Donnerstag, 25. September 2014
Anwältin kritisiert Zerstörung religiöser Bauten - Todesstrafe
Die öffentliche Hinrichtung der irakischen Menschenrechtsanwältin Samira Salih Ali Al-Nuaimi in Mossul im Nordirak folgte am 22. September 2014 unmittelbar nach dem Schuldspruch des Glaubensabfalls durch ein vom "Islamischer Staat" eingesetztes Scharia-Gericht. Die Rechtsanwältin wurde am 17. September verhaftet, weil sie auf ihrem Facebook-Profil die Zerstörung historischer religiöser Bauten als barbarischen Akt bezeichnet hatte. Die Zerstörung von religiösen Stätten soll durch die Ansicht gerechtfertigt sein, dass die Verehrung derartiger Bauten einen Götzendienst darstelle und damit dem Beten zum einzigen Gott entgegenstehe.
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Dienstag, 23. September 2014
Rachefeldzug gegen Anwälte
Zu lebenslanger Haft wurde Yanquing T. jetzt vom Landgericht Düsseldorf wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und versuchten Totschlags verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die verstorbenen Opfer des Rachefeldzugs waren ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin und eine Rechtsanwaltsgehilfin aus Kanzleien in Düsseldorf und Erkrath, von denen sich der Täter in einem Strafverfahren wegen einer Ohrfeige gegen seine ehemalige Chefin schlecht vertreten gefühlt hatte. Die Tötung seiner Ex-Chefin konnte gerade noch verhindert werden.
Dienstag, 16. September 2014
Wir versuchen alle das weiterzumachen, was Uli mit seinem Geist vorgelebt hat
"Er und sein Geist ist immer präsent bei uns". Na hoffentlich haben die Mitarbeiter der zuständigen Finanzämter im Raum München genau gehört, was der Sportvorstand des FC Bayern München, Matthias Sammer, da im „AUDI STAR TALK“ von sich gegeben haben soll. Natürlich sind mehrere Interpretationen möglich und so könnte es sein, dass beim FC Bayern nun alle an einem Strang ziehen, um pfiffige Steuersparmodelle umzusetzen oder aber alle damit beschäftigt sind, für bereits umgesetzte Steuersparmodelle Selbstanzeigen abzugeben. Welche Variante des Hoeneßschen Geistes gemeint sind, bleibt unklar. Für die zuerst genannte Variante spricht die Äußerung Sammers: „Uli hat sich eine kurze Auszeit genommen. Wenn eine so große Persönlichkeit nach dieser schweren Zeit das Gefühl hat, dass er noch nicht fertig ist, stehen die Türen immer offen.“ Da ist wohl in Zukunft - nach einer kurzen Verschnaufpause vom Steuerexperten Hoeneß - eine Fortsetzung der Münchener Erfolgsstory geplant. Im Gegensatz zu den Türen beim FC Bayern München ist das Tor der Justizvollzuganstalt Landsberg für Uli Hoeneß derzeit aber noch geschlossen.
Freitag, 12. September 2014
Frank Hanebuth - ein Hells Angel wird 50
Einer der neben Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder, Rechtsanwalt Götz von Fromberg und Dr. h.c. Carsten Maschmeyer bekanntesten Hannoveraner mit juristisch interessantem Hintergrund feiert heute seinen 50. Geburtstag. Während Dr. h.c. Carsten Maschmeyer an seinem 50. Geburtstag die Ehrendoktorwürde der Universität Hildesheim verliehen wurde und die Laudatio in Anwesenheit von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder vom damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten und späteren Bundespräsidenten Christian Wulff gehalten wurde, wird die Stimmung beim ehemaligen Präsidenten des mittlerweile aufgelösten Hells-Angels-Charters von Hannover weniger euphorisch sein.
