Samstag, 26. Februar 2011

Freiherr von und zu Guttenberg: Dissertation vergriffen!


Ich hatte rechtzeitig darauf hingewiesen. Nun ist es zu spät. Unter dem von mir angegebenen Link bei amazon.com findet sich für den Titel "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" nur noch der Hinweis: "Currently unavailable. We don't know when or if this item will be back in stock." Wir wissen es besser. Die bewegendste Dissertation in der Geschichte der Bundesrepublik wird nicht mehr neu aufgelegt und ab jetzt eine rasante Preisentwicklung nehmen.

Freitag, 25. Februar 2011

Interview mit einem Minister


Herr Minister, in der deutschen Medienöffentlichkeit kursiert seit letzter Woche der Vorwurf, Ihre Dissertation widerspreche wesentlichen Grundregeln der freien Wissenschaft.

"Der Vorwurf, meine Doktorarbeit sei ein Plagiat, ist abstrus."

Hand auf´s Herz, Sie behaupten allen Ernstes, die gegen Sie erhobenen Vorwürfen seien aus der Luft gegriffen?

"Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat."

Sie beißen sich ein wenig auffällig an dem Wort Plagiat fest. Soll man denn die massenhafte Übernahme fremder Texte in die eigene Doktorarbeit nicht als Täuschung bezeichnen?

"Es wurde zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder bewusst die Urheberschaft nicht kenntlich gemacht. Ich sage das ganz bewusst, weil ich am Wochenende, auch nachdem ich diese Arbeit noch einmal intensiv angesehen habe, feststellen musste, dass ich gravierende Fehler gemacht habe."

Das klingt ja nun doch etwas anders als am Anfang unseres Gesprächs. Die Redewendung "gravierende Fehler" kaschiert allerdings die doch wohl vorsätzliche Täuschung bei der Erstellung Ihrer Doktorarbeit. Schließlich haben Sie auch fremden Text als eigene Bewertung dargestellt.

"Ich habe nicht mit Vorsatz geschummelt." "Ich habe diese Fehler nicht bewusst gemacht."

Herr Minister, seien Sie nicht so stur. Zeigen Sie doch etwas Einsicht.

"Ich habe diese Arbeit selbst geschrieben. Ich stehe dazu, aber ich stehe auch zu dem Blödsinn, den ich geschrieben habe."

Fragen wir mal anders. Wie ist es denn zu diesem "Blödsinn" gekommen? Ihnen stand doch sämtliche Literatur in Universität und Bundestag für Ihr wissenschaftliches Arbeiten zur Verfügung?

"Ich bin ein paar Mal hingegangen, habe auch die Bibliothek benutzt, war aber desillusioniert von Nährwert und Zurichtung sozusagen." "Das Elfenbeinturmmäßige habe ich als so krass empfunden, dass ich keine Energie gehabt habe, das fortzusetzen."

Ein offenes Wort, Herr Minister. Mussten Sie sich denn überwinden, die fremden Textpassagen illegal in Ihre Doktorarbeit zu übernehmen?

"Ich habe Illegalität als große Freiheit erlebt." "Eine Situation, in der man für alles selber verantwortlich ist."

Dann können Sie also nachvollziehen, dass nicht nur intellektuelle Kreise sondern auch ein Grossteil der Bevölkerung von einer unverständlichen Missachtung des Rechtsempfindens sprechen? Sollten Sie nicht auch die Verantwortung übernehmen?

"Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere die Gefühle, aber ich mache sie mir nicht zu Eigen."

Rechtfertigen Sie Ihr Verhalten nur mit Ihrer persönlichen Situation oder spielt auch der politische Überlebenskampf Ihrer Partei eine Rolle? Tut Ihnen der "Blödsinn" leid, empfinden Sie Reue?

"In dem politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf, sind das keine Begriffe."

Herr Minister, ich danke Ihnen für das Gespräch.

(Anmerkung: Die Fragen dieser Collage sind erdacht, die Antworten anderen Gesprächen entnommen. Die ersten fünf Antworten stammen von Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, die letzten vier Antworten von Christian Klar.)

Dienstag, 22. Februar 2011

Bald gesuchtes Sammlerstück? Freiherr zu Guttenberg: "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU"



Noch ist die geschichtsträchtige Zitatsammlung von Freiherr zu Guttenberg "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" über amazon.com online erhältlich.

Mit dem Kauf - Price at a Glance New: from $119.22 - der Zitatsammlung zum jetzigen Zeitpunkt könnten der Verlag und der angeblich alleinige Autor Freiherr zu Guttenberg wegen möglicherweise einhergehender Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden.

