Donnerstag, 6. Februar 2020

Turboquerulantin geisteskrank?

In den Schreibstuben am Amtsgericht Nienburg hat es sich wie ein Lauffeuer herumgesprochen, dass ein medizinisches Sachverständigengutachten darüber erstellt werden soll, ob sich die Turboquerulantin hinsichtlich des Bereichs der Führung von Rechtsstreitigkeiten in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Nun ist nicht jeder Prozesshansel, der es fertig bringt, mindestens drei Rechtschreibfehler in jedem zu Papier gebrachten Satz unterzubringen, geistesgestört. Auch zehn aufeinander folgende Ordnungsgelder wegen stets neuer Verstösse gegen ein einziges Unterlassungsurteil bedeuten nicht zwingend einen krankhaften Hang zum Rechtsbruch, sondern können möglicherweise auch nur das Resultat der zutreffenden Überlegung sein, dass das Amtsgericht Nienburg die gebotenen Vollstreckungsmaßnahmen am Ende ohnehin im Sande verlaufen lässt, weil die örtliche Ziviljustiz aus unbekannten Gründen einen nicht unerheblichen Schutzreflex zu Gunsten meiner Lieblingskriminellen entwickelt hat.

Auch die Bearbeitung der oben abgebildeten Grafik durch unser Türbchen höchstselbst lässt eher den Schluss zu, dass sie trotz all ihrem querulatorischen Wirken immer noch die Möglichkeit hat, Rechtsbrüche strategisch vorzubereiten. Wer den Text des abfotografierten Schriftsatzes liest, wird an Hand des geschwärzten Teils erkennen, dass der dort befindliche Teil den Lesern des Twitter-Kanals der TQ bewusst vorenthalten werden soll, um an ihrem Eingangsstatement keinerlei Zweifel aufkommen zu lassen. Tatsächlich wird im fotografierten Schriftsatz nämlich ausdrücklich klar gestellt, dass RA Möbius mit dem abgebildeten Facebook-Sticker nichts zu tun hat, wie sich dem am Ende abgebildeten ungeschwärzten Vortrag entnehmen lässt. Die Aussage "Solche Straftaten : Cybermobbing, Hetze, Beleidigungen, Prozessbetrug, Datenmissbrauch usw tätigt der RA R. Möbius und unterstellt vorher der Gegenpartei diese Karikaturen hergestellt zu haben, nachdem er zugeben musste, dass er es selber war." ist damit - abseits ihres kriminellen Gehalts - auch nachweislich falsch.
               
Man darf also gespannt sein, ob der vom Amtsgericht Nienburg bemühte Nervenarzt in seinem Gutachten ausführen wird, dass man in den Handlungen der Turboquerulantin eine psychopathologische Qualität sehen kann, die den Anschein hat, dass sich ihr querulatorisches Tun verselbständigt hat und es nicht nur um die Abwehr eines bestimmten Anspruchs geht. Das Oberlandesgericht Hamm beschreibt dies in seinem Beschluss vom 10.06.2014 zum Az.: 11 SchH 27/12 in Bezug auf den dort begutachteten Querulanten wie folgt: "Außerdem sei es beim Antragsteller offenbar bereits zu einer wahnhaft zu nennenden Gewissheit gekommen, "man" – oder sogar das gesamte Rechtssystem – habe sich gegen ihn verschworen, so dass von einem Querulantenwahn auszugehen sei. Aus gutachterlicher Sicht sei dieses querulatorische Bemühen vergleichbar mit den Auswirkungen einer psychotisch begründeten krankhaften seelischen Störung der zufolge der Antragsteller (höchstens) in deutlich vermindertem Umfang in der Lage sei, in dem betroffenen Lebensbereich von außen kommende Reize oder von innen andrängende Impulse kognitiv zu bewerten, ihnen die Anforderungen der Realität entgegenzusetzen oder gar Alternativverhalten zu entwickeln. Dies seien deutliche Hinweise darauf, dass der Antragsteller in seinem überdauernden Wahn so “erstarrt” sei, dass ihm jede Möglichkeit fehle, in dem betroffenen Lebensbereich der Führung von Rechtsstreitigkeiten sein Denken und Handeln steuern zu können."

Ich selber neige nicht zuletzt wegen der oben dargelegten Unterstellungen zu meiner Person dazu, dass unser Türbchen zwar über ein bloß unterdurchschnittliches intellektuelles Leistungsvermögen verfügt, aber sich noch nicht in einem Zustand befindet, in welchem man von einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit und einer daraus resultierenden Prozessunfähigkeit reden kann. Sie ist zweifelsohne nicht die hellste Kerze unter der Sonne, aber ihr Verstand ist noch nicht so verdunkelt, dass sie für ihr kriminelles Handeln nicht einstehen müsste. Und um nicht immer nur einseitig über die schützende Hand der Nienburger Ziviljustiz über ihren einzigen Justiz-Pop-Star berichten zu müssen, habe ich mir nun mal erlaubt, die Strafverfolgungsbehörden über den oben abgebildeten Twitter-Post zu meinem Nachteil zu unterrichten. Von dem zu erwartenden Schutzreflex der ermittelnden Staatsanwaltschaft zu Gunsten der Turboquerulantin werde ich dann zu einem späteren Zeitpunkt berichten.

