Na Gott sei Dank. Da wäre auch mein Weltbild ins Wanken geraten, wenn der Oppositionsführer des Niedersächsischen Landtags, CDU-Fraktionschef Björn Thümler, überhaupt an die Möglichkeit denken würde, sich unmittelbar an der Basis unserer Demokratie zu betätigen. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hatte Björn Thümler danach gefragt, ob auch er gegen PEGIDA auf die Straße gehen würde und dann die in der Überschrift zitierte Anwort erhalten.
Auf der Suche nach einer Erklärung für Thümler's kategorische Ablehnung der Möglichkeit, jemals persönlich an der öffentlichen Einflussnahme auf den politischen Prozess mittels Ausübung des Grundrechts auf Demonstrationsfreihet teilzunehmen, könnte sein im Interview gegebenes Statement „Die PEGIDA-Initiatoren sind Rattenfänger“ dienen. Wer will schon vom Kammerjäger eingesammelt werden? Tatsächlich dürfte ein anderer Grund für Thümler's Desinteresse an Demonstrationsteilnahmen ausschlaggebend sein. Da die Versammlungsfreiheit historisch betrachtet stets gegen eine autoritäre Obrigkeit durchgesetzt werden musste, besteht bei den gesellschaftlichen Kreisen, die sich als Erben eben dieser Obrigkeit verstehen, naturgemäß kein Interesse, politische Versammlungen als Ausformung der Meinungsfreiheit in irgendeiner Weise zu unterstützen.
Allerdings wird die Meinungsfreiheit zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gezählt. Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der wichtigsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist. Denn erst sie ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform. Wird die Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe verstanden, kann für sie nichts anderes gelten. Die ungehinderte Ausübung dieses Freiheitsrechts wirkt nicht nur dem Bewusstsein politischer Ohnmacht und gefährlichen Tendenzen zur Staatsverdrossenheit entgegen. Sie liegt letztlich auch deshalb im Gemeinwohlinteresse, weil sich im Kräfteparallelogramm der politischen Willensbildung im allgemeinen erst dann eine relativ richtige Resultante herausbilden kann, wenn alle Vektoren einigermaßen kräftig entwickelt sind.
Nach alledem werden Versammlungen zutreffend als wesentliches Element demokratischer Offenheit bezeichnet. Sie bieten die Möglichkeit zur öffentlichen Einflussnahme auf den politischen Prozess, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest durch ein Stück ungebändigter Demokratie. Namentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Demonstrationsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes (vgl. BVerfGE 69, 315).
Wer also als Politiker die Teilhabe an der politischen Willensbildung durch die Teilnahme an einer Demonstration für sich selbst grundsätzlich ablehnt, schließt für sich eine Beteiligung an dieser Form des Meinungsstreits als unverzichtbares Element unserer Demokratie aus und gibt damit zu erkennen, dass ihn dieser zentrale Prozess demokratischer Kultur in unserem Land bestenfalls als Betrachter von oben herab interessiert. Ein demokratisches Armutszeugnis.
Dienstag, 13. Januar 2015
Montag, 12. Januar 2015
"Terroristische Anschläge haben nichts mit dem Islam zu tun"
Nach dem tödlichen Angriff auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo in Paris erweist Bundesinnenminister Thomas de Maizière den getöteten Karikaturisten mit diesem feinen ironischen Statement eine besondere Ehre. Ansonsten mehr für hölzerne Kommentare eines steifen Reserveoffiziers bekannt, bewies de Maizière in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung tiefgründigen Humor. Natürlich war dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister bekannt, dass die Zeichner von Charlie Hebdo wegen der Karikaturen des Propheten Mohammed, dem nach islamischen Glauben als Gottesgesandter mit dem Koran das Wort Allahs offenbart wurde, seit längerer Zeit mit dem Tod bedroht wurden. Er wusste auch, dass die Attentäter nach der Ermordung der 12 Menschen gerufen hatten, „Wir haben den Propheten gerächt“ und „Allah ist groß“. Und genau deshalb ist in der Wahl seiner Worte die Geste eines großen Staatsmannes zu erkennen, der dem Anschlag auf die Freiheit der Satire mit einem pointierten Wortwitz ganz im Sinne der verstorbenen Journalisten entgegentritt.
Mittwoch, 7. Januar 2015
Deutscher Innenminister fordert mehr Zensur nach Terroranschlag auf Charlie Hebdo
"Vieles kann man bei YouTube sehen und nicht alles, was jetzt irgendwie dort bisher eingestellt ist, sollte vielleicht dort bleiben", soll Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach Angaben der Deutschen Presse Agentur (dpa) gegenüber dem Internet-Videoportal YouTube geäußert haben, um dort befindliche Aufnahmen des Terroranschlags in Paris zu zensieren. Sollte diese Meldung zutreffen, beweist de Maizière nach dem tödlichen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Paris ein besonderes Geschick im Umgang mit der Wahrheit und erkennt mit der schlafwandlerischen Sicherheit eines profilierten christdemokratischen Politikers, wann es an der Zeit ist, Youtube-Nutzer vor unangemessenen Inhalten zu schützen.
Labels:
Bundesinnenminister,
Charlie Hebdo,
Deutsche Presse Agentur,
dpa,
Meinungsfreiheit,
Paris,
Pressefreiheit,
Terroranschlag,
Thomas de Maizière,
youtube,
Zensur
Meinungsfreiheit
Mitten in die meinungsfeindliche PEGIDA-Schande-für-Deutschland-Kampagne hinein eröffnen bislang unbekannte Meinungsfeinde das Feuer aus automatischen Waffen auf die französische Zeitungsredaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo, welche im Jahre 2006 zu den Zeitschriften gehörte, die die Mohammed-Karikaturen aus der dänischen Zeitung Jyllands-Posten nachdruckten, erweitert um eigene Karikaturen über Muslime.
Im Jahre 2012 veröffentlichte Charlie Hebdo neue Mohammed-Karikaturen und 2013 gar eine Comic-Biographie des Propheten Mohammed namens "La Vie De Mahomet". Bereits im November 2011 wurde auf die Redaktionsräume von Charlie Hebdo in Paris ein Brandanschlag verübt. Nunmehr ist die Redaktion des Magazins Opfer eines Anschlags geworden, bei dem mindestens 11 Menschen starben.
Sicherlich wird die Attacke auf die Meinungs- und Pressefreiheit in Paris auch in Deutschland auf breiter Front verurteilt werden. Spannend wird die Frage, ob die Warnungen vor einer durch den Pariser Terroranschlag drohenden Verstärkung der Islamfeindlichkeit lauter sein werden als jene der europäischen Patrioten vor einer Islamisierung des Abendlandes. Die PEGIDA-Schande-für-Deutschland-Kampagne wird unter dem Eindruck des Pariser Anschlags deutlich an Fahrt verlieren und Wählerstimmenfänger werden die günstige Zeit für einen Kurswechsel im Umgang mit PEDIGA erkennen.
Im Jahre 2012 veröffentlichte Charlie Hebdo neue Mohammed-Karikaturen und 2013 gar eine Comic-Biographie des Propheten Mohammed namens "La Vie De Mahomet". Bereits im November 2011 wurde auf die Redaktionsräume von Charlie Hebdo in Paris ein Brandanschlag verübt. Nunmehr ist die Redaktion des Magazins Opfer eines Anschlags geworden, bei dem mindestens 11 Menschen starben.
