Sie denken an Lack & Leder in Schreibstuben, sexuellen Fetischismus in Beratungszimmern oder strenge Züchtigungen im Sitzungssaal? Kostümfeste in Uniformen und Roben, Sex mit Wachtmeistern in Handschellen? Leider gibt es für derartige Praktiken am Landgericht Bückeburg nicht die geringsten Anzeichen, obwohl konservative Kulissen oft die verschrobensten Akteure beherbergen.
Unterwerfungsrituale am Landgericht Bückeburg haben trotzdem Tradition, bestenfalls jedoch mit homoerotischem Charakter. Wenn ein Landgerichtspräsident aus Bückeburg in seiner Anrede winselt "Durchlauchtigster Fürst! Gnädigst regierender Fürst und Herr!“ hat das natürlich etwas groteskes. Die Krone der Unterwürfigkeit muss man dem studierten Juristen allerdings für die Schlussformel des gleichen Schreibens überreichen: „Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht unterthänigster treugehorsamster Freiherr von Bülow, Landgerichtspräsident.“ Nun muss man dem ersten schaumburg-lippischen Landgerichtspräsidenten zu Gute halten, dass im Jahre 1894 exzessives Buckeln gegenüber herrschenden Häusern auch in der rechtsprechenden Gewalt an der Tagesordnung war.
Bis heute hat sich die Tradition des Devotismus im beschaulichen Bückeburg trotz Abschaffung des Adels jedoch erhalten, wie man dem Beschluss des Landgerichts Bückeburg vom 04.03.2015 entnehmen kann, mit dem der Vorsitzende der 1. Zivilkammer dem Größenwahn eines Nachkommens der Fürsten auch im Zeitalter unserer demokratischen Grundordnung unterwürfig huldigt. Anstatt nach Vorlage der aktuellen Auskunft des Standesamts Bückeburg das Rubrum nach § 319 ZPO antragsgemäß auf den richtigen Namen des Klägers zu berichtigen, zog der Vorsitzende Richter die Ergänzung des Rubrums um das Geburtsdatum des Klägers vor und liess das offenkundig unrichtige Rubrum mit dem falschen Nachnamen „Fürst zu Schaumburg-Lippe“ - ganz auf der Linie treugehorsamster Bückeburger Richter - bestehen. Eine wirklich kuriose Vorgehensweise des findigen Fürstenfreunds in Richterrobe. Anstatt den falschen Nachnamen durch den richtigen Nachnamen zu ersetzen einfach das Geburtsdatum zusätzlich ins Rubrum aufzunehmen.
Warum er den richtigen Nachnamen des Klägers ignoriert, ist allerdings kaum ein Rätsel. Zwar ist bekannt, dass die meisten devot veranlagten Männer gehobenen Schichten angehören, welche in ihrem Berufsalltag gewohnt sind, über Mitbürger zu bestimmen und gegenüber Untergebenen Macht auszuüben und als kompensatorischen Schuldreflex gern die Position des Erniedrigten einnehmen. Im vorliegenden Fall dürfte jedoch entscheidend sein, dass ein Vorsitzender Richter am Landgericht Bückeburg mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln des Prozessrechts dabei mitwirken möchte, die Illusion eines fürstlichen Hauses in Schaumburg-Lippe aufrechtzuerhalten und Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe bei seinem Bestreben, auch in einer parlamentarischen Demokratie als Fürst zu erscheinen, behilflich sein will.
Es scheint, dass eine langfristige Strategie streng konservativer Kräfte immer mehr um sich greift und längst auch vor Gerichten nicht mehr halt macht. Aus meiner Sicht war es vom Vorsitzenden Richter allerdings taktisch unklug, sich die Maske der Unbefangenheit durch einen schlichten Rubrumsberichtigungsantrag vom Gesicht reißen zu lassen und die Fratze der Parteilichkeit zu offenbaren. Geräuschlose Parteinahme geht anders. Es darf daher spekuliert werden, mit welch fadenscheinigen Argumenten der Befangenheitsantrag gegen den fürstentreuen Vorsitzenden von einem anderen Richter des gleichen Gerichts zurückgewiesen werden wird. Man will sich ja in Bückeburg am Mittagstisch zukünftig noch in die Augen sehen können. Mahlzeit!
