Posts mit dem Label Deutschland werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Deutschland werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 30. Dezember 2014

gezielte Tötungen

Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst haben sich in Afghanistan aktiv an „gezielten Tötungen“ beteiligt. Auch wenn Deutschland offiziell keine Politik gezielter Tötungen verfolgt, wurden gezielte Tötungen durch die Weitergabe der Handy-Daten von Terrorismusverdächtigen durch das Bundeskriminalamt und den Bundesnachrichtendienst (BND) unterstützt. Die Tötungen wurden überwiegend von unbemannten Drohnen oder durch mit Hellfire-Rakten und 30-Millimeter-Bordkanonen bestückten AH-64 Apache Hubschrauber ausgeführt.

Keine Überraschung, wenn man das Policy Paper liest, in welchem sich Dr. phil. habil. Wolfgang S. Heinz, Privatdozent am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und Mitglied des Europäischen Ausschusses zur Verhütung der Folter, mit der Frage "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte" auseinandersetzt. Mehr muss man eigentlich nicht lesen, um zu wissen, ob Staaten das Recht haben können, Terrorismusverdächtige außerhalb des eigenen Staatsgebietes zu töten. Wolfgang S. Heinz weist auch darauf hin, dass die Tötung von Verwundeten nach dem internationalen humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist.

Dienstag, 16. Dezember 2014

Religionsfreiheit

Man liest ja in diesen Tagen sehr viel. Viele Deutsche haben Angst vor der Islamisierung des Abendlandes und demonstrieren ihre Furcht auf der Strasse unter dem Kürzel "PEGIDA", was nichts anderes heißt als "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes". Justizminister Heiko Maas dagegen hat Angst vor einer "Schande für Deutschland" durch die Proteste der islamkritischen Bewegung "PEGIDA". Bundeskanzlerin Merkel erinnert sich zwar an das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit, sieht aber keinen Platz für Hetze und Verleumdung von Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen.

Nun haben aber viele Leute Angst vor Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen und sich zum Islam bekennen. Denn es gibt in Deutschland nicht nur das in Artikel 16a Grundgesetz garantierte Asylrecht, sondern auch den Schutz der Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Religionsfreiheit ist aber nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein Menschenrecht und wird in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO wie folgt formuliert:

"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."

Grundsätzlich werden insoweit die positive und die negative Religionsfreiheit unterschieden. Nämlich die Freiheit, religiöse Überzeugungen zu vertreten oder aber keiner Religon anzugehören als auch die Freiheit, seine Überzeugung beliebig zu wechseln.

Damit ist klar, das auch der muslimische Glauben in Deutschland durch das Grundgesetz und die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen geschützt ist. Der Islam als in Deutschland geschützte Religion gewährt selbst allerdings keine negative Religionsfreiheit für Muslime. Die Freiheit, sich für eine andere Religion als den Islam zu entscheiden oder Atheist zu werden, gibt es für einen Muslim und dessen Kinder grundsätzlich nicht. Im islamischen Recht wird der Glaubensabfall zuweilen sogar mit dem Tod bestraft.

Unter dem Aspekt der negativen Religionsfreiheit ist der Islam daher durchaus kritisch zu würdigen und ob der Ausdruck bürgerlichen Unbehagens in Form von Demonstrationen angesichts der von islamischem Fanatismus geprägten Nachrichtenlage deshalb das Prädikat "Schande für Deutschland" verdient, wage ich zu bezweifeln.

Mittwoch, 19. November 2014

Abmahnbude Tschechische Republik

Das Team Tschechische Republik und Rechtsanwalt Dipl.-jur. Frank W. Metzing aus Berlin ist auch nach Ausscheiden des bisherigen Botschafters Dr. Rudolf Jindräk gut im Rennen um Abmahnkosten, denn Jindräk ist nun stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik und es ist nicht anzunehmen, dass sich die bisherige Abmahnpraxis der Tschechischen Republik in Zukunft ändern wird.

Während die durch Dritte registrierte Domain "czech-republic.de" mehrfach Anlass zur Abmahnung im Namen der Tschechischen Republik durch Rechtsanwalt Metzing gab, wird nun ein Prozess um die Kosten für die Abmahnung im Streit um die Domain "repubblicaceca.info" geführt.

