Dienstag, 20. November 2012

Mr. Sam Lau aus Hong Kong und 15.500.000,00 USD auf meinem Konto

Ausserordentlich gute Nachrichten für mich in der Tagespost. MR. SAM LAU von der ACRU ASSET MANAGEMENT LTD Admiralty aus Hong Kong meldet sich per Brief um mir von der Hinterlassenschaft meines im Jahre 1999 gestorbenen Namensvetters K. P Möbius zu berichten, die in der nicht unwesentlichen Höhe von 15.500,000.00 US-Dollar auf einem Konto liegt, ohne dass es in den letzten 13 Jahren eine Kontobewegung gegeben hätte. K. P Möbius hat keine Nachkommen und niemand weiss von diesem Konto.

Für die Bearbeitung der benötigten Papiere inclusive des Nachweises meiner persönlichen Berechtigung als Familienangehöriger zwecks Beanspruchung des verwaisten Geldes möchte die ACRU ASSET MANAGEMENT LTD angemessen beteiligt werden. Eine solche Gelegenheit bekommt man im Leben sicher nicht zweimal und ich werde mich in Kürze lieber selbst auf den Weg nach Hong Kong machen, um die notwendigen Schritte mit Herrn Lau persönlich zu besprechen, denn die blosse Übermittelung meiner Telefon- und Faxnummer scheint mir nicht der geeignete Weg für eine derartige Transaktion.       

Urgent & Confidential 

To:

Ralf Möbius
Am Ortfelde 100
Hannover-Isernhagen 30916
GERMANY.

I am Mr. Sam Lau, the auditor of Acru Asset Management Ltd Hong Kong. In the course of my auditing job, the accountant and I discovered a floating fund Fifteen Million, Five Hundred Thousand U.S Dollars only (US$15,500,000.00) in a dormant account opened in 1997 belonging to a foreigner Late Mr. K. P "Möbius" who died in 1999. Every effort made to track any member of his family or next of kin has failed. We are making contacts with you to stand as his Next of Kin since you both have the same last name.

Our intention is to transfer the sum in the aforementioned account to a safe account overseas. We therefore propose that you partner with us by providing an account that will serve the purpose of receiving this fund. For your assistance in this venture, We are ready to part with a good percentage of the entire funds as your share. After going through deceased records and files, we discovered that:

(1)    No one has operated this account since 1999
(2)    He died without any heir; hence the money has been floating.
(3)    No other person knows about this account and there was no known beneficiary or next of kin.

If we do not remit this money urgently, it would be forfeited and subsequently converted to company's funds. This money can be approved to you legally if all the necessary documentary approvals are secured in your name. You would be required to show some proof as the next of kin, which we will provide to you with and guide you on how to make your application of claims legally in accordance to the inheritance claim policy of the company and that of the Hong Kong.

Please respond by stating your telephone and fax number on this letter and send back to me by fax or email. As soon as I hear from you, I will send you detailed information on the modalities of the transaction and also give you a call. With your ability to follow our instructions, the entire process can be concluded in 14 working days. I look forward to your prompt response.






MR. SAM LAU
ACRU ASSET MANAGEMENT LTD
Admiralty, Hong Kong
Private Fax: +85230147826
Email: samlau80@ymail.com

Freitag, 16. November 2012

Deponia - aus Schrott zu Gold

Wie man einen riesigen Schrottplatz in klingende Münze verwandelt, hat die DAEDALIC Entertainment GmbH aus Hamburg mit ihrem Spiel Deponia erfolgreich vorgeführt. Das Spiel um den Schrottplaneten Deponia war nach Angaben der DAEDALIC Entertainment in der Verkaufswertung von Amazon bereits auf Platz 1 und wird nun der Resteverwertung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian zugeführt, der für den Rechteinhaber im Wege der Abmahnung wegen der angeblich rechtswidrigen Verbreitung dieses Computerprogramms im Internet, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme wie Bittorrent und eDonkey, versucht, das Schicksal der Welt zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Mit der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1250,00 Euro. Leider wird man aus dem nach Erhalt der Abmahnung entstandenen Chaos nicht durch ein verlassenes Schrottminensystem und einen Aufstiegslift nach Elysium fliehen können, sondern wird in der Regel auf Hilfe durch einen Fachanwalt angewiesen sein.

