Samstag, 25. Juni 2011

BILD: "Die kranke Welt des Entführers" - www.gottistwahrheit.de


Axel H. (37) aus Hermannsburg ist mit seinen Kindern Lisa (4), Miriam (5), Benjamin (7) und Jonas (8) auf der Flucht in Afrika. "Wie krank muss ein Vater sein, der seinen Kindern so etwas antut?", fragt BILD und begibt sich auf Spurensuche - ohne Angabe der besuchten Internetadresse oder gar einer Verlinkung. Dennoch eine nachvollziehbare Spurensuche, da man sich vom Weltbild des Vaters der vier Kinder leicht selbst einen Eindruck über seine Webseite www.gottistwahrheit.de verschaffen kann. Die vorsorglich unter www.gottistwahrheit.com gespiegelte Seite enthält auch einen Button "Über mich".

Das folgende Bekenntnis ist nicht unbedingt geeignet, einen Beleg für die kranke Welt des Entführers zu liefern: "Ich distanziere mich entschieden von allem, was von Vertretern und Mitgliedern der Kirchen - im Lauf der Geschichte bis zum heutigen Tag - an Grausamkeiten und Ungerechtigkeit verübt wurde, und noch immer verübt wird, oftmals angeblich im Namen Gottes. Ob Kreuzzüge; Inquisition; Verfolgung der Gläubigentäufer im 16. Jhdt.; stilles Dulden der NS-Verbrechen; Antisemitismus (S.298-304ff.) und Verachtung anderer Minderheiten; Beihilfe zu Verfolgung und Verleumdung bekennender Christen in diversen Ländern, auch heute (Quelle: OpenDoors u.a.); Glaubenskriege, Spaltungen und Gewalt: Z.B. 30-jähriger Krieg, Nordirlandkonflikt, aktuell siehe unter "Oranierumzüge"; sexueller Mißbrauch in Tausenden von Fällen weltweit (USA 2007 über 500, Stern.de); Unterstützung von Ablehnung und Aufwiegelung gegen andersgläubige Mitbürger unter dem Vorwand des Terrorismus, und vieles mehr. Solches Handeln ist vor Gottes höchstem Gebot, den Mitmenschen zu Lieben (=ihn liebevoll zu behandeln) weder zu rechtfertigen, noch Schönzureden, sondern offenbart die Gottesferne."

Auch die Antwort auf die Frage nach der Gottgläubigkeit des Entführers gibt keinen maßgeblichen Hinweis: "Wenn ich mir die Welt ansehe, an den Stellen wo die Menschen sie nicht zerstört haben, dann ist sie von überwältigender Schönheit. Es ist alles sehr komplex, vielseitig, genial durchdacht, voller logischer Zusammenhänge, für mich völlig abwegig, daß alles durch Zufall entstanden sein soll. Zufall ergibt eher Chaos, nicht aber das, was jeder von uns sehen und fühlen kann. Es ist egal wohin ich sehe: Ob ich in der Biologie ins Detail gehe oder Zusammenhänge beobachte, in der Geschichte forsche, überall kann ich die Handschrift, das Wirken Gottes erkennen."

Die Website von Axel H. aus Hermannsburg beschäftigt sich mit diversen Themen:
  • "Finanzämter sammeln jährlich rund neun Milliarden Euro Steuern ein, um sie an die Kirchen zu verteilen. Weil sich diese Beiträge als Sonderausgabe voll absetzen lassen, verzichtet der Fiskus damit gleichzeitig auf etwa 3,1 Milliarden Euro eigene Einnahmen (2008)."
  • "Die Kirche nutzt ihre Geldreserven und ihren Einfluß zur Verheimlichung: In den USA wurde der aussergerichtliche Vergleich - zur Abwendung von für die Kirche peinlichen Enthüllungen im Pädophilieskandal - sozusagen aus der "Immobilien-Portokasse" bezahlt: 2 Mrd. Dollar, für 10.000 Opfer, mal eben so."
  • "Nachdem die meisten Menschen sowieso "verhütet" wurden, sind 16 von 100 Menschen hierzulande nicht erwünscht. Sie werden  per Abtreibung "entfernt", bevor sie zur Welt kommen können.""Jährliche, offizielle, Zahl für Deutschland 2009: 110.694 Menschen. D.h. es werden bei uns aktuell umgerechnet täglich 303 werdende Menschen getötet. 303 kleine Menschen, Tag für Tag."
  • "... zehn Prozent der Kinder (!!) in den USA nach von der Pharmaindustrie entworfenen Tests als "geistig krank" eingestuft werden. Diese Zahlen erinnern an obige Zahlen zu ADHS in Deutschland." "Vieles deutet darauf hin, daß wir in unserem zunehmend auf Leistung ausgerichteten System - je nach Schulkonstellation, Elternhaus und persönlicher Veranlagung des Kindes - eine für Kinder mitunter stark belastende Umwelt schaffen, die keine Zeit mehr für "normale kindliche Entwicklung" lässt ..."
Auch der SPIEGEL berichtet online über Axel H. unter dem Titel "Dem Wahn des Vaters ausgeliefert" über die Geschichte der Kindesentführung. Aus der Website des Entführers wird zwar zitiert, aber auch dieser Artikel läßt einen direkten Verweis auf das online verbreitete Weltbild des Vaters von vier Kindern vermissen, obwohl doch gerade das Internet dem Leser die besondere Möglichkeit bietet, ein wenig in die Ansichten des flüchtigen Delinquenten einzutauchen. Man kann es als religiösen Wahn bezeichnen oder als intensive Suche nach der Wahrheit. Am Ende der Lektüre seiner Website ist jedenfalls klar, dass sich wieder ein Mensch auf der Suche nach der Wahrheit auf religiösen Pfaden verirrt hat und seinem Leben - für sich selbst konsequent - eine Wendung gegeben hat, die mit der bestehenden Rechtslage unvereinbar ist.

Freitag, 24. Juni 2011

Freud´scher Verleser: Abmahnung durch die Kanzlei Break-Law

Noch bevor sich der Respekt über den tollen Marketing-Gag der Kollegen vollends aufbaut, muss ich mich korrigieren. Tatsächlich liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Baek-Law vor, in der sich ein Herr Erich Öxler und seine Hitmix Musikagentur aus Lauingen eines Unterlassungsanspruchs wegen der Verletzung der Rechte an dem Werk "So ein schöner Tag" des Künstlers "Tim Toupet" berühmt. Da das verwechslungsfähige Wort "Beak" übersetzt "Schnabel" heisst, finde ich die Namensgebung der abmahnenden Kanzlei nicht mehr ganz so gelungen. Durch die Beschäftigung mit Abmahnungen aus dem Bereich des filesharings komme ich in Berührung mit Künstlern und Werken, die ich vorher nie gehört hatte. Auch Tim Toupet scheint es wirklich zu geben, wie ich nach kurzer Recherche im Netz feststellen kann: "Köln – Für über 150.000 verkaufte Singles von "So ein schöner Tag (Fliegerlied)" erhielt Tim Toupet von EMI Music Germany jetzt eine Goldauszeichnung." Wie nun die Hitmix Musikagentur mit der EMI Music Germany zusammenhängen, werde ich wahrscheinlich trotz Nachfrage nie erfahren. Dem Mandanten wird´s recht sein.

Freitag, 17. Juni 2011

Kachelmann: Alle wollen mehr!

Der Vorsitzende der Strafkammer des Landgerichts Mannheim, Richter Michael Seidling, bereitete mit der Urteilsbegründung das Schlachtfeld vor: "Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin."

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin Claudia D. wollen die strafrechtliche Spielwiese nicht so schnell verlassen und legen Revision gegen das freisprechende Urteil ein: "Ich war fassungslos, völlig fassungslos. Ich konnte es nicht glauben, dass dieses Gericht nicht die Wahrheit sehen wollte. Das habe ich nicht verstanden. Und ich verstehe es bis heute nicht." "Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe. Ich bin keine rachsüchtige Lügnerin." "Er belügt, betrügt und manipuliert jeden um sich herum."

Jörg Kachelmann kündigt in der "Zeit" bereits die Ausweitung der Auseinandersetzung an: "Aber das, was die Nebenklägerin mit mir gemacht hat, als sie sich den Vorwurf der Vergewaltigung ausdachte – das ist keine Verarsche. Das ist kriminell. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Es gab keine Gewalt in meinem Leben. Keine Gewalt gegen Erwachsene, keine gegen Kinder, keine Übergriffe, auch keine sogenannten Grenzerkundungen und schon gar keine -überschreitungen. Zivil- und strafrechtlich werde ich versuchen, alle Leute zu belangen, die das behauptet haben. Durch das Internet ist das ja alles gut dokumentiert. Alles, was deutschen, schweizerischen und amerikanischen Anwälten einfällt, möchte ich in die Schlacht werfen."

