Montag, 30. Juni 2014

Das Mitsingen der Nationalhymne durch die Nationalmannschaft

Zu jeder Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft im Fußball wird die Diskussion eröffnet, ob die Spieler der Nationalmannschaft die Nationalhymne mitsingen müssten. Genauer: Ob es eine Pflicht zum Mitsingen geben sollte und welche Gründe dafür sprechen würden. Denn dass es diese Pflicht derzeit nicht gibt, darüber besteht Einigkeit. Ob es derartige Diskussionen auch anlässlich von Meisterschaften anderer Sportarten gibt, weiss ich nicht. Fußball ist jedenfalls die populärste Sportart, die alle sozialen Schichten in Deutschland berührt und wichtige Fußballturniere sind daher jedenfalls ein Anlaß für einschlägige Meinungsäußerungen.

Zunächst einmal sollte klar sein, was als Nationalhymne gilt. Es ist die dritte Strophe des folgenden von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 gedichteten Deutschlandlieds zu einer Melodie aus dem Lied "Gott erhalte Franz, den Kaiser", welches Joseph Haydn zu Ehren des römisch-deutschen Kaisers Franz II. um 1796 komponierte:

Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt, 
wenn es stets zu Schutz und Trutze 
brüderlich zusammen hält. 
Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt. 
Deutschland, Deutschland über alles, 
über alles in der Welt.

Deutsche Frauen, deutsche Treue, 
deutscher Wein und deutscher Sang, 
sollen in der Welt behalten ihren alten 
schönen Klang. 
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes 
Leben lang. 
Deutsche Frauen, deutsche Treue, 
deutscher Wein und deutscher Sang.

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland, 
danach laßt uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand. 
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand. 
Blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe deutsches Vaterland!

Anders als die Bundesflagge, die in Artikel 22 Grundgesetz ausdrücklich auf schwarz-rot-gold festgeschrieben wurde, ist die Nationalhymne nicht in der Verfassung geregelt. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker schrieb dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl in einem Brief vom 19. August 1991, daß die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn die Nationalhymne für das deutsche Volk sei und dieser stimmte dem mit Schreiben vom 23. August 1991 im Namen der Bundesregierung zu.   

Der ganz im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes des Artikel 3 unseres Grundgesetzes aufgewachsene Bundesbürger, der seine Mami genauso lieb hat wie seinen Papi und sein Schwesterchen schon immer ganz besonders beschützt hat, musste beim Schmettern der Nationalhymne stets gegen sein schlechtes Gewissen ansingen, wenn in der Nationahymne nur vom Vaterland und brüderlichem Streben die Rede war.

In einem Deutschland der Gleichberechtigung mit Frauenquoten, geschlechtergerechter Sprache, Gleichstellungsbeauftragten und Bundesgleichstellungsgesetz wird am gesellschaftlichen Minimalkonsens vorbei bedenkenlos ein uraltes Liedchen geträllert, das vor über 170 Jahren getextet wurde, als das bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals für ganz Deutschland eingeführte Frauenwahlrecht noch in weiter Ferne lag.   

Da wird eher die deutsche Sprache vergleichsweise anlasslos reformiert, als dass sich das bundesdeutsche Parlament mal daran macht, für eine Nationalhymne zu sorgen, welche die Entwicklung Deutschlands seit 1841 hinreichend reflektiert. Sicherlich muss man dem Ampelmännchen nicht das Ampelfrauchen zur Seite stellen, um gleichberechtigt die Kreuzung überqueren zu können und auch das Vaterland darf man ohne Rücksicht auf das weibliche Geschlecht besingen, aber nicht als Nationalhymne mit dem Anspruch einer Repräsentation des gesamten Staatsvolks.

Mit einem neuen Text hätten es auch die Jungs aus der Nationalmannschaft mit Migrationshintergrund, von denen der Pöbel ganz besonders das Mitsingen fordert, etwas leichter. Das Land ihrer Väter dürfte nämlich in der Regel nicht Deutschland sein. Mindestens bis zur Abwahl der Hymne alter Männer erübrigt sich daher die gesamte Mitsingdiskussion.

