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Donnerstag, 16. Mai 2019

Turboquerulantin - Ordnungsgeld Nummer 9

Nicht, dass Sie die Überschrift falsch verstehen, liebe Leser. Es geht natürlich nicht um das neunte Ordnungsgeld der Turboquerulantin überhaupt, es geht um das neunte Ordnungsgeld der Turboquerulantin vor dem Amtsgericht Nienburg im Verfahren 6 C 409/16. Nur gegen dieses Urteil vom 04.01.2017 hat unser rechtsbrechender Wirbelwind bereits neunmal verstoßen. Die Ordnungsgelder in anderen Sachen habe ich noch nicht gezählt. Kaum hatte das Landgericht Verden die Beschwerde der TQ gegen das achte Ordnungsgeld mit Beschluss vom 10.04.2019 zum Aktenzeichen 6 T 22/19 zurückgewiesen, gab es Ordnungsgeld-Nachschlag vom Amtsgericht Nienburg mit Beschluss vom 17.04.2019.

Wer das muntere Treiben des Türbchens aufmerksam verfolgt und wenigstens im "Königsverfahren" einigermaßen auf dem Laufenden ist, wird die oben angezeigte Grafik (alle Grafiken anklicken zum Vergrößern) verstehen und sich dann fragen, wie es kommt, dass das neunte Ordnungsgeld vom 17.04.2019 mit EUR 300,- noch niedriger ausfällt, als das über EUR 500,- lautende erste Ordnungsgeld vom 17.03.2017. Die Frage ist insbesondere deshalb berechtigt, weil die ausgeworfenen Ordnungsgelder für die fortwährenden Verstöße bis hin zu einer Summe von EUR 1.500,- stetig anstiegen, dann aber drastisch auf EUR 500,- abfielen und nun bei EUR 300,- gar unter dem Einstandskurs liegen. Geändert hatte sich nichts, auf beiden Seiten.

Nun, die Lösung des Rätsels ist erschreckend simpel. Der böse Antragsteller benutzt fortwährend einen Namen, der schlimmer ist, als jede Missachtung eines rechtskräftigen Titels und seit dem siebten Ordnungsgeld behauptet das Amtsgericht Nienburg einfach, dass unsere Rekordhalterin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben und den streitgegenständlichen Eintrag gelöscht oder weitgehend verborgen habe. Wer den Beschluss des Amtsgerichts Nienburg vom 05.11.2018 nicht ganz lesen möchte, mag sich mit folgendem Auszug begnügen:



Wer nun glaubt, dass sich das Amtsgericht Nienburg durch die Begründung des achten Ordnungsmittelantrags vom Gegenteil überzeugen ließ, der irrt. Auch das niedrige achte Ordnungsgeld wegen des identischen Eintrags wurde im Beschluss vom 14.01.2019 gleichlautend damit begründet, dass die Turboquerulantin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben und den streitgegenständlichen Eintrag gelöscht habe. Was mir persönlich an der absurden Erklärung gefällt, ist der Umstand, dass das Gericht sich nicht hinter juristischen Verklausulierungen versteckt, sondern ganz offen den identischen Wortlaut der bereits vorher schon unzutreffenden Begründung wiederholt um den prominenten Richterschreck weiter zum Rechtsbruch zu streicheln. Die richterliche Unabhängigkeit von der Wahrheit liest sich wie folgt:



Wenn es nicht das Amtsgericht in Nienburg höchstselbst wäre, würde man es für grotesk halten, derartig falsche Begründungen in Serie abzuliefern. Da aber genau dort über den neunten Ordnungsmittelantrag wegen des erneut identischen Eintrags der TQ entschieden wurde, habe ich nun anhand der Begründung des Beschlusses vom 17.04.2019 die Ehre, auch den letzten Leser davon überzeugen zu können, dass am Amtsgericht Nienburg irgendetwas faul ist. Denn das neunte Ordnungsgeld ist mit EUR 300,- noch niedriger ausgefallen und zwar wieder einmal deshalb, weil die Turboquerulantin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben und den streitgegenständlichen Eintrag gelöscht habe. Das ist einfach großartig. Drei schnuckelige Ordnungsgelder hintereinander mit der jeweils gleich falschen Begründung, der Eintrag sei gelöscht oder weitgehend unsichtbar. Hier der Beweis:



Aber es kommt noch besser. Ganz im Sinne des Tucholsky-Zitats "Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.", wurde dem Antragsteller für den neunten Ordnungsgeldantrag per Beschluss sogar noch die Beiordnung eines Rechtsanwalts verwehrt. Die Begründung erscheint wie gewohnt souverän. Es sei ja schon der neunte Ordnungsgeldantrag bei gleichbleibendem Verstoß, da könne der Antragsteller die Anträge ja wohl endlich mal selbst schreiben. Geniale Taktik. Ordnungsgelder gegen "0" abschmieren lassen, anwaltliche Hilfe verweigern und die ganze Sache so weit es geht abwürgen, weil sich das Türbchen einfach nicht unterkriegen lässt. Tatsächlich eine beschämende Bankrotterklärung der Justiz.

Vorläufiges Ergebnis dieser Methode: Unsere Beschwerde gegen die versagte Beiordnung läuft, die Turboquerulantin legt Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss Nummer 9 ein, stellt noch vor der Abhilfeentscheidung einen Befangenheitsantrag gegen den erkennenden Richter und wir deshalb einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag, da der Befangenheitsantrag als neuer tatsächlicher Umstand bei der negativen Beiordnungsentscheidung für das neunte Ordnungsgeld noch nicht berücksichtigt werden konnte. Und Ordnungsmittelantrag Nummer 10 ist natürlich auch schon beim Gericht.

Dienstag, 26. Februar 2019

Turboquerulantin - Das Hagen-Desaster

Mit einem absoluten Desaster endete nun eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Hagen für unsere Turboquerulantin. Trotz großem Aktenkoffer und zweifacher männlicher Unterstützung rannte das Türbchen mit voller Wucht gegen die imaginäre Wand einer bereits vorher feststehenden Entscheidung des Amtsgerichts Hagen.

Unter Volljuristen spricht man sich natürlich vor der mündlichen Verhandlung über die Chancen eines Widerspruchs ab und so war uns schon vor dem heutigen Termin klar, dass wir uns die Reise sparen können, weil die arme Turboquerulantin nicht den Hauch einer Chance hatte und unser durch Charakterfestigkeit geadelter Mandant die Sache auch alleine lässig geschaukelt hat.

