Montag, 20. Dezember 2010

Hast Du Scheissaltlasten am Hacken, lass Schalast kleine Brötchen backen


Das ist natürlich kein Werbeslogan der Kanzlei Schalast & Partner, die nach dem Ausscheiden der Rechtsanwaltskanzleien Denecke, von Haxthausen & Partner und von Kenne nun für die DigiProtect GmbH ins Rennen gegangen sind und ein Einigungsschnäppchen von EUR 99,- auf den Gabentisch mogeln, nachdem deren Vorgänger noch mit EUR 290,- zur Kasse bitten wollten.

Unabhängig vom bisher fruchtlosen Vorgeplänkel soll die jeweilige Filesharing-Angelegenheit bei einer Zahlung von EUR 99,- bis zum 31.12.2010 erledigt sein. Das Angebot hat uns für die Titel "Frauenarzt & Manny Marc - Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)" und "Frauenarzt & Manny Marc - Disco Pogo" erreicht.

Über den Hintergrund des Anwaltswechsels kann derzeit nur spekuliert werden. Wir vermuten, dass den Vorgängern der Papierkrieg im mp3-business zu aufwendig und die Quote der willigen Zahler ergänzt um die Zahlungen aus erfolgreich durchgesetzten Forderungen zu niedrig waren. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09, welches einen Schadensersatz in Höhe von nur EUR 15,- pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage ausurteilte, wird ebenfalls eine Rolle gespielt haben.

Samstag, 18. Dezember 2010

2. Staatsexamen: "Es ist qualvoll zu lesen, was der Verfasser für gerechtfertigt hält."


Ich pflege bisweilen den Kontakt zu Rechtsreferendaren, die bei mir das erste Mal etwas über die Systematik von Abmahnung, Unterlassungserklärung und Verfügungsverfahren oder Abschlusserklärung und Hauptsacheverfahren lernen durften. Vielen war das Wort Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht fremd und auch zum für den Anwalt enorm wichtigen Streitwert haben viele der angehenden Volljuristen in ihren Klageentwürfen mit Unterlassungsanträgen kein Wort verloren.

Eins hatten sie jedoch alle gemeinsam: Das zweite juristische Staatsexamen musste noch erfolgreich absolviert werden. Leider hatten gerade diejenigen, die sich mit Hilfe des IT-Rechts das erste Mal etwas Spaß am anwaltlichen Alltag erarbeiten konnten, mehr Mühe mit den Klausuren im 2. Staatsexamen als andere, die sich bereits länger für dieses Rechtsgebiet interessierten, obwohl das IT-Recht selbst kaum prüfungsrelevant ist.

Einige sind sogar beim ersten Versuch durchgefallen und ich erinnere mich bei solchen Rückmeldungen immer an den Vermerk eines Korrektors am Rande einer meiner Strafrechtsklausuren im zweiten Staatsexamen, der da lautete: "Es ist qualvoll zu lesen, was der Verfasser für gerechtfertigt hält."

Es ging um das letzte vorhandene Sonderangebot im Supermarkt und die handfeste Verteidigung des Konsumguts im Einkaufskarren gegenüber anderen Schnäppchenjägern, die den Karren plündern und das letzte Angebot ihrem Wägelchen einverleiben wollten. Ich war zu nachsichtig gegenüber dem Delinquenten, hatte in dieser Klausur nur zwei Punkte und damit die Qualen des Korrektors entsprechend quittiert bekommen.

Für den geneigten Leser anbei mal eine kleine Notentabelle, um die sportliche Relevanz des Prüfungstreibens etwas abschätzen zu können. Übrigens wurden die damals noch gefragten 4-wöchigen Hausarbeiten im Zivilrecht im 2. Staatsexamen mit durchschnittlich 3,5 Punkten bewertet, so dass man an Hand der Tabelle einschätzen kann, wie ausgeprägt entweder das Leistungsniveau von Rechtsreferendaren nach (damals) durchschnittlich 14 Semestern rechtswissenschaftlichen Studiums und 3 (heute 2) Jahren Referendariat oder die Unzurechnungsfähigkeit der Korrektoren bei der Bewertung dieser schriftlichen Arbeiten war.

