Mittwoch, 30. September 2020

Amtsgericht Hannover: Turboquerulantin darf Turboquerulantin genannt werden

Irgendwann war es selbst mir als seriösem und stets sachlichen Vertreter meines Berufsstands zu viel. Ich konnte den monotonen Singsang der Turboquerulantin in ihren selbstgebastelten Schriftsätzen, ich dürfe sie nicht Turboquerulantin nennen und müsse diesbezüglich alle Artikel in meinem Blog löschen, nicht mehr ertragen. Als dann sogar per E-Mail die Forderung von ihr an mich herangetragen wurde, ich müsse das Betiteln als Turboquerulantin unterlassen und sämtliche Bilder und Karikaturen von meinen Seiten https://fachanwalt-fuer-it-recht-blogspot.com und https://www.facebook.com/garage.hannover unverzüglich löschen, war selbst meine nahezu unerschöpfliche Geduld am Ende.

Der entschlossene Hilferuf ans Amtsgericht Hannover in Form einer negativen Feststellungsklage wurde erhört und nun durfte auch das Amtsgericht Hannover endlich einmal vom hauchzarten Hirnschmalz der niedersächsischen Weltrekordlerin naschen. Die Feststellungen des hannoverschen Gerichts im Urteil vom 15.07.2020 zum Az.: 537 C 1796/20 sind eindeutig und auch für den juristischen Laien unmissverständlich klar formuliert. "Den satirischen Berichten und den Karikaturen des Klägers liegt der erforderliche Tatsachenkern zu Grunde, da es sich um Erfahrungen mit der Beklagten aus seiner anwaltlichen Tätigkeit handelt. Seine Bewertung der Beklagten als Turboquerulantin, seine satirischen Berichte und Illustrationen stehen mit dem tatsächlichen Verhalten der Beklagten in Einklang."

Um unserem Türbchen auch den Zahn zu ziehen, dass deren Bezeichnung als Turboquerulantin "Cybermobbing, Hetze und Beleidigung" sei, wurde das Amtsgericht Hannover überdeutlich: "Die Bezeichnung der Beklagten durch den Kläger als Turboquerulantin sowie dessen Berichte und Illustrationen erfüllen weder Straftatbestände noch verletzen sie das Persönlichkeitsrecht der Beklagten. In dem Verhältnis zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits kann in den Berichten, Illustrationen und der Bezeichnung als Turboquerulantin seitens des Klägers keine Ehrverletzung der Beklagten gesehen werden." Kann man die Rechtslage zutreffender wiedergeben, als es das Amtsgericht Hannover getan hat?

Die Antwort lautet natürlich "Nein", denn das Gericht führt überdies in höchst überzeugender Weise aus, weshalb die Turboquerulantin eine Turboquerulantin ist: "Jegliche gedankliche Auseinandersetzung, dass die satirischen Berichte, die Karikaturen und der Begriff "Turboquerulantin" ihre Ursache in dem eigenen Verhalten der Beklagten haben, findet nicht statt. Der Umstand, dass die Beklagte den Kläger sogar für ihre eigenen gesundheitlichen Probleme verantwortlich macht und von einer "organisierten Bande" spricht, spiegelt das Ausmaß der kognitiven Beeinträchtigung der Beklagten wieder. Zudem sind Querulanten für die betroffenen Personen - hier dem Kläger - nicht nur anstrengend, sondern auch zeitraubend."

Damit hat nun das Amtsgericht Hannover als erstes Gericht in Deutschland mit unerschütterlicher Deutlichkeit und zudem unumstößlicher Rechtskraft amtlich festgestellt, dass es sich bei der dauermobbenden Gesetzesbrecherin aus Niedersachsen tatsächlich um eine Querulantin handelt, die angesichts des Ausmaßes ihres rechtswidrigen Handelns und ihrer grenzenlosen Uneinsichtigkeit eine Person ist, die den Titel "Turboquerulantin" ohne Wenn und Aber verdient und von mir deshalb auch genau so bezeichnet werden darf.

18 Kommentare:

  1. Sie hat sich ihren Titel "Turboquerulantin" redlich verdient, wir gratulieren, nicht jeder darf sich, mit dem Seegen der Justiz so bezeichnen, selbst der Adel wird vor Neid erblassen!

    Bravo!

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    1. Vielen Dank für die Glückwünsche aus der Titelschmiede in Hannover. Ich denke auch, dass die Turboquerulantin auf ihren Titel stolz sein kann, denn Querulanten gibt es viele, aber die Turboquerulantin ist einmalig. Nach jeder Niederlage steht sie wieder auf und zieht erneut in den Kampf. Dem Adel gehört die Vergangenheit, der Turboquerulantin gehört die Zukunft!