Inhaltlich ging es um die schwachsinnige Behauptung, unser den Namen einer angesehenen französischen Adelsfamilie führender Mandant würde zusammen mit uns falsche Haftbefehle durch Täuschung an den Gerichten bewirken und somit Freiheitsberaubungen begehen. Offensichtlich hatte ein Knastaufenthalt Deutschlands prominenteste Querulantin derart beeindruckt, dass sie sich veranlasst sah, dem ihr hörigen Freundeskreis eine deftige und leider auch rechtsverletzende Lügengeschichte in Form einer Verleumdung aufzutischen.

Ich hätte meine Leser mit dem bisher unveröffentlichten Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 20.06.2018 zum Az.: 144 C 83/18 gar nicht langweilen wollen, hätte die TQ nicht selbst erneut das Kriegsbeil ausgegraben. Allerdings sind wir uns mit der vollständig auf unserer Linie liegenden Richterin einig, dass die Namensführung unseres Mandanten keinerlei Anlass zu Tadel gibt und der Turboquerulantin daher nichts anderes übrig bleibt, als ihren Widerspruch zurückzunehmen. "Vive la liberté".

Freitag, 8. Februar 2019

Amtsgericht Nienburg: Turboquerulantin hat rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben

Auch im Jahre 2019 zeigt die Turboquerulantin keine Ermüdungserscheinungen und startet gleich im Januar mit einem kleinen Ordnungsgeld zum warm werden beim Rabattzentrum Nienburg. Nachdem das Amtsgericht Nienburg noch im Beschluss vom 14. November 2017 mit Ordnungsgeld Nummer 5 in Höhe von EUR 1.500,- wegen der fortdauernden Missachtung des rechtskräftigen Urteils vom 04.01.2017 für einen Rekord gesorgt hatte, wurden nunmehr zum zweiten Mal in Folge kleine Brötchen gebacken und erneut lediglich EUR 500,- als wohlwollender Tadel ausgeworfen.

Die Begründung des Beschlusses vom 14. Januar 2019 ist angesichts der gewohnt bodenständigen Nienburger Provinzjuristerei keine große Überraschung. Weil die Turboquerulantin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben habe und im Gegensatz dazu das Opfer des turboquerulantischen Dauermobbings fortlaufend herabwürdigende Äußerungen in den sozialen Medien über unser armes Türbchen tätige, sei selbst beim achten Ordnungsgeld in Folge ein Kleinstbetrag zur Finanzierung der niedersächsischen Spaßjustiz ausreichend.

Das Amtsgericht Nienburg verstrickt sich zudem immer tiefer in den laienhaften Wahn, dass ein im Personenstandsregister nicht eintragungsfähiger Name wegen des Mangels der Eintragungsfähigkeit auch nicht als freies Pseudonym geführt werden dürfe. Während ernstzunehmende Rechtswissenschaftler der Frage nach dem Schutz des Pseudonyms als Wahlnamen im deutschen Recht nachgehen, hat das Amtsgericht Nienburg für die Einordnung der Zusatzbezeichnung des Klägers als ergänzendes Aristonym nur einen Begriff parat: Verboten!

Schon mittelmäßige Kenntnisse im bundesdeutschen Zivilrecht würden ausreichen, um zu erkennen, dass sich der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28.05.2015 zum Az.: 11 W 2151/14 ausschließlich mit der Frage auseinandersetzt, ob ein nach britischem Recht gewählter Adelsnamen in das deutsche Personenstandsregister eingetragen werden darf aber zu keinem Zeitpunkt dazu Stellung nimmt, ob die abseits vom Personenstandsregister aufgenommene Führung eines zum bürgerlichen Namen hinzutretenden Adelsnamens gegen geltendes Recht verstößt. Macht nichts, vielleicht verziehen sich die dunklen Wolken juristischer Betriebsblindheit ja im Laufe der Bearbeitung kommender Ordnungsgeldanträge. Denn natürlich glaubt nur das Amtsgericht Nienburg ernsthaft daran, dass die Turboquerulantin ihre Mobbing-Kampagne tatsächlich eingestellt hat.

Montag, 14. Januar 2019

Ein frohes neues Jahr, liebe Turboquerulantin

Ein frohes neues Jahr wünschen wir der Turboquerulantin, wenn auch ehrlicherweise keinen Erfolg. Mit dem Beschluss des Landgerichts Verden vom 08.01.2019 zum Az.: 6 T 151/18 bleibt dann auch insoweit alles beim Alten. Das vom Amtsgericht Nienburg per Beschluss vom 05.11.2018 ausgeworfene Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,- gegen unser Türbchen wegen andauernden Verstoßes gegen das Urteil des Amtsgerichts Nienburg vom 04.01.2017 wurde im Januar 2019 vom Landgericht Verden bestätigt. Mit solchen Spaßbeträgen kann man natürlich weder hartgesottene Rechtsbrecher beeindrucken, noch die Justizkasse angemessen auffüllen, aber immerhin gibt es mal wieder ein Lebenszeichen von Niedersachsens bekanntester Enthüllungsjournalistin.

Erwähnenswert ist aus dem neuen Beschluss lediglich der Umstand, dass die gegen das Ordnungsgeld von Turbi höchst persönlich erhobene Beschwerde nicht fristgerecht eingereicht wurde und der tapfere Kollege, der zuletzt an ihrer Seite kämpfte, mindestens in diesem Verfahren die Segel gestrichen hat. Wir blicken deshalb alle nach vorne und vertrauen fest darauf, dass die Flamme für Wahrheit und Recht weiterhin hell in uns allen brennt und die Entscheidungen unserer Gerichte das Vertrauen in die bundesdeutsche Justiz weiter stärken werden.

Montag, 26. November 2018

Amtsgericht Nienburg: Turboquerulantin verfehlt Rekord

Die "Forschungsgruppe Ordnungsgeld" und die Fangemeinde der Turboquerulantin haben ein neues Ordnungsgeld im "Königsverfahren" vor dem Amtsgericht Nienburg eingetragen, dass die Turboquerulantin durch Beschluss des Amtsgerichts Nienburg zum Az.: 6 C 409/16 im April 2018 verwirkt hat. Wer allerdings auf eine höhere Strafe seit des letzten Ordnungsgeldes in Höhe von EUR 1.500,- gehofft hat, dürfte enttäuscht sein. Zwar ist es unserer Enthüllungsjournalistin weiterhin vollkommen egal, was das Amtsgericht Nienburg an Urteilen und Beschlüssen verschickt, aber dem Amtsgericht Nienburg ist nicht egal, dass seine prominenteste Kundin vom fernab der niedersächsischen Auen lebenden Antragsteller immer wieder mit bösartigen Ordnungsgeldanträgen behelligt wird.