Claudia D. wartet bereits auf Post: "Ich rechne damit, dass JK und seine Anwälte alles tun werden, um mich weiter zu quälen und zu terrorisieren. Bis sie mich irgendwann komplett vernichtet und besiegt haben."

Weiter geht´s!

Mittwoch, 15. Juni 2011

Fliegender Gerichtsstand - LG Hamburg: Kanzleisitz des Klägervertreters allein ist nicht ausreichend

Das Landgericht Hamburg äußert sich zum fliegenden Gerichtsstand nach § 32 ZPO per Beschluss zum Az.: 303 O 197/10: "Im vorliegenden Fall besteht keinerlei sachlicher Bezug zum Landgerichtsbezirk Hamburg. Die Klägerin ist eine Gemeinde im Landgerichtsbezirk Lübeck, der Beklagte wohnt in Kassel, die technische Betreuung der Domain erfolgt in Aachen. In diesen Fällen ist die allein auf den Kanzleisitz des Klägervertreters abstellende Begründung des Gerichtsstands mißbräuchlich."

Gemeinde Worth im Kreis Herzogtum Lauenburg auch weiterhin ohne Domain "worth.de"


Die bereits im Jahre 1230 erstmals urkundlich erwähnte Gemeinde Worth wird auch in naher Zukunft ohne die von ihr beanspruchte Domain "worth.de" auskommen müssen. Dabei hatte der wackere Bürgermeister des knapp 170 Einwohner zählenden Örtchens im Amt Hohe Elbgeest zu Beginn der Auseinandersetzung noch mutig gegenüber dem Domaininhaber behauptet: "Die Gemeinde Worth ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und hat insoweit Anspruch auf die Herausgabe der Domain, die von Ihnen nicht genutzt wird."

Am Ende musste sich das Oberhaupt der beschaulichen Siedlung jedoch durch Urteil des Landgerichts Lübeck dem Prioritätsgrundsatz bei Gleichnamigkeit im Domainrecht geschlagen geben, denn der Beklagte hatte sich angesichts der allgemein als stark klagegefährdet geltenden bundesdeutschen Domainlandschaft in weiser Voraussicht zunächst die Marke "worth" gesichert, bevor er seiner Begehr am Domainnamen "worth.de" mit einer Registrierung desselben bei der DENIC Ausdruck verlieh.

So werden neugierige Gemeindemitglieder von Worth ihren Wissensdurst über die jüngsten Entwicklungen in der Ortsfeuerwehr, dem Kindergarten, dem FC Worth `84 oder der Landjugend auch weiterhin entweder durch einen Spaziergang um die Ecke oder über die Website des Amt Hohe Elbgeest befriedigen müssen.

Die nicht unbedeutenden Verfahrenskosten des verlorenen Rechtsstreits vor dem Landgericht Lübeck dürfte die Gemeinde leicht verschmerzen können, denn schließlich wird das Urteil nicht nur seinen Eintrag in der Neuauflage der Worther Heimatchronik finden. Vielmehr wird das streitbare Bauerndorf seinen Platz auch in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte einnehmen und somit erstmals über die Grenzen des Kreises Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein bekannt werden.

Freitag, 10. Juni 2011

Mama die Spermasau unserer Mandantin

Rechtsanwalt Breddermann schreibt: "Am 20.11.2009 02:27:44 wurde über Ihren Internetanschluss mit der IP-Adresse 05.118.443.535 über ein sogenanntes P2P Netzwerk das urheberrechtlich geschützte Werk Mama die Spermasau unserer Mandantin zum Upload angeboten."

Ich habe dann doch nicht geantwortet, dass unserem Mandanten die Darstellung intimer Vorlieben der Mutter der Vertretenen nicht geläufig sei, denn die Mick-Haig Productions e.K. ist uns durch zahlreiche Abmahnungen der Rechtsanwälte Schutt & Waetke als Inhaberin von Rechten an Pornofilmen mit mehr oder weniger kreativen Titeln bekannt. Der nunmehr neu für Mick-Haig e.K. ins Rennen geschickte Kollege Breddermann hatte sich wohl nur etwas unglücklich ausgedrückt. Wenn man dann die ersten 10.000 Abmahnungen geschrieben hat, kommt so etwas sicherlich nicht mehr vor.

Donnerstag, 9. Juni 2011

www.alternativen-zu-kinoto.de.vu

Freudig erregt ruft ein Mandant an und fragt, ob ich schon von der "kino.to"-Sache gehört hätte. Bevor ich antworten kann, fährt er fort, dass er gestern sein Abendfilmchen geniessen wollte und sich wegen des jüngsten Einschreitens der Staatsmacht daran gehindert sah. Google hätte ihm aber nach kurzer Suche auch bei diesem Problem geholfen und "www.alternativen-zu-kinoto.de.vu" präsentiert. Es gäbe dort links auf "Movie2k.to", "g-stream.in", "7loads.com", "movfilm.net", "streamz2k.com", "mega-stream.us", "moviezonline.tv" und "hollywood-streams.com". Die letzte Adresse hätte jedenfalls toll funktioniert und er sei nach seinem Abendfilmchen seelig eingeschlafen.

Gottes Justizstalker bläst zum Angriff auf die katholische Kirche

In seinem aktuellen Strafprozess vor dem Amtsgericht Dorsten wegen des Missbrauchs von Titeln ist dem bekennenden Befürworter der Todesstrafe und nach eigener Einschätzung rechtmäßig als Pater zeichnenden Gottesmann Rolf Hermann Lingen ein gewisser Teilerfolg gelungen. Das Schöffengericht hat auf die mündliche Verhandlung vom 26.05.2011 beschlossen, über die Frage, ob Lingens Priesterweihe gültig ist, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Hintergrund des Strafprozesses ist das Verbot des unbefugten Führens von Amtsbezeichnungen der Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts gem. § 132a Abs. 1, 3 StGB. Denn wie schon der Erste Strafsenat das Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 10. August 1999 unmißverständlich festgestellt hat, verbietet das bundesdeutsche Strafgesetzbuch den Funktionsträgern privatrechtlich organisierter Religionsgesellschaften ebenso wie jeder anderen Person den Gebrauch der Amtsbezeichnungen öffentlich-rechtlicher Kirchen. Lingen bezeichnet sich stets und mit Nachdruck als römisch-katholischer Priester und unterschreibt seine Eingaben mit "Pater Rolf Hermann Lingen".

Mit der vom Schöffengericht angekündigten Einholung eines Sachverständigengutachtens winkt dem medial führenden deutschen Sedisvakantisten, der seine amtsgerichtlichen Einlassungen regelmäßig auch per Fax dem Bundesgerichtshof, dem Generalbundesanwalt und dem Bundesverfassungsgericht zur Verfügung stellt, in absehbarer Zeit entweder die gerichtsfeste Anerkennung seiner Titelführung oder aber die wasserdichte Aburteilung als notorischer Serienstraftäter. Mit der Frage nach der Gültigkeit seiner Priesterweihe ist natürlich auch das Rätsel verknüpft, ob sich die katholische Amtskirche auf Dauer mit der Führung des Titels "Pater" durch den widerspenstigen Seelsorger abfinden muss, der seinerseits keinerlei Achtung für den Papst und den ihm ergebenen kirchlichen Unterbau übrig hat und die Amtskirche gemeinhin nur als "V2-Sekte" bezeichnet.

Denn als Anhänger der Lehre des "Sedisvakantismus" ist er der schlichten Auffassung, dass der päpstliche Stuhl seit dem Tod von Papst Pius XII. im Jahre 1958 nicht rechtmäßig besetzt ist und es derzeit gar keinen echten Papst gibt. Mangelnden Sachverstand wird man dem Angeklagten in seiner unnachgiebigen Art nicht unbedingt vorwerfen können, denn er hatte sich bereits 1995 das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" einverleiben können und nach eigenen Worten wenige Monate vor dessen erfolgreichem Abschluß die Richtigkeit der Lehre des "Sedisvakantismus" erkannt.

