Freitag, 24. Mai 2013

Die Tschechische Republik und die Domain czech-republic.de ...

 
... sind nicht nur kein unzertrennliches Paar, sondern eine Gemeinschaft, die nur dann auf Dauer eine Basis zum Versand von Abmahnungen sein kann, wenn eine Vereinigung beider gerade nicht erfolgt.

Schon einige Male war die durch Dritte registrierte Domain "czech-republic.de" Anlass zum Versand einer Abmahnung im Namen der Tschechischen Republik durch Rechtsanwalt Dipl.-jur. Frank W. Metzing aus Berlin, der neben der Löschung der Domain auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung seines Honorars auf Basis eines Geschäftswerts von EUR 105.000,- fordert. Die Tschechische Republik macht ihr Namensrecht aus § 12 BGB geltend.

Nach Löschung der Domain erfolgt jedoch mangels Dispute-Eintrag bei der DENIC keine Registrierung der Domain czech-republic.de durch die Tschechische Republik, sondern eine Registrierung durch den nächsten Jäger des verlorenen Domain-Schatzes, der natürlich auch wieder eine Abmahnung erhält. Durch den mittlerweile verbreiteten Backorderservice von attraktiven gelöschten Domains passiert das bisweilen im Tagesrythmus. Toll.

Montag, 20. Mai 2013

Alles ist Jura: Wer mit der Kavallerie droht, muss die Panzer schlucken


Der Hang zum Militärischen ist bei deutschen Politikern auf Dauer nicht zu unterdrücken. In einem Interview hatte Bundeskanzlerin Merkel am vergangenen Donnerstag auf eine Bemerkung von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück im Hinblick auf einen möglichen EU-Ausschluss Ungarns gesagt: „Wir werden alles tun, um Ungarn auf den richtigen Weg zu bringen, aber nicht gleich die Kavallerie schicken“. Bereits Peer Steinbrück hatte im Steuerstreit mit der Schweiz 2009 angedeutet, die Kavallerie gegen den widerborstigen Nachbarn in Stellung bringen zu wollen, wenn dieser weiter deutsche Steuerhinterzieher schütze.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat es nun am Freitag gewagt, im gleichen Jargon auf die Äußerung Merkels zu reagieren: „Die Deutschen haben schon einmal eine Kavallerie nach Ungarn geschickt, in Form von Panzern. Unsere Bitte ist, sie nicht zu schicken. Es war keine gute Idee, sie hat sich nicht bewährt.“

Nun ist die Empörung groß und Außenminister Guido Westerwelle bezeichnet die Antwort von Orbán als "bedauerliche Entgleisung, die wir klar zurückweisen". Der SPIEGEL spricht vom "Merkel-Hitler-Vergleich" und die BILD berichtet über den Vorwurf von "Nazi-Methoden." Man muss nicht unbedingt deutsches Recht bemühen, um zu erkennen, dass die Äußerung Merkels der Anlaß für die entsprechende und insoweit keineswegs überzogene Antwort des Ungarn war. Einen kurzer Hinweis erlaube ich mir dennoch:

Das deutsche Strafrecht erkennt in § 199 StGB die wechselseitig begangene Beleidigung und formuliert: "Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären." § 193 StGB deckt "Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden".

Im zivilrechtlichen Äußerungsrecht weist das Landgericht Hamburg im Urteil vom 9. Dezember 2008 zum Az.: 325 O 122/08 ganz deutlich auf folgendes hin: "Eine auch überspitzte oder polemische Äußerung kann durch ein vorangegangenes Verhalten des mit dem Gegenschlag Angegriffenen gerechtfertigt sein. Wird jemand in einer auf die öffentliche Meinungsbildung beeinflussenden Weise angegriffen, dann hat dieser das Recht, den Angriff in einer Weise zu beantworten, die geeignet ist, eine dem Angriff gleichwertige Wirkung auf die Meinungsbildung zu entfalten, um den Angriff auszugleichen. Dies schließt auch ein, den Gegenschlag in zugespitzter Form ausführen zu dürfen, wenn dies im Hinblick auf eine gleichwertige Wirkung auf die Meinungsbildung angemessen erscheint."