46 Kommentare:

  1. Sehr geehrter Herr Möbius anscheinend haben sie es immer noch nicht begriffen das Cypermobbing eine schwere Straftat ist und üble Nachrede! Weitere Straftaten was hier beinhaltet wie u.a.Hetze! Fakt ist doch das Sie diese Karikaturen selbst hergestellt und mit "möbius.de"signiert haben warum lügen Sie???

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    1. "Diese" Karikaturen habe ich nicht hergestellt. Nur die Karikaturen aus meinem Blog habe ich entworfen und signiert. Ist das so schwer?

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    2. Cybermobbing? Gelesen habe ich nur das es die Turboquerulantin auf diversen Social Media Seiten mit Inbrunst betreibt. Und ja... Sie weiß was ihr bald blüht. Das sind die letzten Zuckungen ... LoL

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    3. Gut das deine Straftaten nicht nach Gewicht beurteilt werden TQ

      Hahahaha LoL

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    4. Meintest wohl dein Gewicht lach

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  2. Wenn Sie die Karikaturen nicht selber hergestellt haben wissen Sie sicherlich wer sie hergestellt haben!Somit ist eine Mittäterschaft nicht ausgeschlossen sondern erwiesen!

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    1. Wenn Sie die Karikaturen nicht selber hergestellt haben wissen Sie sicherlich wer sie hergestellt hat! Somit ist eine Mittäterschaft nicht ausgeschlossen sondern erwiesen!

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    2. Warum zweimal? Geisteskrank?

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    3. Auch Handys können sich verschreiben wer jetzt geisteskrank ist vermutlich sie

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    4. Anonym6. Februar 2020 um 19:56
      Auch Handys können sich verschreiben wer jetzt geisteskrank ist vermutlich sie


      Ach! es gibt schon Handys die selbst schreiben können? Den Programmiere sollte man verklagen, die Dinge taugen aber nix, schreibt wie eine, mit dem Verstand einer 10-Jährigen die bald in der Klapse landet. :-)

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  3. Sie sind ja der Anstifter und ihre Mandanten sozusagen das machen was Sie sagen ist ja ersichtlich und erwiesen!

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    1. Ja wirklich, zeig mal die Beweise.
      Nebenbei, ein Mandant sollte sich immer an das halten, was sein Anwat ihm rät, also alle gut.

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    2. Ach, der Anwalt ist der ist derjenige, der die Gerichte mit Vorsatz belügt und es so auslegt, als würde er die Mandanten nur vertreten. Danke fur das Geständnis.

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    3. "Ja wirklich, zeig mal die Beweise.
      Nebenbei, ein Mandant sollte sich immer an das halten, was sein Anwat ihm rät, also alle gut."

      Das hat die TQ nicht verstanden. Der Horizont fehlt. Wie war das doch noch mit dem IQ und der Banane. LoL

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    4. Der einzige TQ bist wahrscheinlich du selber hast wohl ein Problem mit dir selbst um es auf arme Frauen zu schieben?

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    5. Arme Frau stimmt. Sie ist ja Pleite. Immerhin hat sie ja die Insolvenz beantragt.

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  4. Hey Chantal ... hör auf zu heulen. LoL

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    1. Ich heiße übrigens nicht Chantal lerne erst mal mein Name kennen!

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    2. Ach Herr, wirf Hirn vom Himmel.

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  5. Jetzt dreht die Frau vollkommen durch, was sie auf ihrem Account auf dem Vogelkanal schreibt ist ja schon öffentlich als Volksverhetzung an zu sehen. Hier wirft sie Herrn Möbius Prozessbetrug, Datenmissbrauch, Lügen, Beleidigungen, Cybermobbing, Hetze, nicht Einhaltung der BRAO sowie Unsachlickeit vor.

    Sperrt die Frau endlich weg. Sie ist ja eine Gefahr für sich und der Allgemeinheit.

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  6. Das sind bewiesene Tatsachen und die Wahrheit darf Sie doch sagen! Der einzige der weg gesperrt gehört ist der Cypermobbing und über Sie hetzt!!!!

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    1. Wo steht das die Anschuldigungen die Sie tätigen, Gerichts bewertend bestätigt sind? Die Wahrheit ist doch die, die Sie als Wahrheit sehen wollen. Das Hummel-Paradoxon beschreibt ein scheinbares Paradoxon der Aerodynamik. Die Hummel hat 0,7 cm² Flügelfläche und wiegt 1,2 Gramm. Nach den Gesetzen der Aerodynamik ist es unmöglich, bei diesem Verhältnis zu fliegen. So ist das auch bei Ihnen.

