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Dienstag, 13. Dezember 2022

"Adel" gegen Deutschland

Die stets präsenten und regelmäßig offen agierenden Feinde des demokratischen Rechtsstaats werden von der deutschen Presse trotz der offensichtlichen Beteiligung von Heinrich Prinz Reuß als angeblich Adligen an dem geplanten Angriff auf demokratische Institutionen und staatliche Repräsentanten in Deutschland nicht genannt, denn die staatsfeindliche Haltung des ehemaligen Adels in Deutschland wird selbst im Moment der Verhinderung eines Staatsstreichs durch rund 3000 polizeiliche Einsatzkräfte nicht in ihrem vollen Umfang erkannt. Sie füttern das Volk auf harmlosen Festen mit Kultur, Keksen und Glühwein, schmeicheln sich bei Lokalpolitikern mit großzügigen Gesten gegenüber der lokalen Wirtschaft ein und warten doch nur auf den Moment, um den demokratischen Rechtsstaat mit Waffengewalt abzuschaffen.

Anstatt sich endlich der über ein Jahrhundert währenden Untergrabung demokratischer Strukturen durch den deutschen Pseudo-Adel und dessen Taktik zu widmen, mittels andauernder Irreführung der Öffentlichkeit dem längst abgeschafften Adelskult das Überleben zu sichern, verbeugt sich die bundesdeutsche Presse noch im Moment eines verhinderten Staatsstreichs vor den ewiggestrigen Demokratiefeinden und lässt den Schein-Adel in aller Breite zu Wort kommen, als gäbe es im Jahre 2022 in Deutschland oder Österreich noch Fürsten und Hauschefs: "Wir waren 850 Jahre lang ein tolerantes, weltoffenes Fürstentum in Ostthüringen. Jetzt stehen wir in der ganzen Welt als Terroristen und Reaktionäre da. Es ist ganz fürchterlich", wird der sich selbst als Heinrich XIV. Fürst Reuß, Hauschef des ehemaligen Ostthüringer Herrscherhauses, titulierende Prahlhans in der „Bild“ zitiert. Dabei läge die Welt nicht ganz falsch, wenn man den Scheinadel in Deutschland unmissverständlich als Verfassungsfeind brandmarken würde. Es ist jetzt an der Zeit, in aller Deutlichkeit auszusprechen, dass jeder, der sich in Deutschland noch als Fürst, Hauschef oder Erbprinz bezeichnet, ein lupenreiner Antidemokrat ist, der durch sein scheinbar harmloses Adelsgehabe den Boden für Reichsbürger, Neofaschisten und Verschwörungstheoretiker bereitet, die Willens sind, der Bundesrepublik Deutschland den Todesstoß zu versetzen.

Ihrer Aufgabe, den bundesdeutschen Adelsschwindel als großangelegtes Täuschungsmanöver zu entlarven, kann selbst die Qualitätspresse in der Regel gar nicht nachkommen, denn mangels grundlegender historischer Kenntnisse ist die Mehrheit der Journalisten, die sich lieber an schlichten Feindbildern wie Corona-Leugnern und Klimaklebern abarbeitet, dazu gar nicht in der Lage. Weil schon die grundsätzliche Information, dass die Preußische Landesversammlung am 23. Juni 1920 mit dem "Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen" die Abschaffung des Adels beschloss und anschließend mit einem Adelstitel keine Rechtsfolgen mehr verbunden waren, so dass Adelstitel fortan nur noch als Teil des bürgerlichen Namens galten, dem Durchschnittsschreiber unbekannt ist, lässt er sich leicht vom Scheinadel instrumentalisieren. Wer nicht über die Kenntnis verfügt, dass auch das "Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen" des Freistaats Schaumburg-Lippe am 30. April 1928 den Adelstitel "Prinz" zum bloßen Namensbestandteil degradierte, wird weiter von Adelsmärchen berichten, wie man zahlreichen Überschriften dieser Tage entnehmen kann:

"Jetzt spricht die Adelsfamilie des Reichsbürger-Anführers" (Focus), "Nach Putsch-Plänen des Prinzen: Das Mini-Reich der Reußen" (MOPO), "Jetzt spricht die Adelsfamilie des Terror-Prinzen" (BILD), "Razzia bei Reichsbürgern Die Putschpläne des Prinzen" (TAZ), "Prinz, Richterin und KSK-Soldat planten Putsch in Deutschland" (BZ), "Terrorismus: Der Prinz, der Putsch und der Pöbel" (SZ). All diesen Zeitungsmeldungen ist gemein, dass sie unterstellen, es gäbe in Deutschland noch Adel und damit auch Prinzen. Es mangelt bereits an dem schlichten Wissen, dass das Adelsprädikat "Prinz" nach Art. 109 Weimarer Reichsverfassung nur noch ein Teil des Nachnamens ist. Mehr nicht. Würde der Gymnasiallehrer Achim Bäcker einen Bankraub begehen, wäre am nächsten Tag auch nicht die Überschrift zu lesen, "Bäcker überfällt Bank". So ist dann auch die Einordnung der Putsch-Beteiligung von Herrn Heinrich Prinz Reuß als "Prinz" schlicht irreführend.

Obwohl doch bekannt ist, dass wegen der Abschaffung des Adels in der Weimarer Republik und des damit verbundenen Verlusts des Rechts auf eigene Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit viele ehemals adlige Familien die neue demokratische Staatsform ablehnten, wird bis heute vielfach verschwiegen, dass der in dieser Zeit aufkommende Nationalsozialismus dem vom weiteren sozialen Abstieg bedrohten ehemaligen Adel eine politische Heimat und Möglichkeiten zur Erlangung neuer Privilegien bot. Es scheint heute fast vergessen, dass Friedrich Christian Wilhelm Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe Ministerialrat im Propagandaministerium und Stellenleiter bei der Reichsleitung der NSDAP war und für seine großen Verdienste um die Partei das goldene Ehrenabzeichen der NSDAP von Adolf Hitler verliehen bekam. Auch Philipp von Hessen und sein Bruder Christoph machten während der Nazi-Zeit Karriere. Philipp von Hessen wurde Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau und Christoph von Hessen leitete als SS-Offizier des Forschungsamt im Reichsluftfahrtministerium.

Vollkommen verdrängt von der Öffentlichkeit scheint bis heute die Tatsache zu sein, dass Ernst Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe seit 1937 das Amt eines Sturmführers in der Reiterstandarte der SA in Detmold inne hatte und ab 1940 im Generalgouvernement in Krakau und Lemberg tätig war und eine im Bundesarchiv aufbewahrte Liste von NSDAP-Mitgliedern weist nach, dass mindestens 270 Angehörige ehemals fürstlicher Familien von den Hohenzollern und Habsburgs über die Sachsen-Coburg-Gothas und Sachsen-Meiningens bis hin zu den Löwensteins, Hohenlohes und Sayn-Wittgensteins sowie Thurn und Taxis dort gelistet sind. Wer von einem Zufall spricht, dass jetzt ein Mann aus einer ehemals adligen Familie als Staatsoberhaupt im Zuge des geplanten Reichsbürgerputsches vorgesehen war, irrt. Die Nachfahren des deutschen Adels stehen seit der Weimarer Republik bereit, in ein sich bietendes Machtvakuum vorzustoßen.

