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Dienstag, 15. Oktober 2013

"Schnitzel mit dem verbotenen Namen"

In der Kantine des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration am Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 in Hannover konnte man am vergangenen Donnerstag zwischen drei Gerichten wählen. "Mediterrane Gnocchi", "Elsässisches Kraut" und ein "Schnitzel mit dem verbotenen Namen" standen zur Auswahl. Natürlich war die Aufregung im Ministerium groß und man mußte zahlreichen Anrufern erklären, dass die Kantine von einer Fremdfirma betrieben wird, welche den Speiseplan eigenverantwortlich erstellt.

Der Betreiber erklärte, dass das Schnitzel am Donnerstag turnusmäßig auf dem Plan gestanden habe und ein Mitarbeiter sich auf diese Weise an der Debatte um die Entscheidung der Stadt Hannover, das diskriminierende "Zigeunerschnitzel" aus dem offiziellen Sprachgebrauch zu verbannen, beteiligen wollte. Selbstverständlichst gingen das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration als auch der private Kantinenbetreiber auf Distanz zum "Schnitzel mit dem verbotenen Namen", das es in Zukunft auch in dieser ungehörigen Variante nicht mehr in der Kantine geben wird.

Montag, 7. Oktober 2013

Hannover mit diskriminierungsfreien Grossküchen: Zigeunerschnitzel jetzt Puzsta-Schnitzel

Zigeunerschnitzel werden in der hannoverschen Rathauskantine und im Hannover-Congress-Centrum nicht mehr gegessen. Dort werden nun Puzsta-Schnitzel oder Schnitzel Ungarischer Art serviert. Auch die Hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra, die Stadtwerke Hannover und das Studentenwerk Hannover verwandelten das Zigeunergulasch in Paprikagulasch. Während die großen Hersteller von Zigeunersaucen eine Umbenennung ihrer Produkte ablehnen, fühlt sich der Verein für Sinti und Roma in Niedersachsen e.V. aus Hannover, der bundesweit für eine Umbenennung der Zigeunersauce kämpft, bestätigt. Rechtsanwalt Dündar Kelloglu, der den Verein in dieser Sache vertritt, möchte nun ein wissenschaftliches Gutachten, auf dessen Basis es Sinn machen würde, vor Gericht zu ziehen, um den Vorwurf der Diskriminierung dort klären zu lassen. Denn nach Ansicht des Verbandes der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V. liegt in der Verwendung des Begriffes Zigeunersauce keine Diskriminierung, weil dieser seit mehr als 100 Jahren üblich sei und im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lebensmitteln durchweg in einem positiven Sinn aufgenommen werde.



Dienstag, 17. September 2013

Thor Steinar - Markenalarm in Hannover

Hannover - Im Stadteil List hat das Modelabel "Thor Steinar" eine Boutique eröffnet, die nicht nur Anwohner und in räumlicher Nähe tätige Gewerbetreibende in hektische Betriebsamkeit versetzt. Schon für den kommenden Samstag haben mehrere antifaschistische Organisationen eine Demo in der List angemeldet. Die Demonstranten wollen ab 11 Uhr vom Lister Platz die Podbielskistraße entlang  bis vor das umstrittene Geschäft ziehen und ihren Protest dort gegen 15 Uhr beenden. Grund: Waren der Marke "Thor Steinar" werden auch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen in der öffentlichen Meinung ausschließlich der rechtsradikalen Szene zugeordnet.

Das höchste deutsche Zivilgericht hatte bereits in zwei Urteilen vom 11. August 2010 zu den Aktenzeichen XII ZR 192/08 und XII ZR 123/09 festgehalten, dass der Verkauf solcher Waren zur Folge haben kann, dass eine Liegenschaft in den Ruf gerät, Anziehungsort für rechtsradikale Käuferschichten zu sein und damit ein Ort, an dem - auch aufgrund von Demonstrationen - gewaltsame Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Diese mögliche rufschädigende Wirkung sei geeignet, Kunden fernzuhalten und Dritte von dem Abschluss eines Mietvertrages abzuhalten. Im Deutschen Bundestag und einigen Fußballstadien ist das Tragen von Kleidung dieser Marke verboten.

Die Berührungsängste der meisten Hannoveraner in der physischen Welt scheinen die Branchengrößen im Internet dagegen nicht zu teilen. Weder Facebook noch twitter und auch nicht youtube oder Google zeigen Distanz. Sie beherbergen "Thor Steinar" ohne Scheu und generieren Werbeumsätze mit der umstrittenen Marke.


Wie der gerade abgeebbten Diskussion zu der Veröffentlichung von Interviewfragen zum Migrationshintergrund des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler, in der taz zu entnehmen war, hatten zahlreiche taz-Abonnenten mit der Kündigung ihres Abonnements wegen der als rassistisch empfundenen Fragestellungen des Interviews gedroht.















Es bleibt abzuwarten, ob die Global Player der virtuellen Welt wegen ihrer Vorgehensweise auch ins Kreuzfeuer ihrer Kunden geraten oder ob im Netz andere Maßstäbe für zeitgemäße Political Correctness angelegt werden. Denn wer mag schon auf Google, youtube, Facebook oder twitter verzichten?

