Dienstag, 10. März 2020

Richterschelte mit Zivilcourage

Nach einer Entscheidung des Landgerichts zu Gunsten unseres Mandanten möchte die Gegnerin die Richter mit gütiger Strenge belehren. Offenbar war die telefonische Rüge beim Vorsitzenden auf taube Ohren gestoßen, so dass sich die charakterstarke Opponentin anschließend zu einer schriftlichen Mahnung veranlasst sieht:

"Sehr geehrter Herr (Vorsitzender am Landgericht),
wie ich Ihnen heute am 25.02.2020 um 9:20 Uhr telefonisch mitgeteilt habe, haben auch Sie sich an Recht und Ordnung zu halten!"

Wer die Klaviatur der Richterschelte mit schlafwandlerischer Sicherheit beherrscht, weiß, dass man mit Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung auch Landgerichte sturmreif schießen kann:

"Da es sich um Betrugsdelikte und Hochstapelei der Gegenpartei und dessen Anwälte handelt und sie die Rechtsbeugung § 339 StGB ihrer Kollegin Frau (Vorsitzende am Amtsgericht) decken, zeige ich auch dieses an! Hiermit stelle ich Strafantrag und Strafverfolgung sämtlicher Delikte, sämtlicher rechtlichen Gesichtspunkte gegen die Gegenpartei, dessen Anwälte und die Richter, da sie sich nicht an Recht und Ordnung halten und Rechtsbeugung begehen!"

Der Verweis auf den Amtseid packt jeden Richter bei seiner Ehre und so wird dieser Schachzug geschickt in den Rügekanon eingebaut:

"Auch lasse ich mich nicht von Richtern unter Druck setzen nur weil die sich nicht an Recht und Ordnung halten! Ich erinnere sie, Herr (Vorsitzender am Landgericht) und ihre Kollegin Frau (Vorsitzende am Amtsgericht), dass sie einen Eid als Richter abgelegt haben, ob mit Gottes Hilfe oder ohne! Also halten sie sich auch daran!"

Eine messerscharfe juristische Subsumtion treibt die Richter weiter in die Enge:

"Außerdem lasse ich mich nicht einschüchtern, bedrohen, mundtot machen und wobei die Gerichte dann noch der Gegenpartei helfen und sie in ihren kriminellen Machenschaften unterstützen! Dieses ist auch Beihilfe durch die Richter. Auch wenn Richter unabhängig sind haben sie sich an Recht und Ordnung zu halten und dürfen keine Straftaten begehen!"

Als ob es nicht schon genug wäre, an der Berufsehre der Richter zu kratzen, soll es den gescholtenen Robenträgern nun auch noch an ihren Geldbeutel gehen:

"Auch wäre es meiner Meinung nach eine Nötigung von ihnen, Herr (Vorsitzender am Landgericht), da sie ja gesagt haben, dass ich das Urteil entweder akzeptiere oder mir einen Anwalt nehme! Ich werde diese Urteile niemals akzeptieren, da sie prozessuale Mängel beinhalten und diese von ihnen nicht ausgeräumt wurden! Sie haben als Richter dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu Schaden kommt und hier haben sie mit ihren Kollegen mich finanziell und gesundheitlich geschädigt! Dazu bestehe ich auf Schadenersatz und Schmerzensgeld!"

Nach der Erläuterung strafbaren Verhaltens, dem Appell an die Berufsehre und der Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz der Entscheidungsträger, steht als letzter Punkt des Generalangriffs auch noch die Intelligenz des erkennenden Gerichts zur Debatte:

"Traurig an der Sache ist, dass ich erst den Richtern, die ja intelligente Personen sein wollen, daraufhin aufmerksam machen muss. Aber keine Angst, Herr Vorsitzender, ich war so nett und lasse mich nicht einschüchtern und halte mich an die Gesetze und habe auch das zur Anzeige gebracht! Denn ich besitze ja schließlich Zivilcourage!"

Mit dem Stichwort "Zivilcourage" möchte ich meinen kurzen Bericht über eine Frau schließen, deren sozialer Mut im Alltag beispielhaft ist. Gegen den Strom zu schwimmen, etwas deutlich zu kritisieren und öffentlich zu handeln, auch wenn damit ein persönliches Risiko verbunden ist, dafür stehen in Deutschland nur noch wenige Menschen ein. Respekt.