Sicherlich wird die Attacke auf die Meinungs- und Pressefreiheit in Paris auch in Deutschland auf breiter Front verurteilt werden. Spannend wird die Frage, ob die Warnungen vor einer durch den Pariser Terroranschlag drohenden Verstärkung der Islamfeindlichkeit lauter sein werden als jene der europäischen Patrioten vor einer Islamisierung des Abendlandes. Die PEGIDA-Schande-für-Deutschland-Kampagne wird unter dem Eindruck des Pariser Anschlags deutlich an Fahrt verlieren und Wählerstimmenfänger werden die günstige Zeit für einen Kurswechsel im Umgang mit PEDIGA erkennen.
Dienstag, 6. Januar 2015
Geständnis beim Verkauf von Prüfungsthemen für das zweite juristische Staatsexamen
Mit dem kaum überraschenden Eingeständnis seiner Schuld und der Bestätigung der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft einhergehen dürfte sicherlich neben einem milderen Strafmaß auch eine detaillierte Nennung von Examenskandidaten, die von den Angeboten des korrupten Richters Gebrauch gemacht haben.
Während den zahlungsfreudigen Ex-Referendaren eine Karriere durch die Aberkennung ihrer juristischen Qualifikation in allen Bereichen der Justiz verbaut sein dürfte, sollte der hilfsbereite Richter nach Verbüßung seiner Haftstrafe und einiger Karenzzeit wieder als Volljurist arbeiten können. Seine Qualifikation kann ihm nämlich nicht genommen werden und eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird ihm nach Ablauf einer erheblichen Zeitspanne auch nicht verwehrt werden dürfen.
Labels:
Examenskandidaten,
Landesjustizprüfungsamt,
Niedersachsen,
Prozess,
Prüfung,
Rechtsanwaltschaft,
Richter,
Zulassung,
zweite juristische Staatsexamen
PAGAD
PEGIDA, HOGESA, MÜGIDA, BAGIDA, BUBGER. Deutschland befindet sich im Bürgerbewegungstaumel. Die Angst vor drohender Islamisierung und die Angst vor der Islamsierungsangst und natürlich die Angst der Politiker, sich den falschen Angsthasen anzudienen, prägen die innenpolitische Meinungslandschaft. Die Abkürzung PEGIDA erinnert mich dabei immer wieder an das Kürzel der südafrikanischen Bürgerbewegung PAGAD, was "People Against Gangsterism And Drugs" heißt und damit etwa soviel bedeutet wie "Menschen gegen Bandenkriminalität und Drogen".
Von einigen farbigen Bewohnern der Vororte von Kapstadt gegründet, wuchs die Organisation nach einer reinen Protestphase schnell an und begab sich anschließend auf den Pfad der Selbstjustiz. Die Bandenmitglieder wurden zunächst aufgefordert, ihre kriminellen Aktivitäten zu unterlassen oder sich der Volksjustiz ausgesetzt zu sehen. Uneinsichtige Gangster wurden erschossen und ihre Häuser nicht selten angezündet. PAGAD wurde von Anfang an durch muslimische Bürger dominiert, welche die Polizei für korrupt und unfähig hielten, das Gangster-Problem in Kapstadt zu lösen.
Internationale Aufmerksamkeit erlangte die Organisiation durch die Lynchjustiz an Rashaad Staggie, einem Anführer der Hard Livings Gang, die für bewaffnete Raubüberfälle, Waffen- und Drogenhandel bekannt war. Etwa zwei- bis dreitausend zum größten Teil bewaffnete PAGAD-Anhänger, eskortiert von der Polizei, zogen am 4. August 1996 zum Haus der Zwillingsbrüder Rashaad und Rashied Staggie, die jedoch nicht zu Hause waren.
Die Vigilanten eröffneten daraufhin unter "Allahu Akbar"-Rufen das Feuer auf andere im Haus befindliche Gangster. Als Rashaad Staggie kurz darauf eine Sperre der Polizei passieren durfte und mit seinem Auto am Haus eintraf, wurde er erkannt und auch auf ihn das Feuer eröffnet. Anschließend wurde er aus dem Auto gezogen und von weiteren Schüssen schwer verletzt. Hinzueilende Sanitäter mussten sich dann vor einem Molotow-Cocktail in Sicherheit bringen, welches Rashaad Staggie's Leben schließlich beendete.
In der Folgezeit wurde PAGAD für eine große Anzahl von tödlichen Attacken auf Gangster-Bosse und eine Reihe von Bombenanschlägen, auch auf südafrikanische Institutionen, gemäßigte Moslems, Synagogen und amerikanische Restaurantketten verantwortlich gemacht. Aufgeklärt wurden diese Bombenattentate allerdings nie. Bis heute ist PAGAD aktiv und hat sich jüngst mit den revolutionären Econmic Freedom Fighters (EFF) zur UFAGAD, United Front Against Gangsterism And Drugs, zusammengeschlossen.
Die Situation in Südafrika ist angesichts der hohen Kriminalitätsrate allerdings nicht mit den Verhältnissen in Deutschland vergleichbar. So empfiehlt das Auswärtige Amt die Innenstädte der großen südafrikanischen Metropolen nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden und sich an Sonn- und Feiertagen nur in Gruppen in den Innenstädten aufzuhalten. So weit ist Deutschland noch nicht.
Von einigen farbigen Bewohnern der Vororte von Kapstadt gegründet, wuchs die Organisation nach einer reinen Protestphase schnell an und begab sich anschließend auf den Pfad der Selbstjustiz. Die Bandenmitglieder wurden zunächst aufgefordert, ihre kriminellen Aktivitäten zu unterlassen oder sich der Volksjustiz ausgesetzt zu sehen. Uneinsichtige Gangster wurden erschossen und ihre Häuser nicht selten angezündet. PAGAD wurde von Anfang an durch muslimische Bürger dominiert, welche die Polizei für korrupt und unfähig hielten, das Gangster-Problem in Kapstadt zu lösen.
Internationale Aufmerksamkeit erlangte die Organisiation durch die Lynchjustiz an Rashaad Staggie, einem Anführer der Hard Livings Gang, die für bewaffnete Raubüberfälle, Waffen- und Drogenhandel bekannt war. Etwa zwei- bis dreitausend zum größten Teil bewaffnete PAGAD-Anhänger, eskortiert von der Polizei, zogen am 4. August 1996 zum Haus der Zwillingsbrüder Rashaad und Rashied Staggie, die jedoch nicht zu Hause waren.
Die Vigilanten eröffneten daraufhin unter "Allahu Akbar"-Rufen das Feuer auf andere im Haus befindliche Gangster. Als Rashaad Staggie kurz darauf eine Sperre der Polizei passieren durfte und mit seinem Auto am Haus eintraf, wurde er erkannt und auch auf ihn das Feuer eröffnet. Anschließend wurde er aus dem Auto gezogen und von weiteren Schüssen schwer verletzt. Hinzueilende Sanitäter mussten sich dann vor einem Molotow-Cocktail in Sicherheit bringen, welches Rashaad Staggie's Leben schließlich beendete.
