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Donnerstag, 24. November 2022

Störung des beA

Seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das heißt, jeder Anwalt muss seit diesem Zeitpunkt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zum Empfang von Nachrichten vorhalten.

Seit dem 1.1.2022 gilt für Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht für ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), das heißt, jeder Rechtsanwalt darf nicht mehr per Brief und Telefax mit den Gerichten kommunizieren, sondern muss seine Schriftsätze zwingend per beA versenden. Werden Schriftsätze nicht mittels beA  an die Gerichte versandt, sind sie in der Regel rechtlich nicht beachtlich.

§ 130d ZPO bestimmt jedoch nicht nur die Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden, wonach vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind, sondern bestimmt auch, dass wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig ist.

Genau dieser Fall ist am 24.11.2022 um 14:06 Uhr eingetreten. Das beA-System ist gestört und eine Adressierung von beA-Postfächern ist derzeit nicht möglich. Von der Störung ist das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis ebenfalls betroffen. Bis zur Wiederherstellung des beA-Systems kann also das Faxgerät und ggf. Briefpost eingesetzt werden, um Schriftsätze bei Gerichten einzureichen.

Montag, 18. Januar 2021

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) im Jahre 2021

Heute morgen hieß es im Betreff meines E-Mail-Postfachs mal wieder "[beA] Eingang einer Nachricht", denn "In dem beA-Postfach Möbius, LL.M., Ralf (30916 Isernhagen) ist eine Nachricht eingegangen." Das bedeutet, möglichst umgehend die eingegangene Nachricht abzurufen, denn nach § 31a Abs. 6 BRAO ist jeder Rechtsanwalt seit dem 01.01.2018 verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Eine Frist zu versäumen, weil man das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht öffnen möchte, verbietet sich schon aus Haftungsründen.

Der Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs wird nicht verschoben. Einem entsprechenden Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die allgemein ab dem 01.01.2022 eintretende aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bis zum Jahr 2025 zurückzustellen, folgte der Bundestag in seiner Sitzung am 27.11.2020 nicht, denn die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte sich gegen eine solche Verschiebung ausgesprochen.

Die BRAK ist rechtlich auch verantwortlich für den Betrieb des beA auf Seiten der Anwaltschaft, denn nach § 31a Abs. 1 BRAO richtet die Bundesrechtsanwaltskammer für jedes im bundesweiten amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit ein. Deswegen darf die BRAK auch auf einen straffen Zeitplan bei der umfassenden Nutzungspflicht für Anwälte drängen. Umgekehrt sind die einzelnen Rechtsanwälte natürlich auch darauf angewiesen, dass das von der BRAK eingerichtete beA reibungslos funktioniert und das tut es bis heute nicht.

Ich habe mich ja schon daran gewöhnt, dass der Abruf einer Nachricht aus dem beA nicht beim ersten Mal klappt. So wie heute morgen. Nachdem ich etwa 12 Mal die beA-Software über meinen Computer neu gestartet hatte, die Zugangskarte immer wieder neu eingesteckt hatte und endlich die Verbindung über das Kartenlesegerät REINERSCT mit der Website der BRAK zustande gekommen war, musste ich nach Eingabe der zweiten PIN (Personal Identification Number) die erste Fehlermeldung "Kartenfehler Es ist ein Fehler bei der Kommunikation mit der Karte aufgetreten." hinnehmen.








Das bringt mich nicht aus der Fassung, denn das hatte ich erwartet. Die Verbindung des Kartenlesegeräts REINERSCT blieb stabil, dessen grünes Lämpchen leuchtete fröhlich und vor allem dauerhaft auf und signalisierte mir damit, dass mir ein weiteres Dutzend Verbindungsversuche wohl erspart bleiben würden.

Nun folgte nach der nächsten Eingabe der zweiten PIN eine andere Fehlermeldung, nämlich "Fehler Falscher Schlüssel ausgewählt. Bitte versuchen Sie es erneut."

Wer auch immer den falschen Schlüssel ausgewählt hatte, ich war es nicht. Es folgte der nächste Versuch und es folgte die nächste Fehlermeldung, abermals nach der Eingabe der zweite PIN: "PIN-Eingabe abgebrochen Die PIN-Eingabe wurde abgebrochen."