Erst die andauernde konzertierte Irreführung der Öffentlichkeit über das Bestehen von Adelshäuern, Fürsten, Prinzen und die durch die Täuschung der Medien verbreite Idee des Fortbestehens feudaler Strukturen in Deutschland hat bei anderen Demokratiefeinden wie Nazis und Reichsbürgern die Vorstellung wecken können, dass eine Alternative zum bestehenden Rechtsstaat leicht zu installieren sei. Nur die jahrzehntelange mediale Erhöhung angeblich adeliger Familien, deren Privileg auch darin besteht, sich bis heute von dem Grundbesitz ernähren zu können, den ihre Vorfahren durch systematische Unterdrückung des Volkes zusammengerafft haben, konnte dazu führen, dass ein Antidemokrat Deutschland regieren sollte. Es ist daher an der Zeit, den noch 2020 von der SPD abgelehnten Juso-Antrag zur Änderung des deutschen Namensrechts ins Parlament zu tragen und dem Adelsspuk ein Ende zu bereiten: "Zukünftig muss es untersagt sein, als Namensbestandteile geführte Titulierungen und Prädikate an die nächste Generation weiterzugeben. Alle Titulierungen und Prädikate im Namen sind endgültig abzuschaffen."

Montag, 23. Dezember 2013

Facebook: Adel, Lügen und Video

"Her mit dem Geld oder das Handy mit brisanten Informationen wird an die Presse oder an Kriminelle verkauft." So lautet jedenfalls der Kern eines angeblichen Erpressungsversuchs gegen einen der letzten Fürsten Deutschlands*.

Es geht um ein Handy mit Videofunktion und einen Film mit einer männlichen Person mit Muttermal im Intimbereich. Der Angriff auf die Ehre des blaublütigen Schloßherren soll durch Neonazis organisiert worden sein. Als ob diese illustre Kombination polarisierender Gegenspieler noch nicht ausgereicht hätte, wirft der deutsche Fürst auch einem französischen Grafen vor, sich an der Erpressung beteiligt zu haben. Gibt es eine kriminelle Allianz deutscher Nationalisten mit französischer Noblesse zu Lasten bundesdeutschen Adels?

Internationale Verwicklungen, die jetzt den Sprung in die deutsche Rechtswirklichkeit geschafft haben, sorgen für Spannung. Während der Fürst beteuert, nicht erpressbar zu sein, weil er nicht auf dem Handyvideo abgebildet sei, setzt sich der Comte erfolgreich gegen den Fürsten zur Wehr, weil er sich an keiner Erpressung beteiligt habe.

Mit Beschluss vom 25.11.2013 zum Az.: 324 O 612/13 verbot das Landgericht Hamburg dem Fürsten nämlich durch eine einstweilige Verfügung, zu verbreiten, der französische Graf habe sich an der Erpressung über eine Viertelmillion Euro mit der Drohung, ein Handy mit angeblich kompromittierenden Informationen an die Presse oder Kriminelle zu verkaufen, beteiligt. Diese Behauptung hatte der Chef des deutschen Adelsgeschlechts über Facebook verbreitet und sogar Strafantrag gestellt. Der europäische Adel duelliert sich heutzutage auf Facebook, Frankreich führt.

*Der geneigte Leser möge mir den boulevardesken und im Ergebnis bedenklichen Stil des Artikels verzeihen und sich kurz über die tatsächlichen Hintergründe in Sachen Adel hier und dort informieren.

Freitag, 10. Dezember 2021

Scheinadeliger Hochstapler muss in Haft

Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wurde gestern ein 25-Jähriger aus Neuss vom Landgericht Mönchengladbach verurteilt, der sich als "Earl of Bristol" ausgegeben und zwischen November 2018 und August 2020 in 64 Fällen unter falschem Namen Luxusautos gebucht und Häuser oder Appartements angemietet hatte. In erster Instanz war der mehrfach vorbestrafte Hauptschulabbrecher vom Amtsgericht Mönchengladbach wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein noch zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ein Geständnis in der zweiten Instanz hatte dem Scheinadligen immerhin noch einen beachtlichen Strafnachlass eingebracht.

In zahlreichen Fällen hatte sich der kriminelle Hochstapler die in Deutschland weit verbreitete Demutshaltung gegenüber angeblich adligen Personen zu Nutze gemacht und den getäuschten Vertragspartnern mit dem Namen "Earl of Bristol" eine tatsächlich nicht vorhandene gesellschaftliche Stellung vorgegaukelt, durch welche sie auf eine ebenfalls nicht bestehende Zahlungsfähigkeit schlossen. Leider wissen die wenigsten Menschen in Deutschland, dass seit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 die republikanische Staatsform eingeführt und durch den bis heute geltenden Art. 109 Abs. 3 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung der Adel durch die Aufhebung seiner öffentlich-rechtlichen Vorrechte rechtswirksam abgeschafft wurde.

Immer wieder fallen schlecht informierte Bürger auf angeblich adelige Betrüger herein, weil auch die deutsche Presse mit der falschen Darstellung eines tatsächlich abgeschafften Standes nahezu einheitlich vorspiegelt, dass der Adel bis heute in Deutschland existiert. Kleine Betrüger wie der "Earl of Bristol" sind dabei nur die Spitze des Eisbergs, denn die weit verbreitete Unkenntnis über die Abschaffung des Adels in Deutschland gereicht landauf, landab öffentlich agierenden Hochstaplern zum Vorteil, indem sie der Allgemeinheit, vertreten durch untertänige Volksvertreter, ruinöse Schrottimmobilien andrehen oder öffentliche Mittel für sanierungsbedürftige Baudenkmäler ergattern und es dabei gleichzeitig schaffen, eine Diskussion über den offensichtlich eigenen Vorteil nahezu auszublenden. Die Unterwürfigkeit der umschmeichelten Politik kostet den Steuerzahler in solchen Fällen Millionen.

So schwirren in ganz Deutschland falsche Fürsten, Grafen, Prinzen und angebliche Erbprinzen weitgehend unbehelligt durch die Promi- und Presselandschaft und sonnen sich dabei in der Idiotie einer Gesellschaft, die sich von dem geschickt agierenden Fake-Adel gebauchpinselt fühlt. Bisweilen bröckelt die Fassade des deutschen Scheinadels, wenn es um Alkohol- oder Drogeneskapaden geht oder der vom Größenwahn besoffene Pseudoadel jegliche Vorsicht im Rechtsverkehr außer acht lässt und sich dann doch vor bürgerlichen Gerichten verantworten muss. Das geht bisweilen soweit, dass sogar die Strafjustiz einschreiten muss, wenn nach gesellschaftlicher Anerkennung süchtige Blender den Hals nicht vollkriegen können und unbefugt gem. § 132a StGB geschützte Berufsbezeichnungen benutzen. Das ist nämlich - im Gegensatz zur rechtlich unbeachtlichen Nutzung eines falschen Adelstitels - tatsächlich verboten.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Wiederbelebung des "deutschen Adels" in Wikipedia - Online-Enzyklopädie als Speerspitze gegen die Verfassung?

Ein entlarvendes Zitat aus einem sehr zu empfehlenden SPIEGEL-Artikel aus dem Jahre 1999 mit dem Titel "Aristokratischer Feinsinn" habe ich noch im Hinterkopf: "Es wird nichts unversucht gelassen, um die Exklusivität ehemaliger Adelsprädikate zu erhalten, auszubauen und zu steigern. Rücksichtslos werden dabei verfassungsrechtliche Grundsätze übergangen. Nicht ohne Hintergedanken. Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein."

Die Presse, von der Bunten über den Spiegel bis hin zur Faz, Welt oder Bild, machen bis heute brav mit. Entweder aus Dummheit oder um das niedere Bedürfnis ihrer Leser nach Glamour zu befriedigen. Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis wird in der Presse fast ausnahmslos als Fürstin Gloria von Thurn und Taxis bezeichnet, Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe regiert fast durchgängig als Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe und Ernst August Prinz von Hannover geistert nahezu ohne Widerspruch als Prinz Ernst August durch die Medienlandschaft.