Um dem gesetzlosen Wirbelwind etwas entgegen zu kommen, hat sich das Gericht nun ausgedacht, einfach mal strafmildernde Gründe heranzuziehen, weshalb es ab sofort nicht mehr ganz so schlimm ist, das Urteil des Amtsgerichts Nienburg vom 04.01.2017 zum Az.: 6 C 409/16 zu missachten: "Andererseits hat es aber auch einbezogen, dass auch der Antragsteller trotz ausdrücklichen Hinweises des erkennenden Gerichts, dass zu Unrecht auf eine adelige Herkunft hinweisende, von ihm selbst gewählten Namenszusätze in Deutschland im Rechtsverkehr nicht zulässig sind, diese ebenso fortdauernd weiterführt, mithin selbst auch gerichtliche Hinweise bewusst ignoriert und dadurch zugleich auch zumindest einzelne Tatbestandsmerkmale eines Betruges im Sinne von § 263 StGB verwirklicht, indem er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen - nämlich seiner Adelsherkunft - gezielt einen entsprechenden Irrtum hierüber erregen will. Eine weitere Erhöhung des bereits zuletzt auf 1.500,00 € festgesetzten Ordnungsgeldes war danach nicht gerechtfertigt." 

Wer mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang der Meinung war, dass sich die Bemessung eines Ordnungsgeldes am Verhalten des Verurteilten zu orientieren habe und insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes und Verschuldensgrad des Rechtsverletzers berücksichtigt werden müsse, wird in Zukunft als Element der Bemessung auch das Wohlverhalten des Gläubigers gegenüber dem Gericht zu berücksichtigen haben. Wie willkürlich diese neue Entscheidung des Amtsgerichts Nienburg ist, kann man vor allem daran erkennen, dass der Antragsteller seinen angeblich unzulässigen Namen vom ersten bis zum letzten Tag des Urteilsverfahrens geführt hat und auch bei jedem einzelnen der fünf vorhergehenden Ordnungsgeldverfahren. Weshalb die seit Jahren ununterbrochene (zulässige) Namensführung des Klägers neuerdings zu einem Strafrabatt bei der Turboquerulantin führt, kann nur mit absolutem Insiderwissen beantwortet werden.

Montag, 5. November 2018

Die Turboquerulantin und das freundliche Gericht II

Nun ist es leider amtlich. Die Münchener Fans der Turboquerulantin müssen auf den geplanten Auftritt vor dem Landgericht München II endgültig verzichten. Die Frist für die Begründung der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dachau vom 19.06.2018 zum Az.: 2 C 1091/17 wurde leider nicht eingehalten, so dass die Darbietung niedersächsischer Volkskunst in der bayerischen Landeshauptstadt nach der tollen Show in Dachau ausfallen muss. Doch gibt es auch erbauliches zu berichten, wenngleich die Gesamtumstände dieser Meldung traurig sind.   

Die erfreuliche Nachricht bei der Absage in München ist die Tatsache, dass die Turboquerulantin ihren Stolz nicht verloren hat. Der Hinweis des Gerichts, dass bei einer Rücknahme der Berufung wegen des Mangels des rechtzeitigen Eingangs der Berufungsbegründung deutlich niedrigere Kosten für die Stornierung des geplanten Events anfallen würden, wurde erhobenen Hauptes ignoriert. Nach Verwerfung der Berufung sind nun EUR 584,- an Gerichtskosten zu zahlen, die bei rechtzeitiger Berufungsrücknahme auf EUR 146,- hätten reduziert werden können. Auf Almosen ist unsere Serienheldin glücklicherweise noch nicht angewiesen.

Donnerstag, 18. Oktober 2018

Die Turboquerulantin und das freundliche Gericht

Eine hervorragende Gelegenheit, den Münchener Fans der Turboquerulantin eine kleine Kostprobe ihres Könnens verabreichen zu können, scheint derzeit ungenutzt verstreichen zu müssen. Denn wie bereits erwähnt ist das derzeitige Tourmanagement der Turboquerulantin wegen der zahlreichen Tourneedaten etwas unter Zeitdruck geraten und hat versäumt, rechtzeitig den großen Saal des Landgerichts München II zu buchen, um die Ausführungen des Amtsgerichts Dachau aus dem erstinstanzlichen Urteil vom 19.06.2018 zum Az.: 2 C 1091/17 mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in Grund und Boden zu stampfen.

Mit wohlwollendem Hinweis durch das Landgericht München II zum Az.: 8 S 2810/18 weist der Vorsitzende Richter deshalb darauf hin, dass man den großen Auftritt ganz einfach absagen könne, um die ohne ausdrückliche Stornierung des Münchener Auftritts anfallenden Kosten sparen zu können. Dieser freundliche Wink des Richters könnte dazu führen, das die in Bayern ersparten Aufwendungen einfach für das nächste Ordnungsgeld in Niedersachsen verwendet werden können, dass Gerüchten zufolge in der Beschwerdeinstanz bereits durch das Landgericht Verden abgesegnet wurde.

Montag, 15. Oktober 2018

Die Turboquerulantin erobert Bremen

Nach dem Siegeszug der Turboquerulantin in Bayern und Schleswig-Holstein war es nun für sie an der Zeit, auch dem Bundesland Bremen ihre Aufwartung zu machen. Wie gemeinhin üblich, hatte Niedersachsens prominenteste Journalistin wieder einmal unseriösen Quellen vertraut und in einem aufsehenerregenden Bericht schwerwiegende Diebstahlsvorwürfe geäußert und nicht belastbare Hintergrundinformationen zu einer versuchten Kindesentführung veröffentlicht.

Auch das Landgericht Bremen ließ sich nicht durch den Promi-Bonus der Turboquerulantin blenden und verurteilte sie antragsgemäß zur Unterlassung der angegriffenen Berichterstattung. In seinem Urteil vom 06.09.2018 zum Az.: 7 O 715/17 wies das Gericht darauf hin, dass ein Unterlassungsanspruch (anders als ein etwaiger Schadensersatzanspruch) kein Verschulden voraussetze und es nicht darauf ankomme, was die Klägerin der Turboquerulantin gegenüber geäußert habe. Entscheidend sei lediglich, ob die Beklagte beweisen könne, dass die Klägerin tatsächlich gestohlen habe und mit dem Verdacht der Kindesentführung aufgegriffen worden sei, wofür sie keinen Beweis angeboten habe.

