Mittwoch, 5. März 2014

Christian Wulff - Staatsanwaltschaft Hannover legt Revision ein

Der Freispruch für Ex-Bundespräsident Christian Wulff war der Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel wert, was zu erwarten war. Das volkstümliche Geschrei um die hohen Kosten des Verfahrens bei einer vergleichsweise niedrigen Summe von ca. EUR 720,- für Hotel- und Bewirtungskosten im Kern des Vorwurfs der Korruption hat die Staatsanwaltschaft unbeeindruckt gelassen. Das Landgericht Hannover hatte weitere Beweisanträge der Staatsanwaltschaft abgewiesen und damit den Raum für etwaige Verfahrensfehler des Urteils eröffnet. Mit der Revision können nur noch Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung gerügt werden, welche die Staatsanwaltschaft aus Hannover dem Bundesgerichtshof nun möglichst plausibel darlegen muss. Die fachliche Qualifikation dazu dürfte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer ohne weiteres besitzen. Es bleibt spannend.

Montag, 3. März 2014

Abstimmung: Bayern-Boss Uli Hoeneß - Wie endet der Strafprozess wegen Steuerhinterziehung?

Siebenmal werden wir noch wach, dann ist Uli´s grosser Tag. In genau einer Woche, am 10. März 2014, beginnt vor dem Landgericht München II der Prozess gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung.

Die Staatsanwaltschaft München II hält die erfolgte Selbstanzeige von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß für unwirksam, weil sie nicht aus freien Stücken erfolgt sei. Eine strabefreiende Wirkung oder wenigstens eine Strafmilderung dürfte nach dieser Auffassung kaum in Betracht kommen. Wenn der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Uli Hoeneß zutrifft, zwischen 2003 und 2009 insgesamt 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben, dürfte nach der Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008, wonach bei einer Summe von mehr als einer Million Euro in aller Regel nur noch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung möglich ist, Kerkerhaft auf Uli warten.

Der allmächtige Bayern-Präsi im Knast? Zehntausende ehrliche Steuerzahler würden es der Rechtspflege nicht verzeihen, wenn in diesem Verfahren auch nur der Hauch eines Promi-Bonus durch den Saal wehen würde und auch für die Staatskasse sollte sich eine unmissverständliche Botschaft an Steuersünder aus der High Society lohnen. Die Signalwirkung eines Urteils wird enorm sein, das weiss auch der zuständige Richter Rupert Heindl, der dafür bekannt ist, auf Kungeleien der Robenträger zur Abkürzung eines Verfahrens keinen Wert zu legen. Auch der mit der Sache betraute Staatsanwalt Achim von Engel gilt als unnachgiebiger Spezialist auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Es könnte also sein, dass im Fall Hoeneß Recht gesprochen wird - ich kann es mir trotzdem nicht vorstellen. Was glauben die Leser? Stimmen Sie ab:


Sonntag, 2. März 2014

Hass auf Anwälte und ein Retter mit Migrationshintergrund

Nach den tödlichen Attacken auf eine Rechtsanwältin und einen zunächst nur schwerverletzten Rechtsanwalt in Düsseldorf sowie eine Rechtsanwaltsgehilfin in Erkrath, konnte Mohammed A. drei weitere Frauen in einer Pizzeria in Goch vor einem Messerangriff von Yanqing T. retten und wird wie folgt zitiert: „Er schrie die Mädchen an, dass er sie umbringen werde. Zu mir wimmerte er, flehte, ich solle ihn loslassen. ,Alter, das kannst du vergessen, bis die Polizei kommt‘, habe ich entgegnet.“

Ein weiterer Rechtsanwalt aus Erkrath erlitt bei dem Rachefeldzug einen lebensgefährlichen Bauchschuss, überlebte den Angriff und einen vom Täter gelegten Brand jedoch durch das Eingreifen eines weiteren Zeugen. Entgegen ersten Vermutungen, die Angelegenheit hätte ihren Hintergrund im Familienrecht, soll die Sache ihren Ursprung in einer Ohrfeige gegen die Chefin der Pizzeria und damit im Strafrecht haben. Yanqing T. wurde vom Amtsgericht Kleve verurteilt und der Täter fühlte sich im Verfahren durch die getötete Kollegin schlecht vertreten. Schließlich richtete sich seine Aggression auch gegen die Kollegen aus Erkrath, die ein Rechtsmittelverfahren für aussichtslos hielten.    

