Posts für Suchanfrage turboquerulantin werden nach Datum sortiert angezeigt. Nach Relevanz sortieren Alle Posts anzeigen
Posts für Suchanfrage turboquerulantin werden nach Datum sortiert angezeigt. Nach Relevanz sortieren Alle Posts anzeigen

Sonntag, 18. Februar 2018

Turboquerulantin und Deniz Yücel frei

Fast gleichzeitig wurden zwei der bekanntesten Journalisten Deutschlands aus der Haft entlassen und überschwenglich in der deutschen Öffentlickeit begrüßt. Natürlich tosten die Wogen der Begeisterung über die Freilassung der Turboquerulantin weitaus höher, als die Wellen der Freude über die Freilassung des türkischstämmigen Journalisten Deniz Yücel. Das hat verschiedene Ursachen, für die an dieser Stelle nach Erklärungen gesucht werden soll.

Es wird sicher nicht daran liegen, dass die Turboquerulantin eine Frau ist und Herr Yücel ein Mann, denn die Qualität eines Journalisten und die Teilnahme an deren Schicksal wird in Deutschland sicher nicht am Geschlecht festgemacht. Auch die Tatsache, dass Her Yücel die türkische Staatsbürgerschaft besitzt und die Turboquerulantin lediglich über einen deutschen Personalausweis verfügt, dürfte nebensächlich sein, obwohl im vorliegenden Vergleich das Sprichwort "Ein Prophet gilt nirgends weniger als in seinem Vaterland" eine Rolle spielen dürfte.

Im osmanischen Reich wird Yücel nämlich wegen der Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit verfolgt, während er in Deutschland schon allein für seinen Knastaufenthalt in der Türkei den Theodor-Wolff-Preis vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger erhielt. Wie so oft spiegeln gern gegebene Streicheleinheiten des politischen Marionettentheaters nicht das Nähebedürfnis des Volkes wieder, wenn es um Angelegenheiten des Herzens geht. Denn kein Patriot hat je vergessen, dass Yücel als Träger des Kurt-Tucholsky-Preises in der taz den baldigen Abgang der Deutschen als Völkersterben von seiner schönsten Seite begrüßt hat. Insbesondere in Ostdeutschland ist allgegenwärtig, dass er nur den Umstand, dass sich Ossis als Erste abschaffen, für wertvoller eingeschätzt hat, als das Verschwinden der ganzen Nation.

Weitaus weniger gespalten ist unser Land in seiner Freude über die Freiheit der Turboquerulantin, die schon immer die Nähe des deutschen Volkes gesucht hat. Unvergessen sind ihre Reportagen über Mutterglück und Familienfrieden sowie ihre E-Mail-Kampagne zur Beflügelung der Fortpflanzungsfreudigkeit deutscher Männer. Um der Abschaffung des deutschen Volkes mit allen Mitteln entgegenzutreten hat sie nicht einmal davor gescheut, Nacktselfies zu versenden, um wieder etwas Leben in die deutschen Schlafzimmer zu bringen. Anstatt sich dem Gejammer über sinkende Geburtenraten anzuschließen oder das Aussterben des deutschen Volkes zu betrauern, hat sie stets ihre eigene Sexualität in die Waagschale geworfen und auf ihre Weise der Nation gezeigt, das Taten wichtiger als Worte sind.

Wie Yücel ist auch die Turboquerulantin mit ihrer journalistischen Tätigkeit auf wenig Gegenliebe beim jeweils herrschenden Regime gestoßen und so sassen beide für viele Wochen zeitgleich im Knast. Leider erfährt die publizistische Mission der Turboquerulantin in den Medien bis heute nicht halb soviel Wertschätzung wie die investigativen Recherchen Yücels am Bosporus, so dass dem in der Türkei strafrechtlich verfolgten WELT-Korrespondenten sogar das bundesdeutsche Außenministerium zu Hilfe eilte, während der Turboquerulantin in der Haft nicht einmal das Amtsgericht Hamburg unter die Arme griff.

Trotz breiter Unterstützung in den Reihen der Bevölkerung dürfte auch der zukünftige Kampf der Turboquerulantin für die Wahrheit unter einem deutlich ungünstigeren Stern stehen, als die als Journalismus verpackte multimediale Inszenierung Yücels in der Rolle des publizierenden Märtyrers in kommenden Talkshows und anderen lukrativen Formaten. Während die Turboquerulantin als Enthüllungsjournalistin weiterhin am Existenzminimum gegen staatliche Zensur ankämpfen wird, kann sich Deniz Yücel sein Jahr im Knast lässig vergolden lassen. Was bleibt ist der bittere Nachgeschmack, dass der deutsche Staat keine Skrupel hat, sich mit aller Macht in strafrechtliche Verfahren souveräner Nationen einzumischen, während Gesetzgebung und Justiz in Deutschland weiter unbehelligt mit der Unterdrückung der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit beschäftigt sind.

Mittwoch, 14. Februar 2018

Turboquerulantin - Knast schützt nicht vor Ordnungsgeld

Auch während der besinnlichen Knasttage über den Jahreswechsel 2017/2018 mahlten die Mühlen der Justiz beständig weiter und so hat unsere tapfere Protagonistin auch während ihrer Knastzeit einen kleinen Nachschlag erhalten, der es ihr im Jahre 2018 erlaubt, ein weiteres Mal die Vorzüge des Frauenvollzugs in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta zu genießen.

Man darf nicht vergessen, dass durch den selbstlosen Einsatz der Turboquerulantin auch die Rechte der Frauen im Vollzug gestärkt werden, denn Frauen sind als Inhaftierte im Vergleich zu Männern stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in deutschen Gefängnissen beträgt lediglich 5 % und weil der Frauenvollzug in Deutschland deshalb weitestgehend als Anhängsel in Form von untergeordneten Abteilungen größerer Männeranstalten stattfindet, ist jede neue Insassin in Vechta ein weiterer Beleg für den Bedarf an frauengerechten Haftbedingungen.

Der neue Knastgutschein wurde vom Amtsgericht Nienburg für die Fortdauer der Beleidigung "Kanalratte" überreicht, nachdem sich Niedersachsens erfolgreichste Enthüllungsjournalistin die andauernde Verwendung dieser Wortschöpfung in einer ihrer Reportagen trotz des Erlasses einer einstweiligen Verfügung und eines ersten Ordnungsgeldbeschlusses nicht verkneifen konnte. Ob es der Turboquerulantin nach ihrem Gefängnisaufenthalt gelingt, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne rechtswidrige Äußerungen zu führen, kann derzeit natürlich noch nicht gesagt werden.