Montag, 30. März 2015
Mittwoch, 25. März 2015
Fälsche Deine Promotion
Nun hat es auch der ehemalige FDP-Mann Georgios „Jorgo“ Chatzimarkakis geschafft, sich in der deutschen Rechtsprechung mit dem rechtskräftigen Entzug seiner Doktorwürde ein dauerhaftes Denkmal für Charakterschwäche zu setzen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 24. März 2015 zum Aktenzeichen: 19 A 1111/12 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 6 K 621/11 abgelehnt. Das Urteil im kölner Verfahren ist damit rechtskräftig, in welchem sich Chatzimarkakis gegen die Entziehung seines Doktorgrades gewehrt hat.
Ihm war im Jahre 2000 von der beklagten Hochschule, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der Grad eines Dr. phil. für seine Dissertation mit dem Titel "Informationeller Globalismus. Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des elektronischen Geschäftsverkehrs" mit "cum laude" verliehen worden. Nachdem auf der Internet-Plattform "Vroni-Plag" Plagiatsvorwürfe bezüglich seiner Dissertation erhoben worden waren, bat der Kläger die Beklagte im Mai 2011 um eine Überprüfung, die schließlich im Oktober 2011 zur Entziehuzng des Doktorgrads führte. Die dagegen gerichtet Klage wies das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 22. März 2012 ab.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil scheiterte, weil Chatzimarkakis von Beginn an eingeräumt habe, einen erheblichen Teil der umfangreichen wörtlichen Textübernahmen – teils einschließlich der darin enthaltenen Fußnoten – lediglich durch Fußnoten gekennzeichnet zu haben. Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts zum Vorsatz seien nicht zu beanstanden. Für eine Täuschungsabsicht spreche auch der Umstand, dass nur eine geringer Teil seiner Fremdtextübernahmen durch An- und Abführungszeichen oder kursive Schreibweise als solche gekennzeichnet wurden, der überwiegende Teil jedoch nicht. Dies lasse darauf schließen, dass Chatzimarkakis den Umfang der wörtlichen Übernahmen habe verschleiern wollen.
Leider ist Posten des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl als Ruheposten schon besetzt und auch an der Seite des bekanntesten Plagiators Deutschlands, Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg scheint derzeit kein Ruheraum zu sein. Auch in den Landesparlamentten werden Schummler immer weniger geduldet. Irgendein gut dotierter Posten wird sich in der Welt der konservativen Mogelbuben schon finden lassen.
Ihm war im Jahre 2000 von der beklagten Hochschule, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der Grad eines Dr. phil. für seine Dissertation mit dem Titel "Informationeller Globalismus. Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des elektronischen Geschäftsverkehrs" mit "cum laude" verliehen worden. Nachdem auf der Internet-Plattform "Vroni-Plag" Plagiatsvorwürfe bezüglich seiner Dissertation erhoben worden waren, bat der Kläger die Beklagte im Mai 2011 um eine Überprüfung, die schließlich im Oktober 2011 zur Entziehuzng des Doktorgrads führte. Die dagegen gerichtet Klage wies das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 22. März 2012 ab.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil scheiterte, weil Chatzimarkakis von Beginn an eingeräumt habe, einen erheblichen Teil der umfangreichen wörtlichen Textübernahmen – teils einschließlich der darin enthaltenen Fußnoten – lediglich durch Fußnoten gekennzeichnet zu haben. Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts zum Vorsatz seien nicht zu beanstanden. Für eine Täuschungsabsicht spreche auch der Umstand, dass nur eine geringer Teil seiner Fremdtextübernahmen durch An- und Abführungszeichen oder kursive Schreibweise als solche gekennzeichnet wurden, der überwiegende Teil jedoch nicht. Dies lasse darauf schließen, dass Chatzimarkakis den Umfang der wörtlichen Übernahmen habe verschleiern wollen.
Leider ist Posten des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl als Ruheposten schon besetzt und auch an der Seite des bekanntesten Plagiators Deutschlands, Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg scheint derzeit kein Ruheraum zu sein. Auch in den Landesparlamentten werden Schummler immer weniger geduldet. Irgendein gut dotierter Posten wird sich in der Welt der konservativen Mogelbuben schon finden lassen.
