Bis vor kurzem wusste ich noch gar nicht wer oder was ein "Haunebu" ist. Nach einer konzertierten Werbekampagne durch nahezu sämtliche Medien im Zusammenhang mit einem Modellbausatz der Firma Revell und einer anschließenden Recherche im Internet weiß ich es nun. Es ist der Name von Flugobjekten, die der Legende nach in den 30er Jahren für die Nazis an einem Ort Namens "Hauneburg" entwickelt wurden.
Die Kurzbezeichnung dieser legendären Reichsflugscheiben lautet daher "Haunebu" und eine "Haunebu II" wurde ab Mai 2018 von der Firma Revell mit der Kartonaufschrift "1934 begannen die Arbeiten an den Rundflugzeugen. Ihr Antrieb und die Neutralisierung der Fliehkräfte im Innenraum erfolgten über Vril-Energiefelder. Flugfähige Exemplare der bis zu 6000 Km/h schnellen Haunebu II starteten Mitte 1943, kamen aber kriegsbedingt nicht über die Erprobungsphase hinaus." an Modellbaufreunde ausgeliefert.
Das Produkt "Flying Saucer Haunebu II" wurde nur wenige Wochen für 49,99 Euro vertrieben, denn auf die Kritik des Deutschen Kinderschutzbunds und Historikern, welche die Verbreitung rechtsextremer Legenden in bundesdeutschen Kinderzimmern anprangerten, ließ die Modellbaufirma zunächst mitteilen, die umstrittene Verpackungsinschrift abändern zu wollen um schließlich ganz auf den Verkauf des Nazi-Ufos zu verzichten. Durch die flächendeckende Berichterstattung in Zeitungen und sozialen Netzwerken hat sich die Kunde über die geheimnisvolle Reichsflugscheibe allerdings in Windeseile verbreitet und bundesweit Neugierde geweckt.
Vor der Pressekampagne wusste keine Sau etwas von den nationalsozialistischen Untertassen für knapp 50,- Euro. Nach dem aufgenötigten Vertriebsstopp gehört die "Haunebu II" neuerdings zu den begehrtesten Modellspielzeugen in Deutschland, die nunmehr für ein vielfaches des Einstandspreises gehandelt werden. Wer nicht so tief in die Tasche greifen will, kann ja auf historisch belegte Modelle der deutschen Kriegsmaschinerie von Revell zurückgreifen, denen tatsächlich Tausende von Soldaten zum Opfer gefallen sind. Ein klassischer Sturzkampfbomber oder eine Me 109 sind eben keine ausgedachten Waffen und schon deshalb einer "Haunebu II" an der Kinderzimmerdecke vorzuziehen, oder?
Freitag, 22. Juni 2018
Mittwoch, 20. Juni 2018
Wutrichter sieht Bremslichter
Es ist nun schon eine Weile her, dass ich über einen Wutrichter berichtet habe, der am Amtsgericht Hagen sein Unwesen auf Kosten unseres Mandanten trieb. Sein erster Schachzug bestand darin, schon nach der Stellung eines bloßen PKH-Antrags zu terminieren und in der mündlichen Verhandlung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe ein abweisendes Urteil zu fällen. Der Hinweis darauf, dass die Klage lediglich unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde, schien ihn nicht nur nicht zu interessieren, sondern vielmehr Teil eines sorgfältig angelegten Diskriminationsplans zu sein. Denn um den Blödsinn eines Urteils ohne rechtshängige Klage endgültig in den Tiefen des Amtsgerichtskellers verschwinden zu lassen, bedurfte es eines Streitwerts von maximal EUR 600,-, um eine Berufung zu verhindern.
In der von uns angestrengten Streitwertbeschwerde gegen die unangemessen niedrige Festsetzung steigerte sich der amtsrichterliche Kobold dann noch durch die Ersetzung der formalen Parteistellung "Kläger" durch "nicht existent" und für uns verblieb nur die abwertende Bezeichnung "sogenannte Prozessbevollmächtigte der vorgenannten Nichtperson" im Rubrum seines Nichtabhilfebeschlusses. Der zweite Teil des Plans des böswilligen Spaßvogels in Robe scheiterte dann allerdings beim Landgericht Hagen, welches den Streitwert auf EUR 2.000,- festsetzte. Damit war klar, dass die Ergebnisse seiner Willkürfests immer erst über den Tisch des Landgerichts laufen mussten, um als endgültig erfolgreich abgesegnet zu werden.
Diese Perspektive schien des Wurtrichters Eifer derart zu bremsen, dass er die sofortige Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung liegen ließ und diese nach mangelnder Abhilfe erst über ein Jahr später ans Landgericht Hagen weiterreichte. Das Landgericht machte dem gehässigen Richter dann auch den zweiten Strich durch die Rechnung. Nach Übertragung der Sache vom Einzelrichter auf die Kammer gem. § 568 S. 2 Ziff. 1 ZPO wurde unserem Mandanten mit Beschluss vom 07.05.2018 zum Az.: 1 T 23/18 die begehrte Prozesskostenhilfe bewilligt und dem ins rechtliche Abseits geglittenen Amtsrichter ohne allzu strenge Worte eine Brücke gebaut, damit er sich nach seiner Unrechtsorgie wieder auf die Pfade der Tugend begeben kann. Ich bin gespannt, ob er die Brücke überschreitet und der Beklagten die Kosten der zweiten Instanz erspart oder ob er sich weiter an seiner richterlichen Unabhängigkeit berauscht und erneut schmerzfrei und mit voller Wucht gegen die Mauern des Landgerichts rennt.
In der von uns angestrengten Streitwertbeschwerde gegen die unangemessen niedrige Festsetzung steigerte sich der amtsrichterliche Kobold dann noch durch die Ersetzung der formalen Parteistellung "Kläger" durch "nicht existent" und für uns verblieb nur die abwertende Bezeichnung "sogenannte Prozessbevollmächtigte der vorgenannten Nichtperson" im Rubrum seines Nichtabhilfebeschlusses. Der zweite Teil des Plans des böswilligen Spaßvogels in Robe scheiterte dann allerdings beim Landgericht Hagen, welches den Streitwert auf EUR 2.000,- festsetzte. Damit war klar, dass die Ergebnisse seiner Willkürfests immer erst über den Tisch des Landgerichts laufen mussten, um als endgültig erfolgreich abgesegnet zu werden.
Diese Perspektive schien des Wurtrichters Eifer derart zu bremsen, dass er die sofortige Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung liegen ließ und diese nach mangelnder Abhilfe erst über ein Jahr später ans Landgericht Hagen weiterreichte. Das Landgericht machte dem gehässigen Richter dann auch den zweiten Strich durch die Rechnung. Nach Übertragung der Sache vom Einzelrichter auf die Kammer gem. § 568 S. 2 Ziff. 1 ZPO wurde unserem Mandanten mit Beschluss vom 07.05.2018 zum Az.: 1 T 23/18 die begehrte Prozesskostenhilfe bewilligt und dem ins rechtliche Abseits geglittenen Amtsrichter ohne allzu strenge Worte eine Brücke gebaut, damit er sich nach seiner Unrechtsorgie wieder auf die Pfade der Tugend begeben kann. Ich bin gespannt, ob er die Brücke überschreitet und der Beklagten die Kosten der zweiten Instanz erspart oder ob er sich weiter an seiner richterlichen Unabhängigkeit berauscht und erneut schmerzfrei und mit voller Wucht gegen die Mauern des Landgerichts rennt.
Montag, 18. Juni 2018
Bundesstinkefingerbeauftragter fordert: Özil soll Nationalhymne singen
Pünktlich zum Auftaktspiel der deutschen Fußballnationalmannschaft bei der Fußballweltmeisterschaft in Russland 2018 meldet sich Stefan Effenberg in seiner Funktion als Bundesstinkefingerbeauftragter mit der schlichten Forderung "Wenn Özil so zu seinem Land steht, nämlich unser Land, Deutschland, dann soll er auch in Zukunft die Nationalhymne mitsingen."
Ausgerechnet Effenberg, der dem deutschen Publikum während der Weltmeisterschaft in den USA 1994 nach seiner Auswechselung im Spiel gegen Südkorea den Mittelfinger entgegenreckte und daraufhin von Bundestrainer Berti Vogts aus dem Kader geworfen wurde, punktete mit seinem Statement billigst auf Kosten von Mesut Özil.
Immerhin hatte Effenberg die seltene Chance erkannt, Beifall auf seinem Lebenskonto verbuchen zu können, was ihm nach seiner Karriere als Fußballspieler kaum gelang. In der Diskussion um das Mitsingen der Nationalhymne durch die deutschen Spieler vor den Spielen der Fußballnationalmannschaft ist längst alles gesagt. Keiner muss singen und wenn der Vater in der Türkei geboren ist, gibt es nicht mal ein deutsches Vaterland. Warum sollte Özil dann davon singen?
Ausgerechnet Effenberg, der dem deutschen Publikum während der Weltmeisterschaft in den USA 1994 nach seiner Auswechselung im Spiel gegen Südkorea den Mittelfinger entgegenreckte und daraufhin von Bundestrainer Berti Vogts aus dem Kader geworfen wurde, punktete mit seinem Statement billigst auf Kosten von Mesut Özil.
Immerhin hatte Effenberg die seltene Chance erkannt, Beifall auf seinem Lebenskonto verbuchen zu können, was ihm nach seiner Karriere als Fußballspieler kaum gelang. In der Diskussion um das Mitsingen der Nationalhymne durch die deutschen Spieler vor den Spielen der Fußballnationalmannschaft ist längst alles gesagt. Keiner muss singen und wenn der Vater in der Türkei geboren ist, gibt es nicht mal ein deutsches Vaterland. Warum sollte Özil dann davon singen?
Labels:
2018,
Deutschland,
Fußballnationalmannschaft,
Fußballweltmeisterschaft,
Mesut Özil,
Mitsingen,
Nationalhymne,
Russland,
singen,
Stefan Effenberg,
Vaterland
Donnerstag, 14. Juni 2018
Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings
Bereits der dritte bundesweite Aktionstag gegen Internethetze führte heute zu Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weiteren Maßnahmen gegen insgesamt 29 Beschuldigte. Seit 06.00 Uhr morgens sind 20 Polizeidienststellen in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Einsatz gegen strafbare Hasskommentare im Internet wie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen. Der Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings soll unterstreichten, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und neben dem schnellen Löschen von Hasskommentaren aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dazu führen, dass die Verfolgung der Täter sichergestellt wird. "Verfolgen statt nur Löschen" heisst deshalb auch das nordrhein-westfälische Projekt der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Justiz in Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und dem LKA Nordrhein-Westfalen.