Auch der Streitpunkt der Wiederholungsgefahr wurde vom Landgericht Bremen überzeugend dargestellt: "Für das Bestehen der Wiederholungsgefahr ist unerheblich, ob es die „Bianca xxxxxxx Mitteilungsgruppe“ bei Facebook noch gibt. Denn die Klägerin macht weder Beseitigung noch Widerruf geltend, sondern Unterlassung der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Behauptungen im Internet. Da die Beklagte sich geweigert hat, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, besteht grundsätzlich Wiederholungsgefahr. Denn die Beklagte könnte die getätigten Äußerungen in anderen Mitteilungsplattformen bei Facebook wiederholen."

Trotz den überzeugenden Kritiken für ihre Darbietungen in Dachau und Pinneberg sowie dem gefeierten Debut in Bremen steht die Fortsetzung der "Deutschland ich komme-Tournee" der Turboquerulantin derzeit noch in den Sternen, denn nach Differenzen mit dem aktuellen Tourmanagement ist sogar der Wiederholungsauftritt in Bayern gefährdet, der nach der grandiosen Performance am Amtsgericht Dachau vor einem noch größeren Publikum beim Landgericht München fest gebucht war.

Dienstag, 4. September 2018

Die Turboquerulantin erobert Schleswig-Holstein

Nach ihrem glanzvollen Auftritt in Bayern nutzte die Turboquerulantin Deutschlands Jahrhundertsommer nun auch zu einem kleinen Ausflug ins schöne Pinneberg in Schleswig-Holstein. Wie jeder Journalist unterliegt nämlich auch die Turboquerulantin bei ihren investigativen Recherchen bestimmten Sorgfaltspflichten, deren Einhaltung sie im vorliegenden Fall nicht ausreichend belegen konnte.

Im Mai 2018 hatte sie in einer ihrer bundesweit bekannten Publikationen einen Text veröffentlicht, in welchem sie darlegte, dass eine Person mit Vorsatz falsche Haftbefehle durch Täuschung an den Gerichten bewirken würde und damit mehrere Freiheitsberaubungen begangen habe. Sicherlich selbst für eine der profiliertesten Enthüllungsjournalistinnen Deutschlands eine spektakuläre Geschichte und deshalb auch ein besonderes Ärgernis für die von den Aufdeckungen betroffene Person.

Diese wehrte sich deshalb als Antragsteller durch eine einstweilige Verfügung gegen den wohl nicht mit letzter Sorgfalt recherchierten Artikel der Turboquerulantin und erwirkte von dem Amtsgericht Pinneberg einen Beschluss, mit welchem unserer standhaften Verfechterin der Wahrheit die Behauptung verboten wurde, der Antragsteller habe falsche Haftbefehle und mehrere Freiheitsberaubungen an Gerichten bewirkt. Nun ist die Recherche ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt und angesichts der bundesweiten Bedeutung der von der Turboquerulantin herausgegebenen Publikationen war ein Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung der einzig denkbare Weg, um vor Kolleginnen und Kollegen als auch ihrer treuen Leserschaft belegen zu können, dass die von ihr zur Veröffentlichung preisgegebenen Informationen über den Antragsteller mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft und wahrheitsgetreu wiedergegeben wurden.

Trotz umfangreicher Darlegungen und einer stichhaltigen Argumentation in der daraufhin anberaumten mündlichen Verhandlung gelang es der Turboquerulantin jedoch nicht, das Amtsgericht Pinneberg davon zu überzeugen, dass ihre Recherchen zutreffen und darüber hinaus auch ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an den über die Person des Antragstellers veröffentlichten Informationen besteht. Mit Urteil vom 01.08.2018 zum Az.: 73 C 84/18 trug sich deshalb auch das Amtsgericht Pinneberg in das Deutschland-Archiv der TQ-Rechtsprechung ein und konnte für das Bundesland Schleswig-Holstein den ersten Punkt noch vor der Konkurrenz aus Bremen verbuchen, deren erster Archivbeitrag im September 2018 erwartet wird.

Mittwoch, 18. Juli 2018

Turboquerulantin erobert Bayern

In aller Stille mausert sich Niedersachsens prominenteste Enthüllungsjournalistin nun auch zum bundesweiten Justizstar. Nachdem ihre querulantische Premiumqualität in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mittlerweile unumstritten ist, hat die Turboquerulantin jüngst auch die bayerische Justiz von ihrer Durschschlagskraft überzeugen können. Das Amtsgericht Dachau bescheinigte der Turboquerulantin daher mit Urteil vom 19.06.2018 zum Az.: 2 C 1091/17, eine Abmahnung via facebook ignoriert und grundlos die Behauptung aufgestellt zu haben, die Klägerin sei eine Frau die Cybermobbing betreibt, lügt, krank ist und man ihr daraufhin ihr Kind wegnahm. Kenner wissen schon lange, dass es eine leichte Übung unserer Serienheldin ist, ihr unbekannte Dritte wegen unhaltbarer Gerüchte mit wenigen Facebook-Postings fachgerecht in die Pfanne zu hauen. Die nicht ganz neue Masche der Turboquerulantin, nicht mehr den unerbittlichen Kampf um Wahrheit zu proklamieren, sondern mit dem Kopf in der Schlinge von gehackten Facebook-Profilen zu schwafeln, hat das Amtsgericht Dachau schnell durchschaut. Ob die Justiz in Schleswig-Holstein das Cybermobbing aus Niedersachsen ebenfalls durch Urteil mit einem Qualitätssiegel versieht, werden wir in Kürze beantworten.

Sonntag, 15. April 2018

Turboquerulantin - Ratenzahlungsbettelei

Ihre Opfer sind empört, ihre Fans sind enttäuscht. Nachdem die Turboquerulantin vom 13.12.2017 bis zum 18.01.2018 in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta eingekerkert war, scheint ihr ehemals unbändiger Siegeswille endgültig gebrochen. Wo gestern noch ihr Kampfruf "Die Wahrheit darf gesagt werden" ertönte, läßt sich heute nur noch ein schwaches Winseln vernehmen.

