Mittwoch, 16. September 2020

Turboquerulantin - Schurkentag

Das Datum hat sich tief in die Geschichte unserer Welt eingebrannt. Am 20. April ist auch in Deutschland traditionell Schurkentag und in manch schimmeliger Mietwohnung rotten sich zwielichtige Gestalten zusammen, um den Tag zu feiern, an dem eine der finstersten Gestalten das Licht der Welt erblickt hatte, die je auf deutschem Boden ihr Unwesen trieb. So war es auch kein Wunder, dass sich die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen just am 20. April 2020 zusammensetzte, um die Turboquerulantin mit einer kleinen Überraschung für ihre Führungsrolle in der deutschen Querulantenszene zu belohnen.

Ein didaktisch wertvoll aufbereiteter Beschluss mit dem harmonisch eingefügten Wappen Nordrhein-Westfalens würdigte an diesem besonderen Tag das Wirken der Turboquerulantin auf der Internetplattform Twitter, auf welcher sie mit gewohnt sicherer Hand gegen die ihr auferlegte Unterlassungspflicht aus dem vorangegangenen Beschluss vom 19.02.2020 mittels fortgesetzter Veröffentlichung der Unterschrift des ihr unliebsamen Comte de Montfort verstieß. Wie üblich warf unser kleinkrimineller Sausewind zur Garnierung des wirren Treibens in seiner gerichtlichen Stellungnahme mit den ihm vertrauten Begriffen "Prozessbetrug", "Betrugsdelikte", "Strafanträge" und "Bandenkriminalität" um sich. 

Das Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,- ist natürlich nur ein äußerst gering bemessener Anerkennungsbetrag für einen vorsätzlichen Verstoß, der auch in der Querulantenszene mehr Beachtung verdient hätte. Innovativ war sicherlich der Vorwurf der Turboquerulantin, dass das Landgericht Hagen im Beschluss vom 19.02.2020 nicht nach Recht und Ordnung gehandelt habe und sich der Mittäterschaft bei den schweren Straftaten ihres blaublütigen Gegners schuldig gemacht hätte. Natürlich darf auch der Vorwurf der Rechtsbeugung gegen das erkennende Gericht nicht fehlen und es ist daher zu erwarten, dass unser Türbchen auch in dieser Sache noch lange nicht klein beigeben wird.

19 Kommentare:

  1. Wieviele solcher Gegner braucht man eigentlich als Anwalt, um gut leben und etwas auf die Seite legen zu können?

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    1. Mindestens 30. Wirtschaftlich sind insbesondere die Ordnungsgelder völlig uninteressant.

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  2. Herrlich, die TQ musste alle ihre Seiten im Internet nach außen hin schließen, somit kann jetzt kein fremder mehr ihren Müll mehr lesen. Sie beugte sich wieder einmal der Gerechtigkeit.

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  3. Sie, die Turboquerulantin musste sich wieder dem Gericht und somit auch A. Böcker de Montfort beugen. Sie musste die Seite auf Twitter https://twitter.com/anwalt-34 löschen.

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  4. Die hat nicht gelogen ,die beugt sich auch nicht weil die stark ist ich kenne sie und sie macht auch das Twitter wieder auf ,weil das alles die Wahrheit ist .Ihr werdet sehen das sir das macht weil sie sich nicht beugen würde weil alles stimmt !!!!!!!

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    1. Laber....Laber, die ist am Ende und wenn das alles der Wahrheit entsprechen würde, hätte man sie nicht zigmal verurteilt und wer die Wahrheit sag oder schreibt, löscht oder versteckt sie nicht und sie hat gelöscht und versteckt, also sind es Lügen. Noch fragen?

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    2. "Am Ende" ist ja wohl eher der Pleitier Boecker.

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    3. Ist ja schon immer so gewesen, dass die Turboquerulantin die Wahrheit nicht erkennen möchte. Fakt ist, über 100 Beschlüsse/ Gerichtsurteile lügen nicht. Natürlich musste sie sich beugen aber die Mobberbande ist einfach zu blöd das zu erkennen.

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    4. Die Sumpfotter oder Gartenliebchen musste zahlen

      Herrlich

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  5. War klar das die Mobberin S.B. aus H. das letze Wort haben musste, so sind halt die Narzissten.

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    1. Möchte-gern Lehrerin und Politikerin hahahaha Sibille.

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    2. Ohhh Gott, seit 1,5 Std. versuche ich den Würgreiz zu kontrollieren ...

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  6. A.B.C.M30. März 2013 um 14:26

    Was Sie in Ihrer " SCHMIERIGE MOBBER-GRUPPE" unter falscher Indemnität schreiben Frau VON WOLFF , interessiert auf gut Deutsch
    " KEINE SAU " .
    Was dem Leser hier geboten wird ist viel interessanter und es wird noch schöner wenn hier alle Beschlüsse und "URTEILE" veröffentlicht werden!
    Auch Sie werden noch Ihr blaues Wunder erleben, nur dass ich die Urteile veröffentlichen werde "MIT dem Realnamen", (was Herr RE Moebius nicht tut), freuen Sie sich schon , Sie werden bald bekannt sein ! :-)



    Anonym30. März 2013 um 14:57

    *gähn*

    Dieses inhaltlose Geschwätz höre bzw. lese ich nun seit sechs Jahren. Ich könnte gelangweilter nicht sein.

    A.B.C.M30. März 2013 um 15:05

    Wenn Sie wüssten was wir wissen, würden Ihnen die OSTEREIER im Halse steckenbleiben !
    Mann wird sich persönlich kennenlernen, das ist sicher.




    Seitdem Boecker seine Ermittlungen 2007 eingeleitet hat, hat die Sache rasant an Fahrt aufgenommen.
    Für ein erstes, formloses Kennenlernen habe ich mir Montag, den 02. August 2060 notiert. Für den Fall, dass Boecker dann noch unter den Lebenden weilt.

    :-D

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  7. Ich habe gehört die soll im Knast sitzen, stimmt das?

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    1. Hab ich auch im Internet gelesen, sie sitzt wieder in der JVA.

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