  • ungenügend (0 Punkte) (eine völlig unbrauchbare Leistung),

  • mangelhaft (1–3) (eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung),

  • ausreichend (4–6) (ein Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht),

  • befriedigend (7–9) (eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht),

  • vollbefriedigend (10–12) (eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung),

  • gut (13–15) (eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung)

  • sehr gut (16–18) (eine besonders hervorragende Leistung).

Montag, 13. Dezember 2010

A tank called Olaf. Und das Gute siegt doch!

In einem Artikel über die Tätigkeit des Osnabrücker Rechtsanwalts Olaf Tank behauptet die Neue Osnabrücker Zeitung nicht nur, dass der Kennzeichenhalter des Mercedes von RA Tank mit dem sinnigen Spruch "Verbrechen lohnt sich doch!" daherkomme, sondern auch, dass allein bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück über 3800 Strafanzeigen wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung und Nötigung vorlägen.

Wenn man sich dann die Nachricht vergegenwärtigt, wonach der Kollege Tank vom Amtsgericht Osnabrück mit Urteil zum Az.: 66 C 83/10 (1) zur Freistellung von Kosten in Höhe von EUR 46,41 verurteilt wurde, weil er in betrügerischer Absicht von einem Internetnutzer Geld gefordert habe, macht die Meldung des Kollegen Vetter Sinn, wonach RA Olaf Tank sich von einigen Inkasso-Mandaten getrennt habe.

Bei knapp 4000 Strafanzeigen mit derzeit ungewissem Ausgang, dürfte das Osnabrücker Urteil Signalwirkung entfacht haben. Jedenfalls bei dem Kollegen Tank, der sich mit dem Rückzug aus einigen Inkasso-Mandaten wohl schon mal vorsichtig abduckt. Angesichts einer horrenden Zahl von bislang erfolgreichen, aber evtl. betrügerischen Inkasso-Mandaten, droht eine Flut von Schadensersatzklagen, deren Forderungshöhe in ihrer Gesamtheit so manchen geschäftstüchtigen Anwalt überfordern könnte.

Am Ende mag auch der Spruch am Kennzeichenhalter ein Indiz für Gerichte sein, wenn es darum geht, die Bewertung des eigenen anwaltlichen Treibens von RA Tank im Hinblick auf mögliche Betrugsabsichten genauer zu untersuchen. Eine Ausrede hätte ich allerdings schon: "Verbrechen lohnt sich doch - nämlich für Strafverteidiger!" Hoffentlich kann der Kollege Tank wenigstens das ein oder andere strafrechtliche Mandat vorweisen.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Abo-Fallen: Vertrag mit Einschreiben bestreiten - Pfändung und Gerichtsvollzieher ignorieren?


Die "Buttonlösung" soll noch im Jahre 2011 den Abo-Fallen den Boden entziehen, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ein SPIEGEL-Artikel verkündet das nahende Ende des lukrativen Geschäftsmodells und schließt mit einer bemerkenswerten Empfehlung: "Trotzdem halten es Verbraucherschützer für wichtig, den angeblichen Vertrag mitsamt Kostenpflicht zur Sicherheit per Einschreiben zu bestreiten. (...) Immer neue Mahnungen von Rechtsanwälten, Drohungen mit Zwangsvollstreckung, Pfändung oder Gerichtsvollzieher könnten dann getrost ignoriert werden, ...."

Eine mindestens unglückliche Formulierung. Mahnungen von Rechtsanwälten können bei fehlendem Vertragsschluss auch ohne Einschreiben unbeachtet bleiben, genauso eine Drohung mit der Zwangsvollstreckung. Pfändung und Gerichtsvollzieher lassen sich aber nicht ignorieren, da sie Elemente der Zwangsvollstreckung sind. Wenn sich die SPIEGEL-Empfehlung daher lediglich auf Drohungen mit Pfändung und Gerichtsvollzieher beziehen sollte, wäre deren Aufzählung nach Nennung der Zwangsvollstreckung schlicht überflüssig gewesen. Angesichts der niedrigen Forderungshöhe der Abo-Fallen und damit verbundenen geringen Beratungskosten bei Anwälten, sollte daher eher eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch genommen werden, als dass man sich auf unklare Pressemeldungen verlässt.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Jörg Kachelmann, erster Träger der Ehrung "Preis der deutschen Zipfel"