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Dienstag, 24. März 2015
Fachanwalt für Verzögerungsrecht
"Viel schwerer wiegt aber, daß der Unterfertigte seiner 93-jährigen demenzkranken Großmutter einen dingend notwendigem Besuch versprochen hat. Die Umkehr wäre für sie, die mittlerweile verwitwet alleine in der Schweiz lebt nicht tragbar. Ein anderer Besuchstermin ist in naher Zukunft wegen Taufe meiner Tochter und Hochzeiten nicht denkbar. Auch wurde für den. Freitag Abend ein Termin mit dem Verwalter der Vermögensachen meiner Großmutter vereinbart."
Natürlich hat der Kollege Einspruch eingelegt, diesen nicht fristgerecht begründet, es aber geschafft, den darauf folgenden Termin wegen Krankheit erneut verlegen zu lassen. Bei der neuen Terminsladung hat das Gericht nun darauf hingewiesen, dass eine abermalige Verlegung grundsätzlich nicht in Betracht käme. Nun ist immer noch keine Begründung für den Einspruch eingegangen und damit sind vier Schriftsätze von uns unbeantwortet geblieben. Ich bin gespannt, was dem Kollegen für den kommenden Freitag einfällt, Wenn er es erneut schafft, den Termin zu verschieben, verkünde ich nur noch seinen Verlegungserfolg und lasse ihn in meinem Blog zukünftig in Ruhe. Versprochen.
Samstag, 7. März 2015
Hannover 96 gegen Bayern München
Wenn es schon im Stadion nicht läuft, sollte wenigstens außerhalb der Arena für Stimmung unter den Fans gesorgt werden. Deshalb wurden wohl auch gegen Inhaber von Karten für das Spiel Hannover 96 gegen Bayern München Abmahnungen durch die Anwaltskanzlei Becker & Haumann aus Dortmund gegen Fans ausgesprochen, die ihre Tickets auf ebay angeboten haben.
Vor dem schweren Spiel gegen die Bayern hat es aber auch andere Post gegeben, allerdings von der Klubführung selbst. In einem offenen Brief von Hannover 96 an seine Fans heißt es dort: "Wir haben verstanden!" An dieser Behauptung bestehen Zweifel, insbesondere von Leuten, die in letzter Zeit durch die Rechtsanwaltskanzlei Becker & Haumann abgemahnt wurden. Sie hätten sich statt einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt vielmehr folgendes Schreiben von Hannover 96 gewünscht:
Liebe Fans und Freunde von Hannover 96,
wir haben verstanden!
Wir haben uns durch Abmahnungen an private ebay-Verkäufer ein Stück weit vom Wesentlichen abbringen lassen. Von unserem Weg, von unseren Zielen, von unserer Leidenschaft.
Und auch das ist eben so: Wir haben die Situation, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat und die ganz sicher niemand so haben wollte, unterschätzt und uns vom Recht des Stärkeren treiben lassen. Wir als Klub hätten uns eher zu Wort melden müssen - und nicht durch Abmahnungen von Rechtsanwälten. Ohne Wenn und Aber. Aus purer Überzeugung haben wir strafbewehrte Unterlassungserklärungen verlangen lassen. So geht es nicht weiter.
Es sollte nicht mehr um Abmahnungen aus der Vergangenheit gehen. Auch nicht um die Honorarinteressen einzelner Anwälte. Wir alle sollten einmal tief Luft holen und uns überlegen, worum es geht: Um das Gefühl der Fans. Um Arbeitnehmer, die Bundesligakarten kaufen um einen Klub zu sehen, der kurz vor der Insolvenz gestanden hat und dann von der Regionalliga bis in die Bundesliga aufgestiegen ist. Um Familien, um Gruppen, um Einzelne, um Freundeskreise, die Karten kaufen und diese manchmal auch ohne Unrechtsbewusstsein mit geringem Gewinn oder auch mit Verlust verkaufen. Auch sie wollen sich nach mehr als zehn Jahren in Zukunft auf das Wochenende und Hannover 96 in der 1. Bundesliga freuen und sich nicht während der Woche mit Anwaltsschreiben auseinandersetzen.