Frank Hanebuth muss seinen 50. Geburtstag im Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses im spanischen El Puerto de Santa María feiern, nachdem er am 23. Juli 2013 auf Mallorca festgenommen wurde. Dem auch beim hannoverschen Fußvolk als "Steintorkönig" geachteten Rocker brachte der Umzug nach Mallorca bisher wenig Glück. Ende Juni 2012 hatte sich das hannoversche Charter der Hells Angels aufgelöst und Anfang 2013 wurde Hanebuth zum Präsidenten der spanischen Hells Angels auf Mallorca gewählt. Deshalb werden dem Hannoveraner nunmehr Drogen- und Menschenhandel, Geldwäsche, Bestechung und Erpressung vorgeworfen. Eine Anklage gibt es allerdings auch nach knapp 14 Monaten noch nicht.
Frank Hanebuth muss seinen 50. Geburtstag im Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses im spanischen El Puerto de Santa María feiern, nachdem er am 23. Juli 2013 auf Mallorca festgenommen wurde. Dem auch beim hannoverschen Fußvolk als "Steintorkönig" geachteten Rocker brachte der Umzug nach Mallorca bisher wenig Glück. Ende Juni 2012 hatte sich das hannoversche Charter der Hells Angels aufgelöst und Anfang 2013 wurde Hanebuth zum Präsidenten der spanischen Hells Angels auf Mallorca gewählt. Deshalb werden dem Hannoveraner nunmehr Drogen- und Menschenhandel, Geldwäsche, Bestechung und Erpressung vorgeworfen. Eine Anklage gibt es allerdings auch nach knapp 14 Monaten noch nicht.
Montag, 8. September 2014
Scharia-Polizei - eine tolle Idee
Anfang September 2014 nahm die breite Öffentlichkeit davon Notiz, dass in Wuppertal tief gläubige Muslims als "Scharia-Polizei" nachts in orangefarbenen Westen durch die Strassen patrouillieren um andere Muslims mit gebotener Strenge auf den Pfad der islamischen Tugenden zu drängen. Die ehrenamtlichen Sittenwächter möchten mit gut gemeinten Verhaltensregeln die massgeblichen Werte des Korans durchsetzen und das bedeutet: kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie oder Prostitution und keine Drogen. Selbstverständlich ist auch der Drogenhandel verpönt.
Eine gute Idee, um Jugendliche, Heranwachsende oder auch junge Erwachsene von einer kriminellen Karriere abzuhalten. Daher irritiert die Haltung von Innenminister Thomas de Maizière, wonach niemand sich anmassen dürfe, den guten Namen der deutschen Polizei zu missbrauchen. Auch Justizminister Heiko Maas trommelt im gleichen Takt: "Für die Durchsetzung von Recht und Gesetz ist allein der Staat verantwortlich". Eine illegale Paralleljustiz soll nicht geduldet werden, eine freiwillige Selbstkontrolle scheint nicht gefragt.
Eine überzogene Reaktion der deutschen Politik, wenn man die nächtliche Botschaft der Warnwestenträger einmal genau hinterfragt. Zunächst einmal ist in der Schaffung einer Scharia-Polizei ein klares Zugeständnis der muslimischen Ordnungsliebhaber zu sehen: Ja - insbesondere die muslimische Bevölkerung in Deutschland hat ein Problem mit der Befolgung von Regeln. Denn allein der Anteil der Gefangenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mehrheitlich muslimischer Glaubenszugehörigkeit an der Gesamtbelegung der Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen beträgt schon etwa 30 Prozent. Jedenfalls soll der Anteil der 14- bis 17-jährigen Ausländer, die eine anerkannt höhere Neigung zu kriminellen Handlungen als deutsche Vergleichspersonen haben, durch das Eingreifen der Scharia-Polizei im Hinblick auf strafbare Handlungen signifikant verringert werden.