Zugegeben, angesichts der allgegenwärtigen Prozessberichterstattung eine eher unseriös wirkende Meldung. Da sie aber zutreffend ist und rein sprachlich gut zur Diskussion um Jörg Kachelmanns abwechslungsreiches Liebesleben passt, sei an dieser Stelle daran erinnert, dass Jörg Kachelmann bereits im Jahre 2008 den ersten "Preis der deutschen Zipfel" erhielt, der anlässlich des "10. Zipfeltreffens" im Rahmen der zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit von den vier geografisch jeweils am äußersten Rand der Republik gelegenen Gemeinden Oberstdorf, Görlitz, List und Selfkant, vereint im Zipfelbund, verliehen wurde.

Heute ist vom einstigen Glanz des ersten deutschen Zipfelpreisträgers leider wenig übrig geblieben, gehen doch 51,6 % juristisch interessierter Teilnehmer einer Umfrage von einer erstinstanzlichen Verurteilung Kachelmanns wegen Vergewaltigung aus. Immerhin 22,17 % der online Befragten sind sogar der Auffassung, dass der Bundesgerichtshof eine Verurteilung auch bestätigen würde. Sozusagen der Abstieg vom Zipfelgipfel.

Freitag, 3. Dezember 2010

Filesharing: "Dicke Lippen - kleine Löcher" und "Sommerträume junger Mädchen" auf dem Grabbeltisch? Forderungsverkauf durch C-S-R


Nun wird´s richtig billig. Am Ende des Filesharing-Gezänks mit der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei alias Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop um den angeblichen download oben genannter Schmuddelfilmchen sinkt der Paketpreis von EUR 1.300,- auf EUR 360,-, bevor die geltend gemachten Schadensersatzforderungen "im Wege eines Forderungsverkaufs" wohl verramscht werden sollen. Auf das Angebot kann man ja schon deshalb nicht eingehen, weil man dann nie erfährt, wer derart risikobehaftete Schadensersatzforderungen kauft, die bei gerichtlicher Durchsetzung ggf. nur mit Sachverständigenkosten durchzusetzen wären, die die ursprüngliche Forderung übersteigen könnten. Nicht umsonst gibt es andere Abmahnkanzleien, die schon das Einstiegsangebot so niedrig halten, dass es fast naheliegt, darauf einzugehen.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Hier die Abstimmung: Wird Jörg Kachelmann in 1. Instanz vor dem Landgericht Mannheim wegen Vergewaltigung verurteilt? Wird er am Ende freigesprochen?

Seien wir mal ehrlich: Der Kachelmann-Prozess ist für den juristischen Laien als auch den Volljuristen mittlerweile eine spannende Sache. Der jüngste Anwaltswechsel wirft berufsspezifische Fragen auf, bringt eine neue Schärfe in den Prozess und heizt die Spekulationen an, welches Ergebnis er für den Angeklagten mit sich bringt. Da muss eine Abstimmung erlaubt sein:
Weil der Prozess wohl nicht in einer Instanz entschieden wird und eine Revision beim Bundesgerichtshof wahrscheinlich ist, gibt es natürlich auch zwei Fragen zur Abstimmung:
Beide Abstimmungen laufen bis zur Verkündung der jeweiligen Entscheidung und werden zwecks einfacher Erreichbarkeit bis zum Ende der letzten Abstimmung über www.möbius.de abzurufen sein.

Dienstag, 30. November 2010

Kachelmann-Prozess: "Und Zeugen gibt es für eine Tat, wenn sie sich denn im heimischen Schlafzimmer abgespielt haben sollte, ebenfalls nicht."

