Donnerstag, 30. Mai 2013

Der falsche Sexualtäter

SPIEGEL, Stern und WELT berichten über den Sexualtäter, auch in den Fernsehnachrichten ist regelmäßig vom Sexualtäter die Rede, Google wirft 85.000 Treffer aus und selbst bei jurablogs.com werden auf der Suche nach dem Sexualtäter 74 A.r.t.i.k.e.l angezeigt. Es ist gar von Serien-Sexualtätern und Sexualtaten die Rede. Schlimme Sache dieses Sexualtun - oder? Sind wir nicht alle Sexualtäter, nicht jedoch Sexualstraftäter?

Es gehört wohl zum guten Ton im Netz, nicht nach fremden Rechtschreibfehlern zu suchen oder andere Autoren von oben herab zu massregeln. Das würde ich schon im Hinblick auf die geltende Glashaustheorie nicht machen. Aber der gnadenlosen Verbreitung und fortwährenden Verwendung des Unwortes Sexualtäter, wenn eigentlich ein Sexualstraftäter gemeint ist, müßten doch Juristen, Germanisten und mindestens jeder durchschnittlich gebildete Rezipient gemeinsam entgegentreten.

Oder ist das Thema derart heikel, dass klare Worte auf diesem linguistischen Nebenkriegsschauplatz eine Schelte als unsachliche Ablenkung von den wesentlichen Problemen des Sexualstrafrechts nach sich ziehen müssen? Wohl kaum - also Schluss mit dem Unfug! Der Atomgegner mit 55.200 Google-Treffern kann übrigens gleich mitversenkt werden.

Montag, 27. Mai 2013

Domain czech-republic.de - der Nächste bitte!

Erst am vergangenen Freitag hatte ich darüber berichtet, dass die Domain "czech-republic.de" wiederholt Anlass zum Versand von Abmahnungen im Namen der Tschechischen Republik durch Rechtsanwalt Dipl.-jur. Frank W. Metzing aus Berlin war.

Kaum durch den Rechtsvorgänger gelöscht, liegt heute eine neue Abmahnung gegen den nächsten Registranten der Domain vor. Wortgleich wird neben der Löschung der Domain erneut die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung des Honorars auf Basis eines Geschäftswerts von EUR 105.000,- gefordert, weil die Tschechische Republik ihr Namensrecht aus § 12 BGB abermals geltend macht.

Da wohl auch nach dieser Löschung mangels Dispute-Eintrag bei der DENIC keine Registrierung der Domain czech-republic.de durch die Tschechische Republik erfolgen wird, sondern eine anderweitige Registrierung durch den nächsten Interessenten, wird auch die nächste Abmahnung nicht lange auf sich warten lassen. Das "tschechische Modell" brummt im Tagesrythmus.

Der Anwaltszwang und die einseitige Bevorzugung des gegnerischen Anwalts

Der nicht anwaltlich vertretene Gegner mag die Folgen des § 78 ZPO nicht so recht akzeptieren und beschwert sich beim Landgericht:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beschwere ich mich über den gesamten Ablauf dieser Sache sowie über die Ignoranz, mit der man mir gegenüber auftritt und desgleichen über die einseitige Bevorzugung des gegnerischen Anwalts, Herrn Möbius."

Gegen einen zurückweisenden Beschluss des Landgerichts hatte ich sofortige Beschwerde beim OLG erhoben, das OLG änderte die Entscheidung des Landgerichts ab und erliess die beantragte einstweilige Verfügung. Der Antragsgegner fühlt sich damit ungerecht behandelt:

"Von dieser Beschwerde hätte mich das Gericht INFORMIEREN MÜSSEN, versehen mit dem Hinweis an mich, der ich juristischer Laie bin, dass vor dem LG und dem OLG Anwaltszwang herrscht. Dies, um mir überhaupt die Möglichkeiten einzuräumen, mich in geeigneter Form zur Wehr zu setzen und anwaltlich vertreten zu lassen. Aus diesem Grunde kann ich nur empfinden, dass mir die Gerichte in XX KEIN RECHTLICHES GEHÖR IN AUSREICHENDEM Maße haben zukommen lassen. Das OLG hat hier, ohne mir die Gelegenheit einzuräumen, mich zu der Beschwerdebegründung des Herrn RA Möbius über einen Anwalt meiner Wahl zu äußern, den Beschluss des LG zu meinen Lasten abgeändert. Ich halte das nicht für rechtens, mindestens aber wegen des beschriebenen Ablaufs für einen Formfehler!