Also entweder im Umgang mit den Nachbarstaaten das soldatische Innere nicht öffentlich nach außen kehren, oder aber den sich anschließenden Hinweis auf den deutschen Drang zum Militarismus klaglos ertragen.

Donnerstag, 16. Mai 2013

„Man sollte diesen Anwälten die Zulassung entziehen"


Die absolute Pflichtlektüre zum NSU-Prozess ist auch für Juristen die BILD-Zeitung als Sprachrohr der Unwissenden und Empörten. Es ist interessant zu lesen, wie BILD das Gerechtigkeitsempfinden des Volkes hinsichtlich des NSU-Prozesses zu steuern sucht. Die Angeklagte Beate Zschäpe wird nahezu ausschliesslich als "Nazi-Braut" bezeichnet und schon ihr Recht zu schweigen wird in einer Überschrift verurteilt: "Nazi-Braut sagt nicht einmal ihren Namen". Immerhin gibt Väterchen Volkszorn Franz Josef Wagner zu, warum es bei der BILD an einer sachlichen Darstellung mangelt: "Schlimmer NSU-Prozess - Wir hören juristisches Zeug, was niemand versteht." Genauso geht es auch NSU-Opfer Abdullah Özkan, der sein Unverständnis ebenfalls zu Protokoll gibt: „Ich verstehe diese Anwälte nicht. Warum diese Verzögerungen? Das ist unerträglich!“.

In die Reihe der Unwissenden soll sich sein Anwalt nach Angaben der BILD ganz vorne eingereiht haben: „Man sollte diesen Anwälten die Zulassung entziehen. Das ist kein Niveau, die stellen einen Antrag nach dem anderen – ohne nachzudenken. Das ist beinahe schon skandalös!“. Sicherlich nur eine gespielte Empörung des Kollegen, denn so schwer ist das Grundprinzip des Strafprozesses im Hinblick auf die Verteidigung selbst für Laien nicht zu verstehen. Ein Verteidiger hat nur die Aufgabe, die Rechte des Angeklagten umfassend wahrzunehmen und ist verpflichtet, sich ausschließlich für die Belange des Angeklagten einzusetzen. Dies zu erläutern kann sogar einem Journalisten gelingen - aber nur, wenn man das juristische Zeugs versteht und dieses Wissen auch vermitteln möchte.

Mittwoch, 15. Mai 2013

STADTINFO AG mit Disclaimer-Spam via "anwaltinfos.de"


Verschiedene Rechtsanwälte bieten über ihre Websites kostenlose Disclaimer zwecks Verlinkung oder Verwendung des Textes mit Quellenangabe für Webseitenbetreiber an. Das fördert die Vernetzung und verbessert eventuell die Position der diesen Service bietenden Anwaltsseiten im Google-Ranking oder auch bei anderen Suchmaschinen. Der verlinkende Webseitenbetreiber nimmt den kostenlosen Service in Anspruch, um sich im Hinblick auf eine denkbare Verantwortung für angebotene Inhalte etwas zu beruhigen. Man weiss ja nie. Diese Symbiose zwischen Anwalt und Linksetzer versucht die STADTINFO AG zu ihren Gunsten aufzubrechen, indem sie Webseitenbetreiber mittels E-Mail anschreibt. Sie schürt die Unsicherheit der Betroffenen und bietet selbstverständlich einen eigenen Musterdisclaimer mit folgenden Worten an:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

vergangene Gesetzesänderungen machen es ggf. notwendig, dass der Disclaimer Ihrer Webseite aktualisiert werden sollte. 

Ein Muster auf aktuellem Stand finden Sie hier: 
http://www.anwaltinfos.de/muster-disclaimer.html 

inkl. Rechtsbelehrung bei der Verwendung von Facebook Button, Twitter Button, Google + Button, Google Adsense und Google Analytics 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Serviceteam 
__________________________________________ 

- anwaltinfos.de - 
STADTINFO AG 
Bahnhofstr. 85 
91233 Neunkirchen

Die aus meiner Sicht rechtswidrige E-Mail hat bei Verwendern von Disclaimern bereits zu Nachfragen geführt. Wie durch die Werbemail beabsichtigt, melden sich verunsicherte Verwender und fragen nach, ob denn die von ihnen genutzte Version eines Disclaimers nicht veraltet sei.      