Freitag, 12. Juli 2013

Hannover - falscher Anwalt ruft Mutter wegen angeblicher Notlage des Sohnes an, Mutter übergibt 10.000,- Euro an Boten

"Vertrauen Sie mir, ich bin Rechtsanwalt" wird der Anrufer der 78 Jahre alten Frau aus Hannover nicht unbedingt gesagt haben, allerdings nutzte er das allgemeine Vertrauen in den anwaltlichen Berufsstand aus, als er sich gegenüber der betrogenen Frau als Anwalt ihres Sohnes ausgab, der dringend Geld benötigen würde, weil er mit dem Auto eine Frau angefahren habe, deren Operation 10.000,- Euro kosten würde. Ohne die umgehende Bereitstellung des Geldes drohe ihrem Sohn Gefängnis, verängstigte der Anrufer die Mutter. Als noch während des Telefonats ein Bote an der Tür klingelte, zögerte die alte Dame nicht und übergab dem etwa 20 Jahre alten Mann die geforderte Summe, um ihrem Sohn zu helfen. Traue nur dem Anwalt, den du kennst?  

Donnerstag, 20. Juni 2013

Sauladen

Die Überschrift skizziert in einem Wort, was das Arbeitsgericht Hannover von einer Hausverwaltung hält, die für mehrere große Immobilien-Gesellschaften deren Wohnungen in Hannover verwaltet und in einer Klage schwere und strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen eine ehemalige Mitarbeiterin erhob.

Zurückhaltend aber dennoch hinreichend deutlich spricht das Arbeitsgericht davon, dass es "ein eher fragwürdiges Licht auf die Büroabläufe bei der Klägerin" wirft, wenn erst einige Jahre nach der Begründung von Mietverhältnissen bzw. bei Beendigung von Mietverhältnissen feststgestellt wird, dass sich nicht ersehen lässt, ob überhaupt eine Mietkaution gezahlt wurde und dann entsprechende Nachweise bei den Mietern selbst (!) angefordert werden.

Die klagende Hausverwaltung hatte sich angesichts intern schrillender Alarmglocken wegen eines Fehlbetrags von € 40.867,98 bei zu vereinnahmenden Mietkautionen dazu hinreissen lassen, eine ehemalige Mitarbeiterin auf Schadensersatz wegen nicht auffindbarer Mietkautionen zu verklagen.

Denn es zählte es auch zu den Aufgaben der Beklagten, Wohnungsübergaben an neue Mieter durchzuführen und wegen einer schwierigen Mieterstruktur gab es die Anweisung, dass eine Wohnung erst dann an neue Mieter vergeben werden darf, wenn diese die Kaution geleistet haben. Es kam dabei vor, dass neue Mieter die Kaution bei der Übergabe in bar leisteten und hierfür dann auch von der Beklagten eine Quittung erhielten. Vereinnahmte Barbeträge waren in das Büro der Klägerin zu bringen und wurden dann mehr oder weniger zeitnah auf entsprechende Konten eingezahlt.

Offensichtlich erstreckte sich dieses "mehr oder weniger" nicht nur auf die Höhe der Kautionen, sondern auch auf die grundsätzliche Weiterleitung der Gelder. Am Ende war das Chaos perfekt, viel Geld fehlte und ein Sündenbock mußte her. Natürlich durfte das nicht der gegenüber den großen Immobilien-Gesellschaften rechenschaftspflichtige Geschäftsführer der Hausverwaltung selbst sein und so fiel die Wahl auf eine ehemalige Angestellte, die sich nach der Idee der Klägerin daran erinnern sollte, wohin denn ein Teil des Geldes geflossen sei.

In Anbetracht der Tatsache, dass selbst die aktuelle Buchhaltung der Hausverwaltung den Fehlbeträgen hilflos gegenüberstand, ein eher hoffnungsloser Schachzug. Auch insoweit wurde das Arbeitsgericht Hannover im Urteil vom 13.06.2013 zum Az. 7 Ca 48/13 deutlich: "Wenn die Klägerin darauf verweist, dass ihre Buchhaltung und Kontenführung regelmäßig von Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft und nie beanstandet worden sind, so erscheint dies dem Gericht angesichts eines von der Klägerin behaupteten Gesamtbetrags von € 40.867,98 unklarer Kautionen, die nicht einzelnen Mietverhältnissen zugeordnet werden konnten, kaum glaubhaft oder muss gegen die Gründlichkeit der Prüfungen sprechen."

Eine vornehme Beschreibung der Verhältnisse in einem Sauladen. Dass die Schadensersatzklage gegen die ehemalige Mitarbeiterin abgewiesen wurde, versteht sich von selbst.

Montag, 8. April 2013

Nackte Brüste auf der Hannover-Messe ...


... sind ein willkommener Anlaß dafür, einmal auf die Vorschrift des § 183 StGB hinzuweisen, wonach exhibitionistische Handlungen nur für Männer strafbar sind:

§ 183 StGB

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird.

Damit ist nicht gesagt, dass derartige Handlungen von Frauen auf der Messe in Hannover nicht nach § 183a StGB als Erregung öffentlichen Ärgernisses oder nach § 118 OWiG als Belästigung der Allgemeinheit geahndet werden können. Aber die strafbare exhibitionistische Handlung ist ein Privileg nur für Männer!

Donnerstag, 14. März 2013

Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort


In einer Filiale der Parfümeriekette Douglas in der Ernst-August-Galerie in Hannover ist eine von Ladendetektiven zur Rede gestellte Frau mit einem Herzstillstand zusammengebrochen. Nachdem die Detektive die Frau in der Parfümerie angesprochen hatten und ihr in einem Nebenraum eröffneten, die Polizei rufen zu wollen, war die Frau zusammengesackt. Eine körperliche Auseinandersetzung mit den Detektiven soll es nicht gegeben haben. Trotzdem herbeigerufene Rettungskräfte die Frau reanimierten, verstarb sie wenige Stunden später im Krankenhaus.