Ausgehend von der Definition der Kirche als die Gemeinschaft derer, die geeint sind im wahren Glauben, in den wahren Sakramenten und unter den rechtmäßigen Nachfolgern der Apostel, stellt sich für Lingen das, was allgemein für die katholische Kirche gehalten wird und dessen Oberhaupt Joseph Ratzinger ist, als Antikirche dar, weil diese seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (V2) eine völlig andere Religion vertritt, als die Kirche von Petrus dem Ersten bis zu Pius dem Letzten. Diese verkündete noch als unfehlbare Lehre, daß niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter des ewigen Lebens teilhaftig werden könne, sondern er vielmehr dem ewigen Feuer verfalle welches dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod der katholischen Kirche anschliesse.

Mit dem vom Amtsgericht Dorsten einzuholenden Gutachten geht es also nicht nur um den Status eines verirrten Schäfchens und die Rechtmäßigkeit seines irdischen Treibens, sondern auch um die alles entscheidende Frage nach Himmel oder Hölle, ewiger Seligkeit oder ewiger Verdammnis. Das Amtsgericht Dorsten wird sicher ein geschicktes Händchen in der Auswahl des Gutachters haben, dem es dann obliegt, Lingens kirchliche Ansichten zu stützen oder ihm ein Schicksal als ewiger Wiedergänger zu bereiten. Der störrische Pater selbst sieht die Sache trotz einschlägiger Verurteilungen durchaus optimistisch und verkündet siegessicher: "BRD, du hättest dich nicht mit der Kirche anlegen dürfen! Wir sind stärker!"

Dienstag, 7. Juni 2011

Rechtsanwaltshomepage als Spendensammler für gescheiterten Mandanten zur Rettung seines Hauses im Münchner Villenvorort Grünwald

Ich war ein Star, lasst mich hier drin! Eine Investition in Ost-Immobilien brachte nicht das gewünschte Ergebnis und am Ende blieben 800.000,- Euro Schulden. Das Amtsgericht München lehnte gar einen Insolvenzantrag mangels Deckung der Verfahrenskosten ab und nun droht Schauspieler Horst Janson die Zwangsversteigerung und der Auszug aus seinem mit EUR 460.000,- belasteten Haus im schönen Grünwald. Das muss verhindert werden, denn schliesslich hängen auch die Töchter sehr an ihrem Elternhaus und wer will schon gerne das Promi-Örtchen Grünwald verlassen. Ein Spendenaufruf über die Homepage des Kollegen Rechtsanwalt Dr. Arnim Rosenbach soll Abhilfe schaffen und den gehobenen Lebensstandard des mittellosen Schauspielers erhalten. Wem das Wohl von Horst Janson nicht ganz so sehr am Herzen liegt, mag sich vielleicht eher für die Elterninitiative Krebskranke Kinder München e.V. begeistern.

Freitag, 3. Juni 2011

Kachelmann: Staatsanwaltschaft legt Revision ein


Das passt zu der Meldung, wonach in einer BILD-Umfrage "Wollen Sie den Moderator wieder auf der Mattscheibe sehen?" 57,6 % mit "JA" stimmten. Das Ergebnis dieser Umfrage ist allerdings nicht das Motiv der Staatsanwaltschaft, die die Revision einlegt, um eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten. In jedem Fall wird durch die Revision der mediale Kachelmann-Entzug etwas abgemildert.

Weil die Revision binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils schriftlich eingelegt werden muss, § 341 StPO, die Revisionsanträge und ihre Begründung aber erst einen Monat nach Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision oder, wenn in dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt wurde, erst einen Monat nach der Zustellung des Urteils (§ 345 StPO) erfolgen müssen, wird die Revision zunächst zur Wahrung der kurzen Frist ihrer Einlegung erfolgt sein. Da die Staatsanwaltschaft genau darlegen muss, warum sie das Urteil angreift und dessen Aufhebung beantragt, § 344 StPO, muss das Urteil vom Gericht auch entsprechend sorgfältig begründet werden, damit es keinen Grund für dessen Aufhebung gibt.

Mit der Einlegung der Revision durch die Staatsanwaltschaft ist der Freispruch für Jörg Kachelmann nicht rechtskräftig, § 343 StPO.

Dienstag, 31. Mai 2011

"Kaufst Du noch oder dealst Du schon? Jetzt dealen" - Kokain, Heroin, LSD?



Eine tolle Werbung in der "WELT" verspricht Drogenkonsumenten eine Möglichkeit zum Aufstieg in der Hierarchie des Drogenhandels. Vom reinen Endabnehmer zum Dealer. Wer sich einmal mit der Drogenhandelspyramide beschäftigt hat, weiss um die Akteuere auf unterster Ebene: nicht abhängige Dealer, abhängige Dealer, dealende Abhängige und nicht dealende Abhängige. Da könnte ein kleiner Karrieresprung nicht schaden. Die Enttäuschung läßt allerdings nicht lange auf sich warten. Hinter der verlinkten Anzeige verbrigt sich lediglich eine banale "Lifestyle-Gutschein Plattform", welche sich der besten Angebote aus den Bereichen Gastronomie, Wellness, Event, Sport und Entertainment berühmt. Vom Drogenhandel keine Spur.

Allerdings regt die Anzeige ein wenig zum Nachdenken an. In Betracht kommt zunächst § 111 Strafgesetzbuch, "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten": "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft." Zum Verständnis sei klargestellt, dass nach dem Verweis auf § 11 StGB Abs. 3 den Schriften Datenspeicher und Abbildungen gleichstehen. Es dürfte hier jedenfalls am Vorsatz einer Straftat mangeln, denn tatsächlich sollen der Werbung keine rechtswidrigen Taten folgen, sondern möglichst viele Klicks auf die beworbene Schnapperplattform.

Bleibt noch ein Ausflug in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. "Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen", § 1 UWG. Ist die oben abgebildete Anzeige eine Aufmerksamkeitswerbung, welche den Drogenhandel zum eigenen kommerziellen Vorteil als Reizobjekt ausbeutet? Verwandelt die Anzeige den Drogenhandel in eine Botschaft, die den gebotenen Respekt vermissen läßt, indem sie mit dem Text "Kaufst Du noch oder dealst Du schon? Jetzt dealen" nebst Abbildung eines typisierten Dealers das damit verbundene Leid verharmlost und in einen lächerlichen Kontext stellt? Es spricht einiges dafür.

Montag, 30. Mai 2011

Kachelmann! - Grillfest?

Nun auch von mir der erstinstanzliche Abschlußsenf, bevor das Mannheimer Landgericht über das Schicksal von Jörg Kachelmann richten wird. In jedem Fall werden Tausende prozesshungriger Betrachter mit ihrer Prognose daneben liegen. In der von mir eröffneten Umfrage darüber, ob der Wettermann in 1. Instanz vor dem Landgericht Mannheim wegen Vergewaltigung verurteilt wird, haben sich kurz vor Prozessende 44,62% für einen Schuldspruch entschieden. Immerhin knapp 20% der Befragten sehen Kachelmann auch nach der zweiten Instanz hinter Gittern. Auch sogenannte Experten oder zu solchen von der Medienlandschaft erkorene Kollegen geben höchst unterschiedliche Prognosen ab.

Am Ende kann es die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim nur etwa der Hälfte des Volkes recht machen. Einen erheblichen Anteil an der zu erwartenden Konfusion hat die journalistische Laienspielschar, die zum grossen Teil auch einen Tag vor Ende der ersten Instanz nicht begriffen hat (s.o.), dass die Aussage des potentiellen Opfers einen klassischen Beweis im Sinne der deutschen Strafprozessordnung darstellt. Vom Anfang bis zum Ende des Prozesses wird an das interessierte Publikum die Botschaft herangetragen, dass in dem Verfahren Aussage gegen Aussage stehe und es daher keinen Beweis für die Täterschaft Kachelmanns gäbe. Verständlich, wenn daraufhin ein Großteil des irregeführten Publikums mangels Vorliegen eines Beweises den Freispruch fordert und für den Fall einer Verurteilung einen handfesten Jusitizskandal wittern würde.

Da aber durch die Zeugenaussage des potentiellen Opfers ein Beweis vorliegt, demzufolge eine Vergewaltigung stattgefunden hat, eröffnet sich nur die Frage nach dem Wert des Beweises und damit der Glaubwürdigkeit der Zeugin. Die Bewertung der Glaubwürdigkeit der Zeugin und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage ist das Kernproblem des Prozesses. Wer heute immer noch schreibt, es gäbe keine Beweise, hat das Grundproblem des Prozesses bis dato nicht erkannt. Weil die mehrfache Vernehmung durch Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung die einzige Zeugin nicht ins Wanken bringen konnte und kein Gutachter deren Beweiswert zweifelsfrei erschüttern konnte, ist nach dem Urteilsspruch jedenfalls Zurückhaltung angebracht. Denn im Gegensatz zu den schreibenden Laien und deren lesenden Gefolge kennt das Gericht die maßgeblichen Umstände des über entscheidende Strecken nichtöffentlichen Prozesses und wird die Bedeutung der einzigen Zeugenaussage besser einschätzen können als jeder Teilzeitbeobachter aus der dritten Reihe.