Mittwoch, 10. Januar 2018

Turboquerulantin - Hilferuf aus dem Knast

Ihre Opfer lagen sich freudetrunken in den Armen und dankten Gott und der deutschen Justiz, dass sie über Weihnachten und Silvester von neuen Hasstiraden der Turboquerulantin verschont blieben. Grund für die Schonzeit unserer Mandanten ist der Umstand, dass unser Türbchen mangels Zahlung diverser Ordnungsgelder schon am 13.12.2017 von der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta in Empfang genommen wurde und von dort wohl erst wieder am 05.03.2018 auf die Menschheit losgelassen wird.

Laut Vollstreckungsblatt der JVA wurden insgesamt 9 verschiedene Ordnungshaftstrafen von 4 Gerichten zu einem Powerpack zusammengefasst, um der zuletzt obdachlos gewordenen Enthüllungsjournalistin die Grenzen der Meinungsfreiheit ein wenig näher zu bringen. Ganz spurlos scheint das Weihnachtsfest im Knast nicht an ihr vorbeigegangen zu sein, denn schon am ersten Weihnachtsfeiertag hat die Turboquerulantin die sofortige Freilassung beantragt, weil "die Inhaftierung rechtswidrig und fehlerhaft ist."

Das linierte Anstaltspapier scheint ihrer Gedankenführung gut zu bekommen, denn der übliche Unfug wird zwar wie gewohnt handschriftlich aber außergewöhnlich strukturiert zusammengefasst. Inhaltlich bietet ihr Rechtsbehelf allerdings nichts beachtliches und endet in der mittlerweile geradezu heiligen Formel "Diese RAe R. Möbius/Dieter Laake betreiben Cybermobbing, Hetze im Internet, Facebook, Homepage, schlimmster Art und Weise gegen mich."

Interessant und lehrreich ist in diesem Zusammenhang der Verweisungsbeschluss des mit der Ordnungsmittelvollstreckung betrauten Rechtspflegers des Amtsgerichts Hamburg vom 29.12.2017 und wenig überraschend die letztendliche Entscheidung des Hamburger Richters vom 05.01.2018, die keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Ordnungshaft offen lässt. Bis Anfang März 2018 ist erst einmal Ruhe und eine Menge Ordnungsgeldbeschlüsse gelten dann als in der JVA abgewohnt. Nachschlag kommt - mit Sicherheit.

Donnerstag, 21. Dezember 2017

Turboquerulantin auf Rekordjagd

Mittlerweile komme ich nicht mehr dazu, über jedes einzelne Ordnungsgeld aus jedem einzelnen Verfahren zu berichten und deshalb will ich der treuen Leserschaft und Fangemeinde der Turboquerulantin wenigstens im "Königsverfahren" vor dem Amtsgericht Nienburg einen kleinen Überblick gönnen, wie sich unser Türbchen via Facebook von Ordnungsgeld zu Ordnungsgeld hangelt. Zwischenzeitlich kann man als gesicherte Erkenntnis festhalten, dass es ihr vollkommen scheißegal ist, was das Amtsgericht Nienburg zum Besten gibt, denn "Die Wahrheit darf gesagt werden".

Die Interpretation von "Wahrheit" ist allerdings nicht ganz ohne Risiko und anlässlich des bis heute höchsten Ordnungsgeldbeschlusses vom 14.11.2017 über EUR 1.500,- habe ich einen kleine Übersicht (Mausklick zum Vergrößern) erstellt, mit welcher man die bereits festgesetzten Ordnungsgelder ganz gut überblicken kann. Auffällig ist, dass die Höhe der Ordnungsgelder zwar stetig ansteigt, aber darüber hinaus keinem erkennbaren Muster folgt. Ein fachgerechtes Ermessen scheint der Erhöhung von EUR 1.000,- auf EUR 1.300,- und von dort dann auf lediglich EUR 1.500,- nicht zu Grunde zu liegen. Aus der zuletzt geringeren Erhöhung des Ordnungsgelds um lediglich EUR 200,- wird man kaum ablsesen wollen, dass die viermalige Missachtung des gerichtlichen Tenors eine relativ höhere Bestrafung verdient, als die darauf folgende fünfte Nichtbefolgung des Urteils.

Ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO hat nämlich nach ständiger Rechtsprechung eine Beuge- und eine Straffunktion und ist im Hinblick auf dessen Zweck zu bemessen. Dieser doppelte Zweck erfordert es, die Bemessung des Ordnungsgeldes im Hinblick auf das Verhalten des Schuldners vorzunehmen. Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes sowie der Verschuldensgrad des Rechtsverletzers. Zu all diesen Kriterien sind die Ausführungen des Amtsgerichts Nienburg recht dürftig und es bleibt unklar, warum das Ordnungsgeld mal um EUR 300,- und dann wieder nur um EUR 200,- erhöht wird und weshalb immer noch von der umgehenden Anordnung einer Ordnungshaft abgesehen wird. Wir blicken daher gespannt auf das herannahende Jahr 2018, denn selbstverständlich ist ein neuer Antrag auf Festsetzung eines weiteren Ordnungsmittels längst anhängig.

Donnerstag, 30. November 2017

Turboquerulantin - jetzt am Landgericht Duisburg

Vielleicht erinnert sich ja noch jemand an die falsche Behauptung der Turboquerulantin auf Facebook, unser Mandant hätte ein Massaker im Amtsgericht Nienburg angedroht. Die Verbreitung dieser "Räuberpistole" war unserer Heldin vom Amtsgericht Duisburg-Ruhrort zunächst mit einer Säumnisentscheidung und schießlich durch Urteil vom 10.04.2017 zum Az.: 10 C 313/16 verboten worden.

Nachdem ihr tapferer und stets ausdauernder Rechtsanwalt aus Ettlingen schließlich die Flinte ins Korn geworfen hatte, versucht nun ein nicht minder zäher Anwalt aus Oberhausen die mittlerweile obdachlos gewordene Kampfmaschine mit dem leicht verschobenen Gerechtigkeitssinn im Berufungsverfahren aus den Klauen der Justiz zu befreien. Leider mit mäßigem Erfolg, wie ein ausführlicher Hinweisbeschluss des Landgerichts Duisburg vom 16.10.2017 zum Az.: 11 S 44/17 belegt.