Natürlich hat die Botschaft der religiösen Eiferer auch einen zweiten Teil: Die deutsche Polizei ist der falsche Ansprechpartner, um orientierungslose Muslims zur Befolgung elementarer Grundregeln anzuhalten. Und insbesondere jenes Eingeständnis möchte die deutsche Politik auf diese Art und Weise wohl nicht verbreitet sehen. Anders ist die hysterische Reaktion des Nordrhein-Westfälischen Innenministers Ralf Jäger nicht zu verstehen, der Ende vergangener Woche einen polizeilichen Erlass herausgegeben hatte, in dem Polizeibeamte angewiesen worden waren, "gegen solche Möchtegern-Streifen mit allen polizeilichen Mitteln vorzugehen". Vollkommen überzogen reagierte auch CSU-Innenexperte Stephan Mayer, der gar die Werbung für die Einhaltung der Scharia unter Strafe stellen will: "Der Staat darf es nicht hinnehmen, dass eine radikale islamistische Minderheit auf unseren Straßen einen religiösen Verhaltenskodex propagiert, der sich über deutsches Recht stellt."
Selbstverständlich sind Alkohol, Glücksspiel, Musik, Pornografie, Prostitution und Drogen ein wichtiges Standbein des deutschen Steueraufkommens und unverzichtbarer Bestandteil der abendländischen Kultur, den man durch den tugendhaften Gerechtigkeitswahn gläubiger Muslims nicht gefährdet sehen möchte. Aber man sollte den gesamtgesellschaftlichen Effekt einer ordnenden Hand durch den Koran nicht unterschätzen. Wo jetzt noch Türstehergangs und brutale Gewaltkriminalität den Alltag beherrschen, könnten bald schon Zonen des Friedens und des harmonischen Miteinanders entstehen. Natürlich darf eine Scharia-Polizei keine hoheitlichen Befugnisse bekommen und auf Amputationen und Steinigungen als strafrechtliche Sanktionen ist eine überwiegend christlich geprägte Gesellschaft noch nicht ausreichend vorbereitet. Aber für eine privatrechtliche Organisation als Verein, beispielsweise unter dem Namen "Scharia-Wächter e.V.", spricht schon die Möglichkeit einer breit angelegten Bewegung für Recht und Ordnung auch unter den besonders gefährdeten Randgruppen mit bildungsfernem Hintergrund und kriminalitätsfördernden Familienverhältnissen.
Muslimische Eltern könnten die Kleidung ihrer Kinder mit Aufnähern versehen, die eine Mitgliedschaft im "Scharia-Wächter e.V." signalisieren und den Scharia-Wächtern damit eine Handhabe zum wohlmeinenden Eingreifen geben. Auch Diskotheken oder Gaststätten könnten sich dem "Scharia-Wächter e.V." anschliessen und mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen festlegen, dass die Gäste sich den Regeln des Korans anzupassen haben, die mit Hilfe von Scharia-Wächtern durchgesetzt werden können. Ein Fußballverein wie der Wuppertaler SV könnte sich mit Verweisen auf seinen Eintrittskarten den Regeln des "Scharia-Wächter e.V." unterwerfen und so seinen gesamten Ordnungsdienst einsparen. Es gibt viele Möglichkeiten des friedlichen Miteinanders, aber eine muslimische Welt ohne ausserehelichen Sex, Drogen, Glücksspiel und Gewalt - das ist mir der bundesdeutschen Politik derzeit offenbar nicht zu machen.
Eine gute Idee, um Jugendliche, Heranwachsende oder auch junge Erwachsene von einer kriminellen Karriere abzuhalten. Daher irritiert die Haltung von Innenminister Thomas de Maizière, wonach niemand sich anmassen dürfe, den guten Namen der deutschen Polizei zu missbrauchen. Auch Justizminister Heiko Maas trommelt im gleichen Takt: "Für die Durchsetzung von Recht und Gesetz ist allein der Staat verantwortlich". Eine illegale Paralleljustiz soll nicht geduldet werden, eine freiwillige Selbstkontrolle scheint nicht gefragt.