Mittwoch, 25. Juni 2014

Einbrecher lässt Facebook-Konto auf Rechner des Opfers geöffnet


Facebook-Nutzern wird oft ein zwanghaftes Verhalten und ein fortschreitender Verlust der Wahrnehmungsfähigkeit nachgesagt, was ein Einbrecher in Minnesota bestätigt haben könnte. Der facebook-süchtige Verbrecher liess sich auf einem Beutezug dazu hinreissen, sich in sein Facebook-Konto auf dem Rechner des Einbruchsopfers einzuloggen und vergass anschliessend, sich wieder abzumelden. Als der Wohnungsbesitzer nach Hause kam, stellte er nicht nur das Fehlen einiger Wertsachen fest, sondern stiess auch auf das noch geöffnete Facebook-Konto unter dem Klarnamen des Täters - versehen mit zahlreichen persönlichen Fotos.

Noch am gleichen Tag erkannte das Opfer den Täter an Hand der Fotos auf der Strasse mit seiner Uhr. Die herbeigerufene Polizei fand ausserdem noch einen mp3-player und die Autoschlüssel bei dem Einbrecher, der sich nun einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Haft und USD 20.000,- Geldstrafe ausgesetzt sieht. Führende Sicherheitsexperten empfehlen deshalb, Facebook-Konten nicht unter dem Klarnamen zu führen, keine persönlichen Fotos hochzuladen und das Konto nach Nutzung wenigstens zu schliessen. Oder während der Ausfühung von Straftaten ganz auf die Facebook-Nutzung zu verzichten.

Montag, 23. Juni 2014

Fachanwaltsrobe

Seit ich klein bin, mag ich Superhelden. Leider hat es bei mir nur zum Fachanwalt für IT-Recht gereicht und den ersten Jahrgängen von Superman, Hit-Comics und Perry Rhodan im Bild. Nun aber bietet mir die Firma Wasmer einen Ausweg aus dieser persönlichen Misere mit dem Angebot einer speziellen Fachanwaltsrobe.

Einem echten Comicfan reicht die Wasmer-Robe mit dem schlappen Aufnäher im Stile einer Spielführerbinde natürlich nicht aus und so habe ich mich entschlossen, mein verfehltes Lebensziel wenigstens zum Teil durch die purpurrote Fachanwaltsrobe Modell "IT-Recht" mit blauer Blog-Bordüre (ab 1.000.000 Leser) und goldener Filesharingmedaille am Band (mehr als 100 gerichtliche Verfahren) zu kompensieren.

Da die die Gestaltungsvorschriften der Anordnung über die Amtstracht im Geschäftsbereich des niedersächsischen Justizministeriums Anwaltsroben nicht betrifft und auch § 20 BORA keine Gestaltungsvorschriften für die Robe von einem Rechtsanwalt kennt, werde ich die Gerichte der Republik in Zukunft mit meiner Superheldenrobe bereisen - immer bewaffnet mit vorformulierten Befangenheitsanträgen und Beschwerdevordrucken für die Rechtsanwaltskammer. Wehe, einer wagt es, im Gericht über mich zu lachen.  

Freitag, 20. Juni 2014

Lynchjustiz

Ein aktueller Fall von Selbstjustiz schafft es in Deutschland spielend auf die Titelseiten der Medien und löst eine breite Resonanz aus. Nach einer Vergewaltigung wurde der mit Haftbefehl gesuchte mutmaßliche Täter von vier dem Opfer nahe stehenden Männern gestellt und tödlich verletzt.

In Deutschland ist das Vertrauen in die Justiz grundsätzlich noch intakt, so dass ein solcher Fall die Ausnahme ist und daher von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt wird. Im Verhältnis zur Anzahl der Delikte ist Selbstjustiz in Deutschland ein sehr seltenes Phänomen.

In Ländern in denen der Justizapparat als nachlässig und ineffizient gilt, ist Lynchjustiz ein nicht ungewöhnliches Geschehen, das in der Bevölkerung auf wenig Aufmerksamkeit einerseits und durchaus auf Akzeptanz andererseits stößt, wovon man sich mittels fortgeschrittener Kommunikationstechnik leicht überzeugen kann.