Ich gehe mal davon aus, dass die studierte (Geschichte und Germanistik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München) Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, bereits am 2. September 1945 in München geboren, hoffnungslos übermüdet war, als sie zu später Stunde ob des kachelmännischen Anwaltswechsels für den SPIEGEL die oben genannten Zeilen ihres Armutszeugnisses "Überraschender Abgang eines Anwalts" niederschrieb. Nicht ganz so einfältig aber ebenso falsch hatte sich bereits zuvor ein Jurist im SPIEGEL mit seinem Unwissen profiliert und behauptet, das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sei ein Indizienprozess. Zu einem Meilenstein juristischer Blasphemie werden die Zeilen der offensichtlich von bleiernen Lidern geplagten SPIEGEL-Reporterin aber erst mit ihrer Behauptung: "Werden Sachverständige von einem Verteidiger als präsente Beweismittel in einem Strafverfahren gestellt, trägt die Kosten dafür erst einmal der Rechtsvertreter." und der abschließenden Frage: "Fragt sich nun, ob Birkenstock auf diesen Kosten sitzenbleibt." Eine derartige Kostenregelung gibt es im deutschen Recht nicht und der Kollege Birkenstock wird nicht nur keinen Cent für die in Vollmacht für seinen Mandanten beauftragten Gutachter oder die dem Gericht angebotenen Beweismittel zahlen, sondern für seine Arbeit obendrein noch angemessen entlohnt werden.

Donnerstag, 25. November 2010

melango.de - Testurteil: Sehr gut!, Onlinehändler des Jahres, Unternehmerpreis 2010 und Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet



Auf der Rechnung für eine Standardmitgliedschaft bei melango.de kann man über die Qualität des Unternehmens lesen: "Testurteil: Sehr gut!, Onlinehändler des Jahres, Unternehmerpreis 2010". Ein spannendes Rätsel für jeden Wettbewerber und ein schönes Gefühl für den Rechnungsempfänger. Wer die Qualitätssiegel vergeben hat, ist allerdings nicht erkennbar. Wer melango.de bereits im November 2008 und erneut im September 2010 das "Schwarze Schaf" als Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet verliehen hat, ist ohne weiteres ersichtlich.

Die OpSec Security GmbH aus München erläutert die Masche ihres Schwarzen Schafes: "Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen."

Nach Informationen von SAT1 hat melango.de bereits 60.000 Mitglieder. Ob wir für die bei uns laufenden Verfahren eine Auszeichnung verleihen, wird natürlich erst nach deren Abschluss entschieden.

Donnerstag, 18. November 2010

"Ich hoffe Sie können mir eine unverbindliche Antwort auf meine Frage geben." Bla Bla Bla?

Anfragen per E-Mail haben manchmal eine besondere Note. Die Angst vor einer "verbindlichen" Antwort dürfte der Angst vor "verbindlichen" Kosten geschuldet sein. Insoweit ist die an mich gestellte Frage aus der Überschrift durchaus nachvollziehbar. Dennoch gibt es bei mir keine unverbindlichen und damit auch keine kostenfreien Antworten:

"Sehr geehrte Frau abcde,

unverbindliche Antworten sind für uns beide nutzlos.
Sie können sich darauf nicht verlassen und ich
verdiene damit kein Geld.

Sie könne sich von mir kostenpflichtig beraten lassen,
am günstigsten dürfte das unter der Nummer
o9oo-1443535 sein, das kosten Sie nur EUR 1,99 pro
Minute und in 10 Minuten dürfte das Problem geklärt sein."

Das erinnert mich an einen Kollegen, der ausschliesslich eine 0900er-Nummer auf seinem Briefkopf angibt, weil er gar nicht mehr stundenlang ohne Honorar telefonieren mag und dessen Briefkopf vom Gericht deshalb direkt an die Rechtsanwaltskammer geschickt wurde. Darüber demnächst mehr.

Mittwoch, 17. November 2010

Kolumbianische Teenager in den Klauen der digitalen Verwertungsindustrie

Der Abmahnung der U+C Rechtsanwälte wegen des angeblich für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH geschützten Werks "Colombian Teens 2" liegt die übliche vorformulierte Unterlassungserklärung auf Basis eines Gegenstandwertes von EUR 25.000,- bei. Diesen Titel scheint es tatsächlich zu geben, wie mir Google nach einer Recherche mit einem Link zur Seite von "Latin pay per view" mitteilt. Auf der Seite lassen sich "Adult Pay Per View Movies" ansehen, darunter auch der Film "Colombian Teens 2". Es wäre bestimmt spannend, in einem Prozess um das Honorar der Gegner die Inhaberschaft der Rechte an dem Werk durch die DigiProtect GmbH klären zu lassen.