Dass dieses Vorgehen des Gerichtes unverständlich ist, wird auch dadurch deutlich, dass man mir mit o.g. Schreiben den Kostenfestsetzungsbeschluss hat zukommen lassen und diesem den Kostenfestsetzungsantrag des RA Möbius in zweifacher Ausführung beigefügt hat. Wenn es also um die Eintreibung von Geldern geht, werde ich informiert, wenn es darum geht, mich über die Rechtsmittel und Schriftsätze der Antragsteller zu informieren, werde ich darüber nicht in Kenntnis gesetzt? In diesem Verhalten des Gerichts kann ich keine Kongruenz erkennen, sondern sehe einen klaren Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip."

Schließlich meint der Antragsgegner gar, dass wegen des angeblich falschen Namens des Antragstellers vor Gericht die gesamten Beschlüsse gegenstandslos seien:

".... ich rege die komplette Aufhebung derselben an."

Das Landgericht ignoriert den Antragsgeger trotz Anwaltszwang jedoch nicht und klärt ihn zuvorkommend auf:

"Ihr Schreiben vom 8. Mai 2013 ist mir vorgelegt worden.

In diesem Schreiben beschweren Sie sich, dass Ihnen kein rechtliches Gehör gewährt worden sei.

Auch wenn das Landgericht nur zum Teil der Ansprechpartner Ihrer Beschwerde ist, da das Verbot zum Teil vom xxxxxxxxxxxxx Oberlandesgericht erlassen wurde, will ich hierzu Stellung nehmen.

Soweit das Landgericht das Verbot erlassen hat, wurde Ihnen bereits rechtliches Gehör gewährt, und zwar mit der Abmahnung des Antragstellers mit anwaltlichen Schreiben vom 06.12.2012. Es ist ohnehin umstritten, ob im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens eine solche Abmahnung, die dem Gegner Gelegenheit gibt, seine Position darzustellen, erforderlich ist. Die Pressekammer verlangt dies allerdings regelmäßig.

Sie haben auf die Abmahnung auch mit Schreiben vom 10.12.2012 reagiert. Dieses Schreiben hat der Antragsteller vorgelegt. Ihre Antwort stand jedoch dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht entgegen, da Sie keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben haben, wie der Antragsteller es Zu Recht von Ihnen forderte.

Das xxxxxxxxxxxx Oberlandesgericht musste Sie daher auch nicht erneut anhören, da Sie in Ihrer Antwort auf die Abmahnung Ihren Standpunkt darstellen konnten. Die Gewährung weiteren rechtlichen Gehörs wird von der Rechtsprechung nicht gefordert. Wie oben ausgeführt, ist bereits umstritten, ob die hier durchgeführte Gewährung rechtlichen Gehörs überhaupt erforderlich ist."

Auch auf die gutgemeinte Anregung der Aufhebung der Beschlüsse geht das Gericht selbstverständlich ein:

"Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es für die Wirksamkeit des Beschlusses ohne Bedeutung ist, ob der Antragsteller möglicherweise einen falschen Namen gewählt hat. Maßgeblich ist allein, ob eine Identität der Personen besteht und hiervon ist auszugehen.

Mit freundlichen Grüßen"

Im Anwaltsprozess ohne Rechtsanwalt eine Rechtsberatung durch das Gericht zu erlangen, ist doch auch schon ein Erfolg.

Samstag, 25. Mai 2013

Alles ist Jura: Schmerzensgeld für Bayern-Sieg

Heute Abend um 20:45 wird das Endspiel der Champions League der Saison 2012/2013 zwischen dem FC Bayern München und Borussia Dortmund im Wembley-Stadion in London ausgetragen und die Fussballwelt in zwei Lager spalten. Das gilt erst recht für Deutschland. Die Mehrheit in Deutschland drückt dem BvB die Daumen, ich auch. Eine Niederlage der mächtigen Bayern im Finale hat noch größeren Unterhaltungswert, als deren grandioser Sieg im Halbfinanale gegen die noch mächtigeren Katalanen aus Barcelona.