Dienstag, 13. November 2012

Die 5-Sterne-Abmahnung von “koelner1963“

Für jede Versendung der gleichlautenden 14-seitigen Abmahnung im Namen des Ebay-Computer-Händlers Uwe Krapp alias “koelner1963“ verdient sich Rechtsanwalt Markus Zöller aus Münster ein Sternchen, wenn er schreibt: “Um den Zugang dieses Schreibens sicher zu stellen, geht es Ihnen als Einwurfeinschreiben, als Einschreiben mit Rückschein, vorab per Telefax und per E-Mail zu.“ Für die Zusendung an gleich zwei Faxnummern gibt´s trotz derselben Versandart den fünften Stern, denn es geht mit grossen Schritten auf´s Weihnachtsfest zu und da wollen auch Anwälte nicht ohne Lob im Regen stehn.

Der Mandant freut sich auch. 70 Seiten Post bekommt man nicht alle Tage, auch wenn fünfmal die gleiche Lektüre zu lesen auf Dauer langweilig ist. Interessant sind jedoch die lehrreichen und mit Rechtsprechungshinweisen untermauerten 'Ausführungen über die Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfrist und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allerdings möchte der Kollege hierfür nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurück bekommen, sondern auch noch EUR 1.005,40 auf sein Konto bei der Sparkasse. Noch vor einem halben Jahr war der gleiche Service für EUR 755,40 zu haben - wenn auch nicht vorab per Fax.

Das trübt natürlich die freudige Stimmung ein wenig, denn zum Sparen ist bis zum Fest nicht mehr viel Zeit. Da hilft nur der wohlmeinende Rat eines fachkundigen Anwalts, der darauf hinweist, dass ein Wettbewerbsverhältnis nur dann vorliegt, wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen kann. Voraussetzung ist nämlich, dass sich die beteiligten Parteien auf demselben sachlich relevanten Markt betätigen, was bei einem Händler für Autoteile und einem Computerhandel auch bei intensiver vorweihnachtlicher Nächstenliebe zu verneinen ist. Für den Inhalt der Abmahnung kann ich daher leider kein weiteres Sternchen vergeben.   

Montag, 12. November 2012

„Lichter der Stadt“ machen Anwälte satt

Eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg für die Universal Music GmbH als Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte der Tonträgerhersteller für das Territorium Deutschland hinsichtlich des Musikalbums „Lichter der Stadt“ der Künstlergruppe „Unheilig“ wegen der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die Zurverfügungstellung des Musikwerks mittels filesharing für Internettauschbörsen wie BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, oder Bitreactor fordert den Empfänger auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.200,- zu zahlen.

Der Abmahnung ist ein Beschluss vom Landgericht Köln im Verfahren gemäß § 101 Abs.9 UrhG über die Auskunft von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG beigefügt. Ob der berechnete Hashwert der vollständigen Datei mit demjenigen der angeblich zum dowload angebotenen Datei identisch ist, oder ob die genannte IP-Adresse tatsächlich zutreffend ist, kann durch die Abmahnung selbst natürlich nicht zweifelsfrei dargelegt werden. Vielfach hören Anschlußinhaber zum ersten Mal von der Ihnen vorgeworfenen Rechtsverletzung und sind selbst nicht in der Lage, den Sachverhalt aus technischer und rechtlicher Sicht nachzuvollziehen.

Samstag, 10. November 2012

www.mega-einkaufsquellen.de und www.melango.de unter Beschuss?

Der deutschen Verbaucher liebste Widerrufs-Websites sind zur Zeit nur noch sehr begrenzt erreichbar. Während melango.de den "Fehler: Netzwerk-Zeitüberschreitung" meldet und erklärt wird, "Der Server unter www.melango.de braucht zu lange, um eine Antwort zu senden.", ist bei mega-einkaufsquellen.de neuerdings eine "Authentifizierung erforderlich". Angezeigt wird "http://www.mega-einkaufsquellen.de verlangt einen Benutzernamen und ein Passwort. Ausgabe der Website: "Auth"".

In letzter Zeit machte die Melango GmbH ohnehin einen müden Eindruck und ließ d.i.v.e.r.s.e Versäumnisurteile über sich ergehen. Allerdings war mega-einkaufsquellen.de erst kürzlich ins Leben gerufen worden, um nicht nur Gewerbetreibende von überflüssigen Euro-Scheinen zu befreien, so dass die ungezügelte Verbreitung der überaus pfiffigen Geschäftsidee der Melango GmbH derzeit möglicherweise nicht ganz freiwillig unterbleibt.      