Langsam sollte DigiProtect allerdings das Motto ihrer Website "WIR LIEBEN MUSIK" um "WIR LIEBEN PORNO" ergänzen. Die Liebe zur Pornographie läßt sich aber nicht ganz so werteschwanger darstellen, wie jene zur Musik, die von Digiprotect wie folgt angepriesen wird: "Musik ist unerlässlich für jedermann; hier und überall! Musik spendet Kraft, macht Mut, gibt Hoffnung. Musik drückt Gefühle aus, weckt Gefühle und beflügelt Gedanken. Musik drückt Stimmungen aus und hilft jedem Menschen auf seine Weise, mit dem eigenen Leben umzugehen. Musik stiftet Freude, tröstet im Schmerz, befreit von Frust, klagt an, bittet um Verzeihung, hilft dem Verständnis, verbindet mit Freunden und schafft neue Freunde."

"Sex sells" wäre jedenfalls ein zu platter Slogan um den Kampf der abmahnenden Streiter für einen "respektvollen Umgang mit den Kulturschaffenden" angemessen zu propagieren.

Dienstag, 16. November 2010

"sevenload" - Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg Az.: 5 U 9/09 im Volltext. Zur Haftung eines Videoportals für uploads von Nutzern


Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Verfügungsverfahren mit Urteil zum Az.: 5 U 9/09 am 29.09.2010 zu Gunsten des Videoportals "sevenload" entschieden, wonach das Portal nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung seiner Nutzer haftet. In Abgrenzung zur Chefkoch-Entscheidung des BGH mache sich "sevenload" nach Ansicht des Senats die hochgeladenen Videos nicht zu eigen. Mit deutlichen Hinweisen auf den vorläufigen Charakter des Urteils als Teil eines Eilverfahrens scheint sich der Senat eine andere Entscheidung in einem möglichen oder ähnlich gelagerten Hauptsacheverfahren durchaus offen halten zu wollen.

Sonntag, 14. November 2010

Hannover: Ex-Freund gibt sich online als gefährlicher Hacker aus und nötigt Ex-Freundin zum offline-Sex

"Ich bin ein Hacker", behauptete der Ex-Freund im Chat und "Ich räume Dein Konto leer, wenn Du nicht machst, was ich will." Der als Hacker getarnte Ehemalige (33 J.) wies seine Ex-Freundin (31 J.) an, "ihren Ex-Freund" am geöffneten Fenster oral zu befriedigen, damit er von draussen auch überprüfen könne, ob sie seinen Anweisungen folgen würde. Dass der angebliche Hacker das Geschehen tatsächlich aus allernächster Nähe verfolgte, kam der gehorsamen Maid nicht in den Sinn. Nach zahlreichen per Internet angebahnten Geschlechtsakten begab sich die genötigte Chatterin erst zur Polizei, als via Internet ein unmißvertändlicher Zeugungsbefehl erging - selbstredend mit ihrem Ex-Freund. Sein Konto sei vom Hacker schon leergeräumt worden, gab der fürsorgliche Begleiter bei der Poliei zu Protokoll. Die Beamten wurden allerdings sofort misstrauisch und mit 21 Monaten Haft auf Bewährung sowie EUR 1.200,- Geldstrafe bescheinigte das Amtsgericht Hannover dem Ex-Freund am Ende per Urteil die strafrechtliche Relevanz seiner zunächst erfolgreichen Internetstrategie.

Freitag, 12. November 2010

Von der Schattenseite des Lebens als Fachanwalt für IT-Recht: Das ebay-Handy für EUR 46,40

Der ebay-Käufer übersieht nach Erwerb den Hinweis auf mögliche Abholung und kauft sich einfach ein anderes Handy. Das Telefon meines Mandanten will er nicht mehr. Verkäufer: "Hallo, ich habe mit dem Anwalt gesprochen. Er wird sofort Klage einreichen damit ihnen sämtliche Kosten auferlegt werden. ... Ich gebe Ihnen letztmalig Gelegenheit zur Vertragserfüllung." Käufer: "Machen Sie das!"