Der Staatsname der Klägerin sei Ceskä republika und in den italienischsprachigen Ländern der Welt und in den italienischsprachigen Veröffentlichungen der Europäischen Union führe die Klägerin die Bezeichnung „Repubblica Ceca“ und werde von anderen Staaten und multinationalen Organisationen in italienischer Sprache auch so bezeichnet. Daher unterliege die Bezeichnung „Repubblica Ceca“ dem deutschen Namensschutz im Sinne von § 12 BGB und die Abmahnkosten in Höhe von EUR 1.358,86 seien auf Basis eines Streitwerts von EUR 30.000,- zu erstatten.

Ob sich das lukrative Abmahnkarussell für sämtliche ausländischen Bezeichnungen der Tschechischen Republik immer weiter in Deutschland dreht, dürfte auch davon abhängen, inwieweit eine Namensrechtsverletzung mit der Registrierung der Domain "repubblicaceca.info" in Deutschland einhergeht. Denn diese setzt voraus, dass ein Dritter unbefugt den Namen oder eine als Namen geschützte Bezeichnung gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden.

Daran, dass der Verkehr in Deutschland in der Verwendung der Domain "repubblicaceca.info" im Allgemeinen einen Hinweis auf den Namen der Tschechischen Republik sieht und dass schutzwürdige Interessen der Tschechischen Republik in Deutschland bereits dadurch beeinträchtigt werden, dass der italienische Name als Domainname unter der Top-Level-Domain ".info" registriert wird, bestehen aus meiner sicht gewisse Zweifel.

Freitag, 25. Juli 2014

Der Judenhass der Bio-Deutschen

Ein Journalist, der sich dem Thementrias Juden, Israel und Deutschland verpflichtet fühlt, erkennt in der Bundesrepublik einen Judenhass mit Migrationshintergrund und identifiziert deren Urheber in meiner Lieblingszeitung "BILD" wie folgt: "Seine Protagonisten sind zum allergrößten Teil Araber und Türken, unterstützt von Bio-Deutschen, deren Großeltern noch selber „Juda verrecke!“ gebrüllt haben. Die Enkel sind froh, dass ihnen die Drecksarbeit diesmal von den Zugewanderten abgenommen wird."

Als Jurist ordnet man einen derartig pauschalen Vorwurf distanziert als unsubstantiiert ein, macht sich aber kurz darüber Gedanken, ob die drei mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontierten Gruppen - namentlich Araber, Türken und Bio-Deutsche - eine Möglichkeit hätten, strafrechtlich gegen eine derartige Bezichtigung vorzugehen. Denn auch den pauschalen Vorwurf, ein Straftäter zu sein, muss sich niemand gefallen lassen.

Weil aber die Beleidigung einer großen Anzahl von Personen nur dann möglich ist, wenn diese Personenmehrheit aus der Allgemeinheit derart hervortritt, dass der Kreis der beteiligten Einzelpersonen deutlich umgrenzt ist, dürfte die Äußerung des Journalisten von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das Amtsgericht Tiergarten formulierte diesen Gedanken in einem Urteil vom 19.01.2000 zum Aktenzeichen 238 Cs 877/99 wie folgt: "Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. Herabsetzende Äußerungen über überschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen) schlagen dabei nicht auf die persönliche Ehre des einzelnen Angehörigen der Gruppe durch."

Jedenfalls unsere Mitbürger mit arabischem und türkischem Migrationshintergrund als auch deutsche Liebhaber von Naturkost und Getreide aus ökologischem Anbau müssen sich nach diesen Grundsätzen den Vorwurf einer antisemitschen Grundhaltung gefallen lassen; letztere natürlich nur, wenn schon Oma und Opa „Juda verrecke!“ gebrüllt haben.

Freitag, 20. Juni 2014

Lynchjustiz

Ein aktueller Fall von Selbstjustiz schafft es in Deutschland spielend auf die Titelseiten der Medien und löst eine breite Resonanz aus. Nach einer Vergewaltigung wurde der mit Haftbefehl gesuchte mutmaßliche Täter von vier dem Opfer nahe stehenden Männern gestellt und tödlich verletzt.

In Deutschland ist das Vertrauen in die Justiz grundsätzlich noch intakt, so dass ein solcher Fall die Ausnahme ist und daher von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt wird. Im Verhältnis zur Anzahl der Delikte ist Selbstjustiz in Deutschland ein sehr seltenes Phänomen.