Amtsgericht München weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Firma zurück und verurteilt Melango zur Zahlung von Schadensersatz

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 26.06.2012 zum Az.: 121 C 32857/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Firma keine auf eine Nutzung der von Melango bereitsgestellten Online-Plattform zu gründende Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Dresden verneinte die Münchner Richterin einen Zahlungsanspruch von Melango gegenüber der in Anspruch genommenen Firma. Zusätzlich wurde die Melango GmbH darüber hinaus noch zur Zahlung der für die vergebliche aussergerichtliche Aufforderung auf Rücknahme der Zahlungsaufforderung bei der Klägerin entstandenen Anwaltskosten in Höhe von EUR 40,95 zuzüglich Verzugszinsen veruteilt. Die mit einer Zahlungsaufforderung in Anspruch genommene Firma hatte gegen die Mahnungen von Melango eine negative Feststellungsklage erhoben und gar nicht erst darauf gewartet, selbst verklagt zu werden.

Freitag, 9. November 2012

Freiherr von und zu Guttenberg, “der Abschaum der akademischen Welt“

Der nach Aberkennung seiner Doktorwürde bekannteste Plagiator Deutschlands, Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg, wird auch jenseits des Atlantiks von den Gespenstern seines unehrenhaften Täuschungsversuchs eingeholt. Wie die Yale Daily News berichtet, haben etwa 15 deutsche Doktoranden den Hörsaal der Yale Universität verlassen, als sich der ehemalige Verteidigungsminister gegenüber einer Gruppe von knapp 90 Studenten über die “Mythen der transatlantischen Beziehungen" auslassen wollte.

Ein Flugblatt hatte zum Protest gegen den bayerischen Mogelbuben aufgerufen und ein deutliches Statement an die akademische Gemeinschaft einer der bestangesehensten nordamerikanischen Universitäten gerichtet: “Mr. Guttenberg is infamous for denying the relevance of academic integrity from his position as Federal Minister in Germany, for deriding the academic community, and for refusing to take responsibility for plagiarizing his dissertation.”

von und zu Guttenberg musste unter Buhrufen hinnehmen, als Abschaum der akademischen Welt bezeichnet zu werden und in Yale nicht willkommen zu sein. Von unglaublicher Ironie an einer Universität sprechen zu dürfen, war die Rede und es wurde gefordert, zu verhindern, dass die ehemalige CSU-Hoffnung an einer privaten Universität spricht, die für sich in Anspruch nimmt, auf akademische Integrität besonderen Wert zu legen.

Der Ex-Minister wird sich daran gewöhnen müssen, dass in der akademischen Welt andere Maßstäbe gelten, als in der von christlich-sozialen Untugenden geprägten Vetternwirtschaft seiner politischen Heimat. Andererseits wird man es von und zu Guttenberg nicht verübeln können, wenn er annimmt, als enttarnter Bock wenigstens außerhalb seines Stalles langsam wieder mit dem Gärtnern anfangen zu können.

Denn wer weiss, dass der ehemalige Generalsekretär der CSU, Otto Wiesheu, 1983 unter Alkoholeinfluss bei einem schweren Verkehrsunfall einen 67-jährigen Rentner tötete sowie dessen 41-jährigen Begleiter schwer verletzte und wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 20.000,- DM verurteilt wurde und dennoch 10 Jahre später Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie werden konnte, wird die Unverfrorenheit des akademischen Hooligans aus Guttenberg zumindest nachvollziehen können.

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Amtsgericht Offenbach verneint Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Verbraucher

Das Amtsgericht Offenbach hat mit Urteil vom 12.07.2012 zum Az.: 360 C 135/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Verbraucher keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht. Schon das Amtsgericht Bochum hatte mit Urteil vom 16.04.2012 festgehalten, dass eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Internetplattform voraussetzt, dass der Kunde Unternehmer ist und einen Gewerbenachweis erbringt. Ohne diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, muss keine Zahlung an melango.de geleistet werden. Beide von Melango zur Zahlung aufgeforderte Verbraucher hatten eine negative Feststellungsklage  erhoben, nachdem die Melango GmbH Zahlungsbegehren mehrfach geäußert und auf außergerichtliche Hinweise nicht entsprechend reagiert rehatte.