Montag, 13. Mai 2013

Mein Anwalt, mein Feind


Das Volk hat Angst vor uns. Die Angst vor dem Anwalt ist dabei oft noch größer, als die Angst vor dem Gegner, denn es geht ums Geld. Anscheinend hat der Gegner dem Anwalt gegenüber eine wesentliche Charaktereigenschaft voraus. Er ist ehrlich. Er sagt was er will und wieviel Geld er haben will. Das tut der Anwalt offenbar nicht - wohlgemerkt der eigene Anwalt. Er verschweigt sein wahres Anliegen und präsentiert seine Rechnung erst zum Schluß. Er ist hinterhältig und jedenfalls bösartiger als der Gegner und desssen Anwalt. Er fällt seinem Mandanten am Ende in den Rücken und entpuppt sich durch seine Rechnung als der wahre Feind. So scheint es bisweilen, wenn ich einige Kommentare in meinem Blog lese. Es muss diese Angst vor Rechtsanwälten sein, die vielen Kommentatoren innewohnt.

Zum besseren Verständnis erlaube ich mir, einen dieser Kommentare vollständig zu zitieren, der da lautet:

"Meine Mutter bekam ein Zahlungsaufforderung von Melango für einen Jahresbeitrag von 245 €, obwohl sie sich nie angemeldet oder diese Seite besucht hat. Als sie eine Kopie des "Vertrages" bekam, waren alle ihre persönlichen Daten dort zu sehen (Wohnanschrift, Name usw.). Die erste Zeit haben wir versucht zu kündigen und die Zahlung nicht zu leisten. Wir haben die Kündigung mit einer Vorlage des Verbraucherschutzes geschrieben, in der Stand, dass es hier nur um abzocke geht, es sich um eine Arglistige Täuschung und um den Missbrauch persönlicher Daten handelt. Es kamen jedoch immer nur Mahnungen und Drohungen wegen angeblichen Betruges. Nach einigen Internetrecherchen, Telefonaten beim Verbraucherschutz und Gesprächen bei der Polizei wurde meiner Mutter mitgeteilt, dass sie wen sie einen Anzeige gegen Melango machen würde sich selbst Anzeigen würde wegen Betrugs, da ihre Daten ja alle vorhanden sind. Daraufhin haben wir aus Angst gezahlt. Was sollen wir nun tun?"

Wie gross muss die Angst vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Rechtsberatung sein, wenn bei einer offensichtlich unberechtigten Forderung von EUR 245,- lieber ohne Hilfe oder mit Hilfe der Verbraucherschutzzentrale mit dem Gegner korrespondiert wird? Wenn bei einer Flut von Artikeln im Internet zum Thema Melango kein Schreiber aus der Anwaltszunft kontaktiert wird? Wie groß muß der Abscheu vor Advokaten sein, wenn lieber die Polizei um Rat gefragt wird und es am Ende besser scheint, die offensichtlich unbegründete Zahlungsaufforderung des Gegners auszugleichen, anstatt einmal einen Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten?      

Montag, 6. Mai 2013

Tatbestandsquetsche

Es ist ja noch nicht lange her und ich war fest davon überzeugt, dass das Landgericht Mannheim mit seiner lieblos kurzen und falschen Begründung für lange Zeit seinen Spitzenplatz in meiner Hitliste schlechter Urteile verteidigen würde. Ich erinnere mich noch genau an meine empörte Reaktion beim Lesen des Mannheimer Urteils, die dann zu einer ehrlichen Überschrift beim Schreiben geführt hatte.

Diesmal war es anders - das Landgericht Lüneburg hat mich zum Lachen gebracht. In einem Prozess um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall hatten wir nach unechtem Versäumnisurteil und gerichtlichem Hinweisbeschluss bezüglich der Aktivlegitimation erst in der zweiten mündlichen Verhandlung eine am Vortag von Zedent und Zessionar unterzeichnete und datierte Abtretungserklärung eingereicht. Verspätung hätte insoweit keine Rolle spielen dürfen - dachte ich.