In Ländern in denen der Justizapparat als nachlässig und ineffizient gilt, ist Lynchjustiz ein nicht ungewöhnliches Geschehen, das in der Bevölkerung auf wenig Aufmerksamkeit einerseits und durchaus auf Akzeptanz andererseits stößt, wovon man sich mittels fortgeschrittener Kommunikationstechnik leicht überzeugen kann.

Um das staatliche Gewaltmonopol hierzulande zu sichern, bedarf es daher nicht nur einer stringenten Aufarbeitung jedes Falls, in welchem der Justiz die Bestrafung mutmaßlicher Täter aus den Händen genommen wurde, sondern auch einer Organisation der Strafverfolgungsbehörden, die Rechtssicherheit und Effizenz verspricht. Weshalb der mutmaßliche Vergewaltiger trotz eines Haftbefehls nicht in staatliches Gewahrsam genommen werden konnte, sondern in die Hände der Täter fiel, wird daher noch genau untersucht werden müssen.      

Donnerstag, 27. Februar 2014

Aytac C tot, angeklagt Yunus T, Agit S und Burak A

Wenn man der BILD-Zeitung folgen mag, waren alle an der tödlichen Auseiandersetzung im Dezember 2012 in Esslingen Beteiligten jung, sportlich und in unserer Gesellschaft integriert. Aytac C. (22) in die Gemeinschaft der „Black Jackets“ und Yunus T. (21), Agit S. (22) sowie Burak A. (21) in die Gruppierung der „Red Legion“. Die Namen der Beteiligten lassen auf einen Migrationshintergrund schließen, die Namen ihrer Vereinigungen deuten auf anglophile Interessengemeinschaften hin.

Was bringt junge ehrgeizige Männer mit dreisprachigem Hintergrund, die in einer offenen multikulturellen Gessellschaft aufgewachsen sind, dazu, sich derart heftig zu raufen, dass einer von ihnen an seinen Verletzungen stirbt? Die Antwort ist schwierig aber fest steht, dass Deutschland auf dem Gebiet kultureller Identitätsförderung einfach mehr tun muss, um der jungen Generation zugewanderter Familien aus anderen Kulturkreisen eine dauerhafte Perspektive zu geben.

Doch die Verantwortung für Bildung und Erziehung zur Liebe und der Liebe zur Arbeit liegt nicht nur beim Staat, sondern bei uns allen. Nehmen wir die jungen Menschen anderer Glaubensrichtungen als Freunde an und erweisen dem Prinzip der Relgionsfreiheit durch Akzeptanz des Andersdenkenden und Andershandelnden eine Ehre. Viel zu oft beurteilen wir kulturelle Konflikte nur nach dem Maßstab unseres Kulturkreises und belegen diese mit pauschalen Schlagwörtern wie "Ehrenmord" und "Islamismus". Auch der Ruf nach dem deutschen Strafrecht ist oft verfehlt.

Denn wir können froh sein, dass nicht alle Hoffnungsträger der deutschen Wirtschaftskraft der Bundesrepublik den Rücken kehren, wie so viele junge Menschen aus unseren Reihen, die sich mit ihrem Dasein als Freiheitskämpfer im Nahen Osten eher identifizieren können, als mit einer gesicherten Zukunft in Deutschland. Zum Glück kehren immer mehr gläubige Muslime aus den Kampfgebieten der arabischen Staaten Vorderasiens wieder in ihre Heimat zurück. Empfangen wir sie mit der Wärme und dem Respekt, die unseren Mitbürgern gebührt, gerade weil sie ihre Wurzeln in der Mitte eines vereinigten Deutschlands haben. Nur gemeinsam sind wir stark.      

Mittwoch, 11. Dezember 2013

Marihuana-Ferien in Uruguay?

Als weltweit erstes Land wird in Uruguay der Handel mit Marihuana erlaubt. Der uruguayische Senat verabschiedete gestern ein entsprechendes Gesetz. Die Regierung wird Produktion, Verkauf und den Konsum von Marihuana überwachen. Das Gesetz erlaubt die Züchtung von sechs Pflanzen pro Person oder eine Produktion vom maximal 480 Gramm Marihuana.

