Montag, 30. Mai 2016

JuraBlogs bleibt online


War klar, oder? Eines der für Juristen interessantesten Angebote im Internet bleibt online, weil der Macher der Seite mit der Hiobsbotschaft, die Seite vom Netz zu nehmen, ein breites Feld von Interessenten wachgerüttelt hat. Wie die Lösung für den Fortbetrieb von JuraBlogs aussehen wird, ist derzeit noch offen. Ich hatte mich schon immer gewundert, warum es nicht möglich sein soll, JuraBlogs kostenfrei für Blogger und Leser zu betreiben und die Kosten für Wartung und Speicherplatz über Werbung zu finanzieren. Dass die Option "Blogger zahlen für die Verbreitung ihrer kostenlosen Artikel" eine Sackgasse sein würde, hatte ich vermutet. Ich hätte fast schon einmal einen kleinen Artikel über das verzerrte Jurablogs-Ranking geschrieben, das eine hohe Anzahl von veröffentlichen Postings positiv berücksichtigt und Blogs mit einer Artikelbeschränkung von 5 Beiträgen pro Monat genauso behandelt, wie Blogs, die ohne diese Beschränkung - aber eben kostenpflichtig - teilnehmen. Verheerender Nebeneffekt: Die Artikel kostenfrei teilnehmender Blogs, die über das Monatslimit von 5 Postings hinausgehen, wurden bei JuraBlogs nicht mehr angezeigt, womit die Seite gleichzeitig den bis zum Bezahlmodell vorhandenen Vorteil einbüßte, "alle" juristisch interessanten Blog-Artikel aus Deutschland zu listen. Es bleibt zu hoffen, dass die Zukunft von JuraBlogs dazu genutzt wird, das Bezahlmodell für Blogger einzustampfen und zum "Alleinvertretungsanspruch" für juristische Blog-Artikel zurückzukehren. Wenn dafür auf 80% der Programmierungsgimmicks verzichtet würde, wäre ich nicht traurig.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Turboquerulantin bedroht Polizei

Dass die Richter am Amtsgericht Nienburg unter dem strengen Regime der Turboquerulantin leiden, ist bundesweit kein Geheimnis mehr. Aber dass nun auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ihres geruhsamen Lebens im idyllischen Nienburg nicht mehr sicher sein können, erschüttert die Grundfesten der niedersächsischen Ordnungshüter, deren bislang recht beschauliche Entwicklung im Polizeimuseum Niedersachsen in Nienburg nachvollzogen werden kann.

Mit den besten Aussichten auf einen Platz in der polizeigeschichtlichen Sammlung des Museums hat sich die Turboquerulantin nun mit Erfolg dem zurückhaltend geäußerten Begehren zweier Polizisten entgegengestellt, einmal ihren Führerschein und ihre Fahrzeugpapiere einsehen zu dürfen. Nach kurzer juristischer Belehrung durch Nienburgs heimliche Herrscherin nebst strengem Verweis auf den Strafrahmen für die Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB und einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sahen die beiden Beamten davon ab, Verstärkung anzufordern und besannen sich auf eine Deeskalationsstrategie. "TQ" konnte auch ohne die Vorlage ihrer Papiere weiter durch die Strassen ihrer Stadt patrouillieren und die Polizisten müssen weder Ermittlungsverfahren noch eine kräftezehrende Dienstaufsichtsbeschwerde fürchten. Eine klassische Pattsituation, mit der alle Beteiligten in Nienburg zufrieden leben können.

Zum Glück für die gebeutelten Nienburger Beamten hält das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport seit dem 1. Juli 2014 eine Beschwerdestelle vor, in der Beschwerden über Beschäftigte des Innenministeriums auch per E-Mail entgegen genommen werden. Wer sich über Polizisten beschweren möchte, kann dies dort persönlich, telefonisch oder auch schriftlich tun. Formvorschriften oder Fristen gibt es bei der Beschwerdestelle nicht und man kann seinem Ärger sogar anonym Luft machen. Um den Sachverhalt aufzuklären werden von den jeweiligen Beschäftigten und ihren Dienststellen Stellungnahmen eingeholt, die eingehend geprüft werden.