Eine Niederlage des FCB schmeckt im Verhältnis zu verlorenen Spielen anderer Vereine einfach besser, weil der FC Bayern München der erfolgreichste Fussballclub Deutschlands ist und eine Niederlage des Favoriten mit dem Sieg des Underdogs einhergeht. Man hält eher zu dem Schwächeren. Es liegt natürlich auch an der Führungsspitze des FC Bayern, deren ohnmächtige Erklärungsversuche nach schmerzhaften Niederlagen voyeuristische Triebe besser befriedigen, als ehrliche Erklärungen tapferer Verlierer, denen diese Rolle nicht fremd ist. Eine Niederlage des FC Bayern München tut ihnen mehr weh, als anderen Vereinen, denn sie sind das Siegen gewohnt. Die Bayern haben eine fantastische Saison gespielt und den FC Barcelona im Champions-League-Halbfinale nicht nur zu Hause mit 4:0 geschlagen, sodern sie auch mit 3:0 aus dem eigenen Stadion gefegt. Die Münchener haben die Bundesliga-Rückrunde 2013 mit 16 Siegen, einem einzigen Unentschieden und 25 Punkten Vorsprung auf Borussia Dortmund als Deutscher Meister abgeschlossen.

Eine Niederlage im Champions-League-Finale gegen den Bundesliga-Zweiten aus Dortmund würde sehr weh tun. Das will ich sehen. Deshalb habe ich einen 100er auf einen Sieg der Bayern gewettet. Es winkt ein angemessenes Schmerzensgeld für mich, wenn ich am Ende trotz aller Beschwörungen keinen ob der Niederlage gefaßten Kaiser-Franz sehen könnte, sondern den überglücklich in die Kamera stammelnden Uli Hoeneß ertragen müsste.        

Freitag, 24. Mai 2013

Die Tschechische Republik und die Domain czech-republic.de ...

 
... sind nicht nur kein unzertrennliches Paar, sondern eine Gemeinschaft, die nur dann auf Dauer eine Basis zum Versand von Abmahnungen sein kann, wenn eine Vereinigung beider gerade nicht erfolgt.

Schon einige Male war die durch Dritte registrierte Domain "czech-republic.de" Anlass zum Versand einer Abmahnung im Namen der Tschechischen Republik durch Rechtsanwalt Dipl.-jur. Frank W. Metzing aus Berlin, der neben der Löschung der Domain auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung seines Honorars auf Basis eines Geschäftswerts von EUR 105.000,- fordert. Die Tschechische Republik macht ihr Namensrecht aus § 12 BGB geltend.

Nach Löschung der Domain erfolgt jedoch mangels Dispute-Eintrag bei der DENIC keine Registrierung der Domain czech-republic.de durch die Tschechische Republik, sondern eine Registrierung durch den nächsten Jäger des verlorenen Domain-Schatzes, der natürlich auch wieder eine Abmahnung erhält. Durch den mittlerweile verbreiteten Backorderservice von attraktiven gelöschten Domains passiert das bisweilen im Tagesrythmus. Toll.

Montag, 20. Mai 2013

Alles ist Jura: Wer mit der Kavallerie droht, muss die Panzer schlucken


Der Hang zum Militärischen ist bei deutschen Politikern auf Dauer nicht zu unterdrücken. In einem Interview hatte Bundeskanzlerin Merkel am vergangenen Donnerstag auf eine Bemerkung von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück im Hinblick auf einen möglichen EU-Ausschluss Ungarns gesagt: „Wir werden alles tun, um Ungarn auf den richtigen Weg zu bringen, aber nicht gleich die Kavallerie schicken“. Bereits Peer Steinbrück hatte im Steuerstreit mit der Schweiz 2009 angedeutet, die Kavallerie gegen den widerborstigen Nachbarn in Stellung bringen zu wollen, wenn dieser weiter deutsche Steuerhinterzieher schütze.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat es nun am Freitag gewagt, im gleichen Jargon auf die Äußerung Merkels zu reagieren: „Die Deutschen haben schon einmal eine Kavallerie nach Ungarn geschickt, in Form von Panzern. Unsere Bitte ist, sie nicht zu schicken. Es war keine gute Idee, sie hat sich nicht bewährt.“

Nun ist die Empörung groß und Außenminister Guido Westerwelle bezeichnet die Antwort von Orbán als "bedauerliche Entgleisung, die wir klar zurückweisen". Der SPIEGEL spricht vom "Merkel-Hitler-Vergleich" und die BILD berichtet über den Vorwurf von "Nazi-Methoden." Man muss nicht unbedingt deutsches Recht bemühen, um zu erkennen, dass die Äußerung Merkels der Anlaß für die entsprechende und insoweit keineswegs überzogene Antwort des Ungarn war. Einen kurzer Hinweis erlaube ich mir dennoch:

Das deutsche Strafrecht erkennt in § 199 StGB die wechselseitig begangene Beleidigung und formuliert: "Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären." § 193 StGB deckt "Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden".