Evtl. unterstützt man mit dem Kauf also die tatsächlichen Urheber der Texte oder die Inhaber ihrer Nutzungsrechte, sofern diese ihre Ansprüche später geltend machen. Am Ende vielleicht auch nur ein schönes Geschenk anlässlich der Promotion eines echten Wissenschaftlers oder schlicht die Investition in ein kommendes Sammlerstück.

Abmahnung wegen Xavier Naidoo´s "Bitte hör nicht auf zu träumen" - den Filesharern die Taschen zu räumen ...


Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker mahnen im Auftrag der Tonpool Medien GmbH die angebliche Verletzung von Rechten an dem Musikwerk von Xavier Naidoo "Bitte hör nicht auf zu träumen" ab und fordern mit der Abmahnung wegen Filesharings die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR 425,00. Die Tonaufnahme von Xavier Naidoo "Bitte hör nicht auf zu träumen" soll angeblich in einem Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download angeboten worden sein, obwohl die Verwertungsrechte nur der Tonpool Medien GmbH zustünden. Wenn also Xavier singt: "Bitte hör nicht auf zu träumen, von einer besseren Welt. Fangen wir an aufzuräumen, bau sie auf wie sie dir gefällt" scheint dies nicht für jeden träumenden Weltenbauer zu gelten.

Donnerstag, 17. Februar 2011

Gross-Gutti zu Klein-Gutti: Scheiß-Internet!


Klein-Gutti: Ja Papa, so was hätt´s früher nicht gegeben.
Gross-Gutti: Na ja, woll´n mal seh´n, wie wir das wieder gradebiegen.
Klein-Gutti: Und wenn ich sage "bin von-und-zu lass´ mich in Ruh´"?
Gross-Gutti: Nee, das funktioniert heute nicht mehr so einfach.
Klein-Gutti: Und die Armee? Die gehört doch mir!
Gross-Gutti: Nee, die is´ nur geliehen.
Klein-Gutti: Hätt´ich doch bloss das 2. Staatsexamen.
Gross-Gutti: Dafür ist´s jetzt auch zu spät.
Klein-Gutti: Mann Papa, und jetzt?
Gross-Gutti: Abducken und Comeback - der Otto hat´s auch gepackt!

Mittwoch, 16. Februar 2011

Auch Freiherr zu Guttenberg kann "copy and paste" - locker bleiben, wir schreiben doch alle mal ab


Ob die unter dem Titel "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" im Verlag Duncker & Humblot in Berlin erschienene Dissertation von Verteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg in wesentlichen Teilen ein Plagiat ist, wie der Bremer Professor Andreas Fischer-Lescano andeutet, wird überprüft werden. Eine Kostprobe zum Vergleichen bietet die Süddeutsche Zeitung.

Freiherr zu Guttenberg bleibt nach aussen locker: "Dem Ergebnis der jetzt dort erfolgenden Prüfung sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen. Ich habe die Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt." Klar, einen Zettel mit letzter Formulierung muss jeder Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit dieser unterschrieben beifügen. Die Sache wird in Bayreuth überprüft - ein Heimspiel für den Bayernbub?

Montag, 14. Februar 2011

St. Pauli gegen Borussia Mönchengladbach 3:1 - Der Pöbel schreit nach harter Strafe!


22. Spieltag, beide Clubs abstiegsbedroht. St. Pauli liegt gegen Borussia Mönchengladbach durch ein Tor von Igor de Camargo mit 0:1 zurück. Nach einem Foul von St. Pauli´s Matthias Lehmann lässt sich de Camargo zu einem Kopfstoss gegen Lehmann hinreissen, der - nicht durch die Wucht des Kopfstosses bedingt - umfällt. Schiedsrichter Wolfgang Stark steht genau daneben und zeigt de Camargo sofort die Rote Karte. In Unterzahl kassiert Glabach den Ausgleich und verliert am Ende mit 1:3. Lehmann schiesst das letzte Tor für St. Pauli und der Gladbacher Trainer Michael Frontzeck wird anschliessend gefeuert.

Ich würde zwar auch lieber Wolfsburg, Stuttgart oder Köln auf Platz 18 sehen, aber so ein Spiel wie das 3:1 von St. Pauli gegen Gladbach ist doch wohl Feinschmeckerkost der Bundesligadramaturgie. Ein Spieler hält das Schicksal seines Klubs in der Hand und versenkt den Trainer gleich mit.

Das Journalistengejammer war vorhersehbar. BLIND fordert eine harte Strafe gegen den "fiesen Schauspieler" und in anderen Zeitungen ist von einer "fragwürdigen Roten Karte" zu lesen, welche die Gladbacher Niederlage besiegelt habe. Was für ein Schwachsinn. Die Rote Karte durch den in unmittelbarer Nähe postierten Schiedsrichter gab es zu Recht für eine Tätlichkeit. Ob der Getroffene umfällt oder nicht, berührt den Tatbestand eines groben Fouls des Kopfstösslers nicht. de Camargo ist der Oberdepp.