Das war nun schlicht falsch. Da nur ich die PIN-Eingabe vornehme und ich diese nicht abgebrochen hatte, wurde mein Verdacht, dass der Fehler nicht bei mir zu suchen ist, erneut gestärkt. Solange das grüne Lämpchen leuchtet, solange lasse ich mich aber nicht aus der Ruhe bringen und habe mich direkt gefreut, dass bei der vierten Eingabe der zweiten PIN nun die Fehlermeldung "PIN-Eingabe Die PIN-Eingabe wurde abgebrochen oder es ist ein Fehler bei der Kommunikation mit der Karte aufgetreten." auftauchte. Vier Eingaben und vier verschiedene Fehlermeldungen nacheinander, das kannte ich noch nicht.








Nun war der bunte Reigen beendet und es tauchten immer wieder die gleichen Fehlermeldungen auf und nach etwa 6 weiteren Versuchen bei der zweiten PIN-Eingabe öffnete sich mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) mit zwei neuen Mitteilungen, nämlich von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Einmal die Kammerkurzmitteilung Nr. 2 aus 2021 vom 18.01.2021 und der Beitragsbescheid für das Jahr 2021. Um diese Mitteilungen zu empfangen, habe ich meine Nerven aus Stahlseilen benutzt und etwa 40 Minuten meiner kostbaren Zeit. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es ist, am Abend des Tages eines Fristablaufs auf die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs angewiesen zu sein. Ohne ein Faxgerät in der Hinterhand zu haben, würden da selbst meine Nerven versagen.

Montag, 15. Juni 2020

beA - Montag morgen nach der Übernahme

Nach zweieinhalb Tagen kontrollierter Nichterreichbarkeit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs war ich ganz gespannt auf die Anmeldung am Montag morgen. Tatsächlich ist es so, wie von dem neuen Betreiber, der Wesroc GbR, versprochen. Ich konnte mich nach dem Übergang unter Hinweis auf eine neue Support-Adresse wie gewohnt an der beA-Anwendung anmelden und wie üblich erscheint die Meldung "Der Server ist nicht erreichbar". Neu ist allerdings, dass nach der gewohnten Fehlermeldung bei einem weiteren Anmeldeversuch erst einmal gar nichts mehr passiert. Die gewohnte Spannung bleibt, werde ich heute noch zwei fristgebundene Schriftsätze mit dem beA an die Landgerichte in Hamburg und Hannover senden können?

update:

Nach einer knappen Stunde habe ich Zugang zu meinem Anwaltspostfach, doch es gelingt nicht, die Schriftsätze an das Landgericht Hannover und das Landgericht Hamburg zu versenden. Denn nach Auswahl des im Postfach gespeicherten Landgerichts Hannover als Empfänger erscheint die Meldung:

"Ungültige Empfänger
Die Nachricht wurde nicht verarbeitet. Folgende Empfängerpostfächer sind nicht empfangsbereit:
Landgericht Hannover (30175 Hannover)
Diese ungültigen Postfächer wurden aus der Empfängerliste, allen Adressbüchern, allen Favoritenlisten und allen Verteilerlisten entfernt! Bitte prüfen Sie die Empfänger und starten Sie den Sendevorgang neu. [Fehler: 03-022]"

Bei der anschließenden Suche nach dem Landgericht Hannover in der Datenmaske des beA erscheint folgender Hinweis:

"Aufgrund technischer Probleme sind die Suchergebnisse möglicherweise unvollständig.

Keine Einträge vorhanden."

Das gleiche passiert auf der Suche nach dem Landgericht Hamburg, der Versand ist aktuell unmöglich, es bleibt also spannend.

update;

Um 12:00 Uhr ist es mir gelungen, die zunächst ohne Empfänger gespeicherten Schriftsätze an das Landgericht Hamburg und Landgericht Hannover zu versenden. Man muss eben einfach Geduld und Gottvertrauen haben, dann klappt´s auch mit dem beA.   

Freitag, 12. Juni 2020

beA - Wesroc GbR übernimmt

Zum Übergang des beA-Echtbetriebs im 2. Quartal 2020 wird der Betrieb der Anwendung beA von der Wesroc GbR übernommen und ausnahmsweise werden das beA und das Rechtsanwaltsregister in der Zeit vom 12.06.2020, 12:00 Uhr bis 15.06.2020, 8:00 Uhr planmäßig nicht erreichbar sein. Die  mit der bisherigen Dienstleisterin, der Atos Information Technology GmbH, geschlossenen Verträge liefen zum 31.12.2019 aus und werden nun mit der aus den Firmen Westernacher Solutions GmbH und rockenstein AG bestehenden Bietergemeinschaft Wesroc GbR fortgeführt.