8 Anwälte sind gerade online. Stellen Sie jetzt Ihre Frage!

Hassen Sie Anwälte? Möchten Sie die acht unterbeschäftigten Rechtsanwälte mit Ihren Fragen quälen, die immer online sind, auch zwischen 03:30 und 04:15 am Sonntagmorgen, Heilig Abend oder in der Silvesternacht, egal wann Sie den Computer einschalten? Dann dürfte Sie das Angebot der JustAnswer LLC, 38 Keyes Avenue, Suite 150, San Francisco, CA 94129, USA, interessieren!

Diese Firma bietet den Rat von mehr als zehntausend Experten weltweit und 1500 davon in Deutschland. Das amerikanische Online-Unternehmen ist nach eigenen Angaben die größte Web-Seite für das Vermitteln von Experten und dazu gehören eben auch die 8 Anwälte, die laut Reklame von JustAnswer stets online sind, wann immer Sie deren Werbung lesen.

Und das Beste an dem Angebot für den informationshungrigen Rechtsanwaltshasser ist das Versprechen der JustAnswer LLC. Sie garantiert 100% Zufriedenheit oder erstattet das Geld zurück! Lassen Sie Ihrer ungezügelten Fragewut freien Lauf, es kann Ihnen nichts passieren. Sind Sie zufrieden mit Ihrer Antwort? Dann bewerten Sie die Antwort einfach positiv, um Ihren Experten zu bezahlen. Sind Sie mit einer Antwort ganz besonders zufrieden, können Sie dem Experten auch einen zusätzlichen Bonus zahlen. Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie beliebig oft nachfragen, bis Sie mit der Antwort zufrieden sind oder die Anzahlung wird innerhalb von 30 Tagen umgehend zurückerstattet.

Behelligen Sie die acht Anwälte mit den schwierigsten juristischen Fragen, lassen Sie sich telefonisch die bestmöglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihren online-shop entwerfen oder diskutieren Sie bislang vom Bundesgerichtshof nicht entschiedene Streitfragen! Wenn Ihnen im Gespräch mit dem vermittelten Rechtsanwalt auch nur der Hauch von Unzufriedenheit entgegenweht, sollte die Unterhaltung mit dem Kollegen der Werbung nach jedenfalls kostenlos gewesen sein.

Dienstag, 30. Oktober 2012

Der Serienmörder mit Kind

Der spannende Fall von einem Serienmörder mit Kind beschäftigt derzeit nicht nur die Öffentlichkeit in Hannover. Vierundzwanzig Jungen im Alter von 10 bis 22 Jahren ließen durch den Schwerverbrecher ihr Leben, der sogar für das hannoversche Diebstahlskommissariat als Spitzel tätig war. Nach eigenem Bekunden tötete er die Opfer durch einen Biss in den Hals, um sie anschließend mit einem Beil zu zerstückeln.

Mittlerweile gilt der wohl gröbste Unhold der hannoverschen Stadtgeschichte als Person des öffentlichen Lebens. Daher findet sich der bereits 1925 durch das Fallbeil enthauptete Fritz Haarmann auch auf einem durch Thorsten Wilkens gestalteten Weihnachtskalender für Hannover wieder. Seit 2005 werden in diesem Kalender auch hannoversche Persönlichkeiten im vorweihnachtlichen Stadtleben abgebildet.

Nun sorgte jüngst die bereits seit mehreren Jahren immer wieder von 96-Fans gezeigte Haarmann-Fahne für Aufregung - auch beim Präsidenten von Hannover 96, Martin Kind. Der Hörgeräte-Spezialist aus Großburgwedel mochte sich schon mit dem Konterfei von Haarmann im Stadion nicht anfreunden und verpaßte mit dem Erscheinen des neuen Adventskalenders die Großchance, sich auch als Kultur-Spezialist zu profilieren.

Denn auf dem Kalender 2012 wird der erfolgreiche Fußballunternehmer in unmittelbarer Nähe zu Serienmörder Haarmann abgebildet. Der Präsident: "Da machen wir nie wieder mit. Das Projekt ist für uns tot. Man hätte das Thema Haarmann seriös verfolgen können. Doch das hat der Verlag nicht getan." Allerdings teilt sich der gute Unternehmer bereits seit 2009 die heimelige Adventsatmosphäre auf dem Kalender mit dem bösen Mann, ohne dass Kind vorher auf eine Trennung bestand. Dies scheint nach 4 Jahren für die Zukunft allerdings anders zu werden. Denn wie Kind der Neuen Presse mitteilte, habe ihn diese Parallele von Anfang an gestört. Hörgerät und Hackebeil sind einander doch zu fremd.