Nicht vergessen sollte man bei diesem öffentlichkeitswirksamen Aktionismus der Strafverfolgunsgsbehörden, dass dem normalen Durchschnittsbürger die Unterstützung der Staatsanwaltschaft bei gegen ihn selbst gerichteten Ehrschutzdelikten im Internet verwehrt bleibt, ganz im Gegenteil zu den gewählten Volksvertretern, die sich der Unterstützung der Justiz im Kampf gegen kritische Stimmen im Internet sicher sein können. Während die Allzweckwaffen "Beleidigung" und "Volksverhetzung" bundesweit derart erfolgreich eingesetzt werden, dass sich mittlerweile jeder biedere Bürger bei seinen Meinungsäußerungen über die herrschenden Verhältnisse leicht dem Vorwurf der strafbaren Hetze ausgesetzt sieht, kann genau der gleiche Bürger sicher sein, dass ihn bei der Bitte um staatliche Hilfe folgende Worte der Staatsanwaltschaft erreichen:
"Ermittlungsverfahren gegen Müller wegen Beleidigung, üble Nachrede
Sehr geehrter Herr Meier,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 01.01.2018 folgende Entscheidung getroffen: Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben. Dem Antragsteller steht der Privatklageweg offen.
Gründe: Bei dem von dem Antragsteller geschilderten Sachverhalt kamen nur Privatklagedelikte in Betracht (§ 374 StPO). Die öffentliche Klage wird in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öfffentlichen Interesse legt (§ 376 StPO). Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.
Mit freundlichen Grüßen Schmidt Staatsanwalt"
Mit der Stellschraube "öffentliches Interesse" werden einerseits Tausende von berechtigten Strafanzeigen abgewürgt, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus angeblich nicht gestört und die Verfolgung der Tat keine gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, während andererseits das konzertierte Ausrücken der Sturmtruppen der Justiz ein dringendes Bedürfnis des Volkes ist, welches sich den ungehobelten Kommentaren der lästigen Störenfriede unserer Demokratie in den sozialen Netzwerken ausgesetzt sieht. Sicher ist dabei nur, dass sich die Meiers und Müllers weiter ungestört untereinander kloppen dürfen, während die ähnlich unflätige Kritik an den Herrschern des Elfenbeinturms gerne mal mit einigen tausend Euro sanktioniert wird. Dann natürlich als gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.
Nicht vergessen sollte man bei diesem öffentlichkeitswirksamen Aktionismus der Strafverfolgunsgsbehörden, dass dem normalen Durchschnittsbürger die Unterstützung der Staatsanwaltschaft bei gegen ihn selbst gerichteten Ehrschutzdelikten im Internet verwehrt bleibt, ganz im Gegenteil zu den gewählten Volksvertretern, die sich der Unterstützung der Justiz im Kampf gegen kritische Stimmen im Internet sicher sein können. Während die Allzweckwaffen "Beleidigung" und "Volksverhetzung" bundesweit derart erfolgreich eingesetzt werden, dass sich mittlerweile jeder biedere Bürger bei seinen Meinungsäußerungen über die herrschenden Verhältnisse leicht dem Vorwurf der strafbaren Hetze ausgesetzt sieht, kann genau der gleiche Bürger sicher sein, dass ihn bei der Bitte um staatliche Hilfe folgende Worte der Staatsanwaltschaft erreichen:
"Ermittlungsverfahren gegen Müller wegen Beleidigung, üble Nachrede
Sehr geehrter Herr Meier,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 01.01.2018 folgende Entscheidung getroffen: Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben. Dem Antragsteller steht der Privatklageweg offen.
Gründe: Bei dem von dem Antragsteller geschilderten Sachverhalt kamen nur Privatklagedelikte in Betracht (§ 374 StPO). Die öffentliche Klage wird in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öfffentlichen Interesse legt (§ 376 StPO). Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.
Mit freundlichen Grüßen Schmidt Staatsanwalt"
Mit der Stellschraube "öffentliches Interesse" werden einerseits Tausende von berechtigten Strafanzeigen abgewürgt, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus angeblich nicht gestört und die Verfolgung der Tat keine gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, während andererseits das konzertierte Ausrücken der Sturmtruppen der Justiz ein dringendes Bedürfnis des Volkes ist, welches sich den ungehobelten Kommentaren der lästigen Störenfriede unserer Demokratie in den sozialen Netzwerken ausgesetzt sieht. Sicher ist dabei nur, dass sich die Meiers und Müllers weiter ungestört untereinander kloppen dürfen, während die ähnlich unflätige Kritik an den Herrschern des Elfenbeinturms gerne mal mit einigen tausend Euro sanktioniert wird. Dann natürlich als gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.
Dienstag, 12. Juni 2018
Messermädchen
Alle reden über Messermänner mit Migrationshintergrund und verlieren dabei völlig aus dem Augen, dass eine Messerfrau mit Migrationshintergrund sich bereits mit deutlichem Vorsprung vor ihren männlichen Mitstreitern in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Deutschlands verewigt hat.
Genauer gesagt ein Messermädchen aus Hannover, dessen Verurteilung der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Strafsachen mit der Verwerfung ihrer Rüge der Verletzung materiellen und prozessualen Rechts im Revisionsverfahren am 19. April 2018 zum Az.: 3 StR 286/17 bestätigt hat. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26.01.2017 zum Az.: 4 StE 1/16 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung rechtskräftig, mit welchem das gottesfürchtige Mädchen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde.
Nach den Feststellungen des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Celle stach die zum Tatzeitpunkt 15-jährige Muslima einem Polizeibeamten des Bundes, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging und nicht mit einem Angriff auf seine Person rechnete, am 26. Februar 2016 mit einem Messer in den Hals, um ihn zu töten. Sie sah in ihm einen Repräsentanten Deutschlands als Land der Ungläubigen und betrachtete deren Bürger als kuffar und damit Feinde des Islams. Ihr Messerangriff erfolgte im Auftrag von Mitgliedern des Islamischen Staates (IS), mit denen sie die konkrete Tatausführung in chats mit ihrem Mobiltelefon abgesprochen hatte.
Damit wurde erstmals eine Sympathisantin des Islamischen Staates wegen eines terroristischen Angriffs in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt. Gegen die über zwei Staatsbürgerschaften verfügende Deutsch-Marokkanerin wurde wegen ihres jugendlichen Alters nach dem Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, weshalb Details über die Hintergründe der Tat oder der Strafzumessung leider nicht bekannt sind.
Genauer gesagt ein Messermädchen aus Hannover, dessen Verurteilung der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Strafsachen mit der Verwerfung ihrer Rüge der Verletzung materiellen und prozessualen Rechts im Revisionsverfahren am 19. April 2018 zum Az.: 3 StR 286/17 bestätigt hat. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26.01.2017 zum Az.: 4 StE 1/16 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung rechtskräftig, mit welchem das gottesfürchtige Mädchen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde.
Nach den Feststellungen des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Celle stach die zum Tatzeitpunkt 15-jährige Muslima einem Polizeibeamten des Bundes, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging und nicht mit einem Angriff auf seine Person rechnete, am 26. Februar 2016 mit einem Messer in den Hals, um ihn zu töten. Sie sah in ihm einen Repräsentanten Deutschlands als Land der Ungläubigen und betrachtete deren Bürger als kuffar und damit Feinde des Islams. Ihr Messerangriff erfolgte im Auftrag von Mitgliedern des Islamischen Staates (IS), mit denen sie die konkrete Tatausführung in chats mit ihrem Mobiltelefon abgesprochen hatte.
Damit wurde erstmals eine Sympathisantin des Islamischen Staates wegen eines terroristischen Angriffs in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt. Gegen die über zwei Staatsbürgerschaften verfügende Deutsch-Marokkanerin wurde wegen ihres jugendlichen Alters nach dem Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, weshalb Details über die Hintergründe der Tat oder der Strafzumessung leider nicht bekannt sind.
Sonntag, 10. Juni 2018
Rolf Schälike - Interview mit einem Justizkritiker - Teil 4
Mö: Das klingt souverän und nach einem anwaltlichen Arbeitsmodell, welches sich über Jahre entwickelt hat. Zum Abschluss unseres Interviews hätte ich daher noch ganz gern gewusst, wieviel Prozesse Sie im Kampf um Ihre Meinungsfreiheit geführt haben, wie viele davon Sie gewonnen haben und wieviel Geld Sie Ihr Einsatz für dieses Grundrecht gekostet hat.
RS: Wieso Abschluss? Darf ich Fragen stellen? Wie viel Prozesse ich geführt habe? Ich habe nur einmal geklagt, was Meinungsäußerung betrifft. Prozessen sind immer gegen mich geführt worden. Was die Anzahl betrifft, so stellt sich die Frage, wie gezählt wird. Ich zähle Widerspruchsverhandlung, Berufungsverhandlung, Hauptsacheverhandlung, BGH, BVerfG, Kostenverhandlung als gesonderte Prozesse, obwohl oft es ja die gleiche Sache ist. Eine Übersicht über gewonnene Prozesse gibt es auf: http://www.buskeismus.de/schoene_entscheidungen.html
Das sind 126 (einhundertsechsunzwanzig). Insgesamt gab es etwas über 200 Prozesse. In der Auflistung fehlt der Dresdner DDR-Prozess, wo es ausschließlich um Meinungsfreiheit ging, zwei gewonnenen Prozesse bis 2005. Einer davon beim Richter Sievers (ZK 12), der das bekannte Link-Urteil 1998 fällte. Dann habe ich einen Nichtäußerungsprozess gegen die Ehefrau meines Ex-Partners gewonnen und ca. 100.000,- EUR zugesprochen bekommen. Einen Bußgeldprozess habe ich 2017 gegen Ökofanatiker in der Nachbarschaft und eine Behörde gewonnen. War aber kein Äußerungsprozess. Es liegen noch vier (4) Berufungen bei Buske und einige Verjährungssachen in Berlin. Von der Bilanz heut habe ich, was Gerichts- und Anwaltskosten betrifft, etwa. 180.000,- € Verlust gehabt in den 14 Jahren. Das macht monatlich knapp etwas über 1.000,- € aus. Kosten für PC, Urteile, Zeit, Fahrkosten, Recherchekosten, Zahlungen an Mitarbeiter sind nicht einberechnet. Schertz & Co. habe ich etwa 50.000,- € an Gerichts- und RA-Kosten Verlust gebracht. Das dürfte bei denen keine Portokasse mehr gewesen sein. Deswegen sehe ich mich als Beweis für die Existenz der Justizmafia in Deutschland an. Das interessiert Sie, Herr Möbius, nicht. Keine Ihrer Fragen ging in diese Richtung. Sie kniffen. Die meisten verlorenen Prozesse würde ich heute gewinnen. Kosten würden trotzdem übrig bleiben, u.a. als Folge des Anwaltszwanges und des hohen Kriminalitätspotentials unter den Rechtsanwälten.