Die geplante Nichterreichbarkeit ist schon ein großer Fortschritt im Vergleich zur bislang gewohnten ungeplanten Nichterreichbarkeit des beA. In einigen Blogbeiträgen hatte ich meine persönlichen Schwierigkeiten mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach thematisiert. Das könnte in Zukunft anders werden, denn die Wesroc GbR startet mit einem beeindruckenden Versprechen:

"Im Rahmen des Übergangs werden alle Postfächer sowie die zugehörigen Einstellungen, Daten und Nachrichten übertragen. Eine erneute Registrierung des Postfachs nach dem Übergang ist nicht nötig. Sie können sich nach dem Übergang wie gewohnt an der beA-Anwendung anmelden bzw. das Rechtsanwaltsregister nutzen."

Ich bin gespannt.

Freitag, 17. April 2020

beA - Ansicht abgelaufen Ihre Anfrage gehört zu einer abgelaufen Dialog-Transaktion

Wer sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach länger als 30 Minuten im Stich lässt, kennt die oben aufgeführte Meldung und angesichts der manchmal zeitaufwändigen Anmeldung, die gerne auch erfolglos verläuft, klickt man sein beA lieber alle 20 Minuten einmal an, wenn man es am gleichen Tag noch einmal braucht und nicht das Risiko einer erfolglosen Neuanmeldung in Kauf nehmen möchte.

Das klingt nach digitaler Steinzeit oder einer lauwarmen Yamaha XT 500, an deren Kickstarter man sich nicht in Lederklamotten an der Ampel austoben möchte und deshalb das Standgas zur Sicherheit immer hoch hält. Bis zu einem gewissen Zeitaufwand ist es angesichts des Umstands, dass ein Ausdruck und der Post- oder Faxversand von Schriftsätzen auch seine Zeit braucht, noch vertretbar, die Widerspenstigkeit des beA mit allerlei Streicheleinheiten zu überwinden. Angesichts der jährlichen Kosten von EUR 60,-, die ich als Rechtsanwalt für mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach aufwende, tendiert das Verständnis für das regelmäßige Versagen des Postfachs allerdings gegen 0. Und zwar vor allem deshalb, weil es anderen Unternehmen gelingt, kostenfrei eine funktionierende Infrastruktur für den Datenaustausch einer ungleich größeren Nutzerzahl zur Verfügung zu stellen.

Zur Zeit bin ich etwas ungehalten, weil ich nach der ersten PIN-Eingabe diesmal nicht die Standard-Fehlermeldung bekomme "Server nicht erreichbar", sondern nach der zweiten PIN-Eingabe umgehend die Meldung "Ansicht abgelaufen Ihre Anfrage gehört zu einer abgelaufen Dialog-Transaktion". Und zwar andauernd, ich kann mich schlicht nicht anmelden. Wie schon gesagt, die grundsätzliche Idee elektronischer Anwaltskommunikation ist natürlich gut, aber die technische Umsetzung mit regelmäßigen Fehlermeldungen mangelhaft. Man kann sich einfach nicht darauf verlassen, einen Schriftsatz noch am gleichen Tag über das beA auch versenden zu können. Ein solcher Zustand ist insbesondere wegen der notwendigen Akzeptanz der elektronischen Kommunikation in der Rechtspflege untragbar.

Donnerstag, 19. März 2020

beA - ungültige Empfänger

Wer als Rechtsanwalt mit Abneigung gegen sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus den Gang zur Post vermeiden wollte und daher nun doch endlich auf das beA zurückgreifen wollte, konnte in den letzten Tagen nicht nur von der Fehlermeldung "Server nicht erreichbar" ausgebremst werden, sondern auch von dem [Fehler: 03-022], der auf ungültige Empfänger verweist. Weder aus der eigenen Favoritenliste noch über den Button "Empfänger hinzufügen" konnte an das Amtsgericht Hannover ein Schriftsatz versendet werden.

Das ist natürlich insbesondere dann schade, wenn man nach 5 oder 6 vergeblichen Versuchen endlich den Server erreicht hat und dann quasi auf der Zielgeraden gestoppt wird. Mittlerweile lasse ich mich von solchen Meldungen aber nicht mehr aus der Ruhe bringen, denn mein beA lügt mich regelmäßig an. Als häufiger Home-Office-User verlege ich den Versand über das beA häufig in die Abend- und Nachtstunden, denn das hat sich bewährt. So gegen 01:00 Uhr war dann auch das Amtsgericht Hannover wieder erreichbar, auch über meine Favoritenliste. Wie gesagt, grundsätzlich ist das beA äußerst nützlich aber leider auch äußerst unzuverlässig. 