Eine überzogene Reaktion der deutschen Politik, wenn man die nächtliche Botschaft der Warnwestenträger einmal genau hinterfragt. Zunächst einmal ist in der Schaffung einer Scharia-Polizei ein klares Zugeständnis der muslimischen Ordnungsliebhaber zu sehen: Ja - insbesondere die muslimische Bevölkerung in Deutschland hat ein Problem mit der Befolgung von Regeln. Denn allein der Anteil der Gefangenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mehrheitlich muslimischer Glaubenszugehörigkeit an der Gesamtbelegung der Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen beträgt schon etwa 30 Prozent. Jedenfalls soll der Anteil der 14- bis 17-jährigen Ausländer, die eine anerkannt höhere Neigung zu kriminellen Handlungen als deutsche Vergleichspersonen haben, durch das Eingreifen der Scharia-Polizei im Hinblick auf strafbare Handlungen signifikant verringert werden.
Natürlich hat die Botschaft der religiösen Eiferer auch einen zweiten Teil: Die deutsche Polizei ist der falsche Ansprechpartner, um orientierungslose Muslims zur Befolgung elementarer Grundregeln anzuhalten. Und insbesondere jenes Eingeständnis möchte die deutsche Politik auf diese Art und Weise wohl nicht verbreitet sehen. Anders ist die hysterische Reaktion des Nordrhein-Westfälischen Innenministers Ralf Jäger nicht zu verstehen, der Ende vergangener Woche einen polizeilichen Erlass herausgegeben hatte, in dem Polizeibeamte angewiesen worden waren, "gegen solche Möchtegern-Streifen mit allen polizeilichen Mitteln vorzugehen". Vollkommen überzogen reagierte auch CSU-Innenexperte Stephan Mayer, der gar die Werbung für die Einhaltung der Scharia unter Strafe stellen will: "Der Staat darf es nicht hinnehmen, dass eine radikale islamistische Minderheit auf unseren Straßen einen religiösen Verhaltenskodex propagiert, der sich über deutsches Recht stellt."
Selbstverständlich sind Alkohol, Glücksspiel, Musik, Pornografie, Prostitution und Drogen ein wichtiges Standbein des deutschen Steueraufkommens und unverzichtbarer Bestandteil der abendländischen Kultur, den man durch den tugendhaften Gerechtigkeitswahn gläubiger Muslims nicht gefährdet sehen möchte. Aber man sollte den gesamtgesellschaftlichen Effekt einer ordnenden Hand durch den Koran nicht unterschätzen. Wo jetzt noch Türstehergangs und brutale Gewaltkriminalität den Alltag beherrschen, könnten bald schon Zonen des Friedens und des harmonischen Miteinanders entstehen. Natürlich darf eine Scharia-Polizei keine hoheitlichen Befugnisse bekommen und auf Amputationen und Steinigungen als strafrechtliche Sanktionen ist eine überwiegend christlich geprägte Gesellschaft noch nicht ausreichend vorbereitet. Aber für eine privatrechtliche Organisation als Verein, beispielsweise unter dem Namen "Scharia-Wächter e.V.", spricht schon die Möglichkeit einer breit angelegten Bewegung für Recht und Ordnung auch unter den besonders gefährdeten Randgruppen mit bildungsfernem Hintergrund und kriminalitätsfördernden Familienverhältnissen.
Muslimische Eltern könnten die Kleidung ihrer Kinder mit Aufnähern versehen, die eine Mitgliedschaft im "Scharia-Wächter e.V." signalisieren und den Scharia-Wächtern damit eine Handhabe zum wohlmeinenden Eingreifen geben. Auch Diskotheken oder Gaststätten könnten sich dem "Scharia-Wächter e.V." anschliessen und mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen festlegen, dass die Gäste sich den Regeln des Korans anzupassen haben, die mit Hilfe von Scharia-Wächtern durchgesetzt werden können. Ein Fußballverein wie der Wuppertaler SV könnte sich mit Verweisen auf seinen Eintrittskarten den Regeln des "Scharia-Wächter e.V." unterwerfen und so seinen gesamten Ordnungsdienst einsparen. Es gibt viele Möglichkeiten des friedlichen Miteinanders, aber eine muslimische Welt ohne ausserehelichen Sex, Drogen, Glücksspiel und Gewalt - das ist mir der bundesdeutschen Politik derzeit offenbar nicht zu machen.