Mittwoch, 30. Januar 2013

"Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?" - heute im stern-TV

Am heutigen Tag bekommt das Opfer des Falles, über den ich unter den Titeln "Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?" und "Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?" Zweiter Teil: Berufung beim OLG Celle berichtet habe, ein Gesicht.

Anläßlich der Debatte auf Grund des Artikels einer stern-Journalistin über eine Begegnung mit Rainer Brüderle (FDP), läßt stern-TV auf RTL am Mittwoch den 30.01.2013 ab 22:15 Uhr die sonntags in einem einsamen Bürohaus bedrängte Reiningungskraft zu Wort kommen, um ihr Schicksal vor der Kamera zu schildern.

Die Frau wurde zunächst am 14.03.2012 durch das Landgericht Hannover mit Urteil zum Az.: 6 O 335/11 verurteilt, es zu unterlassen, über den lüsternen Disponenten auch im Rahmen eines Vier-Augen-Gesprächs mit ihrer Arbeitgeberin zu behaupten, dass er sie sexuell belästigt und am 13.11.2011 gefragt habe; „Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?". Nach einem Hinweis des OLG Celle vom 11. Juni 2012 zum Az.: 13 U 71/12, wonach die Berufung gegen das Urteil Erfolg haben würde, hatte der sexuell unausgelastete Familienvater an seinen Unterlassungsansprüchen nicht weiter festgehalten.

Das Oberlandesgericht hatte ausgeführt: "Um Kosten, auch weitere Anwaltsgebühren für eine mündliche Verhandlung, zu sparen, sollte der Beklagte erwägen, die Widerklage zurückzunehmen." Weil die belästigte Frau eine angemessene Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts in Form eines klarstellenden Urteils anstrebt und der Klagerücknahme nicht zugestimmt hatte, steht eine Entscheidung in der Berufung weiter aus.

Freitag, 25. Januar 2013

Hannover 96 verbietet Zeichenfolge ACAB per Stadionordnung

Hannover 96-Präsident Martin Kind will auf Anregung der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen mittels ausdrücklicher Aufnahme des Kürzels ACAB, welches in der Regel für die Abkürzung des englischen Slogans „ALL COPS ARE BASTARDS“ verwendet wird, in die Stadionordnung dafür sorgen, dass Polizisten im Niedersachsenstadion durch Wahrnehmung dieses Kürzels nicht beleidigt werden.

Nach § 4 dieses Regelwerks sind verbale Äußerungen, Parolen oder Fangesänge sowie entsprechende Gesten und Symbole, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung zu diffamieren oder die als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingestuft sind oder diesen zum Verwechseln ähnlich sehen, verboten. Dazu gehören auch Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Auffassung einen rechtsextremen Bezug dokumentieren.

Während sich bundesdeutsche Strafrichter mit der Einordnung der Buchstabenkombination ACAB als beleidigend noch schwer tun, hat Hannover 96 keine vergleichbaren Schwierigkeiten und will über die Stadionordnung eine umstrittene Rechtsfrage für sich selbst regeln. Ob Meinungsäußerung oder Beleidigung soll für 96 jedenfalls zweitrangig sein.

Das Landgericht Karlsruhe hatte in seinem Urteil vom 08.12.2011 zum Aktenzeichen: 11 Ns 410 Js 5815/11 noch zu Bendenken gegeben, dass es ist mit der Meinungsfreiheit des Artikel 5 Grundgesetzes unvereinbar sei, wenn sich ein Gericht nicht hinreichend vergewissert, dass die mit Strafe belegten Äusserungen den ihnen beigemessenen kränkenden Sinn auch wirklich hätten. Vielmehr müssen der sprachliche Zusammenhang und die außertextlichen Begleitumstände des konkreten Einzelfalls, soweit diese für die Adressaten der Äußerung wahrnehmbar waren, berücksichtigt werden.

Weil sich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der Äußerung des Angeklagten, der lediglich einen Buchstaben der Zeichenfolge im Stadion hochgehalten hatte, nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen liess, dass der Angeklagte seine Aussage “All cops are bastards” konkret auf die im Stadion anwesenden Polizeibeamten bezog und er diese dadurch in ihrer Ehre herabsetzen wollte, wurde der Fussbalfan freigesprochen. 

Gegen diese Auffassung hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe durch Urteil vom 19.07.2012 zum Aktenzeichen - 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12 - Bedenken geäußert: “Bei der Bewertung der Buchstabenkombination "A.C.A.B.", die nach allgemeinem Erfahrungswissen die Abkürzung für die englischsprachige Parole "all cops are bastards" sei, liege es wegen der darin liegenden abwertenden Kennzeichnung einer Person als Bastard allerdings nahe, der Bezeichnung grundsätzlich beleidigenden Charakter im Sinne des § 185 StGB beizumessen; ebenso liege es nahe, dieses Werturteil auf die bei dem verfahrensgegenständlichen Spiel eingesetzten Polizeibeamten und damit einen umgrenzten, grundsätzlich beleidigungsfähigen Personenkreis zu beziehen. Zudem könne bei der Beurteilung, ob es sich bei der Äußerung "A.C.A.B." nach Wortsinn und bestimmenden Begleitumständen um eine vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckte und damit nicht strafbare Kritik handle, berücksichtigt werden, dass die pauschal verunglimpfende Bezeichnung von Polizeibeamten als "Bastarde" ihrer sprachlichen Fassung nach – anders als etwa die Bezeichnung von bei einer Demonstration eingesetzten Polizeikräften als "Schlägertruppe" oder von bei einer Verkehrskontrolle eingesetzten Polizeibeamten als "Wegelagerer" – in keinem auch nur ansatzweise erkennbaren sachlichen Bezug zum Beruf des Polizisten als solchem, zur polizeilichen Tätigkeit im allgemeinen oder zum Verhalten von Polizeikräften speziell bei Einsätzen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen stehe.“

Ob an den Einlasskontrollen im hannoverschen Stadion auch solchen Zuschauern der Eintritt verweigert werden soll, welche lediglich einzelne Bestandteile der Zeichenfolge ACAB, also etwa einzelne Buchstaben auf Transparenten oder Kleidungsstücken, mit sich führen, ist derzeit noch nicht bekannt.