Mit dem Verweis auf ihre Grundsicherungsrente bettelt die Turboquerulantin nun darum, von einer erneuten Ordnungshaft verschont zu bleiben und bietet dem Gericht für die Begleichung von Ordnungsgeld eine Ratenzahlung von 10,- Euro pro Monat an. Während die Opfer des cybermobbenden Huckedusters noch immer unter den Hasstiraden zu leiden haben und eine Ratenzahlung als blanken Hohn empfinden, mehren sich unter den Anhängern der Turboquerulantin die Zweifel an ihrem Idol.

Weil ihnen einst der Endsieg versprochen wurde und es bis heute nur Niederlagen gesetzt hat, stößt das Gejammer nach Raten gegen angeblich ungerechte Ordnungshaft auf Unverständnis. "Wir wären ihr bis ans Ende der Welt gefolgt, doch jetzt will sich unsere Vorkämpferin für die Wahrheit den Lügen der Anwälte und den Rechtsbeugungen der Gerichte ergeben", äußert sich ein Facebook-Fan der ersten Stunde hinter vorgehaltener Hand. Er möchte namentlich nicht genannt werden und hat die Erwartung noch nicht ganz aufgegeben, dass sich die Turboquerulantin am Ende doch noch für den bedingungslosen Kampf entscheidet.

Ein Funken Hoffnung liegt für ihre Fans daher in dem Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 05.04.2018, das den Antrag auf Ratenzahlung der Turboquerulantin abgelehnt hat. Lässt sich die Turboquerulantin von der schallenden Ohrfeige zur Besinnung bringen und geht erhobenen Hauptes in den Knast oder wirft sie ihre großspurige Propaganda über den Haufen und biedert sich der "Rechtsbeugermafia" mit weiteren Bettelbriefen an? Wir werden es erfahren.

Sonntag, 18. Februar 2018

Turboquerulantin und Deniz Yücel frei

Fast gleichzeitig wurden zwei der bekanntesten Journalisten Deutschlands aus der Haft entlassen und überschwenglich in der deutschen Öffentlickeit begrüßt. Natürlich tosten die Wogen der Begeisterung über die Freilassung der Turboquerulantin weitaus höher, als die Wellen der Freude über die Freilassung des türkischstämmigen Journalisten Deniz Yücel. Das hat verschiedene Ursachen, für die an dieser Stelle nach Erklärungen gesucht werden soll.

Es wird sicher nicht daran liegen, dass die Turboquerulantin eine Frau ist und Herr Yücel ein Mann, denn die Qualität eines Journalisten und die Teilnahme an deren Schicksal wird in Deutschland sicher nicht am Geschlecht festgemacht. Auch die Tatsache, dass Her Yücel die türkische Staatsbürgerschaft besitzt und die Turboquerulantin lediglich über einen deutschen Personalausweis verfügt, dürfte nebensächlich sein, obwohl im vorliegenden Vergleich das Sprichwort "Ein Prophet gilt nirgends weniger als in seinem Vaterland" eine Rolle spielen dürfte.

Im osmanischen Reich wird Yücel nämlich wegen der Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit verfolgt, während er in Deutschland schon allein für seinen Knastaufenthalt in der Türkei den Theodor-Wolff-Preis vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger erhielt. Wie so oft spiegeln gern gegebene Streicheleinheiten des politischen Marionettentheaters nicht das Nähebedürfnis des Volkes wieder, wenn es um Angelegenheiten des Herzens geht. Denn kein Patriot hat je vergessen, dass Yücel als Träger des Kurt-Tucholsky-Preises in der taz den baldigen Abgang der Deutschen als Völkersterben von seiner schönsten Seite begrüßt hat. Insbesondere in Ostdeutschland ist allgegenwärtig, dass er nur den Umstand, dass sich Ossis als Erste abschaffen, für wertvoller eingeschätzt hat, als das Verschwinden der ganzen Nation.

Weitaus weniger gespalten ist unser Land in seiner Freude über die Freiheit der Turboquerulantin, die schon immer die Nähe des deutschen Volkes gesucht hat. Unvergessen sind ihre Reportagen über Mutterglück und Familienfrieden sowie ihre E-Mail-Kampagne zur Beflügelung der Fortpflanzungsfreudigkeit deutscher Männer. Um der Abschaffung des deutschen Volkes mit allen Mitteln entgegenzutreten hat sie nicht einmal davor gescheut, Nacktselfies zu versenden, um wieder etwas Leben in die deutschen Schlafzimmer zu bringen. Anstatt sich dem Gejammer über sinkende Geburtenraten anzuschließen oder das Aussterben des deutschen Volkes zu betrauern, hat sie stets ihre eigene Sexualität in die Waagschale geworfen und auf ihre Weise der Nation gezeigt, das Taten wichtiger als Worte sind.

Wie Yücel ist auch die Turboquerulantin mit ihrer journalistischen Tätigkeit auf wenig Gegenliebe beim jeweils herrschenden Regime gestoßen und so sassen beide für viele Wochen zeitgleich im Knast. Leider erfährt die publizistische Mission der Turboquerulantin in den Medien bis heute nicht halb soviel Wertschätzung wie die investigativen Recherchen Yücels am Bosporus, so dass dem in der Türkei strafrechtlich verfolgten WELT-Korrespondenten sogar das bundesdeutsche Außenministerium zu Hilfe eilte, während der Turboquerulantin in der Haft nicht einmal das Amtsgericht Hamburg unter die Arme griff.

Trotz breiter Unterstützung in den Reihen der Bevölkerung dürfte auch der zukünftige Kampf der Turboquerulantin für die Wahrheit unter einem deutlich ungünstigeren Stern stehen, als die als Journalismus verpackte multimediale Inszenierung Yücels in der Rolle des publizierenden Märtyrers in kommenden Talkshows und anderen lukrativen Formaten. Während die Turboquerulantin als Enthüllungsjournalistin weiterhin am Existenzminimum gegen staatliche Zensur ankämpfen wird, kann sich Deniz Yücel sein Jahr im Knast lässig vergolden lassen. Was bleibt ist der bittere Nachgeschmack, dass der deutsche Staat keine Skrupel hat, sich mit aller Macht in strafrechtliche Verfahren souveräner Nationen einzumischen, während Gesetzgebung und Justiz in Deutschland weiter unbehelligt mit der Unterdrückung der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit beschäftigt sind.

Mittwoch, 14. Februar 2018

Turboquerulantin - Knast schützt nicht vor Ordnungsgeld

Auch während der besinnlichen Knasttage über den Jahreswechsel 2017/2018 mahlten die Mühlen der Justiz beständig weiter und so hat unsere tapfere Protagonistin auch während ihrer Knastzeit einen kleinen Nachschlag erhalten, der es ihr im Jahre 2018 erlaubt, ein weiteres Mal die Vorzüge des Frauenvollzugs in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta zu genießen.