Man muss den armen Polizisten also nicht immer gleich mit einem Strafverfahren oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, denn für kleinere Fälle können aufgeweckte Bürger mit einer einfachen E-Mail an Beschwerdestelle@mi.niedersachsen.de auch Milde walten lassen. Vielleicht fährt die Turboquerulantin deshalb in Zukunft nicht mehr ganz so schwere Geschütze gegen die bemühten Beamten auf, die doch auch nur den Anweisungen ihrer Vorgesetzten folgen müssen.

Dienstag, 24. Mai 2016

Wahlfälschung in Österreich

Nachdem bei der Bundespräsidentenwahl 2016 in Österreich 30.863 Stimmen bei rund 4,6 Millionen abgegebenen Voten den Ausschlag für den Sieg des früheren Grünen-Chefs Alexander Van der Bellen gegeben haben, werden die Zweifler, die an eine Wahlfälschung glauben, immer zahlreicher.

Weil der FPÖ-Kandidat Hofer die erste Runde der Wahl noch mit 35,1 Prozent vor Van der Bellen mit 21,3 Prozent der Stimmen gewonnen hatte und Hofer auch nach dem zweiten Wahlgang, aber vor Auszählung der Briefwahlstimmen, noch mit 144.006 Wählerstimmen vorne lag, war die Erwartungshaltung für einen Sieg Hofers natürlich hoch. Dass Van der Bellen am Ende trotzdem vorne lag, gilt als ein kleines Wunder, für welches das Stichwort Wahlfälschung ins Spiel gebracht wird.

Da das österreichische Bundesministerium für Inneres auf seiner Website für den Wahlbezirk Waidhofen an der Ybbs eine Wahlbeteiligung von 146,9 % der Stimmen meldete, wurde die Zahl der Verschwörungstheoretiker natürlich nicht kleiner.

In solch einem Moment der Unsicherheit ist die starke Stimme eines Juristen gefragt, der darauf hinweist, dass der achtzehnte Abschnitt des österreichischen Strafgesetzbuches strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen definiert, zu denen auch die Wahl des Bundespräsidenten gehört. So bestimmt unter anderem § 266 StGB, dass derjenige, der ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein, oder namens eines anderen ohne oder gegen dessen Auftrag unzulässigerweise wählt oder stimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen ist und eine Person, die das Ergebnis einer Wahl oder Volksabstimmung fälscht, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu erwarten hat.

Auch in Deutschland wäre Wahlfälschung strafbar, denn § 107a StGB bestimmt, dass wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird und auch derjenige bestraft wird, der das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt. Damit ist geklärt, dass eine Wahlfälschung in Österreich oder Deutschland höchst unwahrscheinlich ist, denn ein Wahlfälscher bekäme bei der Sabotage des wichtigsten demokratischen Elements in unseren Republiken die ganze Härte des Rechtsstaats zu spüren.

Donnerstag, 19. Mai 2016

Menschenverachtende Hetze bedroht Sachsen

Eine unfassbare Hetzkampagne gegen Muslime hat ein Rechtsextremist in Bautzen mit einem Aufkleber an seiner Tür angezettelt, die den Tourismus nicht nur in Bautzen, sondern in ganz Sachsen zum Erliegen bringen könnte. Ein signalgelbes Schild mit der Aufschrift „Wir müssen draußen bleiben!“ und dem Piktogramm eines muslimischen Paares erschüttert das Bundesland im Osten Deutschlands, das seit langem mit Verzweifelung gegen den Rechtsextremismus und ein braunes Image ankämpft.

Schon von weither sichtbar drängt sich die aggressive Hass-Botschaft ins Auge des unvoreingenommenen Beobachters und läßt mindestens für den Fremdenverkehr in Bautzen düstere Gewitterwolken am Himmel aufziehen. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und die Stadtverwaltung Bautzens sind sich einig, dass nur ein schnelles Handeln Unheil von der Region abwenden kann. "Wir haben einen Verdächtigen für diesen heimtückischen Anschlag auf die sächsische Willkommenskultur verhaften lassen und die Angelegenheit dem polizeilichen Staatsschutz übergeben, der nunmehr unter Hochdruck ermittelt", versucht der Bautzener Fremdenverkehrsbeauftragte Heinrich Naprawo zu beschwichtigen.