Mö: Kneifen werde ich wohl bei der Veröffentlichung von diversen Namen, die Sie hier genannt haben, aber bislang bin ich davon ausgegangen, dass es bei allen Mängeln des deutschen Gerichtswesens nicht um eine mafiöse Struktur geht. Selbstherrliche Richter gibt es zwar zuhauf, sie dürften allerdings nicht organisiert sein. Sehen Sie das anders?
RS: Ich bin kein Verschwörungstheoretiker. Mafiöse Strukturen bedeuten nicht klare Organigramme etc.. Es ist wie bei den Geheimdiensten, diese nutzen das reale Leben dank ihrer geheimen Macht. Direkte Beteiligung an Terror etc. ist schwer beweisbar, auch weil meist nicht vorhanden. Auch Politiker sind mafiös im Rahmen der geltenden Gesetze. Was machen Sie bei den Namen? Mafia kann man theoretisch definieren oder experimentell erkennen. Ich erkenne diese experimentell. Die Theorie hinkt nach bzw. dient der Verdummung und Stabilisierung des Einflusses der Mafia. In Deutschland wird viel von Filz gesprochen. Im Prinzip ist das schon Mafia. Die Mafia benötigt einen Nährboden, der ist für die Mafia in Deutschland z.T. fruchtbarer als z.B. in Russland. All das kann man aber nur konkret und mit Namensnennung diskutieren. Alles andere ist pure Ideologie.
Mö: An diesem Experiment beteilige ich mich auch schon seit über 20 Jahren und habe ähnliche Erfahrungen wie Sie gemacht, wenn auch nicht so intensiv. Falsche Urteile führe ich allerdings grundsätzlich auf persönliche Defizite bei Richtern zurück, die sich insoweit jedoch nicht wesentlich von Akademikern in anderen Tätigkeitsfeldern unterscheiden dürften. Ein Richter hat nur bessere Möglichkeiten, sich als Arschloch zu präsentieren als ein Informatiker. Wie lange wollen Sie die Öffentlichkeit noch darüber unterrichten, was tatsächlich in deutschen Gerichtssälen passiert? Ein Ruhestand unter Palmen ist für Sie keine Alternative?
RS: Sie sagen: „Falsche Urteile führe ich allerdings grundsätzlich auf persönliche Defizite bei Richtern zurück, die sich insoweit jedoch nicht wesentlich von Akademikern in anderen Tätigkeitsfeldern unterscheiden dürften.“ Sehe ich ganz anders. Richterfehler sind menschliche Fehler. Im Unterschied zu Akademikern brauchen Richter nicht kreativ zu sein. Karrieremäßig und geschäftlich gesehen sind Richter auf Fehlurteile (Willkürurteile) nicht angewiesen. Anders bei den Rechtsanwälten. Kriminelle Rechtsanwälte haben einen höheren finanziellen Erfolg als nicht kriminelle Rechtsanwälte. Ein Richter riskiert seine Pension, seinen Ruf etc., ein Rechtsanwalt de facto nichts. Die Konkurrenz unter den Richtern ist eine ganz andere als unter den Rechtsanwälten. Rechtsanwälte müssen natürlich die Meinung und das mögliche Verhalten des Gegenanwalts, des Staatsanwalts und des Richters berücksichtigen. Rechtsanwälte sind aber Geschäftsleute mit Privilegien gegenüber anderen Geschäftsleuten im Land. Die Politiker nutzen die Rechtsanwälte als Kettenhunde, wie wir das mit der neuen Datenschutzverordnung erleben werden. Dass Rechtsanwälte die Schuld bei Fehlurteilen den Richtern geben, ist meist verlogen bzw. dumm. Es gibt allerdings genügend Fehlurteile, gegen die ein guter, engagierter Rechtsanwalt nichts tun kann. In meinem Fall mehr als einhundert, denn ich befasse mich als Nichtjurist – d.h. unsteuerbar und unabhängig – kritisch mit der Justiz. Viele Juristen in Robe sehen darin eine Gefährdung des Rechtsstaates und der Privilegien aller Kollegen. Eine Fehlentscheidung ist da vorprogrammiert. Einleiten muss diese allerdings ein Rechtsanwalt. Ich habe noch keinen Zeitpunkt, wann ich mit Buskeismsus aufhöre. Habe so allerhand Pläne. Werde dieses Jahr achtzig (80).
Mö: Werter Herr Schälike, ich bedanke mich für das Interview und wünsche Ihnen weiterhin ein gutes Gelingen Ihrer juristischen Projekte.
(Teil 1 des Interviews - Teil 2 des Interviews - Teil 3 des Interviews).
RS: Wieso Abschluss? Darf ich Fragen stellen? Wie viel Prozesse ich geführt habe? Ich habe nur einmal geklagt, was Meinungsäußerung betrifft. Prozessen sind immer gegen mich geführt worden. Was die Anzahl betrifft, so stellt sich die Frage, wie gezählt wird. Ich zähle Widerspruchsverhandlung, Berufungsverhandlung, Hauptsacheverhandlung, BGH, BVerfG, Kostenverhandlung als gesonderte Prozesse, obwohl oft es ja die gleiche Sache ist. Eine Übersicht über gewonnene Prozesse gibt es auf: http://www.buskeismus.de/schoene_entscheidungen.html
Das sind 126 (einhundertsechsunzwanzig). Insgesamt gab es etwas über 200 Prozesse. In der Auflistung fehlt der Dresdner DDR-Prozess, wo es ausschließlich um Meinungsfreiheit ging, zwei gewonnenen Prozesse bis 2005. Einer davon beim Richter Sievers (ZK 12), der das bekannte Link-Urteil 1998 fällte. Dann habe ich einen Nichtäußerungsprozess gegen die Ehefrau meines Ex-Partners gewonnen und ca. 100.000,- EUR zugesprochen bekommen. Einen Bußgeldprozess habe ich 2017 gegen Ökofanatiker in der Nachbarschaft und eine Behörde gewonnen. War aber kein Äußerungsprozess. Es liegen noch vier (4) Berufungen bei Buske und einige Verjährungssachen in Berlin. Von der Bilanz heut habe ich, was Gerichts- und Anwaltskosten betrifft, etwa. 180.000,- € Verlust gehabt in den 14 Jahren. Das macht monatlich knapp etwas über 1.000,- € aus. Kosten für PC, Urteile, Zeit, Fahrkosten, Recherchekosten, Zahlungen an Mitarbeiter sind nicht einberechnet. Schertz & Co. habe ich etwa 50.000,- € an Gerichts- und RA-Kosten Verlust gebracht. Das dürfte bei denen keine Portokasse mehr gewesen sein. Deswegen sehe ich mich als Beweis für die Existenz der Justizmafia in Deutschland an. Das interessiert Sie, Herr Möbius, nicht. Keine Ihrer Fragen ging in diese Richtung. Sie kniffen. Die meisten verlorenen Prozesse würde ich heute gewinnen. Kosten würden trotzdem übrig bleiben, u.a. als Folge des Anwaltszwanges und des hohen Kriminalitätspotentials unter den Rechtsanwälten.
Mö: Kneifen werde ich wohl bei der Veröffentlichung von diversen Namen, die Sie hier genannt haben, aber bislang bin ich davon ausgegangen, dass es bei allen Mängeln des deutschen Gerichtswesens nicht um eine mafiöse Struktur geht. Selbstherrliche Richter gibt es zwar zuhauf, sie dürften allerdings nicht organisiert sein. Sehen Sie das anders?
RS: Ich bin kein Verschwörungstheoretiker. Mafiöse Strukturen bedeuten nicht klare Organigramme etc.. Es ist wie bei den Geheimdiensten, diese nutzen das reale Leben dank ihrer geheimen Macht. Direkte Beteiligung an Terror etc. ist schwer beweisbar, auch weil meist nicht vorhanden. Auch Politiker sind mafiös im Rahmen der geltenden Gesetze. Was machen Sie bei den Namen? Mafia kann man theoretisch definieren oder experimentell erkennen. Ich erkenne diese experimentell. Die Theorie hinkt nach bzw. dient der Verdummung und Stabilisierung des Einflusses der Mafia. In Deutschland wird viel von Filz gesprochen. Im Prinzip ist das schon Mafia. Die Mafia benötigt einen Nährboden, der ist für die Mafia in Deutschland z.T. fruchtbarer als z.B. in Russland. All das kann man aber nur konkret und mit Namensnennung diskutieren. Alles andere ist pure Ideologie.
Mö: An diesem Experiment beteilige ich mich auch schon seit über 20 Jahren und habe ähnliche Erfahrungen wie Sie gemacht, wenn auch nicht so intensiv. Falsche Urteile führe ich allerdings grundsätzlich auf persönliche Defizite bei Richtern zurück, die sich insoweit jedoch nicht wesentlich von Akademikern in anderen Tätigkeitsfeldern unterscheiden dürften. Ein Richter hat nur bessere Möglichkeiten, sich als Arschloch zu präsentieren als ein Informatiker. Wie lange wollen Sie die Öffentlichkeit noch darüber unterrichten, was tatsächlich in deutschen Gerichtssälen passiert? Ein Ruhestand unter Palmen ist für Sie keine Alternative?