In der Folgezeit wurde PAGAD für eine große Anzahl von tödlichen Attacken auf Gangster-Bosse und eine Reihe von Bombenanschlägen, auch auf südafrikanische Institutionen, gemäßigte Moslems, Synagogen und amerikanische Restaurantketten verantwortlich gemacht. Aufgeklärt wurden diese Bombenattentate allerdings nie. Bis heute ist PAGAD aktiv und hat sich jüngst mit den revolutionären Econmic Freedom Fighters (EFF) zur UFAGAD, United Front Against Gangsterism And Drugs, zusammengeschlossen.
Die Situation in Südafrika ist angesichts der hohen Kriminalitätsrate allerdings nicht mit den Verhältnissen in Deutschland vergleichbar. So empfiehlt das Auswärtige Amt die Innenstädte der großen südafrikanischen Metropolen nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden und sich an Sonn- und Feiertagen nur in Gruppen in den Innenstädten aufzuhalten. So weit ist Deutschland noch nicht.
Labels:
Deutschland,
Econmic Freedom Fighters,
EFF,
Gangster,
Hard Livings,
HoGeSa,
Kapstadt,
PAGAD,
PEGIDA,
People Against Gangsterism and Drugs,
Rashaad Staggie,
Rashied Staggie,
Selbstjustiz,
Südafrika,
Volksjustiz
Montag, 5. Januar 2015
Sexprinz
Er lebte wohl auf einem Schloss
mit vielen Giebeln und auch Zinnen
ein kleiner Prinz auf dessen Schoß
ein Mädchen ließ die Zeit verrinnen
Man sagt sie musst' noch jung an Jahren
und doch beim Sex schon recht erfahren
mit aufgesetzten Unschuldsminen
vieleicht auch mal dem Prinzen dienen
Und ob's dem Mädchen wurd' zur Qual
man weiss es nicht doch war's egal
denn schon seit frühen Kindertagen
mussten sich Prinzchens Frauen plagen
Als kleiner Bruder weggeduckt
und oft von oben angespuckt
Der fesche Kronprinz immer edel
und ohne grossen Wasserschädel
Obwohl der Thron in weiter Ferne
sah man auf Parties ihn ganz gerne
Und wie's so ist beim Promisaufen
ist man gewohnt die Frau'n zu kaufen
Als eines schönen Tages dann
ein Sexspielzeug geht zu Gericht
hört auf der Strasse jedermann
das Promiprinzchen war es nicht
Das hohe Haus lässt dementieren
was Zeitungen längst kolportieren
Ein wahrer Prinz als Gauchotöter
verschmäht die Lust auf Mädchenpöter
Im Krieg gereift zum Edelmann
an der Gechichte sei nichts dran
Man distanziert sich zwar um Längen
und doch bleibt immer etwas hängen
Am Ende scheint die Wahrheit offen
doch Adels Glanz der bleibt getroffen
Beim Volke nährt sich der Verdacht
Das Prinzchen das hat mitgemacht
mit vielen Giebeln und auch Zinnen
ein kleiner Prinz auf dessen Schoß
ein Mädchen ließ die Zeit verrinnen
Man sagt sie musst' noch jung an Jahren
und doch beim Sex schon recht erfahren
mit aufgesetzten Unschuldsminen
vieleicht auch mal dem Prinzen dienen
Und ob's dem Mädchen wurd' zur Qual
man weiss es nicht doch war's egal
denn schon seit frühen Kindertagen
mussten sich Prinzchens Frauen plagen
Als kleiner Bruder weggeduckt
und oft von oben angespuckt
Der fesche Kronprinz immer edel
und ohne grossen Wasserschädel
Obwohl der Thron in weiter Ferne
sah man auf Parties ihn ganz gerne
Und wie's so ist beim Promisaufen
ist man gewohnt die Frau'n zu kaufen
Als eines schönen Tages dann
ein Sexspielzeug geht zu Gericht
hört auf der Strasse jedermann
das Promiprinzchen war es nicht
Das hohe Haus lässt dementieren
was Zeitungen längst kolportieren
Ein wahrer Prinz als Gauchotöter
verschmäht die Lust auf Mädchenpöter
Im Krieg gereift zum Edelmann
an der Gechichte sei nichts dran
Man distanziert sich zwar um Längen
und doch bleibt immer etwas hängen
Am Ende scheint die Wahrheit offen
doch Adels Glanz der bleibt getroffen
Beim Volke nährt sich der Verdacht
Das Prinzchen das hat mitgemacht
Dienstag, 30. Dezember 2014
gezielte Tötungen
Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst haben sich in Afghanistan aktiv an „gezielten Tötungen“ beteiligt. Auch wenn Deutschland offiziell keine Politik gezielter Tötungen verfolgt, wurden gezielte Tötungen durch die Weitergabe der Handy-Daten von Terrorismusverdächtigen durch das Bundeskriminalamt und den Bundesnachrichtendienst (BND) unterstützt. Die Tötungen wurden überwiegend von unbemannten Drohnen oder durch mit Hellfire-Rakten und 30-Millimeter-Bordkanonen bestückten AH-64 Apache Hubschrauber ausgeführt.
Keine Überraschung, wenn man das Policy Paper liest, in welchem sich Dr. phil. habil. Wolfgang S. Heinz, Privatdozent am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und Mitglied des Europäischen Ausschusses zur Verhütung der Folter, mit der Frage "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte" auseinandersetzt. Mehr muss man eigentlich nicht lesen, um zu wissen, ob Staaten das Recht haben können, Terrorismusverdächtige außerhalb des eigenen Staatsgebietes zu töten. Wolfgang S. Heinz weist auch darauf hin, dass die Tötung von Verwundeten nach dem internationalen humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist.
Keine Überraschung, wenn man das Policy Paper liest, in welchem sich Dr. phil. habil. Wolfgang S. Heinz, Privatdozent am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und Mitglied des Europäischen Ausschusses zur Verhütung der Folter, mit der Frage "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte" auseinandersetzt. Mehr muss man eigentlich nicht lesen, um zu wissen, ob Staaten das Recht haben können, Terrorismusverdächtige außerhalb des eigenen Staatsgebietes zu töten. Wolfgang S. Heinz weist auch darauf hin, dass die Tötung von Verwundeten nach dem internationalen humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist.