Samstag, 1. März 2014

Hass auf Anwälte: "Der Chinese galt als tickende Zeitbombe"

Weil Yanquing T. bei einer früheren Arbeitsstelle einen Kollegen mit einem Messer angriff und später auch einen Nachbarn schlug, war der gebürtige Chinese bereits einschlägig verurteilt. Als sich seine Frau mit den beiden Kindern von ihm trennen wollte und ihm die familienrechtliche Vertretung nicht gefiel, mussten eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt und eine Rechtsanwaltsgehilfin in zwei Kanzleien in Düsseidorf und Erkrath sterben. Ein Rechtsanwalt wurde verletzt. Es ist nicht neu, dass Organe der Rechtspflege tödlichen Angriffen ausgesetzt sind, weil deren Arbeit bisweilen von schwerwiegenden Konsequenzen für das Leben der Parteien begleitet wird. Das gilt wohl hauptsächlich im Strafrecht und Familienrecht, aber auch Nachbartschaftsstreitigkeiten sind bisweilen lebensgefährlich. Im Presserecht wird dagegen eher der weniger schwerwiegende Streit behandelt, ob die Nationalität des Täters genannt werden durfteQuelle: express.de

Donnerstag, 27. Februar 2014

Anwalt wegen betrügerischer Abmahnungen verurteilt

Ein Göttinger Rechtsanwalt, sein Bruder und ein Freund haben vor dem Landgericht Göttingen gestanden, missbräuchlich gegen ebay-Händler vorgegangen zu sein, weil diese in ihren Internet-Angeboten die Grundpreise ihrer Artikel nicht angegeben hatten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass diese Vorgehensweise lediglich dazu dienen sollte, dauerhafte Einnahmen durch Anwaltsgebühren zu generieren, wurde eingeräumt.

Zwischen März 2012 und Januar 2013 wurden 293 Abmahnungen verschickt und 59 Abgemahnte zahlten Beträge zwischen 100,- und 459,- Euro. Insgesamt wurden auf diese Weise über 16.000,- Euro vereinnahmt. Der Bruder des Rechtsanwalts suchte nach Feierabend Verstöße gegen die Preisangabeverordnung (PAngV) auf ebay, ein Freund formulierte die Abmahnungen und der Anwalt unterschrieb. Weil die Gebühren untereinander jedoch nie anfallen sollten, erfolgte eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges. Wirtschaftlich hat sich die Arbeitsteilung am Ende ebenfalls nicht gelohnt, weil die zu Unrecht Abgemahnten ihre Kosten mit anwaltlicher Hilfe zurückfordern und der Bruder des Anwalts als angeblicher Mandant bereits Privatinsolvenz angemeldet hat.
Quelle: Göttinger Tageblatt

Aytac C tot, angeklagt Yunus T, Agit S und Burak A

Wenn man der BILD-Zeitung folgen mag, waren alle an der tödlichen Auseiandersetzung im Dezember 2012 in Esslingen Beteiligten jung, sportlich und in unserer Gesellschaft integriert. Aytac C. (22) in die Gemeinschaft der „Black Jackets“ und Yunus T. (21), Agit S. (22) sowie Burak A. (21) in die Gruppierung der „Red Legion“. Die Namen der Beteiligten lassen auf einen Migrationshintergrund schließen, die Namen ihrer Vereinigungen deuten auf anglophile Interessengemeinschaften hin.

Was bringt junge ehrgeizige Männer mit dreisprachigem Hintergrund, die in einer offenen multikulturellen Gessellschaft aufgewachsen sind, dazu, sich derart heftig zu raufen, dass einer von ihnen an seinen Verletzungen stirbt? Die Antwort ist schwierig aber fest steht, dass Deutschland auf dem Gebiet kultureller Identitätsförderung einfach mehr tun muss, um der jungen Generation zugewanderter Familien aus anderen Kulturkreisen eine dauerhafte Perspektive zu geben.

Doch die Verantwortung für Bildung und Erziehung zur Liebe und der Liebe zur Arbeit liegt nicht nur beim Staat, sondern bei uns allen. Nehmen wir die jungen Menschen anderer Glaubensrichtungen als Freunde an und erweisen dem Prinzip der Relgionsfreiheit durch Akzeptanz des Andersdenkenden und Andershandelnden eine Ehre. Viel zu oft beurteilen wir kulturelle Konflikte nur nach dem Maßstab unseres Kulturkreises und belegen diese mit pauschalen Schlagwörtern wie "Ehrenmord" und "Islamismus". Auch der Ruf nach dem deutschen Strafrecht ist oft verfehlt.

Denn wir können froh sein, dass nicht alle Hoffnungsträger der deutschen Wirtschaftskraft der Bundesrepublik den Rücken kehren, wie so viele junge Menschen aus unseren Reihen, die sich mit ihrem Dasein als Freiheitskämpfer im Nahen Osten eher identifizieren können, als mit einer gesicherten Zukunft in Deutschland. Zum Glück kehren immer mehr gläubige Muslime aus den Kampfgebieten der arabischen Staaten Vorderasiens wieder in ihre Heimat zurück. Empfangen wir sie mit der Wärme und dem Respekt, die unseren Mitbürgern gebührt, gerade weil sie ihre Wurzeln in der Mitte eines vereinigten Deutschlands haben. Nur gemeinsam sind wir stark.      