Erlaubt ist ferner eine Züchtung in Marihuana-Clubs mit bis zu 45 Mitgliedern und bis zu 99 Pflanzen, wobei die Menge der Pflanzen proportional zur Mitgliederzahl begrenzt ist. 40 Gramm Marihuana pro Monat aus staatlich kontrolliertem Anbau werden für registrierte Konsumenten in Apotheken erhältlich sein. Das Gramm Marihunana soll einen US-Dollar kosten und reicht für etwa 3 Zigaretten.

Es wird ein Institut zur Regulierung und Kontrolle von Cannabis geschaffen (Instituto de Regulación y Control de Cannabis - Ircca), welches dem Gesundheitsministerium unterstehen wird. Uruguays Präsident José Mujica (Foto) erhofft sich von der Regulierung eine effiziente Bekämpfung des Drogenhandels. Die Gewinnmargen der Drogenkartelle sollen durch die Legalisierung eleminiert und der zwangsweise Kontakt zu Dealern, die auch mit härteren Drogen handeln, unterbunden werden.

Da sämtliche Werbung für Marihuana verboten bleibt und Minderjährigen und Ausländern auch der Konsum verboten bleibt, wird es legale Drogenferien in Uruguay nicht geben. Wegen der Strafbarkeit des Besitzes und des Konsums von Marihuana für Ausländer droht deutschen Touristen sogar ein Strafverfahren in Deutschland, selbst wenn sie Marihuana nur in Uruguay konsumieren, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Aktenzeichen III-3 RVs 45/13 vom 29.04.2013 klar erkennen läßt.

Freitag, 18. Oktober 2013

Kerkerhaft für den König von Deutschland

Während Niedersachsen lediglich auf die selbsternannten Hoheiten "Fürstin Susanne von Romkerhall" und "Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe" verweisen kann, darf sich Sachsen-Anhalt gar mit dem selbstgekrönten "König von Deutschland" brüsten.

Als der Oberste Souverän des "Königreichs Deutschland", mit bürgerlichem Namen Peter Fitzek, fernab des eigenen Hoheitsgebiets auf der Bundesstraße 6 per Auto mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, schlug die Stunde der niedersächsischen Justiz. Weil der Monarch aus Wittenberg nicht nur zu schnell, sondern auch ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, wurde er vom Amtsgericht Neustadt gestern zu 3 Monaten Kerkerhaft ohne Bewährung verurteilt.

Das Gericht wollte weder die Immunität des Staatsoberhauptes noch die vom "Königreich Deutschland" ausgestellte Fahrerlaubnis anerkennen und wertete die Uneinsichtigkeit seiner Majestät als strafschärfend. Ein Umstand, der in der "Staatskanzlei des Königreichs von Deutschland", an welche die gerichtliche Ladung immerhin adressiert war, für einige Unruhe sorgen dürfte. Das Königreich wurde zwar erst 2012 gegründet, verfügt jedoch schon über eine eigene Reichsbank und ein Reichstechnologiezentrum, in welchem nach eigenen Angaben sogar steuerfrei produziert werden kann.

Dass das Befahren fremder Hoheitsgebiete für auswärtige Herrscher mit nicht unerheblichen Risiken verbunden ist, musste auch "Fürst Alexander" kürzlich erfahren. Denn in Bayern, das mit "Fürstin Mariae Gloria von Thrun und Taxis" ebenfalls eine schillernde Fantasiehoheit beherbergt, gilt derzeit noch bundesdeutsches Recht. Wohl deshalb verurteilte das Amtsgericht Nördlingen den Regenten aus Bückeburg wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der B 25 zu einem Fahrverbot von einem Monat und zur Zahlung von EUR 480,- Bußgeld. Die Urteile gegen "König Peter" und "Fürst Alexander" sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Montag, 20. Mai 2013