Labels:
Afghanistan,
AH-64 Apache,
Apache,
BND,
Bundeskriminalamt,
Bundesnachrichtendienst,
Daten,
Deutschland,
gezielte,
gezielte Tötungen,
handy,
Hubschrauber,
Menschenrechte,
Tötungen,
Völkerrecht
Mittwoch, 24. Dezember 2014
Weihnachtsgedicht
Wenn es Weihnacht wird im Land
dann gehn die Menschen Hand in Hand
und erzählen sich Geschichten
wovon schon Großeltern berichten
Das Weihnachtsfest zu Adelszeiten
konnt' Furcht und Schrecken gar verbreiten
denn Adels imbezille Brut
tat Untertanen selten gut
Da gibt's die Mär von bösen Fürsten
die gerne Bürgertöchter bürsten
Sie reiten spät durch Sturm und Wind
am Hof die Fürstin hockt mit Kind
Ein Fürst nimmt nur die schönsten Maiden
um sie zum Festtag zu entkleiden
Er unterwirft sie seinem Willen
um seine Lust brutal zu stillen
Ans schmucke Haus der braven Leute
klopft nachts der Fürsten wilde Meute
Es quiekt die Sau es schreit das Bübchen
mit Macht geht's rein ins Hinterstübchen
Die Bürgertöchter müssen büßen
und noch zum Abschied lächelnd grüßen
Wenn sie danach nicht furchtsam schweigen
und ehrfürchtig ihr Haupt verneigen
ergeht es ihnen wahrhaft schlecht
denn Fürsten sind gern ungerecht
Und wer erkennt der Herrscher Treiben
der läßt das Reden besser bleiben
Denn mit den fürstlichen Gerichten
da läßt sich Haus und Hof vernichten
Heut' sind das alles nur noch Märchen
denn Adel krümmt niemandens Härchen
und was es früher wirklich gab
nahmen die Fürsten mit ins Grab
Das Weihnachtsfest in unsrer Zeit
zeugt nun von Freud' und nicht von Leid
Der Adel ist nur noch Geschichte
taugt bloß zur Weihnacht für Gedichte
Es herrscht nicht mehr der rohe Trieb
denn alle Menschen ham' sich lieb
dann gehn die Menschen Hand in Hand
und erzählen sich Geschichten
wovon schon Großeltern berichten
Das Weihnachtsfest zu Adelszeiten
konnt' Furcht und Schrecken gar verbreiten
denn Adels imbezille Brut
tat Untertanen selten gut
Da gibt's die Mär von bösen Fürsten
die gerne Bürgertöchter bürsten
Sie reiten spät durch Sturm und Wind
am Hof die Fürstin hockt mit Kind
Ein Fürst nimmt nur die schönsten Maiden
um sie zum Festtag zu entkleiden
Er unterwirft sie seinem Willen
um seine Lust brutal zu stillen
Ans schmucke Haus der braven Leute
klopft nachts der Fürsten wilde Meute
Es quiekt die Sau es schreit das Bübchen
mit Macht geht's rein ins Hinterstübchen
Die Bürgertöchter müssen büßen
und noch zum Abschied lächelnd grüßen
Wenn sie danach nicht furchtsam schweigen
und ehrfürchtig ihr Haupt verneigen
ergeht es ihnen wahrhaft schlecht
denn Fürsten sind gern ungerecht
Und wer erkennt der Herrscher Treiben
der läßt das Reden besser bleiben
Denn mit den fürstlichen Gerichten
da läßt sich Haus und Hof vernichten
Heut' sind das alles nur noch Märchen
denn Adel krümmt niemandens Härchen
und was es früher wirklich gab
nahmen die Fürsten mit ins Grab
Das Weihnachtsfest in unsrer Zeit
zeugt nun von Freud' und nicht von Leid
Der Adel ist nur noch Geschichte
taugt bloß zur Weihnacht für Gedichte
Es herrscht nicht mehr der rohe Trieb
denn alle Menschen ham' sich lieb
Dienstag, 23. Dezember 2014
Weihnachtsbotschaft eines Volljuristen
Jürgen Todenhöfer ist promovierter Volljurist, vormaliger Strafrichter und Ex-Bundestagsmitglied. Er ist der Sohn des ehemaligen Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Karlsruhe, Werner Todenhöfer. Jürgen Todenhöfer ist seit langen Jahren Journalist und behauptet nun im obigen Beitrag, der "Islamischer Staat" habe eine religiöse Säuberungsstrategie vor, die hunderte Millionen Menschen das Leben kosten soll.
Jakob Augstein ist Diplom-Politologe, Chefredakteur der von ihm gekauften Wochenzeitung "der Freitag" und Autor. Er ist der anerkannte Sohn des Spiegel-Begründers Rudolf Augstein. In seiner SPIEGEL-Kolumne behauptet Jakob Augstein, "Unser Problem ist die Islamophobie, nicht der Islam."
Journalisten verdienen Geld mit den von ihnen veröffentlichten Inhalten. Insoweit ist es nützlich, auf ein Hintergrundwissen um die Journalisten zurückgreifen zu können, denen man zuhört oder deren Artikel man liest. Von beiden oben genannten Journalisten darf man annehmen, dass sie ihre Sichtweisen nicht zuerst aus wirtschaftlichen Gründen verbreiten.
Während Augstein den deutschen Islamophobiker aus der sicheren Distanz des beobachtenden Politologen ins Zentrum seiner Betrachtungen rückt, beschäftigt sich Todenhöfer mit der Rolle des "Islamischer Staat" indem er selbst vor Ort im Nahen Osten recherchiert. Als ehemaliger Strafrichter fühlt er sich offenbar dem Unmittelbarkeitsprinzip verpflichtet.
Einig sind sich beide Journalisten jedenfalls in dem Punkt, dass eine pauschale Abneigung gegen "den Islam" schon deshalb falsch ist, weil selbst der "Islamischer Staat" als zentraler Auslöser für die vielbeschworene Islamophobie entscheidend differenziert und Muslime, die innerstaatliches Recht als erstrangig akzeptieren, der Apostasie bezichtigt.
Jakob Augstein ist Diplom-Politologe, Chefredakteur der von ihm gekauften Wochenzeitung "der Freitag" und Autor. Er ist der anerkannte Sohn des Spiegel-Begründers Rudolf Augstein. In seiner SPIEGEL-Kolumne behauptet Jakob Augstein, "Unser Problem ist die Islamophobie, nicht der Islam."
Journalisten verdienen Geld mit den von ihnen veröffentlichten Inhalten. Insoweit ist es nützlich, auf ein Hintergrundwissen um die Journalisten zurückgreifen zu können, denen man zuhört oder deren Artikel man liest. Von beiden oben genannten Journalisten darf man annehmen, dass sie ihre Sichtweisen nicht zuerst aus wirtschaftlichen Gründen verbreiten.
Während Augstein den deutschen Islamophobiker aus der sicheren Distanz des beobachtenden Politologen ins Zentrum seiner Betrachtungen rückt, beschäftigt sich Todenhöfer mit der Rolle des "Islamischer Staat" indem er selbst vor Ort im Nahen Osten recherchiert. Als ehemaliger Strafrichter fühlt er sich offenbar dem Unmittelbarkeitsprinzip verpflichtet.
Einig sind sich beide Journalisten jedenfalls in dem Punkt, dass eine pauschale Abneigung gegen "den Islam" schon deshalb falsch ist, weil selbst der "Islamischer Staat" als zentraler Auslöser für die vielbeschworene Islamophobie entscheidend differenziert und Muslime, die innerstaatliches Recht als erstrangig akzeptieren, der Apostasie bezichtigt.