Wir sind nicht blauäugig. Klar, die Stimmung wird sich nicht kurzfristig ändern, nur weil wir das Abmahnen von Fans durch Anwälte sein lassen - aber es geht um mehr als das. Wir sind sicher, dass dieser Klub, diese Stadt und diese Mannschaft so viel wert sind, dass auch private Ticketverkäufe über ebay die Stimmung der Fans in der HDI Arena nicht trüben können. Denn was sind schon einige private Ticketverkäufe im Gegensatz zum gewerblichen Tickethandel?
Von Abmahnungen gegen unsere Anhänger werden wir in Zukunft absehen und diese wieder unterstützen. Hand drauf! Zudem freuen wir uns tatsächlich auf das Spiel gegen Bayern München. Wir wissen auch, dass viele unserer Fans in Sorge sind, was das Ergebnis am Samstag angeht - aber es gibt wirklich Schlimmeres, als sich mit dem besten Verein der Welt vor ausverkauftem Haus in einem Punktspiel messen zu dürfen.
Viele Traditionsvereine die in der Bundesliga spielen, mahnen private Ticketverkäufe ab, obwohl die Sicherheit in den Stadien durch solche Verkäufe gar nicht berührt wird. Viele würden gerne mit uns tauschen und in Zukunft nicht die eigenen Fans abmahnen. Denn wir sind in Zukunft nicht mehr dabei. Und wir werden uns in Zukunft gegen den gewerblichen Tickethandel stellen. Niemals allein. Wir gehen Hand in Hand!
Los jetzt - packen wir es alle gemeinsam an!
Vor dem schweren Spiel gegen die Bayern hat es aber auch andere Post gegeben, allerdings von der Klubführung selbst. In einem offenen Brief von Hannover 96 an seine Fans heißt es dort: "Wir haben verstanden!" An dieser Behauptung bestehen Zweifel, insbesondere von Leuten, die in letzter Zeit durch die Rechtsanwaltskanzlei Becker & Haumann abgemahnt wurden. Sie hätten sich statt einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt vielmehr folgendes Schreiben von Hannover 96 gewünscht:
Liebe Fans und Freunde von Hannover 96,
wir haben verstanden!
Wir haben uns durch Abmahnungen an private ebay-Verkäufer ein Stück weit vom Wesentlichen abbringen lassen. Von unserem Weg, von unseren Zielen, von unserer Leidenschaft.
Und auch das ist eben so: Wir haben die Situation, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat und die ganz sicher niemand so haben wollte, unterschätzt und uns vom Recht des Stärkeren treiben lassen. Wir als Klub hätten uns eher zu Wort melden müssen - und nicht durch Abmahnungen von Rechtsanwälten. Ohne Wenn und Aber. Aus purer Überzeugung haben wir strafbewehrte Unterlassungserklärungen verlangen lassen. So geht es nicht weiter.
Es sollte nicht mehr um Abmahnungen aus der Vergangenheit gehen. Auch nicht um die Honorarinteressen einzelner Anwälte. Wir alle sollten einmal tief Luft holen und uns überlegen, worum es geht: Um das Gefühl der Fans. Um Arbeitnehmer, die Bundesligakarten kaufen um einen Klub zu sehen, der kurz vor der Insolvenz gestanden hat und dann von der Regionalliga bis in die Bundesliga aufgestiegen ist. Um Familien, um Gruppen, um Einzelne, um Freundeskreise, die Karten kaufen und diese manchmal auch ohne Unrechtsbewusstsein mit geringem Gewinn oder auch mit Verlust verkaufen. Auch sie wollen sich nach mehr als zehn Jahren in Zukunft auf das Wochenende und Hannover 96 in der 1. Bundesliga freuen und sich nicht während der Woche mit Anwaltsschreiben auseinandersetzen.
Wir sind nicht blauäugig. Klar, die Stimmung wird sich nicht kurzfristig ändern, nur weil wir das Abmahnen von Fans durch Anwälte sein lassen - aber es geht um mehr als das. Wir sind sicher, dass dieser Klub, diese Stadt und diese Mannschaft so viel wert sind, dass auch private Ticketverkäufe über ebay die Stimmung der Fans in der HDI Arena nicht trüben können. Denn was sind schon einige private Ticketverkäufe im Gegensatz zum gewerblichen Tickethandel?