Niemand interessiert sich für die deutlichen Worte der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, geäußert im Beschluss - 1 BvR 2248/01 - vom 22. März 2004: "Mit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (RGBl S. 1383) und der Verfassung Preußens vom 30. November 1920 (Preußische Gesetzsammlung, S. 543) wurde jeweils die republikanische Staatsform eingeführt. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 wurde aufgehoben (Art. 178 Abs. 1 WRV). Art. 81 Abs. 1 der preußischen Verfassung hob die Verfassung vom 31. Januar 1850 auf. Damit wurden gleichzeitig die Hausgesetze des ehemals regierenden Kaiser- und Königshauses in staatsrechtlicher Hinsicht gegenstandslos. Seit dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes steht der Wiedereinführung der Monarchie Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG entgegen."

Nach Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung waren öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile einer Geburt oder des Standes aufzuheben. In Ausführung dieser verfassungsmäßigen Anweisung ist unter dem 30. April 1928 u.a. das schaumburg-lippische Gesetz über die Aufhebung des Standesvorrechts des Adels und die Auflösung des Hausvermögens erlassen worden, welches im wesentlichen mit dem preussischen Adelsgesetz vom 23. Juni 1920 übereinstimmte.

In Kürze: Deutschen Hochadel gibt es nicht mehr. Deutschen Adel gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Staatsbürger. Es gilt das Grundgesetz und bürgerliches Recht. Ehemalige Adelsprädikate sind nur noch Bestandteile des bürgerlichen Nachnamens.

Dennoch: "Bei der Prüfung von Problemen mit adelsrechtlichen Fragestellungen stellen Adelsverbände den Behörden und Gerichten kostenlos Gutachter zur Verfügung - offenbar so überzeugend, dass selbst viele Richter und Standesbeamte vergessen, dass es den Adel nicht mehr gibt." (Aristokratischer Feinsinn, SPIEGEL-online, 10. Mai 1999).

Der Kampf des Pseudoadels um seinen illegalen Fortbestand hat sich nun offenbar schwerpunktmäßig auf das Internet - insbesondere auf Wikipedia - verlagert. Ein wackerer Streiter um die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der Online-Enzyklopädie resigniert dann auch im Rahmen einer internen Diskussion um die Darstellung des Pseudoadels auf Wikipedia:

"Ich sehe diese Diskussion eben erst und bin erschüttert ob der Hartnäckigkeit, mit der hier wider besseres Wissen Informationen verfälscht werden. Ich habe es ebenfalls aufgegeben, gegen die aberwitzige Wiederbelebung eines "deutschen Adels" in Wikipedia vorzugehen, es hat keinen Sinn und wäre angesichts von mittlerweile abertausenden fehlerhaften Artikeln aus dem Dunstkreis des angeblichen deutschen Adels eine unstemmbare Sisyphusarbeit. So ist dann eben ein weiterer Bereich von Wikipedia in den qualitativen Niederungen des Hören-Sagens angekommen. Schade drum."


Wegen der Veröffentlichung historischer Dokumente im Streit um die Domain "schaumburg-lippe.de" auf meiner Website unter der Rubrik "Presse", bekam ich seinerzeit Post vom Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Bückeburg. Ohne jemals das Staatsarchiv genutzt oder von dort Dokumente bezogen zu haben, sollte ich für die halbjährliche Veröffentlichung von sechs Dokumenten - angeblich aus dem Bestand des Staatsarchivs - EUR 900,- bezahlen.

Nun muss man wissen, dass das Staatsarchiv Bückeburg als Untermieter im Schloss Bückeburg zu finden war, die streitgegenständlichen Dokumente angeblich von dort stammten und der "Schlossherr" vermutlich wenig angetan war, Dokumente aus dem Jahre 1938 im Internet veröffentlicht zu sehen, welche zu folgender Schlussfolgerung kamen:

"Damit steht fest, dass der Name "Fürst zu Schaumburg-Lippe" erloschen ist und das auch in Zukunft niemals mehr eine Person zur Führung dieses Namens berechtigt sein wird. Trotzdem fährt das Haus fort, sich als "Fürstliches Haus Schaumburg-Lippe" und seine Einrichtungen als "Fürstliche" zu bezeichnen."
Schon ein zartes Stöbern im Internet, etwa unter der Domain "schloss-bueckeburg.de", offenbart, dass sich an der vor über 70 Jahren bemängelten Grundhaltung gewisser gesellschaftlicher Kreise bis heute wenig geändert hat.

Und wer unter "Wikipedia" in die Tiefe geht, wird dort feststellen müssen, dass der "Adel" trotz seiner unzweifelhaften Abschaffung schon seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung noch im Jahre 2010 mit Erfolg sein Fortbestehen feiert.

Übrigens war sich das Amtsgericht Hannover seinerzeit nicht zu schade, die Kostenkeule gegen die Veröffentlichung der ungeliebten Korrespondenz aus den 30er Jahren in Form eines Urteils zu schwingen und mich zum Schadensersatz in voller Höhe zu verurteilen.

Dass der gesamte historische Schrifwechsel bis heute noch einsehbar ist (1, 2, 3, 4, 5, 6) haben wir der Courage der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hannover zu verdanken, deren Berufungsurteil zu meinen Gunsten den verlorenen Glauben in die Unabhängkeit der Justiz wieder gestärkt hat. Eine anschließend noch angestrengte Gehörsrüge durch die Niedersächsische Staatskanzlei war letztlich auch erfolglos. Zurück bleibt jedenfalls das Gefühl, dass man den Pseudoadel und dessen weitreichenden Einfluss nicht unterschätzen sollte.

Die jüngste Aufgabe tapferer Wikipedianer in einem ungleichen Kampf erinnerte mich nunmehr an meine eigenen Erfahrungen und dem geneigten wie juristisch geschultem Leser sei empfohlen, den erfolgreichen Feldzug der Ewiggestrigen im Kampf um den Erhalt ihrer verlorengeglaubten Privilegien in der Tagespresse wissend und aufmerksam zu verfolgen.

Dienstag, 9. Juni 2015

Schnauze voll vom "Adel"?

Die meisten Leser werden abwinken und der Meinung sein, dass ihnen der Adelszauber in den Medien gleichgültig ist, weil das Ganze ohnehin belanglos sei, denn wer liest schon BUNTE, BILD oder DAS NEUE BLATT? Kann sein, sicher gibt es auch wichtigere Themen. Aber seit ich mich beruflich mit einem Bückeburger Bürger befassen muss, der sich der restlichen Welt permanent als „Fürst“ verkaufen möchte und mit seiner diesbezüglichen Kampagne durchaus erfolgreich ist, habe ich einen Blick hinter die Kulissen geworfen und festgestellt, dass es nicht um bloße Eitelkeit geht, sondern um handfeste Vorteile. Seit sich das Landgericht Bückeburg weigerte, im Rubrum den bürgerlichen Namen „seiner Durchlaucht“ zu verwenden und trotz eindeutiger Auskunft des Standesamtes auf dem Adelsprädikat „Fürst“ beharrte, weiß ich, dass ein neutrales Urteil gegen den „Hauschef“ in Bückeburg nicht zu erwarten ist und die Schaumburg-Lipper Adelskampagne in Niedersachsen längst metastasiert. Erst gestern machte mich eine Mandantin auf eine Nachricht beim NDR unter dem Titel „Meyer fordert höhere EU-Mittel für Kleinbauern“ aufmerksam, in dem auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Titel „Fürst“ - diesmal in der kuriosen Variante „Fürst Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe“ - verliehen wurde.