RS: Sie sagen: „Falsche Urteile führe ich allerdings grundsätzlich auf persönliche Defizite bei Richtern zurück, die sich insoweit jedoch nicht wesentlich von Akademikern in anderen Tätigkeitsfeldern unterscheiden dürften.“ Sehe ich ganz anders. Richterfehler sind menschliche Fehler. Im Unterschied zu Akademikern brauchen Richter nicht kreativ zu sein. Karrieremäßig und geschäftlich gesehen sind Richter auf Fehlurteile (Willkürurteile) nicht angewiesen. Anders bei den Rechtsanwälten. Kriminelle Rechtsanwälte haben einen höheren finanziellen Erfolg als nicht kriminelle Rechtsanwälte. Ein Richter riskiert seine Pension, seinen Ruf etc., ein Rechtsanwalt de facto nichts. Die Konkurrenz unter den Richtern ist eine ganz andere als unter den Rechtsanwälten. Rechtsanwälte müssen natürlich die Meinung und das mögliche Verhalten des Gegenanwalts, des Staatsanwalts und des Richters berücksichtigen. Rechtsanwälte sind aber Geschäftsleute mit Privilegien gegenüber anderen Geschäftsleuten im Land. Die Politiker nutzen die Rechtsanwälte als Kettenhunde, wie wir das mit der neuen Datenschutzverordnung erleben werden. Dass Rechtsanwälte die Schuld bei Fehlurteilen den Richtern geben, ist meist verlogen bzw. dumm. Es gibt allerdings genügend Fehlurteile, gegen die ein guter, engagierter Rechtsanwalt nichts tun kann. In meinem Fall mehr als einhundert, denn ich befasse mich als Nichtjurist – d.h. unsteuerbar und unabhängig – kritisch mit der Justiz. Viele Juristen in Robe sehen darin eine Gefährdung des Rechtsstaates und der Privilegien aller Kollegen. Eine Fehlentscheidung ist da vorprogrammiert. Einleiten muss diese allerdings ein Rechtsanwalt. Ich habe noch keinen Zeitpunkt, wann ich mit Buskeismsus aufhöre. Habe so allerhand Pläne. Werde dieses Jahr achtzig (80).
Mö: Werter Herr Schälike, ich bedanke mich für das Interview und wünsche Ihnen weiterhin ein gutes Gelingen Ihrer juristischen Projekte.
(Teil 1 des Interviews - Teil 2 des Interviews - Teil 3 des Interviews).
Donnerstag, 7. Juni 2018
Rolf Schälike - Interview mit einem Justizkritiker - Teil 3
Mö: Immerhin lässt sich Ihren Worten entnehmen, dass Sie sehr prozesserfahren vor Hamburger Gerichten sind und dass Ihre Erfahrungen wohl mit dem Umstand zu tun haben, dass der Genuss Ihrer persönlichen Meinungsfreiheit für Dritte vielfach unerträglich zu sein scheint. Weshalb ist es für Ihre Gegner so wichtig, Ihnen vor Gericht Grenzen setzen zu lassen? Hat Ihr Wort für Ihre Gegner eine immense Bedeutung? Reicht es andererseits nicht aus, Ihre persönlichen Meinungen über Dritte im privaten Bereich kund zu tun?
RS: Die Meinungsfreiheit hat einen hohen, falls nicht den höchsten Stellenwert für die Entwicklung der Menschheit. Insofern messe ich den Pressekammern - de facto Zensurkammern - entscheidende Bedeutung zu, der Hamburger eine besondere. Mir geht es nicht um den Genuss meiner persönlichen Meinungsfreiheit, sondern um mein Recht darauf. Ich genieße meine Berichte etc. nicht, wie Sie „genießen“ verstanden haben, ich gebe nur beobachtete Tatsachen wieder, inzwischen mit meinen Bewertungen. Mit meinem „genießen“ oben meinte ich den Genuss, in einem Land zu leben, in dem Meinungsfreiheit einen großen Wert hat. Dass das für Dritte unerträglich ist, ist das Problem der Dritten, denn die meisten von denen, denen meine Berichte etc. unerträglich sind, sind in ihrem eigenen Handeln wesentlich unerträglicher, nicht selten höchst kriminell, Lügner etc. gegenüber anderen. Die machen sich keine bzw. sehr wenig Gedanken darüber, dass andere leiden, oder habe sich herrliche Ausreden zurecht geschmiedet. Ich erhalte nicht wenige Mails und Anrufe und erfülle nicht selten die Wünsche nach Anonymisierung. Kommt auf den Einzelfall an, Betrüger und Kriminelle haben bei mir wenig Chancen. Anders bei Buske&Käfer. Welche persönlichen Meinungen über Dritte, die ich kundtue, meinen Sie? Die Meinungen über die Juristen in Robe? Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was tatsächlich in den Gerichtssälen passiert, welche Menschen dort das Sagen haben und wie diese entscheiden. Die deutsche Justiz erzeugt sehr viel Unheil, Unrecht. Verantwortlich dafür sind sehr konkrete Juristen in Robe.
Mö: Natürlich hat die Öffentlichkeit das Recht zu erfahren, was tatsächlich in den Gerichtssälen passiert, aber Sie haben nicht die Pflicht, die Öffentlichkeit zu unterrichten. Deutschland scheint glücklich zu sein mit "Wetten, dass…?" und "Dschungelcamp". Was treibt Sie persönlich an, für die Information der Öffentlichkeit eigenes Geld und Zeit zu investieren?
RS: Pflicht? Sind Sie verpflichtet Rechtsanwalt zu sein? War ich verpflichtet, Physik zu studieren und als Physiker zu arbeiteten? War ich verpflichtet, nach meinem SED-Rausschmiss (1966) und Berufsverbot als Dolmetscher und Übersetzer zu arbeiten? War ich verpflichtet, mit Robert Havemann und Wolf Biermann befreundet zu sein? War ich verpflichtet, in der DDR unerwünschte Bücher zu lesen und anderen zum Lesen zu geben? War ich verpflichtet, nach meiner Verhaftung im März 1985 und Verurteilung zu 7 Jahren Haft Berufung eizulegen, 38 Tage in Hungerstreik zu treten und das Oberste Gericht der DDR zu zwingen, das Terrorurteil aufzuheben? Was dann in der Bundesrepublik passierte, bis ich auf Buske traf, ist möglicherweise Ihre Frage. Dazu verkürzt: Ich wollte nach 1986 nicht mehr in der Politik öffentlich sein, habe 1989 eine Firma gegründet und bis 2003 recht erfolgreich gearbeitet, eine gute Wohnung als Eigentum erworben, abgezahlt, habe vier Kinder, welche gesund sind und im Leben stehen. 2003 wurde ich (unsere Firma) von meinem Partner (er war Mitgesellschafter) existenzbedrohend beschissen. Er – genauer seine Frau – musste mir später (2008) an die 100.000,- € zurückzahlen. So hatte das Landgericht Hamburg beschlossen. Das Geld erhielt ich umgehend von der Firma des Vaters dieser Frau, denn ich pfändete in dessen große Schmuckfirma in Pforzheim. In der Zwischenzeit hatte ich das Glück gehabt, Buske kennen zu lernen. Ich hatte vorab einen Anwalt vor mir gewarnt, er sollte wissen, mit wem er es zu tun hat. Der Anwalt (war damals auch HSV-Anwalt) heulte später vor Gericht. Buske hatte ich auch mitgeteilt, mit wem er es bei mir zu tun hat. Hat Buske offenbar nicht verstanden, wie Mauck zunächst auch nicht, später schon („Wir haben uns in Schälike geirrt, in seinem Anliegen“). Damit war Prof. Dr. Christian Schertz bei Mauck erledigt. Buske dachte offenbar, ich wäre ein kleines Arschloch, welches man verarschen kann. Ich erkannte die politische Brisanz des Zensurgeschehens in Deutschland mit dem damaligen Zentrum in Hamburg und habe beschlossen, wieder in der Politik mitzumischen, Wissenschaft zu betreiben, publizistisch tätig zu sein und mit Realsatire etwas zur Kunst beizutragen. Im Prinzip bin ich Buske für diese Möglichkeit dankbar. Buske ist nicht irgendwer. Buske und Käfer sowie die, die gegen mich klagen, tun mir eigentlich leid. Sie wissen nicht, was sie tun, sind sich sicher mit ihren kriminellen Ansprüchen, Gebaren, Handlungen.
Mö: Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt nicht wirklich geweint hat, ihm aber zum Heulen zumute war. Einen weinerlichen Anwalt zu haben oder mit ihm in einer traurigen Prozesslage zu stecken, dürfte keiner Partei gefallen. Was macht für Sie einen guten Anwalt aus, wann ist Ihrer Ansicht nach ein Rechtsanwalt schlecht?
RS: Es ist eine Einzelfallsache. Von Fall zu Fall anders. Wegen der Anwaltspflicht ist es schwer zu erkennen (zu formulieren), was einen guten Anwalt ausmacht. Ich habe meine Bedingungen, unter denen Anwälte für mich arbeiten. Diese Bedingungen gefallen den meisten Anwälten nicht. Deswegen habe ich Schwierigkeiten, Anwälte zu finden. Benötige gegenwärtig Gott sei Dank keine. Meine Bedingungen sind:
- Nur nach RVG
- Schriftsätze ans Gericht gehen nur mit meiner Zustimmung und vorheriger schriftlichen Abstimmung. Der Anwalt muss, darf kein Chaot sein, diese Zeit einplanen.
- Die Anwaltsschriftsätze darf ich korrigieren
- Meine Schriftsätze macht sich mein Anwalt zu Eigen
- Alle meine Anträge in der mündlichen Verhandlung muss der Anwalt stellen (außer Befangenheitsantrag, das kann ich allein)
- Anträge stellt mein Anwalt in der Verhandlung erst nach meiner ausdrücklichen Zustimmung
und einiges mehr.
(Teil 1 des Interviews - Teil 2 des Interviews - Teil 4 des Interviews).