Um das staatliche Gewaltmonopol hierzulande zu sichern, bedarf es daher nicht nur einer stringenten Aufarbeitung jedes Falls, in welchem der Justiz die Bestrafung mutmaßlicher Täter aus den Händen genommen wurde, sondern auch einer Organisation der Strafverfolgungsbehörden, die Rechtssicherheit und Effizenz verspricht. Weshalb der mutmaßliche Vergewaltiger trotz eines Haftbefehls nicht in staatliches Gewahrsam genommen werden konnte, sondern in die Hände der Täter fiel, wird daher noch genau untersucht werden müssen.      

Mittwoch, 18. Juni 2014

Vorblogperlen: Gelegenheitsprostituierte mit verhaltensgestörtem Sohn


In einer Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht Fulda zwischen Vermieter und Mieterin gab es einen erbitterten Streit, mit dem sich am Ende sogar die Rechtsanwaltskammer Celle beschäftigen musste. Die Mieterin beschwerte sich darüber, dass sie als Gelegenheitsprostituierte mit verhaltensgestörtem Sohn dargestellt wurde. Angeblich gab es vielfältige Schikanen des Vermieters und daraus resultierende Gesundheitsbeeinträchtigungen für sie und ihren Sohn. Derartigen Vorwürfen musste natürlich entgegengetreten werden, was widerum zu einer Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer führte. Aus meiner Sicht war der folgende Vortrag notwendig und durchaus sachlich:

"Sofern Depressionen, Angstzustände, Unruhezustände und Schlafstörungen bei der Klägerin und ihrem Sohn vorliegen - was bestritten wird - mag dies daran liegen, daß der sittenwidrige Lebenswandel der Klägerin sie selbst und vor allem die Entwicklung ihres Sohnes in den letzten Jahren massiv beeinträchtigt hat. Die Klägerin hat sich in den vergangenen Jahren durch ihre auffälligen Verhaltensweisen dem dringenden Verdacht der Prostitution ausgesetzt. Bereits vor dem Kauf des Hauses durch den Beklagten im Jahre 1998 war der ehemaligen Eigentümerin und dem Nachbarn offensichtlich, daß die Klägerin regen und regelmäßigen Männerbesuch empfing und nach Ankunft der Besucher der damals gerade schulpflichtige Sohn auf die Straße geschickt wurde und die Rollläden heruntergelassen wurden.

Dieser Verdacht der Aufbesserung der Haushaltskasse seiner alleinerziehenden Mutter durch den entgeltlichen und regelmäßigen Beischlaf mit fremden Männern hat eine massive Entwicklungsstörung beim ohne Vater aufwachsenden Zeugen ausgelöst, die sich in Depressionen, Angstzuständen, Unruhezuständen und Schlafstörungen manifestiert haben mag, auch weil das nachweisbare Fehlverhalten seiner Mutter - der Klägerin - über Jahre fortgesetzt wurde. Dass sich die Klägerin hinter ihrer biederen Fassade tatsächlich der Prostitution in ihrer Wohnung im Hause des Beklagten hingegeben hat, läßt sich durch zwei Freier leicht belegen, welche die Dienste der Klägerin in der bürgerlichen Behaglichkeit ihrer scheinbar heilen Welt besonders genossen haben."

Die Rechtsanwaltskammer schloss sich meiner Auffassung an, da ich die Informationen von meinem Mandanten erhalten hatte. Insoweit hätte ich keine eigene Bewertung abgegeben, sondern nur einen mir übermittelten Sachverhalt wiedergegeben. Auch weil dessen Wahrheitsgehalt nicht von der Rechtsanwaltskammer durch Vernehmung der angebotenen Zeugen überprüft werden konnte, wurden in dem gegen mich gerichteten Verfahren keine berufsrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Sähe man sich als Rechtsanwalt in derartigen Fällen berufsrechtlichen Sanktionen ausgesetzt, wäre eine effektive Vertretung der Mandanteninteressen auch nicht möglich.