Ich erinnere mich noch an einen Fernsehbeitrag in „DAS!“ vom November 2013, in welchem „Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe“ Gast gewesen war und die im Interview insoweit intellektuell überforderte Moderatorin Inka Schneider den Gast aus dem Schloss der 250 Zimmer mit den ehrfürchtig glänzenden Augen eines Schulmädchens fragte: „Prinz Harry, kennen sie sich, kennt man sich so in Adelskreisen?“ Och Inka, Du kleines Dummerchen, natürlich nicht. Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe ist doch gar nicht adelig und sein Gefasel vom Auftrag, das Schaumburger Land nach außen zu vertreten, kann man doch nicht ernst nehmen.

Allerdings geht nicht nur der NDR „seiner hochfürstlichen Durchlaucht“ andauernd auf den Leim, sondern auch RTL oder SAT1 und die gedruckte Presse. Und längst nicht nur dem Bückeburger, denn das Land ist voll von Ewiggestrigen, denen von unfähigen Journalisten der hochwohlgeborene Pöter gepudert wird. Lange Rede kurzer Sinn: Wer nun von der Dummheit der freien Presse die Schnauze voll hat oder des Huldigens feudaler Strukturen überdrüssig ist, kann dem deutschen Presserat ab jetzt mit einem gegen das Adelsgewinsel der bundesdeutschen Presse gerichteten Beschwerdeformular (Muster) auf das mangelnde Demokratieverständnis der Medienlandschaft hinweisen und vielleicht so das Bewusstsein in den Redaktionen dafür schärfen, was korrekte Berichterstattung getreu der Maßstäbe des Pressekodex im Hinblick auf den in Deutschland längst abgeschafften Adel bedeutet.

Montag, 5. Mai 2014

Europakrise: Französischer Herzog pfändet deutschen Fürsten

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem französischen Adelsgeschlecht Montfort-l’Amaury und dem deutschen Fürstenhaus Schaumburg-Lippe eskaliert. Anstatt seine kampferprobten Reitertruppen zu schicken, entsandte Alfred Bocker Comte de Montfort-l’Amaury Duc de Bretagne nunmehr lediglich einen Gerichtsvollzieher mit der Aufgabe, die Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben*.

Mit Bedauern betrachtet das Oberhaupt des Hauses Montfort-l’Amaury, dass die Spannungen in einem krisengeschüttelten Europa nun auch auf das deutsch-französische Verhältnis übergegriffen haben: "Ich hatte mir wirklich gewünscht, dass Fürst Alexander seine Schulden mir gegenüber ohne großes Aufheben begleicht, aber der Werteverfall der bürgerlichen Zivilgesellschaft scheint nun auch den deutschen Adel** erfasst zu haben."

Wie hoch die Verbindlichkeiten des Hauses Schaumburg-Lippe gegenüber dem französischen Adelshaus sind, wollte der Herzog der Bretagne nicht verraten, aber er versicherte, dass durch die Pfändung die Feierlichkeiten zur Landpartie Schloss Bückeburg im kommenden Monat nicht gefährdet seien. Das deutsche Außenministerium war für eine Stellungnahme zum deutsch-französischen Adelskonflikt leider nicht erreichbar

* Nachtrag: Am 17.09.2014 wurden die restlichen Schulden des Hauses Schaumburg-Lippe dem Chef des Hauses Montfort-l`Amaury durch den zuständigen Gerichtsvollzieher überwiesen.  

** Der geneigte Leser möge mir den boulevardesken und im Ergebnis bedenklichen Stil des Artikels verzeihen und sich kurz über die tatsächlichen Hintergründe in Sachen Adel hier und dort informieren.

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Weihnachtsgedicht

Wenn es Weihnacht wird im Land
dann gehn die Menschen Hand in Hand
und erzählen sich Geschichten
wovon schon Großeltern berichten

Das Weihnachtsfest zu Adelszeiten
konnt' Furcht und Schrecken gar verbreiten
denn Adels imbezille Brut
tat Untertanen selten gut

Da gibt's die Mär von bösen Fürsten
die gerne Bürgertöchter bürsten
Sie reiten spät durch Sturm und Wind
am Hof die Fürstin hockt mit Kind

Ein Fürst nimmt nur die schönsten Maiden
um sie zum Festtag zu entkleiden
Er unterwirft sie seinem Willen
um seine Lust brutal zu stillen

Ans schmucke Haus der braven Leute
klopft nachts der Fürsten wilde Meute
Es quiekt die Sau es schreit das Bübchen
mit Macht geht's rein ins Hinterstübchen

Die Bürgertöchter müssen büßen
und noch zum Abschied lächelnd grüßen
Wenn sie danach nicht furchtsam schweigen
und ehrfürchtig ihr Haupt verneigen
ergeht es ihnen wahrhaft schlecht
denn Fürsten sind gern ungerecht

Und wer erkennt der Herrscher Treiben
der läßt das Reden besser bleiben
Denn mit den fürstlichen Gerichten
da läßt sich Haus und Hof vernichten

Heut' sind das alles nur noch Märchen
denn Adel krümmt niemandens Härchen
und was es früher wirklich gab
nahmen die Fürsten mit ins Grab

Das Weihnachtsfest in unsrer Zeit
zeugt nun von Freud' und nicht von Leid
Der Adel ist nur noch Geschichte
taugt bloß zur Weihnacht für Gedichte
Es herrscht nicht mehr der rohe Trieb
denn alle Menschen ham' sich lieb

Montag, 31. Januar 2022

Lang lebe Prinz Andrew, Duke of York

Der Prinzenalarm hört nicht auf. Sie pöbeln, prügeln, pissen und pimpern sich durch die Weltgeschichte und wenn einer der Hochgeborenen heiratet, steht der Pöbel Spalier und jubelt dem grotesken Schauspiel einer verfaulten Kaste zu, deren Hauptbeschäftigung darin besteht, den in vergangenen Jahrhunderten zusammengerafften Besitz auf Kosten der Allgemeinheit zu erhalten oder auf eigene Rechnung zu verscherbeln.

Während der Adel in Deutschland wenigstens abgeschafft wurde und die Alimentierung der bröckelnden Fassade aufgeplusterter Nachfahren auf Staatskosten den Umweg über steuerlich finanzierte Töpfe aus Kunst und Kultur nehmen muss, gönnen sich die Engländer bis heute den Luxus, ihre zu Nichtsnutzen degradierten Adligen mit über 80 Millionen Pfund aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Doch nicht jedes Mitglied der königlichen Familie mag sich zum eierlosen Hampelmann abstempeln lassen.

Als äußerst traditionsbewusstes Mitglied der Windsors hat sich zumindest Andrew Albert Christian Edward, Duke of York, aus der Masse der Grüßdeppen herausgeschält und allem Anschein nach einen Lifestyle gepflegt, der wenigstens annähernd auf der Linie einer gesellschaftlichen Gruppe liegt, die noch nie gefragt, sondern sich genommen hat, was ihr zustand. Die Freundschaft zum verblichenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein ist insoweit ein Qualitätsmerkmal für Prinz Andrew, denn echter Adel bumst jedes Madel.