RS: Die Meinungsfreiheit hat einen hohen, falls nicht den höchsten Stellenwert für die Entwicklung der Menschheit. Insofern messe ich den Pressekammern - de facto Zensurkammern - entscheidende Bedeutung zu, der Hamburger eine besondere. Mir geht es nicht um den Genuss meiner persönlichen Meinungsfreiheit, sondern um mein Recht darauf. Ich genieße meine Berichte etc. nicht, wie Sie „genießen“ verstanden haben, ich gebe nur beobachtete Tatsachen wieder, inzwischen mit meinen Bewertungen. Mit meinem „genießen“ oben meinte ich den Genuss, in einem Land zu leben, in dem Meinungsfreiheit einen großen Wert hat. Dass das für Dritte unerträglich ist, ist das Problem der Dritten, denn die meisten von denen, denen meine Berichte etc. unerträglich sind, sind in ihrem eigenen Handeln wesentlich unerträglicher, nicht selten höchst kriminell, Lügner etc. gegenüber anderen. Die machen sich keine bzw. sehr wenig Gedanken darüber, dass andere leiden, oder habe sich herrliche Ausreden zurecht geschmiedet. Ich erhalte nicht wenige Mails und Anrufe und erfülle nicht selten die Wünsche nach Anonymisierung. Kommt auf den Einzelfall an, Betrüger und Kriminelle haben bei mir wenig Chancen. Anders bei Buske&Käfer. Welche persönlichen Meinungen über Dritte, die ich kundtue, meinen Sie? Die Meinungen über die Juristen in Robe? Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was tatsächlich in den Gerichtssälen passiert, welche Menschen dort das Sagen haben und wie diese entscheiden. Die deutsche Justiz erzeugt sehr viel Unheil, Unrecht. Verantwortlich dafür sind sehr konkrete Juristen in Robe.
Mö: Natürlich hat die Öffentlichkeit das Recht zu erfahren, was tatsächlich in den Gerichtssälen passiert, aber Sie haben nicht die Pflicht, die Öffentlichkeit zu unterrichten. Deutschland scheint glücklich zu sein mit "Wetten, dass…?" und "Dschungelcamp". Was treibt Sie persönlich an, für die Information der Öffentlichkeit eigenes Geld und Zeit zu investieren?
RS: Pflicht? Sind Sie verpflichtet Rechtsanwalt zu sein? War ich verpflichtet, Physik zu studieren und als Physiker zu arbeiteten? War ich verpflichtet, nach meinem SED-Rausschmiss (1966) und Berufsverbot als Dolmetscher und Übersetzer zu arbeiten? War ich verpflichtet, mit Robert Havemann und Wolf Biermann befreundet zu sein? War ich verpflichtet, in der DDR unerwünschte Bücher zu lesen und anderen zum Lesen zu geben? War ich verpflichtet, nach meiner Verhaftung im März 1985 und Verurteilung zu 7 Jahren Haft Berufung eizulegen, 38 Tage in Hungerstreik zu treten und das Oberste Gericht der DDR zu zwingen, das Terrorurteil aufzuheben? Was dann in der Bundesrepublik passierte, bis ich auf Buske traf, ist möglicherweise Ihre Frage. Dazu verkürzt: Ich wollte nach 1986 nicht mehr in der Politik öffentlich sein, habe 1989 eine Firma gegründet und bis 2003 recht erfolgreich gearbeitet, eine gute Wohnung als Eigentum erworben, abgezahlt, habe vier Kinder, welche gesund sind und im Leben stehen. 2003 wurde ich (unsere Firma) von meinem Partner (er war Mitgesellschafter) existenzbedrohend beschissen. Er – genauer seine Frau – musste mir später (2008) an die 100.000,- € zurückzahlen. So hatte das Landgericht Hamburg beschlossen. Das Geld erhielt ich umgehend von der Firma des Vaters dieser Frau, denn ich pfändete in dessen große Schmuckfirma in Pforzheim. In der Zwischenzeit hatte ich das Glück gehabt, Buske kennen zu lernen. Ich hatte vorab einen Anwalt vor mir gewarnt, er sollte wissen, mit wem er es zu tun hat. Der Anwalt (war damals auch HSV-Anwalt) heulte später vor Gericht. Buske hatte ich auch mitgeteilt, mit wem er es bei mir zu tun hat. Hat Buske offenbar nicht verstanden, wie Mauck zunächst auch nicht, später schon („Wir haben uns in Schälike geirrt, in seinem Anliegen“). Damit war Prof. Dr. Christian Schertz bei Mauck erledigt. Buske dachte offenbar, ich wäre ein kleines Arschloch, welches man verarschen kann. Ich erkannte die politische Brisanz des Zensurgeschehens in Deutschland mit dem damaligen Zentrum in Hamburg und habe beschlossen, wieder in der Politik mitzumischen, Wissenschaft zu betreiben, publizistisch tätig zu sein und mit Realsatire etwas zur Kunst beizutragen. Im Prinzip bin ich Buske für diese Möglichkeit dankbar. Buske ist nicht irgendwer. Buske und Käfer sowie die, die gegen mich klagen, tun mir eigentlich leid. Sie wissen nicht, was sie tun, sind sich sicher mit ihren kriminellen Ansprüchen, Gebaren, Handlungen.
Mö: Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt nicht wirklich geweint hat, ihm aber zum Heulen zumute war. Einen weinerlichen Anwalt zu haben oder mit ihm in einer traurigen Prozesslage zu stecken, dürfte keiner Partei gefallen. Was macht für Sie einen guten Anwalt aus, wann ist Ihrer Ansicht nach ein Rechtsanwalt schlecht?
RS: Es ist eine Einzelfallsache. Von Fall zu Fall anders. Wegen der Anwaltspflicht ist es schwer zu erkennen (zu formulieren), was einen guten Anwalt ausmacht. Ich habe meine Bedingungen, unter denen Anwälte für mich arbeiten. Diese Bedingungen gefallen den meisten Anwälten nicht. Deswegen habe ich Schwierigkeiten, Anwälte zu finden. Benötige gegenwärtig Gott sei Dank keine. Meine Bedingungen sind:
- Nur nach RVG
- Schriftsätze ans Gericht gehen nur mit meiner Zustimmung und vorheriger schriftlichen Abstimmung. Der Anwalt muss, darf kein Chaot sein, diese Zeit einplanen.
- Die Anwaltsschriftsätze darf ich korrigieren
- Meine Schriftsätze macht sich mein Anwalt zu Eigen
- Alle meine Anträge in der mündlichen Verhandlung muss der Anwalt stellen (außer Befangenheitsantrag, das kann ich allein)
- Anträge stellt mein Anwalt in der Verhandlung erst nach meiner ausdrücklichen Zustimmung
und einiges mehr.
(Teil 1 des Interviews - Teil 2 des Interviews - Teil 4 des Interviews).
Mittwoch, 6. Juni 2018
Rolf Schälike - Interview mit einem Justizkritiker - Teil 2
Mö: Das klingt nach schweren Zerwürfnissen mit der Hamburger Justiz, die ich im Einzelnen nicht nachvollziehen kann und hier auch nicht vertiefen möchte, weil dieser Konflikt auf Ihrer Seite buskeismus.de hinreichend präzisiert wird. Daher besteht auch ein konkretes Interesse an der Erforschung der Aktenzeichenvergabe beim Landgericht Hamburg derzeit jedenfalls nicht. Lassen Sie uns auf den Ihrer Ansicht nach unnötigen Anwaltszwang zurückkommen. Was stört Sie daran, sich vor einem Landgericht vertreten lassen zu müssen?
RS: Ihr Kommentar zeugt davon, dass Sie Fakten ausweichen und rein theoretisch, Ideologie behaftet denken und fühlen. Für mich sind Tatsachen von Bedeutung. Als Physiker weiß ich, dass die Gültigkeit von Gesetzen an den Extremwerten geprüft wird. So gilt das Ohmsche Gesetz, z.B., nicht bei sehr hohen Strömen. Die Newtonschen Gesetze gelten nicht bei hohen Geschwindigkeiten. Eine Gesellschaft wird bewertet nach ihrem Umgang mit Minderheiten, Minderheitsmeinungen, in Europa speziell am Umgang mit den Juden. Insofern verlieren Sie an Durchblick, wenn Sie meine konkreten Fälle mit schweren Zerwürfnissen begründen. Wie kommen Sie darauf, dass ich schwere Zerwürfnisse mit Buske, Käfer etc. habe? Ich hatte Ihnen auch angeboten, Beispiele anderer Fälle zu bringen. Sie haben kein Interesse bezeugt. Zum Anwaltszwang. Was mich stört? Mich stören die unnötigen Kosten meines Anwalts. Dann stört mich die Tatsache, dass in den Verhandlungen durch die Anwesenheit des Anwalts den Argumenten des Mandanten weniger Aufmerksamkeit – falls überhaupt – geschenkt wird. Außerdem verweigern manche Anwälte, Anträge zu stellen, bzw. stellen falsche Anträge. Bei Landgerichten dürfen die Mandanten keine Anträge stellen. Das muss der Anwalt tun, der Mandant muss es seinem Rechtsanwalt gegenüber durchsetzen. Ferner werden einem Beklagten die Kosten (Zeitaufwand u.a.) eines unnötigen Rechtsstreits nicht zurückerstattet, es sei denn der Beklagte ist Rechtsanwalt und vertritt sich selbst. Noch etwas zu Ihrer früheren Aussage, ein vom falschen Richter getroffenes Urteil sollte spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Diese Aussage ist schlicht falsch. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert keine Fehlurteile der unteren Instanzen, wenn es schon zu solchen Fällen eindeutige Entscheidungen des BVerfG gibt. Die unteren Instanzen dürfen bewusst Fehlurteile treffen. Das gehört zur Politik und zur Gewährleistung des Machterhalts. Das Bundesverfassungsgericht behandelt nur Sachen mit neuen rechtlichen Gesichtspunkten. In der Praxis ist das rechtliche Vorgehen gegen offensichtliche juristische Fehlurteile sehr schwer, weil das an der Ideologie rüttelt, dass die Endentscheidungen Richter zu treffen haben, auch wenn es eine falsche Entscheidung ist. Anders kann ein Rechtsstaat angeblich nicht funktionieren.
Mö: Unser Gespräch soll für den Durchschnittsleser interessant bleiben, daher möchte ich nicht zu sehr ins Detail gehen und verwies für Interessierte auf Ihre Website. Dort steht unter anderem "VorsRi‘in xxxxxx xxxxx regt zum Lügen an.", "Vorsitzende Richterin xxxxxx xxxxx unterstützt Kriminalität" und "Richterin xxxxxx xxxxx und Rechtsanwalt Dr. xxxx xxxxxx sind gefährlich und Teil der organisierten Hamburger Justizkriminalität". Da bekomme ich als distanzierter Schreiber ja schon feuchte Finger beim Zitieren und gleichzeitig die Idee, Sie hätten schwere Zerwürfnisse mit der Hamburger Justiz. Ist diese Idee insoweit fernliegend?