Dienstag, 30. Oktober 2012

Der Serienmörder mit Kind

Der spannende Fall von einem Serienmörder mit Kind beschäftigt derzeit nicht nur die Öffentlichkeit in Hannover. Vierundzwanzig Jungen im Alter von 10 bis 22 Jahren ließen durch den Schwerverbrecher ihr Leben, der sogar für das hannoversche Diebstahlskommissariat als Spitzel tätig war. Nach eigenem Bekunden tötete er die Opfer durch einen Biss in den Hals, um sie anschließend mit einem Beil zu zerstückeln.

Mittlerweile gilt der wohl gröbste Unhold der hannoverschen Stadtgeschichte als Person des öffentlichen Lebens. Daher findet sich der bereits 1925 durch das Fallbeil enthauptete Fritz Haarmann auch auf einem durch Thorsten Wilkens gestalteten Weihnachtskalender für Hannover wieder. Seit 2005 werden in diesem Kalender auch hannoversche Persönlichkeiten im vorweihnachtlichen Stadtleben abgebildet.

Nun sorgte jüngst die bereits seit mehreren Jahren immer wieder von 96-Fans gezeigte Haarmann-Fahne für Aufregung - auch beim Präsidenten von Hannover 96, Martin Kind. Der Hörgeräte-Spezialist aus Großburgwedel mochte sich schon mit dem Konterfei von Haarmann im Stadion nicht anfreunden und verpaßte mit dem Erscheinen des neuen Adventskalenders die Großchance, sich auch als Kultur-Spezialist zu profilieren.

Denn auf dem Kalender 2012 wird der erfolgreiche Fußballunternehmer in unmittelbarer Nähe zu Serienmörder Haarmann abgebildet. Der Präsident: "Da machen wir nie wieder mit. Das Projekt ist für uns tot. Man hätte das Thema Haarmann seriös verfolgen können. Doch das hat der Verlag nicht getan." Allerdings teilt sich der gute Unternehmer bereits seit 2009 die heimelige Adventsatmosphäre auf dem Kalender mit dem bösen Mann, ohne dass Kind vorher auf eine Trennung bestand. Dies scheint nach 4 Jahren für die Zukunft allerdings anders zu werden. Denn wie Kind der Neuen Presse mitteilte, habe ihn diese Parallele von Anfang an gestört. Hörgerät und Hackebeil sind einander doch zu fremd.

Wer die wohl letzte gemeinsame Adventszeit vor hannoverscher Kulisse mit Martin Kind und Fritz Haarmann zusammen feiern möchte, sollte schleunigst 3,48 Euro in die Hand nehmen und den Hannover-Schoko-Adventskalender 2012 durch die Tourist Information Hannover oder das Historische Museum Hannover beziehen. Von jedem verkauften Kalender erhält die Robert-Enke-Stiftung, die die Erforschung und Behandlung von Depressionen und Kinder-Herzkrankheiten fördert, zehn Cent.

Montag, 22. Oktober 2012

Vergewaltigerdenkmal

Hannover gilt allgemein als „hässlich“, „grau“ und „langweilig“. Dass das grundlegend falsch ist, konnte der interessierte Betrachter aus der Ferne in der jüngsten Vergangenheit deutlich erkennen, als Ex-Präsident Christian Wullf und seine Frau Bettina der Republik demonstrierten, dass sogar Bewohner der Region Hannover „schön“, „bunt“ und „aufregend“ sein können. Wer fand es nicht schön, wie bunt es unser Wulffi in der Poltik trieb und am Ende mit über 200.000,- Euro jährlichem Ehrensold für die ganze Aufregung belohnt wurde?

Auch dem hannoverschen Fußball wird derzeit alles andere als Langweiligkeit attestiert und der Fan von der Leine läßt gar Grossmut walten, wenn er den Volkszorn vergangener Zeiten verjähren läßt und Toleranz beweist, indem er den im Jahre 1925 hingerichteten hannoverschen Serienmörder Friedrich Heinrich Karl Haarmann wohlwollend in seine Reihen aufnimmt. Während der Hang der 96er-Fan-Szene zu derartiger Nachsicht im Lager der lachshäppchenorientierten VIP-Szene auf Magengrummeln stößt und das Engagement zur Entfernung des harmlosen Haarmann-Fähnchens selbst in der überregionalen Presse nachzulesen war, läßt die niedersächsische Landeshauptstadt höchstselbst ihre Bürger in Herrenhausen Jahr ein und Jahr aus unter einem beeindruckenden Denkmal flanieren, welches einen nackten Mann zeigt, der sich mit Macht einer entblößten Frau aufdrängt.

Denn wenn der fünfjährige Sohn seinen Vater im Großen Parterre der Herrenhäuser Gärten mit dem Finger auf die Skulptur von Antonio Laghi zeigend fragt, "Papa, was macht der Mann da mit der Frau?" und sein zwölfjähriger Bruder an Stelle des Vaters ohne zu zögern antwortet, "Er will sie vergewaltigen", ist es nicht nur an der Zeit, über die Erziehung der eigenen Kinder nachzudenken, sondern auch darüber, welches Vorhaben des nackten Muskelmannes aus Stein den braven Niedersachsen von ihrer Hauptstadt in Herrenhausen präsentiert wird. Vordergründig handelt es sich um die Darstellung der Überwältigung der Göttin Proserpina durch den Gott der Unterwelt Pluto, von dem es heisst, dass er sein Opfer in die Unterwelt entführte und zu seiner Gemahlin machte.