Montag, 27. Januar 2020

beA - unerwarteter Fehler

Meine aktuellen Erfahrungen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) muss ich leider als katastrophal bewerten. Seit mindestens zwei Wochen scheint es ein echtes Glücksspiel zu sein, das eigene Postfach öffnen zu können. Nach der ersten PIN-Eingabe kommt regelmäßig die Aufforderung, die PIN zum zweiten Mal einzugeben und anschließend die Meldung "Fehler Der Server ist nicht erreichbar." Wenn man dieses Spielchen mit viel Geduld sieben oder zehn Mal wiederholt, kann es passieren, dass man nach der zweiten PIN-Eingabe in seinem Postfach landet. Das muss aber nicht so sein und es ist natürlich unzumutbar, 10 bis 15 Minuten zu versuchen, sein Postfach zu öffnen. Manchmal glaubt man, es geschafft zu haben und es erscheint: "Fehler Falscher Schlüssel ausgewählt. Bitte versuchen Sie es erneut."

Das Problem geht auch nicht vom Lesegerät, der Internetverbindung oder gar dem jeweiligen Computer aus. Diese Komponenten sind technisch in Ordnung, denn auch bei Wechsel der Hardware bleibt das Problem bestehen. Da ich über zwei Karten verfüge und das Problem bei beiden Karten gleichsam auftritt, ist auch ein Defekt an den Karten auszuschließen. Immerhin gelingt es ja ab und an, den Zugriff auf das beA zu bekommen und wegen der Aufforderung und Eingabe der ersten PIN ist der Server auch nicht grundsätzlich unerreichbar. In der vergangenen Woche konnte der Server an mehreren Tagen teilweise gar nicht erreicht werden und es erfolgte keinerlei Kommunikation zwischen Lesegerät und Computer sowie dem Postfach. Am Montag den 20.01.2020 gelang es mir noch, nach etwa 15 Versuchen mein Postfach zu erreichen und es erschien dann die für mich ganz neue Meldung "unerwarteter Fehler".

Eine ehrliche Einschätzung. Ich hatte erwartet, die üblichen Fehlermeldungen zu bekommen. Im Postfach dann nicht navigieren zu können, war tatsächlich ein "unerwarteter Fehler". Derzeit ist es jedenfalls Standard, mehrfach erfolgreich die erste PIN einzugeben und nach Eingabe der zweiten PIN immer wieder zu scheitern. Mit Glück kann es im Laufe des Tages gelingen, eine Verbindung zu bekommen. Dass ich nun zwischen erwarteten Fehlern und unerwarteten Fehlern unterscheiden darf und die Nichterreichbarkeit des beA keine Überraschung mehr ist, bewerte ich als Trauerspiel.           

Freitag, 10. Januar 2020

beA - Ein Fehler ist aufgetreten.

Heute habe ich mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) mal an die Grenze seiner Kapazitäten gebracht und bei der Versendung von vier Nachrichten ‭an vier Gerichte mit je 56.183 KB offensichtlich ein Limit erreicht, das mir eine Mitteilung beschert hat, die ich noch nicht kannte:

"Ein Fehler ist aufgetreten.
Informationen für den Servicedesk
User-Id: Möbius, LL.M., Ralf (30880 Laatzen)
Server Time: 2020-01-09T21:26:40.398+0100
Session: aacbe9ece8d7ba04517668f6396cd8739e757513b0f0e25c691 e27760c5b4e15.node08
Bitte kontaktieren Sie den Servicedesk mit diesen Informationen."

Die Wartezeiten für die einzelnen Versendungen waren enorm und so sass ich noch nach 22:00 Uhr an der Versendung der Nachrichten. Ich hatte mich allerdings schon im Vorfeld auf einen problematischen Versand eingestellt, weil höchstens 100 Anhänge pro Nachricht mit insgesamt maximal 60 MB versandt werden können und es in letzter Zeit überhaupt für mich schwieriger geworden ist, sich erfolgreich einzuloggen und eine Verbindung mit dem Server zu erreichen. Die Wartezeit für die Versendung der vier Nachrichten habe ich dann unter anderem mit diesem Blog-Beitrag verbracht und befürchte immer mehr, dass die Verlässlichkeit des Systems mit steigenden Nutzer-Zahlen weiter abnehmen wird.