Montag, 23. Mai 2011

Mike Tyson: Tätowierer der Gesichtstätowierung des ehemaligen Boxweltmeisters macht urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend

Das Tattoo des Ex-Champs ist wichtiger Bestandteil eines Gags des neuen Warner-Brothers-Films "Hangover 2". Der Hauptdarsteller des Films wacht zu Beginn des Films mit einer Kopie des Gesichtstattoos von Tyson auf. Der Tatto-Künstler will mit seiner Klage gegen Warner Brothers Entertainment die Nutzung des von ihm nur für den persönlichen Gebrauch von Tyson entworfenen Tattoos für den Film verhindern. Ein lukrativer Vergleich für den Urheber der Tätowierung von Mike Tyson wird die wahrscheinlichste Lösung sein. Warner kann Geld mit dem Film verdienen und der Künstler schneidet sich einen angemessenen Teil vom Gewinn mittels Vergleich ab.

In Deutschland hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Urheberrechtsfähigkeit von Tätowierungen in einem Urteil zum Aktenzeichen V R 87/97 am 23. Juli 1998 schon einmal am Rande beschäftigt: "Es kann dahinstehen, ob der Kläger durch seine Tätigkeit Urheberrechte an Werken der bildenden Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschaffen hat. Selbst wenn dies - wie z. B. bei einem Maskenbildner (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1973 I ZR 114/72, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 1974, 672; Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 8. Aufl., § 2 Rz. 63; Rehbinder, Urheberrecht, 9. Aufl., § 14) - der Fall gewesen sein sollte, hat er seinen Leistungsempfängern keine Rechte daran eingeräumt. Nach den Feststellungen des FG haben die Leistungsempfänger über die Tätowierung hinaus keine weiteren Leistungen erhalten. Eine Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31 Abs. 1, 4 UrhG) an einem Urheberrecht i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG erfordert eine ausdrückliche oder schlüssige Vereinbarung, für die die Vorschriften über die Übertragung von Rechten nach §§ 398 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anwendbar sind."

Es dürfte keine Zweifel daran geben, dass eine Tätowierung Werksqualität erreichen und damit nach dem Urhebergesetz schutzfähig sein kann. Gemäß dem urheberrechtlichen Zweckübertragungsgrundsatz wird der Träger eines derart schutzfähigen Tattos lebenslang vom Tätowierer unbehelligt in ärmellosen T-shirts posieren dürfen, während der Bruder des Tätowierten das Motiv jedoch nicht ohne den Urheber zu fragen als Logo für seine Security-Firma nutzen darf.

Donnerstag, 19. Mai 2011

Lars von Trier und das Ende der Meinungsfreiheit

Lars von Trier über Hitler: "Natürlich, er hat falsche Dinge getan, aber ich kann ihn auch sehen, wie er da am Ende in seinem Bunker hockt. Ich glaube, ich verstehe den Mann. Er ist nicht unbedingt das, was man einen guten Kerl nennt. Aber ich verstehe vieles an ihm und kann mich sogar ein bisschen in ihn einfühlen." "Ich sympathisiere ein bisschen mit ihm, ja." "Ich bin nicht für den Zweiten Weltkrieg, und ich bin nicht gegen Juden. Ich bin sogar sehr für die Juden. Oder nein, so doll nun auch wieder nicht. Schließlich geht einem Israel wirklich auf die Nerven." "Wie komme ich jetzt bloß aus diesem Satz wieder raus?" "Okay, ich bin ein Nazi."

Die Leitung des Filmfestivals von Cannes über die Meinungsfreiheit:
"Das Festival bietet Künstlern aus aller Welt die außergewöhnliche Möglichkeit, ihre Arbeiten zu präsentieren und die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kunst zu verteidigen."

Heute wurde der dänische Regisseur Lars von Trier von der Festivalleitung zur unerwünschten Person erklärt und vom Festival ausgeschlossen. Sein Wettbewerbs-Film "Melancholia" ist weiter im Wettbewerb um die "Goldene Palme", die er im Jahre 2000 mit "Dancer in the Dark" gewonnen hatte. Sein Film "Antichrist" (Prolog s.o. youtube) wurde im Wettbewerb der 62. Filmfestspiele von Cannes uraufgeführt.

Montag, 16. Mai 2011

Von der Schattenseite des Lebens als Fachanwalt für IT-Recht: "Ein Anwalt muss doch die Verlängerung eines Urteils verhindern können!"


"Also ich habe da mal Mist gebaut über ebay und so. Da gibt´s so ein Urteil und ich will nicht, dass das verlängert wird, weil der Käufer schon damals über den Käuferschutz von ebay sein Geld bekommen hat."

Und warum gibt es ein rechtskräftiges Urteil, wenn doch gezahlt wurde?

"Weiss ich auch nicht, ich hab´s dem Richter damals aber gesagt gehabt."

Wenn es einen Titel gibt, dann hält der 30 Jahre, den braucht man nicht zu verlängern.

"Ach so, aber ich hab´damals die Finger gehoben und der eine will immer noch das Geld."

Und was soll ich jetzt machen?

"Na, als Anwalt muss man das doch rauskriegen können, was da so gelaufen ist, vielleicht mal einen Brief an ebay schicken?"

Haben Sie noch das Urteil oder die Auktionsnummer von ebay?

"Nö, glaube nicht, muss ich mal suchen."

Ja, machen Sie das.

"Ok, danke."

Donnerstag, 12. Mai 2011

Plagiate: "Und dann lauf' ich, und dann schnauf' ich, und dann blas' ich dir dein Häuschen ein."

Die Fabel "Drei kleine Schweinchen und der magische Doktortitel" nähert sich noch lange nicht dem Ende. Der böse Wolf in Gestalt einer dunklen Datenhydra wird noch weiteren niedlichen Ferkeln den schon sicher geglaubten Titel in einem einzigen Atemzug hinfortblasen. Was im "Selbstbedienungsladen Politik" in der Regel funktioniert, ist im "Elfenbeinturm Wissenschaft" wider Erwarten mehrmals gescheitert. Ohne die Transparenz des Internets konnte man die Regeln der Wissenschaft noch recht gelassen verletzen. Kein Plagiator hätte sich zum Zeitpunkt der Abgabe der Doktorabeit träumen lassen, dass seine Dissertation einmal im weltweiten Datennetz mit Hilfe von Volltextdatenbanken auf Textübernahmen durchsucht werden würde. Nun haben Politiker und Führungskräfte der Wirtschaft schlaflose Nächte, weil von ihnen wegen ihrer uneigennützigen Motive zuvor noch belächelte Wissenschaftler von Leidenschaft und Neugier getrieben ein Schweinchen nach dem anderen zur Strecke bringen. Wir dürfen gespannt sein, an welche Doktorhäuschen das böse Internet in Zukunft noch klopfen wird.

Dienstag, 10. Mai 2011

Fachanwalt für IT-Recht gratuliert Gisela Friedrichsen zum Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins 2011 in der Kategorie Print


Frau Friedrichsen erhält den Preis nach Angaben des Vereins, weil sie ihre umfassenden Gerichtsreportagen dazu nutze, Defizite im Rechtssystem zu beleuchten. Es gäbe "wohl niemanden in der Bundesrepublik, der so kontinuierlich auf diesem Niveau über Gerichtsverfahren berichtet".

Ich teile diese Einschätzung, insbesondere anläßlich folgender, gerade in SPIEGEL-online erschienener Zeilen in Friedrichsens Bericht "Vielleicht hat sie das Messer nur gefühlt?", bei deren Wahrnehmung jeder Studienanfänger unweigerlich zuckt: "Der letzte Sachverständige - und damit der letzte Zeuge - wurde gehört, in wenigen Wochen soll das Urteil gesprochen werden."

Noch Ende letzten Jahres war Frau Friedrichsen fälschlicher Weise felsenfest davon überzeugt, daß es im Kachelmann-Prozess überhaupt keine Zeugen für die angebliche Tat gäbe, nunmehr wird gar jeder Gutachter in einen Zeugen verwandelt.