Die klassische Sachverhaltsquetsche des unbedarften Rechtsreferendars kultiviert das Landgericht Lüneburg nun in Form der Tabestandsquetsche als Grundlage für eine schlanke Klageabweisung:

"Im Termin vom 16.04.2012 überreichte der Kläger eine  - undatierte - Abtretungserklärung" und ferner "Selbst wenn man die erst im Einspruchstermin vorgelegte Abtretungserklärung als „Angriffsmittel“ bzw. als Erfüllung der Auflage gemäß Ziffer 1 des Beschlusses vom 12.12.2012 ansehen würde, ist dieses nicht zuzulassen, denn die Zulassung würde den Rechtsstreit verzögern. Es müssten nämlich in einem neuen Termin Zeugen vernommen werden, die ansonsten bereits zum Termin am 16.04.2013 geladen worden wären. Eine Entschuldigung für seine Verspätung hat der Kläger auch nicht vorgebracht, so dass das Versäumnisurteil vom 19.02.2013 aufrechtzuerhalten ist."

Und ich hatte dem Mandanten gesagt, dass es nach Vorlage der datierten Abtretungserklärung nur einen Beweisbeschluss geben könne ....
       

Samstag, 4. Mai 2013

Melango.de GmbH jetzt JW Handelssysteme GmbH

Die Melango.de GmbH, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz, Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz zur Handelsregisternummer HRB 22402, firmiert seit dem 22.04.2013 unter dem Namen JW Handelssysteme GmbH, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz, vertreten durch die Geschäftsführer David Jähn und Thomas Wachsmuth, Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz zur Handelsregisternummer HRB 22402.

Es scheint ein wenig so, als sei der alte Name Melango.de GmbH durch zahlreiche für die Melango.de GmbH ungünstige Gerichtsentscheidungen "verbrannt".

Donnerstag, 2. Mai 2013

Neuste Auslosung NSU-Prozess - herzlichen Glückwunsch an "Das ZentralOrgan Berlin"

Das Medienbüro nikorepress, Ketschagmadse/Renn GbR, Leberstrasse 42, 10829 Berlin - besser bekannt (oder auch nicht) als "Das ZentralOrgan aus Berlin" unter http://www.das-zob.de/ - hat am Nachmittag des 02.05.2013 in einer erneuten Auslosung beim OLG München um einen Sitzplatz im Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (NSU-Verfahren) Glück gehabt und wird über das Verfahren aus erster Hand berichten können. Die erneute Auslosung war notwendig geworden, weil sich bei der Verlosung am 29.04.2013 ein Los des WDR im Loskorb befunden hatte, obwohl der Journalist, der sich um den Sitzplatz beworben hatte, sein Gesuch noch vor der Verlosung zurückgezogen hatte. "Das ZentralOrgan aus Berlin" hat sich auf die Fahne geschrieben,  einer perversen Lynchjustiz und Alltagsrassismus entgegenzutreten. Auf geht´s!

Mittwoch, 1. Mai 2013

Derrick in der Waffen-SS

Horst Tappert alias Oberinspektor Stephan Derrick ist am 13. Dezember 2008 verstorben. Viereinhalb Jahre später prüft das bayerische Innenministerium nun die posthume Entziehung des ihm 1980 verliehenen Titels "Ehrenkommissar der bayerischen Polizei" wegen seiner Mitgliedschaft als Grenadier in der 14. Kompanie des SS Panzergrenadierregimentes 1, die Teil der "Leibstandarte Adolf Hitler" war. Das Regiment des damals 19-jährigen Tappert hatte sich neben anderen SS-Regimentern vor 70 Jahren an Kriegsverbrechen anläßlich der zweiten Eroberung von Charkow in der Ukraine im März 1943 beteiligt. Welche Qualität die Position Tapperts in der SS im untersten Rang eines Grenadiers hatte, ist unklar. Nach Bekanntwerden dieser Umstände hat der niederländische Fernsehsender Max die in 102 Ländern ausgestrahlte und meistverkaufte deutsche Serie der Fernsehgeschichte abgesetzt.

