... sind nicht nur kein unzertrennliches Paar, sondern eine Gemeinschaft, die nur dann auf Dauer eine Basis zum Versand von Abmahnungen sein kann, wenn eine Vereinigung beider gerade nicht erfolgt.
Schon einige Male war die durch Dritte registrierte Domain "czech-republic.de" Anlass zum Versand einer Abmahnung im Namen der Tschechischen Republik durch Rechtsanwalt Dipl.-jur. Frank W. Metzing aus Berlin, der neben der Löschung der Domain auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung seines Honorars auf Basis eines Geschäftswerts von EUR 105.000,- fordert. Die Tschechische Republik macht ihr Namensrecht aus § 12 BGB geltend.
Nach Löschung der Domain erfolgt jedoch mangels Dispute-Eintrag bei der DENIC keine Registrierung der Domain czech-republic.de durch die Tschechische Republik, sondern eine Registrierung durch den nächsten Jäger des verlorenen Domain-Schatzes, der natürlich auch wieder eine Abmahnung erhält. Durch den mittlerweile verbreiteten Backorderservice von attraktiven gelöschten Domains passiert das bisweilen im Tagesrythmus. Toll.