Nur weil er etwas zu spät geboren wurde, hackt die Weltpresse nun auf dem jüngsten Spross der Königin des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland herum, als ob es nicht zu Adelstraditionen gehören würde, Untertanen auszurauben und zu vergewaltigen. Besonders die englische Geschichte ist eine Orgie militärischer Gewalt und politischer Unterdrückung gegenüber ganzen Völkern, so dass es widersprüchlich anmutet, wenn dem Herzog von York nun militärische Zugehörigkeiten und königliche Schirmherrschaften entzogen werden, bloß weil er sich genommen hat, was einem Windsor zusteht.

Die öffentliche Demütigung von Prinz Andrew, der in die Fußstapfen berühmter Vorfahren getreten ist, offenbart einen schändlichen Umgang mit Privilegien, die einem Mitglied des Königshauses ohne Einschränkung gebühren. Wofür König Heinrich VIII. Tudor seinem Sohn allenfalls anerkennend auf die Schultern geklopft hätte, soll nunmehr ein Verhalten sein, dass die Königin von England öffentlich sanktioniert? Ein Bekenntnis zur Monarchie gebietet das unmissverständliche Zugeständnis, herrschaftliche Umgangsformen auch angemessen ausleben zu dürfen. Long live the Duke of York!

Montag, 21. Dezember 2015

Anwalt und Notarverzeichnis

Wie ja sicherlich alle Leser wissen, wurden im Jahre 1919, also nach Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919, die Privilegien des Adels abgeschafft und nach Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung, der gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG als einfaches Bundesrecht fortgilt, sind Adelsprädikate Bestandteil des Nachnamens geworden.

Diese Rechtslage scheint ausgerechnet im von der Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH aus Köln herausgegebenen Anwalt- und Notarverzeichnis mit ca. 135.000 eingetragenen Berufsträgern und damit dem größten deutschen Verzeichnis seiner Art, verkannt worden zu sein, denn in der Datenverwaltung des Verzeichnisses findet sich eine gesonderte Rubrik "Adel*:" mit folgenden Auswahlmöglichkeiten:

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Wenn nun Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung als deutsches Bundesrecht fortgilt, wonach Adelsbezeichnungen nur als Teil des Namens gelten, sollte in einem Verzeichnis für Rechtsdienstleister keine gesonderte Rubrik "Adel" geführt werden. Denn ihren Nachnamen dürften auch Kollegen mit mehreren Namensbestandteilen durchaus noch selber schreiben können.

Mittwoch, 7. Dezember 2022

Putsch der Reichsbürger in Deutschland


Als ich heute morgen meine Lieblingszeitung las, habe ich mich ganz doll erschrocken und meine Gebeine schon im Bückeburger Folterknast vermodern sehen. Da stand doch tatsächlich als Schlagzeile in der BILD: "REICHSBÜRGER SOLLEN PUTSCH IN DEUTSCHLAND GEPLANT HABEN Dieser Prinz sollte das neue Staatsoberhaupt werden". Mir fiel sofort ein Zitat aus einem SPIEGEL-Artikel des Jahres 1999 mit dem Titel "Aristokratischer Feinsinn" ein, das da lautet: "Es wird nichts unversucht gelassen, um die Exklusivität ehemaliger Adelsprädikate zu erhalten, auszubauen und zu steigern. Rücksichtslos werden dabei verfassungsrechtliche Grundsätze übergangen. Nicht ohne Hintergedanken. Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein." Mit Schweißperlen auf der Stirn und fiebriger Hast klickte ich auf den Artikel und konnte nach kurzer Recherche beruhigt in den Sessel zurücksinken. Denn nicht mein Lieblingsprinz, der immer so gerne Fürst sein will, wollte sich den Reichsapfel in unserer schönen Republik unter den Nagel reißen, sondern irgendein anderes armes Fürstchen aus Hessen.

Irgendwie hätte so ein Putsch in Deutschland auch nicht zu Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe gepasst, der ein ganz großer FDP-Fan ist, gerne auf Promi-Events rumtingelt und sich neulich sogar von seiner Inselfestung Wilhelmstein eine kleine Kanone hat klauen lassen. Eine Miniaturkanone, die nach den Worten des Inselherrschers einen unersetzlichen historischen und enormen ideellen Wert darstellt. So enorm, dass der Beklaute ganze 2.000 Euro Rückgabeprämie ausgelobt hat. Na ja, irgendwie alles nicht staatstragend, erst recht nicht revolutionär sondern eher provinziell. Wobei man fairerweise sagen muss, dass sich Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe gerne mit stolzgeschwellter Brust als Mitglied der Bundesversammlung zur Verfügung stellt, die immerhin den Bundespräsidenten wählen darf. Ein Akt der Gehorsamkeit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der jedem Reichsbürger als Todsünde erscheinen dürfte. Kurz gesagt: Der Bückeburger Schlossherr hat mit dem Reichsbürgerputsch nicht das geringste zu tun, ich darf mich weiterhin ungestraft als Feind des deutschen Pseudoadels generieren und die Presse in Deutschland fantasiert weiter von Prinzen und Adel, als hätte Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) keinerlei Bedeutung mehr.

Donnerstag, 20. November 2014

Pseudoadel und Bürgerknast

Sie nennen sich "Fürstin Gloria", "Fürst Alexander", "Erbprinz Max" oder gleich "Prince Germany" und spiegeln der Medienlandschaft erfolgreich vor, einem deutschen Adel anzugehören. Während sich "Fürst Alexander" an den streng nach Vorschrift trabenden Pferdchen der "fürstlichen Hofreitschule" erfreut und "Erbprinz Max" erfolgreich die "Buddha Club Lounge" in Salzburg betreibt, soll "Prince Germany" seinen Luxusfuhrpark zu Unrecht auf Kosten der Steuerzahler genossen haben.

Marcus Prinz von Anhalt muss sich wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Hinterzogene Steuern in Höhe von EUR 747.000 Euro und der Versuch einer Steuerhinterziehung über EUR 823.000 für zu Unrecht als Firmenwagen von der Steuer abgesetzte Edelkarossen stehen zur Debatte. Nach Angaben der Augsburger Allgemeinen gab das Landgericht zu erkennen, dass es im Fall eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für möglich erachtet. Ohne Geständnis hält die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier bis fünf Jahren für angemessen.

Herr Prinz von Anhalt begründet die steuerliche Geltendmachung der Luxusfahrzeuge allerdings mit deren Einsatz für seine Nachtklubs und hält sich für unschuldig. Dass er mit dieser Auffassung bei den kleinwagengeprägten Volljuristen im Staatsdienst Gehör findet, erscheint nach deren Äußerungen bereits jetzt als unwahrscheinlich.

Donnerstag, 28. Dezember 2023

Staatsanwaltschaft Hannover

Eine Nachricht von Google Maps erreicht mich und mir wird mitgeteilt: "Dein Foto wurde 400.000-mal aufgerufen". Es handelt sich um ein Foto von dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Hannover am Volgersweg 67. Wenn man bei Google nach "Staatsanwaltschaft Hannover" sucht, wird dieses Foto auch prominent angezeigt und es freut mich natürlich, wenn ich Menschen auf der Suche nach der Staatsanwaltschaft Hannover helfen kann. Bei den Google-Rezensionen kommt die Staatsanwaltschaft Hannover mit zwei Sternen nicht so gut weg, wobei das natürlich nicht an mir liegt. Ich habe dieser überaus kompetenten Strafverfolgungsbehörde 5 Sterne gegeben, weil sie fast alle Strafverfahren gegen mich eingestellt hat.