Nun, wie macht man aber eine Frau mit Gewalt zur Gemahlin? Angesichts der Tatsache, dass Pluto mit seiner in Stein gemeißelten Gestik nicht den Eindruck erweckt, über die Beiwohnung als eheliche Pflicht mit Proserpina diskutieren zu wollen, liegt die Annahme nicht fern, die Szene im Herrenhäuser Garten zeige den tatbestandlichen Einstieg in eine Vergewaltigung.

Das beeindruckende Vergewaltigerdenkmal liegt übrigens etwa 100 Meter entfernt von der 1676 erbauten Grotte, die nach den Plänen von Niki de Saint Phalle umgestaltet wurde. Ein Werk der 2002 verstorbenen Künstlerin und einzigen Ehrenbürgerin von Hannover, deren Leben nicht zuletzt vom sexuellen Mißbrauch durch ihren Vater im Kindesalter nachhaltig beeinflußt wurde.

Dienstag, 11. September 2012

Penistrillerpfeife und Bundesadler

Der Bundesadler schützt bundesweit. Er gewährt Schutz durch Recht und Gesetz, wahrt anerkannte sittliche Werte und hält seine Schwingen auch durch Urteile und Urkunden über Personen und deren Rechte. Wer des Bundesadlers unwürdig ist, darf ihn nicht führen. Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland führt den Bundesadler in seiner Standarte, er ist das staatliche Hoheitszeichen Deutschlands und genau deshalb auch wählerisch.

Der Bundesadler hat zur Wahrung der guten Sitten beizutragen. Der Begriff der guten Sitten ist der sittlichen Auffassung und dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu entnehmen. Er ist wandelbar, sein Inhalt bestimmt sich nach den jeweils geltenden durchschnittlichen sittlichen Anschauungen der in Betracht kommenden beteiligten Kreise. Wer einen beachtlicher Teil des Publikums in seinem Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzt, kann nicht auf den Schutz des Bundesadlers vertrauen.

So gesehen haben der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff und eine Penistrillerpfeife etwas gemeinsam. Auf den Bundesadler müssen beide verzichten. Wulff, weil er am 17. Februar 2012 nach Beantragung der Aufhebung seiner Immunität durch die Staatsanwaltschaft Hannover als Bundespräsident zurückgetreten ist und die Penistrillerpfeife, weil für sie eine Musterurkunde mit dem Bundesadler als Zeichen hoheitlicher Anerkennung durch das Geschmacksmustergesetz nicht ausgestellt werden darf. Jedenfalls für die Penistrillerpfeife hat das Bundespatentgericht per Beschluss zum Az.: 10 W (PAT) 711/99 rechtskräftig festgestellt, sie sei "unanständig".

Donnerstag, 23. August 2012

Staatsanwaltschaft Hannover: Gewaltverherrlichender Film einer Nachbarschaftsinitiative?


Die unheilige Sehnsucht nach der Sperrung von missliebigen Inhalten im Internet hat nun auch die kommunalverfassungsrechtlichen Niederungen der Landeshauptstadt Hannover erreicht. Ein von Zwischenrufen besorgter Eltern aufgeschreckter Bezirksbürgermeister bat die Staatsanwaltschaft Hannover einen Film, der von der Nachbarschaftsinitiative Linden-Nord auf youtube hochgeladen wurde, so schnell wie möglich zu sperren, weil sich entsetzte Eltern über die Darstellung und klare "Verharmlosung von Gewalt“ des Films beschwert hätten.

Hintergrund für das Video „Party in Hannover Linden-Nord“ ist der als lästig empfundene Umstand, dass das alkoholaffine Freizeitangebot in diesem Stadteil nicht nur zu nächtlicher Stunde eine beträchtliche Anzahl von sozialromantisch geprägten Oberschülern und feierwütigen Studienabbrechern anzieht, welche den verbliebenen bodenständigen Teil der Einwohner des beschaulichen Viertels durch eine bisweilen als ausufernd zu bezeichnende Freizeitgestaltung um seinen wohlverdienten Erholungsschlaf bringt.

Für die Staatsanwaltschaft Hannover war eine strafrechtliche Relevanz des Kurzfilms jedoch nicht erkennbar, so dass der verstörende Streifen auch zukünftig die labilen Gemüter jugendlicher Betrachter aus dem Gleichgewicht bringen wird, denn es ist nicht zu erwarten, dass die niedersächsische Landesmedienanstalt den an sie weitergeleiteten Ruf nach Zensur des wackeren Ortsvorstehers erhören wird.

Donnerstag, 28. Juni 2012

Hells Angels Hannover - Selbstauflösung

Das als weltweit größter Ableger geltende Charter der Hells Angels in Hannover hat sich aufgelöst. Bei der Polizei in Hannover wird vermutet, dass durch die Selbstauflösung einem behördlichen Verbot vorgebeugt werden soll. In diesem Jahr wurden bereits Clubs der Hells Angels in Flensburg, Köln und Berlin verboten.

Der niedersächsische Landtag in Hannover hatte bereits am 20.06.2012 beschlossen, ein Verbotsverfahren gegen die Hells Angels in Niedersachsen zu prüfen. Ausserdem hatten Aussagen eines ehemaligen Mitglieds der den Hells Angels nahestehenden Legion 81 den Chef des hannoverschen Ablegers vor dem Kieler Landgericht im Zusammenhang mit einem Mord belastet. Im Anschluss daran war auch dessen Privathaus in Bissendorf-Wietze von einem Einsatzkommando durchsucht worden.