Dienstag, 30. April 2013

FDUDM2

Wer von der Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH nach einer angeblichen Urheberrechtsverletzung schon einmal freundlich zur Zahlung von Schutzgeld aufgefordert wurde, bekommt in der Regel seit Anfang des Jahres Post von der FDUDM2 GmbH als untotem Doppelgänger der Digiprotect und wird ebenfalls höflich um Zahlung gebeten. Dass man dem insolventen Zombie eines gescheiterten Geschäftsmodells keine Geschenke macht, sollte klar sein. Spannend ist daher nur noch der Name des zahlungsunfähigen Wiedergängers. Was verbirgt sich hinter der Abkürzung? "Für Dumme und das mal 2" ist nicht ganz unpassend aber auch nicht sonderlich originell. "Für Deine Unterlassungserklärung die Masche 2" klingt auch etwas gezwungen. Das böse F-Wort sollte auch keine Bedeutung im Namen einer seriösen Gesellschaft haben. Wer hat noch eine Idee?

Montag, 29. April 2013

NSU-Verfahren - nach Neuverteilung der Plätze erneut Verfassungsbeschwerde eingelegt


Der vormalige Inhaber einer Platzkarte im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München, der freie Journalist Martin Lejeune, möchte mit seiner Verfassungsbeschwerde vom heutigen Tag nebst Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht seine bereits erlangte Rechtsposition verteidigen. Unter anderem rügt er
  • "daß der Vorsitzende Richter bei seiner Verfügung vom 19.04.2013 übersehen hat, daß den im vorigen Vergabeverfahren erfolgreichen Journalisten der Platz nicht einfach wieder weggenommen werden konnte,
  • daß der Sitzungssaal immer noch zu klein ist und damit dem Informationsrecht der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht gerecht wird und
  • daß die gewichtigen Gattungen der freien und Online-Journalisten jetzt gleichheitswidrig nicht berücksichtigt wurden."
Nachtrag: Mit Beschluss vom 2. Mai 2013 zum Az.: 1 BvR 1236/13 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde mangels Begründetheit nicht zur Entscheidung angenommen, weil Grundrechte des Beschwerdeführers nicht verletzt seien. Damit erledigte sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Der Mohr kann nach Hause gehn


Hass-Peter stöhnt und jammert leis´
er fühlt sich wie ein alter Greis

Der Übermut vergangner Tage
wird für den Adelsfreund zur Plage

Er sah den Bürger einst als Knecht
nun beugt ihn bürgerliches Recht

Und all die RVG-Gebühren
muss er im Nacken bitter spüren

Einst Held in seiner Facebook-Gruppe
löffelt allein er nun die Suppe

Er bettelt frech um Nachsicht dann
als Rentner er nicht zahlen kann

Doch wer´s bis dahin nicht begriffen
wird auch vom Adel ausgepfiffen

Man läßt ihn einfach traurig stehn
Der Mohr kann nun nach Hause gehn

Samstag, 27. April 2013

.... und jetzt auch Rummenigge?


Breno, Hoeneß und Rummenigge nur die Spitze des Eisbergs?
Nun soll auch gegen den Vorstandsvorsitzenden des FC Bayern München, Karl-Heinz Rummenigge, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung anhängig sein.

Der "Focus" berichtet, dass Kalle am 7. Februar 2013 bei der Rückkehr aus dem Emirat Katar auf dem Münchener Flughafen kontrolliert worden sei, als er beim Zoll durch den grünen Ausgang habe gehen wollen. Dabei hätten Beamte in seinem Handgepäck zwei teure Rolex-Uhren gefunden. Der "Focus" schreibt, dass Hauptzollamt Augsburg führe ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung mangels Entrichtung der Umsatzsteuer bei der Einreise aus Katar.
Mensch Kalle, Du jetzt auch?

Freitag, 26. April 2013

"Mehr Sicherheit: Videoüberwachung für 80 Bischöfe"


Man liest ja so vieles über die römisch-katholische Kirche, aber bei dieser Überschrift habe ich dann doch einmal genauer hingesehen. Auf den zweiten Blick war dann aber schnell klar, dass die moderne Sicherheitstechnik der Videoüberwachung noch nicht zu einer derartig flächendeckenden Überwachung geistlicher Würdenträger in Deutschland eingesetzt wird. Tatsächlich lautete die Überschrtift eines aktuellen Artikels des bloggenden Kollegen “Mehr Sicherheit: Videoüberwachung für 80 Bahnhöfe” und hat mit dem Phänomen des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche nicht das geringste zu tun. Ich habe eben nur flüchtig gelesen, aber eine kurze Recherche im Netz zeigte schnell, dass eine derartige Überschrift nicht jeglichen realen Bezugs entbehren würde.