Alles ist Jura: Wer mit der Kavallerie droht, muss die Panzer schlucken


Der Hang zum Militärischen ist bei deutschen Politikern auf Dauer nicht zu unterdrücken. In einem Interview hatte Bundeskanzlerin Merkel am vergangenen Donnerstag auf eine Bemerkung von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück im Hinblick auf einen möglichen EU-Ausschluss Ungarns gesagt: „Wir werden alles tun, um Ungarn auf den richtigen Weg zu bringen, aber nicht gleich die Kavallerie schicken“. Bereits Peer Steinbrück hatte im Steuerstreit mit der Schweiz 2009 angedeutet, die Kavallerie gegen den widerborstigen Nachbarn in Stellung bringen zu wollen, wenn dieser weiter deutsche Steuerhinterzieher schütze.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat es nun am Freitag gewagt, im gleichen Jargon auf die Äußerung Merkels zu reagieren: „Die Deutschen haben schon einmal eine Kavallerie nach Ungarn geschickt, in Form von Panzern. Unsere Bitte ist, sie nicht zu schicken. Es war keine gute Idee, sie hat sich nicht bewährt.“

Nun ist die Empörung groß und Außenminister Guido Westerwelle bezeichnet die Antwort von Orbán als "bedauerliche Entgleisung, die wir klar zurückweisen". Der SPIEGEL spricht vom "Merkel-Hitler-Vergleich" und die BILD berichtet über den Vorwurf von "Nazi-Methoden." Man muss nicht unbedingt deutsches Recht bemühen, um zu erkennen, dass die Äußerung Merkels der Anlaß für die entsprechende und insoweit keineswegs überzogene Antwort des Ungarn war. Einen kurzer Hinweis erlaube ich mir dennoch:

Das deutsche Strafrecht erkennt in § 199 StGB die wechselseitig begangene Beleidigung und formuliert: "Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären." § 193 StGB deckt "Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden".

Im zivilrechtlichen Äußerungsrecht weist das Landgericht Hamburg im Urteil vom 9. Dezember 2008 zum Az.: 325 O 122/08 ganz deutlich auf folgendes hin: "Eine auch überspitzte oder polemische Äußerung kann durch ein vorangegangenes Verhalten des mit dem Gegenschlag Angegriffenen gerechtfertigt sein. Wird jemand in einer auf die öffentliche Meinungsbildung beeinflussenden Weise angegriffen, dann hat dieser das Recht, den Angriff in einer Weise zu beantworten, die geeignet ist, eine dem Angriff gleichwertige Wirkung auf die Meinungsbildung zu entfalten, um den Angriff auszugleichen. Dies schließt auch ein, den Gegenschlag in zugespitzter Form ausführen zu dürfen, wenn dies im Hinblick auf eine gleichwertige Wirkung auf die Meinungsbildung angemessen erscheint."

Also entweder im Umgang mit den Nachbarstaaten das soldatische Innere nicht öffentlich nach außen kehren, oder aber den sich anschließenden Hinweis auf den deutschen Drang zum Militarismus klaglos ertragen.

Mittwoch, 23. Januar 2013

Bundesbildungsministerin Dr. Schavan: Hauptverfahren zur Aberkennung des Doktorgrades

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat sich mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens zur Aberkennung des Doktortitels der deutschen Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan (CDU) ausgesprochen. Ein schwerwiegendes Votum, das kaum deutlicher hätte ausfallen können.

Ein Verteidigungsminister der schummelt ist ja noch erträglich, weil das in etwa auf der Linie der Lüge, wonach die Sicherheit Deutschlands durch die Bundeswehr auch am Hindukusch verteidigt werden kann, liegt.

Ein Bundespräsident, dessen Aufhebung der Immunität wegen des Verdachts der Vorteilsannahme durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird, ist ebenfalls nicht besonders aufregend, weil schon der Beruf des Politikers an sich nur eine legale Form der Vorteilsnahme ist.

Wenn sich dann aber die Bundesbildungsministerin der besonderen Verantwortung für den Ruf von Wissenschaft und Forschung in Deutschland als unwürdig erweist, da sie ihre universitäre Ausbildung in katholischer Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften ohne Magister- oder Diplomprüfung beendet hat und mit der Aberkennung des Doktorgrades nur noch Abiturientin wäre, wirft das ein bezeichnendes Bild auf die Bundesregierung.

Weil nach § 9 Abs. 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern die Akten über Schülerprüfungen in Nordrhein-Westfalen regelmäßig nicht über die gesetzliche Frist von 10 Jahren hinaus aufbewahrt werden, wird Dr. Annette Schavan das Abitur jedenfalls nicht mehr zu nehmen sein.