Montag, 24. Februar 2014

Eine Wanderhure ist für alle da!

Weil der Kurzgeschichtenband „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ von Julius Fischer die Rechte an dem Titel "Die Wanderhure" der gleichnamigen Romanreihe verletzten soll, wird am 13.03.2014 über einen im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruch der Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG gegenüber dem Verlag Voland & Quist Greinus und Wolter GbR verhandelt.

Während sich die GbR auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht der Kunstfreiheit beruft, welches es zulassen würde, die aggressive Vermarktung von Bestsellern aller Genres zu persiflieren und dazu das Schlagwort "Wanderhure" im Titel zu führen, pocht Droemer Knaur auf den Schutz ihres Titels, der als Abgrenzung zur Vermeidung von Verwechslungen und Missbrauch dienen soll.

Werktitel sind als Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken oder Tonwerken nach § 5 Abs. 3 MarkenG geschützt. Allein die Benutzung des Wortes "Wanderhure" innerhalb eines erweiterten und insgesamt anders lautenden Buchtitels sollte jedoch keine Verletzung des Titels "Die Wanderhure" mit sich bringen, weil eine Wanderhure zwar heutzutage kein alltäglicher Begriff ist, jedoch als Beschreibung einer fahrenden Prostituierten durchaus verständlich und insoweit als beschreibender Begriff nicht monopolisierbar ist und daher natürlich auch in anderen Werktiteln auftauchen darf.

Sonntag, 16. Februar 2014

Böhse Onkelz starten Comeback mit einstweiliger Verfügung

Die Reunion der Deutschrock-Band "Böhse Onkelz" und die seit ihrem Abschiedskonzert auf dem Lausitzring ersten Konzerte seit 9 Jahren am 20. und 21. Juni 2014 am Hockenheimring haben nun auch das Landgericht Hamburg beschäftigt. Die Zivilkammer 12 verbot einem gewerblichen Wiederverkäufer durch eine einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 07.02.2014 zum Az.: 312 O 34/14 im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet und dort insbesondere auf der Plattform www.ebay.de, Eintrittskarten für Konzerte der Musikgruppe "Böhse Onkelz" zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder Handel mit solchen Eintrittskarten zu betreiben, sofern die Eintrittskarten unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht vom autorisierten Handel erworben wurden.

Der rechtliche Hintergrund ist einfach. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des autorisierten Ticketvertriebs untersagen einen derartigen gewerblichen Weiterverkauf und ein Verstoss gegen diese Bedingungen und der damit zusammenhängende ebay-Handel kann mit Hilfe des Gerichts im Wege der einstweiligen Verfügung unterbunden werden. Mindestens ein gewerblicher Anbeiter wollte an den rekordverdächtigen Wiedervereinigungs-Konzerten der "Böhse Onkelz" mitverdienen, die innerhalb von jeweils weniger als einer Stunde zweimal je 100.000 Tickets für die beiden Konzerte verkauft hatten. Der ursprüngliche Verkaufspreis von EUR 66,50 pro Ticket und ein damit verbundener Gesamtumsatz von etwa EUR 13.300.000,- lockt natürlich Privatleute und gewerbliche Tickethändler, um mit der extremen Nachfrage eigene Gewinne zu realisieren.

Band-Mitglied Stephan Weidner äußerte diesbezüglich seine Unzufriedenheit: "Es gibt so ein paar Menschen da draußen, die uns ganz hart ankotzen. Leute, die sich diebisch freuen. Nicht, weil sie ein oder vier Ticket(s) haben, sondern weil sie Euch abrippen und euch euer hart verdientes Geld aus der Tasche ziehen wollen. Wir beobachten ganz genau was bei eBay abgeht und wir sind entsetzt. Wie ihr wisst, haben wir nicht nur in der Vergangenheit ganz genau überlegt, wie wir die Ticketpreise gestalten und das sich nach Möglichkeit jeder unserer Fans eine Karte leisten kann und/oder die Chance hat, ein Kärtchen zu erstehen. Working Class und so… Ihr wisst, für was die Onkelz stehen. Deshalb noch einmal an Wort an euch: Kauft keine überteuerten Tickets, lasst Euch nicht abzocken. So mancher Anbieter wird ggf. nicht einmal in der Lage sein, Tickets zu liefern. Unsere Anwälte sind da dran." Der private Ticketverkauf, auch über ebay, ist von der gerichtlichen Verfügung nicht betroffen.

Montag, 10. Februar 2014

Anwaltstypen: Der Kanonier

Der Kanonier unter den Anwälten zeichnet sich dadurch aus, dass er ohne Rücksicht auf eigene Verluste mit sämtlicher Munition auf alles schiesst, was sich bewegt - natürlich nicht mit der Präzision eines Scharfschützen und gerne auch einmal daneben. Allerdings knallt es immer schön laut.

