Mittwoch, 8. Februar 2017

Prangerblog?

Die Berichterstattung in meinem Blog ist so manchem Richter oder auch Kollegen ein Dorn im Auge. Das liegt wohl daran, dass ich meistens nicht über juristische Alltäglichkeiten berichte, die parallel in zehn weiteren Blogs und zwanzig anderen Quellen dargestellt werden, sondern über Begebenheiten, die mir bei meiner Arbeit begegnen und über die ich blogge, weil ich sie juristisch interessant finde oder den mir begegnenden Schwachsinn nicht anders kompensieren kann, als mein persönliches Leid vor der Leserschaft auszubreiten. Viele Themen findet man entweder hier oder nirgends. Die Artikel über diese Fälle erscheinen in der Regel anonymisiert, sind aber natürlich für die Lager meiner Mandanten und deren Gegner identifizierbar. Eine spezielle Spielwiese meiner anwaltlichen Arbeit und daher auch der Blogberichterstattung ist die Unterbindung rechtswidriger Auswüchse in dem sozialen Netzwerk Facebook und wie sich mittlerweile auch in juristischen Fachkreisen herumgesprochen hat, ist Zuckerbergs Werberegal nicht unbedingt ein Tummelplatz für Hochbegabte.

Nun gehört es zu den Grundpflichten eines Rechtsanwalts, sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich zu verhalten. Insbesondere muss ein Rechtsanwalt die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen unterlassen, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben. Um diesbezügliche Rechtsverletzungen zu vermeiden, gehe ich bei meinen Berichten sehr sorgfältig vor und unterlasse neben der Namensnennung auch die Erwähnung von Orten, Gerichten und anderen Details, die einen Rückschluss auf die beteiligten Parteien zulassen könnten. Denn auch die Übermittlung von Teilinformationen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt, muss vermieden werden. Dass sich Leser untereinander informieren oder die Parteien selbst Hinweise darauf geben, um wen es in einem Artikel geht, kann ich natürlich nicht verhindern. Ebenso wenig lassen sich in Echtzeit die einfältigen Kommentare der Leser meines Blogs verhindern, denen die mehrstündige Zeitverschwendung auf Facebook nicht ausreicht und die ihr Tagwerk deshalb auf meine Website ausgedehnt haben.  

Erst kürzlich echauffierte sich daher der Anwalt einer von mir mehrfach in Anspruch genommenen Rechtsbrecherin über meine journalistische Tätigkeit und drohte am Ende seiner gegen Inhalte auf meinem Blog gerichteten Abmahnung gar damit, ein förmliches Verfahren gegen mich bei der Rechtsanwaltskammer einzuleiten: "Im Übrigen möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie als Rechtsanwalt Organ der Rechtspflege sind. Ihr organisiertes Unterlassen, durch welches Sie Ihrer Mandantschaft eine Plattform bieten, über die jeweiligen Gegner des Verfahrens - so auch über unsere Mandantin - diffamierend und verleumderisch herzufallen, ist aus meiner Sicht ein eklatanter Verstoß gegen das berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot." Derartige Drohungen sind in der Regel ein Markenzeichen für kontrollierte Rückzugsgefechte von Kollegen, die ihren unter Druck geratenen Mandanten wenigstens das Gefühl geben wollen, für ihre getätigten wirtschaftlichen Aufwendungen nicht ganz auf verlorenem Posten zu stehen.

Und die Taktik denjenigen, der ein Fehlverhalten aufzeigt, anzuprangern, um von demjenigen abzulenken, der dieses Fehlverhalten begeht, ist in Deutschland ein bereits von Tucholsky beschriebenes Muster: "Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht." Ich kann daher nur ganz allgemein versprechen, auch in Zukunft über Schmutzfinken und schräge Vögel zu berichten und dabei gleichzeitig jede mir bekannt werdende Rechtsverletzung auf meinem Blog zu eliminieren. Insofern bitte ich die werte Leserschaft schon jetzt ganz eindringlich darum, mir etwas Arbeit zu ersparen und diesen Artikel einmal nicht zum Anlass zu nehmen, seiner vermeintlichen Gegner- oder Gefolgschaft die eigene Armseligkeit in Form von überflüssigen und nicht zuletzt Rückschlüsse auf den eigenen Gemütszustand erlaubenden Kommentaren zu präsentieren.