Schwamm drüber. Eigene Defizite gleich mit zu beleuchten ist schließlich keine Schande und außerdem bescheinigt die Jury lediglich ein kontinuierliches Niveau. Um dieses in Zukunft ein wenig zu heben, anbei ein kleines Geschenk zum Andenken:

Die StPO nennt folgende Beweismittel:

• den Beweis durch Angaben des Betroffenen (Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten), namentlich dessen Geständnis, §§ 133 ff., 243 Abs. 4, 254 StPO

• den Zeugenbeweis, §§ 48 ff. StPO, §§ 250 ff. StPO

• den Sachverständigenbeweis, §§ 72 ff. StPO

• den Urkundenbeweis, § 249 StPO

• den Augenscheinsbeweis, § 86 StPO

Weiterhin viel Erfolg!

Donnerstag, 5. Mai 2011

Liebe Kolleginnen, eine Studie beweist: Ungebildete Frauen haben mehr Sex!


Eine hohe Zahl an Sexualpartnern soll sich nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung negativ auf die schulischen Leistungen einer Frau auswirken. Je weniger Sexualpartner eine junge Frau hat, desto besser fällt ihre Bildung aus. Ob dies im universitären Bereich ebenfalls gilt, wurde nicht untersucht. Auch der Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der Examensnote und der Anzahl der Sexualpartner besteht, wurde daher noch nicht nachgegangen, so dass weder ein Prädikatsexamen noch ein akademischer Grad Rückschlüsse auf private Lebensumstände zuläßt.

Angela Merkels Reaktion auf bin Ladens Tod beweist: "Killerspiele senken die Hemmschwelle zur Gewalt"


Eine Ahnung darüber, was für Dateien auf den Computern von Bundestagsabgeordneten gespeichert sein können, hat man spätestens mit der Verurteilung von Jörg Tauss bekommen. Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel jüngst auf die Nachricht des Todes von Osama bin Laden mitteilte "Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten", Bundespräsident Christian Wulff befand "Ich halte die Ausschaltung von Osama bin Laden für einen unschätzbaren Erfolg im weltweiten gemeinsamen Kampf gegen den menschenverachtenden Terrorismus" und Bundesaussenminister Guido Westerterwelle festhielt, "Dass diesem Terroristen sein blutiges Handwerk gelegt werden konnte, ist eine gute Nachricht für alle friedliebenden und freiheitlich denkenden Menschen in der Welt", dürfte klar sein, dass die Laptops vieler Abgeordneter mit First-Person-Shootern - auch Ballerspiele genannt - vollgestopft sind. Der Duktus unserer Volksvertreter entstammt dem Sprachgebrauch jener Computerspiele, bei denen der Spieler aus der Egoperspektive in einer dreidimensionalen Spielwelt agiert und mit Schusswaffen computergesteuerte Gegner bekämpft. Offensichtlich sind unserer Politiker durch diese Spiele völlig verroht und konnten Ihre Maske angesichts der Nachricht des Todes von Enemy No. 1 nur unzureichend hochhalten. Im Ergebnis ähnlich hätte es nämlich der Duke formuliert: "Rest in pieces".

Mittwoch, 4. Mai 2011

Eilmeldung: Sicherheitsverfahrung weiter zulässig


Wie soeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitgeteilt wurde, bleibt die Sicherheitsverfahrung in Deutschland auch weiterhin zulässig. Streitig war, ob die insbesondere unter älteren Strassenverkehrsteilnehmern beliebte Sicherheitsverfahrung gegen § 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstößt, der unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verbietet. Damit wurde nun klargestellt, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn auch innerhalb geschlossener Ortschaften mangels genauer Ortskenntnis zum Erreichen des Endziels zunächst eine Sicherheitsverfahrung erfolgt, um sich auf Basis der damit gewonnenen Kenntnisse der Umgebung langsam an das eigentliche Ziel heranzutasten. Umweltverbände hatten auf Basis der Straßenverkehrs-Ordnung versucht, ein ausdrückliches Verbot der Sicherheitsverfahrung durchzusetzen, um damit den aus ihrer Sicht insoweit vermeidbaren CO2-Ausstoß durch Kraftfahrzeuge zu reduzieren.

"Sie haben Ihre Firma bei unserem B2B-Handelsportal "Gewerbekunden-Marktplatz.de" angemeldet,




den dafür fälligen Rechnungsbetrag jedoch nicht überwiesen." Ein freundliches Schreiben der "IT-Dienstleistung und Beratung GmbH" aus der Neefestraße 88 in 09116 Chemnitz führt das gleiche Aktenzeichen wie eine vorhergegangene Rechnung der "Melango GmbH" aus der Neefestraße 88 in 09116 Chemnitz. Die bedankte sich in ihrer Rechnung damals noch ganz artig bei den Mandanten dafür, dass diese ihre Firma "bei Melango.de registriert haben". Das Schreiben der "IT-Dienstleistung und Beratung GmbH" trägt aber keine Rechnungsnummer. Sollten sich die Mandanten zwischenzeitlich auch unter "Gewerbekunden-Marktplatz.de" angemeldet haben, weil Sie bereits gute Erfahrungen mit "Melango.de" gemacht hatten? Immerhin weist das Impressum unter "Gewerbekunden-Marktplatz.de" die Melango GmbH aus, während die "IT-Dienstleistung und Beratung GmbH" für die angebliche Registrierung unter "Gewerbekunden-Marktplatz.de" Geld haben will. Möchte die Melango GmbH auch noch das Geld für die Registrierung bei Melango.de? Ist der Geschäftsfüher beider GmbHs mit seinen Firmen durcheinander gekommen? Haben sich die Mandanten auf "Melango.de" und "Gewerbekunden-Marktplatz.de" angemeldet oder nur auf einem Portal oder überhaupt nicht? Fast spannend.

Dienstag, 3. Mai 2011

Codename "Geronimo"


Vom us-amerikanischen Geheimdienst CIA offensichtlich mit Bedacht gewählt wurde der Codename "Geronimo" für Usāma ibn Muhammad ibn Awad ibn Lādin, besser bekannt als Osama bin Laden. Gokhlayeh (im Foto ganz rechts), 1820 geboren und von den Mexikanern und Nordamerikanern "Geronimo" genannt, war der letzte grosse indianische Kriegshäuptling, der lange erfolgreichen militärischen Widerstand gegen die Landnahme der Vereinigten Staaten und Mexikos in den Indianergebieten leistete. Seine Eltern wurden von Skalpjägern während eines von weissen Siedlern veranstalteten Festes erschossen. Seine Mutter, seine Frau und seine drei Kinder wurden Jahre später bei einem Angriff auf ihr Dorf in Abwesenheit der männlichen Indianer von mexikanischen Soldaten getötet. Geronimo stellte sich nach jahrelangen Kämpfen gegen Mexico und den USA 1886 dem us-amerikanischen Militär und verstarb 1909 als Kriegsgefangener. Auf dem Sterbebett bedauerte er, sich ergeben zu haben.

Samstag, 30. April 2011

Alles ist Jura: Nationalkeeper Manuel Neuer wird von den "Ultras Gelsenkirchen" ausgeschlossen - Recht so?


Der geplante Wechsel von Nationaltorhüter und nunmehr Ex-Ultra Manuel Neuer von Schalke 04 zum FC Bayern München hatte nun erste juristische Konsequenzen. Neuers Mitgliedschaft bei den Ultras Gelsenkirchen ist wegen des angeblichen Wechsels zu den Bayern erloschen, wie dem Fanzine "Blauer Brief" in der aktuellen Ausgabe zu entnehmen ist: "Manuel hat uns schmerzlich bewiesen, dass wir unseren Glauben nicht zu sehr an Spieler verschenken sollten. Betrachten wir Spieler als das was sie fast alle sind, Berufssportler, die zeitlich begrenzt das königsblaue Trikot tragen dürfen!" Die gemeinsame Ablehnung des Wechsels verbindet gar feindliche Lager: "Es steht vollkommen außer Frage, dass die Mitgliedschaft bei Ultras GE mit dieser Aktion erlischt, worüber wir ihn selbstverständlich informiert haben. Sein Verhalten tritt nicht nur die Werte unzähliger Schalker mit Füßen, sondern zusätzlich auch noch die Werte vieler eingefleischter Münchener, die den Transfer ebenfalls ablehnen - aber das nur am Rande."