Montag, 22. Dezember 2014
Muslimische Lieder im Weihnachtsgottesdienst
Endlich wird auch die letzte Bastion christlicher Glückseligkeit von der Vernunft multikultureller Verständigung eingeholt. Es wurde auch langsam Zeit, dass die trügerische Idylle eines Weihnachtsfestes von religiösen Egoisten der gesellschaftlichen Wirklichkeit in Deutschland angepasst wird. Für ein unübersehbares Zeichen des friedlichen Zusammenlebens der Religionen reicht es allerdings nicht aus, wenn in der christlichen Kirche ein islamisches Lied gesungen und in der Moschee ein christliches Weihnachtslied geschmettert wird. Auch in der Synagoge wünschen wir uns zum Feste multikulturelle Lieder und als Zeichen der Versöhnung sollten in allen Gotteshäusern engagierte Hooligans ihr kulturelles Liedgut präsentieren dürfen. Es geht darum, verhärtete Fronten aufzubrechen, keinen vor der Tür abzuweisen und die Welt im Glauben zu vereinen. Nun singet und seid froh.
Mittwoch, 17. Dezember 2014
Verkauf von Prüfungsthemen für das zweite juristische Staatsexamen - 1. Prozesstag
Der erste Tag der Hauptverhandlung wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall, Verletzung des Dienstgeheimnisses und versuchter Nötigung gegen den ehemaligen Amtsrichter Jörg L. hat heute um 09:30 Uhr vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg im Saal 121 zum Az.: 33 KLs 20 /14 begonnen.
Der Fall des ehemaligen Referatsleiters des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes hat ein überregionales Medieninteresse ausgelöst, weshalb die Vorsitzende der Kammer eine Medienverfügung erlassen hat. So sind gem. § 169 Satz 2 GVG während sämtlicher Sitzungen Ton-, Film- und Bildaufnahmen mit Ausnahme weniger besonderer Regelungen untersagt. Ausdrücklich angeordnet wurde, dass soweit Film- und Bildaufnahmen gestattet sind, sicherzustellen ist, dass das Gesicht des Angeklagten vor der Veröffentlichung oder Weitergabe der Aufnahmen an Fernsehveranstalter oder Massenmedien durch ein technisches Verfahren so anonymisiert wird, dass eine Verwendung nur in anonymisierter Form möglich bleibt.
Obwohl bis zu einem erstinstanzlichen Schuldspruch oftmals das Gewicht des Persönlichkeitsrechts des Angeklagten gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegen wird, folgt daraus nicht, dass eine individualisierende Bildberichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens in jedem Fall ausscheidet. Vielmehr können es die jeweiligen Umstände rechtfertigen, dass sich der Betreffende nicht bzw. nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann. Dies wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte kraft seines Amtes in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit steht und die Medienöffentlichkeit mit Rücksicht hierauf hinzunehmen hat.
Daher könnte im vorliegenden Fall, der mit dem Missbrauch der besonderen Vertrauensstellung des Angeklagten im Landesjustizprüfungsamt durchaus die Grundfesten der Justiz berührt, die Medienverfügung im Hinblick auf die Anonymsierungspflicht rechtswidrig sein. Denn die daraus folgende Beschränkung der Bildberichterstattungsmöglichkeiten stellt angesichts des erheblichen Berichterstattungsinteresses eine gewichtige Beschränkung von Informationsmöglichkeiten der Öffentlichkeit dar.
Der Fall des ehemaligen Referatsleiters des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes hat ein überregionales Medieninteresse ausgelöst, weshalb die Vorsitzende der Kammer eine Medienverfügung erlassen hat. So sind gem. § 169 Satz 2 GVG während sämtlicher Sitzungen Ton-, Film- und Bildaufnahmen mit Ausnahme weniger besonderer Regelungen untersagt. Ausdrücklich angeordnet wurde, dass soweit Film- und Bildaufnahmen gestattet sind, sicherzustellen ist, dass das Gesicht des Angeklagten vor der Veröffentlichung oder Weitergabe der Aufnahmen an Fernsehveranstalter oder Massenmedien durch ein technisches Verfahren so anonymisiert wird, dass eine Verwendung nur in anonymisierter Form möglich bleibt.
Obwohl bis zu einem erstinstanzlichen Schuldspruch oftmals das Gewicht des Persönlichkeitsrechts des Angeklagten gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegen wird, folgt daraus nicht, dass eine individualisierende Bildberichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens in jedem Fall ausscheidet. Vielmehr können es die jeweiligen Umstände rechtfertigen, dass sich der Betreffende nicht bzw. nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann. Dies wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte kraft seines Amtes in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit steht und die Medienöffentlichkeit mit Rücksicht hierauf hinzunehmen hat.
Daher könnte im vorliegenden Fall, der mit dem Missbrauch der besonderen Vertrauensstellung des Angeklagten im Landesjustizprüfungsamt durchaus die Grundfesten der Justiz berührt, die Medienverfügung im Hinblick auf die Anonymsierungspflicht rechtswidrig sein. Denn die daraus folgende Beschränkung der Bildberichterstattungsmöglichkeiten stellt angesichts des erheblichen Berichterstattungsinteresses eine gewichtige Beschränkung von Informationsmöglichkeiten der Öffentlichkeit dar.
Dienstag, 16. Dezember 2014
Religionsfreiheit
Nun haben aber viele Leute Angst vor Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen und sich zum Islam bekennen. Denn es gibt in Deutschland nicht nur das in Artikel 16a Grundgesetz garantierte Asylrecht, sondern auch den Schutz der Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Die Religionsfreiheit ist aber nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein Menschenrecht und wird in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO wie folgt formuliert:
"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."
Grundsätzlich werden insoweit die positive und die negative Religionsfreiheit unterschieden. Nämlich die Freiheit, religiöse Überzeugungen zu vertreten oder aber keiner Religon anzugehören als auch die Freiheit, seine Überzeugung beliebig zu wechseln.
Damit ist klar, das auch der muslimische Glauben in Deutschland durch das Grundgesetz und die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen geschützt ist. Der Islam als in Deutschland geschützte Religion gewährt selbst allerdings keine negative Religionsfreiheit für Muslime. Die Freiheit, sich für eine andere Religion als den Islam zu entscheiden oder Atheist zu werden, gibt es für einen Muslim und dessen Kinder grundsätzlich nicht. Im islamischen Recht wird der Glaubensabfall zuweilen sogar mit dem Tod bestraft.
Unter dem Aspekt der negativen Religionsfreiheit ist der Islam daher durchaus kritisch zu würdigen und ob der Ausdruck bürgerlichen Unbehagens in Form von Demonstrationen angesichts der von islamischem Fanatismus geprägten Nachrichtenlage deshalb das Prädikat "Schande für Deutschland" verdient, wage ich zu bezweifeln.
Labels:
Asylrecht,
Deutschland,
Heiko Maas,
Islam,
Justizminister,
Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes,
PEGIDA,
Religionsfreiheit
Montag, 15. Dezember 2014
Strafanzeige gegen Fachanwalt für IT-Recht
Wer als Anwalt die Interessen seiner Mandanten mit Nachdruck vertritt, sieht sich nicht nur kollegialer Hochachtung oder berufsrechtlicher Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer ausgesetzt. Ein gebeutelter Facebook-Mobber holt nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung gar zum strafrechtlichen Gegenschlag aus und die Mühle fängt an zu mahlen:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Geschäftsnr: 3301 Js
Hamburg, den 27.01.2014
Vfg.