Das Landgericht möchte dem munteren Zickzack-Kurs der Turboquerulantin nicht so recht folgen und beabsichtigt, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen. Auch die eher halbherzigen Äußerungen des in die Bresche gesprungenen Kollegen zu den Hintergründen des verworrenen Facebook-Krimis vermochten nicht wirklich zu überzeugen. Allerdings wurde die Stellungnahmefrist zur geplanten Zurückweisung der Berufung durch das Gericht für die Turboquerulantin großzügig verlängert, da ihr ein Krankenhausaufenthalt in die Quere gekommen ist. Vielleicht gelingt ja nach einer kurzen Erholungspause mit einem festen Dach über dem Kopf am Ende doch noch der große Wurf in einer bislang (noch) aussichtslos scheinenden Sache.

Sonntag, 22. Oktober 2017

Turboquerulantin obdachlos

Wer in den letzten Wochen am Amtsgericht Nienburg ein und aus ging, mag sich über ein altes Mütterchen gewundert haben, dass am Eingang des Nienburger Gerichtszentrums um Spenden für die Begleichung von Ordnungsgeldern bettelte. Gerüchte besagen, dass es sich bei der still in der Ecke des Eingangs kauernden Frau um die einstmals so stolze Turboquerulantin gehandelt habe, die sich nicht mehr anders zu helfen wusste, als die vorbeiziehenden Gerichtsbesucher um eine milde Gabe zu bitten.

Kein Gerücht ist es dagegen, dass die Turboquerulantin bedingt durch die Zwangsversteigerung ihres Hauses derzeit obdachlos ist und dem Vernehmen nach bei wechselnden Bekannten unterkommt.* Aus verlässlicher Quelle wird außerdem berichtet, dass es innerhalb der Familie der Turboquerulantin zu erheblichen Spannungen gekommen ist und sich die eigene Nachkommenschaft mittlerweile um anwaltlichen Beistand bemüht hat, damit der sich ausweitende Schaden in den eigenen Reihen in einem für die Familie erträglichen Rahmen gehalten werden kann. Ob sich das Türbchen auch jetzt noch im Raum Nienburg verkriecht, ist unklar, schließlich ist sie eine bundesweite Widerstandsikone, deren Fans deutschlandweit verteilt sind und sicher nicht zögern werden, Tisch und Bett mit ihr zu teilen.

Dass die Nienburger Richterschaft zwecks dauerhafter Anmietung einer außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Nienburg gelegenen Unterkunft für die Turboquerulantin zusammengeschmissen hat, um in Zukunft mangels Zuständigkeit für kommende Verfahren gegen den unbeugsamen Richterschreck aus der Schusslinie zu geraten, ist natürlich nur eine abwegige Story, die wider besseren Wissens in den allerdunkelsten Gruppen auf Facebook verbreitet wird. Wir wünschen der Turboquerulantin von Hannover aus alles Gute und hoffen, dass ihre nun anstehende Fan-Tour kreative Kräfte freisetzt, die den von ihr maßgeblich geprägten deutschen Enthüllungsjournalismus in neue Höhen katapultiert.

*Nach eigenen Angaben ist die Turboquerulantin aktuell nicht mehr obdachlos. Gerichtliche Zustellungen konnten im Jahre 2019 und 2020 an eine Adresse in Hoya bewirkt werden. Hannover, den 10.04.2020.

Mittwoch, 30. August 2017

Turboquerulantin, Kanalratte und Scheißhausfliege

Während sich Deutschlands fähigste Strafrechtler den Kopf darüber zerbrechen, ob es im Vorfeld der Bundestagswahlen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, wenn sich ein Politiker während einer Wahlkampfveranstaltung öffentlich wünscht, eine Integrationsbeauftrage mit türkischen Wurzeln "in Anatolien entsorgen" zu können, lehnen sich entspannte Flachlandjuristen lässig zurück und betrachten wohlwollend das immer einfacher zu durchschauende Treiben der Turboquerlantin.

Diesmal wurde der Scherzbeauftragten mit Bückeburger Wurzeln vom Amtsgericht Nienburg durch eine einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 10.07.2017 verboten, einen unbescholtenen Bürger als Kanalratte zu bezeichnen und ihn mit einer Scheißhausfliege zu vergleichen. Juristisch leichte Kost, die mit wenigen Federstrichen zu erledigen ist und nur deshalb erwähnenswert ist, weil der rechtsfeindliche Provinzpanzer mit stählerner Ignoranz weiterhin vollkommen immun gegenüber der sich als sinnlos entpuppenden Juristerei des Amtsgerichts Nienburg ist.

Einstweilige Verfügungen, Hauptsacheurteile und Beschlüsse über Ordnungsgeld füllen die Akten ohne ersichtlichen Erfolg. Was nützt es, wenn die Tatbestände leicht subsumiert werden können aber für die sich anhäufenden gerichtlichen Entscheidungen jeglicher Vollstreckungsdruck fehlt? Die auf Facebook geteilten Worte der Turboquerulantin selbst formulieren eine schlichte Antwort: "Ab und zu drehe ich mich um. Nur um zu gucken, was mir am Arsch vorbeigeht."

Dienstag, 25. Juli 2017

Turboquerulantin - mit Peanuts beworfen

Die unumstrittene Herrscherin über das Amtsgericht Nienburg regiert nach wie vor mit unbarmherziger Strenge über die verzweifelte örtliche Justiz und läßt Ordnungsgeldbeschlüsse mit stoischer Ruhe an ihrem Mantel der Unbeugsamkeit abtropfen.

Die zarte Mahnung aus dem vorangegangenen Verfügungsverfahren von EUR 300,- verhallte ebenso ungehört in den lichten Auen der niedersächsischen Provinz wie die folgenden Ordnungsgelder über EUR 500,- und EUR 800,- im anschließenden Hauptsacheverfahren und Kenner der immer größer werdenden Fan-Szene der Turboquerulantin sind sich sicher, dass auch das jüngst mit Beschluss vom 18.07.2017 verhängte Ordnungsgeld über EUR 1.000,- nicht dazu führen wird, Nienburgs prominenten Richterschreck in ihrem Feldzug für die "Wahrheit" zu stoppen.