Dienstag, 22. Januar 2013

Großmutter, gibt es in Deutschland noch Dinosaurier?

Aber ja mein Kind. Dinosaurier leben versteckt in tiefen Wäldern, die bis heute noch nie ein Mensch betreten hat.

Großmutter, gibt es in Deutschland noch Ritter?

Aber ja mein Kind. Ritter leben auf ihren Burgen und bekämpfen die Drachen, wenn diese bei Vollmond ihre Höhlen verlassen.

Großmutter, gibt es Deutschland noch Vampire?

Aber ja mein Kind. Vampire leben in verlassenen Orten
und zeigen sich nur nachts, wenn sie auf der Jagd
nach Menschen sind.

Großmutter, gibt es in Deutschland noch Fürsten?

Aber ja mein Kind. Fürsten leben auf ihren Schlössern
und herrschen mit gütiger Strenge über ihre
Untertanen, die ihnen treu ergeben sind.

Aber Großmutter, bist Du nicht doch am flunkern?

Aber ja mein Kind. All' diese Sachen gibt es
natürlich nur noch im Märchen und nur wer in
der Schule nicht genau aufpasst, glaubt auch
heute noch an solchen Unsinn.

Donnerstag, 17. Januar 2013

Die Vorhaut in Deutschland

Der Jud' entfernt sie weil's ihn bindet
die Mama weil sie's schöner findet
Der Christ wehrt so der Onanie
der Moslem ist gern ohne sie
Der Säugling schreit, der Junge weint
wir ham's doch alle gut gemeint
Ein junger Mann kann ohne länger
im Alter wird's dann eher ein Hänger
Berufspolitiker im Lande
sehen das Rückgrat längst als Schande
Das deutsche Parlament kann's leiden
und läßt nun alle munter schneiden
Ob religiös oder verklemmt
geschnippelt wird jetzt ungehemmt

Freitag, 17. August 2012

Muschiaufstand - Rowdytum aus religiösem Hass

Zwei Jahre Straflager für religiös motiviertes Rowdytum lautete das Urteil gegen die drei Künstlerinnen der Moskauer Punk-Band Pussy-Riot. Das klingt zunächst einmal hart, relativiert sich jedoch, wenn es stimmt, dass der Strafrahmen des russischen Gesetzes bis zu sieben Jahre Haft für das Protestgebet gegen Wladimir Putin und den russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill in Russlands wichtigstem Gotteshaus hergäbe.

Schnell sind die Kommentare deutscher Politiker zu lesen. Es sei Putins Prozess und Urteil gewesen, das jeder Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hohnspreche. Von einem gefährlichen Präzedenzfall ist die Rede und die Kanzlerin kritisiert ein unverhältnismäßig hartes Urteil, welches nicht im Einklang mit den europäischen Werten von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie stehe, zu denen sich Russland unter anderem als Mitglied des Europarates bekannt habe.

Zunächst einmal verbieten sich derartige Äußerungen angesichts der verbreiteten Unkenntnis über das russische Recht und dem Mangel des Wissens darüber, ob der Strafrahmen bei vergleichsweise hart sanktionierten Straftaten grundsätzlich ähnlich ausgeschöpft wird. Im übrigen wurden die für den Protest genutzte russisch-orthodoxe Kirche als auch die Worte gegen „die Scheiße Gottes“ wohl bewusst gewählt und dürften den einschlägigen Tatbestand des russischen Strafgesetzbuches erfüllen. Denke ich.

Ich denke aber auch, dass der Kern des weltweit als solches empfundenen Übels nicht in dem Urteil selbst begründet ist, sondern in der Tatsache, allein die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse oder Würdenträger mit Freiheitsstrafe oder überhaupt strafrechtlich zu ahnden. Leider hat man von den Wichtigtuern, die sich gegen das Urteil des russischen Gerichts wenden, vorab keine Kritik an dem zugrundeliegenden Straftatbestand oder dessen Strafrahmen gehört. Sollte dieser Umstand nicht nur Unwissen und Gleichgültigkeit sondern auch dem Respekt gegenüber dem gesetzgebenden russichen Staatsorgan geschuldet sein? Ein Respekt, dem man dem wohl auf Basis des geltenden russischen Rechts urteilenden Gericht nicht zu schulden glaubt?