Die Klage besteht neben Rubrum und Antrag genau aus 5 Sätzen, das Verfahren findet nach § 495a ZPO schriftlich statt und einer Replik bedarf es nicht. Der Käufer zahlt am Ende knapp den fünffachen Preis:

1,3 Verf.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG; EUR 32,50
1,2 Term.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG; EUR 30,00
Postpauschale, 7002 VV RVG; EUR 12,50
Ust. 19%, 7008 VV RVG; EUR 14,25
Gerichtskosten Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Nr. 1210; EUR 75,00
Kaufpreis für das Handy; EUR 46,40
Gesamtsumme; EUR 220,65

Als Mahnung für Besserwisser und Zeitdiebe das Urteil des Amtsgerichts Hannover.

Mittwoch, 10. November 2010

Porno-Abmahnungen vor Mainstream-Verfahren: "All Star Anal Sluts" und "So ficken die Frisösen" erfolgreicher als Lady Gaga


Als die ersten Porno-Abmahnungen auf dem Tisch lagen, fand ich die Titel ganz amüsant. Eine willkommene Abwechslung zu den öden Dauerbrennern von Sony und Constantin, bekannt aus Funk und Fernsehen. Mittlerweile hält sich der Fleischsalat die Waage mit der drögen Hausmannskost, obwohl die fileshare-downloads im Porno-Sektor deutlich niedriger sein dürften, als die der Blockbuster. Hintergrund für die hohe Zahl der Abmahnungen an der Sex-Front im Vergleich zu deren medialer Bedeutung dürfte die kalkulierte Zahlungsmoral der ertappten Porno-Freunde sein. Ein Trend, den ich auch im Strafrecht beobachtet habe. Sexualstraftäter zahlen die Rechnung gerne schnell und auch im voraus. Im Zivilrecht dürfte die gleiche Mechanik greifen. Während Mama und Papa gegen Lady Gaga´s Abmahnung noch Zähne zeigen, wenn der Filius die Flatrate missbraucht, ist der Drang, sich gegen "Fette Euter" und "Meine perverse Ex-Freundin" zur Wehr zu setzen, deutlich geringer ausgeprägt. Mit roten Ohren zahlt man schneller - das wissen auch geschäftstüchtige Kollegen, die mit den Nackedeis der fünften Liga bessere Geschäfte machen als mit den Stars der Branchenführer.

Montag, 8. November 2010

Das Geheimnis um "das Werk Asian Booty" und die "U + C Rechtsanwälte"


Wenn die Buchstaben U + C für "unknown copy" stehen würden, wäre der Umgang mit der Abmahnung und insbesondere der Unterlassungserklärung für die Digi-Protect GmbH etwas einfacher, denn der Mandant schwört, er wisse nicht, um was es ginge. Da "U + C" allerdings für die Rechtsanwälte "Urmann und Collegen" aus Regensburg stehen, darf man annehmen, dass wenigstens die Kollegen wissen, was für ein Werk im Auftrag der Digi-Protect GmbH im Wege der Abmahnung vor der unerlaubten Verwertung durch Dritte geschützt werden soll. Sie schreiben es aber nicht.

In der Abmahnung und der Unterlassungserklärung wird nur "das Werk Asian Booty" genannt. Die Websites "asian-booty.com" und "asian-booty.net" weisen nicht die Digi-Protect GmbH als Domaininhaberin aus. Eine Website wird daher wohl nicht gemeint sein. Es gibt evtl. auch einen gleichnamigen Film, dessen Inhalt auf einer Website wie folgt beschrieben wird: "Interracial porn doesnt get any better than this. The finest, firmest, most curvaceous Asian asses in porn, assembled here for your delectation in Asian Booty."