Mittlerweile konnte die streitbarste Naturgewalt des Nordens einen erfahrenen Top-Anwalt aus Oberhausen verpflichten, der ihr nicht nur im Kampf gegen die heimische Richterschaft mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln beisteht. Schafft es der mit allen Wassern gewaschene Rechtsanwalt aus der Wiege der Ruhrindustrie das personifizierte Aushängeschild der deutschen Justizopfer dem lästigen Klammergriff einer bemühten Gerichtsbarkeit zu entwinden? Wir werden es erfahren.

Dienstag, 16. Mai 2017

Turboquerulantin - Das Massaker nach Anwaltswechsel

Nach gefühlten 30 verlorenen Verfahren auf Seiten der Turboquerulantin haben wir den tapferen Kollegen aus Ettlingen verabschiedet und durften für das Rückspiel am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort im Massaker-Verfahren einen Rechtsanwalt aus Oberhausen als Vertreter des angeblichen Justizopfers begrüßen. Dass es für den neuen Bevollmächtigten der Turboquerulantin nicht besser lief, war keine Überraschung, denn die von der Gegenseite angekündigten Beweise für einen rauschenden Triumph blieben schlicht aus.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Konto auf Facebook mit dem Namen "Turboquerulantin", dass angeblich von unserem Mandanten betrieben wurde. Von dort aus sollte er ein Massaker am Amtsgericht Nienburg angedroht haben. Eine falsche Tatsachenbehauptung, die nach höchstpersönlichem Einspruch der juristischen Geisterfahrerin gegen ein Versäumnisurteil vom Amtsgericht Duisburg-Ruhrort durch Urteil vom 10.04.2017 zum Az.: 10 C 313/16 erneut verboten wurde.

Das Amtsgericht musste sich auch mit der wiederkehrenden Behauptung einer Prozess- oder Verhandlungsunfähigkeit der TQ befassen, die regelmäßig durch nichtssagende ärztliche Bescheinigungen gestützt werden sollen: "Für eine Prozessunfähigkeit der Verfügungsbeklagten bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte. Vielmehr war erkennbar, dass die Verfügungsbeklagte die angebliche Verhandlungsunfähigkeit vorschob, um sich vor einer gerichtlichen Ahndung der Vorwürfe gegen sie zu schützen. Das lässt sich aus der Weigerung, eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung vorzulegen, entnehmen."

Wir haben die Masche der Turboquerulantin, sich vor unangenehmen Verfahren mittels Attest zu drücken, zum Anlass genommen, die Bestätigungen einer psychischen Krankheit als auch die mehrfache Bestätigung von Verhandlungsunfähigkeit oder Haftunfähigkeit durch den Hausarzt einer juristischen Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft unterziehen zu lassen. Denn nach § 278 StGB macht sich ein Arzt strafbar, der ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einem Gericht wider besseren Wissens ausstellt. Als Allgemeinmediziner ohne das notwendige Fachwissen vor anstehenden Gerichtsterminen stereotype ärztliche Gesundheitszeugnisse auszustellen, die eine psychische Krankheit attestieren, könnte schlicht strafbar sein.

Dienstag, 2. Mai 2017

Turboquerulantin - Fortbildung im Vollstreckungsrecht am Amtsgericht Hagen

Sehr geehrte Herren,

in dem einstweiligen Verfügungsverfahren xxxxxxx gegen xxxxxxxx wird mitgeteilt, dass die Vollstreckung des Ordnungsgeldes gegen die Schuldnerin erfolglos war. Nach Mitteilung des Gerichtsvollziehers hat die Schuldnerin amtsbekannt keine pfändbare Habe. Es wird angefragt, ob die Schuldnerin weiterhin gegen den Beschluss vom 20.06.2016 verstößt. In dem Fall wäre die Ordnungshaft zu vollstrecken.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
Richterin am Amtsgericht
__________________________________________________

In Sachen des Ordnungsgeldantrags wegen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe des Herrn xxxxxx xxxxxxx xx xxxxxxxx, xxxx xxx xxxxx-xxxx xx, xxxxx xxxxx,
- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Laake & Möbius, Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen

gegen

Frau xxxxxx xxxxxxxx, xxxxxxxxx xx x, xxxxx xxxxxxxxxxxx

- Antragsgegnerin -

1. wird zunächst darum gebeten, über den weiteren PKH-Antrag und den weiteren Ordnungsgeldantrag vom 19.08.2016 zu entscheiden.

2. Nach Auffassung des Antragstellers ist die Vollstreckung der Ordnungshaft nicht davon abhängig, dass die Antragsgegnerin immer noch gegen den Beschluss vom 20.06.2016 verstößt, sondern nach Rechtskraft des Ordnungsgeldbeschlusses unbedingt zu vollstrecken, sofern das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann.

Rechtsanwälte Laake & Möbius
Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M.
Fachanwalt für IT-Recht
______________________________________________

Amtsgericht Hagen
14 C 100/16
Verfügung

ln dem einstweiligen Verfügungsverfahren xxxxxxx gegen xxxxxxxx

Die Vollstreckung ist fortzusetzen.

Die Vollstreckung der Ordnungsmittel erfolgt nicht durch den Gläubiger, sondern von Amts wegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrO auf Veranlassung des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch den zuständigen Rechtspfleger, §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a, 31 Abs. 3 RPflG. Dies gilt auch für die Vollstreckung der Ordnungshaft. (Musielak/Voit ZPO/Lackmann ZPO § 890 Rn. 15-16, beck-online)

Die Fortsetzung der Vollstreckung erfolgt unabhängig davon, ob der Schuldner die Unterlassung oder Duldung nach Erlass des Ordnungsmittelbeschlusses erfüllt hat. Die Ordnungsmittel haben auch Straffunktion.

Gemäß Art. 8 Abs. 2 EGStGB kann die Vollstreckung der Ordnungshaft unterbleiben, wenn die Vollstreckung für den Betroffenen eine unbillige Härte wäre. Diese Voraussetzungen sind jedoch bisher nicht erkennbar.

xxxxxxx
Richterin am Amtsgericht

Montag, 10. April 2017

Turboquerulantin: einstweilige Verfügung gegen Fachanwalt für IT-Recht

Angriff ist die beste Verteidigung dachte sich die durch zahlreiche gegen sie gerichtete einstweilige Verfügungen schwer in die Defensive gedrängte Turboquerlantin und versuchte nun ihrerseits eine einstweilige Verfügung gegen die unliebsame Blog-Berichterstattung des Verfassers über ihr rechtsfeindliches Wüten auf dem Blog "Fachanwalt für IT-Recht" zu erstreiten. Allerdings war der Angriff nicht nur gegen die inhaltlich korrekte Berichterstattung auf meinem Blog gerichtet, sondern auch gegen zukünftige Beiträge unter Verwendung des Kampfnamens "Turboquerulantin".