Freitag, 13. Juni 2014

Alles ist Jura: Elfmeter für Brasilien


Der Jurist weiss es immer und überall besser. Daher von dieser Seite aus aktuellem Anlass eine kleine Regelkunde:

Regel 12 – Fouls und unsportliches Betragen

Direkter Freistoss

Ein Spieler verursacht einen direkten Freistoss für das gegnerische Team, wenn er eines der nachfolgend aufgeführten sieben Vergehen nach Einschätzung des Schiedsrichters fahrlässig, rücksichtslos oder mit übermässiger Härte begeht:
  • einen Gegner tritt oder versucht, ihn zu treten,
  • einem Gegner das Bein stellt oder es versucht,
  • einen Gegner anspringt,
  • einen Gegner rempelt,
  • einen Gegner schlägt oder versucht, ihn zu schlagen,
  • einen Gegner stösst,
  • einen Gegner angreift.

    Dem gegnerischen Team wird ebenfalls ein direkter Freistoss zugesprochen, wenn ein Spieler eines der nachfolgenden drei Vergehen begeht:
  • einen Gegner hält,
  • einen Gegner anspuckt,
  • den Ball absichtlich mit der Hand spielt (gilt nicht für den Torwart im eigenen Strafraum).

    Der direkte Freistoss wird an der Stelle ausgeführt, an der sich das Vergehen ereignete (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung).
Strafstoss

Begeht ein Spieler eines der genannten zehn Vergehen im eigenen Strafraum, ist dies durch einen Strafstoss zu ahnden, vorausgesetzt, der Ball ist im Spiel. Dabei ist unerheblich, wo sich der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens befindet.

Die massgeblichen Regeln habe ich unterstrichen, die der Schiedsrichterentscheidung zu Grunde liegende Tatsache kann man dem obigen Video entnehmen.

Nur weil Halten oftmals nicht gepfiffen wird, läßt sich daraus kein Anspruch ableiten, dass Halten nie zu ahnden ist. Daher: klarer Elfmeter!

Dienstag, 10. Juni 2014

Liebesschlossterror

Wer sich dem digitalen Exhibitionismus auf Facebook aussetzt, hat selbst Schuld. Niemand wird gezwungen, sich dem sozialen Netzwerk anzuschliessen, um von den banalen Ereignissen seiner virtuellen Freunde bedrängt zu werden und deren Beziehungsstatus zur Kenntnis zu nehmen. Leider hat der digitale Exhibitionismus ein physisches Vorbild in der Unsitte, der Welt die persönliche Liebesbeziehung mittels eines sogenannten Liebesschlosses aufzudrängen. Keiner will es wissen, aber alle müssen es sehen. Zugegeben, nicht alle, aber all´ diejenigen, die ahnungslos eine Brücke passieren oder an einem Geländer vorbeigehen und sich damit einhergehend dem optischen Terror der Liebenden ausgesetzt sehen, die ihre Gefühle nicht für sich behalten können und glauben, jeden Passanten mit einem Liebesschloss belästigen zu dürfen, auf dem ihre Namen eingraviert sind. Insbesondere historische Perspektiven werden von Liebesschlössern versaubeutelt und die unter den Brücken liegenden Gewässer von den Schlüsseln der metallischen Datenträger verschmutzt.

Mittlerweile müssen sich auch angehende Juristen mit dem Liebesschloss herumplagen, da sich das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 10.08.2012, Az. 526 Ds 395/12, offensichtlich zu Ausbildungszwwecken nutzen läßt. Ein vorbestrafter Drogenkonsument kam auf die Idee, die Welt von der Last der Schlösser mittels eines Bolzenschneiders zu befreien. Allerdings verpasste der Delinquent die einmalige Möglichkeit, als Held der Belästigten in die Geschichte einzugehen, weil er nur auf Eigennutz bedacht das leichter durchzuschneidende Brückengeländer beschädigte und die auf diese Weise entfernten Liebesschlösser zum Altmetallhändler brachte.