1. Eintragen in 3301 Js gegen Ralf Möbius (Rechtsanwalt) wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) Tatzeit: 15.04.2013
2. Az-Mitteilung an Anz. per Post
3. WV (Bs-Vorlage, Name des Beschuldigten in hiesigen Registern?)
Oberstaatsanwältin
Der Vorwurf der Urkundenfälschung ist schnell skizziert. Ich soll dem Landgericht Hamburg zwei lediglich „bestätigte" Kopien als notarielle Erklärung vorgegaukelt haben:
"Die Bestätigung einer Kopie als konform mit dem Original als notarielle Erklärung darzustellen, weist weiterhin daraufhin, dass hier nicht aus Unkenntnis, sondern rein bewusst etwas Falsches als Echtes dargestellt werden sollte und die Richter manipuliert wurden. Es ist auch möglich, dass das Gericht, Rechtsbeugung begangen hat, denn wie kann es möglich sein, dass ein deutsches Gericht eine Urkunde, die selbst, wenn sie echt wäre zugelassen hat, obwohl Deutschland selbst solch eine echte Urkunde nicht anerkennt?"
Der Facebook-Mobber wusste offenbar nicht, dass das Schlagwort "Rechtsbeugung" als elementarer Bestandteil der klassischen Konditionierung des bundesdeutschen Justizwesens bei Staatsanwaltschaften unweigerlich folgende Reaktion auslöst:
"Tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Strafbarkeit des beschuldigten Rechtsanwaltes begründen, sind Ihrer Strafanzeige nicht zu entnehmen. Der Vortrag von Rechtsansichten in Schriftsätzen vor Gericht ist nicht strafbar, unabhängig von deren objektiver Richtigkeit."
Die Mühle möchte nicht mehr weiter mahlen:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Geschäftsnr: 3301 Js
Hamburg, den 28.04.2014
Vfg.
1. Sachgebiet geprüft und zutreffend
2. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Ralf Möbius wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht.
3. MESTA-Erledigungskennzahl 401
Oberstaatsanwältin
Der Pawlow'sche Reflex ist dem Facebook-Mobber weiter fremd. Er bewegt sich im eigenen Kosmos jenseits von Zeit und Raum und verbrät die ihm auf dieser Erde verbleibende Zeit ungerührt mit einem "Widerspruch gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens":
"Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin, hiermit widerspreche ich der Einstellung des oben genannten Ermittlungsverfahrens. Die Grund: Die zur Einstellung benutzten Argumente sind äußerst widersprüchlich und scheinen benutzt worden zu sein um eine weitere nicht angezeigte Straftat, in diesem Falle Rechtsbeugung zu verschleiern."
Der Speichel fließt, die Mühle schließt:
"Das Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Möbius ist zu Recht gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, da die Ermittlungen nicht zu einem hinreichenden Verdacht einer Straftat (§ 203 StPO) geführt haben. Zur Vermeidung überflüssiger Wiederholungen wird im Übrigen auf die zutreffenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft in dem angefochtenen Bescheid Bezug genommen."
Staatsanwaltschaft Hamburg
Geschäftsnr: 3301 Js
Hamburg, den 27.01.2014
Vfg.
1. Eintragen in 3301 Js gegen Ralf Möbius (Rechtsanwalt) wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) Tatzeit: 15.04.2013
2. Az-Mitteilung an Anz. per Post
3. WV (Bs-Vorlage, Name des Beschuldigten in hiesigen Registern?)
Oberstaatsanwältin
Der Vorwurf der Urkundenfälschung ist schnell skizziert. Ich soll dem Landgericht Hamburg zwei lediglich „bestätigte" Kopien als notarielle Erklärung vorgegaukelt haben:
"Die Bestätigung einer Kopie als konform mit dem Original als notarielle Erklärung darzustellen, weist weiterhin daraufhin, dass hier nicht aus Unkenntnis, sondern rein bewusst etwas Falsches als Echtes dargestellt werden sollte und die Richter manipuliert wurden. Es ist auch möglich, dass das Gericht, Rechtsbeugung begangen hat, denn wie kann es möglich sein, dass ein deutsches Gericht eine Urkunde, die selbst, wenn sie echt wäre zugelassen hat, obwohl Deutschland selbst solch eine echte Urkunde nicht anerkennt?"
Der Facebook-Mobber wusste offenbar nicht, dass das Schlagwort "Rechtsbeugung" als elementarer Bestandteil der klassischen Konditionierung des bundesdeutschen Justizwesens bei Staatsanwaltschaften unweigerlich folgende Reaktion auslöst:
"Tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Strafbarkeit des beschuldigten Rechtsanwaltes begründen, sind Ihrer Strafanzeige nicht zu entnehmen. Der Vortrag von Rechtsansichten in Schriftsätzen vor Gericht ist nicht strafbar, unabhängig von deren objektiver Richtigkeit."
Die Mühle möchte nicht mehr weiter mahlen:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Geschäftsnr: 3301 Js
Hamburg, den 28.04.2014
Vfg.
1. Sachgebiet geprüft und zutreffend
2. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Ralf Möbius wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht.
3. MESTA-Erledigungskennzahl 401
Oberstaatsanwältin
Der Pawlow'sche Reflex ist dem Facebook-Mobber weiter fremd. Er bewegt sich im eigenen Kosmos jenseits von Zeit und Raum und verbrät die ihm auf dieser Erde verbleibende Zeit ungerührt mit einem "Widerspruch gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens":
"Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin, hiermit widerspreche ich der Einstellung des oben genannten Ermittlungsverfahrens. Die Grund: Die zur Einstellung benutzten Argumente sind äußerst widersprüchlich und scheinen benutzt worden zu sein um eine weitere nicht angezeigte Straftat, in diesem Falle Rechtsbeugung zu verschleiern."
Der Speichel fließt, die Mühle schließt:
"Das Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Möbius ist zu Recht gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, da die Ermittlungen nicht zu einem hinreichenden Verdacht einer Straftat (§ 203 StPO) geführt haben. Zur Vermeidung überflüssiger Wiederholungen wird im Übrigen auf die zutreffenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft in dem angefochtenen Bescheid Bezug genommen."
Donnerstag, 11. Dezember 2014
Monaco
Die fürstliche Sexkammer ist geschlossen, lang lebe das monogame Eheglück zum Wohle des Thronfolgers. Als anerkennter Adelsexperte und langjähriger Herausgeber des deutschen Adelsverzeichnis entzückt mich natürlich die nachhaltige Kehrtwendung des regierenden Fürsten Albert Alexandre Louis Pierre Rainier Grimaldi als Staatsoberhaupt des Fürstentums Monaco, die nunmehr am 10. Dezember 2014 in der Geburt seiner beiden ehelichen Kinder Prinzessin Gabriella Thérèse Marie, Comtesse de Carladès und Erbprinz Jacques Honoré Rainier, Marquis des Baux, mündete.
Seiner Durchlaucht Fürst Albert II. wurden in der Vergangenheit mehr als 150 Affären nachgesagt. "Die Latte seiner tatsächlichen und angeblichen Gespielinnen ist endlos", behauptete gar die BILD-Zeitung. Zwei der angeblichen Affären sind jedenfalls durch die uneheliche Tochter Jazmin Grace Rotolo mit der ehemaligen Serviererin Tamara Jean Rotolo und den unehelichen Sohn Alexandre Coste mit der gelernten Flugbegleiterin Nicole Coste belegt. Beide Kinder waren jedoch schon immer von der Thronfolge im Fürstenhaus ausgeschlossen, da diese allein ehelichen Nachkommen gebührt.