Der Pressesprecher des Amtsgerichts Bautzen bestätigt, dass der Tatbestand der Volksverhetzung durch das skandalöse Schild unzweifelhaft erfüllt sei und die Verantwortlichen jedenfalls zur Rechenschaft gezogen würden. Auch der heimische Tourismusverband hat sofort reagiert und verteilt in der ganzen Stadt Aufkleber, die insbesondere den muslimischen Zuwanderern und Touristen signalisieren sollen: "Wir dürfen gern hinein!"



Mittwoch, 18. Mai 2016

Amtsgericht Nienburg: Turboquerulantin in Hochform

Nachdem das Amtsgericht Nienburg vor den vehementen Angriffen der Turboquerulantin bereits einmal kapituliert hatte, bekommt nun ein Richter nach dem anderen die unbändige Wut der siegreichen Kampfmaschine aus der niedersächsischen Provinz zu spüren. Ohne Gnade sollen Alkoholprobleme und Lügen auf Seiten der Richterschaft mit dem Scheiterhaufen auskuriert werden und die der Turboquerulantin auf Facebook folgenden Meute präsentiert sie in einem hasserfüllten Monolog die private Telefonnummer und Adresse einer Richterin, die es gewagt hatte, auch nach der Kaptitulation noch Widerworte zu erheben.

Ob sich die bemitleidenswerte Richterin zu nächtlicher Stunde vor einem blutrünstigen Mob in ihrer privaten Behausung verschanzen musste, ist bislang noch nicht überliefert. Sicher ist jedoch, dass mittlerweile die gesamte Richterschaft am Amtsgericht Nienburg die Rache der Turboquerulantin fürchtet und sich immer mehr um schnelle Entscheidungen und klare Worte drückt, wenn TQ sich der Drakenburger Marsch auch nur nähert.

Bei aller Abneigung gegen die Rechtsfeindlichkeit des fülligen Richterschrecks bleibt festzuhalten, dass die andauernde Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter erst durch die charakterlose Unentschlossenheit der Nienburger Robenträger ermöglicht wurde. Wenn über Anträge auf Ordnungsgeld nur noch in Widerspruchsterminen entschieden wird, Terminsverlegungsanträge in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne weiteres bewilligt werden und Schriftsatznachlässe nach mündlicher Verhandlung in Verfügungsverfahren zur Vertiefung von Rechtsverletzungen führen, ist es nicht verwunderlich, wenn die für die Erosion des Rechtsstaats verantwortlichen Richter irgendwann selbst einmal in den Fokus der furchtlosen Rechtsbrecherin geraten.

Donnerstag, 12. Mai 2016

Betreutes Zustellen

Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld
Marktstraße 9
38678 Clausthal-Zellerfeld

In Sachen

des Herrn R. B.
- Kläger -

Prozessbevollmächtigte: RAe Laake & Möbius, Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen

gegen

Herrn D. K.
- Beklagter – 

wird darauf hingewiesen, dass der Beklagte immer noch unter rubrizierter Adresse wohnt. Wir fügen erneut aktuelle Fotos seines Briefkastens bei. Evtl. erkennt der Zusteller zum wiederholten Male nicht, dass es sich um vier Nachnamen für einen Briefkasten handelt. Es wäre schön, wenn sich der Kläger in Zukunft nicht für jede Zustellung, die das Gericht vorzunehmen hat, zum Briefkasten des Beklagten begeben muss, um Fotos des Briefkastens des Beklagten zu machen, er diese Fotos anschließend an seine Prozessbevollmächtigten zu übersenden hat, damit diese die Fotos in einem gesonderten Schriftsatz dem Gericht übermitteln können, der als bebilderte Anleitung für einen erneuten Zustellungsversuch zu verstehen ist.

Rechtsanwälte Laake & Möbius
Rechtsanwalt Ralf Möbius, LL.M.
Fachanwalt für IT-Recht