Infolgedessen begehrte die Turboquerulantin den Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Form, dass mir aufgegeben werden sollte, den von mir am 24.08.2016 um 06:46 Uhr auf Facebook vorgenommenen Eintrag und den auf meinem Blog veröffentlichten Beitrag vom 24.08.2016 sofort zu entfernen und mir außerdem verboten wird, zukünftig Einträge auf Facebook oder in anderen Netzwerken über sie vorzunehmen, deren Inhalt sie verunglimpfen bzw. ihre Privatsphäre oder andere Angelegenheiten betreffen.

Zu meiner Überraschung wertete das Amtsgericht Nienburg die Bezeichnung "Turboquerulantin" schon als ehrverletzend, was ich angesichts der zahlreichen allein in Nienburg bekannten Verfahren mit anschließend verhängten Ordnungsgeldern für schlicht falsch halte, weil selbst die Verwendung der gesteigerten Form von "Querulantin" angesichts zahlreicher lediglich zivilrechtlich sanktionierter Beleidigungen eine eher verharmlosende Bezeichnung für unsere Serienheldin ist. Das Amtsgericht Nienburg ließ meine Verurteilung mit Beschluss vom 30.08.2016 letztlich daran scheitern, dass der in meinem Blog angeblich ehrverletzend verwendete Begriff "Turboquerulantin" keiner konkreten Person zugeordnet werden könne. Eine Verbindung der Antragstellerin mit der „Turboquerulantin“ sei für die Öffentlichkeit nicht herzustellen, weil der Personenkreis, der an Verfügungsverfahren bei dem Amtsgericht Nienburg beteiligt ist, nicht überschaubar oder problemlos zuzuordnen sei.

Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht Verden mit Beschluss vom 26.09.2016 an, weil der Name der Antragstellerin in meinen Eintragungen nicht genannt würde. Es seien auch keine zusätzlichen Fakten beschrieben worden, durch die für eine größere Anzahl von Personen nachvollziehbar wäre, dass es die Antragstellerin sei, die in meinen Eintragungen als „Turboquerulantin“ bezeichnet werden soll. Offen bleibt damit letztendlich, warum der Begriff "Turboquerulantin" für eine Person ehrverletzend sein sollte, die es geschafft hat, sich binnen 18 Monaten etwa 30 Gerichtsentscheidungen mit knapp 10 rechtskräftigen Ordnungsgeldbeschlüssen zu ihren Lasten einzufangen.

Dienstag, 28. März 2017

Turboquerulantin: Massaker im Gericht

Der Siegeszug der unbeugsamen Kämpferin für nachhaltiges Unrecht hat längst auch das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort erreicht, dass sich allerdings von einem unrichtigen Gesundheitszeugnis nicht hatte beeindrucken lassen und bereits im August 2016 ein Versäumnisurteil aussprach, dem nun im Januar 2017 ein Ordnungsgeldbeschluss folgte. Selbstredend erhält der niedersächsische Richterschreck fernab vom Amtsgericht Nienburg nicht annähend die Ermäßigungen, die man im heimischen Justizzentrum auswirft und so ist es kein Wunder, dass etwa drei Monate nach Antragstellung in Duisburg bereits zum Einstieg ein Ordnungsgeld von EUR 1.500,- festgesetzt wurde.

Hintergrund der Auswärtsposse war die falsche Behauptung der Turboquerulantin, dass unser Mandant ein Massaker im Amtsgericht Nienburg angedroht hatte und so wurde wegen des hartnäckigen Verstoßes gegen die Verpflichtung, auf Facebook das Posting "ja heute war Gerichtsverhandlung ... mit Polizeiaufgebot/Polizeikontrolle und 2 Polizeibeamte waren im Gerichtssaal anwesend, da A. Boecker ein Massaker im Gericht angedroht hatte ...die Entscheidung wird erst am 06.07. verkündet..." zu entfernen, ein angemessenes Ordnungsgeld in dreifacher Höhe des nicht ermäßigten Heimspieltarifs beschlossen.

Anschließend war ich etwas über das Ausbleiben der üblichen sinn- und begründungslosen sofortigen Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss enttäuscht, aber mein kurz aufflackernder Missmut wurde umgehend durch einen nicht minder sinnlosen Einspruch gegen das Versäumnisurteil vom August 2016 weggewischt, so dass ich in Kürze darüber berichten kann, aus welchen Gründen das im vergangenen Jahr gefällte Versäumnisurteil nunmehr aufrecht erhalten bleibt. Denn die mündliche Verhandlung im März 2017 war vom persönlichen Erscheinen der Turboquerulantin höchstselbst und ihren drolligen Räuberpistolen geprägt. Ich bin mir sicher, dass der souverän wirkende Amtsrichter im Urteil deutliche Worte an den pummeligen Wirbelwind aus Niedersachsen richten wird, die ich natürlich auch den Lesern nicht vorenthalten werde.

Donnerstag, 9. März 2017

Frauentag

Gestern war der Frauentag und weil für mich die Umsetzung des Gleicheitsgedankens an jedem Tag des Jahres eine Selbstverständlichkeit ist, fand dieser Tag bei mir keine besondere Beachtung. Weder habe ich der Turboquerulantin zur Feier des Tages besondere Aufmerksamkeit durch die Stellung eines neuen Ordnungsgeldantrags geschenkt, noch habe ich nur bei männlichen Mandanten nicht bezahlte Rechnungen angemahnt.

Der Umstand eines besonderen Frauentags hat mich heute allerdings veranlasst, die Werbung der hannoverschen Gerüstbaufirma Samiez genauer zu betrachten, die mit der Besonderheit der Geschlechterrollen von Mann und Frau spielt und durch überzeichnete Stereotypen versucht, Aufmerksamkeit zu erlangen. Dies ist zunächst einmal gelungen. Das erinnert an die Debatte um sexistische Werbung, die nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages dadurch gekennzeichnet ist, "dass sie keine Pornografie darstellt, aber doch die sexuellen Reize des Betrachters insofern anzusprechen sucht, als die abgebildete Person – mit mehr oder weniger künstlerischen Mitteln besonders hervorgehoben und betont – vereinfachend als sexuell begehrenswert gezeigt wird. Ein sachlicher Bezug zum beworbenen Produkt ist hierbei oft kaum noch vorhanden. Das sexistische Moment wird darin gesehen, dass derartig sexualisierte Werbung die Ungleichheit des sozialen Status von Mann und Frau aufrecht erhält oder gar befördert, da die in der Werbung abgebildeten Personen zu einer überwiegenden Zahl weiblich sind."

