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Freitag, 25. März 2011

Abmahnung von "Culcha Candela"?


Jedenfalls behaupten die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler und Zerbe aus Linden, dass die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek unter dem Künstlernamen "Culcha Candela" Urheber an dem Musiktitel "Move it" seien und beschlossen hätten, sich gemeinsam im Wege der Abmahnung gegen die "öffentliche Zugänglichmachung" ihrer Musik mittels filesharing durch unberechtigte Dritte zur Wehr zu setzen. Eine von diesen Herren unterzeichnete Vollmacht lag der Abmahnung allerdings nicht bei. Dennoch wird von den abmahnenden Kollegen wärmstens empfohlen, fristgerecht eine Vergleichssumme von EUR 350,00 zu zahlen und eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Auf der Homepage der Band wird einerseits behauptet, Culcha Candela seien die Herren DJ Chino, Johnny Strange, Don Cali, Larsito, Mr Reedoo und Itchy. Dies sind nun jedoch nicht nur andere Namen, sondern auch nur sechs Personen. Die Abmahnung spricht von acht Personen. Andererseits sollen Culcha Candela inzwischen zum Pop-Establishment gehören und ihre Rolle als Hitlieferanten mit Liebe und Leidenschaft wahrnehmen, was wiederum für eine Beteiligung im Abmahnbusiness spricht.

Aufhorchen läßt auch die Formulierung in der Abmahnung, dass die Sache mit der fristgerechten Zahlung des Vergleichsbetrages von EUR 350,- nur im Hinblick auf die verletzten Urheberrechte erledigt sein soll. Ob ein Anwaltshonorar im Wege des Schadensersatzes anschliessend nachgefordert wird, ist derzeit nicht bekant.

Freitag, 14. Januar 2011

Abmahnungen erschüttern die "Säulen der Erde" - Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen für die Universum Film GmbH aus München ab


"Die Säulen der Erde" (Teil 1), (Teil 2) und (Teil 3), (TV-Serie), sind Gegenstand von Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. Nach dem Wortlaut der Abmahnung soll binnen einer Frist von unter 7 Tagen eine Unterlassungserklärung abgegeben werden und der geforderte Zahlungsbetrag von insgesamt EUR 1.878,- (Anwaltskosten EUR 778,- und Schadensersatz EUR 1.100,-) in weniger als 2 Wochen beglichen werden. Schmackhaft gemacht wird das Zahlungsangebot mit der Inaussichtstellung geringer Anwaltskosten, wenn man kooperiert und keinen "nennenswerten weiteren Bearbeitungsaufwand" verursacht. Wenn das man nicht anders noch günstiger geht ...

Montag, 20. Dezember 2010

Hast Du Scheissaltlasten am Hacken, lass Schalast kleine Brötchen backen


Das ist natürlich kein Werbeslogan der Kanzlei Schalast & Partner, die nach dem Ausscheiden der Rechtsanwaltskanzleien Denecke, von Haxthausen & Partner und von Kenne nun für die DigiProtect GmbH ins Rennen gegangen sind und ein Einigungsschnäppchen von EUR 99,- auf den Gabentisch mogeln, nachdem deren Vorgänger noch mit EUR 290,- zur Kasse bitten wollten.

Unabhängig vom bisher fruchtlosen Vorgeplänkel soll die jeweilige Filesharing-Angelegenheit bei einer Zahlung von EUR 99,- bis zum 31.12.2010 erledigt sein. Das Angebot hat uns für die Titel "Frauenarzt & Manny Marc - Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)" und "Frauenarzt & Manny Marc - Disco Pogo" erreicht.

Über den Hintergrund des Anwaltswechsels kann derzeit nur spekuliert werden. Wir vermuten, dass den Vorgängern der Papierkrieg im mp3-business zu aufwendig und die Quote der willigen Zahler ergänzt um die Zahlungen aus erfolgreich durchgesetzten Forderungen zu niedrig waren. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09, welches einen Schadensersatz in Höhe von nur EUR 15,- pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage ausurteilte, wird ebenfalls eine Rolle gespielt haben.