Gegen unsere Abmahnung aus dem Markenrecht bringt ein Kollege dieses Typs seine Mandantschaft wortgewaltig in Gefechtsposition. Erteilungen von Markenlizenzen nach Liquidationsbeschluss hält er für unmöglich und richtet seine Haubitze aus nächster Entfernung direkt auf meine Brust:

"Der Rechtsmissbrauch in diesem Fall ist offensichtlich. In den Augen meiner Mandantin nicht nur Rechtsmissbrauch, sondern auch der versuchte Betrug durch Ihre Mandantin und eventuell auch durch Sie, sehr geehrter Herr Kollege Möbius. Meine Mandantin möchte nämlich nicht ausschließen, dass Sie als Rechtsanwalt, der über die oben genannten Umstände fachlich Bescheid weiß, an dem versuchten Betrug zumindest im Wege der Beihilfe mitwirkt."

Das klingt gefährlich. Ich kann den Geruch der brennenden Lunte förmlich riechen. Der schwer bewaffnete Kollege sieht allerdings eine Möglichkeit, meine Haut auf Kosten unserer Mandantin zu retten und fährt fort.

"Es gibt nun zwei Alternativen: Entweder Sie ziehen das Verfahren durch und gehen zu Gericht. In diesem Fall wird sich meine Mandantin nicht nur zivil- sondern auch strafrechtlich zur Wehr setzen. Meine Mandantin wird gegen alle Beteiligten Strafanzeige stellen. ... Oder aber die Parteien einigen sich."

Offensichtlich kennt der Kollege meine ausgeprägte Einigungsallergie nicht. Da ziehe ich den Knast dem Krankenhaus doch lieber vor und vielleicht schiesst der Gegner ja auch einfach daneben.

Sonntag, 9. Februar 2014

"Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig"

Auf der Grundlage der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde heute abgestimmt und das Ergebnis zeigt jedenfalls, dass die Mehrheit der an der Abstimmung beteiligten Schweizer die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig regeln möchte. Knapp über 50% der Schweizer und die Mehrheit der 26 Kantone haben sich für die Initiative entschieden.

Die von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) zur Abstimmung gebrachte Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ offenbart auch den Willen, sich aus dem Automatismus des Rechts der Europäischen Union (EU) zu verabschieden. Denn Bürger der EU, die im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens seit etwa zehn Jahren ohne Hürden in das Nicht-EU-Land Schweiz ziehen können, sind ebenfalls von der Regelung betroffen. Innerhalb von drei Jahren soll die Neuverhandlung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU erfolgen.

Weil die Personenfreizügigkeit als zwingender Bestandteil der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU angesehen wird, dürfte die EU alle Hebel in Bewegung setzen, um der Schweiz mit wirtschaftlicher Stärke zu demonstrieren, was man von dem basisdemokratischen Ergebnis der Abstimmung hält. Dass die Schweiz bei rund acht Millionen Einwohnern einen Ausländeranteil von etwa 24 Prozent beherbergt, sollte bei der Beurteilung des Wählerwillens berücksichtigt werden. Man darf darauf gespannt sein, wie respektvoll mit der Entscheidung der Schweizer zukünftig umgegangen wird, die jedenfalls mehrheitlich nicht von wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt ist.

Der Initiativtext

Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff., folgendes Begehren:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu)
Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 9 (neu)

9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)

1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.

2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.

Sonntag, 2. Februar 2014

Der Unterschied zwischen Alice Schwarzer und Uli Hoeneß?

Wer da denkt, der Uli hat keine Möpse und Alice hat Eier, liegt nicht einmal ganz falsch. Tatsächlich hat es die oberste deutsche Feministin geschafft, eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen der Hinterziehung von Steuern für ein Schweizer Konto zu erstatten, was unser - in der Regel allwissender - Uli im Rahmen seiner Transaktionen in der Schweiz offenbar nicht geschafft hat. Alice Schwarzer konnte trotz vollendeter Steuerhinterziehung Straffreiheit erlangen, weil sie sich selbst angezeigt hatte, bevor die Finanzbehörde Ermittlungen eingeleitet hat. Sie hatte seit den 80er Jahren ein Konto in der Schweiz und hat nun für die letzten 10 Jahre insgesamt rund EUR 200.000 an Steuern nachgezahlt. Dass Frau Schwarzer keine Steuer für verjährte Forderungen entrichtet hat, kann man ihr doch nicht übel nehmen, oder? Was sie selbst dazu zu sagen hat, läßt sich auf der Website von Alice Schwarzer nachlesen.