Sexistische Werbung stößt daher immer wieder auf organisierten Widerstand, wird aber rechtlich erst dann angreifbar, wenn auch die Menschenwürde durch die sexualisierte Werbung betroffen ist. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages umreißt aus meiner Sicht das Bedürfnis zu einer weitergehenden Reglung recht zutreffend für Konstellationen, in denen die Menschenwürde nicht betroffen ist. Bei Fällen, die selbst eindeutige Sexualität zeigen, gebe "es keinen sachlichen Grund, die einzelnen Betrachter oder die Gesellschaft vor derartigen Abbildungen zu schützen, als derartige sexualisierte Darstellungen in mehrerlei Hinsicht gedeutet werden können. Sie kann sowohl als Hingabe (männlicher) Bedürfnisse als auch als selbstbewusster Umgang mit der (weiblichen) Sexualität aufgefasst werden. Welche Körperformen oder welche Bekleidungsform der Mainstream als attraktiv betrachtet, sollte kein Gegenstand rechtlicher Regulierung sein. Dass insbesondere das Lauterkeitsrecht keine Fragen des Geschmacks regelt, ist allgemein anerkannt. Die Darstellung von – nicht nur, aber vor allem weiblicher – Sexualität muss damit nicht zwingend eine Diskriminierung von Frauen darstellen."

Montag, 30. Januar 2017

Die Turboquerulantin schreibt Rechtsgeschichte

Mit Hilfe das Amtsgerichts Nienburg ist es nunmehr nicht nur gelungen, gegen Deutschlands bekannteste Mobberin einen Unterlassungstitel im Hauptsacheverfahren an ihrem allgemeinen Gerichtsstand durchzusetzen, sondern auch deren Kampfname "Turboquerulantin" in die amtliche deutsche Jurisprudenz einzuführen. Denn mit dem Urteil vom 04.01.2017 zum Az.: 6 C 409/16 hat das Amtsgericht Nienburg die Frage behandelt, ob Kommentare des von der Turboquerulantin Beleidigten im Blog seines Anwalts zur Straffreiheit der sprachgewaltigen Hetzerin führen könnten:

"Schließlich kann nicht allein aus dem Umstand, dass auch der Kläger ehrenrühriges Verhalten zu Lasten der Beklagten an den Tag gelegt haben könnte, indem er sich an einem eventuell die Beklagte allein aufgrund des Titels „Turboquerulantin" diffamierenden Blog beteiligt hat, unter Anwendung des Rechtsgedankens von § 199 StGB, wonach auf der Stelle erwiderte Beleidigungen für straffrei erklärt werden können, hergeleitet werden, dass deswegen die Bezeichnung des Klägers als „Betrüger“ durch die Beklagte auch zivilrechtlich sanktionslos bleiben müsse. Dem steht bereits die Überlegung entgegen, dass dann gerade auch in den sozialen Medien des Internets ein rechtsfreier Raum für wechselseitige Beleidigungen der Beteiligten entstünde, obwohl diese nach den allgemein bekannten Erkenntnissen ohnehin schon - wie dieser Fall auch zeigt - jedes erträgliche Maß deutlich überschreiten." 

Die mit der Urteilsbegründung aufgeworfene Frage, ob bereits die Namensgebung „Turboquerulantin" diffamierenden Charakter habe, wurde vom Amtsgericht Nienburg offen gelassen. Bei Wikipedia findet man zur Grundform der Begriffsschöpfung die Definition eines Menschen, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führt. "Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen." Ob die Bezeichnung Querulantin unter Zuhilfenahme des Präfixes "Turbo" eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung ist, wird man daher wohl nur durch Auflistung sämtlicher bekannter Streitigkeiten klären können. Allein über die Anzahl der von uns geführten Verfahren habe ich ehrlich gesagt den Überblick verloren, aber die jährliche Misserfolgsquote der Turboquerulantin dürfte in etwa bei 30:0 liegen.

Montag, 16. Januar 2017

Die Turboquerulantin im freien Fall

Als treue Begleiterin meines beruflichen Wirkens habe ich die Turboquerulantin schätzen gelernt und bei aller Routine angesichts der Masse an gewonnenen Verfahren gibt es wenigstens ab und an ein kleines Schmankerl, das es Wert ist, der Gemeinde zu berichten. Dass gegen eine einstweilige Verfügung ein Widerspruch gem. § 924 ZPO eingelegt werden kann, mit der Folge, dass dann in einer mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung durch Endurteil entschieden werden muss, gehört schon fast zur Allgemeinbildung der Leser juristischer Blogs.

Ein nicht ganz so geläufiger Rechtsbehelf gegen eine erlassene einstweilige Verfügung ist dagegen der Antrag auf Anordnung der Klageerhebung gem. § 926 ZPO. Der Antragsgegner kann den Antragsteller mit diesem Antrag vor die Alternative stellen, entweder eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren herbeizuführen oder mangels Klageerhebung die Aufhebung der einstweiligen Verfügung hinzunehmen. Der Antragsgegner zwingt den Antragsteller also faktisch, die Hauptsache – das Klageverfahren – einzuleiten.

Genau diesen listigen Schachzug hat der Bevollmächtigte der Turboquerulantin nach Erhebung des Widerspruchs, zahlreichen Terminsverlegungsanträgen und anschließender Rücknahme des Widerspruchs gewählt. Mit dem Antrag auf Anordnung der Erhebung der Klage in der Hauptsache waren wir gezwungen zu reagieren, um der Aufhebung der von uns erwirkten einstweiligen Verfügung zu entgehen. Natürlich haben wir uns der Aufgabe gestellt, die Rechtsfragen des Prozesses im Hauptsacheverfahren zu klären und fristgerecht Klage eingereicht.

Der Kollege an der Seite der Turboquerulantin war von ihr via Facebook als Top-Anwalt angekündigt worden und wir waren auf einen harten Schlagabtausch gefasst. Umso enttäuschter sind wir nun, dass nach Erlass eines ersten Versäumnisurteils auch im zweiten Verhandlungstermin niemand erschienen ist und die taktische Variante der Turboquerulantin durch ein schmuckloses zweites Versäumnisurteil endete. Dieser Sack ist jetzt endgültig zu und wir erwarten nun in den noch offenen Verfahren das versprochene juristische Duell auf hohem Niveau.