Im zivilrechtlichen Äußerungsrecht weist das Landgericht Hamburg im Urteil vom 9. Dezember 2008 zum Az.: 325 O 122/08 ganz deutlich auf folgendes hin: "Eine auch überspitzte oder polemische Äußerung kann durch ein vorangegangenes Verhalten des mit dem Gegenschlag Angegriffenen gerechtfertigt sein. Wird jemand in einer auf die öffentliche Meinungsbildung beeinflussenden Weise angegriffen, dann hat dieser das Recht, den Angriff in einer Weise zu beantworten, die geeignet ist, eine dem Angriff gleichwertige Wirkung auf die Meinungsbildung zu entfalten, um den Angriff auszugleichen. Dies schließt auch ein, den Gegenschlag in zugespitzter Form ausführen zu dürfen, wenn dies im Hinblick auf eine gleichwertige Wirkung auf die Meinungsbildung angemessen erscheint."

Also entweder im Umgang mit den Nachbarstaaten das soldatische Innere nicht öffentlich nach außen kehren, oder aber den sich anschließenden Hinweis auf den deutschen Drang zum Militarismus klaglos ertragen.

Donnerstag, 16. Mai 2013

„Man sollte diesen Anwälten die Zulassung entziehen"


Die absolute Pflichtlektüre zum NSU-Prozess ist auch für Juristen die BILD-Zeitung als Sprachrohr der Unwissenden und Empörten. Es ist interessant zu lesen, wie BILD das Gerechtigkeitsempfinden des Volkes hinsichtlich des NSU-Prozesses zu steuern sucht. Die Angeklagte Beate Zschäpe wird nahezu ausschliesslich als "Nazi-Braut" bezeichnet und schon ihr Recht zu schweigen wird in einer Überschrift verurteilt: "Nazi-Braut sagt nicht einmal ihren Namen". Immerhin gibt Väterchen Volkszorn Franz Josef Wagner zu, warum es bei der BILD an einer sachlichen Darstellung mangelt: "Schlimmer NSU-Prozess - Wir hören juristisches Zeug, was niemand versteht." Genauso geht es auch NSU-Opfer Abdullah Özkan, der sein Unverständnis ebenfalls zu Protokoll gibt: „Ich verstehe diese Anwälte nicht. Warum diese Verzögerungen? Das ist unerträglich!“.

In die Reihe der Unwissenden soll sich sein Anwalt nach Angaben der BILD ganz vorne eingereiht haben: „Man sollte diesen Anwälten die Zulassung entziehen. Das ist kein Niveau, die stellen einen Antrag nach dem anderen – ohne nachzudenken. Das ist beinahe schon skandalös!“. Sicherlich nur eine gespielte Empörung des Kollegen, denn so schwer ist das Grundprinzip des Strafprozesses im Hinblick auf die Verteidigung selbst für Laien nicht zu verstehen. Ein Verteidiger hat nur die Aufgabe, die Rechte des Angeklagten umfassend wahrzunehmen und ist verpflichtet, sich ausschließlich für die Belange des Angeklagten einzusetzen. Dies zu erläutern kann sogar einem Journalisten gelingen - aber nur, wenn man das juristische Zeugs versteht und dieses Wissen auch vermitteln möchte.

Mittwoch, 15. Mai 2013

STADTINFO AG mit Disclaimer-Spam via "anwaltinfos.de"


Verschiedene Rechtsanwälte bieten über ihre Websites kostenlose Disclaimer zwecks Verlinkung oder Verwendung des Textes mit Quellenangabe für Webseitenbetreiber an. Das fördert die Vernetzung und verbessert eventuell die Position der diesen Service bietenden Anwaltsseiten im Google-Ranking oder auch bei anderen Suchmaschinen. Der verlinkende Webseitenbetreiber nimmt den kostenlosen Service in Anspruch, um sich im Hinblick auf eine denkbare Verantwortung für angebotene Inhalte etwas zu beruhigen. Man weiss ja nie. Diese Symbiose zwischen Anwalt und Linksetzer versucht die STADTINFO AG zu ihren Gunsten aufzubrechen, indem sie Webseitenbetreiber mittels E-Mail anschreibt. Sie schürt die Unsicherheit der Betroffenen und bietet selbstverständlich einen eigenen Musterdisclaimer mit folgenden Worten an:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

vergangene Gesetzesänderungen machen es ggf. notwendig, dass der Disclaimer Ihrer Webseite aktualisiert werden sollte. 