Freitag, 24. Januar 2014

Afghanenmassaker

Heute morgen gegen 09.00 Uhr wurden zwei afghanische Staatsangehörige von einem Landsmann vor dem Frankfurter Landgericht angegriffen und tödlich verletzt. Bei den Toten handelt es sich um zwei Autohändler, die nach Freisprüchen in erster Instanz und erfolgreicher Revision von Nebenklage und Staatsanwaltschaft ums „Blutbad von Steinbach“ vom 11. November 2007, als sie angeblich aus Notwehr mit einem Schlachtermesser zugestochen hatten, erneut vor Gericht standen. Im Verlauf der tatbestandlichen Messerstecherei wurden im Industriegebiet Steinbach ein Afghane aus Frankfurt getötet und vier weitere Männer afghanischer Herkunft durch Messerstiche zum Teil lebensgefährlich verletzt. Ein Streit um die Nutzung von Fahrzeugabstellflächen war eskaliert.

Der Deutsche Presserat hat bei einer Berichterstattung über Straftaten in der Richtlinie 12.1 übrigens folgende Regelung getroffen:

"In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Ein für das Verständnis der Vorfälle notwendiger Sachbezug zur Nennung der Nationalität besteht hier aus meiner Sicht nicht, eine Erwähnung der Staatsangehörigkeit des Täters und der Opfer würde nach dieser Richtlinie wohl ausscheiden. Andererseits sollte es vielleicht dem Leser überlassen bleiben, aus der Tatsache, dass sämtliche Beteiligte afghanische Wurzeln haben, eigene Schlüsse zu ziehen. Die Vorschriften des Deutschen Presserats gelten natürlich nicht für meinen Blog, sondern nur für die vier Verleger- und Journalistenorganisationen Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di.

Mittwoch, 22. Januar 2014

Informationsfreiheit? Abmahnung durch den Staat

Nach einer Auskunft zur rechtlichen Einschätzung der Bedeutung einer Sperrklausel für die Europawahl stellte das Bundesministerium des Innern (BMI) einem Bürger eine interne Stellungsnahme zur Verfügung. Gleichzeitig untersagte das Ministerium unter Hinweis auf das Urheberrecht vergeblich die Veröffentlichung des Dokuments.

Die Open Knowledge Foundation Deutschland, die die Website FragDenStaat.de betreibt, um Bürgerinnen und Bürgern ganz leicht Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu ermöglichen und damit den Zugang zu Dokumenten der Verwaltung erleichtert, hat sich entschlossen, die gegen die Veröffentlichung des oben genannten Dokuments gerichtete Abmahnung wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten zurückzuweisen und das Dokument weiterhin öffentlich bereitzustellen.

Stefan Wehrmeyer, Projektleiter von FragDenStaat.de äußert sich wie folgt zu der Abmahnung des Bundesministeriums des Innern: „Der Bundesregierung geht es nicht um Autorenrechte. Sie nutzt das Urheberrecht willkürlich, um die Veröffentlichung von brisanten, staatlichen Dokumenten zu verhindern. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit politischen Handelns erschweren will.” Die zweckfremde Anwendung geltenden Rechts durch die öffentliche Hand ist jedoch nicht erst seit heute gängige Praxis in den Amtsstuben unserer Republik.

FC St. Pauli entert OLG Hamburg

Der Totenkopf mit den gekreuzten Knochen wurde schon lange vor Gründung der Fußball-Bundesliga als Piratenflagge in Form des "Jolly Roger" als Todesdrohung genutzt und ist seit den 80er Jahren inoffizielles Wappen des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V.. Es entstammt wohl der Hausbesetzer-Szene der Hafenstraße in Hamburg und darf als ein Zeichen der Rebellion gegen das Establishment aufgefasst werden. Ursprünglich wurde das Symbol nur von den treuesten Fans getragen und in Eigenregie in einem Fanladen verkauft. Später wurde der Totenkopf markenrechtlich geschützt und ist heute fester Bestandteil des Merchandising und weltweites Kennzeichen des FC St. Pauli.

Allerdings betreibt der Verein das Geschäft mit den Fanartikeln schon seit Langem nicht mehr allein. In den 90er Jahren trat der Verein seine Rechte an den damaligen Präsidenten Heinz Weisener zur Absicherung von Forderungen in Millionenhöhe ab. Aus dieser Abhängigkeit konnte sich der Kiezklub erst im Jahre 2000 mit Hilfe des Sportvermarkters Upsolut Sports AG aus Hamburg befreien. Zusammen gründete man die FC St. Pauli Merchandising GmbH & Co. KG, an welcher der Klub und Upsolut zu jeweils 50 Prozent beteiligt waren.