Von Abmahnungen gegen unsere Anhänger werden wir in Zukunft absehen und diese wieder unterstützen. Hand drauf! Zudem freuen wir uns tatsächlich auf das Spiel gegen Bayern München. Wir wissen auch, dass viele unserer Fans in Sorge sind, was das Ergebnis am Samstag angeht - aber es gibt wirklich Schlimmeres, als sich mit dem besten Verein der Welt vor ausverkauftem Haus in einem Punktspiel messen zu dürfen.
Viele Traditionsvereine die in der Bundesliga spielen, mahnen private Ticketverkäufe ab, obwohl die Sicherheit in den Stadien durch solche Verkäufe gar nicht berührt wird. Viele würden gerne mit uns tauschen und in Zukunft nicht die eigenen Fans abmahnen. Denn wir sind in Zukunft nicht mehr dabei. Und wir werden uns in Zukunft gegen den gewerblichen Tickethandel stellen. Niemals allein. Wir gehen Hand in Hand!
Los jetzt - packen wir es alle gemeinsam an!
Donnerstag, 5. März 2015
Landgericht Bückeburg - Fürstentreu!
Wir befinden uns im Jahre 2015 nach Christi. Ganz Niedersachsen wird von Demokraten geführt. Ganz Niedersachsen? Nein! Ein von unbeugsamen Vasallen bevölkerter Landstrich hört nicht auf, der bürgerlich-demokratischen Freiheitsbewegung Widerstand zu leisten. Zentrum der politischen Restauration ist die Residenzstadt Bückeburg mit dem fürstlichen Landgericht, das die juristischen Geschicke Schaumburg-Lippes leitet. Ein fürstentreues Volk, vom Schutzmann bis zum Richter.
Und einer dieser Richter schreibt allen Ernstes: „Nicht dem Kläger ist in diesem Verfahren nach der Zivilprozessordnung die Befugnis zur Führung des Namensbestandteiles Fürst abzuerkennen, sondern dem Beklagten in diesem Verfahren sein darauf gerichtetes Begehren.“
Anlass für das offene Bekenntnis eines niedersächsischen Richters zu vorkonstitutionellen Herrschaftsverhältnissen ist ein Rechtsstreit, den ich als Beklagter vor dem Landgericht Bückeburg gegen Herrn Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe führe. Weil dieser sich gegenüber dem Landgericht Bückeburg als Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe ausgab und im Rubrum eines Beschlusses auch so geführt wird, beantragte ich aus meiner naiven bürgerlich-rechtlichen Perspektive eine Rubrumsberichtigung gem. § 319 ZPO auf den tatsächlichen Namen des Klägers.
Daraufhin unterstellte mir der fürstentreue Richter sogar die hoheitliche Stellung des Klägers anzuerkennen, weil ich angeblich - wie er schreibt - meine „der Kläger dürfe den Namenszusatz „Fürst“ nicht führen, sich nicht als Fürst bezeichnen, denn er sei kein Fürst, schon sein Großvater habe den Titel nicht führen dürfen. Darauf habe die Landesregierung Schaumburg Lippe mit Schreiben vom 14. April 1936 den Reichsminister des Innern hingewiesen. Der Kläger sei lediglich ein Prinz.“
Nein, werter Herr Vorsitzender. Ich meine nicht, der Kläger sei lediglich ein Prinz. Er ist weder ein Prinz noch ein Fürst und ich meine nur, der Kläger müsse mit seinem bürgerlichen Nachnamen „Prinz zu Schaumburg-Lippe“ im Rubrum geführt werden. Doch das Landgericht Bückeburg schlägt die Hacken zusammen und lehnt die Rubrumsberichtigung ab. Schloss Bückeburg ist groß, das Städtchen ist klein und bei den 9 Richtern des Landgerichts dürfte es auch recht familiär zugehen.