Ein Muster auf aktuellem Stand finden Sie hier: 
http://www.anwaltinfos.de/muster-disclaimer.html 

inkl. Rechtsbelehrung bei der Verwendung von Facebook Button, Twitter Button, Google + Button, Google Adsense und Google Analytics 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Serviceteam 
__________________________________________ 

- anwaltinfos.de - 
STADTINFO AG 
Bahnhofstr. 85 
91233 Neunkirchen

Die aus meiner Sicht rechtswidrige E-Mail hat bei Verwendern von Disclaimern bereits zu Nachfragen geführt. Wie durch die Werbemail beabsichtigt, melden sich verunsicherte Verwender und fragen nach, ob denn die von ihnen genutzte Version eines Disclaimers nicht veraltet sei.      

Montag, 13. Mai 2013

Mein Anwalt, mein Feind


Das Volk hat Angst vor uns. Die Angst vor dem Anwalt ist dabei oft noch größer, als die Angst vor dem Gegner, denn es geht ums Geld. Anscheinend hat der Gegner dem Anwalt gegenüber eine wesentliche Charaktereigenschaft voraus. Er ist ehrlich. Er sagt was er will und wieviel Geld er haben will. Das tut der Anwalt offenbar nicht - wohlgemerkt der eigene Anwalt. Er verschweigt sein wahres Anliegen und präsentiert seine Rechnung erst zum Schluß. Er ist hinterhältig und jedenfalls bösartiger als der Gegner und desssen Anwalt. Er fällt seinem Mandanten am Ende in den Rücken und entpuppt sich durch seine Rechnung als der wahre Feind. So scheint es bisweilen, wenn ich einige Kommentare in meinem Blog lese. Es muss diese Angst vor Rechtsanwälten sein, die vielen Kommentatoren innewohnt.

Zum besseren Verständnis erlaube ich mir, einen dieser Kommentare vollständig zu zitieren, der da lautet:

"Meine Mutter bekam ein Zahlungsaufforderung von Melango für einen Jahresbeitrag von 245 €, obwohl sie sich nie angemeldet oder diese Seite besucht hat. Als sie eine Kopie des "Vertrages" bekam, waren alle ihre persönlichen Daten dort zu sehen (Wohnanschrift, Name usw.). Die erste Zeit haben wir versucht zu kündigen und die Zahlung nicht zu leisten. Wir haben die Kündigung mit einer Vorlage des Verbraucherschutzes geschrieben, in der Stand, dass es hier nur um abzocke geht, es sich um eine Arglistige Täuschung und um den Missbrauch persönlicher Daten handelt. Es kamen jedoch immer nur Mahnungen und Drohungen wegen angeblichen Betruges. Nach einigen Internetrecherchen, Telefonaten beim Verbraucherschutz und Gesprächen bei der Polizei wurde meiner Mutter mitgeteilt, dass sie wen sie einen Anzeige gegen Melango machen würde sich selbst Anzeigen würde wegen Betrugs, da ihre Daten ja alle vorhanden sind. Daraufhin haben wir aus Angst gezahlt. Was sollen wir nun tun?"

Wie gross muss die Angst vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Rechtsberatung sein, wenn bei einer offensichtlich unberechtigten Forderung von EUR 245,- lieber ohne Hilfe oder mit Hilfe der Verbraucherschutzzentrale mit dem Gegner korrespondiert wird? Wenn bei einer Flut von Artikeln im Internet zum Thema Melango kein Schreiber aus der Anwaltszunft kontaktiert wird? Wie groß muß der Abscheu vor Advokaten sein, wenn lieber die Polizei um Rat gefragt wird und es am Ende besser scheint, die offensichtlich unbegründete Zahlungsaufforderung des Gegners auszugleichen, anstatt einmal einen Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten?      

Montag, 6. Mai 2013

Tatbestandsquetsche

Es ist ja noch nicht lange her und ich war fest davon überzeugt, dass das Landgericht Mannheim mit seiner lieblos kurzen und falschen Begründung für lange Zeit seinen Spitzenplatz in meiner Hitliste schlechter Urteile verteidigen würde. Ich erinnere mich noch genau an meine empörte Reaktion beim Lesen des Mannheimer Urteils, die dann zu einer ehrlichen Überschrift beim Schreiben geführt hatte.