RS: Ich begründe das ja. Zu "VorsRi‘in xxxxxx xxxxx regt zum Lügen an." Bei Gericht – nicht nur bei xxxxx – gilt die prozessuale Wahrheit nicht die materielle. Die Partei, welche besser lügt, obsiegt. Das sind allgemein bekannte unbestrittene Tatsachen. Was xxxxx betrifft, so gibt es dafür genug Beispiele: Dr. xxxxxxxx xxxxx, xxxxxxx xxxxxx u.a.. Sie können bei mir dazu suchen und finden die Argumente. Auch in der Verhandlungsführung regt xxxxx zum Lügen an, schon allein aus prozessökomischen Gründen. Zu "Vorsitzende Richterin xxxxxx xxxxx unterstützt Kriminalität" Kriminelle haben bei xxxxx mehr Chancen als biedere Bürger. Das sind Tatsachen. Auch dazu schreibe ich konkret. Beispiele: Dr. xxxxxxxx xxxxx, xxxxxx xxxxxxxxx u.a.. Zu "Richterin xxxxxx xxxxx und Rechtsanwalt Dr. xxxx xxxxxx sind gefährlich und Teil der organisierten Hamburger Justizkriminalität". Siehe dazu meine Site: http://www.buskeismus-lexikon.de/Hamburger_organisierte_Justizkriminalität. Da kommt xxxxx namentlich vor. RA Dr. xxxx xxxxxxx klagt erfolgreich für Kriminelle. Das sind auch Tatsachen. Das sind alles keine Geheimnisse. Zu " ... schwere Zerwürfnisse mit der Hamburger Justiz. Ist diese Idee insoweit fernliegend?" Diese Idee ist fernliegend. Ich gewinne in Hamburg, sogar manchmal bei Käfer, beim dem Amtsgericht-Mitte immer. Beim Amtsgericht Hamburg-Altona inzwischen ebenfalls. Es gibt in Hamburg nicht wenige Richter, mit denen ich mich relativ ausführlich unterhalten kann und es auch tue, auch beim OLG. Auch nicht mit wenigen Mitarbeitern, welche keine Richter sind, habe ich ein gutes Verhältnis. Wie kommen Sie darauf, dass ich Zerwürfnisse mit der Hamburger Justiz habe? Ich halte allerdings die ganze deutsche Justiz für mehr als problematisch und spreche vom persönlichen Glück, auf Buske, inzwischen auf Käfer, gestoßen zu sein, welche mit ihrem Zensururteilen das besonders offenbaren. Das verstehen natürlich viele Richter nicht, nicht wenige haben was gegen meine Form der Justizkritik Das ist verständlich, aber aus meiner Sicht eben rückständig und für den Rechtsstaat gefährlich. Wertvoll sind für mich meine DDR-Erfahrungen und die aus der ehemaligen Sowjetunion, u.a mit deren Geheimdiensten, die mit mir nicht fertig geworden sind. Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, das wird in Hamburg mit den Füßen getreten. Leider nicht nur in Hamburg. Persönlich habe ich nichts gegen Buske und Käfer, auch wenn diese Akten xxxxxxxx. Das ist menschlich. Die sollen mich nur in Ruhe lassen bei meiner Buskeismus-Forschung und meinem Realsatire-Projekt. Was feuchte Finger beim Zitieren betrifft, so sollte man auch bei unverfänglichen Sachen mit Vorsicht zitieren und aufpassen, sich etwas nicht zu Eigen machen, was man nicht versteht. Zitieren Sie mich und bekommen Sie dabei mit der Justiz Schwierigkeiten, so dürfen Sie nicht mit meiner Unterstützung rechnen. Das Zensurgeschäft, die Zensurrechtsprechung ist recht kompliziert, zitieren ist oft gefährlich, für den Zitierende nicht selten gefährlicher als für den Autor. Ich möchte nicht, dass sich jemand hinter mir versteckt. Sie wissen, alles ist ein Einzelfall. Meine Formulierungen dienen lediglich dem Nachdenken. Wenn Ihre Erfahrungen als Rechtsanwalt meine Erfahrungen nicht bestätigen, dann ist es Ihr Problem, nicht meins. Ich möchte niemanden von etwas überzeugen. Ich möchte nur meine Meinungsfreiheit genießen. Ich bin kein Zensurgegner. Hätte ich einen Blog mit einer Kommentarfunktion, würde ich ganz schön zensieren die vielen Trolls. Anonymität würde ich auch nicht zulassen. (Teil 1 des Interviews - Teil 3 des Interviews - Teil 4 des Interviews).
RS: Ihr Kommentar zeugt davon, dass Sie Fakten ausweichen und rein theoretisch, Ideologie behaftet denken und fühlen. Für mich sind Tatsachen von Bedeutung. Als Physiker weiß ich, dass die Gültigkeit von Gesetzen an den Extremwerten geprüft wird. So gilt das Ohmsche Gesetz, z.B., nicht bei sehr hohen Strömen. Die Newtonschen Gesetze gelten nicht bei hohen Geschwindigkeiten. Eine Gesellschaft wird bewertet nach ihrem Umgang mit Minderheiten, Minderheitsmeinungen, in Europa speziell am Umgang mit den Juden. Insofern verlieren Sie an Durchblick, wenn Sie meine konkreten Fälle mit schweren Zerwürfnissen begründen. Wie kommen Sie darauf, dass ich schwere Zerwürfnisse mit Buske, Käfer etc. habe? Ich hatte Ihnen auch angeboten, Beispiele anderer Fälle zu bringen. Sie haben kein Interesse bezeugt. Zum Anwaltszwang. Was mich stört? Mich stören die unnötigen Kosten meines Anwalts. Dann stört mich die Tatsache, dass in den Verhandlungen durch die Anwesenheit des Anwalts den Argumenten des Mandanten weniger Aufmerksamkeit – falls überhaupt – geschenkt wird. Außerdem verweigern manche Anwälte, Anträge zu stellen, bzw. stellen falsche Anträge. Bei Landgerichten dürfen die Mandanten keine Anträge stellen. Das muss der Anwalt tun, der Mandant muss es seinem Rechtsanwalt gegenüber durchsetzen. Ferner werden einem Beklagten die Kosten (Zeitaufwand u.a.) eines unnötigen Rechtsstreits nicht zurückerstattet, es sei denn der Beklagte ist Rechtsanwalt und vertritt sich selbst. Noch etwas zu Ihrer früheren Aussage, ein vom falschen Richter getroffenes Urteil sollte spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Diese Aussage ist schlicht falsch. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert keine Fehlurteile der unteren Instanzen, wenn es schon zu solchen Fällen eindeutige Entscheidungen des BVerfG gibt. Die unteren Instanzen dürfen bewusst Fehlurteile treffen. Das gehört zur Politik und zur Gewährleistung des Machterhalts. Das Bundesverfassungsgericht behandelt nur Sachen mit neuen rechtlichen Gesichtspunkten. In der Praxis ist das rechtliche Vorgehen gegen offensichtliche juristische Fehlurteile sehr schwer, weil das an der Ideologie rüttelt, dass die Endentscheidungen Richter zu treffen haben, auch wenn es eine falsche Entscheidung ist. Anders kann ein Rechtsstaat angeblich nicht funktionieren.
Mö: Unser Gespräch soll für den Durchschnittsleser interessant bleiben, daher möchte ich nicht zu sehr ins Detail gehen und verwies für Interessierte auf Ihre Website. Dort steht unter anderem "VorsRi‘in xxxxxx xxxxx regt zum Lügen an.", "Vorsitzende Richterin xxxxxx xxxxx unterstützt Kriminalität" und "Richterin xxxxxx xxxxx und Rechtsanwalt Dr. xxxx xxxxxx sind gefährlich und Teil der organisierten Hamburger Justizkriminalität". Da bekomme ich als distanzierter Schreiber ja schon feuchte Finger beim Zitieren und gleichzeitig die Idee, Sie hätten schwere Zerwürfnisse mit der Hamburger Justiz. Ist diese Idee insoweit fernliegend?
RS: Ich begründe das ja. Zu "VorsRi‘in xxxxxx xxxxx regt zum Lügen an." Bei Gericht – nicht nur bei xxxxx – gilt die prozessuale Wahrheit nicht die materielle. Die Partei, welche besser lügt, obsiegt. Das sind allgemein bekannte unbestrittene Tatsachen. Was xxxxx betrifft, so gibt es dafür genug Beispiele: Dr. xxxxxxxx xxxxx, xxxxxxx xxxxxx u.a.. Sie können bei mir dazu suchen und finden die Argumente. Auch in der Verhandlungsführung regt xxxxx zum Lügen an, schon allein aus prozessökomischen Gründen. Zu "Vorsitzende Richterin xxxxxx xxxxx unterstützt Kriminalität" Kriminelle haben bei xxxxx mehr Chancen als biedere Bürger. Das sind Tatsachen. Auch dazu schreibe ich konkret. Beispiele: Dr. xxxxxxxx xxxxx, xxxxxx xxxxxxxxx u.a.. Zu "Richterin xxxxxx xxxxx und Rechtsanwalt Dr. xxxx xxxxxx sind gefährlich und Teil der organisierten Hamburger Justizkriminalität". Siehe dazu meine Site: http://www.buskeismus-lexikon.de/Hamburger_organisierte_Justizkriminalität. Da kommt xxxxx namentlich vor. RA Dr. xxxx xxxxxxx klagt erfolgreich für Kriminelle. Das sind auch Tatsachen. Das sind alles keine Geheimnisse. Zu " ... schwere Zerwürfnisse mit der Hamburger Justiz. Ist diese Idee insoweit fernliegend?" Diese Idee ist fernliegend. Ich gewinne in Hamburg, sogar manchmal bei Käfer, beim dem Amtsgericht-Mitte immer. Beim Amtsgericht Hamburg-Altona inzwischen ebenfalls. Es gibt in Hamburg nicht wenige Richter, mit denen ich mich relativ ausführlich unterhalten kann und es auch tue, auch beim OLG. Auch nicht mit wenigen Mitarbeitern, welche keine Richter sind, habe ich ein gutes Verhältnis. Wie kommen Sie darauf, dass ich Zerwürfnisse mit der Hamburger Justiz habe? Ich halte allerdings die ganze deutsche Justiz für mehr als problematisch und spreche vom persönlichen Glück, auf Buske, inzwischen auf Käfer, gestoßen zu sein, welche mit ihrem Zensururteilen das besonders offenbaren. Das verstehen natürlich viele Richter nicht, nicht wenige haben was gegen meine Form der Justizkritik Das ist verständlich, aber aus meiner Sicht eben rückständig und für den Rechtsstaat gefährlich. Wertvoll sind für mich meine DDR-Erfahrungen und die aus der ehemaligen Sowjetunion, u.a mit deren Geheimdiensten, die mit mir nicht fertig geworden sind. Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, das wird in Hamburg mit den Füßen getreten. Leider nicht nur in Hamburg. Persönlich habe ich nichts gegen Buske und Käfer, auch wenn diese Akten xxxxxxxx. Das ist menschlich. Die sollen mich nur in Ruhe lassen bei meiner Buskeismus-Forschung und meinem Realsatire-Projekt. Was feuchte Finger beim Zitieren betrifft, so sollte man auch bei unverfänglichen Sachen mit Vorsicht zitieren und aufpassen, sich etwas nicht zu Eigen machen, was man nicht versteht. Zitieren Sie mich und bekommen Sie dabei mit der Justiz Schwierigkeiten, so dürfen Sie nicht mit meiner Unterstützung rechnen. Das Zensurgeschäft, die Zensurrechtsprechung ist recht kompliziert, zitieren ist oft gefährlich, für den Zitierende nicht selten gefährlicher als für den Autor. Ich möchte nicht, dass sich jemand hinter mir versteckt. Sie wissen, alles ist ein Einzelfall. Meine Formulierungen dienen lediglich dem Nachdenken. Wenn Ihre Erfahrungen als Rechtsanwalt meine Erfahrungen nicht bestätigen, dann ist es Ihr Problem, nicht meins. Ich möchte niemanden von etwas überzeugen. Ich möchte nur meine Meinungsfreiheit genießen. Ich bin kein Zensurgegner. Hätte ich einen Blog mit einer Kommentarfunktion, würde ich ganz schön zensieren die vielen Trolls. Anonymität würde ich auch nicht zulassen. (Teil 1 des Interviews - Teil 3 des Interviews - Teil 4 des Interviews).