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    2. Gerade fällt mir auf, Segen natürlich mit einem "e", ich muss es aber auch immer übertreiben mit dem doppelt hält besser.
      Sicherlich wird sich der verstaubte Adel jetzt mehr bewegen müssen um da noch mithalten zu können, es wird aber schwer, da machen wir uns nix vor!

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  2. Wie lehrte Wolfgang Kaupen?
    Der Begriff Querulant ist mit vielen Inhalten füllbar. Das tun besonders Juristen, Psychiater und Psychologen.
    Aber - Querulanten sind auch oft ein Produkt der Interaktion zwischen Gericht und Rechtsunterworfenen.
    Nicht so toll also, wenn man die Frau nach dem Willen der Juristen nicht mehr ernst nehmen soll.

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  3. Wer hat denn die Turboquerulantin jemals ernst genommen? Ich jedenfalls nicht.

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  4. Immerhin nimmt das Gericht die Frau ernst.Jedenfalls gab es ein zulässiges Verfahren, das dem Kläger Recht gab.
    Oder war das auch Satire?

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    1. Ihr Idioten steht noch immer zu einer Verbrecherin und mehrfach verurteilten, inhaftierten Berufs-Mobberin. Zeigt klar auf wer ihr seit. Satire?

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    2. Seid, Boecker. Seid. Seit ist eine Zeitangabe und passt hier nicht.

      Schwachkopf.

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  5. Ich könnte auch meinen Hamster verklagen, nur der hätte mehr Grips. Dennoch wird die Frau nicht mehr für ernst genommen. Rechtsanwalt Möbius tat das richtige um dieser Turboquerulatin das Handwerk zu legen.

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    1. Na ja, der niedrige Pöbel hat schon für eine würdige Nachfolgerin gesorgt, sollte die Königin der Querulei mal abdanken und das Querulieren aufgeben.
      Aber so ganz wird die Königin der Querulanten ihren Querulantenzepter wohl nie aus ihren verantwortungsvollen Händen geben, sie wird immer und überall ein Wörtchen mitreden und niemals ganz verschwinden, immerhin fühlt sie sich ja auch berufen und nimmt ihrer Pflichten als Turboquerulantin ernst!

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  6. Aber die verbreitet überall, man dürfte sie nicht mehr als Turboquerulantin beschimpfen, da gebe es ein Urteil?!

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    1. Dann soll Sie mal das Urteil zeigen. Kann sie aber nicht, weil die Turboquerulantin eine kriminelle Lügnerin und Mobberin ist. Und dafür stehen über 100 Beschlüsse/ Urteile. Diese sind sogar nachvollziehbar.

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    2. Die Turboquerulantin löscht ja auch nichts auf ihren unzähligen Accounts. Lässt alles stehen damit will sie weiterhin ihre Hasslügen verbreiten. Auch wenn die TQ meint nicht mehr öffentlich zu posten, so wird sie bis an ihr Lebensende Ordnungsgelder bzw. Haftstrafen erhalten.

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  7. Die ist doch Ende und die andere Querulantin sägt an dem Ast auf dem sie sitzt. Dummheit wird nicht belohnt.

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  8. Abschließend ist von heute festzuhalten - Boecker ist ein Schwachkopf und wird dies immer bleiben. Das unterscheidet ihn im Höchstmaß von gebildeten Aristokraten. Mag er sich noch so tolle Titel selbst verleihen. Und wieder zurückrudern. Er ist und bleibt doch ein minderwertiger Abklatsch eines vernunftbegabten Menschen. Niemand hat ihn je gewollt. Auch heute will ihn niemand. Er sitzt da allein in seiner Zwei-Zimmer-Hölle. Ohne Freunde, ohne Familie, ohne Frau. Die Nachbarn bemitleiden ihn wegen seines "de Montfort"-Aufklebers auf dem Briefkasten. Der Postbote muss sich den Lachanfall verkneifen, wenn er den Dicken zufällig sieht. In der Kneipe unten im Haus wird über ihn gelästert und gelacht. Im Internet kann er auf dicke Hose machen. Allerdings fällt sehr schnell auf, dass er kein Deutsch kann.
    Was bleibt? Ulli Ute, die sich jetzt Pawipa oder so nennt, und irgendwelchen Geistheilern verfallen ist. Muhammad Schmidt ist mit Glück schon tot und namenlos verscharrt. Charly schreibt Schrott und wird von frigiden Weibern gefeiert. Möbius lässt sich für Geld mit Schwachköpfen ein - irgendwie muss die altersschwache Praxis ja laufen.
    Ein erbärmliches Bild.

    Fazit:

    Boecker ist dumm, mittellos und ohne Freunde.

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    1. Da kommt nichts mehr. 13 Jahre und nichts gerissen. Ein ewiger Boecker halt...

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