Wer die wohl letzte gemeinsame Adventszeit vor hannoverscher Kulisse mit Martin Kind und Fritz Haarmann zusammen feiern möchte, sollte schleunigst 3,48 Euro in die Hand nehmen und den Hannover-Schoko-Adventskalender 2012 durch die Tourist Information Hannover oder das Historische Museum Hannover beziehen. Von jedem verkauften Kalender erhält die Robert-Enke-Stiftung, die die Erforschung und Behandlung von Depressionen und Kinder-Herzkrankheiten fördert, zehn Cent.

Sonntag, 28. Oktober 2012

Amtsgericht Frankfurt weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Verbraucher zurück

Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 23.07.2012 zum Az.: 386 C 1703/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht. Bereits das Amtsgericht Bochum hatte mit Urteil vom 16.04.2012 festgestellt, dass eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform voraussetzt, dass der Kunde Unternehmer ist und einen gültigen Gewerbenachweis erbringt. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, muss keine Zahlung an melango.de geleistet werden. Beide Pivatpersonen hatten eine negative Feststellungsklage  erhoben, nachdem die Melango GmbH außergerichtlich von ihrem Zahlungsbegehren nicht abgerückt war.

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Abtreibung bei Vergewaltigung ist gegen Gottes Willen

Jedenfalls wenn es nach der Interpretation des für einen Sitz im US-Senat kandidierenden Republikaners Richard Mourdock geht, der sich gegen die Zulässigkeit von Abtreibungen auch nach Vergewaltigungen ausspricht: "I came to realize life is that gift from God. I think that even when life begins in that horrible situation of rape, that it is something that God intended to happen." Leben ist nach der Auffassung von Mourdock stets ein Geschenk Gottes, selbst wenn es in der furchtbaren Situation einer von Gott herbeigeführten Vergewaltigung entstanden sei. Es wäre dieser Theorie folgend ein interessanter wenn auch wohl aussichtsloser Ansatz für Strafverteidiger zu behaupten, der Angeklagte habe die ihm vorgeworfene Vergewaltigung nicht steuern können und sei lediglich göttlichem Willen bei der Schaffung neuen Lebens gefolgt.

Dienstag, 23. Oktober 2012

mega-einkaufsquellen.de

Den zahlreichen Anfragen der letzten Tage nach scheint sich für die Melango.de GmbH aus Chemnitz unter www.mega-einkaufsquellen.de eine neue Mega-Einnahmequelle eröffnet zu haben. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) und ist ideal dazu geeignet, Händler, Einkäufer, Reseller, Ebay Power-Seller und Unternehmer gem. § 14 BGB zu Vertragspartnern zu machen, weil diesen im Gegensatz zum Verbraucher gem. § 13 BGB ein Widerrufsrecht  nicht zusteht. Allerdings haben auch Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler das Recht, eine Erklärung im Rahmen des § 119 BGB anzufechten, wenn sie bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum waren oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollten. Das gleiche Recht steht selbstverständlich auch Privatpersonen zu, wenngleich Melango nach eigenen Bedingungen gar keine Verträge mit Privatpersonen abschliessen will. Zahlungsaufforderungen werden natürlich trotzdem verschickt.

Montag, 22. Oktober 2012

Vergewaltigerdenkmal

Hannover gilt allgemein als „hässlich“, „grau“ und „langweilig“. Dass das grundlegend falsch ist, konnte der interessierte Betrachter aus der Ferne in der jüngsten Vergangenheit deutlich erkennen, als Ex-Präsident Christian Wullf und seine Frau Bettina der Republik demonstrierten, dass sogar Bewohner der Region Hannover „schön“, „bunt“ und „aufregend“ sein können. Wer fand es nicht schön, wie bunt es unser Wulffi in der Poltik trieb und am Ende mit über 200.000,- Euro jährlichem Ehrensold für die ganze Aufregung belohnt wurde?