Bis zur Geburt des Thronfolgers Erbprinz Jacques Honoré Rainier war Prinzessin Caroline Louise Marguerite Prinzessin von Hannover von Monaco noch Thronfolgerin, da letztere trotz Erstgeburt wegen der patrilinearen Primogenitur im Fürstentum Monaco seit der Geburt ihres jüngeren Bruder Albert nur an zweiter Stelle der Thronfolge stand. Auch diese Position hat sie nun mit der Geburt der zwei ehelichen Kinder von Fürst Albert II. verloren. Ein tolles Land. Der Fürst ist oberster Gerichtsherr, natürliche Personen zahlen weder Einkommens- noch Erbschaftsteuer, die Europäische Union hat im Fürstentum nichts zu sagen und bei der Rechtsnachfolge des Fürstenhauses wird die männliche Linie bevorzugt.
Montag, 8. Dezember 2014
mit kollegialer Hochachtung
Donnerstag, 4. Dezember 2014
"Die Juden, die haben das Geld"
"Man sagt es nicht umsonst. Die Juden, die haben das Geld. Und die Juden haben ihr Geld nicht mehr in der Bank. Sie haben ihr Geld immer zu Hause." Derart sollen sich die drei Täter eines Überfalls im Pariser Vorstadt Créteil geäußert haben, bei dem ein junges Paar in ihrer Wohnung ausgeraubt und die Frau vergewaltigt wurde.
Wenn ich lese, dass seit Jahresbeginn etwa 5000 Juden aus Frankreich nach Israel ausgewandert sind, denke ich unweigerlich über die Herkunft der Täter nach. Ich erinnere mich an eine Statistik, die besagt, dass die meisten Menschen aus der Europäischen Union, die sich an den militärischen Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak beteiligen, aus Frankreich stammen. Und ich weiß, dass Frankreich einst die zweitgrößte Kolonialmacht der Welt war und im Zuge dieser Vergangenheit etwa 1,5 Millionen Algerier, 1 Million Marokkaner, 350.000 Tunesier und über 40.000 Senegalesen nach Frankreich eingewandert sind.
Über die Täter finde ich in deutschen Zeitungen nichts, allerdings werde ich in französischen Medien fündig. "Zwei Schwarze und ein Nordafrikaner, polizeibekannt wegen Diebstahls, Körperverletzung und Drogenhandels" sitzen in Untersuchungshaft. Ihnen wird ein bewaffneter Überfall, gemeinschaftliche Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Erpressung unter Einsatz von Gewalt wegen der Zugehörigkeit der Opfer zu einer Religion vorgeworfen. Weil die Richtlinie 12.1 des deutschen Presserats bestimmt, dass bei der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht, habe ich das Gefühl, über den Migrationshintergrund der Täter nicht schreiben zu dürfen. Aber es ist eben nur ein Gefühl.
Wenn ich lese, dass seit Jahresbeginn etwa 5000 Juden aus Frankreich nach Israel ausgewandert sind, denke ich unweigerlich über die Herkunft der Täter nach. Ich erinnere mich an eine Statistik, die besagt, dass die meisten Menschen aus der Europäischen Union, die sich an den militärischen Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak beteiligen, aus Frankreich stammen. Und ich weiß, dass Frankreich einst die zweitgrößte Kolonialmacht der Welt war und im Zuge dieser Vergangenheit etwa 1,5 Millionen Algerier, 1 Million Marokkaner, 350.000 Tunesier und über 40.000 Senegalesen nach Frankreich eingewandert sind.
Über die Täter finde ich in deutschen Zeitungen nichts, allerdings werde ich in französischen Medien fündig. "Zwei Schwarze und ein Nordafrikaner, polizeibekannt wegen Diebstahls, Körperverletzung und Drogenhandels" sitzen in Untersuchungshaft. Ihnen wird ein bewaffneter Überfall, gemeinschaftliche Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Erpressung unter Einsatz von Gewalt wegen der Zugehörigkeit der Opfer zu einer Religion vorgeworfen. Weil die Richtlinie 12.1 des deutschen Presserats bestimmt, dass bei der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht, habe ich das Gefühl, über den Migrationshintergrund der Täter nicht schreiben zu dürfen. Aber es ist eben nur ein Gefühl.
Montag, 1. Dezember 2014
Drittklassiger Anwalt
Der von der gegnerischen Partei persönlich geschriebene Brief klingt vorwurfsvoll:
"Ihr Schreiben vom 13.11.2014 in der Zwangsversteigerungssache xxxxxxxxx habe ich heute zur Kenntnis genommen. Auf Grund Ihrer unverschämten Lüge gegenüber dem AG Burgwedel, „die Forderung an die xxxxxxxxx Vermögensverwaltung sei nach Ihrem Kenntnisstand bereits gepfändet", werde ich noch heute gegen Sie Anzeige wegen Ruf- und Kreditschädigung stellen und dies auch der Anwalts- und Notarkammer mitteilen."
Bitte nur an die Rechtsanwaltskammer Celle schreiben und nicht an die Notarkammer Celle und vorher noch ganz in Ruhe den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2008, 1 BvR 1793/07, lesen.
"Auf keinen Fall lasse ich mir von einem drittklassigen Anwalt, der sich durch Diffamierungen bei den Gerichten Vorteile verschaffen will, nichts unterstellen und andichten."
Die doppelte Verneinung war schon immer ein Stolperstein und ob die vorgenommene Einordnung in die Klasseneinteilung der Anwälte Lob oder Tadel ist, kann ich nicht abschließend beurteilen.
"Sollten Sie nicht umgehend Ihren angeblichen Kenntnisstand nachweisen, erfolgt sofort Klage wegen ruinöser Äusserungen."
Ich bin gespannt.
"Ihr Schreiben vom 13.11.2014 in der Zwangsversteigerungssache xxxxxxxxx habe ich heute zur Kenntnis genommen. Auf Grund Ihrer unverschämten Lüge gegenüber dem AG Burgwedel, „die Forderung an die xxxxxxxxx Vermögensverwaltung sei nach Ihrem Kenntnisstand bereits gepfändet", werde ich noch heute gegen Sie Anzeige wegen Ruf- und Kreditschädigung stellen und dies auch der Anwalts- und Notarkammer mitteilen."
Bitte nur an die Rechtsanwaltskammer Celle schreiben und nicht an die Notarkammer Celle und vorher noch ganz in Ruhe den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2008, 1 BvR 1793/07, lesen.
"Auf keinen Fall lasse ich mir von einem drittklassigen Anwalt, der sich durch Diffamierungen bei den Gerichten Vorteile verschaffen will, nichts unterstellen und andichten."
Die doppelte Verneinung war schon immer ein Stolperstein und ob die vorgenommene Einordnung in die Klasseneinteilung der Anwälte Lob oder Tadel ist, kann ich nicht abschließend beurteilen.
"Sollten Sie nicht umgehend Ihren angeblichen Kenntnisstand nachweisen, erfolgt sofort Klage wegen ruinöser Äusserungen."
Ich bin gespannt.