Wer darauf hofft, die Welt von der Last der Liebesschlösser ohne strafrechtliche Verurteilung befreien zu können, sollte tunlichst die Schlösser selbst durchkneifen und in der Hoffnung auf spätere Vollendung der Befreiung durch unbeteiligte Dritte hängen lassen. Damit sollte der Diebstahlsvorwurf mangels Zueignungsabsicht entfallen und auf den Mangel des für die Verfolgung einer Sachbeschädigung notwendigen Strafantrags darf gehofft werden, denn nur der durch die Tat Verletzte kann den Antrag stellen. Da deutsche Strafverfolgungsbehörden allerdings chronisch unausgelastet sind, droht auch dem vorsichtigsten mit Bolzenschneider bewehrten Liebesschlossgegner durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen. Dass der am vergangenen Wochenende unter der Last der Liebesschlösser erfolgte Zusammenbruch des Geländers des Pont des Arts in Paris ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei der Entfernung von Liebesschlössern in Deutschland entfallen läßt, dürfte nur eine trügerische Hoffnung sein.

       

Dienstag, 3. Juni 2014

Examensbetrug mit System - ein alter Hut

Gastbeitrag von 'the knight'    Worüber regt Ihr Euch eigentlich so auf? Schon in den 90er Jahren zu meinen Studienzeiten war dieses System gang und gäbe. Wer wissen wollte, wie es lief, erfuhr dies binnen weniger Tage. Dann ging man zu einer bekannten Person, die Examenshausarbeit lieferte man als Kopie ab und bekam binnen 3-4 Tagen die Lösungsskizze. Das kostete 4.000 DM und für jeden Punkt über 4 Punkte 1.000 DM extra.

Einige unserer Bonzenkinder spachen ganz offen: "Ja, ich bin reich und wäre dumm, diesen Vorteil nicht zu nutzen." Absolut skrupellos. Da man äußerst vornotenorientiert ist, reichte eine zweistellige Hausarbeit zumindest zum Bestehen. Meist mit "befriedigend". Vielfach läuft das doch so: Die Person hat die und die Note, an der kann man nicht vorbei. Außerdem werden die Noten und Punkte nach der Gaußschen Normalverteilung vergeben. Dabei liegt der Zenit der Kurve bei 5 Punkten. Wer also durch Betrug 7, 11 oder 14 Punkte in der Hausarbeit macht, verschiebt andere nach links.

Und von Prüfern weiß ich, dass sie dann, wenn die Hausarbeit ein Ausreißer nach oben war und die Klausuren so lala, haben die der Person ein wenig auf den Zahn gefühlt und merken lassen: "Wir wissen Bescheid"; das war´s dann aber auch. Oder Sie merkten: Der kennt einen Teil der Fragen, dann konnten sie die Note "vollbefriedigend" eventuell verhindern, ein oberes "befriedigend" hatte die Person aber dennoch - und einige nach links verschoben. Für den öffentlichen Sektor, Versicherung etc. reicht das allemal. "Man" weiß seit den 80er Jahren, was da läuft, praktiziert jedoch eine erfolgreiche Vogel-Strauß-Taktik: Kopf in den Sand, nix hören, nix sehen, nix sagen. Oder waren das etwa andere Tierchen? Meiner Meinung nach kann man Herrn Richter am Amtsgericht L. nicht genug danken. Er hat nachhaltig aufgeräumt mit dem blinden Zutrauen in die Noten. Das ist für immer vorbei. Keine Personalabteilung wird mehr nur nach Note einstellen. Never ever. Und das ist auch gut und richtig so.

Dass Herr L. ein Geständnis machen wird, erwarte ich sicher. Die Personen, die im Examen betrogen haben, werden keine Ruhe mehr finden. Wer mit uns in den Räumen der Justiz oder angemieteten Sälen und an all´ den anderen Orten geschrieben hatte und wie wir diesen grausamen Stress ausgehalten hat, auch die vielen, vielen, die zusammengebrochen sind (Erbrechen, Nervenzusammenbruch, Nasenbluten, wortlos gegangen, Wutanfall, Weinkrämpfe, Ohnmacht), der wird mit denen, deren Selbstbewußtsein durch gekaufte Examensbestandteile olympische Höhen ereicht hatte, keinerlei Mitleid empfinden können, wenn diese fallen. Sportliche Fairness ist hier absolut verfehlt. Dass die "bekannte Person" auch in den Klausuren "ihre Leute" gecoacht hatte, habe ich mit eigenen Augen gesehen. Bessere als ich fielen in den Klausuren durch. Ich hatte einfach stählerne Nerven. Und Glück und sehr, sehr viel gelernt!