Auch dem hannoverschen Fußball wird derzeit alles andere als Langweiligkeit attestiert und der Fan von der Leine läßt gar Grossmut walten, wenn er den Volkszorn vergangener Zeiten verjähren läßt und Toleranz beweist, indem er den im Jahre 1925 hingerichteten hannoverschen Serienmörder Friedrich Heinrich Karl Haarmann wohlwollend in seine Reihen aufnimmt. Während der Hang der 96er-Fan-Szene zu derartiger Nachsicht im Lager der lachshäppchenorientierten VIP-Szene auf Magengrummeln stößt und das Engagement zur Entfernung des harmlosen Haarmann-Fähnchens selbst in der überregionalen Presse nachzulesen war, läßt die niedersächsische Landeshauptstadt höchstselbst ihre Bürger in Herrenhausen Jahr ein und Jahr aus unter einem beeindruckenden Denkmal flanieren, welches einen nackten Mann zeigt, der sich mit Macht einer entblößten Frau aufdrängt.

Denn wenn der fünfjährige Sohn seinen Vater im Großen Parterre der Herrenhäuser Gärten mit dem Finger auf die Skulptur von Antonio Laghi zeigend fragt, "Papa, was macht der Mann da mit der Frau?" und sein zwölfjähriger Bruder an Stelle des Vaters ohne zu zögern antwortet, "Er will sie vergewaltigen", ist es nicht nur an der Zeit, über die Erziehung der eigenen Kinder nachzudenken, sondern auch darüber, welches Vorhaben des nackten Muskelmannes aus Stein den braven Niedersachsen von ihrer Hauptstadt in Herrenhausen präsentiert wird. Vordergründig handelt es sich um die Darstellung der Überwältigung der Göttin Proserpina durch den Gott der Unterwelt Pluto, von dem es heisst, dass er sein Opfer in die Unterwelt entführte und zu seiner Gemahlin machte.

Nun, wie macht man aber eine Frau mit Gewalt zur Gemahlin? Angesichts der Tatsache, dass Pluto mit seiner in Stein gemeißelten Gestik nicht den Eindruck erweckt, über die Beiwohnung als eheliche Pflicht mit Proserpina diskutieren zu wollen, liegt die Annahme nicht fern, die Szene im Herrenhäuser Garten zeige den tatbestandlichen Einstieg in eine Vergewaltigung.

Das beeindruckende Vergewaltigerdenkmal liegt übrigens etwa 100 Meter entfernt von der 1676 erbauten Grotte, die nach den Plänen von Niki de Saint Phalle umgestaltet wurde. Ein Werk der 2002 verstorbenen Künstlerin und einzigen Ehrenbürgerin von Hannover, deren Leben nicht zuletzt vom sexuellen Mißbrauch durch ihren Vater im Kindesalter nachhaltig beeinflußt wurde.

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger kam, sah und siegte!

Der selbsternannte Marktführer von kostenloser Anwaltsberatung für alle, Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger, hat mit einer Billigklage gegen den Rauswurf aus einer exklusiven Diskussionsgruppe von Rechtsanwälten gesiegt. Die als "ANWALT-Mailingliste" organisierte Gruppe steht grundsätzlich allen Rechtsanwälten offen, um sich über einen E-Mail-Verteiler grossflächig mit über 1000 Teilnehmern bei juristischen Fragen auszutauschen.

Von dieser Liste wurde der Kollege aus Bochum ausgeschlossen, weil er die von ihm angebotene kostenlose Rechtsberatung mit Hilfe der nur für den sachkundigen Gedankenaustausch vorgesehenen Mailingliste erbringen wollte. Die auf die Generierung von Umsätzen angewiesenen Mitglieder der "ANWALT-Mailingliste" mochten das intern geteilte Fachwissen allerdings nicht über Dr. Haeger kostenfrei nach aussen getragen sehen.
        
Mit Hilfe einer gebührensparenden Schadensersatzklage über einen Teilbetrag von EUR 30,40 für seine anwaltliche Aufforderung, ihm nach Ausschluss wieder Zugang zur Diskussionsliste zu gewähren, wollte der bekennende Umsonstberater kostengünstig geklärt haben, ob der Rauswurf aus der Liste rechtmäßig war. Denn nur für eine berechtigte anwaltliche Abmahnung können Kosten im Wege des Schadensersatzes verlangt werden.