Man darf nicht vergessen, dass durch den selbstlosen Einsatz der Turboquerulantin auch die Rechte der Frauen im Vollzug gestärkt werden, denn Frauen sind als Inhaftierte im Vergleich zu Männern stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in deutschen Gefängnissen beträgt lediglich 5 % und weil der Frauenvollzug in Deutschland deshalb weitestgehend als Anhängsel in Form von untergeordneten Abteilungen größerer Männeranstalten stattfindet, ist jede neue Insassin in Vechta ein weiterer Beleg für den Bedarf an frauengerechten Haftbedingungen.

Der neue Knastgutschein wurde vom Amtsgericht Nienburg für die Fortdauer der Beleidigung "Kanalratte" überreicht, nachdem sich Niedersachsens erfolgreichste Enthüllungsjournalistin die andauernde Verwendung dieser Wortschöpfung in einer ihrer Reportagen trotz des Erlasses einer einstweiligen Verfügung und eines ersten Ordnungsgeldbeschlusses nicht verkneifen konnte. Ob es der Turboquerulantin nach ihrem Gefängnisaufenthalt gelingt, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne rechtswidrige Äußerungen zu führen, kann derzeit natürlich noch nicht gesagt werden.

Mittwoch, 10. Januar 2018

Turboquerulantin - Hilferuf aus dem Knast

Ihre Opfer lagen sich freudetrunken in den Armen und dankten Gott und der deutschen Justiz, dass sie über Weihnachten und Silvester von neuen Hasstiraden der Turboquerulantin verschont blieben. Grund für die Schonzeit unserer Mandanten ist der Umstand, dass unser Türbchen mangels Zahlung diverser Ordnungsgelder schon am 13.12.2017 von der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta in Empfang genommen wurde und von dort wohl erst wieder am 05.03.2018 auf die Menschheit losgelassen wird.

Laut Vollstreckungsblatt der JVA wurden insgesamt 9 verschiedene Ordnungshaftstrafen von 4 Gerichten zu einem Powerpack zusammengefasst, um der zuletzt obdachlos gewordenen Enthüllungsjournalistin die Grenzen der Meinungsfreiheit ein wenig näher zu bringen. Ganz spurlos scheint das Weihnachtsfest im Knast nicht an ihr vorbeigegangen zu sein, denn schon am ersten Weihnachtsfeiertag hat die Turboquerulantin die sofortige Freilassung beantragt, weil "die Inhaftierung rechtswidrig und fehlerhaft ist."

Das linierte Anstaltspapier scheint ihrer Gedankenführung gut zu bekommen, denn der übliche Unfug wird zwar wie gewohnt handschriftlich aber außergewöhnlich strukturiert zusammengefasst. Inhaltlich bietet ihr Rechtsbehelf allerdings nichts beachtliches und endet in der mittlerweile geradezu heiligen Formel "Diese RAe R. Möbius/Dieter Laake betreiben Cybermobbing, Hetze im Internet, Facebook, Homepage, schlimmster Art und Weise gegen mich."

Interessant und lehrreich ist in diesem Zusammenhang der Verweisungsbeschluss des mit der Ordnungsmittelvollstreckung betrauten Rechtspflegers des Amtsgerichts Hamburg vom 29.12.2017 und wenig überraschend die letztendliche Entscheidung des Hamburger Richters vom 05.01.2018, die keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Ordnungshaft offen lässt. Bis Anfang März 2018 ist erst einmal Ruhe und eine Menge Ordnungsgeldbeschlüsse gelten dann als in der JVA abgewohnt. Nachschlag kommt - mit Sicherheit.

Donnerstag, 21. Dezember 2017

Turboquerulantin auf Rekordjagd

Mittlerweile komme ich nicht mehr dazu, über jedes einzelne Ordnungsgeld aus jedem einzelnen Verfahren zu berichten und deshalb will ich der treuen Leserschaft und Fangemeinde der Turboquerulantin wenigstens im "Königsverfahren" vor dem Amtsgericht Nienburg einen kleinen Überblick gönnen, wie sich unser Türbchen via Facebook von Ordnungsgeld zu Ordnungsgeld hangelt. Zwischenzeitlich kann man als gesicherte Erkenntnis festhalten, dass es ihr vollkommen scheißegal ist, was das Amtsgericht Nienburg zum Besten gibt, denn "Die Wahrheit darf gesagt werden".

Die Interpretation von "Wahrheit" ist allerdings nicht ganz ohne Risiko und anlässlich des bis heute höchsten Ordnungsgeldbeschlusses vom 14.11.2017 über EUR 1.500,- habe ich einen kleine Übersicht (Mausklick zum Vergrößern) erstellt, mit welcher man die bereits festgesetzten Ordnungsgelder ganz gut überblicken kann. Auffällig ist, dass die Höhe der Ordnungsgelder zwar stetig ansteigt, aber darüber hinaus keinem erkennbaren Muster folgt. Ein fachgerechtes Ermessen scheint der Erhöhung von EUR 1.000,- auf EUR 1.300,- und von dort dann auf lediglich EUR 1.500,- nicht zu Grunde zu liegen. Aus der zuletzt geringeren Erhöhung des Ordnungsgelds um lediglich EUR 200,- wird man kaum ablsesen wollen, dass die viermalige Missachtung des gerichtlichen Tenors eine relativ höhere Bestrafung verdient, als die darauf folgende fünfte Nichtbefolgung des Urteils.

Ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO hat nämlich nach ständiger Rechtsprechung eine Beuge- und eine Straffunktion und ist im Hinblick auf dessen Zweck zu bemessen. Dieser doppelte Zweck erfordert es, die Bemessung des Ordnungsgeldes im Hinblick auf das Verhalten des Schuldners vorzunehmen. Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes sowie der Verschuldensgrad des Rechtsverletzers. Zu all diesen Kriterien sind die Ausführungen des Amtsgerichts Nienburg recht dürftig und es bleibt unklar, warum das Ordnungsgeld mal um EUR 300,- und dann wieder nur um EUR 200,- erhöht wird und weshalb immer noch von der umgehenden Anordnung einer Ordnungshaft abgesehen wird. Wir blicken daher gespannt auf das herannahende Jahr 2018, denn selbstverständlich ist ein neuer Antrag auf Festsetzung eines weiteren Ordnungsmittels längst anhängig.