Dienstag, 5. Juni 2018
Rolf Schälike - Interview mit einem Justizkritiker - Teil 1
Mö: Herr Schälike, Juristen kennen Sie und Ihre Website www.buskeismus.de als kritische Stimme gegen die Justiz. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) beschreibt die Freiheit der Rechtsanwälte in Deutschland als Garant für die Teilhabe des Bürgers am Recht. Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts soll der Verwirklichung des Rechtsstaats dienen. Konnten Ihre regelmäßigen Beobachtungen in deutschen Gerichtssälen den hohen Anspruch der anwaltlichen Berufsordnung, der die Anwaltschaft als einen wesentlichen Teil des Rechtsstaats sieht, bestätigen?
RS: Nein, kann ich nicht bestätigen. Geht auch nicht, der hohe Anspruch widerspricht der Praxis, der Realität. Rechtsanwälte sind Geschäftsleute. Das RVG legt Mindesthonorare fest. Damit sind Rechtsanwälte Teil des Staatskapitalismus, den es in der Sowjetunion und der DDR gab. Man kann das auch Sozialismus nennen. Wäre aber falsch. Das Geschäftliche bestimmt in der westlichen Wertegemeinschaft das Leben. Es heißt zwar im Grundgesetz, dass Eigentum verpflichtet, die Realität ist aber weit davon entfernt. Nicht anders mit der so genannten Verwirklichung des Rechtsstaates. Was heißt überhaupt Rechtsstaat? Die offizielle Definition der westlichen Wertegemeinschaft für einen „Rechtsstaat“ ist weit entfernt von dem positiven Zustand, in den die Menschheit hinsteuern könnte. Meine Kritik ist nicht gegen die Justiz, sondern ich übe Kritik an der Justiz, informiere die Öffentlichkeit, was in den Gerichtssälen tatsächlich passiert.
Mö: Wäre es Ihrer Meinung für die Verwirklichung des Rechtsstaats nützlich, wenn man Rechtsanwälte in das Justizsystem derart einbindet, wie das bei Richtern und Staatsanwälten der Fall ist? Der Anwalt als Staatsbediensteter mit festen Bezügen ohne ein eigenes finanzielles Interesse, einen Konflikt möglichst vor Gericht und dort bis zur höchsten Instanz zu treiben?
RS: Mit Lösungsvorschlägen bin ich vorsichtig. Lösungsvorschläge müssen im Team von vielen gemeinsam erarbeitet werden. Voraussetzung ist allerdings Konsens über den Ist-Zustand. Damit beschäftige ich mich. Anwalt als Staatsbediensteter halte ich allerdings als einen falschen Weg aus praktischen aber auch aus prinzipiellen Gründen. Die Anwälte müssen die Bürger gegen Fehler des Staates verteidigen, vertreten, nicht Teil des Staates sein. Mein Thema ist der unnötige Anwaltszwang - nicht zu verwechseln mit dem Recht auf einen Anwalt - und die fehlende Verfolgung von Befangenheitsanträgen. Ein Beklagter sollte die Möglichkeit erhalten, sich die Richter auszusuchen. Dann gibt es mehr Vertrauen in die Justiz.
Mö: Stellen Sie sich vor, ein regional bekannter Unternehmer, von dessen Unternehmungen eine Region wirtschaftlich abhängig ist, schikaniert Zulieferbetriebe und Subunternehmer, zahlt Rechnungen nicht, beleidigt Angestellte und im Falle eines Prozesses soll er sich den Richter vor Ort auch noch aussuchen können? Ein gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan ist dagegen eine abstrakt generelle Regelung, die im Voraus die Zuständigkeit bestimmt. Es gehört zum Begriff des gesetzlichen Richters, dass nicht für bestimmte Einzelfälle bestimmte Richter ausgesucht werden können, sondern dass die einzelne Sache aufgrund objektiver Kriterien und nach allgemeinen, vorab festgelegten Merkmalen an den entscheidenden Richter gelangen muss. Ist das nicht doch ein vertrauenserweckendes Prinzip?
RS: Mit Richter aussuchen dürfen meine ich nicht, jeden beliebigen Richter. Das Aussuchen könnte an Bedingungen geknüpft sein. Ich könnte mir vorstellen, dass nicht jeder Richter berechtigt ist, ausgesucht zu werden. Dafür könnten die Richter eine besonders gute Qualifikation nachweisen müssen. Wie schon geschrieben, es geht ums Prinzip, die Details können nur im Team entwickelt werden. Die heutige Verteilung nach dem Geschäftsverteilungsplan lässt Manipulationen zu Gunsten des Klägers zu. Kläger sind für mich in der Regel die fieseren Typen, weil die es nicht geschafft haben, außergerichtlich die Probleme zu lösen, die zu faul sind und die Lösung ihrer Probleme das an Fremde delegieren, den Staat und die Richter. Die Geschäftsverteilungspläne sind, was Hamburg, Zivilkammer 24 und Zivilsenat 7 betrifft, nur Scheinpläne. Diese werden nicht eingehalten, die Rechtsanwälte interessiert das nicht, die Mandanten sind der Justiz hilflos ausgeliefert. Richterwahl durch die Beklagten würde die Beklagten mehr dazu zwingen, unabhängig von seinen Rechtsanwälten zu werden, für die ein Mandant nicht mehr als ein Objekt ist, wie für Betriebswirte das Geschäft unabhängig von dem Produkt. Das Zufallsprinzip, welches den Geschäftsverteilungsplänen zu Grunde liegen sollte, wird in den meisten Geschäftsverteilungsplänen, die ich kenne, nicht eingehalten. Die Bearbeitung von Befangenheits-Beschwerden geht immer an den 7. Senat von allen Zivilkammern des Landgerichts. Beim AG Ahrensburg bearbeitet alle Beschwerden zunächst immer eine namentlich genannte Richterin. Bei der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg werden die Richter nach der Endnummer des Aktenzeichens bestimmt. Wer und wie die Aktenzeichen (Nummern) vergibt bzw. vergeben werden, ist nicht zu erfahren, ist nicht öffentlich, eine Kontrolle ist ausgeschlossen. Die Wahl des Richters würde eine bessere Kontrolle zulassen. Im Abmahnunwesen wäre Rechtsmissbrauch weniger möglich, weil der Antragsgegner sich schon vor dem Beschluss wehren könnte. Die sofortige Eilbedürftigkeit ist in den meisten Verfügungsverfahren nicht gegeben. Ich kann es mir vorstellen, dass ein Beklagter bestimmen könnte, welche Richter über die Verfügungsanträge zu entscheiden haben. Ich, z.B., hätte seinerzeit Richter Mauck (LG Berlin) gewählt, weil er mich verstanden hat, und Rechtsanwalt Schertz Paroli bot. Richterin Käfer ist nicht weitsichtig genug, Richter Buske hat Probleme mit mir wegen Buskeismus. Beide sind doch per se befangen.
Mö: Ihre Vorwürfe sind schwerwiegend. Zunächst was mögliche Manipulationen bei den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte angeht, aber auch, dass diese Rechtsanwälte nicht interessieren. Immerhin ist das Recht auf den gesetzlichen Richter in Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) und § 16 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) festgeschrieben und soll garantieren, dass jeder Rechtsuchende einen Anspruch auf eine im Voraus festgelegte und hinterher überprüfbare Richterfestlegung hat. Ein vom falschen Richter getroffenes Urteil sollte spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Das müsste doch jeden – vor Gericht unterlegenen - Rechtsanwalt interessieren?
