Die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, Robert-Enke-Straße 1 in 30169
Hannover, will als alleiniger Veranstalter für Fußballspiele von
Hannover 96 in der HDI Arena den unkontrollierten Handel zum Schutz der eigenen Fans bekämpfen. So lautet jedenfalls die Behauptung in einer
Abmahnung der Rechtsanwälte aus der Kanzlei
BECKER & HAUMANN aus der Kaiserstraße 21-23, direkt gegenüber dem Landgericht Dortmund.
Nur durch die Unterbindung des unkontrollierten Tickethandels sei es möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen oder Gewalttätigkeiten in den Stadien durch Hooligans zu verhindern. Bei einem anonymen Verkauf über
ebay oder Ticketbörsen sei eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Zu diesem Zwecke habe der Ligaverband (DFL) im Jahr 2014 neun "Fairplay"-Regeln für den offiziellen Ticket-Zweitmarkt beschlossen:
1.
Angebot eines serviceorientierten "Offiziellen Ticket-Zweitmarkts"
2.
Eine stabile und faire Preispolitik.
3.
Bekämpfung des Schwarzmarkts.
4.
Keine Profitmaximierung.
5.
Der Ticketpreis entspricht maximal dem Originalpreis für Einzeltickets.
6.
Die Servicegebühr für den Tickettausch beträgt max. 15 % pro Bestellung.
7.
Die Versandgebühren sind marktüblich gestaltet.
8.
Die Clubs garantieren die Sicherheit des Angebotes und der Tickets.
9.
Sensibler Umgang mit persönlichen Daten der Fans und die Garantie der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
Weil beim Angebot der Hannover 96-Tickets über eBay die ATGB nicht abgebildet wurden, ein Preisaufschlag von über 10% verlangt wurde und die unautorisierte Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena verwendet wurde, sei eBay-International dazu verpflichtet gewesen, die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Infolgedessen konnte der Anbietername konkret zugeordnet werden.
Die aus
Filesharing-
Abmahnungen bekannte Argumentation, dass im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands der Abmahnung nur ein Streitwert in Höhe von 2.500,00 EUR für die Anwaltskosten zu Grunde gelegt werde und der abgemahnte Sachverhalt durch Zahlung eines Schadenersatzbetrags in Höhe von weiteren 250,00 EUR erledigt sei, widerspricht ein wenig den abschließenden Formulierungen der Abmahnung, wonach Hannover 96 besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden lege, die mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden seien.
Es erscheint zumindest fraglich, ob die Wertschätzung eines Dialogs mit der kostenpflichtigen Abmahnung durch einen
Rechtsanwalt ihren angemessenen Ausdruck findet. Einen gefühlvollen Dialog mit einer anwaltlichen
Abmahnung einzuleiten scheint eine besondere
Spezialität der Kanzlei BECKER & HAUMANN zu sein.