Labels:
1 BvR 1793/07,
15.04.2008,
Amtsgericht Burgwedel,
Anwalt,
Beschluss,
Bundesverfassungsgericht,
drittklassiger Anwalt,
Klage,
Notarkammer Celle,
Rechtsanwaltskammer Celle
Sonntag, 30. November 2014
Opfer mit Migrationshintergrund - Täter mit Migrationshintergrund
Der Tod der deutschen Lehramtsstudentin türkischer Abstammung, Tugçe Albayrak, die bis zu ihrem Tod Deutsch und Ethik auf Lehramt an der Justus-Liebig-Universität in Gießen studierte, ist in aller Munde. Während der Migrationshintergrund des Opfers ein wesentlicher Aufhänger für die allgemeine Berichterstattung ist, rückt der Migrationshintergrund des Täters in diesem Fall nur deutlich in den Hintergrund.
Obwohl die Richtlinie 12.1 des Presserats bei der Berichterstattung über Straftaten vorschreibt, dass die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht, ist in vielen Zeitungen zu lesen, dass der 18-jährige Senal M. aus der Region Sandžak im Südwesten Serbiens stammt und ihm über 15 Ermittlungsverfahren wegen schweren Diebstahls, Sachbeschädigung, Ladendiebstahls und gefährlicher Körperverletzung zugeschrieben werden. Trotz aller Dramatik ist ein begründbarer Sachbezuug zum Migrationshintergrund von Opfer und Täter nicht ersichtlich. Nächtliche Schlägereien mit tödlichem Ausgang sind leider alltäglich.
Es scheint, dass die Richtlinie 12.1 so zu interpretieren ist, dass durch die Nennung der Nationalität und der ethnischen Zugehörigkeit des Opfers ein begründbarer Sachbezug für die Nennung der Nationalität des Täters entsteht. Tatsächlich ist es aber doch so, dass die Zugehörigkeit von Opfern oder Tätern zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten eine Information ist, über deren Erheblichkeit sich der Leser eine eigene Meinung bilden können muss.
Wie hoch das Bedürfnis an einer zutreffenden Berichterstattung im Hinblick auf identitätsbildende Faktoren bei den Beteiligten an einer Straftat ist, lässt sich an der ausführlichen Berichterstattung zum Migrationshintergrund des Opfers Tugçe Albayrak erkennen und es ist nicht einzusehen, weshalb die Berichterstattung über den Migrationshintergrund des Täters dem Ungleichgewicht auch einer nur selbstverschriebenen Zensurregel unterliegen soll.
Zum Glück bindet eine Selbstverpflichtungserklärung nur die Mehrzahl der deutschen Verlagshäuser an den Pressekodex und stellt insoweit kein bindendes Recht dar. Unabhängige Blogger sind dagegen ausschließlich der Wahrheit verpflichtet und unterliegen insofern nur dem allgemeinen Äußerungsrecht.
Obwohl die Richtlinie 12.1 des Presserats bei der Berichterstattung über Straftaten vorschreibt, dass die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht, ist in vielen Zeitungen zu lesen, dass der 18-jährige Senal M. aus der Region Sandžak im Südwesten Serbiens stammt und ihm über 15 Ermittlungsverfahren wegen schweren Diebstahls, Sachbeschädigung, Ladendiebstahls und gefährlicher Körperverletzung zugeschrieben werden. Trotz aller Dramatik ist ein begründbarer Sachbezuug zum Migrationshintergrund von Opfer und Täter nicht ersichtlich. Nächtliche Schlägereien mit tödlichem Ausgang sind leider alltäglich.
Es scheint, dass die Richtlinie 12.1 so zu interpretieren ist, dass durch die Nennung der Nationalität und der ethnischen Zugehörigkeit des Opfers ein begründbarer Sachbezug für die Nennung der Nationalität des Täters entsteht. Tatsächlich ist es aber doch so, dass die Zugehörigkeit von Opfern oder Tätern zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten eine Information ist, über deren Erheblichkeit sich der Leser eine eigene Meinung bilden können muss.
Wie hoch das Bedürfnis an einer zutreffenden Berichterstattung im Hinblick auf identitätsbildende Faktoren bei den Beteiligten an einer Straftat ist, lässt sich an der ausführlichen Berichterstattung zum Migrationshintergrund des Opfers Tugçe Albayrak erkennen und es ist nicht einzusehen, weshalb die Berichterstattung über den Migrationshintergrund des Täters dem Ungleichgewicht auch einer nur selbstverschriebenen Zensurregel unterliegen soll.
Zum Glück bindet eine Selbstverpflichtungserklärung nur die Mehrzahl der deutschen Verlagshäuser an den Pressekodex und stellt insoweit kein bindendes Recht dar. Unabhängige Blogger sind dagegen ausschließlich der Wahrheit verpflichtet und unterliegen insofern nur dem allgemeinen Äußerungsrecht.
Mittwoch, 26. November 2014
"Es ist offiziell, ich bin platt"
"Ich habe mein Vertrauen in das Recht und das juristische System verloren", klagt Kim Schmitz aus dem neuseeländischen Exil. Besser bekannt unter dem Namen Kim Dotcom, muss sich der ehemalige Herrscher über die Datenschleudern Megaupload und dem noch funktionierenden Datendienst Mega mit einem Auslieferungsbegehren der US-Justiz wegen systematischer Verletzungen von Urheberrechten herumschlagen. Seine Verteidigungslinie lautet knapp: "Keiner würde das Postamt schließen, weil es von Verbrechern dazu benutzt wird, illegale Sendungen zu verteilen."
Die Ausgaben für seine anwaltliche Verteidigung haben nach seinen Angaben bereits 10 Millionen US-Dollar verschlungen und ihn in den Ruin getrieben. "Wer bezahlt, gewinnt" behauptet er in seiner Videobotschaft und kündigt via Twitter an, sich um in Neuseeland eingefrorene Mittel kümmern zu wollen, um Anwaltshonorare und Lebenshaltungskosten bestreiten zu können. Wenigstens hat er das System begriffen. Morgen hat Schmitz eine Bewährungsanhörung und es droht Knast, weil sein Verteidigungsteam wegen seiner Zahlungsunfähigkeit gekündigt hat. Ohne Anwälte fühlt sich der deutsche Schmitz der neuseeländischen Justiz und dem Begehren der US-amerikanischen Strafverfolger hilflos ausgeliefert.
Die Ausgaben für seine anwaltliche Verteidigung haben nach seinen Angaben bereits 10 Millionen US-Dollar verschlungen und ihn in den Ruin getrieben. "Wer bezahlt, gewinnt" behauptet er in seiner Videobotschaft und kündigt via Twitter an, sich um in Neuseeland eingefrorene Mittel kümmern zu wollen, um Anwaltshonorare und Lebenshaltungskosten bestreiten zu können. Wenigstens hat er das System begriffen. Morgen hat Schmitz eine Bewährungsanhörung und es droht Knast, weil sein Verteidigungsteam wegen seiner Zahlungsunfähigkeit gekündigt hat. Ohne Anwälte fühlt sich der deutsche Schmitz der neuseeländischen Justiz und dem Begehren der US-amerikanischen Strafverfolger hilflos ausgeliefert.
Abonnieren
Posts (Atom)