Vielleicht mache ich auch mal ein Foto von der Staatsanwaltschaft Verden, bei der aktuell zwei Ermittlungsverfahren gegen mich geführt werden, natürlich wegen dieses Blogs, der immer wieder für Aufmerksamkeit bei der Justiz sorgt. Die Ermittlungsverfahren basieren auf den Lichtbildern folgender Blogeinträge und mir wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gem. § 86a StGB durch Bildbeiträge in folgenden Blogartikeln vorgeworfen: https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2020/04/rueckgabe-der-anwaltszulasssung.html und https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2020/04/corona-widerstand-wird-nicht-geduldet.html sowie https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2022/12/adel-gegen-deutschland.html

Ich habe der Polizeidirektion Hannover mitgeteilt, dass ich in den dort verwendeten Bildern gar keine Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erkennen kann. Ich bin mir sicher, dass die Staatsanwaltschaft Verden auch keine Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in meinen Illustrationen erkennen kann und das Verfahren bald einstellt. Dann bekommt die Staatsanwaltschaft Verden bei den Google-Rezensionen auch 5 Sterne von mir und ich mache ein schönes Foto von dem Gebäude, in dem die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in Verden ihre Arbeit verrichten.

Freitag, 31. Dezember 2021

Zwei Prinzen im Würgegriff von Corona

Selbst der in Deutschland sehr beliebte und hoch angesehene Adel leidet unter der Corona-Krise. Denn natürlich leben die Blaublüter in ihren Schlösschen und Villen nicht nur von Luft und Liebe und dem Glanz vergangener Tage, sondern auch von den Einnahmen der von ihnen betriebenen Etablissements. Alexander Prinz von Anhalt und Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe sind prominente Beispiele dafür, wie die Pandemie auch in höchsten gesellschaftlichen Kreisen wütet. Knapp 10 Jahre lang betrieb Alexander Prinz von Anhalt seinen Swinger-Club "Villa Palazzo" in Dorsten-Wulfen, bevor er die Villa bedingt durch die Corona-Krise schließen musste. Der beliebte Swingerzauber in luxuriöser Kulisse fällt nun auf Dauer aus, denn der Einnahmen-Verlust wegen der Corona-Maßnahmen war zu groß. Der Wohlstand von Alexander Prinz von Anhalt, Herzog zu Sachsen und Westfalen, Graf von Askanien, schien gefährdet: „Die Politik lässt uns keine andere Wahl. Ich kann nicht zusehen, wie der Laden weiterhin Staub ansetzt.“

Auch Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe ließ aufgrund der weiterhin unsicheren Lage rund um die Pandemie den jährlich auf Schloss Bückeburg stattfindenden Weihnachtszauber zum zweiten Male absagen. Seit dem 1. Dezember 2021 sind jetzt auch Schloss- und Führungsbetrieb sowie das Marstall-Museum der Fürstlichen Hofreitschule und der Schloss-Shop bis auf weiteres geschlossen. "Der Weihnachtszauber ist ein jährliches Highlight für Besucher aus Nah und Fern, das vor allem von der gemütlichen Atmosphäre und dem vielseitigen, anspruchsvollen Rahmenprogramm lebt. Ebendies lässt sich leider nicht mit den aktuellen Auflagen vereinen", erklärte Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe. Es täte ihm im Herzen weh, den Weihnachtszauber nach langer Planungszeit und Vorfreude absagen zu müssen und die Entscheidung sei sehr schwergefallen. Die Familie Prinz zu Schaumburg-Lippe und das gesamte Organisationsteam hoffen aber, alle Besucher im kommenden Jahr wieder auf Schloss Bückeburg begrüßen zu können.

Donnerstag, 21. Februar 2013

Facebook: Hass-Peter im Visier der Justiz

Eigentlich war Klaus-Peter zeitlebens ein braver Bub, über den seine Lehrer und Mitschüler nur Gutes zu berichten hatten.
Er mochte Pferde, Hunde und liebte herbstliche Waldspaziergänge, doch verließ er im Winter ungern die warme Stube. Raufen war ihm zuwider und er lernte schnell, Widersacher mit seinen Tränen zu erweichen.

Doch als es Klaus-Peter in die grosse weite Welt hinauszog, sollte sich das bald ändern. Als externer Consultant, Under-Cover-Controller und Interims-Manager verdiente er gutes Geld und lernte die erhabenen Seiten des Lebens kennen. Er gefiel sich fortan in der Rolle des ergebenen Dieners der Reichen und Mächtigen. Das Aufbäumen gegen Verhältnisse, in denen Menschen unterworfen werden und der Kampf gegen eine Gesellschaft, in der sich die Menschen gegeneinander stellen, waren ihm fremd.

Der erwachsene Klaus-Peter war stets rückgewandt, liebte Antiquitäten und den konservierenden Firnis von Ahnengalerien. Er erstrebte das Aufgehen im großen Ganzen und träumte davon, Teil einer Gesellschaftsschicht zu sein, wie er sie aus dem geliebten Märchenbuch seiner Kindertage kannte. Er liebte Kaiser, Könige und den Adel als Ganzes, spürte er doch tief in seinem Innern einen Schauer, wenn er an siegreiche Einmärsche der Herrscher vergangener Tage dachte. An die Macht, die über ihm stand und deren Füße er zu küssen bereit war. Eine Macht, gegen die er ohnehin nichts ausrichten konnte, weil er die Unterwerfung seit jeher im Blut hatte.

Es war für Klaus-Peter eine Herzensangelegenheit, sich im allumspannenden Weltnetz von Facebook dem Zerrbild des von ihm verehrten Adels und seiner treuen Knechte anzuschliessen, um gefahrlos vor dem Bildschirm seines Heimcomputers wenigstens an einem kleinen Feldzug zur Verteidigung des Märchenreichs seiner Jugend teilzunehmen. „Hurra!“ schrie er vor Erregung, als der von ihm als Adelsfeind auserkorene Gegner auf seine Kriegslist hereingefallen war und ihm in einer persönlichen Mitteilung über Facebook Vertrauliches mitgeteilt hatte. Ihm verschwamm der Schirm vor den Augen, so sehr schrie er. In einem Rausch, höher und herrlicher als der, den das Bier vermittelt, wurde aus dem weichen Klaus-Peter der starke Hass-Peter. Der Rausch liess ihn die ergatterte Nachricht in seiner Facebook-Hassgruppe veröffentlichen und den entblößten Gesprächspartner als Irren anprangern. Er traktierte die Tastatur in einer Sphäre der begeisterten Raserei, in einem Himmel, wo seine äußersten Gefühle kreisten.

Erst später dämmerte ihm, dass er sich in dieser Nacht, verwirrt vom süßen Met der siegreichen Schlacht, womöglich vom Pfad der Tugend, den er seit jeher beschwor, hatte abbringen lassen. Und dann geschah es, was er sich als treuer Untertan des herrschenden Systems, als ergebener Büttel des ihm willig übergestülpten Rechts, niemals hätte erträumen lassen. Zuerst bescheinigte ihm das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 07.01.2013 zum Az.: 324 O 648/12 einen unverzeichlichen Fehltritt gegen das geltende Gesetz und schließlich gar dass Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 04. Februar 2013 zum Az.: 7 W 5/13 einen weiteren schwer zu mißbilligenden Verstoß gegen die bürgerliche Rechtsordnung, der zu gehorchen ihm als geborener Vasall ein mindestens ebenso wichtiges Anliegen war, wie die Bekämpfung der unehrenhaften Horden jener, die aus seiner Sicht mit ihrer Namensführung das Andenken derer beschmutzten, die er heiligengleich verehrte.

Beim Anblick der einstweiligen Verfügungen und der Androhung von hohem Ordnungsgeld erschrak er, als habe ihm jemand einen Spiegel vorgehalten, in dem er einen Fremden erblickt, der sich um Recht und Ordnung nicht schert. Klaus-Peter erschrak und rang nach Atem.
Er sah sich hastig um. In seinem Kampf war er allein.