12 Kommentare:

  1. Unglaublich dumme Menschen gibt es und damit sind in diesem Falle nicht die Richter gemeint.

    Man könnte meinen, hier hat sich jemand mit einem Versand eines 10-Jährigen in rage geschrieben und sein juristisches (nicht)-Wissen unter Beweis gestellt.
    Zivilcourage?, Geisteskrankes Verhalten trifft da wohl eher zu.

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    1. Der Versand von Minderjährigen ist gesetzlich verboten. Ich rate zu einer Strafanzeige.

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    2. Gut gekontert Herr Moebius, hahaha. Dennoch hat der Ver-Schreiber vollkommen recht.

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    3. Den nicht vorhandenen Verstand, an einem 10 Jährigen zu versenden und damit zu infizieren, stellt eine Körperverletzung dar. Das Opfer kann in dem Falle Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern, so wird hier der Fall wohl liegen, nur die Schuldfrage muss noch geklärt werden.

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    4. Ich denke da eher an den Versand eines wegen nicht vorhandenem Verstand verendeten 10-Jährigen. Das Opfer kann in dem Fall aber keinen Schadensersatz und Schmerzensgeld mehr fordern, höchstens die Eltern.

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    5. Och, ist der 10-Jährige daran verstorben?, grauenhaft.

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  2. Klatsch ... dass hat gesessen, allerdings nicht die Richter, denn die haben es erkannt und werden ganz sicher ein faires und gerechtes Urteil sprechen. Gesiebte Luft für die Gegnerin.

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  3. Die Frau ist unfassbar blöd. Gar keine Frage. Und doch greift das zu kurz. Denn Stein des Anstosses ist ja Ihr Mandant, werter Herr Möbius. Ein nicht minder dummer Mann mit Größenwahn. Warum nur sollte ein besserer Hilfsarbeiter von irgendwem in den Adelsstand erhoben worden sein? Zumal es den Adel in Deutschland als Stand seit über 100 Jahren nicht mehr gibt. Ich kann mich auch selbst als Kaiser vom Jupiter bezeichnen, jedoch nicht mit dieser "Firmierung" vor Gericht irgendwelche Prozesse führen. Es ist mir schleierhaft, weshalb sie diesem Tun Vorschub leisten. Sie werden Ihre Gründe haben. Sei es nun Geld oder Geltungssucht. Die jedenfalls hätten Sie dann mit Ihrem Schützling gemein.

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    1. Vor Inbetriebnahme des mundwerkes Gehirn einschalten.

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    2. Da ist wahrscheinlich nix zum einschalten. Selbst mit der etwas bestehenden Masse, ein Krümmel Hirn, ist man zu debil, das ganze zu verstehen.
      Luft ist nicht lernfähig.

      Wer das ganze ins Rollen gebracht hat, soll nach Auskunft, ein ungelernter fake Fürst sein, der den Namen Fürst nur als Künstlernamen trägt, der sich auch gern als Jurist verkauft, aber in Wahrheit keinen Beruf erlernt hat und sein Studium abbrach.

      Zu dem Herrn mit den Französischen Titel, der soweit ich gelesen habe, gelernter Bankkaufmann ist und sehr wohl den Namen oder Titel legitim trägt und auch ganz legitim Gerichtsprozesse führt. Man sieht es ja an den massig erstrittenen Gerichtsbeschlüsse, Urteile und Ordnungsgeldbeschlüsse, die der Herr mit seinem Namen gewonnen hat.
      Da soll sich nach meinem Kenntnisstand, auch schon ein AG- Richter selbst mit abgeschossen haben, weil der sich da auch schon verrannt hatte.

      Klar ist, hier beschweren sich eben nur die, die seit Jahren in der Sache, immer und immer wieder vor gleiche Wände laufen, ihr Geld vor Gericht hirnlos verzockt haben und ihre idiotischen Thesen juristisch nicht gestützt werden.








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  4. "Anonym10. März 2020 um 16:15
    Die Frau ist unfassbar blöd."

    Die eigenen Mitstreiter halten sie für unfassbar blöd, gute Freunde hat sie.

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  5. Ich bin ein ruhiger, offener, netter Typ. Allerdings nerven mich Dummheit und Idiotie!
    Vor allem nerve ich mich selbst, weil ich der Asmus, nicht Anus, der größte Idiot neben meiner unfassbaren blöden Freundin bin.

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