RS: Tatsache ist, dass das die meisten Anwälte nicht interessiert. Habe schon mehrmals darauf konkret hingewiesen, nicht in meinen Verfahren, sondern in anderen. Weder die Beklagten noch deren Anwälte interessiert das, weil das angeblich keine praktische Bedeutung hat und zu keinen neuen Gebühren für die Anwälte führt. Urteile mit falscher Besetzung haben Rechtskraft. Die falsche Besetzung kann man in der Berufung rügen, führt aber nicht automatisch dazu, dass eine Zurückweisung an die richtige Besetzung erfolgt. Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht sind praktisch aussichtslos. Benötigen Sie konkrete Bespiele? Machen Sie mit bei der Recherche der Aktenzeichenverteilung bei der Zivilkammer 24 beim Landgericht Hamburg? An dieser Stelle nur etwas zu meinem letzten Fall: Das letzte Urteil (Az. 324 O 454/14) gegen mich wurde am 11.08.2017 von den Richterinnen Käfer, Mittler, Dr. Gronau unterzeichnet. Die Verhandlung war am 09.01.2015. Die Verkündung war erst so spät (2 ½ Jahre nach der Verhandlung), weil ich die Richterinnen zeitlich ununterbrochen mit Befangenheitsanträgen überhäufte. Richterin Mittler war seit März 2017 nicht mehr bei der ZK 24, Richterin Dr. Gronau seit Juni 2017 auch nicht mehr. Im Urteil gibt es Bezüge zu einem BVerfG-Urteil nach dem März 2017. Richterin Mittler durfte also nicht mehr beraten haben. Wir haben das bei Buske in der Berufung gerügt. Trotzdem ist das Urteil gültig, wird nicht automatisch zurückverwiesen. Stirbt der Kläger, bleibe ich auf den Kosten sitzen. Inhaltlich ist das Urteil so und so höchster Schwachsinn – Verbot der Namensnennung in Verbindung mit dem Korpus Delicti bei dessen Klage gegen Google. Nicht befangene Richter würden anders entscheiden bzw. ich würde mir mehr Gedanken machen darüber, was ich falsch gemacht mache, was ich tatsächlich nicht berichten darf. (Teil 2 des Interviews - Teil 3 des Interviews - Teil 4 des Interviews).
RS: Nein, kann ich nicht bestätigen. Geht auch nicht, der hohe Anspruch widerspricht der Praxis, der Realität. Rechtsanwälte sind Geschäftsleute. Das RVG legt Mindesthonorare fest. Damit sind Rechtsanwälte Teil des Staatskapitalismus, den es in der Sowjetunion und der DDR gab. Man kann das auch Sozialismus nennen. Wäre aber falsch. Das Geschäftliche bestimmt in der westlichen Wertegemeinschaft das Leben. Es heißt zwar im Grundgesetz, dass Eigentum verpflichtet, die Realität ist aber weit davon entfernt. Nicht anders mit der so genannten Verwirklichung des Rechtsstaates. Was heißt überhaupt Rechtsstaat? Die offizielle Definition der westlichen Wertegemeinschaft für einen „Rechtsstaat“ ist weit entfernt von dem positiven Zustand, in den die Menschheit hinsteuern könnte. Meine Kritik ist nicht gegen die Justiz, sondern ich übe Kritik an der Justiz, informiere die Öffentlichkeit, was in den Gerichtssälen tatsächlich passiert.
Mö: Wäre es Ihrer Meinung für die Verwirklichung des Rechtsstaats nützlich, wenn man Rechtsanwälte in das Justizsystem derart einbindet, wie das bei Richtern und Staatsanwälten der Fall ist? Der Anwalt als Staatsbediensteter mit festen Bezügen ohne ein eigenes finanzielles Interesse, einen Konflikt möglichst vor Gericht und dort bis zur höchsten Instanz zu treiben?
RS: Mit Lösungsvorschlägen bin ich vorsichtig. Lösungsvorschläge müssen im Team von vielen gemeinsam erarbeitet werden. Voraussetzung ist allerdings Konsens über den Ist-Zustand. Damit beschäftige ich mich. Anwalt als Staatsbediensteter halte ich allerdings als einen falschen Weg aus praktischen aber auch aus prinzipiellen Gründen. Die Anwälte müssen die Bürger gegen Fehler des Staates verteidigen, vertreten, nicht Teil des Staates sein. Mein Thema ist der unnötige Anwaltszwang - nicht zu verwechseln mit dem Recht auf einen Anwalt - und die fehlende Verfolgung von Befangenheitsanträgen. Ein Beklagter sollte die Möglichkeit erhalten, sich die Richter auszusuchen. Dann gibt es mehr Vertrauen in die Justiz.
Mö: Stellen Sie sich vor, ein regional bekannter Unternehmer, von dessen Unternehmungen eine Region wirtschaftlich abhängig ist, schikaniert Zulieferbetriebe und Subunternehmer, zahlt Rechnungen nicht, beleidigt Angestellte und im Falle eines Prozesses soll er sich den Richter vor Ort auch noch aussuchen können? Ein gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan ist dagegen eine abstrakt generelle Regelung, die im Voraus die Zuständigkeit bestimmt. Es gehört zum Begriff des gesetzlichen Richters, dass nicht für bestimmte Einzelfälle bestimmte Richter ausgesucht werden können, sondern dass die einzelne Sache aufgrund objektiver Kriterien und nach allgemeinen, vorab festgelegten Merkmalen an den entscheidenden Richter gelangen muss. Ist das nicht doch ein vertrauenserweckendes Prinzip?
RS: Mit Richter aussuchen dürfen meine ich nicht, jeden beliebigen Richter. Das Aussuchen könnte an Bedingungen geknüpft sein. Ich könnte mir vorstellen, dass nicht jeder Richter berechtigt ist, ausgesucht zu werden. Dafür könnten die Richter eine besonders gute Qualifikation nachweisen müssen. Wie schon geschrieben, es geht ums Prinzip, die Details können nur im Team entwickelt werden. Die heutige Verteilung nach dem Geschäftsverteilungsplan lässt Manipulationen zu Gunsten des Klägers zu. Kläger sind für mich in der Regel die fieseren Typen, weil die es nicht geschafft haben, außergerichtlich die Probleme zu lösen, die zu faul sind und die Lösung ihrer Probleme das an Fremde delegieren, den Staat und die Richter. Die Geschäftsverteilungspläne sind, was Hamburg, Zivilkammer 24 und Zivilsenat 7 betrifft, nur Scheinpläne. Diese werden nicht eingehalten, die Rechtsanwälte interessiert das nicht, die Mandanten sind der Justiz hilflos ausgeliefert. Richterwahl durch die Beklagten würde die Beklagten mehr dazu zwingen, unabhängig von seinen Rechtsanwälten zu werden, für die ein Mandant nicht mehr als ein Objekt ist, wie für Betriebswirte das Geschäft unabhängig von dem Produkt. Das Zufallsprinzip, welches den Geschäftsverteilungsplänen zu Grunde liegen sollte, wird in den meisten Geschäftsverteilungsplänen, die ich kenne, nicht eingehalten. Die Bearbeitung von Befangenheits-Beschwerden geht immer an den 7. Senat von allen Zivilkammern des Landgerichts. Beim AG Ahrensburg bearbeitet alle Beschwerden zunächst immer eine namentlich genannte Richterin. Bei der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg werden die Richter nach der Endnummer des Aktenzeichens bestimmt. Wer und wie die Aktenzeichen (Nummern) vergibt bzw. vergeben werden, ist nicht zu erfahren, ist nicht öffentlich, eine Kontrolle ist ausgeschlossen. Die Wahl des Richters würde eine bessere Kontrolle zulassen. Im Abmahnunwesen wäre Rechtsmissbrauch weniger möglich, weil der Antragsgegner sich schon vor dem Beschluss wehren könnte. Die sofortige Eilbedürftigkeit ist in den meisten Verfügungsverfahren nicht gegeben. Ich kann es mir vorstellen, dass ein Beklagter bestimmen könnte, welche Richter über die Verfügungsanträge zu entscheiden haben. Ich, z.B., hätte seinerzeit Richter Mauck (LG Berlin) gewählt, weil er mich verstanden hat, und Rechtsanwalt Schertz Paroli bot. Richterin Käfer ist nicht weitsichtig genug, Richter Buske hat Probleme mit mir wegen Buskeismus. Beide sind doch per se befangen.
Mö: Ihre Vorwürfe sind schwerwiegend. Zunächst was mögliche Manipulationen bei den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte angeht, aber auch, dass diese Rechtsanwälte nicht interessieren. Immerhin ist das Recht auf den gesetzlichen Richter in Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) und § 16 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) festgeschrieben und soll garantieren, dass jeder Rechtsuchende einen Anspruch auf eine im Voraus festgelegte und hinterher überprüfbare Richterfestlegung hat. Ein vom falschen Richter getroffenes Urteil sollte spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Das müsste doch jeden – vor Gericht unterlegenen - Rechtsanwalt interessieren?
RS: Tatsache ist, dass das die meisten Anwälte nicht interessiert. Habe schon mehrmals darauf konkret hingewiesen, nicht in meinen Verfahren, sondern in anderen. Weder die Beklagten noch deren Anwälte interessiert das, weil das angeblich keine praktische Bedeutung hat und zu keinen neuen Gebühren für die Anwälte führt. Urteile mit falscher Besetzung haben Rechtskraft. Die falsche Besetzung kann man in der Berufung rügen, führt aber nicht automatisch dazu, dass eine Zurückweisung an die richtige Besetzung erfolgt. Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht sind praktisch aussichtslos. Benötigen Sie konkrete Bespiele? Machen Sie mit bei der Recherche der Aktenzeichenverteilung bei der Zivilkammer 24 beim Landgericht Hamburg? An dieser Stelle nur etwas zu meinem letzten Fall: Das letzte Urteil (Az. 324 O 454/14) gegen mich wurde am 11.08.2017 von den Richterinnen Käfer, Mittler, Dr. Gronau unterzeichnet. Die Verhandlung war am 09.01.2015. Die Verkündung war erst so spät (2 ½ Jahre nach der Verhandlung), weil ich die Richterinnen zeitlich ununterbrochen mit Befangenheitsanträgen überhäufte. Richterin Mittler war seit März 2017 nicht mehr bei der ZK 24, Richterin Dr. Gronau seit Juni 2017 auch nicht mehr. Im Urteil gibt es Bezüge zu einem BVerfG-Urteil nach dem März 2017. Richterin Mittler durfte also nicht mehr beraten haben. Wir haben das bei Buske in der Berufung gerügt. Trotzdem ist das Urteil gültig, wird nicht automatisch zurückverwiesen. Stirbt der Kläger, bleibe ich auf den Kosten sitzen. Inhaltlich ist das Urteil so und so höchster Schwachsinn – Verbot der Namensnennung in Verbindung mit dem Korpus Delicti bei dessen Klage gegen Google. Nicht befangene Richter würden anders entscheiden bzw. ich würde mir mehr Gedanken machen darüber, was ich falsch gemacht mache, was ich tatsächlich nicht berichten darf. (Teil 2 des Interviews - Teil 3 des Interviews - Teil 4 des Interviews).
Abonnieren
Posts (Atom)