Natürlich kann ich mich irren, aber an Hand der wenigen Schriftsätze, die ich über das beA erhalte, meine ich ablesen zu können, dass derzeit nur wenige Kollegen und Gerichte den elektronischen Service nutzen und der Gebrauch nur deshalb für die Kollegen, die das beA regelmäßig nutzen, einigermaßen erträglich ist. Wenn die Nutzung des beA einmal generell verpflichtend ist, dürften sich massive Probleme einstellen, wenn an der Infrastruktur nicht erhebliche Änderungen vorgenommen werden. Schön wäre es, wenn ich mich irre.

Mittwoch, 16. Oktober 2019

beA - Aufgrund technischer Probleme sind die Suchergebnisse möglicherweise unvollständig

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist immer wieder für eine Überraschung gut. Gestern Abend wollte ich noch eine Klage beim Amtsgericht Burgwedel einreichen, als mich nach Nutzung der Suchmaske die Nachricht meines beA "Aufgrund technischer Probleme sind die Suchergebnisse möglicherweise unvollständig" überraschte und für das Amtsgericht Burgwedel "Keine Einträge vorhanden" gemeldet wurde. Eine solche Meldung wäre natürlich insbesondere dann unerfreulich, wenn man als Anwalt auf die reibungslose Funktion des beA angewiesen wäre.

Ich bin mir sicher, dass nicht die mangelhafte Qualität der Rechtsprechung des Amtsgerichts Burgwedel dazu geführt hatte, dass das Gericht einfach aus der Empfängerliste gestrichen wurde, denn der ausdrückliche Hinweis auf technische Probleme schien mir durchaus glaubhaft. Und so löste ich das Problem mit meinem beA wie üblich durch warten. Das hatte schon einmal hervorragend funktioniert und während ich damals ganze sechs Tage warten musste, waren die technischen Probleme diesmal schon nach 15 Minuten behoben und selbst das Amtsgericht Burgwedel wurde wieder als Suchergebnis angezeigt.

Da ich nach einem Jahr der Nutzung des beA so gut wie keine bei Gericht elektronisch eingereichten Schriftsätze von Kollegen bekomme, nehme ich an, dass das beA von der weit überwiegenden Masse der in Deutschland zugelassenen Anwälte noch nicht aktiv genutzt wird. Trotzdem muss das beA schon jetzt bisweilen wie ein altes Motorrad behandelt werden, bei dem man den Kickstarter genau kennt und weiß, wie oft und mit welcher Kraft man den Kickstarterhebel betätigen muss. Das lässt bei steigenden Nutzerzahlen befürchten, dass das Auftreten technischer Probleme zukünftig nicht unbedingt abnehmen wird.

Freitag, 13. September 2019

beA-Warnung: Aufgrund der aktuellen Uhrzeit kann die Übertragung vor 24:00 Uhr womöglich nicht abgeschlossen werden.

Mit Beschluss vom 20. August 2019 zum Az.: VIII ZB 19/18 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht ohne Weiteres schon um 20:00 Uhr vor Ablauf einer um 24:00 Uhr endenden Frist mit weiteren Übermittlungsversuchen für einen fristgebundenen Schriftsatz per Fax an ein Gericht aufhören darf, weil der Anwalt in Betracht ziehen muss, dass das bisherige Scheitern auf einer erhöhten Beanspruchung des Faxanschlusses des Gerichts während der üblichen Bürozeiten beruht habe.

Weil das anwaltliche Faxgerät von 15:43 Uhr bis 19:22 Uhr bei mehr als 54 Übermittlungsversuchen die Rückmeldung "besetzt" angezeigt hatte, gab der Kollege schließlich entnervt auf. Zu früh, wie der Bundesgerichtshof meint. Für den dadurch verspäteten Fristverlängerungsantrag wurde deshalb auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt und die Frist galt als versäumt.

Die diesem Beschluss zu Grunde liegende Konstellation ist zwar nicht direkt mit der Problematik vergleichbar, mit welcher ich mich kurz vor einem Fristablauf durch das besondere elektronische Anwaltspostfach konfrontiert sah, aber dennoch stand kurzfristig die Frage einer drohenden Fristversäumnis im Raum. Denn um 23:55 Uhr übermittelte mir mein elektronisches Anwaltspostfach beim E-Mail-Versand die Warnung: "Aufgrund der aktuellen Uhrzeit kann die Übertragung vor 24:00 Uhr womöglich nicht abgeschlossen werden."