Ob die Auflösung der Hells Angels aus Hannover das dortige Steintorviertel wieder zu einem gefährlichen Territorium diverser Gruppen von Albanern, Türken und Russen werden läßt, die dort nach dem "Aufräumen" der Rocker den Rückzug angetreten hatten, wie Insider vermuten, bleibt abzuwarten.

Mittwoch, 7. März 2012

1. juristisches Staatsexamen: Die erfolgreiche Verwendung unerlaubter Hilfsmittel

Weil ich die Schlagzeilen von jurablogs.com regelmäßig überfliege, erfasst mich stets ein wohliger Schauer beim Anblick von Meldungen aus der Prüfungssphäre juristischer Staatsexamina. Es gibt einige B.l.o.g.s., die sich vornehmlich mit der juristischen Ausbildung befassen und zahlreiche A.r.t.i.k.e.l. vor dem Hintergrund juristischer Prüfungen. Durchfallquoten von 29,5% im zweiten Staatsexamen, Gnadenanträge nach zwei erfolglosen Prüfungsdurchgängen und Selbstverstümmelungen bei Prüfungsangst sind der Stoff, aus dem die Albträume sind, die ich mir ersparen konnte.

Erinnere ich mich schaudernd an die eigene Prüfungssituation, schiebt sich bei mir automatisch und mit Ehrfurcht das Bild eines Kommilitonen vor mein geistiges Auge, der - in der ersten von vier Reihen direkt vor dem Aufsichtstisch sozusagen hilflos ausgeliefert sitzend - vor der Anfertigung einer Klausur genau in dem Moment, als die Aufsichtsperson das Fenster zu Beginn der Prüfung schloss, lässig die vorbereiteten juristischen Schemata aus seiner Jacketinnentasche holte und in die vom Landesjustizprüfungsamt zur Verfügung gestellte Gesetzessammlung einschob.

Nerven wie Stahlseile, denn dieser Augenblick war wirklich die einzige Chance, um sich den Zugriff auf das unerlaubte Hilfsmittel "Die Schemata" während dieser Klausur des ersten juristischen Staatsexamens zu sichern. Für den fachfremden Leser sei angemerkt, dass Gesetzesparagraphen regelmäßig in einer bestimmten Reihenfolge geprüft werden und bisweilen durch von der Rechtsprechung entwickelte Kriterien, die sich nicht im Gesetz finden, ergänzt werden müssen. Wenn dann juristische Aufbauschemata derart gestaltet werden, dass diese sich von den Blättern der zu Examenszwecken zugelassenen Loseblatt-Gesetzessammlungen äußerlich nicht unterscheiden, können diese während der schriftlichen Prüfung im Examen bei einer Einordnung in die zugelassenen und vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellten Loseblatt-Gesetzessammlungen nur sehr schwer entdeckt werden.

In der Endphase meines Studiums waren "Die Schemata" allgemein bekannt und der Trick, deren Lochung zum Rand hin aufzuschneiden, um diese während der Prüfung schnell und unauffällig in die zugelassene Loseblatt-Gesetzessammlung einschieben zu können, war kein Geheimnis. Auch nicht für die juristischen Prüfungsämter der Bundesländer, die bei Prüfungskontrollen dennoch fündig wurden und sich mit Beschwerden an den Verlag wandten, der die zugelassenen Loseblatt-Gesetzessammlungen herausgibt, weil die Ämter die verfassungsmäßig garantierte Chancengleichheit bei Staatsprüfungen verletzt sahen.

Der angesprochene Verlag nahm daraufhin den Herausgeber von "Die Schemata" aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen erfolgreich vor dem Oberlandegericht München auf Unterlassung in Anspruch. Dem Herausgeber der bei Jurastudenten auch im Examen beliebten Orientierungshilfe wurde durch das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21. August 1997, Az.: 6 U 5813/96, verboten, die juristischen Studienhilfen "Die Schemata" im Format 19,3 cm x 14,8 cm auf weißem Papier, bei denen der Abstand der Lochung mit der des zugelassenen Loseblattwerkes identisch ist, als Loseblattausgabe oder in Leimbindung anzubieten, feilzuhalten oder zu verbreiten.

Denn es sei wettbewerbswidrig, wenn juristische Aufbauschemata derart gestaltet würden, dass diese sich von den Blättern der zu Examenszwecken zugelassenen Loseblatt-Gesetzessammlungen äußerlich nicht unterscheiden und deshalb im Examen bei einer unzulässigen Einordnung in die zugelassenen Loseblatt-Gesetzessammlungen nur schwer entdeckt werden könnten. Damit würden einerseits Täuschungen durch Examenskandidaten gefördert und andererseits der Absatz zugelassener Werke bedroht, weil deren Zulassung durch die Prüfungsämter infolge der Täuschungsgefahr zu Examenszwecken gefährdet sei.

Man darf daran zweifeln, dass das beantragte Verkaufsverbot von "Die Schemata", deren nahtlose Einordnung in jede private Gesetzessammlung nie beanstandet werden konnte und die nur wegen des rechtswidrigen Einsatzes durch Studenten zu Täuschungszwecken in Verruf geriet, tatsächlich gerechtfertigt war. Die prüfungserfahrenen Richter aus München hatten dem Prüfungsspuk seinerzeit jedenfalls eine Grenze gesetzt.