Diesmal war es anders - das Landgericht Lüneburg hat mich zum Lachen gebracht. In einem Prozess um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall hatten wir nach unechtem Versäumnisurteil und gerichtlichem Hinweisbeschluss bezüglich der Aktivlegitimation erst in der zweiten mündlichen Verhandlung eine am Vortag von Zedent und Zessionar unterzeichnete und datierte Abtretungserklärung eingereicht. Verspätung hätte insoweit keine Rolle spielen dürfen - dachte ich.

Die klassische Sachverhaltsquetsche des unbedarften Rechtsreferendars kultiviert das Landgericht Lüneburg nun in Form der Tabestandsquetsche als Grundlage für eine schlanke Klageabweisung:

"Im Termin vom 16.04.2012 überreichte der Kläger eine  - undatierte - Abtretungserklärung" und ferner "Selbst wenn man die erst im Einspruchstermin vorgelegte Abtretungserklärung als „Angriffsmittel“ bzw. als Erfüllung der Auflage gemäß Ziffer 1 des Beschlusses vom 12.12.2012 ansehen würde, ist dieses nicht zuzulassen, denn die Zulassung würde den Rechtsstreit verzögern. Es müssten nämlich in einem neuen Termin Zeugen vernommen werden, die ansonsten bereits zum Termin am 16.04.2013 geladen worden wären. Eine Entschuldigung für seine Verspätung hat der Kläger auch nicht vorgebracht, so dass das Versäumnisurteil vom 19.02.2013 aufrechtzuerhalten ist."

Und ich hatte dem Mandanten gesagt, dass es nach Vorlage der datierten Abtretungserklärung nur einen Beweisbeschluss geben könne ....
       

Samstag, 4. Mai 2013

Melango.de GmbH jetzt JW Handelssysteme GmbH

Die Melango.de GmbH, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz, Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz zur Handelsregisternummer HRB 22402, firmiert seit dem 22.04.2013 unter dem Namen JW Handelssysteme GmbH, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz, vertreten durch die Geschäftsführer David Jähn und Thomas Wachsmuth, Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz zur Handelsregisternummer HRB 22402.

Es scheint ein wenig so, als sei der alte Name Melango.de GmbH durch zahlreiche für die Melango.de GmbH ungünstige Gerichtsentscheidungen "verbrannt".

Donnerstag, 2. Mai 2013

Neuste Auslosung NSU-Prozess - herzlichen Glückwunsch an "Das ZentralOrgan Berlin"

Das Medienbüro nikorepress, Ketschagmadse/Renn GbR, Leberstrasse 42, 10829 Berlin - besser bekannt (oder auch nicht) als "Das ZentralOrgan aus Berlin" unter http://www.das-zob.de/ - hat am Nachmittag des 02.05.2013 in einer erneuten Auslosung beim OLG München um einen Sitzplatz im Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (NSU-Verfahren) Glück gehabt und wird über das Verfahren aus erster Hand berichten können. Die erneute Auslosung war notwendig geworden, weil sich bei der Verlosung am 29.04.2013 ein Los des WDR im Loskorb befunden hatte, obwohl der Journalist, der sich um den Sitzplatz beworben hatte, sein Gesuch noch vor der Verlosung zurückgezogen hatte. "Das ZentralOrgan aus Berlin" hat sich auf die Fahne geschrieben,  einer perversen Lynchjustiz und Alltagsrassismus entgegenzutreten. Auf geht´s!

Mittwoch, 1. Mai 2013

Derrick in der Waffen-SS

Horst Tappert alias Oberinspektor Stephan Derrick ist am 13. Dezember 2008 verstorben. Viereinhalb Jahre später prüft das bayerische Innenministerium nun die posthume Entziehung des ihm 1980 verliehenen Titels "Ehrenkommissar der bayerischen Polizei" wegen seiner Mitgliedschaft als Grenadier in der 14. Kompanie des SS Panzergrenadierregimentes 1, die Teil der "Leibstandarte Adolf Hitler" war. Das Regiment des damals 19-jährigen Tappert hatte sich neben anderen SS-Regimentern vor 70 Jahren an Kriegsverbrechen anläßlich der zweiten Eroberung von Charkow in der Ukraine im März 1943 beteiligt. Welche Qualität die Position Tapperts in der SS im untersten Rang eines Grenadiers hatte, ist unklar. Nach Bekanntwerden dieser Umstände hat der niederländische Fernsehsender Max die in 102 Ländern ausgestrahlte und meistverkaufte deutsche Serie der Fernsehgeschichte abgesetzt.