Kurz darauf kam allerdings die Bestätigung der erfolgreichen und fristgemäßen Versendung, was aber nicht immer garantiert werden kann, denn auch technische Probleme wie Fehler beim Hochladen sind bei Verwendung des beA nicht ausgeschlossen, wie folgende Mitteilung zeigt und dann wird man sich als Rechtsanwalt möglicherweise ein nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes und kausales Verschulden bei der Versäumung einer Frist vorwerfen lassen müssen.

Mittwoch, 7. August 2019

Mein beA lügt

Beim Hochladen eines Anhangs für eine Nachricht an ein Gericht über mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) erschien folgende Botschaft: "Es ist ein Fehler beim Hochladen von Anhängen aufgetreten, aber die Nachricht wurde mit den erfolgreich hochgeladenen Anhängen gespeichert." Schlicht falsch, denn bei Aufruf der Nachricht erscheint folgender Hinweis: "Keine Anhänge vorhanden". Die Nachricht wurde ohne Anhang gespeichert.  Diese Mitteilung bestätigt sich auch nach dem Versand der Nachricht. Ach beA, ich habe Dir immer so vertraut, warum lügst Du mich an?

Dienstag, 30. April 2019

beA - Fehlermeldungen als Standard

In der vergangenen Woche hat mich das besondere elektronische Anwaltspostfach mit der Meldung "Aufgrund von technischen Störungen oder Wartungsarbeiten steht die Anwendung derzeit nicht zur Verfügung. Wir arbeiten daran, Ihnen den Service schnellstmöglich wieder zur Verfügung zu stellen." begrüßt. Ärgerlich, aber noch erträglich.

Mittlerweile habe ich mich auch daran gewöhnt, vor der Nutzung des beA den Computer stets neu zu starten, damit das Lesegerät brav dauerhaft grün leuchtet, meine beA-Karte als Sicherheits-Token erkannt wird und die Anmeldung über die Adresse www.bea-brak.de schließlich funktioniert.

In der letzten Woche wurde mein Vertrauen in die insoweit beschränkte aber noch zufriedenstellende Funktionsfähigkeit erheblich erschüttert, erhielt ich doch schon nach der ersten Eingabe des Sicherheitscodes mehrfach die Meldung "Fehler Der Server ist nicht erreichbar":

Als geduldiger Nutzer ist man ja nicht gleich bei der ersten Fehlfunktion enttäuscht und vermutet den Fehler mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch bei sich selbst. Aber auch zehn geduldige Anmeldungen halfen nicht weiter. Manchmal kam ich sogar bis zur Eingabe des zweiten Sicherheitscodes, bevor der Server sich als nicht erreichbar outete. Die Dauer der Anfertigung eines weiteren Schriftsatzes später hatte sich das Problem noch nicht erledigt. Vielmehr wurden die Fehlermeldungen abwechslungsreicher. Die Grafik behauptete nach meinen stereotypen Anmeldeversuchen neuerdings auch mal "PIN-Eingabe abgebrochen".

Stimmte zwar nicht, aber erschüttern konnte mich auch die falsche Tatsachenbehauptung nicht. Der nächste Schriftsatz wurde bearbeitet und es ging weiter mit den Anmeldeversuchen. Etwas überrascht war ich dann, als sogar noch eine dritte Fehlermeldung angezeigt wurde, die da lautete: "Falscher Schlüssel ausgewählt. Bitte versuchen Sie es erneut.":

Habe ich dann auch gemacht, aber erst viel später. Warten, neu starten und wieder voller Hoffnung auf den Bildschirm starren. Am Ende hat es dann geklappt, doch der effiziente Versand von elektronischen Nachrichten sieht sicher anders aus. Das war letzte Woche. Jetzt schreibe ich über meine Erlebnisse einen kleinen Artikel, denn ich bin auch heute morgen nach einem zweiten Neustart der wiederkehrenden Behauptung ausgesetzt: "Fehler Der Server ist nicht erreichbar". Allerdings bin ich zahlendes Mitglied der Rechtsanwaltskammer und gehe davon aus, dass die Kammer immer ein wachendes Auge auf die Funktionsfähigkeit des beA hat und bald wieder alles wie gewohnt mit nur einem Neustart funktioniert.   