Freitag, 5. September 2014
Haus Schaumburg-Lippe - einstweilige Verfügung wegen Bildern aus dem Schlafzimmer
Die Erschütterung steht Dr. Prinz zu Schaumburg-Lippe MAS, LL.M. ins Gesicht geschrieben: "Wenn ich nun höre, dass gemeinsame Bilder aus dem Schlafzimmer die meine Ex geschossen hat und Videos da angeboten werden, verteilt werden, bin ich entsetzt." Noch während der promovierte Jurist im "Promi Big-Brother Team" um den Sieg im sozialen Fernseh-Experiment kämpfte, trennte sich seine Freundin xxxxxxxxx xxxxxxxxxx medienwirksam von ihm. Kurz nach Ende der Fernsehstaffel nun der Aufruhr um intime Dateien des einstigen Liebespaars.
Ein Rechtsstreit mit derzeit noch ungewissem Ausgang bahnt sich an. Bislang äußerte sich nur das Haus Schaumburg-Lippe. Der international tätige Rechtsanwalt Guido Gaudlitz aus der renommierten Medienkanzlei Gaudlitz bedauert eine Rechtsverletzung zu Lasten seines prominenten Mandanten: „Leider hat Frau xxxxxxxxxx vom Smartphone meines Mandanten gemeinsame Fotos von Schlafzimmersituationen und Videos auch gefertigt und das sind eindeutig Aufnahmeelemente aus dem persönlichkeitsrechtlich absolut geschützen Intimsspährenbereich nach der deutschen Kerntheorie".
Erst am 7. Mai 2014 hatte sich das Oberlandesgericht Celle in einem ähnlichen Fall per Beschluss zum Az.: 13 W 29/14 mit deutlichen Worten zur geschützen Spähre ehemaliger Intimpartner geäußert:
"Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt das Grundgesetz dem Einzelnen im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung einen unantastbaren Bereich zur Entfaltung der Persönlichkeit, der wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt und einer Einschränkung durch Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09, juris Rdnr. 25; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 - Wenn Frauen zu sehr lieben, juris Rdnr. 11).
Diesem Kernbereich gehören grundsätzlich Ausdrucksformen der Sexualität an (BVerfG, a. a. O.; BGH, a. a. O.). Die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in wel¬cher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG, a. a. O.; BGH, a. a. O.).
Es ist daher in der Regel unzulässig, ohne Einwilligung des Betroffenen dessen intime eheliche oder nichteheliche Beziehung an Dritte weiterzugeben oder zu verbreiten (Bamberger in Bamberger/Roth, Beck-OK BGB, Stand: 1. Februar 2014, § 12 Rdnr. 154). Dies ist vorliegend auch nach dem Vorbringen der Antragstellerin der Fall. Bei den von der Antragstellerin behaupteten sexuellen Handlungen und dem Austausch der Nachrichten sexuellen Inhalts geht es ausschließlich um intimste Details der Sexualität des Antragsgegners. Die Antragstellerin hat auch weder behauptet noch glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner diesen Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung von sich aus geöffnet hätte oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hätte (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011, a. a. O., juris Rdnr. 12).
Dies ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Parteien Nachrichten mit eindeutigem Inhalt über Facebook, Skype oder per Handy über SMS gewechselt haben, da diese ausschließlich an das jeweilige Gegenüber gerichtet waren und es ersichtlich bei der bestehenden Vertraulichkeit bleiben sollte. Absolut geschützt ist die Freiheit, die eigenen Ausdrucksformen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem Zugriff anderer entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009, a. a. O., juris Rdnr. 26; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011, a. a. O., juris Rdnr. 12)."