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  7. Wieso schreibt die TQ als sei sie eine andere Person? Psychisch krank?

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  8. Das dürfte die StA wohl anders sehen. Champagner hab ich schon mal kalt gestellt.

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  9. Ob sie noch ruhig schlafen kann? Immerhin muss sie doch wieder befürchten, dass ein Einsatzkommando ihre Bude stürmt, oder sie wird auf der Straße verhaftet. Jederzeit

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    1. Ich habe gehört, dass sie sehr gut schlafen kann und die Polizisten erkannt haben, dass sie unschuldig ist. Dieses hat sich sogar in den höheren Kreisen verbreitet und sie soll sogar Hilfe bekommen, falls ihr einer etwas antun will. Echt nett von den Beamten.

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    2. Aha und genau deswegen wurde die Geisteskranke auch schon wider zweimal verurteilt, weil sie im Recht ist. So so.

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    3. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel wer zuletzt lacht lacht am besten bekanntlicher Weise

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    4. Nach rund 40 Gerichtsbeschlüsse, Urteile und Ordnungsgelder, stellen sich diese Fragen nicht mehr.

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  10. Haha....haben wie eine blühende Fantasie...Wahnhaftigkeit

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  11. Einzigen die hier eine blühende Fantasie haben sie wohl selbst richtig kindisch irgendwie hab ich die Vermutung sie sind vom Wickeltisch gefallen! Wahn haben sie wohl selber sonst würden sie nicht im Internet über eine Frau hetzen!

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  12. Ups sind ihnen die Beleidigungen ausgegangen lach

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  13. Mensch...es lohnt nicht mit einem Affen zu diskutieren, der meint ein Huhn zu sein und könnte Eier legen. Der Affe wird immer glauben, er sei ein Huhn und könnte Eier legen und diese Fr. wird immer glauben, sie sei im Recht und würde recht bekommen.
    Lasst sie doch glauben, die inzwischen bewirkten Gerichtsbeschlüsse/Urteile & Ordnungsgelder, die gerichtlich angeordnete Untersuchung auf Geisteskrankheit, sprechen nicht für das Dingeling...Lasst sie doch in ihrem eigenen Kosmos glauben das was sie glauben will, jeder weiß genau, die ist total dulle und schuldig.

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    1. Schon mal was von deutsche Wörter gehört??? Dingeling was für ein Quatsch!Sind wir jetzt im Zirkus angelangt lächerlich

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    2. Hahaha, eine 5-Ihriges Kind, hätte das besser geschrieben. Na ja, mit dem Verstand einer 10-Jährigen, zuviel sollte man auch nicht verlangen :-)

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    3. Dingeling hat übrings nichts mit Zirkus zu tun, die Fr. Dullbirne kennt sich gut damit aus :-)

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    4. Der Horrorclown im Zirkus Hoya

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  14. Herr Boecker machen Sie ruhig weiter mit ihren Beleidigungen. Sie leben in ihrer Wahnwelt mit ihren Fakenamen. Lesen sie ruhig weiter ihre Alienbücher, Satansbücher und schauen sie weiter ihre Horrorfilme. Das scheint ja bei ihnen total abzufärben. Ansonsten würden die nicht so einen Schwachsinn von sich geben. Sue brauchen dringend fachärztliche Hilfe.

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    1. Wann geht es ab in die Klapse?

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    2. Das frage ich mich auch Herr Boecker wann es bei Ihnen soweit ist.

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    3. Für wen wurde denn jetzt eine Untersuchung auf den Geisteszustand, per Beschluss gerichtlich angeordnet? Naaaa die Frage ist aber sehr einfach und selbst jemand mit dem Verstand eines 10-Jährigen, kann diese Frage zu 100% richtig beantworten. Wenn man von dir jetzt doch wider etwas zuviel erwartet, entschuldige ich mich natürlich.

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    4. 2015 wurde sie bereits als plem plem begutachtet. LoL

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    5. Ich mag übrigens auch. Alien Bücher Horror Bücher und Horrorfilme. Übrigens läuft gerade auf fox ein Horrorfilm bzw. Ein Alien Film Punkt muss ich jetzt deswegen auch zum Arzt?

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    6. Natürlich wird es bekannt gemacht, das was bei der Untersuchung herauskommt. Ich persönlich hoffe, sie wird als "noch zurechnungsfähig erklärt, damit sie ihre Strafen voll absitzen muss.

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  15. Liebe Leser, ich freue mich, dass ihr euch heute so ordentlich benommen habt und ich keine schlimmen Beschimpfungen lesen musste. Damit wir morgen früh alle wieder frisch und munter sind, schließe ich jetzt die Spielwiese und wünsche euch eine gute Nacht.

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