Donnerstag, 29. September 2016

Turboquerulantin löscht Mobberprofil auf Facebook

Nach etwa einem Jahr harten Durchgreifens gegenüber der Turboquerulantin und öffentlichen Mahnungen gegenüber dem oft überfordert wirkenden Amtsgericht Nienburg werden erste Erfolge sichtbar.

Während das Mobbingwunder im Trommelfeuer der Ordnungsgelder die größere Dreckschleuder ihrer Profile auf Facebook geschlossen hat, dämmerte es den Nienburger Richtern nach persönlichen Angriffen der TQ auf das Kollegium in zunächst schleichendem Tempo, dass prozessuale Streicheleinheiten Wasser auf die Mühlen der mobbenden Müllerin sind und in Folge dessen Opfer in den eigenen Reihen in Kauf genommen werden mussten.

Auch ich habe eingesehen, dass die Gemächlichkeit eines Amtsgerichts in einem landwirtschaftlich geprägten Siedlungsraum dem in der Regel eher volkstümlichen Miteinander geschuldet ist, in dem der Begriff Dringlichkeit außerhalb der Erntezeit schlicht nichts zu suchen hat. Mit Sicherheit dürften aber die aus allen Windesrichtungen auf die Turboquerulantin einprasselnden Verfahrenskosten zu einer kleinen Andacht geführt haben, an dessen Ende die Erkentnnis stand, gegenüber einer entschlossenen Rechtsverteidigung auf verlorenem Posten zu stehen.

In Zukunft wird das Turbosüppchen daher höchstens noch auf einem kleinen Facebookprofil gekocht werden, an dem sich nur noch persönlich bekannte Freunde laben können. Das klassische Turboquerulieren mit unkalkulierbarer Streubreite gehört damit der Vergangenheit an und es ist vor allem der nordrhein-westfälischen und der Hamburger Justiz mit angemessen festgesetzten Streitwerten und zügigen Ordnungsgeldentscheidungen zu verdanken, dass der Druck auf Deutschlands bekannteste Querulantin entscheidend erhöht werden konnte und in Zukunft nicht noch mehr Menschen durch den Missbrauch sozialer Netzwerke in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden.      

Mittwoch, 24. August 2016

Turboquerulantin mit Blograbatt - nur EUR 300,- verqueruliert

Mit einstweiliger Verfügung des Amtsgerichts Nienburg vom 17.12.2015 wurde der Turboquerulantin untersagt, auf Facebook zu behaupten, der Verfügungskläger sei Mitglied einer Betrügergruppe. Nun wäre unsere Turboquerulantin aber nicht der Popstar der Querulantenszene auf Facebook, wenn sie sich an eine einstweilige Verfügung halten würde. Deshalb wurde nun gemäß § 890 Abs. 1 ZPO ein Ordnungsgeld festgesetzt, weil sie gegen die ihr mit einstweiliger Verfügung auferlegte Unterlassungspflicht, den Verfügungskläger nicht als Mitglied einer Betrügergruppe zu bezeichnen, verstoßen hatte.

Wenn Ihnen dieser Einstieg in eine weitere Episode um die Turboquerulantin bekannt vorkommt, liegt das daran, dass ich genau die gleiche Einleitung schon einmal benutzt habe und sie dennoch aktuell ist. Denn Deutschlands berühmteste Querulantin hat es tatsächlich geschafft, sich an einem Tag zwei einstweilige Verfügungen von zwei verschiedenen Antragstellern mit ähnlichem Unterlassungstenor einzufangen. Selbstverständlich hat sie sich an keine der beiden Unterlassungsverfügungen gehalten, so dass auch in der zweiten Sache ein Ordnungsgeld beantragt wurde. Dass die Entscheidung über den Ordnungsgeldantrag in der zweiten Sache länger dauerte, liegt schlicht daran, dass es am Amtsgericht Nienburg bisweilen sehr geruhsam zugeht und über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung und den Ordnungsgeldantrag zusammen verhandelt wurde.

Den besonderen Rabatt für die pfiffige Rechtsrabaukin hat das Amtsgericht Nienburg dabei wie folgt begründet: Bei der Bemessung der Höhe der Ordnungsmittel hat das Gericht zugunsten der Antragsgegnerin berücksichtigt, dass der Antragsteller selbst - quasi spiegelbildlich - an der Diffamierung der Antragsgegnerin durch Teilnahme an einem Blog von Rechtsanwalt Möbius, dem Sozius seines Prozessbevollmächtigten, unter dem Titel „Turboquerulantin“ beteiligt ist, ohne dass allerdings entsprechend dem Rechtsgedanken des § 199 StGB deshalb die Notwendigkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln vollständig entfiele.

Immerhin haben die schadenfrohen Kommentare des Antragstellers in meinem Blog der Turboquerulantin wohl EUR 200,- an Ordnungsgeld erspart, aber dass der Rechtsgedanke des § 199 StGB auch bei lediglich kritischen Äußerungen abseits von Beleidigungen anwendbar ist, wage ich zu bezweifeln.

Dienstag, 12. Juli 2016

Turboquerulantin: "Amtsgericht Nienburg Kasperletheater"

Mittlerweile sind Unterlassungsverfügungen gegen die Turboquerulantin oder Ordnungsgelder und Strafanzeigen für die beteiligten Anwälte eine willkommene Ablenkung im gewöhnlichen Tagesgeschäft. Die Taktik des Amtsgerichts Nienburg, durch Streitwertfestsetzung in der untersten Gebührenstufe die Anwaltshonorare so weit zu drücken, dass - wenn schon nicht die Krankheit selbst ausgemerzt werden kann - wenigstens die Symptombehandlung aus Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht mehr über das Amtsgericht Nienburg betrieben werden kann, funktioniert daher nicht.

Natürlich ist die Teilnahme am rechtsgeschichtlich höchst interessanten Feldversuch "Turboquerulantin" zumindest eine Ehre für die beteiligten Anwälte. Denn die Dokumentation des Versagens der niedersächsischen Justiz ist ein nicht unerheblicher Beitrag dabei, dem Verschwinden einer unzulänglichen Justiz aus der öffentlichen Wahrnehmung entgegenzuwirken. Während die Parteivertreter den Feldversuch quasi ehrenamtlich betreuen, bewegt sich die vom Steuerzahler finanzierte Nienburger Justiz auf einer Gratwanderung zwischen gequälter Sachlichkeit, Ermüdungserscheinungen und vorsätzlicher Strafvereitelung.