Dr. Prinz zu Schaumburg-Lippe ist fassungslos: "Was hier alles jetzt passiert, das kann man gar nicht in Worte fassen. Ich hätte das diesem Menschen nie zugetraut." Eine einstweilige Verfügung soll bereits auf dem Weg sein, aber ganz auf sich gestellt ist die Ex des Schaumburg-Lippers nicht. Denn "dieser Mensch" ist die Tochter des Vorsitzenden Richters der Zivilkammer 5 am Landgericht Taunstein, Dr. xxxx xxxxxxxxxx, der sich dort mit bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten befasst. Gerade wurde die 23-jährige Richtertochter alias xxx xxx noch für einer tolle Fotoserie im Playboy abgelichtet und nun muss Papi seiner xxx juristischen Beistand leisten. Trotz allem - herzlichen Glückwunsch, Herr Vorsitzender!
Ein Rechtsstreit mit derzeit noch ungewissem Ausgang bahnt sich an. Bislang äußerte sich nur das Haus Schaumburg-Lippe. Der international tätige Rechtsanwalt Guido Gaudlitz aus der renommierten Medienkanzlei Gaudlitz bedauert eine Rechtsverletzung zu Lasten seines prominenten Mandanten: „Leider hat Frau xxxxxxxxxx vom Smartphone meines Mandanten gemeinsame Fotos von Schlafzimmersituationen und Videos auch gefertigt und das sind eindeutig Aufnahmeelemente aus dem persönlichkeitsrechtlich absolut geschützen Intimsspährenbereich nach der deutschen Kerntheorie".
Erst am 7. Mai 2014 hatte sich das Oberlandesgericht Celle in einem ähnlichen Fall per Beschluss zum Az.: 13 W 29/14 mit deutlichen Worten zur geschützen Spähre ehemaliger Intimpartner geäußert:
"Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt das Grundgesetz dem Einzelnen im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung einen unantastbaren Bereich zur Entfaltung der Persönlichkeit, der wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt und einer Einschränkung durch Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09, juris Rdnr. 25; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 - Wenn Frauen zu sehr lieben, juris Rdnr. 11).
Diesem Kernbereich gehören grundsätzlich Ausdrucksformen der Sexualität an (BVerfG, a. a. O.; BGH, a. a. O.). Die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in wel¬cher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG, a. a. O.; BGH, a. a. O.).
Es ist daher in der Regel unzulässig, ohne Einwilligung des Betroffenen dessen intime eheliche oder nichteheliche Beziehung an Dritte weiterzugeben oder zu verbreiten (Bamberger in Bamberger/Roth, Beck-OK BGB, Stand: 1. Februar 2014, § 12 Rdnr. 154). Dies ist vorliegend auch nach dem Vorbringen der Antragstellerin der Fall. Bei den von der Antragstellerin behaupteten sexuellen Handlungen und dem Austausch der Nachrichten sexuellen Inhalts geht es ausschließlich um intimste Details der Sexualität des Antragsgegners. Die Antragstellerin hat auch weder behauptet noch glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner diesen Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung von sich aus geöffnet hätte oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hätte (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011, a. a. O., juris Rdnr. 12).
Dies ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Parteien Nachrichten mit eindeutigem Inhalt über Facebook, Skype oder per Handy über SMS gewechselt haben, da diese ausschließlich an das jeweilige Gegenüber gerichtet waren und es ersichtlich bei der bestehenden Vertraulichkeit bleiben sollte. Absolut geschützt ist die Freiheit, die eigenen Ausdrucksformen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem Zugriff anderer entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009, a. a. O., juris Rdnr. 26; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011, a. a. O., juris Rdnr. 12)."