Donnerstag, 6. Juli 2017

Hannover im Würgegriff des Scheinadels

Ganz Hannover entblödet sich derzeit in einer Art Wettlauf der Unwissenden anlässlich einer Hochzeit zweier Menschen, von denen es der eine wohl ohne großes eigenes Zutun geschafft hat, von Politik und Presse als Welfenprinz gefeiert zu werden. Von der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung über den Stern bis hin zum NDR kennt der Unterwerfungsdrang der bürgerlichen Presse keine Grenzen und Herr Ernst August Andreas Philipp Constantin Maximilian Rolf Stephan Ludwig Rudolph Prinz von Hannover wird zum Erbprinz, Junior-Prinz, Welfenprinz und Adligen stilisiert.

Hannovers Oberbürgermeister Stefan Schostok von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ("Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit!") dienerte sich gar durch einen Lehrgang zum Standesbeamten, um Herrn Prinz von Hannover und Frau Ekaterina Malysheva heute im Neuen Rathaus von Hannover zu trauen zu dürfen und damit stellvertretend für die Bürger seiner Stadt ehrfürchtig das Haupt zu neigen. Ehrensache, dass die kirchliche Trauung am kommenden Samstag in der hannoverschen Marktkirche erfolgt, damit auch die durch Presse und Politik in die Irre geführten Bürger auf einer von ihnen als Adelshochzeit gefeierten Veranstaltung dem Mitglied einer Familie zujubeln dürfen, die ihren Reichtum über Jahrhunderte durch fragwürdige Privilegierungen und nicht zuletzt auch mit Hilfe der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entscheidend vergrößern konnte.

Dass der Adel durch die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vorrechte längst abgeschafft wurde und die Nachteile der Geburt oder des Standes durch die Weimarer Reichsverfassung seit 1919 Geschichte sind, interessiert demokratisch legitimierte Institutionen und die Medienlandschaft genauso wenig wie der Umstand, dass Adelsbezeichnungen nach dem bis heute geltenden Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung nur noch Teil des Namens sind. Prinzen, Fürsten und Adelshäuser gibt es nicht mehr, wohl aber das Bedürfnis einer verdummten Gesellschaft, dem Scheinadel Privilegien zu gewähren, für deren Abschaffung das Bürgertum im 17. und 18. Jahrhundert nicht zuletzt mit Hilfe der freien Presse lange gekämpft hat.

Mittwoch, 8. Januar 2014

Anwaltsschicksal: Vom Fürsten verklagt

Aus der Ferne der Gegenwart betrachtet kann man das autoritäre Treiben der Tyrannen vergangener Zeiten gelassen und durchaus interessiert betrachten. Anders sieht es aus, wenn einem plötzlich die Klage von jemandem ins Haus flattert, der sich gar heute noch als Fürst betrachtet und die auch ihm durch das bürgerliche Recht gegebenen Instrumente des demokratischen Rechtstaats nutzen möchte, um Hintergrundinformationen über seine feudale Gesinnung aus dem Internet entfernen zu lassen.

Weil bereits mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 alle Vorrechte des Adels abgeschafft wurden, scheint die Klage eines Fürsten unter dem Grundgesetz zunächst wie ein später Ruf aus der Gruft. Denn deutsche Fürsten sind längst verwest.

Allerdings wagt es auch Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe nicht, die Entfernung der vierzehn Zeitungsartikel über eine Strafanzeige wegen des Mißbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132a StGB gegen ihn aus meinem Pressearchiv unter der von ihm landläufig beanspruchten Amtsbezeichnung Fürst zu verlangen, so dass sich der Geruch des Mausoleums noch beim Lesen der Klage leicht verflüchtigt.

Der Möchtegernherrscher von Schloss Bückeburg tritt jedoch im Internet mit der durch Hoheitsakt festgesetzten Bezeichnung für das ehemalige inländische und im Ausland noch existierende öffentliche Amt Fürst auf und geht nach meinem Dafürhalten das Risiko ein, durch einen Schwall von Strafanzeigen verschüttet zu werden:


Bei dem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt des § 132a StGB kann ein strafrechtlicher Erfolg im Sinne des § 9 StGB nämlich überall dort eintreten, wo das Führen der Amtsbzeichnung seine Gefährlichkeit im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut entfalten kann. Denn überall in Deutschland könnte die Bezeichnung Fürst vom unvorgebildeten Durchschnittsbürger als echte Amtsbezeichnung verstanden werden.

Bei einem Auftreten als Fürst im Internet dürfte daher jede Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland für eine Strafanzeige zuständig sein und ob im ganzen Land auf eine fürstliche Hochstapelei mit untertäniger Milde reagiert werden würde, darf bezweifelt werden. Jedenfalls scheinen die Gerichte im Süden der Republik den Schutz der Allgemeinheit, die gegenüber den Trägern hoheitlicher Amtsbezeichnungen anders reagiert, ernst zu nehmen (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 3. März .2010, Az: 5 St RR (II) 39/10).

Zum besseren Verständnis des Lesers sei angemerkt, dass sich die Parteien dieses Rechtsstreits - ich als Anwalt des damaligen Beklagten - bereits vor über 10 Jahren um die Domain "schaumburg-lippe.de" gestritten haben und sich das Verhältnis untereinander insbesondere dadurch abgekühlt hatte, dass ich das Gericht damals darauf hinwies, dass entgegen schriftsätzlicher Behauptungen des Klägers sein Vater nicht Fürst Phillipp-Ernst zu Schaumburg-Lippe gewesen ist und er auch nicht nach Hausgesetz - welches es nicht mehr gibt - als nachrückender Fürst Chef des ebenfalls nicht mehr existierenden Hauses Schaumburg-Lippe geworden war. Offenbar ein Sakrileg.


Dass ausserdem ein Versuch des im Schloss Bückeburg zur Miete untergebrachten niedersächsischen Staatsarchivs historische Dokumente, welche das Unrecht der Führung des Namens "Fürst zu Schaumburg-Lippe" belegen, mittels Kostenforderungen aus meinem Pressearchiv zu entfernen am Ende rechtskräftig gescheitert ist, soll nur am Rande erwähnt werden.

Ob die fortlaufende Veröffentlichung der nachfolgenden vierzehn Zeitungsartikel auf meiner Website die Rechte des Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe verletzen, weil im Hinblick auf ein vor zehn Jahren eingestelltes Strafverfahren ein Berichterstattungsinteresse sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Pseudoaristokraten zurückzutreten haben, obwohl letzterer sich bis heute mit der unzutreffenden Amtsbezeichnung Fürst schmückt, wird das Landgericht Hamburg zu entscheiden haben.

Im Einzelnen möchte Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe folgende Artikel nicht länger in meinem Pressearchiv dulden:

Donnerstag, 23. Februar 2017

Facebook: Landgericht Hamburg stoppt erneut Pariser Hassgruppenführer

Wieder einmal musste das Landgericht Hamburg dem in Frankreich lebenden Anführer einer deutschsprachigen Hassgruppe verbieten, einen in Deutschland lebenden Hauschef einer französischen Familie mit adliger Herkunft auf Facebook mit Hasstiraden zu beleidigen. Mit dem Urteil vom 12.01.2017 zum Az.: 324 O 713/16 bestätigte das Landgericht Hamburg auch seine Rechtsprechung im Hinblick auf die Zuständigkeit für aus dem Ausland begangene Rechtsverletzungen auf Facebook, die sich an ein deutsches Publikum wenden.