Wenn Lehmann durch den DFB gesperrt wird, wäre das eine armselige Reaktion auf bezahltes Mediengeschrei und damit die Charakterlosigkeit, der Lehmann zu Unrecht beschuldigt wird. Werden in Zukunft alle überflüssigen Pirouetten nach Fouls bestraft, oder nur solche nach Schlüsselszenen? Das entbehrliche Geschwätz als Reflex einer Utopie von Gerechtigkeit im Fussball hatten wir schon öfter und es wird auch nicht aussterben. Gehört nämlich ebenfalls dazu.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Kachelmann-Prozess: Warum schweigt Schwarzer vor Gericht so beharrlich? Andere Zeugen werden bis aufs Mark durchleuchtet


Nun hat auch Alice Schwarzer vor Gericht die Aussage verweigert. Genau wie der Angeklagte Jörg Kachelmann. Die jeweiligen Schweigerechte leiten sich natürlich aus unterschiedlichen Normen her. Während sich das Aussageverweigerungsrecht von Herrn Kachelmann in § 136 StPO wiederfindet, ergibt sich das Zeugnisverweigerungsrecht von Frau Schwarzer aus § 53 Abs. 1 S. 5 StPO.

Vielleicht hat dieser kleine strafprozessuale Selbstversuch bei Frau Schwarzer die Antwort gebracht, nach der sie auf ihrem Blog mit der an herausragender Stelle positionierten Frage "Warum schweigt Kachelmann vor Gericht so beharrlich? Das mutmaßliche Opfer wird bis aufs Mark durchleuchtet" so verzweifelt Ausschau hält.

Wenn nicht, sage ich es wenigstens für die Leser ganz offen: Es ist die Inanspruchnahme eines Rechts aus der Strafprozessordnung; warum man ein Recht für sich in Anspruch nimmt, bedarf jedenfalls im Strafprozess niemals einer weitergehenden Erörterung.

Dienstag, 8. Februar 2011

Rechtsanwälte aus München wollen bundesweit bekannten Revolverheld mit Abmahnung schützen


Die umtriebigen Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH den angeblich illegalen Download des Albums von "Revolverheld" – "In Farbe" ab. Vom abgemahnten Liebhaber des postpubertären deutschen Liedguts werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines leicht erhöhten Taschengeldes von insgesmat EUR 956,00 gefordert.

Mit Erhalt einer solchen Abmahnung auf Basis munterer Kompositionen einer kommerziell durchaus erfolgreichen Oberschülerkapelle wird auch dem letzten Träumer klar sein, dass die Titel der Songs auf "In Farbe" wie etwa "Mein Leben ist super", "Immer einen Grund zu feiern" oder "Darf ich bitten" wohl für die Künstler, deren Plattenfirma als auch deren Anwälte Hymnen mit ironischem Unterton sein dürften, für den zur Kasse gebetenen Musikfreund dagegen "Keine Liebeslieder" sind.

Samstag, 5. Februar 2011

Kachelmann-Prozess soll TV-Format werden: Schweizer Privatsender will mit hessischem Justizministerium Millionen-Deal verhandeln


Wegen des regen Publikumsinteresses am Kachelmann-Prozess soll dieser nun einen festen Sendeplatz in den Wohnzimmerstuben Deutschlands, Österreichs und der Schweiz bekommen. Nach Auskunft des Programmdirektors des Schweizer Senders "TV-now", Urs Wengenbichler, soll der Kachelmann-Prozess nahtlos in eine Reality-TV-Show übergehen.

Man hätte bereits Verhandlungen mit dem hessischen Justizministerium aufgenommen, berichtete Wengenbichler im Schweizer Regionalmagazin "Züri-Interna". Danach soll der Prozess gegen Jörg Kachelmann ohne grosses Aufsehen und im Einvernehmen mit sämtlichen Prozessbeteiligten unter Vermittlung des Justizministeriums eingestellt werden und der TV-Sender wolle eine hohe Abfindung an das mutmassliche Opfer zahlen.

Anschliessend sollen Räume im Mannheimer Gericht angemietet und die derzeit mit dem Prozess befasste Strafkammer für die Dauer der Fernsehshow freigstellt werden. Auch die hohen Zusatzkosten für Richter, Staats- und Rechtsanwälte will der Schweizer Fernsehsender übernehmen. Schwierig seien die Honorarverhandlungen derzeit nur noch mit den ehemaligen Freundinnen Kachelmanns, deren Aussagen mit filmischen Rückblenden ins laufende Gerichtsgeschehen integriert werden sollen.