Zur Finanzierung des Rückkaufes von TV-Rechten schloss der Verein im Jahr 2004 einen Markennießbrauch- und Merchandisingvertrag (MMV) mit der Upsolut Merchandising GmbH & Co. KG ab. Gegenstand waren deutsche Marken und Gemeinschaftsmarken mit Totenkopf und gekreuzten Knochen und der Vereinsname mit kreisförmiger Anordnung um das Hamburger Wappen. Gemäß diesem mit einer Laufzeit von 30 Jahren versehenen Vertrag wurde der Verein nur noch mit zehn Prozent an den Erlösen aus dem Merchandising beteiligt. Zudem wurden dem Verein vertraglich eigene Merchandisingaktivitäten untersagt.

Nachdem ein Rechtsgutachten im Auftrag des Vereins zu dem Ergebnis kam, der Vertrag sei aufgrund seiner Exklusivbindung kartellrechtswidrig und wegen des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung sogar sittenwidrig, reichte der FC St. Pauli Klage vor dem Landgericht Hamburg ein. Diese Klage blieb zunächst erfolglos, weil das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 06.01.2011 zum Az.: 315 O 451/09 nicht zu erkennen vermochte, dass der MMV gegen die guten Sitten verstößt. Die Dauer von 30 Jahren sei keine unangemessene den Sportverein benachteiligende Vertragsdauer und auch kartellrechtliche Überlegungen konnten dem FC St. Pauli nicht zum Durchbruch verhelfen.  

In der Berufungsverhandlung beschränkte das OLG-Hamburg nun per Urteil vom 12.12.2013 zum Az. 3 U 38/11 die Laufzeit des Vertrages und das Wettbewerbsverbot auf 10 Jahre. Auch die vertraglich vereinbarte Abfindungsklausel wurde für unwirksam erklärt. Lediglich dem Antrag, den Vertrag auch rückwirkend aufzuheben, kam das Gericht nicht nach. Der Hamburger Fußballverein dürfte, soweit die Entscheidung rechtskräftig wird, ab dem 1. Juli 2014 seine Merchandisingprodukte wieder vollumfänglich selbst vermarkten.

Die Perspektiven des klammen Kiezklubs könnten sich hierdurch klar verbessern. Schließlich hat kein anderer Fußballverein in den vergangenen Jahren größere Zuwachsraten bei dem Verkauf von Fanartikeln verzeichnen können. Während der der FC Bayern München im Geschäft mit seinem Logo weit vorne liegt und allein für 2012/13 einen Umsatz von über 85 Millionen Euro ausweist, dürften Borussia Dortmund und Schalke 04 die Plätze 2 und 3 belegen. Es wird jedoch geschätzt, dass der FC St. Pauli zwischen Platz vier und sieben der umsatzstärksten deutschen Fussballclubs liegt. Für einen Zweitligaverein eine Rekordposition, die sich bei einer Selbstvermakrtung des Totenkopfs mittelfristig auch sportlich auswirken dürfte. Allerdings haben die Vertreter der Upsolut Merchandising bereits die Einlegung der Revision angekündigt, um auf diese Weise weiter an den Marken des Vereins vom Millerntor verdienen zu können.

Mittwoch, 8. Januar 2014

Anwaltsschicksal: Vom Fürsten verklagt

Aus der Ferne der Gegenwart betrachtet kann man das autoritäre Treiben der Tyrannen vergangener Zeiten gelassen und durchaus interessiert betrachten. Anders sieht es aus, wenn einem plötzlich die Klage von jemandem ins Haus flattert, der sich gar heute noch als Fürst betrachtet und die auch ihm durch das bürgerliche Recht gegebenen Instrumente des demokratischen Rechtstaats nutzen möchte, um Hintergrundinformationen über seine feudale Gesinnung aus dem Internet entfernen zu lassen.

Weil bereits mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 alle Vorrechte des Adels abgeschafft wurden, scheint die Klage eines Fürsten unter dem Grundgesetz zunächst wie ein später Ruf aus der Gruft. Denn deutsche Fürsten sind längst verwest.

Allerdings wagt es auch Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe nicht, die Entfernung der vierzehn Zeitungsartikel über eine Strafanzeige wegen des Mißbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132a StGB gegen ihn aus meinem Pressearchiv unter der von ihm landläufig beanspruchten Amtsbezeichnung Fürst zu verlangen, so dass sich der Geruch des Mausoleums noch beim Lesen der Klage leicht verflüchtigt.

Der Möchtegernherrscher von Schloss Bückeburg tritt jedoch im Internet mit der durch Hoheitsakt festgesetzten Bezeichnung für das ehemalige inländische und im Ausland noch existierende öffentliche Amt Fürst auf und geht nach meinem Dafürhalten das Risiko ein, durch einen Schwall von Strafanzeigen verschüttet zu werden:


Bei dem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt des § 132a StGB kann ein strafrechtlicher Erfolg im Sinne des § 9 StGB nämlich überall dort eintreten, wo das Führen der Amtsbzeichnung seine Gefährlichkeit im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut entfalten kann. Denn überall in Deutschland könnte die Bezeichnung Fürst vom unvorgebildeten Durchschnittsbürger als echte Amtsbezeichnung verstanden werden.