Seit September 2006 sind "Die Schemata" wieder erhältlich. Das Format der beliebten Prüfungshilfe aus dem JSP Verlag ist nunmehr jedoch leicht größer als jenes der zu Prüfungszwecken zugelassenen Loseblatt-Gesetzessammlungen und der nervenstarke Kommilitone von damals ist heute auch als Rechtsanwalt für IT-Recht in Hannover tätig.

Dienstag, 24. Januar 2012

Fußball-Bundesliga: EUR 2.500,- Vertragsstrafe bei Kartenverkauf über Ebay

Wer sich zufällig der Rückseite einer Eintrittskarte von Hannover 96 nähert, könnte auf Formulierungen stossen, die so gar nicht ins Bild einer innigen Verbundenheit zwischen Fan und Verein und des Verbraucherschutzes des 21. Jahrhunderts passen: "Der Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Umtausch der Karte ist ausgeschlossen." Also entweder mit Blinddarmentzündung in die Nordkurve oder die OP-Schwester beschenken? Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Heimspiele von Hannover 96 sind nicht ganz so streng: "Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt, im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern". Die Geschäftsbedingungen passen natürlich nicht auf die Karte und hängen auch nicht in den städtischen Krankenhäusern aus. Der Fachmann würde die Diskrepanz zwischen Kartentext und Geschäftsbedingung sofort als wettbewerbswidrig erkennen. Das nützt dem erkrankten Fan freilich nichts, lediglich die OP-Schwester freut sich.

Im übrigen enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Heimspiele von Hannover 96 noch andere Überraschungen, wie die bereits in der Überschrift erwähnte Vertragsstrafe bis zu EUR 2.500,- bei Verkauf mit Gewinn. Die Eintrittskarte wird ungültig und dem Karteninhaber kann ohne Entschädigung der Zutritt zum Stadion verweigert werden. Ausserdem drohen der Ausschluss vom zukünftigen Kartenkauf und ein Stadionverbot. Ein "tödlicher" Fehler im Sinne der Bedingungen wäre es auch, seine Karte über Ebay zum Verkauf anzubieten.

Das darf doch nicht wahr sein, denkt man beim Lesen der Vorschriften, die Hannover 96 dem treuen Fan beim Kartenerwerb macht. Darf es auch nicht: "Die Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu Spielen der Fußball-Bundesliga" habe ich deshalb etwas genauer betrachtet.

Dienstag, 20. September 2011

Hannover - Der Fachanwalt für IT-Recht grüßt aus der lautesten Stadt Deutschlands

Nach einer von der Geers-Stifung in Auftrag gegebenen Studie des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik gilt Hannover als lauteste Großstadt Deutschlands. In der Studie wurden die Lärmkarten von 27 deutschen Großstädten mit mehr als 250.000 Einwohnern ausgewertet, die zeigen, welche Flächen einer Stadt über Tag und Nacht mit Lärm von mehr als 55 dB(A) belastet sind. 70 Prozent der Stadtfläche von Hannover sind nach Angaben der Studie mit einem mittleren Lärmpegel von mehr als 55 dB(A) belastet. Weil in der niedersächsischen Landeshauptstadt knapp 12 Prozent der rund 200 Quadratkilometer Stadtfläche als Grünfläche angelegt sind, wurde Hannover nach einer Erhebung des Städteportals meinestadt.de bezogen auf die Gesamtfläche dieses Jahr auch als grünste Stadt Deutschlands bezeichnet. Schon im vergangenen Jahr hatte das statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) das gleiche Ergebnis mit 56 Quadratmetern öffentlich zugänglicher Grünfläche je Einwohner errechnet und Hannover insoweit deutlich vor anderen deutschen Großstädten wie Hamburg (34 Quadratmeter je Einwohner), München (32 Quadratmeter) oder Bremen mit 11 Quadratmetern platziert. Wahrscheinlich haben Horden spielender Kinder und klingelnder Radfahrer in der 650 Hektar großen Eilenriede als einer der größten zusammenhängenden Stadtwälder Europas zu einem überdurchschnittlichen Lärmpegel geführt.

Donnerstag, 28. Juli 2011

Anwaltstypen: Der Kopfschüttler

Anläßlich der Überschrift des Postings eines Kollegen erinnere ich mich an ein wenig lukratives aber äußerst amüsantes Mandat, in welchem eine neu gegründete sechsköpfige Anwalts-GbR aus Hannover vergebens versuchte, einen Honoraranspruch gegenüber unserem Mandanten durchzusetzen. Die Schriftsätze der Gegner waren stets unterhaltsam und folgendes artentypische Zitat eines Kollegen aus der Serie Kopfschüttler will ich der Leserschaft nicht vorenthalten: "Ihre Auftraggeberin hat ein erstaunlich kurzlebiges Gedächtnis. Daher wollen wir Ihnen insoweit aufhelfen".

Ich weiss, was der holpernde Kollege meinte. Er wollte sich über die begrenzte Kapazität des Kurzzeitgedächtnisses unseres Mandanten beschweren, nicht jedoch behaupten, das Gedächtnis unseres Mandanten habe nur kurzfristig gelebt. Natürlich ging es in dem Prozess an keiner Stelle um das Erinnerungsvermögen der Parteien oder um einen Gleichgewichtsverlust auf unserer Seite, sondern nur um abweichende Sachverhaltsdarstellungen. Eine Auftraggeberin gab es auch nicht. Mit anderen Worten: Der Kollege übermittelte weitgehend sinnloses Geschreibsel, gab sich aber dadurch ausdrücklich als Kopfschüttler zu erkennen, von denen bekannter Weise nur eine begrenzte Gefahr (für den Gegner) in Prozessen ausgeht.  