Wenn es zu keiner Einigung käme, wolle man Schauspielerinnen verpflichten und auf die Authentizität dieses Teils der Kachelmann-Geschichte verzichten. "Wenn wir erstmal die Hürde der Verfahrenseinstellung überprungen haben, können wir auch die unseligen Grenzen von Wahrheit und Fiktion verlassen und dem Zuschauer bieten, was er wirklich sehen will" wird Wengenbichler zitiert. Über die Gage von Jörg Kachelmann wollte sich der Schweizer Fernsehmacher nicht äußern.

Donnerstag, 3. Februar 2011

Deutsches Patent- und Markenamt beschliesst: Alle drei Marken des Landes Sachsen-Anhalt "Himmelsscheibe von Nebra" werden gelöscht


Die "Himmelsscheibe von Nebra" ist eine Bronzescheibe aus der Bronzezeit, die als weltweit älteste Himmelsdarstellung eingeordnet wird und als einer der wichtigsten archäologischen Funde dieser Zeit gilt. Weil die Scheibe in einer Steinkammer auf dem Mittelberg nahe der Stadt Nebra in Sachsen-Anhalt gefunden wurde, gilt das Land Sachsen-Anhalt als Eigentümer der Himmelsscheibe.

In den Jahren 2003, 2005 und 2007 liess sich das Land Sachsen-Anhalt die "Himmelsscheibe von Nebra" in zahlreichen Klassen als Marke eintragen und hat seither mehrere Abmahnungen verschicken lassen, um seinen Anspruch als Markeninhaber durchzusetzen. Künstler oder Kunstgewerbetreibende müssen deshalb Lizenzen zahlen, wenn Sie den archäologischen Fund aus der Bronzezeit zum Gegenstand ihrer Handwerkskunst machen und verkaufen möchten.

Das einträgliche Geschäftsmodell des Landes Sachsen-Anhalt ist nun akut bedroht, nachdem ein Goldschmied aus Augsburg die Löschung der drei Marken des Landes beantragt hat, weil ein vor etwa 4000 Jahren hergestelltes archäologisches Fundstück eben nichts mit einem Unternehmen der Neuzeit zu tun haben und folglich vom Verkehr auch nicht als geeignetes Kennzeichen zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderer Unternehmens aufgefasst werden könne.

Auch eine der größten Anwaltskanzleien in Deutschland, die mit "ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Marken- und Patentrechts" glänzen kann und unter "Wettbewerbern und Mandanten einen hervorragenden Ruf" genießt, konnte das Deutsche Patent- und Markenamt nicht vom Gegenteil überzeugen. In drei Beschlüssen vom 27.09.2010 zu den Aktenzeichen 302 50 476 - S 211/09 Lösch, 305 07 066 - S 216/09 Lösch und 305 06 901 — S 217/09 Lösch verfügte das DPMA die Löschung der drei Marken.

Die angegriffenen Marken seien im Hinblick auf sämtliche beanspruchten Waren und Dienstleistungen gemäß § 50 Abs. 1 Alt. 3 MarkenG entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG in das Markenregister eingetragen worden. Ihnen fehlten schon im Zeitpunkt ihrer Eintragung jegliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen und dieses Schutzhindernis bestehe auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, da das Land Sachsen-Anhalt nicht gewillt ist, diese Einnahmequellen durch die Vergabe von Markenlizenzen versiegen zu lassen und durch ihre Bevollmächtigten rechtzeitig hat Beschwerde gegen die Entscheidungen des DPMA einlegen lassen. Die Beschwerden des Landes liegen deshalb dem Bundespatentgericht in München zur Entscheidung vor.

Bericht: "Mitteldeutsche Zeitung" vom 05.02.2011, Titelseite: "Land bangt um Rechte an der Himmelsscheibe"

Bericht: "Mitteldeutsche Zeitung" vom 05.02.2011, Seite 3: "Neue Runde im Streit um die Scheibe"

Mittwoch, 2. Februar 2011

Abmahnung der GSDR GmbH für "We No Speak Americano" von "Yolanda Be Cool & Dcup" durch Kanzlei Kornmeier - aber "Client no pay Honorarios de Abogados"


Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier versendet im Auftrage der GSDR GmbH für den angeblichen download des Liedes "We No Speak Americano" der Künstlergruppe "Yolanda Be Cool & Dcup" eine Abmahnung und verspricht, die Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer Pauschale von EUR 450,- auf das Fremdgeldkonto von Dr. Udo Kornmeier nicht weiter zu verfolgen. Wir prüfen das freundliche Angebot.