Um die Angelegenheit etwas besser einordnen zu können, muss man wissen, dass Neuer in allen Schalker Jugend-Mannschaften gespielt hat und noch vor seiner Profikarriere seit 2003 mit den Gelsenkirchener Ultras in deutschen Stadien unterwegs war. Allerdings lautet die korrekte Bezeichnung dieser Schalker Fans "Ultras Gelsenkirchen e.V.", vertreten durch den Vorstand Jan Klaffke, Dennis von Heesen und Peer Heckel. Deren Satzung ist beim zuständigen Registergericht, dem Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Registernummer VR1498 hinterlegt. Für ein schnelles Posting ist die Einsichtnahme in die Vereinssatzung zu aufwendig, obwohl gem. § 79 BGB die Einsicht des Vereinsregisters jedem gestattet ist. Ich würde allerdings wetten, dass der Ausschluss von Neuer weder durch die Satzung der "Ultras Gelsenkirchen e.V." noch durch das Vereinsrecht der §§ 21 BGB ff. gedeckt ist, denn die Wahrnehmung der Vertragsfreheit durch ein Mitglied des Vereins kann selbst bei einem Wechsel zu den Bayern kein Grund für das Ende seiner Mitgliedschaft sein.

Mit dem Rauswurf von Neuer schütteln die Ultras aber erfolgreich ein Korsett ab, das ihnen das bürgerliche Recht aufgezwungen hat. Man darf davon ausgehen, dass deren vereinsrechtliche Organisation dem Zwang entsprungen ist, in der Schalker Fanlandschaft Kontur belegen und gegenüber dem Verein dauerhaft anerkannt werden zu können. Mit dem rechtswidrigen Ausschluss des Nationaltorhüters beweisen die Ultras dagegen, dass sie ihre Werte als Schalker Fans im Zweifel über das bürgerliche Recht stellen. Und das mit gutem Grund, denn der zivilrechtlich gedeckte Wechsel Neuers ist tatsächlich ein Verrat an der Idee der Schalker Ultras, die sich in keine Vereinssatzung rechtssicher einbauen läßt. Das dauerhafte Fan-Bekenntnis eines Ultras zu Schalke 04 schliesst einen Spielerwechsel in Personalunion zu Bayern München selbstverständlich aus: "Nein, Manuel, sowas macht man nicht, wenn man S04 im Herzen trägt und die Wahl hat!"

Manuel Neuer wird sich gegen den Rausschmiss nicht wehren und hat mit der unterlassenen Vertragsverlängerung die Chance verpasst, nicht nur bei Schalke 04 unsterblich zu werden. Seine Äußerungen zum Wechsel "Ich möchte immer auf dem höchsten Niveau spielen, das ist die Champions League. Als Persönlichkeit einen Schritt machen, auf eigenen Beinen stehen." und "Ich möchte mich weiterentwickeln, einen neuen großen Schritt in meiner Karriere machen" sind stereotype Erklärungen eines jungen Fussballspielers, dessen Charakter den Verlockungen von noch mehr Geld nicht standgehalten hat. Ohne Frage hätte Deutschlands Torhüter Nummer 1 seine millionenschwere Karriere auch bei Schalke 04 erfolgreich fortsetzen können. Er hätte sich ein Beispiel nehmen können an unvergänglichen Ikonen der Fankultur. An Steven George Gerrard, einem der besten Mittelfeldspieler der Welt, der seit seinem neunten Lebensjahr für den FC Liverpool spielt. An Torhüter Víctor Valdés Arribas, der im Sportinternat des FC Barcelona gross geworden ist und 2009 mit seinem Verein Champions League, Meisterschaft und Copa del Rey gewonnen hat. Dass Arribas 2010 mit Spanien nur als Ersatztorhüter Weltmeister geworden ist, liegt schliesslich an Torwartlegende Iker Casillas Fernández, Stammtorhüter und Kapitän von Real Madrid und der spanischen Fußballnationalmannschaft. Der spanische Weltmeister mit dem Beinamen "El santo de Móstoles" wurde 2008, 2009 und 2010 zum Welttorhüter des Jahres gewählt und spielt seit seiner frühesten Jugend nur für Real Madrid. Manuel, hast Du denn niemals "Tote Hosen" gehört?

Freitag, 29. April 2011

"Traumhochzeit": BILD.de verbreitet live ungefilterte Beleidigungen gegen England

Die neben dem über BILD.de veröffenlichten Live-Stream der Hochzeit des britischen Thronfolgers eingeblendeten Kommentare der verbundenen Facebook-User sind unzensiert, ehrlich und selbstredend weltweit lesbar. BILD.de im erlesenen Zeitpunkt als Vorreiter in Sachen Meinungsfreiheit. Internet macht´s möglich, two thumbs up!

Donnerstag, 28. April 2011

Streusand von Kornmeier & Partner: Abmahnung im Namen der GSDR GmbH wegen filesharing des Titels „Duck sauce - Barbra Streisand (Original Mix)”


Die Anwälte von Kornmeier & Partner mahnen im Namen der GSDR GmbH angebliche Nutzer von peer-to-peer-Tauschbörsen ab und werfen ihnen vor, den Titel "Duck sauce - Barbra Streisand (Original Mix)" im Internet angeboten zu haben. Der Song "Barbra Streisand" des New Yorker House-Duos Duck Sauce soll der Schauspielerin Barbara Joan Streisand gewidmet sein. Die angebliche "Inhaberin ausschließlicher Rechte an der Tonaufnahme" soll die GSDR GmbH sein. Wegen der Verletzung angeblicher Rechte der GSDR GmbH an "Barbra Streisand" wird mit der Abmahnung ein Vergleichsangebot unterbreitet, das mit einer kurzfristigen Zahlung von EUR 450,- Euro auf Seiten des Abgemahnten erfüllt werden soll. Der Kreis schliesst sich, denn Frau Streisand hatte schon im Jahre 2003 - vor der Einführung von Google Earth oder Google Streetview - die Website Pictopia.com auf 50 Millionen US-Dollar verklagt, weil dort eine Luftaufnahme ihres Hauses an der Küste von Kalifornien zu finden war. Ich widme diesen Blogeintrag Barbara Streisand, weil die Klage erfolglos war und ihr Haus deshalb heute auf Wikipedia zu sehen ist.

Mittwoch, 27. April 2011

Rechtsanwälte mit der Note "ausreichend" in beiden Staatsexamina unerwünscht


In der neusten Kammerkurzmitteilung 4/2011 der Rechtsanwaltskammer Celle werden für das Landgericht Lüneburg Arbeitsgemeinschaftsleiter für die viermal im Jahr beginnende anwaltliche 4. Pflichtstation zur Ausbildung von Rechtsreferendaren gesucht.

Allerdings sollen sich nur Kolleginnen und Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer melden, die über mindestens ein Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ verfügen.

Da nützen weder Promotion noch Master of Laws, auch drei Fachanwaltstitel helfen hier nicht weiter. Selbst erfolgreiche Kanzleigründer oder die schlauesten Füchse unter den Strafverteidigern müssen draussen bleiben, wenn hier nicht mindestens ein befriedigendes Staatsexamen vorgewiesen werden kann. Schade für die angehenden Kollegen in der Referendarausbildung, denn welcher berufserfahrene Anwalt ohne die geforderte Mindestnote wird denn nach einem solchen Aufruf darum bitten, seine über Jahre erworbenen Fachkenntnisse angehenden Volljuristen vermitteln zu dürfen. Ein "Verblassen" der Examensnoten auch Jahre nach dem Berufseinstieg als Rechtsanwalt scheint es in diesem Fall nicht zu geben.

Der Notenanforderung scheint der Glaube an eine Qualitätssicherung der Ausbildung junger Juristen mittels Examensnote zu Grunde zu liegen, obwohl die Kammer die Bedeutung anwaltlicher Beteiligung am Ende allgemeiner formuliert: "Die Mitarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Juristenausbildung."

Mittwoch, 20. April 2011

Skandalöse Ungleichbehandlung? Endformel "Jesus hat Sie lieb" führt in NRW zur Kündigung - Anfangsbefehl "Grüß´ Gott" in Bayern unbedenklich


Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die fristlose Kündigung eines Callcenter-Agenten aus Bochum für rechtmäßig erachtet, weil dieser sich von Kunden am Telefon stets mit den Worten "Jesus hat Sie lieb" verabschiedete. Der unmißverständliche Befehl am Anfang eines Gesprächs, Gott zu grüßen, wird dagegen in Bayern auch von Mitarbeitern öffentlicher Stellen selbst Atheisten mit kleinstem Anliegen entgegengeschleudert. Was zunächst wie ein föderalistisches Ungleichgewicht aussieht, ist im Ergebnis nur eine konsequente Huldigung an unser Grundgesetz. Schließlich heißt es in dessen Präambel: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." Zuerst kommt eben Gott, dann die Menschen und von Jesus ist überhaupt nicht die Rede.