Es ist natürlich nicht besonders tragisch, wenn man sich ungeschickt ausdrückt oder ständig überflüssige Redewendungen in seinen Schriftsätzen verwendet, denn schliesslich korrespondiert die Geisteshaltung der Kopfschüttler zu einem erheblichen Teil mit derjenigen auf Seiten der Leser; also gleichgesinnten Anwälten, Richtern und Mandanten. Kopfschüttler sind in der Regel biedere und bisweilen vor Standesdünkel triefende Kollegen, die sich selbst in gerichtlichen Schriftsätzen kopfschüttelnd äußern: "Soweit der Prozessbevollmächtigte des Beklagten hier weiter ernsthaft bestreitet, dass die Kläger sich wie diesseits vorgetragen gesellschaftsvertraglich dahingehend verständigt haben, dass sämtliche vor Zusammenschluss der fraglichen GbR entstandenen und noch nicht ausgeglichenen Honrare der neuen GbR zu Gute kommen etc., kann dies nur Kopfschütteln verursachen."

In welche Richtung und vor allem in welchem Tempo musste denn der Kollege angesichts meines hartnäckigen Besteitens ob seiner lediglich behaupteten Aktivlegitimation das angestrengte Köpfchen schütteln? Oder hatte mein emsiges Bestreiten gar bei der gesamten sich selbst vertretenden Anwalts-GbR ein dauerhaftes Kopfschütteln verursacht? Es sei an dieser Stelle vorweggenommen, dass die Kollegen ihre Häupter derart heftig oder langanhaltend geschüttelt haben müssen, dass sie am Ende auch nach zahlreichen und ausführlichen richterlichen Hinweisen nicht einmal in der Lage waren, ihre klageweise geltend gemachte Honorarforderung hinreichend substantiiert darzulegen und die Richterin die Klage der vor lauter Schüttelei orientierungslos gewordenen Kollegen abweisen musste.

Über die Nachhilfe der Amtsrichterin mittels zahlreicher Hinweisbeschlüsse für die mit der Schüttelei anscheinend voll ausgelasteten Kollegen war ich übrigens (ohne den Kopf auch nur ansatzweise zu bewegen) so verärgert, dass ich einen Befangenheitsantrag gestellt habe, der zumindest bewirkte, dass die Hinweisflut an die erschöpfte Anwalts-GbR abebbte und der Prozess gewonnen wurde. Bis heute haben die schüttelnden Kollegen übrigens nicht erkannt, welcher Denkfehler der erfolglosen Klage zu Grunde lag und ich werde es auch an dieser Stelle nicht verraten, denn selbst heute bestünde noch die Möglichkeit, den nur schemenhaft erkannten Honorarverlust abseits einer Zahlungsklage gegenüber unserem Mandanten gerichtlich durchzusetzen.

Sonntag, 14. November 2010

Hannover: Ex-Freund gibt sich online als gefährlicher Hacker aus und nötigt Ex-Freundin zum offline-Sex

"Ich bin ein Hacker", behauptete der Ex-Freund im Chat und "Ich räume Dein Konto leer, wenn Du nicht machst, was ich will." Der als Hacker getarnte Ehemalige (33 J.) wies seine Ex-Freundin (31 J.) an, "ihren Ex-Freund" am geöffneten Fenster oral zu befriedigen, damit er von draussen auch überprüfen könne, ob sie seinen Anweisungen folgen würde. Dass der angebliche Hacker das Geschehen tatsächlich aus allernächster Nähe verfolgte, kam der gehorsamen Maid nicht in den Sinn. Nach zahlreichen per Internet angebahnten Geschlechtsakten begab sich die genötigte Chatterin erst zur Polizei, als via Internet ein unmißvertändlicher Zeugungsbefehl erging - selbstredend mit ihrem Ex-Freund. Sein Konto sei vom Hacker schon leergeräumt worden, gab der fürsorgliche Begleiter bei der Poliei zu Protokoll. Die Beamten wurden allerdings sofort misstrauisch und mit 21 Monaten Haft auf Bewährung sowie EUR 1.200,- Geldstrafe bescheinigte das Amtsgericht Hannover dem Ex-Freund am Ende per Urteil die strafrechtliche Relevanz seiner zunächst erfolgreichen Internetstrategie.

Freitag, 12. November 2010

Von der Schattenseite des Lebens als Fachanwalt für IT-Recht: Das ebay-Handy für EUR 46,40

Der ebay-Käufer übersieht nach Erwerb den Hinweis auf mögliche Abholung und kauft sich einfach ein anderes Handy. Das Telefon meines Mandanten will er nicht mehr. Verkäufer: "Hallo, ich habe mit dem Anwalt gesprochen. Er wird sofort Klage einreichen damit ihnen sämtliche Kosten auferlegt werden. ... Ich gebe Ihnen letztmalig Gelegenheit zur Vertragserfüllung." Käufer: "Machen Sie das!"

Die Klage besteht neben Rubrum und Antrag genau aus 5 Sätzen, das Verfahren findet nach § 495a ZPO schriftlich statt und einer Replik bedarf es nicht. Der Käufer zahlt am Ende knapp den fünffachen Preis:

1,3 Verf.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG; EUR 32,50
1,2 Term.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG; EUR 30,00
Postpauschale, 7002 VV RVG; EUR 12,50
Ust. 19%, 7008 VV RVG; EUR 14,25
Gerichtskosten Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Nr. 1210; EUR 75,00
Kaufpreis für das Handy; EUR 46,40
Gesamtsumme; EUR 220,65

Als Mahnung für Besserwisser und Zeitdiebe das Urteil des Amtsgerichts Hannover.