Schon mit Beschluss vom 03.01.2013 zum Az.: 324 O 701/12 wurde die aus Frankreich heraus organisierte Hetze durch das Landgericht Hamburg unterbunden, als ein in Deutschland lebender Bundesbürger, der dem ehemaligen deutschen Adel zuzurechnen ist, auf Facebook mit dem vergleichsweise harmlosen Schimpfwort "Vollidiot" belegt wurde. Als ein Sammelbecken unterbeschäftigter Zeitgenossen fungiert dabei die aus Frankreich heraus gesteuerte Hassgruppe "Fakebook of False Nobility and other Fantasy People and Organizations" als virtuelle Zuflucht einer Scheinelite, die der tristen Einöde ihres Alltagslebens zu entfliehen versucht, indem sie digital auf Andersdenkende einschlägt.

Doch nicht nur Facebook ist ein beliebter Tummelplatz für Ewiggestrige und ihre Leibeigenen, wie sich der weitgehend unbekannten Website fake-gotha.eu entnehmen lässt. Die rechtswidrige Diffamierung und Herabsetzung Dritter in solch virtuellen Gruppen dient dabei regelmäßig nur der eigenen Aufwertung, um aktiv gegen eine Bedeutungslosigkeit anzukämpfen, die man aus eigener Sicht nicht verdient hat. Der verhallende Ruf nach gesellschaftlicher Anerkennung reicht schlicht nicht mehr aus, so dass mit der Abwertung von Dritten, denen man sich überlegen glaubt, wenigstens teilweise die Kompensation schmerzlich gefühlter Nichtbeachtung erreicht werden soll.

Allein die zeitintensive Beschäftigung mit der selbst gebastelten Wahnwelt zeigt, dass dieser Glaube gerade nicht aus der selbst gewählten Sackgasse zu höheren Weihen führt, sondern das Verharren in der Vergangenheit lediglich zementiert. Wie bei Querulanten üblich, werden unbequeme Gerichtsurteile natürlich nicht akzeptiert sondern stets als rechtswidrig deklariert. Ehrensache, dass die angeblich überlegene Position vor Gericht gar nicht erst verteidigt wird, weil man sich insgeheim längst eingestanden hat, auf verlorenem Posten mit dem Säbel zu rasseln.

Donnerstag, 15. März 2012

Die Wiedereinführung der Monarchie


Ein Hauch von Unterwürfigkeit und Dummheit durchweht die bundesdeutsche Medienwelt, wenn diese im Zusammenhang mit der Schnäppchenjägermentalität des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff die Meldung verbreitet, ein Herr Philip Kiril Prinz von Preußen plädiere für die Wiedereinführung der Monarchie.

Es ist weniger die Nachricht als solche und nicht einmal die verfassungsfeindliche Grundhaltung des Herrn Prinz von Preußen, die allenfalls ärgerlich ist, sondern die dauerhafte Ignoranz halbgebildeter Schreiberlinge gegenüber unserer Verfassung angesichts der ihnen von dieser gewährten Pressefreiheit. Man kann sich als Journalist auf verschiedene Arten und Weisen den durch das Grundgesetz gewährten Freiheiten für würdig erweisen, aber mit Sicherheit nicht dadurch, dass man der in der Regel durch einseitige Kreuzung genetisch belasteten Filialgeneration des vor knapp hundert Jahren abgeschafften Adelsstandes das Privileg tatsächlich nicht mehr bestehender Adelsprädikate zuerkennt.

Ein kurzer Vergleich von Redewendungen in den aktuellen Artikeln von SPIEGEL: "Preußen-Prinz fordert Rückkehr zur Monarchie", FOCUS: "... meint Prinz Philip Kiril von Preußen", BILD: "Prinz Philip Kiril von Preußen" und WELT: "Prinz Philip Kiril von Preußen (empfiehlt) die Wiedereinführung der Monarchie in Deutschland" anläßlich der jüngsten Sympathiebekundung für die Diktatur des Blutes offenbart die synchrone Armseligkeit der Autoren. Nicht einer scheint zu erkennen, dass das ehemalige Adelsprädikat "Prinz" nur noch Teil des bürgerlichen Nachnamens ist. Reihum wird das Adelsprädikat dem Vornamen vorangestellt und die Leitbildfunktion einer freien Presse der Dummheit ihrer Vertreter geopfert.

Kein Journalist kennt den rechtlichen Hintergrund für die Klarstellung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, geäußert im Beschluss - 1 BvR 2248/01 - vom 22. März 2004:

"Mit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (RGBl S. 1383) und der Verfassung Preußens vom 30. November 1920 (Preußische Gesetzsammlung, S. 543) wurde jeweils die republikanische Staatsform eingeführt. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 wurde aufgehoben (Art. 178 Abs. 1 WRV). Art. 81 Abs. 1 der preußischen Verfassung hob die Verfassung vom 31. Januar 1850 auf. Damit wurden gleichzeitig die Hausgesetze des ehemals regierenden Kaiser- und Königshauses in staatsrechtlicher Hinsicht gegenstandslos. Seit dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes steht der Wiedereinführung der Monarchie Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG entgegen."

Unsere österreichischen Nachbarn haben der Bildungsschwäche kommender Generationen im Zusammenhang mit der Abschaffung des Adelsstandes vorgebeugt und die Verwendung sämtlicher Hinweise auf Adelsprivilegien als Bestandteile bürgerlicher Nachnamen untersagt. Nach § 2 seiner Vollzugsanweisung schlägt das österreichische "Gesetz über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden" deshalb auch voll auf das Namensrecht durch:

Für alle österreichischen Staatsbürger gibt es kein Recht zur Führung des Adelszeichens „von“, kein Recht zur Führung von Prädikaten, zu welchen neben den zugestandenen die Familien unterscheidenden Adelsprädikaten im engeren Sinne auch das Ehrenwort Edler sowie die Prädikate Erlaucht, Durchlaucht und Hoheit gezählt wurden; kein Recht zur Führung hergebrachter Wappennamen und adeliger Beinamen, kein Recht zur Führung der adeligen Standesbezeichnungen, wie z.B. Ritter, Freiherr, Graf und Fürst, dann des Würdetitels Herzog sowie anderer einschlägiger in- und ausländischer Standesbezeichnungen; kein Recht zur Führung von Familienwappen, insbesondere auch der „fälschlich ‚bürgerlich‘“ genannten Wappen, sowie kein Recht zur Führung gewisser ausländischer Titel, wie Conte, Conta Palatino, Marchese, Marchio Romanus, Comes Romanus oder Baro Romanus.

Zu einer derartigen Säuberung auch des Namensrechts konnte sich der deutsche Gesetzgeber nicht durchringen, so dass auch heute noch der längst abgeschaffte Adel mit der Hilfe unfähiger Journalisten beständig durch die Presselandschaft geistert.

Montag, 29. April 2013

Der Mohr kann nach Hause gehn


Hass-Peter stöhnt und jammert leis´
er fühlt sich wie ein alter Greis

Der Übermut vergangner Tage
wird für den Adelsfreund zur Plage

Er sah den Bürger einst als Knecht
nun beugt ihn bürgerliches Recht

Und all die RVG-Gebühren
muss er im Nacken bitter spüren

Einst Held in seiner Facebook-Gruppe
löffelt allein er nun die Suppe

Er bettelt frech um Nachsicht dann
als Rentner er nicht zahlen kann

Doch wer´s bis dahin nicht begriffen
wird auch vom Adel ausgepfiffen

Man läßt ihn einfach traurig stehn
Der Mohr kann nun nach Hause gehn