Denn dem sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche ist ein umfangreicher Artikel in Wikipedia gewidmet, der eine erschreckend lange Gliederung mit einer Übersicht der bekannt gewordenen Fälle nach Bistümern geordnet enthält. Geschildert werden dort Fälle aus dem Bistum Aachen, Bistum Augsburg, Erzbistum Bamberg, Erzbistum Berlin, Bistum Dresden-Meißen, Bistum Eichstätt, Bistum Erfurt, Bistum Essen, Erzbistum Freiburg, Bistum Fulda, Bistum Görlitz, Erzbistum Hamburg, Bistum Hildesheim, Erzbistum Köln, Bistum Limburg, Bistum Magdeburg, Bistum Mainz, Erzbistum München und Freising, Bistum Münster, Bistum Osnabrück, Erzbistum Paderborn, Bistum Passau, Bistum Regensburg, Bistum Rottenburg-Stuttgart, Bistum Speyer, Bistum Trier und dem Bistum Würzburg. Ferner wird eine internationale Länderliste aufgeführt.

Unweigerlich schweift mein Gedanke an die strafrechtlich sanktionierte Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 StGB ab, aber dass die römisch-katholische Kirche mit dem Zweck gründet wurde, Straftaten zu begehen, ist wohl doch eher unwahrscheinlich.

Melango: "lassen sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten"

Der Kläger informierte Melango darüber, dass es kein Unternehmen mit dem auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Namen gäbe, er keinen Vertrag mit Melango eingegangen sei und es daher auch keine Zahlung von EUR 240,- geben werde. Melango bestätigte den Erhalt des klägerischen Schreibens, und fasste dessen Inhalt so zusammen, dass die Anmeldung nicht durch den Kläger getätigt wurde und somit seine Daten wahrscheinlich von Fremden verwendet wurden. Ganz loslassen mochte Melango dennoch nicht:

"Bevor wir unsere Forderung gegen Sie aussetzen möchten wir Sie bitten bei Ihrer Polizeidienststelle oder auch online Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten. Bitte veranlassen sie dies schnellstmöglich. Gern können sie die IP Adresse xx.xxx.xxx.xx sowie die E-Mail xxxxxxxxx.xxxx@hotmail.sg und den Zeitstempel 1360075966 der Behörde gleich mitteilen. Die Anmeldung wurde auf der Seite b2b-einkaufsplattform.de durchgeführt. Durch diese Daten lässt sich zweifelsfrei der entsprechende Computer ermitteln welcher zur Anmeldung auf unserer Homepage genutzt wurde. Bitte lassen sie uns eine Kopie der Anzeige zukommen, wir werden nach Erhalt der Kopie unsere Forderung gegen sie aussetzen bis die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Gegebenenfalls lassen sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten. Der Zeitstempel kann unter http://zeitstempel.melango.de oder mit jeder alternativen Software direkt umgewandelt werden."

Eine negative Feststellungsklage war das Ergebnis derartigen Misstrauens. Nach Erhalt der Klageschrift erklärte Melango unwiderruflich auf die Geltendmachung der Forderung zu verzichten, weil aufgrund eines Büroversehens die Daten des Klägers nicht sofort aus dem Mahnsystem entfernt wurden.
Die Daten des Klägers seien anschliessend sowohl aus dem Mahnsystem, als auch aus dem Datensystem der Beklagten gelöscht, so dass weitere „Belästigungen“ durch die Beklagte nicht erfolgen würden. Dieser Umstand wurde dem Gericht mitgeteilt und nach übereinstimmender Erledigungserklärung die Kosten des Verfahrens Melango per Beschluss auferlegt. Mehr zum Thema Melango: http://www.jurablogs.com/thema/melango-de

Donnerstag, 25. April 2013

OLG München: Losverfahren im NSU-Prozess am Vormittag des 29.04.2013


Mit Spannung darf die Auslosung der Sitzplätze für akkreditierte Medienvertreter im NSU-Verfahren am Vormittag des 29.04.2013 im Oberlandesgericht München erwartet werden. Der Münchener Notar Prof. Dr. Dieter Mayer wird die Auslosung vornehmen. Als Zeuge für das Verfahren hat sich auf Wunsch von Prof. Dr. Mayer der Bundesminister a.D. und ehemalige Oberbürgermeister der Stadt München, Herr Dr. Hans-Jochen Vogel, zur Verfügung gestellt.