Sonntag, 22. Oktober 2017

Turboquerulantin obdachlos

Wer in den letzten Wochen am Amtsgericht Nienburg ein und aus ging, mag sich über ein altes Mütterchen gewundert haben, dass am Eingang des Nienburger Gerichtszentrums um Spenden für die Begleichung von Ordnungsgeldern bettelte. Gerüchte besagen, dass es sich bei der still in der Ecke des Eingangs kauernden Frau um die einstmals so stolze Turboquerulantin gehandelt habe, die sich nicht mehr anders zu helfen wusste, als die vorbeiziehenden Gerichtsbesucher um eine milde Gabe zu bitten.

Kein Gerücht ist es dagegen, dass die Turboquerulantin bedingt durch die Zwangsversteigerung ihres Hauses derzeit obdachlos ist und dem Vernehmen nach bei wechselnden Bekannten unterkommt.* Aus verlässlicher Quelle wird außerdem berichtet, dass es innerhalb der Familie der Turboquerulantin zu erheblichen Spannungen gekommen ist und sich die eigene Nachkommenschaft mittlerweile um anwaltlichen Beistand bemüht hat, damit der sich ausweitende Schaden in den eigenen Reihen in einem für die Familie erträglichen Rahmen gehalten werden kann. Ob sich das Türbchen auch jetzt noch im Raum Nienburg verkriecht, ist unklar, schließlich ist sie eine bundesweite Widerstandsikone, deren Fans deutschlandweit verteilt sind und sicher nicht zögern werden, Tisch und Bett mit ihr zu teilen.

Dass die Nienburger Richterschaft zwecks dauerhafter Anmietung einer außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Nienburg gelegenen Unterkunft für die Turboquerulantin zusammengeschmissen hat, um in Zukunft mangels Zuständigkeit für kommende Verfahren gegen den unbeugsamen Richterschreck aus der Schusslinie zu geraten, ist natürlich nur eine abwegige Story, die wider besseren Wissens in den allerdunkelsten Gruppen auf Facebook verbreitet wird. Wir wünschen der Turboquerulantin von Hannover aus alles Gute und hoffen, dass ihre nun anstehende Fan-Tour kreative Kräfte freisetzt, die den von ihr maßgeblich geprägten deutschen Enthüllungsjournalismus in neue Höhen katapultiert.

*Nach eigenen Angaben ist die Turboquerulantin aktuell nicht mehr obdachlos. Gerichtliche Zustellungen konnten im Jahre 2019 und 2020 an eine Adresse in Hoya bewirkt werden. Hannover, den 10.04.2020.

Dienstag, 25. Juli 2017

Turboquerulantin - mit Peanuts beworfen

Die unumstrittene Herrscherin über das Amtsgericht Nienburg regiert nach wie vor mit unbarmherziger Strenge über die verzweifelte örtliche Justiz und läßt Ordnungsgeldbeschlüsse mit stoischer Ruhe an ihrem Mantel der Unbeugsamkeit abtropfen.

Die zarte Mahnung aus dem vorangegangenen Verfügungsverfahren von EUR 300,- verhallte ebenso ungehört in den lichten Auen der niedersächsischen Provinz wie die folgenden Ordnungsgelder über EUR 500,- und EUR 800,- im anschließenden Hauptsacheverfahren und Kenner der immer größer werdenden Fan-Szene der Turboquerulantin sind sich sicher, dass auch das jüngst mit Beschluss vom 18.07.2017 verhängte Ordnungsgeld über EUR 1.000,- nicht dazu führen wird, Nienburgs prominenten Richterschreck in ihrem Feldzug für die "Wahrheit" zu stoppen.

Mittlerweile konnte die streitbarste Naturgewalt des Nordens einen erfahrenen Top-Anwalt aus Oberhausen verpflichten, der ihr nicht nur im Kampf gegen die heimische Richterschaft mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln beisteht. Schafft es der mit allen Wassern gewaschene Rechtsanwalt aus der Wiege der Ruhrindustrie das personifizierte Aushängeschild der deutschen Justizopfer dem lästigen Klammergriff einer bemühten Gerichtsbarkeit zu entwinden? Wir werden es erfahren.

Dienstag, 16. Mai 2017

Turboquerulantin - Das Massaker nach Anwaltswechsel

Nach gefühlten 30 verlorenen Verfahren auf Seiten der Turboquerulantin haben wir den tapferen Kollegen aus Ettlingen verabschiedet und durften für das Rückspiel am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort im Massaker-Verfahren einen Rechtsanwalt aus Oberhausen als Vertreter des angeblichen Justizopfers begrüßen. Dass es für den neuen Bevollmächtigten der Turboquerulantin nicht besser lief, war keine Überraschung, denn die von der Gegenseite angekündigten Beweise für einen rauschenden Triumph blieben schlicht aus.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Konto auf Facebook mit dem Namen "Turboquerulantin", dass angeblich von unserem Mandanten betrieben wurde. Von dort aus sollte er ein Massaker am Amtsgericht Nienburg angedroht haben. Eine falsche Tatsachenbehauptung, die nach höchstpersönlichem Einspruch der juristischen Geisterfahrerin gegen ein Versäumnisurteil vom Amtsgericht Duisburg-Ruhrort durch Urteil vom 10.04.2017 zum Az.: 10 C 313/16 erneut verboten wurde.

Das Amtsgericht musste sich auch mit der wiederkehrenden Behauptung einer Prozess- oder Verhandlungsunfähigkeit der TQ befassen, die regelmäßig durch nichtssagende ärztliche Bescheinigungen gestützt werden sollen: "Für eine Prozessunfähigkeit der Verfügungsbeklagten bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte. Vielmehr war erkennbar, dass die Verfügungsbeklagte die angebliche Verhandlungsunfähigkeit vorschob, um sich vor einer gerichtlichen Ahndung der Vorwürfe gegen sie zu schützen. Das lässt sich aus der Weigerung, eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung vorzulegen, entnehmen."

Wir haben die Masche der Turboquerulantin, sich vor unangenehmen Verfahren mittels Attest zu drücken, zum Anlass genommen, die Bestätigungen einer psychischen Krankheit als auch die mehrfache Bestätigung von Verhandlungsunfähigkeit oder Haftunfähigkeit durch den Hausarzt einer juristischen Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft unterziehen zu lassen. Denn nach § 278 StGB macht sich ein Arzt strafbar, der ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einem Gericht wider besseren Wissens ausstellt. Als Allgemeinmediziner ohne das notwendige Fachwissen vor anstehenden Gerichtsterminen stereotype ärztliche Gesundheitszeugnisse auszustellen, die eine psychische Krankheit attestieren, könnte schlicht strafbar sein.