13 Kommentare:

  1. Danke Herr Rechtsanwalt, Ihre Sichtweise und Vorgehensweise ehrt Sie und daher von mir ein "Daumen hoch" und weiter so.

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  2. Hört sich eher an, als wenn ein Schwätzer versucht, sich zu verteidigen!

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    1. Das ihr Mobber eh nur Verleumden könnt ist nichts neues.

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    2. Genau, eine sehr billige Verteidigung von Leuten, die sich als Opfer sehen.

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  3. "Es war der Braune, kurze Haare, sehr aggressiv und geht oft zur Jagd."

    Wer ist gemeint?

    Solange man keine Namen nennt, oder ganz klar, keine auf eine Person bezogene erkennbare Infos. gibt, so lange kann es jeder sein, der gemeint ist.

    Wer sich dann natürlich als brauner, kurzhaariger, auf die Jagd gehend, selbst wiedererkennt, oder seinen Nachbarn und nicht den Dackel aus Wolfenbüttel, hat ein Problem mit sich selbst und leidet wahrscheinlich unter Paranoia.


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  4. Schmutz Hinweiser8. Februar 2017 um 22:16

    Herr Möbius hat es nicht gern, wenn man auf den tatsächlichen Schmutz hinweist und seine permanenten Widersprüche aufzeigt, also entfernt er diese Tatsachen.

    Wer die Wahrheit nicht kennt ist ein Dummkopf. 
Wer die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt ist ein Verbrecher.
    Bertold Brecht
    Wer die Freiheit einschränkt, gibt sie auf.
    Ralph Dahrendorf

    Er und seine Mandanten kennen die Wahrheit, die für sie eine Lüge ist und somit wird die Freiheit des Aufzeigens dieser Lüge eingeschränkt.

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    1. Tatsachen kann selbst ich nicht entfernen. Bleiben Sie sachlich, behaupten Sie keine falschen Tatsachen und nennen Sie keine Namen. Damit sparen wir uns beide etwas Arbeit.

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    2. Schmutz Hinweiser8. Februar 2017 um 22:32

      Welche falschen Tatsachen? Nennen Sie sie! Und falsche Namen sind ja keine Realnamen. Die Namen die genannt wurden gehören französischen Familien und das dürfte auch Ihnen langsam aufgegangen sein oder können Sie nicht selbst forschen?

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    3. Unerträglich der Mensch. Anzeichen einer schweren Psychisch-nazistischen Erkrankung und damit ist nicht der Fachanwalt gemeint.

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    4. Französische Familie9. Februar 2017 um 08:53

      GEHÖRTEN, nicht gehören.....

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    5. Warum gibt es so viele ungebildete Menschen, die aus Neid oder purem Hass andere Menschen Denunzieren oder Verleumden müssen? Haben diese Narzissten kein eigenes Leben wofür es sich zu leben lohnt?

      Um Ihre Mitmenschen zu täuschen, zu manipulieren und sie für ihre Zwecke zu benutzen, bedienen sich Narzissten sehr freizügig dem Einsatz der Lüge. Aber auch ihr übertriebenes Geltungsbedürfnis kann sie dazu verleiten, nicht immer ganz bei der Wahrheit zu bleiben, sondern den Tatsachen ein paar vorteilhafte Kleinigkeiten hinzuzudichten. Durch dieses krankhafte Lügen schmieden sie ihre eigene Wirklichkeit, mit denen sie andere blenden und beeindrucken wollen.

      Wird der Narzisst hingegen von einem seiner Zuhörer der Lüge ertappt, weil dieser es entweder besser weiß oder entsprechende Beweise für die Wahrheit vorlegen kann, dann wird der Narzisst diesen Einwand auf seine arrogante Weise übergehen und weitere Lügen als Bestätigung seiner Wahrhaftigkeit hinzufügen. Er wird neue Fakten bringen, die sein Kritiker nicht belegen kann und die in der Regel allesamt aus dem Hut gezaubert werden. Oder er wird die Quelle des Beweises als unzuverlässig titulieren oder den Kritiker selbst als wenig vertrauenswürdig hinstellen, um auf diese Weise wieder das Oberwasser zu bekommen und mit dem zwanghaften Lügen fortzufahren.

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    6. Das Internet ist eine Waffe.......
      Früher war es das Buch, doch da musste man erst einen Verlag finden.........

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    7. Am Fuße des Zuckerhuts?
      .
      HAHAHAHAHAHAHA

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