Eine Gerichtsposse um einen rückwärts gewandten Kläger, die vielleicht mit der Geisteshaltung „seines Völkchens“ zu erklären ist. Denn noch am 19. Januar 1975 stimmten die Schaumburg-Lipper mittels Volksentscheid für die Wiederherstellung des Landes Schaumburg-Lippe. Weil die Bundesrepublik Deutschland daraufhin mit dem "Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Art. 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes" bestimmte, dass beide Gebiete bei Niedersachsen verbleiben müssen, endete der Traum eines eigenen Landes mit Bückeburg als Hauptstadt.
Bis heute scheinen viele Zwangsniedersachsen aus der Region Bückeburg dem Fürstentum und der verpassten Separation nachzutrauen und huldigen deshalb den Nachkommen der Fürsten zu Schaumburg-Lippe - im Zweifel auch als Richter und gegen geltendes Recht.
Und einer dieser Richter schreibt allen Ernstes: „Nicht dem Kläger ist in diesem Verfahren nach der Zivilprozessordnung die Befugnis zur Führung des Namensbestandteiles Fürst abzuerkennen, sondern dem Beklagten in diesem Verfahren sein darauf gerichtetes Begehren.“
Anlass für das offene Bekenntnis eines niedersächsischen Richters zu vorkonstitutionellen Herrschaftsverhältnissen ist ein Rechtsstreit, den ich als Beklagter vor dem Landgericht Bückeburg gegen Herrn Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe führe. Weil dieser sich gegenüber dem Landgericht Bückeburg als Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe ausgab und im Rubrum eines Beschlusses auch so geführt wird, beantragte ich aus meiner naiven bürgerlich-rechtlichen Perspektive eine Rubrumsberichtigung gem. § 319 ZPO auf den tatsächlichen Namen des Klägers.
Daraufhin unterstellte mir der fürstentreue Richter sogar die hoheitliche Stellung des Klägers anzuerkennen, weil ich angeblich - wie er schreibt - meine „der Kläger dürfe den Namenszusatz „Fürst“ nicht führen, sich nicht als Fürst bezeichnen, denn er sei kein Fürst, schon sein Großvater habe den Titel nicht führen dürfen. Darauf habe die Landesregierung Schaumburg Lippe mit Schreiben vom 14. April 1936 den Reichsminister des Innern hingewiesen. Der Kläger sei lediglich ein Prinz.“
Nein, werter Herr Vorsitzender. Ich meine nicht, der Kläger sei lediglich ein Prinz. Er ist weder ein Prinz noch ein Fürst und ich meine nur, der Kläger müsse mit seinem bürgerlichen Nachnamen „Prinz zu Schaumburg-Lippe“ im Rubrum geführt werden. Doch das Landgericht Bückeburg schlägt die Hacken zusammen und lehnt die Rubrumsberichtigung ab. Schloss Bückeburg ist groß, das Städtchen ist klein und bei den 9 Richtern des Landgerichts dürfte es auch recht familiär zugehen.
Eine Gerichtsposse um einen rückwärts gewandten Kläger, die vielleicht mit der Geisteshaltung „seines Völkchens“ zu erklären ist. Denn noch am 19. Januar 1975 stimmten die Schaumburg-Lipper mittels Volksentscheid für die Wiederherstellung des Landes Schaumburg-Lippe. Weil die Bundesrepublik Deutschland daraufhin mit dem "Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Art. 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes" bestimmte, dass beide Gebiete bei Niedersachsen verbleiben müssen, endete der Traum eines eigenen Landes mit Bückeburg als Hauptstadt.
Bis heute scheinen viele Zwangsniedersachsen aus der Region Bückeburg dem Fürstentum und der verpassten Separation nachzutrauen und huldigen deshalb den Nachkommen der Fürsten zu Schaumburg-Lippe - im Zweifel auch als Richter und gegen geltendes Recht.
Dienstag, 3. März 2015
5000 Euro Geldauflage will der Kinderschutzbund nicht haben
"In der Sache ist schon gestern von uns kritisiert worden, dass mit der Einstellung des Verfahrens ein fatales Signal gesendet worden ist, als sei mit 5.000,- € ein „Freikauf“ möglich.Auch aufgrund persönlich und öffentlich an uns herangetragener Resonanz hat der Vorstand des Niedersächsischen Kinderschutzbundes nach reiflicher Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen zu können. Wenngleich für unsere Arbeit Spenden und Bußgelder eine überaus wichtige Quelle sind, haben wir das Landgericht Verden gebeten, einen anderen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen."
