss man wissen, dass sich die Gerichtsfächer der Rechtsanwälte im Anwaltszimmer des Landgerichts befinden und mit fortlaufenden Nummern und Namensschildern versehen sind. Jedes Gerichtsfach ist mit einer kleinen Klappe versehen, die es erlaubt, von außen zu sehen, ob sich Gerichtspost im Fach befindet. Die Klappen sind nicht verschlossen und jeder, der sich im Anwaltszimmer befindet, kann etwas einwerfen oder auch entnehmen. Diesen Umstand soll sich der Kollege zu nutze gemacht haben, um mit wenig Aufwand an Adressen zu gelangen, bei denen gezielte Werbung Erfolg verspricht. Ein Flyer "Kostenlose Erstberatung bei Scheidungsfällen" in jeden Briefkasten des Hauses eines Scheidungsopfers könnte selbst im Zeitalter von Google-Werbung erfolgversprechend sein.
Ich habe nicht näher nachgehakt, was der Kollege tatsächlich mit den Adressen gemacht hat, vielleicht hat er die Informationen ja auch nur zur Erstellung einer persönlichen Singlebörse verwendet. Ich weiß allerdings, dass prinzipiell jeder ins Anwaltszimmer latschen kann, um sich mit vertraulicher Post zu versorgen und ein Rechtsanwalt, der ein eigenes Fach hat, kann nahezu gefahrlos auf die Gerichtspost von Kollegen zugreifen. Wenn man an die Diskussion um die Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs oder die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung denkt, ist der eher sorglose Umgang mit der Datensicherheit bei den Gerichtsfächern im Anwaltszimmer des Landgerichts ein bestenfalls schrulliges Überbleibsel aus vergangenen Tagen.
*Die Personen und die Handlung dieser Geschichte sind frei erfunden. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten oder lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig.
Montag, 30. Juli 2018
Datenspass im Anwaltszimmer
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Dienstag, 24. Juli 2018
Die Wahrheit über Mesut Özil
Tatsächlich waren die Fotos mit dem türkischen Staatspräsidenten gar nicht falsch und das folgende wochenlange Schweigen sein gutes Recht. Als deutscher Nationalspieler mit türkischen Wurzeln durfte er sich jederzeit mit dem türkischen Staatspräsidenten oder dem deutschen Bundespräsidenten ablichten lassen, ohne sich aus irgendeiner Richtung den Vorwurf respektlosen Verhaltens gegenüber einem anerkannten politischen Amt machen lassen zu müssen. Keiner wird von einem talentierten Spieler mit türkischen Vorfahren mehr verlangen können, als von Altbundeskanzler Gerhard Schröder, der anläßlich seiner öffentlichen Gratulation zu Erdogans Vereidigung als Präsident Anfang des Monats im Auftrag der Bundesregierung eigens in die Türkei gereist ist.
Auch Kritik an gemeinsamen Auftritten von FIFA-Präsident Gianni Infantino und dem Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin während der Fußballweltmeisterschaft 2018 in Rußland war kaum zu hören, obwohl Putin im öffentlichen Deutschland ebenfalls als böser Machtmensch verschrien ist. Der Öffentlichkeit die Beschäftigung mit der bundesweiten Entrüstung ob des skandalösen Fotos mit Erdogan zu überlassen, war nicht nur Teil der Freiheit Özils, sondern auch Raum für entlarvende Schauspielkunst, in welchem DFB-Präsident und CDU-Jurist Reinhard Grindel genau das Bild abgegeben hat, wie es Kritiker von ihm nicht schlechter hätten zeichnen können.
Das Verhalten von Grindel, welches Özil in seiner Rücktrittserklärung als Inkompetenz und Unfähigkeit definiert hat, ist angesichts der Karriere des DFB-Führers tatsächlich keine große Überraschung, auch wenn man nur flüchtig hinter die Kulissen blickt. Da ist mir die schlichte Art von Steuersünder Hoeneß lieber, der auf Özils Rücktritt polterte, Özil habe "seit Jahren einen Dreck gespielt". Ex-Knacki Uli meidet das moralische Glatteis, das Grindel aus der Spur gebracht hat und redet nur über Fußball. Mehr würde ihm auch keiner abnehmen.
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Mittwoch, 18. Juli 2018
Turboquerulantin erobert Bayern
In aller Stille mausert sich Niedersachsens prominenteste Enthüllungsjournalistin nun auch zum bundesweiten Justizstar. Nachdem ihre querulantische Premiumqualität in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mittlerweile unumstritten ist, hat die Turboquerulantin jüngst auch die bayerische Justiz von ihrer Durschschlagskraft überzeugen können. Das Amtsgericht Dachau bescheinigte der Turboquerulantin daher mit Urteil vom 19.06.2018 zum Az.: 2 C 1091/17, eine Abmahnung via facebook ignoriert und grundlos die Behauptung aufgestellt zu haben, die Klägerin sei eine Frau die Cybermobbing betreibt, lügt, krank ist und man ihr daraufhin ihr Kind wegnahm. Kenner wissen schon lange, dass es eine leichte Übung unserer Serienheldin ist, ihr unbekannte Dritte wegen unhaltbarer Gerüchte mit wenigen Facebook-Postings fachgerecht in die Pfanne zu hauen. Die nicht ganz neue Masche der Turboquerulantin, nicht mehr den unerbittlichen Kampf um Wahrheit zu proklamieren, sondern mit dem Kopf in der Schlinge von gehackten Facebook-Profilen zu schwafeln, hat das Amtsgericht Dachau schnell durchschaut. Ob die Justiz in Schleswig-Holstein das Cybermobbing aus Niedersachsen ebenfalls durch Urteil mit einem Qualitätssiegel versieht, werden wir in Kürze beantworten.
Donnerstag, 5. Juli 2018
40 Millionen Dollar für 20 Anwälte
Die Entscheidung des neuseeländischen "Court of Appeal", wonach die Auslieferung von Herrn Kim Schmitz alias "Kim Dotcom" an die USA erfolgen könne, weil er sich mit seinen Mitstreitern vorsätzlich und in massivem Umfang zu kommerziellen Zwecken zu Urheberrechtsverletzungen verschworen und diese Verletzungen begangen habe, ist ein arger Rückschlag in dessen über 6-jährigem Kampf darum, wegen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Datentauschbörse Megaupload von Neuseeland nicht an die USA ausgeliefert zu werden. Dass sich Schmitz überhaupt einen so langen Kampf leisten konnte, dürfte an seiner enormen Kriegskasse liegen, aus der er nach eigenen Angaben bereits 40.000.000 Dollar an Gebühren vor allem an seine Rechtsanwälte aus den USA, Canada, Neuseeeland, Hong Kong und Deutschland gezahlt hat. 20 hochqualifizierte Rechtsanwälte für ihren jahrelangen Einsatz zu bezahlen dürften sich nur wenige Angeklagte leisten können und ist ein weiterer Beleg dafür, dass die finanzielle Ausstattung eines Angeklagten oft darüber entscheidet, ob er sein weiteres Leben hinter Gittern verbringen muss oder eben nicht. Der nun folgende Gang zum neuseeländischen "Supreme Court" dürfte auch noch einmal mehrere Millionen Dollar verschlingen und in Neuseeland zumindest der letzte Akt dieser langwierigen juristischen Auseinandersetzung sein.
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