Der Terminus "Asian Booty" scheint insoweit durchaus beschreibenden Charakter zu haben. "Asiatische Beute" klingt irgendwie nach Dschingis Khan, Mao´s Revolution, Pearl Harbour oder eben auch nach Porno. Die Internet Movie Database kennt einen Film "Asian Booty Worship" aus dem Jahre 2008 - ist dieser Titel gemeint? Oder werden jetzt schon Amateurfilme unter dancejam.com abgemahnt und dieses mit "asian booty" betitelte Tänzchen ist Gegenstand der Abmahnung? Nach dem ich dann bei "youtube" die Stichworte "asian booty" eingegeben habe, bin ich von einem anderen "asian booty" lautenden Filmchen und der Trefferzahl erschlagen und fest davon überzeugt, dass die geforderte Unterlassungserklärung in der verlangten Form keinesfalls abgegeben werden darf und so wohl auch nicht gefordert werden durfte.

melango.de - gut gemachte Abofalle oder seriöser Dienstleister?


Mit Betätigung des Absendeknopfes nach Eingabe der Registrierungsdaten, also den Angaben zur Person, werden gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und ein Vertrag auf melango.de gilt als geschlossen. Ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll jedenfalls ausreichen, meint das Amtsgericht Chemnitz in zwei Urteilen zu den Aktenzeichen 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10, in denen melango.de als Klägerin auftrat und hält das Angebot danach für seriös. Es handelt sich wegen der geringen Streitwerte jeweils um Urteile im schriftlichen Verfahren nach 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung, die natürlich Einzelfallentscheidungen sind.

Nach unserem anwaltlichen Schreiben mit der Aufforderung, das Nichtbestehen von mit zwei Rechnungen geltend gemachten Forderungen zu bestätigen, erfolgte umgehend eine Kündigungsbestätigung. Ob nach dem kurzen "Handgemenge" weitere Zahlungsaufforderungen eingehen oder ein Rückzug von melango.de erfolgt, ist derzeit noch offen.

Donnerstag, 4. November 2010

Rechtsanwälte Waldorf: 79.442 Abmahnungen in 5 Monaten?


Filesharing: Abmahnung von Waldorf gegen den gleichen Mandanten 5 Monate später, anderer Gegner und anderes Aktenzeichen. Unterstellt man über das gleichlautende Anfangskürzel "PP" hinaus numerisch fortlaufende Aktenzeichen, ergibt dies eine Differenz von 79.442 Verfahren. Sony´s Hörbuch "Die drei ??? Haus des Schreckens (Folge 131)" ging noch zu einem Pauschalpreis von EUR 856,- über den Abmahnungstisch, während Constantin´s Film "Die Päpstin" aktuell für EUR 956,- als Erledigungspaket zu haben ist. Wenn in den letzen fünf Monaten 20% der Abgemahnten zu einem Durchschnittspreis von EUR 900,- auf das Vorzugsangebot der Rechtsanwälte Waldorf eingegangen sind, wäre dies bei obiger Kalkulation ein Umsatz von EUR 14.299.560,-.

Dienstag, 2. November 2010

Abmahnung wegen filesharing von "Die Päpstin" all-inclusive für EUR 956,- bei Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin-Film

Das freundliche all-inclusive Erledigungsangebot der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus dem schönen München umfaßt neben einer Abmahnung mit etwas einseitigen Rechtsausführungen und einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die pauschale Abgeltung des Schadensersatzes wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Höhe von EUR 450,-, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,- und einen Ermittlungsdatensatz. Der beigefügte Überweisungsträger ist im Zeitalter des Internetbanking ebenfalls überflüssig. Erfahrene filesharer raten an, sich nach günstigeren Full-Service-Anbietern umzusehen, deren Paket ausreichenden Schutz verspricht.

Sonntag, 31. Oktober 2010

"Simones Hausbesuche" können unangenehm werden ...


... wenn man dafür nicht zahlt. "Simones Hausbesuche Nr. 61" soll jedenfalls ein Film sein und mittels der Internettauschbörse BitTorrent ohne entsprechendes Entgelt empfangen worden sein, so dass mittels Abmahnung durch die Kanzlei Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg entsprechende Nachzahlungen zu Gunsten der BB Video GmbH geltend gemacht werden. Selbstverständlich wird mit der Abmahnung zu einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.