Mittwoch, 5. September 2018

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach im Testbetrieb

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wurde am 03.09.2018 durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wieder in Betrieb genommen. Seit diesem Zeitpunkt können alle Rechtsanwälte in Deutschland der seit dem 1. Januar 2018 bestehenden Pflicht nachkommen, in diesem geschlossenem Nutzersystem elektronische Nachrichten entgegen zu nehmen. Bis Anfang September war das System wegen Sicherheitsmängeln außer Betrieb.

Der höchstpersönliche Testbetrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs hat folgende Hürden offenbart. Auch wer alle Komponenten inclusive des Lesegeräts korrekt installiert hat, kann nach dem Drücken des Anmeldebuttons unter der URL https://www.bea-brak.de/bea/index.xhtml mit der Meldung rechnen "Anmeldung wird durch geführt. Bitte warten." Manche Kollegen warten heute noch, ich habe die Seite nach einer halben Stunde neu geladen.


Eine weitere Hürde kann der Hinweis bedeuten "Für den Zugriff auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist eine lokale Softwarekomponente, die beA Client-Security, erforderlich." Auch diese Nachricht kann erfolgen, wenn auf Seiten des Nutzers alles richtig gemacht wurde. Bisweilen hilft auch hier nur ein Neustart des Computers.



Die nächste Bremsung mag durch die Nachricht "Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden" erfolgen. Die persönliche beA-Karte ist in das Lesegerät eingesteckt, das Lesegerät leuchtet grün aber der Sicherheits-Token wird nicht gefunden. Kann passieren, einfach nochmal alles ausstöpseln, evtl. einen nochmaligen Neustart arrangieren und die Sache könnte funktionieren.


Ist man als pflichtbewusster Anwalt endlich in seinem Postfach, wartet man freudig erregt auf die Anzeige der Nachricht eines Kollegen. Es heißt dann "Die ausgewählte Nachricht wird geladen und entschlüsselt. Bitte warten." Das kann ich. Vor dem Insbettgehen habe ich dann den Computer heruntergefahren und die Hoffnung aufgegeben, nach acht Stunden warten die Nachricht noch lesen zu können. Am nächsten Tag musste ich dagegen nur 15 Minuten warten und konnte die Nachricht dann tatsächlich lesen.



Nur ausloggen konnte ich mich dann nicht sofort, denn "Die Anfrage konnte nicht verarbeitet werden. Bitte versuchen  Sie es später erneut." Habe ich gemacht, ging dann auch. Fazit: Das besondere elektronische Anwaltspostfach funktioniert irgendwie, nicht immer sofort und verlangt jedenfalls Geduld und jede Menge Neustarts. Wer nicht bereit oder in der Lage ist, sich damit selbst zu beschäftigen, wird sich mit den Beschwerden der Mitarbeiter auseinandersetzen dürfen. Über die Sicherheit des Systems vermag ich nicht zu urteilen, besonders anwenderfreundlich ist das besondere elektronische Anwaltspostfach derzeit jedenfalls noch nicht.

Montag, 30. Juli 2018

Datenspass im Anwaltszimmer

Mit einem Kollegen habe ich mich kürzlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterhalten. Wir waren uns einig, dass Datenschutz eine wichtige Sache ist und insbesondere im anwaltlichen Berufsalltag eine hohe Bedeutung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mandanten hat.

Zu fortgeschrittener Stunde und nach einigen Weizenbieren hat mir der Kollege dann noch eine Geschichte* zum Datenschutz auf den Weg gegeben, welche das Bemühen um die Datensicherheit zur vertraulichen Kommunikation im Rechtsverkehr wie einen schlechten Witz erscheinen lässt. Die Geschichte handelte von einem Anwalt, der im Anwaltszimmer des Landgerichts regelmäßig und ungeniert ins Gerichtsfach einer vorwiegend im Familienrecht tätigen Kanzlei greift, um gerichtlichen Beschlüssen und Urteilen sowie Schriftsätzen die Namen, Adressen und andere Informationen von Personen zu entnehmen, die sich in Scheidungsverfahren befinden.