Bei der nach einer Entscheidung des Bundesverfassungserichts notwendig gewordenen Neuvergabe muss, wie in den Akkreditierungsbestimmungen durch das Gericht festgelegt wurde, jede der drei Mediengruppen [In- und ausländische Nachrichtenagenturen (5 reservierte Plätze), Deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien (10 reservierte Plätze), Auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland (35 reservierte Plätze)] für sich ausgelost werden.

Zunächst zieht Prof. Dr. Dieter Mayer die Lose für die Untergruppen. Anschließend werden die dabei nicht gezogenen Lose in den allgemeinen Loskorb der Gruppe gegeben. Hier nehmen sie nochmals an der Verlosung der nicht gesetzten Plätze innerhalb dieser Gruppe teil. Die Ergebnisse der Auslosung werden im Rahmen einer Pressekonferenz am 29.04.2013 um 14.30 Uhr im OLG München, Nymphenburger Straße 16, im Presseraum A206 bekannt gegeben. Wegen der enorm hohen Zahlen der Akkreditierungsgesuche dauert die Auswertung der Gesuche noch an. Das Ergebnis der aktuell noch nicht abgeschlossenen Auswertung, insbesondere das Zahlenmaterial, wird ebenfalls in der Pressekonferenz mitgeteilt.

Dienstag, 23. April 2013

Uli Hoeneß und die Sparstrümpfe

Das gestörte Verhältnis zwischen Uli Hoeneß und der deutschen Strafjustiz war zuletzt im Fall Breno hier und da Thema dieses Blogs. Hoeneß hatte die Vorgehensweise der Münchner Staatsanwaltschaft gegen Brandstifter Breno für unmenschlich und wahnsinnig gehalten. Angesichts der nun bekannt gewordenen Vorwüfe der Steuerhinterziehung gegenüber Hoeneß findet Uli auch anderweitig Be.ac.ht.un.g und laut Regierungssprecher Steffen Seibert ist sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel enttäuscht und viele Menschen in Deutschland zeigen sich überrascht. Tatsächlich gab es jedoch schon vorher klare Anzeichen dafür, dass dem Bayern-Boss der bodenständige Umgang mit Geld längst fremd geworden war. Denn dass liebevoll gestrickte Sparstrümpfe für Uli nur noch zum Mundabputzen taugen, hatte er längst unverhohlen zum Besten gegeben.

Mittwoch, 17. April 2013

Das strafbare E-Mail-Karussell - sündiger Rechtsanwalt rechtskräftig verurteilt

Die Revision von Rechtsanwalt Bernhard S. aus München gegen das Urteil der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 zum Aktenzeichen 15 KLs 35/09 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Beschluss vom 03. April 2013 verworfen. Der Münchner Kollege ist damit rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung unter einer Auflage von EUR 12.000,- zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zusammen mit anderen Angeklagten hatte der Kollege ein Modell entwickelt, in welchem Firmen, Kommunen und Parteien eine Abmahnung zugesandt wurden, die auf ihren Websites die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Die Angeklagten behaupteten unerwünschte E-Mails via e-card erhalten zu haben, obwohl sie sich die e-card-Werbung unter Verwendung der e-card-Websites untereinander zugeschickt hatten.

Der sündige Anwalt mahnte die Websiteinhaber ab und die jeweils anfallenden Anwaltsgebühren in Höhe von EUR 532,90 wurden bei Zahlung unter den Karussellbetreibern aufgeteilt. Nach Abgabe entsprechender Unterlassungserklärungen wurden sogar fällige Vertragsstrafen in Höhe von je EUR 5.000,- erfolgreich auf Basis des erneut eingesetzen E-Mail-Karussells eingefordert.