Bei einem Auftreten als Fürst im Internet dürfte daher jede Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland für eine Strafanzeige zuständig sein und ob im ganzen Land auf eine fürstliche Hochstapelei mit untertäniger Milde reagiert werden würde, darf bezweifelt werden. Jedenfalls scheinen die Gerichte im Süden der Republik den Schutz der Allgemeinheit, die gegenüber den Trägern hoheitlicher Amtsbezeichnungen anders reagiert, ernst zu nehmen (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 3. März .2010, Az: 5 St RR (II) 39/10).

Zum besseren Verständnis des Lesers sei angemerkt, dass sich die Parteien dieses Rechtsstreits - ich als Anwalt des damaligen Beklagten - bereits vor über 10 Jahren um die Domain "schaumburg-lippe.de" gestritten haben und sich das Verhältnis untereinander insbesondere dadurch abgekühlt hatte, dass ich das Gericht damals darauf hinwies, dass entgegen schriftsätzlicher Behauptungen des Klägers sein Vater nicht Fürst Phillipp-Ernst zu Schaumburg-Lippe gewesen ist und er auch nicht nach Hausgesetz - welches es nicht mehr gibt - als nachrückender Fürst Chef des ebenfalls nicht mehr existierenden Hauses Schaumburg-Lippe geworden war. Offenbar ein Sakrileg.


Dass ausserdem ein Versuch des im Schloss Bückeburg zur Miete untergebrachten niedersächsischen Staatsarchivs historische Dokumente, welche das Unrecht der Führung des Namens "Fürst zu Schaumburg-Lippe" belegen, mittels Kostenforderungen aus meinem Pressearchiv zu entfernen am Ende rechtskräftig gescheitert ist, soll nur am Rande erwähnt werden.

Ob die fortlaufende Veröffentlichung der nachfolgenden vierzehn Zeitungsartikel auf meiner Website die Rechte des Herrn Prinz zu Schaumburg-Lippe verletzen, weil im Hinblick auf ein vor zehn Jahren eingestelltes Strafverfahren ein Berichterstattungsinteresse sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Pseudoaristokraten zurückzutreten haben, obwohl letzterer sich bis heute mit der unzutreffenden Amtsbezeichnung Fürst schmückt, wird das Landgericht Hamburg zu entscheiden haben.

Im Einzelnen möchte Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe folgende Artikel nicht länger in meinem Pressearchiv dulden:

Montag, 23. Dezember 2013

Facebook: Adel, Lügen und Video

"Her mit dem Geld oder das Handy mit brisanten Informationen wird an die Presse oder an Kriminelle verkauft." So lautet jedenfalls der Kern eines angeblichen Erpressungsversuchs gegen einen der letzten Fürsten Deutschlands*.

Es geht um ein Handy mit Videofunktion und einen Film mit einer männlichen Person mit Muttermal im Intimbereich. Der Angriff auf die Ehre des blaublütigen Schloßherren soll durch Neonazis organisiert worden sein. Als ob diese illustre Kombination polarisierender Gegenspieler noch nicht ausgereicht hätte, wirft der deutsche Fürst auch einem französischen Grafen vor, sich an der Erpressung beteiligt zu haben. Gibt es eine kriminelle Allianz deutscher Nationalisten mit französischer Noblesse zu Lasten bundesdeutschen Adels?

Internationale Verwicklungen, die jetzt den Sprung in die deutsche Rechtswirklichkeit geschafft haben, sorgen für Spannung. Während der Fürst beteuert, nicht erpressbar zu sein, weil er nicht auf dem Handyvideo abgebildet sei, setzt sich der Comte erfolgreich gegen den Fürsten zur Wehr, weil er sich an keiner Erpressung beteiligt habe.

Mit Beschluss vom 25.11.2013 zum Az.: 324 O 612/13 verbot das Landgericht Hamburg dem Fürsten nämlich durch eine einstweilige Verfügung, zu verbreiten, der französische Graf habe sich an der Erpressung über eine Viertelmillion Euro mit der Drohung, ein Handy mit angeblich kompromittierenden Informationen an die Presse oder Kriminelle zu verkaufen, beteiligt. Diese Behauptung hatte der Chef des deutschen Adelsgeschlechts über Facebook verbreitet und sogar Strafantrag gestellt. Der europäische Adel duelliert sich heutzutage auf Facebook, Frankreich führt.

*Der geneigte Leser möge mir den boulevardesken und im Ergebnis bedenklichen Stil des Artikels verzeihen und sich kurz über die tatsächlichen Hintergründe in Sachen Adel hier und dort informieren.