Die Strategie des promovierten Kollegen hatte Erfolg. Auch die umfassende Widerklage mit dem Begehren, feststellen zu lassen, dass ihm keinerlei Ansprüche auf Teilnahme an der Anwalts-Mailingliste und weitere Schadensersatzanspüche zustünden, wurde abgewiesen. Das Amtsgericht Hamburg war in seinem Urteil vom 11.09.2012, Az.: 18b C 389/11 der Ansicht, dass der Kläger mit seinem per E-Mail geäußerten Wunsch weder gegen ausdrückliche noch gegen konkludente Nutzungsregeln der Mailingliste verstoßen habe. Allein die Mitteilung seiner Idee, Rechtsuchenden die kostenlose Rechtsberatung der Anwaltsliste durch eine direkte Öffnung dieser Liste für das Publikum oder mit Hilfe seiner kostenlosen Beratungsplattform zu ermöglichen, sei kein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB, der zur Kündigung des Nutzungsvertrags an der Liste berechtige.

Dass Kosten für eine Abmahnung nur dann erstattet werden können, wenn die Abmahnung dem Interesse und mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach, sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig war und dies nicht der Fall ist, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung seinen Anspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2011, Az.: 23 S 359/09), spielte bei den Erwägungen des Amtsgerichts Hamburg genauso wenig eine Rolle wie der durchaus umstittene Grundsatz, dass eine Kostenerstattung für Anwaltsabmahnungen in eigener Sache regelmäßig ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2004, Az.: I ZR 2/03).

Weil die Klage jedoch nur auf Schadensersatz gerichtet war und auch die Abweisung der Widerklage keinen vollstreckungsfähigen Tenor im Hinblick auf eine erneute Zulassung zur Mailingliste hergibt, ist das Urteil für den wackeren Dr. Haeger nur ein Erfolg auf dem Papier, denn ein nachhaltiger Sieg mit vollstreckbarem Urteil hat eben seinen Preis. Die Zulässigkeit der Veröffentlichung des gesamten Schriftverkehrs des Prozesses als Haegersche "Öffentliche-Original-Rechtsakte" war übrigens nicht Gegenstand des Rechtsstreits.

Montag, 15. Oktober 2012

Amtsgericht Elmshorn verneint Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson

Das Amtsgericht Elmshorn hat mit Urteil vom 18.09.2012 zum Az.: 49 C 176/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Bochum entschied, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform voraus, dass der Kunde Unternehmer ist und einen gültigen Gewerbenachweis erbringt. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, hat selbstverständlich auch keine Zahlung an melango.de zu erfolgen. Der von Melango mit einer Zahlungsaufforderung und Mahnungen bedrängte Verbraucher hatte eine negative Feststellungsklage erhoben, um das Nichtbestehen der Forderung von Melango gerichtlich bestätigen zu lassen.

Sonntag, 14. Oktober 2012

Charakterlos Dreist Unehrlich

Die Bundesbildungsministerin schrieb eine Dissertation mit dem Titel "Person und Gewissen", die auf mindestens 60 Textstellen von 351 Seiten Anlass gibt, von einem Täuschungsversuch zu sprechen. Dieses Ergebnis der Untersuchung von Professor Stefan Rohrbacher, der den Promotionsausschuss der Universität Düsseldorf leitet, welcher sich mit dem angeblichen Täuschungsversuch der Bundesbildungsministerin befasst, offenbart einen durchaus zynischen Umgang von Annette Schavan mit dem geltenden Recht. Sich selbst als Bock zum Gärtner zu machen, ist allerdings jüngere Tradition. Durch die bevorstehende Bruchlandung der Bundesbildungsministerin (CDU) und den würdelosen Abgängen des ehemaligen Verteidigungsministers Freiherr von und zu Guttenberg (CSU) und des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) hat die bundesdeutsche Politik das Trash-Fernsehen der Republik überholt. Es regieren Personen ohne Gewissen.

Samstag, 13. Oktober 2012

Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Das Amtsgericht Lindau am Bodenseee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 festgehalten hat, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer ist. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, ist natürlich  - entgegen anderer Behauptungen - auch keine Zahlung an Melango.de zu leisten. Der von Melango in Anspruch genommene Verbraucher hatte eine negative Feststellungsklage erhoben, um das Nichtbestehen der Forderung von Melango gerichtlich feststellen zu lassen.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Beschneidung: Das Blutabsaugen mit dem Mund

Mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung zur rechtlichen Einordnung von Beschneidungen rückt das Thema der Zulässigkeit einer Zirkumzission wieder mehr ins öffentliche Bewußtsein.