Schon die 6. große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Mühlhausen hatte den Rechtsanwalt aus München im Februar 2007 wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer 10-monatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde und zu einer Geldstrafe in Höhe von 90.000 Euro verurteilt. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft des Kollegen scheint nunmehr akut gefährdet.

Abmahnung Burberry-Check

Die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten der Burberry Limited, Horseferry House, Horseferry Road, London SW1P 2AW, Großbritannien, wird von der Kanzlei Hengeler Mueller aus Düsseldorf mittels Abmahnung gerügt. Nachahmungen der weltweit berühmten Bezeichnung „Burberry“, dem Logo eines reitenden Ritters mit Lanze („Equestrian Knight“) und dem typischen Karomuster „Burberry-Check“ möchten die Kollegen auf diesem Wege unterbinden.

Dazu wird ferner mitgeteilt, dass die Burberry Limited das „Burberry-Check“ bereits seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts für viele ihrer Produkte einsetze und sich das Kennzeichen weltweit als Erkennungs- und Markenzeichen durchgesetzt habe. Der „Burberry-Check“ sei in zahlreichen Ländern der Welt als Marke geschützt und aufgrund ihrer Qualität und des ihnen anhaftenden Luxusimages weltbekannt und hochgeschätzt.

Gefordert wird neben der Unterlassung des Vertriebs der farbenunfrohen Karomuster die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei Anerkennung einer im Wiederholungsfall fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 15.000,00, die Auskunft über die bisherigen Verletzungshandlungen, Restbestände gefälschter Produkte zu vernichten und die Kosten in Höhe von EUR 2.080,50 für die von Hengeler Mueller gefertigte Abmahnung (aufgrund ihrer Qualität und des ihr anhaftenden Luxusimages?) auf Basis eines Streitwerts von EUR 150.000,00 zu begleichen. Unabhängig von der Frage einer tatsächlichen Markenverletzung sind jedenfalls die Vertragsstrafe und die geltend gemachten Abmahnkosten in einer Höhe angesiedelt, die eine Rechtsberatung herausfordert. Die schlichte Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung ist ohnehin nur in den wenigsten Fällen zu empfehlen.

Montag, 15. April 2013

The Walking Dead - Abmahnung


Kaum sind der innerfamiliäre Zwist über den tödlichen Schuss von Carl auf Jody abgeebbt (mit dem Ergebnis: Carl was right) und die Tränen über den Tod von Andrea und Merle am Ende der dritten Staffel von The Walking Dead getrocknet, halte ich Post in der Hand. Sie könnte vom Governor sein, aber der schreibt nicht. Weder mir noch meinen Mandanten. Es ist eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte, Neumühlen 17, 22763 Hamburg, die unter ausdrücklicher Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung die Interessenvertretung der WVG Medien GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg, anzeigt.

Das Woodbury Deutschlands liegt in Hamburg Altona und Gegenstand des hinterhältigen Angriffs ist eine angeblich über den Internetanschluss unseres Mandanten begangene Urheberrechtsverletzung einer Folge der Fernsehserie „The Walking Dead“ mittels eines sogenannten Filesharingprogramms (P2P-Tauschbörse). Aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts München nach § 101 Abs. 9 UrhG habe der Internetprovider des Anschlußinhabers mitgeteilt, dass die von der Guardaley Ltd. mit Sitz in Karlsruhe festgestellte und angeblich beweissicher dokumentierte IP-Adresse zum genannten Zeitpunkt dem Internetanschluss unseres Mandanten zugeordnet gewesen sei. Damit stünde fest, dass die betreffende Datei über den Internetanschluss des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Geltend gemacht werden ein Unterlassungsanspruch sowie Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz für die Ermittlung, Providerauskunft und die Tätigkeit der Rechtsanwälte Sasse & Partner. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt EUR 800,00 werden als geeignetes Heilmittel gegen die sich deutschlandweit ausbreitende Abmahnungs-Apokalypse angepriesen. Daryl Dixon würde sich mit einer Armbrust des Typs Horton Scout HD 125 gegen die Abmahnung wehren. Wir raten dagegen zunächst zur Inanspruchnahme der fachkundigen Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für IT-Recht.