Freitag, 13. Dezember 2013

Facebook: "Wir fordern die Entlassung von Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer"

Eine kernige Forderung als Gruppenname für ein Häufchen aufrechter Bürger mit derzeit immerhin 432 „Gefällt mir“-Angaben fordert auf Facebook unter https://www.facebook.com/Eimterbaeumer die Entlassung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft Hannover im Strafprozess vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Hannover gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff.

Die Begründung ist einfach: "OStA Clemens Eimterbäumer hat Millionen Euro zum Fenster rauswerfen lassen, um Bundespräsident Christian Wulff zu zerstören."

Das finden die Gruppenmitglieder auch und fordern "Nicht nur entlassen....Öffentlich an den Pranger stellen und die Prozesskosten sollte er übernehmen" oder gar "Solche Parasiten wie Eimterbäumer gehören hinter Schloss und Riegel! Der Mann muss weg, unter Fortfall jeglicher Bezüge, Pension streichen, Gehalt rückwirkend zurückzahlen."

Seit dem 31.10.2011 ist Oberstaatsanwalt Eimterbäumer (Foto) Leiter der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Hannover und hat die Abteilung für Finanzermittlungen und Geldwäsche mit aufgebaut. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte zureichende tatsächliche Anhaltspunkte und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung gegenüber Ex-Bundespräsident Wulff bejaht und das Landgericht Hannover den bestehenden Tatverdacht wegen eines Korruptionsdelikts später bestätigt. Eine endgültige Bewertung, ob der angeklagte Sachverhalt zutrifft, ist Gegenstand der andauernden Hauptverhandlung.

Im Moment ist mein Vertrauen in das deutsche Rechtssystem und den Sachverstand der niedersächsichen Justiz daher noch wesentlich größer, als mein Glaube an die Allmacht der Gruppendynamik von Facebook. Und das, obwohl die Gruppe "Wir wollen Karl-Theodor zu Guttenberg zurück" unter https://www.facebook.com/GuttenBack mit immerhin 32.341 „Gefällt mir“-Angaben Sympathie für die Entlassungsforderung bekundet hat.

Mittwoch, 11. Dezember 2013

Marihuana-Ferien in Uruguay?

Als weltweit erstes Land wird in Uruguay der Handel mit Marihuana erlaubt. Der uruguayische Senat verabschiedete gestern ein entsprechendes Gesetz. Die Regierung wird Produktion, Verkauf und den Konsum von Marihuana überwachen. Das Gesetz erlaubt die Züchtung von sechs Pflanzen pro Person oder eine Produktion vom maximal 480 Gramm Marihuana.

Erlaubt ist ferner eine Züchtung in Marihuana-Clubs mit bis zu 45 Mitgliedern und bis zu 99 Pflanzen, wobei die Menge der Pflanzen proportional zur Mitgliederzahl begrenzt ist. 40 Gramm Marihuana pro Monat aus staatlich kontrolliertem Anbau werden für registrierte Konsumenten in Apotheken erhältlich sein. Das Gramm Marihunana soll einen US-Dollar kosten und reicht für etwa 3 Zigaretten.

Es wird ein Institut zur Regulierung und Kontrolle von Cannabis geschaffen (Instituto de Regulación y Control de Cannabis - Ircca), welches dem Gesundheitsministerium unterstehen wird. Uruguays Präsident José Mujica (Foto) erhofft sich von der Regulierung eine effiziente Bekämpfung des Drogenhandels. Die Gewinnmargen der Drogenkartelle sollen durch die Legalisierung eleminiert und der zwangsweise Kontakt zu Dealern, die auch mit härteren Drogen handeln, unterbunden werden.

Da sämtliche Werbung für Marihuana verboten bleibt und Minderjährigen und Ausländern auch der Konsum verboten bleibt, wird es legale Drogenferien in Uruguay nicht geben. Wegen der Strafbarkeit des Besitzes und des Konsums von Marihuana für Ausländer droht deutschen Touristen sogar ein Strafverfahren in Deutschland, selbst wenn sie Marihuana nur in Uruguay konsumieren, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Aktenzeichen III-3 RVs 45/13 vom 29.04.2013 klar erkennen läßt.

Mittwoch, 13. November 2013

Mieter mit Migrationshintergrund

"Was für ein Mensch bist Du?
Kann man nicht anrufen?"

"Aber Sie kennen doch den Vertrag."

"Ich scheiße auf Deinen Vertrag.
Warum rufst Du nicht an?
Weil Du Arschloch bist.
Weil Du Dreckschwein bist."

Ein unerfreuliches Telefonsgespräch
am Dienstagmittag um 13:05 Uhr.

Ich nehme an, dass Herr Y. am Dienstag
unsere Klage bekommen hat.
Auch zwei Monate nach Beendigung des
Mietverhältnisses fehlte die Miete für das
letzte halbe Jahr.