Nach dem Entwurf des Justizministeriums sollen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen den Eingriff vornehmen dürfen, wenn diese dafür besonders ausgebildet und einem Arzt vergleichbar befähigt seien. Nach jüdischer Sitte wird die Beschneidung traditionell durch einen dafür ausgebildeten Mohel vollzogen. Jedenfalls ist die „oral suction“ - das Absaugen von Säuglingsblut nach der Beschneidung mit dem Mund durch den Mohel - bei den ultraorthodoxen Juden und einigen orthodoxen jüdischen Gemeinden in den Vereinigten Staaten fester Bestandteil des Beschneidungsrituals, welches die Stadt New York im Interesse der Volksgesundheit nun einschränken möchte.

Eine Beschreibung dieses Brauchs liest sich in einem Artikel in der FAZ wie folgt: „Unmittelbar nach der Entfernung der Vorhaut mit einem Skalpell nimmt er einen Schluck Rotwein in den Mund, beugt sich über den frisch beschnittenen Penis, saugt für einen kurzen Augenblick das aus der Schnittstelle austretende Blut ein und lässt den mit einem Tröpfchen Babyblut vermischten Rotwein aus seinem Mund auf die Wunde fließen.“

Ich schreibe ausnahmsweise mal nicht auf, was mir dazu alles einfällt. Dafür hier die offizielle Stellungnahme der Stadt New York:

NEW YORK CITY DEPARTMENT OF
HEALTH AND MENTAL HYGIENE

Thomas Farley, M.D., M.P.H.
Commissioner


New York City Statement on Jewish Ritual Circumcision with Direct Oral Suctioning - Metzitzah B’peh


To protect the health of infants, the New York City Department of Health and Mental Hygiene strongly advises parents and mohelim (religious circumcisers) to follow strict infection control practices whenever a male baby is circumcised. Circumcision involves cutting off skin and leaving an open wound on the penis. To protect the open wound from infection, circumcision should always be done under sterile conditions. The Department also strongly advises that metzitzah b’peh with direct oral suctioning of the circumcision wound (“direct oral suctioning”) never be performed.


Since 2004, the Department has investigated and documented a number of cases of herpes simplex virus type-1 (HSV-1) infection in male infants following ritual circumcision with direct oral suctioning. While HSV-1 in adults can cause the common cold sore, HSV-1 infection in newborns is very serious. Most of the children reported were hospitalized, some developed brain damage, and two died.

Most adults are infected with HSV-1 and have HSV-1 in their mouths and saliva from time to time but do not have any symptoms. HSV-1 infection can spread when infected saliva touches a mucous membrane or a cut or break in the skin. With direct oral suctioning, the mohel places his mouth and lips directly on the infant’s circumcision wound to draw blood away from the cut. A mohel can have HSV-1 infection without knowing it and may transmit HSV-1 to the baby even if the mohel has no symptoms.

Some religious authorities approve of suctioning blood from the site with a sterile glass tube. Others approve of the use of a sponge or a sterile gauze pad to wipe the blood away. There is no evidence that these methods, all of which avoid direct contact between the mohel’s mouth and the baby’s cut, cause HSV-1 infection in newborns.

The Department will work with health care providers, the community, and parents to prevent HSV-1 infection among newborn males undergoing ritual Jewish circumcision.

Dienstag, 2. Oktober 2012

Das Pauschalhonorar über 250.000,- Euro ...

... welches zwischen Herrn Jörg Kachelmann und seinem ehemaligen Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock für die Verteidigung im Vergewaltigungsprozess vereinbart wurde, steht nicht im Streit. Wohl aber weitere 37.000,- Euro, die Herr Kachelmann gezahlt hat. Nach seiner Auffassung über das vereinbarte Honarar hinaus, weshalb er es im Klageweg vor dem Landgericht Köln zurückfordert. Der Kollege Birkenstock sieht die Honrarvereinbarung als nur für die Hauptverhandlung gültig an und möchte das darüber hinaus gezahlte Geld nicht nur behalten, sondern noch ein wenig mehr - für die Prozessvorbereitung und die Arbeit im Zusammenhang mit dem Haftbefehl.

Diese Nachricht in der BILD-Zeitung regt Leser zu folgenden Kommentaren an:

Dieter Müller: 287.000 Euro, unverschämt. Aber es ist meist so, die Anwälte sind die größten Abzocker. Und zudem ohne Risiko.

Vera Höfig: Politiker sind noch größere Abzocker und ein zurück- getretener Bundespräsident mit Frau die Allergrößten.

Ich meine: So ein Quatsch!