Lediglich die Turboquerulantin selbst marschiert ohne sichtbare Abnutzungserscheinungen weiter geradeaus und reagiert nun auf ein die vorangegangene einstweilige Verfügung bestätigendes Urteil mit einem altbekannten Schlachtruf:



Ihre Verachtung gegenüber dem erkennenden Gericht deutet sie wie gewohnt mit klaren Worten an:



Und auch ihrer Darlegungslast kommt die Turboquerulantin in souveräner Art und Weise nach:



Schließlich liefert TQ auch die Begründung für ihre überaus nachsichtige Behandlung am Amtsgericht Nienburg:



Es dürfte daher nur eine Frage der Zeit sein, bis der Turboquerulantin der Geduldsfaden reißt und sie die schweren Vorwürfe gegenüber dem Amtsgericht Nienburg restlos aufklärt. Auf dem Weg dorthin wird die Turboquerulantin weiterhin mit dem eisernen Besen kehren und unbeirrt auch unbequeme Wahrheiten ans Tageslicht befördern.

Donnerstag, 30. Juni 2016

Turboquerulantin im Aufwärtstrend - EUR 2.500,- verqueruliert

Während die Provinz ihre mit liebevoller Nachsicht gezüchtete Amokpflanze behutsam an das Klima einer Zivilgesellschaft heranführen möchte, weht der Turboquerulantin außerhalb Niedersachsens der kalte Hauch der Zivilprozessordnung ungefiltert ins Gesicht. Mit Beschluss vom 20.06.2016 hat das Amtsgericht Hamburg nun das dritte Ordnungsgeld verhängt. Nach EUR 1.000,- und EUR 1.600,- sollen nun EUR 2.500,- dazu taugen, die Turboquerulantin zu bändigen:

"Der zulässige Antrag ist begründet. Vor Erlass des Beschlusses wurde die Schuldnerpartei gemäß § 891 S.2 ZPO gehört. Die Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 und 2 ZPO liegen vor. Die Schuldnerin Turboquerulantin wurde gemäß vorläufig vollstreckbarem Beschluss zu einer Unterlassung verpflichtet. Sie hat dieser Unterlassungsverpflichtung zuwidergehandelt Der Antragsteller hat erneut substaniiert dargelegt, dass die streitgegenständlichen Äußerungen am 11.2.2016 und damit nach Zustellung der einstweiligen Verfügung am 15.10.2015, dem ersten Ordnungsgeldbeschluss vom 30.11.2015 und dem zweiten Ordnungsgeldbeschluss vom 25.1.2016 auf der von der Antragsgegnerin verantworteten Facebook-Seite abrufbar waren und auch weiterhin sind. Das Gericht hat das beantragte Ordnungsgeld auf 2.500,00 € festgesetzt. Es hat hierbei sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Schuldnerin Turboquerulantin durch ein empfindliches Übel zur Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird. Die Ordnungshaft hat ihre Rechtsgrundlage in § 890 11 ZPO. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 891 S. 3, 91 ZPO."

Eine emotionslose Begründung aus der die Erwartungshaltung abzulesen sein könnte, dass dieser Beschluss ebenfalls wirkungslos verpufft. Auch ich gehe davon aus, dass wir weiter auf Rekordjagd gehen, denn der gegen die einstweilige Verfügung gerichtete Antrag auf Anordnung der Klageerhebung gem. § 926 ZPO deutet nicht auf eine Bekehrung hin und schließlich ist die sofortige Beschwerde auch schon auf dem Weg.

Donnerstag, 9. Juni 2016

Turboquerulantin mit Provinzrabatt - nur EUR 500,- verqueruliert

Mit einstweiliger Verfügung des Amtsgerichts Nienburg vom 17.12.2015 wurde der Turboquerulantin untersagt, auf Facebook zu behaupten, der Verfügungskläger sei Mitglied einer Betrügergruppe. Nun wäre unsere Turboquerulantin aber nicht der Popstar der Querulantenszene auf Facebook, wenn sie sich an eine einstweilige Verfügung halten würde. Deshalb wurde nun gemäß § 890 Abs. 1 ZPO ein Ordnungsgeld festgesetzt, weil sie gegen das ihr mit einstweiliger Verfügung auferlegte Unterlassen, den Verfügungskläger als Mitglied einer Betrügergruppe zu bezeichnen, verstoßen hatte:

"Bereits mit einer Facebook-Publikation vom 15.01.2016 „Auch der A.B. gehört zu der Betrügerbande: D.E., F.G ect...“ liegt ein Verstoß gegen die Anordnung aufgrund der Wiederholung der Äußerung vor Ein weiterer Verstoß liegt in der von der Verfügungsbeklagten über Facebook verbreiteten Äußerung „F.G. gehört zu den Betrügern: D.E., H.I., A.B.,J.K....!!! In meinen Augen ist das eine kriminelle Organisation/Vereinigung!“. Das Ordnungsgeld war auf 500,00 € festzusetzen. Dabei war zu berücksichtigen, dass die Verfügungsbeklagte nun wiederholt gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat, der zweite Verstoß am 22.02.2016 nach Zustellung des Antrags auf Festsetzung des Ordnungsgeldes erfolgte und die Intensität der Persönlichkeitsverletzungen des Verfügungsklägers zunimmt, indem er nun von der Verfügungsbeklagten als Mitglied einer kriminellen Organisation bzw. Vereinigung bezeichnet wird."

Während in Kürze bereits der dritte Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts Hamburg erwartet wird, der bei vorangegangenen Ordnungsgeldern in Höhe von EUR 1.000,- und 1.600,- mindestens  EUR 2.000,- als Querulationsprämie auswerfen dürfte, steigt das Amtsgericht Nienburg mit EUR 500,- nach unangemessener Verschleppung des Verfahrens auch erwartet moderat in den Ordnungsmittelreigen ein. Es scheint, dass die Nienburger Richterschaft nach harten Attacken der unerschrockenen Rechtsbrecherin aus der Nachbarschaft nur unvermeidbare und milde Maßnahmen ergreifen will, um das Risiko von eigenen Blessuren so gering wie möglich zu halten.