Dr. Prinz zu Schaumburg-Lippe ist fassungslos: "Was hier alles jetzt passiert, das kann man gar nicht in Worte fassen. Ich hätte das diesem Menschen nie zugetraut." Eine einstweilige Verfügung soll bereits auf dem Weg sein, aber ganz auf sich gestellt ist die Ex des Schaumburg-Lippers nicht. Denn "dieser Mensch" ist die Tochter des Vorsitzenden Richters der Zivilkammer 5 am Landgericht Taunstein, Dr. xxxx xxxxxxxxxx, der sich dort mit bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten befasst. Gerade wurde die 23-jährige Richtertochter alias xxx xxx noch für einer tolle Fotoserie im Playboy abgelichtet und nun muss Papi seiner xxx juristischen Beistand leisten. Trotz allem - herzlichen Glückwunsch, Herr Vorsitzender!
Montag, 1. September 2014
Ronald Schill - Ex-Rechtsanwalt, Ex-Richter, Ex-Senator, TV-Star
Mit einem bemüht sachlichen Artikel durch Professor Dr. Bernd Löwe, Direktor am Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Chefarzt an der Schön Klinik Hamburg-Eilbek, versucht die ZEIT möglichst distanziert auf den durch den Promi-Big Brother-Container ausgelösten Medienrummel um Ronald Schill zu reagieren und gleichzeitig mit der Auswahl des Autors einen intelligenten Seitenhieb zu landen.
Der Hamburger Professor rezensiert das aktuelle Buch von Schill "Der Provokateur", welches in 97 Kapiteln und auf 205 Seiten das bisherige Leben des mittlerweile in Rio de Janiero lebenden Juristen beschreibt. Das vorprogrammierte Fazit eines karriereorientierten Vorzeigemediziners überrascht nicht: "Schill hat seine Erfolge immer wieder selbst zunichtegemacht und letztlich für sie einen hohen persönlichen Preis gezahlt."
Wer sich in Hamburg zum Institutsdirektor und Chefarzt hochstrampelt, kann dem oszillierenden Leben eines aus der spiessbürgerlichen Perspektive gesehen gescheiterten Juristen natürlich wenig abgewinnen. Vielleicht sollte Professor Dr. Löwe einmal eine Promotion zur Untersuchung der Gemütsverfassung deutscher Amtsrichter betreuen, um einen Maßstab für die Preisgestaltung eines deutschen Juristenlebens zu haben.
Ex-Richter Schill steht nach seinem Container-Auftritt in Verhandlungen mit Endemol über eine eigene TV-Sendung: „Vielleicht wird schon in Kürze ein Pilotformat gesendet. Wenn das ankommt beim Publikum, werde ich für die weiteren Sendungen aus Brasilien eingeflogen.“
Der Hamburger Professor rezensiert das aktuelle Buch von Schill "Der Provokateur", welches in 97 Kapiteln und auf 205 Seiten das bisherige Leben des mittlerweile in Rio de Janiero lebenden Juristen beschreibt. Das vorprogrammierte Fazit eines karriereorientierten Vorzeigemediziners überrascht nicht: "Schill hat seine Erfolge immer wieder selbst zunichtegemacht und letztlich für sie einen hohen persönlichen Preis gezahlt."
Wer sich in Hamburg zum Institutsdirektor und Chefarzt hochstrampelt, kann dem oszillierenden Leben eines aus der spiessbürgerlichen Perspektive gesehen gescheiterten Juristen natürlich wenig abgewinnen. Vielleicht sollte Professor Dr. Löwe einmal eine Promotion zur Untersuchung der Gemütsverfassung deutscher Amtsrichter betreuen, um einen Maßstab für die Preisgestaltung eines deutschen Juristenlebens zu haben.
Ex-Richter Schill steht nach seinem Container-Auftritt in Verhandlungen mit Endemol über eine eigene TV-Sendung: „Vielleicht wird schon in Kürze ein Pilotformat gesendet. Wenn das ankommt beim Publikum, werde ich für die weiteren Sendungen aus Brasilien eingeflogen.“
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