Ich bin mir sicher, dass die politische Bühne nur zur eigenen Profilierung genutzt wird und kein Politiker auch nur einen Gedanken an die Tatsache verschwendet, dass die öffentliche Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, in Deutschland nach § 166 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Denn Religion ist nicht nur in Russland ein Instrument der Macht.

Freitag, 13. Juli 2012

Vorhautcaust

Die Konferenz Europäischer Rabbiner betrachtet das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2012, Az.: 151 Ns 169/11, wonach die medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Kindes ein rechtswidriger Eingriff sei, als schwersten Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland seit dem Holocaust.

"Ein Verbot der Beschneidung stellt die Existenz der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland infrage", äußerte der Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner in Berlin. Auf eine erneute Anklage und anschliessende höchstrichterliche Entscheidung wollen die Rabbiner nicht warten. Auch nach dem Kölner Urteil würden die von den Synagogen bestellten Beschneider die Entfernung der Vorhaut von Knaben fortsetzen. Dieser unverhohlene Willen zum Rechtsbruch korrespondiert mit einer Äußerung des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, in einem Gespräch mit dem FOCUS: „Die Beschneidung ist für den jüdischen Glauben absolut elementar und nicht verhandelbar“.

Verhandelbar ist jedoch glücklicherweise das Grundrecht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, so dass muslimische und jüdische Gläubige darauf vertrauen dürfen, sich nur für eine Übergangsfrist strafbar zu machen. Wie der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Israel, Andreas Michaelis, in einem eilig verfassten Schreiben vom 9. Juli 2012 zum Kölner Beschneidungsurteil an Knessetpräsident Rivlin äußert, wird die Bundesregierung "das Urteil sorgfältig analysieren und mögliche Konsequenzen dieser Einzelfallentscheidung in Ruhe prüfen."

Damit ist klar ersichtlich, dass nach der parlamentarischen Sommerpause eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, damit Juden und Muslime in Deutschland in Zukunft wieder straffrei Stücke von Kinderpimmeln abschneiden dürfen.  

Montag, 11. Juni 2012

"Liebe Autofahrerin, lieber Autofahrer. Ich habe Ihre Nationalfahne entfernt."

So beginnt der Text eines Flugblattes unter der Überschrift „Sag Nein zu Deutschland“, das an Stelle einer erbeuteten Deutschland-Fahne auf abgebrochene Fahnenstöcke aufgespießt oder einfach unter die Scheibenwischer eines derart entnationalsierten Autos geklemmt werden kann.

Wenngleich sich die offene politische Gruppe aus Berlin Neukölln in ihrem Blog Cosmonautilus von derartigen Akten antinationaler Selbstjustiz nachdrücklich distanziert, weil es sich beim Fahnenklau unübersehbar um Sachbeschädigung und Diebstahl handele, werden Begründung und Erklärung zur Befreiung des öffentlichen Raums von einem der "dominantesten nationalen Symbole" während der Fussball-Europameisterschaft 2012 mitgeliefert:   

"Egal aus welcher Motivation Sie diese Fahne angebracht haben, sie produziert in jedem Fall Nationalismus. Diese Fahne steht nicht für Fußball oder irgendein Team, sondern für deutsche Identität. Mit nationalen Symbolen wie diesem Autofähnchen wird eine „nationale Gemeinschaft“ konstruiert, also die eigene Identität betont und damit Nationalismus erzeugt. Und Nationalismus hat für viele Menschen fatale Konsequenzen:
  • Nationalismus grenzt aus: durch Diskriminierung in Behörden, in der Schule und am Arbeitsplatz, durch Abschiebungen und Arbeitsverbot und Massenunterkünfte für MigrantInnen.
  • Nationalismus verblendet: durch Massen-Mobilisierung für völlig beliebige politische Ziele durch die Vorgabe des „nationalen Interesses“.
  • Nationalismus beherrscht: durch Konformitätszwang, die Bildung von Stereotypen und durch die Verschleierung von realen gesellschaftlichen Konflikten.
  • Nationalismus tötet: durch rassistische Gewalt, staatliche Verfolgung, brutale Abschottungspolitik an den europäischen Grenzen und Abschiebungen in Krisengebiete."
Mit dieser Begründung bleibt für die Anhängerinnen und Anhänger einer Welt ohne Nationalismus auch in fussballarmen Zeiten noch ein ausreichend grosses Betätigungsfeld an fremden Fahrzeugen: Die Entfernung der Eurobanderolen mit dem Länderkürzel am vorderen Teil eines jeden Kennzeichenschildes.