Dazu muss man wissen, dass sich die Gerichtsfächer der Rechtsanwälte im Anwaltszimmer des Landgerichts befinden und mit fortlaufenden Nummern und Namensschildern versehen sind. Jedes Gerichtsfach ist mit einer kleinen Klappe versehen, die es erlaubt, von außen zu sehen, ob sich Gerichtspost im Fach befindet. Die Klappen sind nicht verschlossen und jeder, der sich im Anwaltszimmer befindet, kann etwas einwerfen oder auch entnehmen. Diesen Umstand soll sich der Kollege zu nutze gemacht haben, um mit wenig Aufwand an Adressen zu gelangen, bei denen gezielte Werbung Erfolg verspricht. Ein Flyer "Kostenlose Erstberatung bei Scheidungsfällen" in jeden Briefkasten des Hauses eines Scheidungsopfers könnte selbst im Zeitalter von Google-Werbung erfolgversprechend sein.

Ich habe nicht näher nachgehakt, was der Kollege tatsächlich mit den Adressen gemacht hat, vielleicht hat er die Informationen ja auch nur zur Erstellung einer persönlichen Singlebörse verwendet. Ich weiß allerdings, dass prinzipiell jeder ins Anwaltszimmer latschen kann, um sich mit vertraulicher Post zu versorgen und ein Rechtsanwalt, der ein eigenes Fach hat, kann nahezu gefahrlos auf die Gerichtspost von Kollegen zugreifen. Wenn man an die Diskussion um die Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs oder die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung denkt, ist der eher sorglose Umgang mit der Datensicherheit bei den Gerichtsfächern im Anwaltszimmer des Landgerichts ein bestenfalls schrulliges Überbleibsel aus vergangenen Tagen.

*Die Personen und die Handlung dieser Geschichte sind frei erfunden. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten oder lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig.

Freitag, 29. Dezember 2017

Was droht Anwälten, die sich wegen Sicherheitsbedenken weigern, das beA zu nutzen?

Kurz vor Jahresende möchte es die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nicht verpassen, mir die neusten Mitteilungen zum beA persönlich zu übermitteln. Das ist ja grundsätzlich erfreulich. Die BRAK weiß offenbar auch um das enorme Konfliktpotential, welches aus der unvorhergesehenen Stilllegung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs wegen Sicherheitsrisiken resultiert, dessen Benutzung für Anwälte ab Januar 2018 verpflichtend ist. Die BRAK weiß auch, dass manche Anwälte ein rebellisches Innenleben pflegen und möchte daher auch auf die Frage eine Antwort geben, was Anwälten droht, die sich wegen Sicherheitsbedenken weigern, das Postfach zu nutzen?

Die Antwort verblüfft mich doch etwas und ich habe sie deshalb als Screenshot diesem Beitrag vorangestellt: "Die BRAK hat in einer Sondersitzung des Präsidiums über die Feiertage erneut beschlossen, dass sie keinerlei Abstriche an der Sicherheit der beA Plattform hinnehmen kann. Für die Ausübung des anwaltlichen Berufs ist Vertraulichkeit und Sicherheit einer solchen Plattform und der jeweiligen Client Security einer Anwaltskanzlei von zentraler Bedeutung. Die BRAK wird daher beA solange vom Netz lassen, wie nicht alle Sicherheitsfragen gelöst sind. Die Anwälte können also fest davon ausgehen, dass sie keinerlei Sicherheitsbedenken mehr haben müssen, sobald die beA Plattform wieder verfügbar ist." Keine Antwort ist auch eine Antwort: Nichts.

Donnerstag, 17. August 2017

Erfreuliches vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Manche Kollegen fluchen, manche jammern über das beA und mein erster persönlicher Kontakt mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) scheint für den Kollegen, der mir eine besondere elektronische Anwaltspost über das Landgericht Bremen hat zukommen lassen, Teil eines Rettungsankers gewesen zu sein, den ich so nicht für möglich gehalten hätte: "In v.g. Streitsache muss ich auf diesem Weg um Verlängerung der heute abfaufenden Klageerwiderungsfrist um mindestens 2 Wochen nachsuchen. Am 04.08.2017 ist der Kanzleiserver abgestürzt und bisher ein Zugriff auf die Anwaltssoftware einschließlich Briefmanager nicht möglich. Daher kann die Klageerwiderung nicht gefertigt werden, das office-eMail-Programm ist davon nicht betroffen. vwxyz (Rechtsanwalt)". Das ist doch mal eine Werbung für das beA. Wenn bei einem Anwalt fast nichts mehr geht, rettet das besondere elektronische Anwaltspostfach eine Frist.