Dienstag, 2. Mai 2017

Turboquerulantin - Fortbildung im Vollstreckungsrecht am Amtsgericht Hagen

Sehr geehrte Herren,

in dem einstweiligen Verfügungsverfahren xxxxxxx gegen xxxxxxxx wird mitgeteilt, dass die Vollstreckung des Ordnungsgeldes gegen die Schuldnerin erfolglos war. Nach Mitteilung des Gerichtsvollziehers hat die Schuldnerin amtsbekannt keine pfändbare Habe. Es wird angefragt, ob die Schuldnerin weiterhin gegen den Beschluss vom 20.06.2016 verstößt. In dem Fall wäre die Ordnungshaft zu vollstrecken.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
Richterin am Amtsgericht
__________________________________________________

In Sachen des Ordnungsgeldantrags wegen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe des Herrn xxxxxx xxxxxxx xx xxxxxxxx, xxxx xxx xxxxx-xxxx xx, xxxxx xxxxx,
- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Laake & Möbius, Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen

gegen

Frau xxxxxx xxxxxxxx, xxxxxxxxx xx x, xxxxx xxxxxxxxxxxx

- Antragsgegnerin -

1. wird zunächst darum gebeten, über den weiteren PKH-Antrag und den weiteren Ordnungsgeldantrag vom 19.08.2016 zu entscheiden.

2. Nach Auffassung des Antragstellers ist die Vollstreckung der Ordnungshaft nicht davon abhängig, dass die Antragsgegnerin immer noch gegen den Beschluss vom 20.06.2016 verstößt, sondern nach Rechtskraft des Ordnungsgeldbeschlusses unbedingt zu vollstrecken, sofern das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann.

Rechtsanwälte Laake & Möbius
Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M.
Fachanwalt für IT-Recht
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Amtsgericht Hagen
14 C 100/16
Verfügung

ln dem einstweiligen Verfügungsverfahren xxxxxxx gegen xxxxxxxx

Die Vollstreckung ist fortzusetzen.

Die Vollstreckung der Ordnungsmittel erfolgt nicht durch den Gläubiger, sondern von Amts wegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrO auf Veranlassung des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch den zuständigen Rechtspfleger, §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a, 31 Abs. 3 RPflG. Dies gilt auch für die Vollstreckung der Ordnungshaft. (Musielak/Voit ZPO/Lackmann ZPO § 890 Rn. 15-16, beck-online)

Die Fortsetzung der Vollstreckung erfolgt unabhängig davon, ob der Schuldner die Unterlassung oder Duldung nach Erlass des Ordnungsmittelbeschlusses erfüllt hat. Die Ordnungsmittel haben auch Straffunktion.

Gemäß Art. 8 Abs. 2 EGStGB kann die Vollstreckung der Ordnungshaft unterbleiben, wenn die Vollstreckung für den Betroffenen eine unbillige Härte wäre. Diese Voraussetzungen sind jedoch bisher nicht erkennbar.

xxxxxxx
Richterin am Amtsgericht

Montag, 10. April 2017

Turboquerulantin: einstweilige Verfügung gegen Fachanwalt für IT-Recht

Angriff ist die beste Verteidigung dachte sich die durch zahlreiche gegen sie gerichtete einstweilige Verfügungen schwer in die Defensive gedrängte Turboquerlantin und versuchte nun ihrerseits eine einstweilige Verfügung gegen die unliebsame Blog-Berichterstattung des Verfassers über ihr rechtsfeindliches Wüten auf dem Blog "Fachanwalt für IT-Recht" zu erstreiten. Allerdings war der Angriff nicht nur gegen die inhaltlich korrekte Berichterstattung auf meinem Blog gerichtet, sondern auch gegen zukünftige Beiträge unter Verwendung des Kampfnamens "Turboquerulantin".

Infolgedessen begehrte die Turboquerulantin den Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Form, dass mir aufgegeben werden sollte, den von mir am 24.08.2016 um 06:46 Uhr auf Facebook vorgenommenen Eintrag und den auf meinem Blog veröffentlichten Beitrag vom 24.08.2016 sofort zu entfernen und mir außerdem verboten wird, zukünftig Einträge auf Facebook oder in anderen Netzwerken über sie vorzunehmen, deren Inhalt sie verunglimpfen bzw. ihre Privatsphäre oder andere Angelegenheiten betreffen.

Zu meiner Überraschung wertete das Amtsgericht Nienburg die Bezeichnung "Turboquerulantin" schon als ehrverletzend, was ich angesichts der zahlreichen allein in Nienburg bekannten Verfahren mit anschließend verhängten Ordnungsgeldern für schlicht falsch halte, weil selbst die Verwendung der gesteigerten Form von "Querulantin" angesichts zahlreicher lediglich zivilrechtlich sanktionierter Beleidigungen eine eher verharmlosende Bezeichnung für unsere Serienheldin ist. Das Amtsgericht Nienburg ließ meine Verurteilung mit Beschluss vom 30.08.2016 letztlich daran scheitern, dass der in meinem Blog angeblich ehrverletzend verwendete Begriff "Turboquerulantin" keiner konkreten Person zugeordnet werden könne. Eine Verbindung der Antragstellerin mit der „Turboquerulantin“ sei für die Öffentlichkeit nicht herzustellen, weil der Personenkreis, der an Verfügungsverfahren bei dem Amtsgericht Nienburg beteiligt ist, nicht überschaubar oder problemlos zuzuordnen sei.

Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht Verden mit Beschluss vom 26.09.2016 an, weil der Name der Antragstellerin in meinen Eintragungen nicht genannt würde. Es seien auch keine zusätzlichen Fakten beschrieben worden, durch die für eine größere Anzahl von Personen nachvollziehbar wäre, dass es die Antragstellerin sei, die in meinen Eintragungen als „Turboquerulantin“ bezeichnet werden soll. Offen bleibt damit letztendlich, warum der Begriff "Turboquerulantin" für eine Person ehrverletzend sein sollte, die es geschafft hat, sich binnen 18 Monaten etwa 30 Gerichtsentscheidungen mit knapp 10 rechtskräftigen Ordnungsgeldbeschlüssen zu ihren Lasten einzufangen.