Samstag, 9. Juni 2012

Der böse Hansi und der Stahlhelm

Der böse Hansi hat 60 Jahre scheinheilige Aufbauarbeit im europäischen Osten mit dem gemeinen Pfui-Wort "Stahlhelm" kaputt gemacht. Einen Tag vor dem ersten Spiel der deutschen Nationalmannschaft bei der Fussball-Europameisterschaft 2012 gegen Portugal wurde der Assistenztrainer der Nationalelf, Hansi Flick, auf der Pressekonferenz im polnischen Danzig gefragt, wie das deutsche Team Christiano Ronaldo zu stoppen gedenke und hat sich dazu hinreissen lassen, Klartext zu sprechen.

Wie jeder Fussballtrainer aus Deutschland weiss, wurde von Danzig aus durch den Angriff auf das auf der nahegelegenen Westerplatte gelegene polnische Munitionslager am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg eingeleitet. Nichts lag da für einen Offiziellen des Deutscher Fußball-Bund e.V.s näher, als an historischer Stätte auf die Frage nach dem Umgang der deutschen Verteidigung mit dem Angreifer der Portugiesen eine ausgesprochen defensive Antwort zu geben: "Stahlhelm auf und groß machen".

Entgegen aller Kritik hat Hans-Dieter Flick alles richtig gemacht. Die starke Symbolkraft des Stahlhelms hat schon in der Weimarer Republik eine halbe Million Menschen für die notwendige Gewinnung von Lebensraum im Osten begeistern können und drückt mit Bedacht gewählt im Vorfeld des deutschen Auftaktspiels bei der Europameisterschaft 2012 im Distrikt Galizien unseren gerechten Anspruch auf eine fußballerische Vormachtstellung in Europa aus. Über den Einsatz deutscher Helme an Hindukusch regt sich doch auch keiner mehr auf.

Freitag, 4. März 2011

Tödlicher Anschlag vom Frankfurter Flughafen - War2Glory

Die Fotoserie der BILD-Zeitung "Das sind die Opfer des Todesschützen" wird durch eine Werbeeinblendung unterbrochen: "WAR2GLORY Kostenlos spielen!" Geworben wird für ein Online-Browserspiel, dessen Ziel es ist, sich auf dem Schlachtfeld zu behaupten. Der letzte Auslöser für die tödlichen Kopfschüsse des Attentäters soll ein YouTube-Video im Internet gewesen sein, auf dem die Erstürmung eines Hauses in Afghanistan durch US-Soldaten und die Vergewaltigung der Tochter der Familie zu sehen ist. Die Freiheit Deutschlands wird in Afghanistan verteidigt und die Freiheit Afghanistans wird in Deutschland verteidigt? Und wen die Kriegsbotschaften des Internets immer noch langweilen, spielt eben Krieg im Internet.

Dienstag, 10. August 2010

Google Street View in Deutschland - Vor Veröffentlichung Antrag auf Unkenntlichmachung von Fotos


Google und deutsche Datenschutzbehörden haben sich vor dem Start von Google´s "Street View" in Deutschland darauf geeinigt, dass Google vor der Veröffentlichung von Street View-Bildern eine Funktion zur Verfügung stellt, mit der mitgeteilt werden kann, wenn ein Haus nicht in "Street View" abgebildet werden soll. Das soll sowohl für Eigentümer als auch für Mieter gelten. Konflikte sind vorprogrammiert. Die angekündigte Funktion befindet sich zwar noch in der Entwicklung, vor ihrer Fertigstellung werden laut Google aber schon Widersprüche entgegengenommen.

Wer die kreativen Kräfte des Netzes kennt, darf darauf vertrauen, dass Google jede Menge Arbeit mit Widersprüchen haben wird, bevor "Street-View" starten kann. Da die Autos laut Google "leicht als Street View-Fahrzeuge erkennbar" sind, dürften später auch die Big-Brother-Cars während ihrer Foto-Exkursionen unerwartete Zwangspausen in Kauf nehmen müssen.