Auf ein Interview in der ZEIT, in welchem es um die Position des gemeinnützigen Vereins in Bezug auf die Annahme des Geldes ging, hatten zahlreiche Facebook-Nutzer ihre Kommentare auf der Facebook-Seite des Vereins eingestellt und eigene Spenden für den Fall der Nichtannahme in Aussicht gestellt. Die Kommentare reichten von "Bitte nehmen Sie das Geld nicht an." bis "Machen Sie sich nicht zum Teil dieses "Deals". Es ist "schmutziges " Geld. Sage schon mal 50 € für diesen Fall von mir zu."
Montag, 2. März 2015
"5000 Euro Geldstrafe muss er zahlen"
schreibt Julia Jüttner im SPIEGEL über Sebastian Edathy und springt dabei lässig in die Fußstapfen von Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, die immer mal wieder bewiesen hat, dass ein Studium der Geschichte, Politikwissenschaft oder Germanistik eine Juristenausbildung nicht ersetzen kann.
Allerdings hat Friedrichsen für die Veröffentlichung gekonnt verpackten Unwissens sogar den Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins erhalten, was natürlich ein Ansporn für die anhaltende Verbreitung von Halbwissen durch Nachwuchsreporter sein könnte. Es handelte sich tatsächlich um eine Auflage nach § 153a StPO, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.
Recht hat Julia allerdings mit der Deutung, dass gegen Edathy schon vor dem Prozess eine Strafe verhängt wurde, die nicht im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Dieser öffentliche Bann ist wohl auch Indiskretionen geschuldet aber zu allererst Edathy´s vormaliger Stellung als Volksvertreter im Deutschen Bundestag, dem seinerzeitigen Vorsitz des Innenausschusses, der ehemaligen Mitgliedschaft im Rechtsausschuss und der Leitung des Untersuchungsausschusses zur terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund".
Eine herausragende Stellung in der Öffentlichkeit rechtfertigt natürlich keinen Rechtsbruch zu Lasten prominenter Personen, erklärt aber das Motiv für derartige Vorgehensweisen. Ohne die Prominenz eines Angeklagten machen weder eine flächendeckende Berichterstattung noch unzulässige Veröffentlichungen Sinn. Die Höhe der gesellschaftlichen Stellung bedingt wie so oft auch die Fallhöhe bei Fehltritten von Personen, die im Rampenlicht stehen. Der unbekannte Sexualstraftäter zahlt seine Auflagen daher in der Regel unbemerkt.
Allerdings hat Friedrichsen für die Veröffentlichung gekonnt verpackten Unwissens sogar den Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins erhalten, was natürlich ein Ansporn für die anhaltende Verbreitung von Halbwissen durch Nachwuchsreporter sein könnte. Es handelte sich tatsächlich um eine Auflage nach § 153a StPO, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.
Recht hat Julia allerdings mit der Deutung, dass gegen Edathy schon vor dem Prozess eine Strafe verhängt wurde, die nicht im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Dieser öffentliche Bann ist wohl auch Indiskretionen geschuldet aber zu allererst Edathy´s vormaliger Stellung als Volksvertreter im Deutschen Bundestag, dem seinerzeitigen Vorsitz des Innenausschusses, der ehemaligen Mitgliedschaft im Rechtsausschuss und der Leitung des Untersuchungsausschusses zur terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund".
Eine herausragende Stellung in der Öffentlichkeit rechtfertigt natürlich keinen Rechtsbruch zu Lasten prominenter Personen, erklärt aber das Motiv für derartige Vorgehensweisen. Ohne die Prominenz eines Angeklagten machen weder eine flächendeckende Berichterstattung noch unzulässige Veröffentlichungen Sinn. Die Höhe der gesellschaftlichen Stellung bedingt wie so oft auch die Fallhöhe bei Fehltritten von Personen, die im Rampenlicht stehen. Der unbekannte Sexualstraftäter zahlt seine Auflagen daher in der Regel unbemerkt.
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