Mittwoch, 10. November 2010

Porno-Abmahnungen vor Mainstream-Verfahren: "All Star Anal Sluts" und "So ficken die Frisösen" erfolgreicher als Lady Gaga


Als die ersten Porno-Abmahnungen auf dem Tisch lagen, fand ich die Titel ganz amüsant. Eine willkommene Abwechslung zu den öden Dauerbrennern von Sony und Constantin, bekannt aus Funk und Fernsehen. Mittlerweile hält sich der Fleischsalat die Waage mit der drögen Hausmannskost, obwohl die fileshare-downloads im Porno-Sektor deutlich niedriger sein dürften, als die der Blockbuster. Hintergrund für die hohe Zahl der Abmahnungen an der Sex-Front im Vergleich zu deren medialer Bedeutung dürfte die kalkulierte Zahlungsmoral der ertappten Porno-Freunde sein. Ein Trend, den ich auch im Strafrecht beobachtet habe. Sexualstraftäter zahlen die Rechnung gerne schnell und auch im voraus. Im Zivilrecht dürfte die gleiche Mechanik greifen. Während Mama und Papa gegen Lady Gaga´s Abmahnung noch Zähne zeigen, wenn der Filius die Flatrate missbraucht, ist der Drang, sich gegen "Fette Euter" und "Meine perverse Ex-Freundin" zur Wehr zu setzen, deutlich geringer ausgeprägt. Mit roten Ohren zahlt man schneller - das wissen auch geschäftstüchtige Kollegen, die mit den Nackedeis der fünften Liga bessere Geschäfte machen als mit den Stars der Branchenführer.

Montag, 8. November 2010

Das Geheimnis um "das Werk Asian Booty" und die "U + C Rechtsanwälte"


Wenn die Buchstaben U + C für "unknown copy" stehen würden, wäre der Umgang mit der Abmahnung und insbesondere der Unterlassungserklärung für die Digi-Protect GmbH etwas einfacher, denn der Mandant schwört, er wisse nicht, um was es ginge. Da "U + C" allerdings für die Rechtsanwälte "Urmann und Collegen" aus Regensburg stehen, darf man annehmen, dass wenigstens die Kollegen wissen, was für ein Werk im Auftrag der Digi-Protect GmbH im Wege der Abmahnung vor der unerlaubten Verwertung durch Dritte geschützt werden soll. Sie schreiben es aber nicht.

In der Abmahnung und der Unterlassungserklärung wird nur "das Werk Asian Booty" genannt. Die Websites "asian-booty.com" und "asian-booty.net" weisen nicht die Digi-Protect GmbH als Domaininhaberin aus. Eine Website wird daher wohl nicht gemeint sein. Es gibt evtl. auch einen gleichnamigen Film, dessen Inhalt auf einer Website wie folgt beschrieben wird: "Interracial porn doesnt get any better than this. The finest, firmest, most curvaceous Asian asses in porn, assembled here for your delectation in Asian Booty."

Der Terminus "Asian Booty" scheint insoweit durchaus beschreibenden Charakter zu haben. "Asiatische Beute" klingt irgendwie nach Dschingis Khan, Mao´s Revolution, Pearl Harbour oder eben auch nach Porno. Die Internet Movie Database kennt einen Film "Asian Booty Worship" aus dem Jahre 2008 - ist dieser Titel gemeint? Oder werden jetzt schon Amateurfilme unter dancejam.com abgemahnt und dieses mit "asian booty" betitelte Tänzchen ist Gegenstand der Abmahnung? Nach dem ich dann bei "youtube" die Stichworte "asian booty" eingegeben habe, bin ich von einem anderen "asian booty" lautenden Filmchen und der Trefferzahl erschlagen und fest davon überzeugt, dass die geforderte Unterlassungserklärung in der verlangten Form keinesfalls abgegeben werden darf und so wohl auch nicht gefordert werden durfte.