Dienstag, 19. April 2011

Anonymes Webhosting: "Abmahnungen gibt es in der Türkei keine, somit sind Sie sicher vor Abmahnungen"


Im Rahmen einer Recherche über eine Persönlichkeits- und Markenrechtsverletzung stosse ich auf einen türkischen Provider, der gezielt deutsche Kunden anspricht:

"Hallo Deutschland! Grüezi Schweiz! Servus Österreich! Willkommen! Spüren Sie die Freiheit im Internet? Lernen Sie es kennen, ziehen Sie auf die linke Datenspur und geben Sie vollgas und das völlig anonym!"

Das Geschäftskonzept mit 74.000 Kunden und über 270.000 betreuten Domains wird in deutscher Sprache offensiv mit eigenen Beziehungen und der nachlässigen türkischen Justiz beworben:

  • "Von Ihrem Türkei-Urlaub werden Sie wissen dass Plagiate, Markenrecht und illegale Aktivitäten nicht besonders erfolgreich verfolgt werden und wenn es dann um Domains und Content/Inhalt geht, wird seitens der Türkei nichts unternommen. Somit können wir nicht gezwungen werden Daten freizugeben und wenn doch ist der Inhaber für Ihre Domain in Hongkong eingetragen, der Admin-C in Somalia. Somit erhalten die türkischen Behörden diese Daten, die auch jederzeit in Whois einsehbar sind. Sie sind mit uns garantiert auf der sicheren Seite! Was Sie hosten möchten, was unsere Kunden machen, ist uns egal. Sie können hosten was Sie möchten!"

  • "Wenn Sie auf MediaOn.com buchen, sind Sie ein Kunde von MediaOn.com mit Standort Türkei. Wir haben in der Türkei einen recht hohen Einfluss und können somit unseren Kunden die gewünschte Anonymität und Sicherheit anbieten."

  • "Als einziger Provider weltweit anonymisieren wir ALLE Domain-Endungen. Egal um welche Domain es geht. Bei uns können Sie jede Domain-Endung anonym erwerben oder durch uns anonymisieren lassen."

  • "Mit einem eigenen Rechenzentrum in der Türkei. Somit liegen Ihre Seiten ausserhalb Europa oder USA wenn Sie sich für den Standort Türkei - TR (Turkey) entscheiden."

  • "Wir bieten Ihnen einen einmaligen Whois-Schutz an, der garantiert wasserdicht ist und garantiert niemand an Ihre Daten rankommt. Bei der Bestellung werden Sie lediglich nach einer Emailadresse gefragt. Wir fragen Sie nicht nach Ihren Daten und werden das NIEMALS tun!"

  • Ein beeindruckender Service, der soweit ersichtlich noch nicht Gegenstand von deutschen Gerichtsentscheidungen gewesen ist und sich offensichtlich bewährt hat, wie zahlreiche Einträge in einschlägigen Foren belegen. Standortnachteil Europa:

    "Regge dir eine .com oder .net Domain mit
    whois protect bei Kolido oder Mediaon.

    Ansonsten kann ich dir schon einemal das Rechtsforum
    ans Herz legen wenn Du es mit deiner .de versuchst."

    Freitag, 15. April 2011

    Fünf Jahre nach den dramatischen Ereignissen in Antaloor steht Oma für den Download von „Two Worlds II“ am Pranger


    Gefangen in den dunklen Verliessen von Gandohars Schloss scheint jegliche Hoffnung auf Oma´s Rettung vergebens. Böse Mächte sind am Werk, um die schlummernde Rente einer alten Generation zu heben und die Herrschaft an sich zu reißen. Doch als die Verzweiflung am größten ist, taucht ein Hoffnungsschimmer aus einer völlig unerwarteten Richtung auf. Ein Fachanwalt für IT-Recht bricht zu einer gefährlichen Reise durch ein am Boden liegendes Land auf, um Licht in die dunkle Vergangenheit Gandohars zu bringen und so doch noch die alles entscheidende Schwachstelle des mächtigen Abmahners zu finden, diese auszunutzen und Oma zu befreien.

    Als Rechteinhaberin des Computerspiels "Two Worlds II" läßt die Topware Entertainment GmbH aus Ettlingen die in Hamburg ansässige Kanzlei Reichelt Klute Aßmann per Abmahnung ihre Interessen vertreten. Mit der Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung verlangt und mit dem Angebot auf Zahlung von EUR 750.- ein Waffenstillstand angeboten. Nun liegt es zwar nah, dass Oma nicht selbst den strittigen Download vorgenommen hat, doch der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. 5. 2010, Az.: I ZR 121/ 08, "Sommer unseres Lebens", klargestellt, dass auch der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, als Störer auf Unterlassung haftet, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Werke in Internettauschbörsen einzustellen. Oma kann also nur dann aus den dunklen Verliessen von Gandohars Schloss fliehen, wenn sie die zum Zeitpunkt des Kaufs ihres WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen für dessen Schutz auch eingerichtet hat. Meine Streitaxt ist geschärft.

    Donnerstag, 14. April 2011

    "Gelbes Branchenbuch - Unser Angebot 2011" - Nur EUR 780,- pro Jahr für einen Eintrag im Online-Verzeichnis!


    Wie einer Suche nach dem Namen "Gelbes Branchenbuch" bei Google zu entnehmen ist, scheint nicht jeder Empfänger einer E-Mail das im pdf-Format mitgesandte Vertragsformular genau zu lesen. Unter dem Thread "Gelbes-Branchenbuch.info schickt Mahnbescheid und klagt" jammert "shadow32": "Wir haben uns im März versehentlich bei Gelbes-branchenbuch.info vom DMV Deutscher MEdien Verlag limited angemeldet und dann eine zahlungsaufforderung über insgesamt über 800 euro bekommen."

    Nunmehr geht es um die Domain "gelbesbranchenbuch.com" und den Vertragspartner GBB Ltd., Trust Company Complex, Ajeltake Rd., Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH 96960 mit der Firmennummer 37214. Wie meldet man sich aber aus Versehen mit einem Vertragsformular an? Aus Versehen ausdrucken, aus Versehen unterschreiben und aus Versehen abschicken? Nun gut, ein Ansatz mag sein, dass das Vertragsformular mit den Worten im Text der Begleitmail (jeweils unter Verwendung anderer Daten)

    "Zur Vorlage: Die Geschäftsleitung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gemäß § 33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes informieren wir Sie über Ihren Eintrag im Gelben Branchenbuch 2011.

    Firmenname : Fachanwalt für IT-Recht
    Firmenzusatz : Rechtsanwalt
    Branche : Rechtsanwälte
    Anschrift : Rechtsinformatik
    Region : Hannover
    Telefon : O511-8443535
    Telefax: O3212-8443535
    E-mail: ralfmoebius@gmx.de
    URL (Web) : kein Eintrag

    Wir bitten Sie freundlichst, die Daten zu überprüfen sowie den Anhang und diesen gegebenfalls an uns per Fax zu retournieren. Es ist auch eine reine formlose Datenkorrektur möglich.

    Sofern Sie die Datei nicht öffnen können, schauen Sie bitte ggf. unter dem folgenden Link:
    http://www.mktgod.com/...etc.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Gelbes Branchenbuch Team

    Sollten Sie zukünftig keine E-Mail Nachrichten empfangen wollen, senden sie bitte eine E-Mail mit dem Subject "NOEMAIL" an info@mktgod.com."


    einherkam.

    Die Taktik ist durchsichtig. In der Hoffnung, dass sich nicht jeder angeschriebene Kaufmann das beigefügte Formular genau durchliest, erhofft sich der Versender einen Vertragsabschluss durch Unterzeichnung und Rücksendung. Die Taktik scheint in einigen Fällen auch aufgegangen zu sein. Ganz so schlicht, wie ein Kollege mit den Worten "Auch wenn Sie auf diese Masche reingefallen und das unterschriebene Fax versandt haben, ist keine Kostenpflicht entstanden.", würde ich die Sache nicht beurteilen. An einen Kaufmann werden im Geschäftsverkehr andere Anforderungen gestellt als an einen Privatmann und man sollte die Tagesform eines Amtsrichters nie unterschätzen. Ich bin gespannt.

    Filesharer und Kerker: Abmahnung durch Schutt, Waetke Rechtsanwälte wegen Verletzungen des Urheberrechts am Computerspiel „Dungeons“ der Kalypso Media


    Der Kerker für böse Filesharer scheint nah - aber wohl nur als wörtliche Übersetzung des englischen Titels des Comupterspiels "Dungeons". Die Kalypso Media GmbH aus Worms lässt aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen an diesem Spiel durch Online-Tauschbörsen mittels Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke verfolgen.

    Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrags von EUR 500,00 soll nicht nur der Kerker vermieden werden, sondern die ganze Angelegenheit erledigt sein. Ein Angebot am unteren Ende des Abmahnreigens, aber immer noch zu teuer. Immerhin erhält der Abgemahnte auch eine unterhaltsame Einschätzung der Kollegen im Bereich der P2P-Terminologie. So heisst es: "Peer-to-Peer-Netzwerk (verharmlosend auch "Internettauschbörse" genannt)". Ein Peer-to-Peer-Netzwerk ist grundsätzlich jedoch nur für Leute gefährlich, die nicht wissen, dass die englische Schreibweise "ee" in der Regel die Aussprache /ɪ/ bedingt.

    Mittwoch, 13. April 2011

    Bekennerschreiben nach Brandanschlag: "der kapitalistische wahnsinn eben der nichts weiteres verdient hat als unseren entschlossenen gegenangriff"


    Ein erschütternder Beleg über die irregeführte Jugend, welche die Grundwerte unserer Demokratie einfach ignoriert, obwohl Öl, Atomkraft und Wirtschaftswachstum die Wegbereiter ihres Wohlstands waren. Nach einem hinterhältigen Brandanschlag auf die Polizeiwache in Berlin-Fridrichshain liegt nun ein Bekennerschreiben vor, das ausdrücklich Bezug auf die erfolgreiche Räumung eines Hauses in der Liebigstrasse 14 nimmt:

    "am frühen morgen des elften aprils haben wir den polizeiabschnitt in der wedekindstraße in berlin friedrichshain mit steinen farbe und brandsätzen attackiert.
    gleich vorweg wollen wir klar stellen dass zum zeitpunkt als die brandsätze durch die offen stehende tür in den vorraum flogen sich der bulle bereits aus diesem entfernt hatte und somit keiner direkten gefahr ausgesetzt war. ebenso wurden die ausgelegten krähenfüße durch warndreiecke erkenntlich gemacht um keine unbeteiligten zu gefährden. alle anderen behauptungen sind lügen und schlechte propaganda der polizeipresse.
    von dieser wache werden die einsätze gefahren um den reibungslosen ablauf von kommerz und profitmaximierung im friedrichshainer kiez zu sichern. so auch in der liebigstraße wo die bullen als willige helfer für suitbert beulker die straßen belagern um sein "eigentum" vor angriffen zu schützen. dass dieser situation eine gewaltsame räumung der mieterInnen durch zweieinhalb-tausend schwer bewaffnete bullen vorausgegangen ist werden wir jedoch nicht vergessen. wir setzen auf den "broken-window-effect" und hoffen auf ein schnelles scheitern der sanierungsarbeiten.
    nun steht der erste mai vor der tür und was uns erwartet dürfte bekannt sein: polizeiliche besatzungszone in kreuzberg als experimentierfeld für konzepte der aufstandsbekämpfung sozialarbeiter die uns was vom recht auf friedlichen protest erzählen und ein myfest was uns eher an ballermann erinnert. abgerundet wird das ganze durch die übliche hetze von presse bullen und politik.
    und tatsächlich haben wir verdammt viele gute gründe mal so richtig auf den putz zu hauen denn an der beschissenheit der herrschenden verhältnisse hat sich überhaupt nichts geändert: mieterhöhung verdrängung lohnkürzung arbeitslosigkeit – der kapitalistische wahnsinn eben der nichts weiteres verdient hat als unseren entschlossenen gegenangriff. wann und wo wir zuschlagen bestimmen wir!
    mit diesem angriff gedenken wir denen die durch polizeigewalt zu tode kamen und grüßen all jene die in den knästen gefangen gehalten werden. und nicht zuletzt verabschieden wir uns hiermit schweren herzens von dieter glietsch einem Mann mit „größe“ der für deeskalation mit schlagstock und schusswaffe steht und schicken schonmal feurige grüße an seine/n nachfolgerIn ins polizeipräsidium.
    reißen wir die fesseln von uns um die autorität zu konfrontieren und anzugreifen.
    für ein selbstbestimmtes leben. für die freiheit – für die Revolte!
    autonome gruppen"

    Dienstag, 12. April 2011

    Freiherr von und zu Guttenberg: Grillzeit! Urheber will Strafantrag stellen


    Geschädigte Autoren haben eine Woche nach dem Rücktritt des kopierenden Verteidigungsministers Freiherr von und zu Guttenberg von diesem eine Entschuldigung mit der angeblich eigenhändigen Unterschrift erhalten.

    Ob einer der verletzten Urheber die Unterschrift auf dem Brief genauer untersucht und festgestellt hat, dass diese nur eingescannt oder er erzürnt war, weil jeder nur einen Serienbrief erhalten hat, ist eine boshafte Frage, zu deren Bejahung nicht der geringste Anlass besteht und die deswegen auch nicht einmal zum Spass gestellt wird.

    Jedenfalls will nun endlich einer der betroffenen Urheber Strafantrag stellen, so dass die Begründung des öffentlichen Ineresses, um auch ohne Strafantrag eines Verletzten gegen den Urheberrechtsverletzer vorgehen zu können, nicht mehr notwendig sein wird.

    Sonntag, 3. April 2011

    Herr Kachelmann, die Prozesskosten und schöne Bilder seiner Ranch in Kanada

    Alles zusammen scheint nicht zu funktionieren. Derzeit wird die in British Columbia in Kanada gelegene Big-Sky-Ranch von Jörg Kachelmann im Internet hier und dort zum Verkauf angeboten. Schöne Bilder einer tollen Ranch, die zum Preis von 1.400.000,- CAD einen neuen Eigentümer sucht.

    Hintergrund mag die Tatsache sein, dass auch bei einem Freispruch nach § 467 StPO nur seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last fallen würden. Zu den notwendigen Auslagen gehören jedoch nur die gesetzlichen Gebühren eines Strafverteidigers und nicht die frei vereinbarten Honorare für zwei gefragte Spezialisten und in Eigenregie beauftragte Sachverständigengutachten. Bei der aktuellen Kachelmann-Umfrage glauben aber noch knapp 48% der Befragten an eine Verurteilung in erster Instanz. Eine rechtskräftige Verurteilung halten immerhin noch 21,58% für wahrscheinlich.

    Freitag, 1. April 2011

    Liebe ist stärker als der Tod: Wird Sohnemann zu Recht gerüffelt, wenn Mama immer stärker müffelt?


    Viel zu knapp berichtete die Saarbrücker Zeitung in der vergangenen Woche über das auf den ersten Blick etwas ungewöhnliche Zusammenleben von Mutter und Sohn. Der 46-jährige Spross hatte offenbar zeitlebens eine äußerst innige Beziehung zu seiner Mama, so dass er sich auch nach deren Tode nicht so recht von ihr trennen mochte. Und so lebte der Mann aus Saarlouis mehrere Jahre mit seiner stets schweigsamen und gutmütigen aber am Ende eben doch fortschreitend skelettierten Mutter in ungetrübter Harmonie, bis ein missgünstiger Nachbar der Symbiose von Leben und Tod durch eine schlichte Denunziation bei der Polizei ein jähes Ende bereitete. Etwa drei Jahre nach dem Tod musste Mama ihren Fernsehsessel für immer verlassen.

    Weder die Unverletzlichkeit der Wohnung noch der ebenfalls grundrechtlich geschützte Zusammenhalt der Familie konnten die öffentliche Hand davon abbringen, die über lange Zeit bewährte Familienbande zu zerreißen. Dabei hatte schon Mitte der siebziger Jahre der amerikanische Filmsoziologe Tobe Hooper in einer international beachteten Studie über eine texanische Familie die Vorzüge des Zusammenlebens im Familienverbund auch über den Tod hinaus belegt. Besonders in den Vereinigten Staaten genießt nämlich die intakte Familie das größte Ansehen der Gesellschaft und sorgt für eine hohe soziale Kompetenz ihrer Mitglieder. In der von Hooper beobachteten Familie konnten durch die Integration der verstorbenen Mutter den alleinstehenden männlichen Erwachsenen die Freuden und Vorteile des Familienlebens erhalten bleiben, die sie als Einzelgänger außerhalb des elterlichen Haushalts hätten aufgeben müssen.

    Im Gegensatz zu den USA scheint in Deutschland das Zusammenleben mit toten Familienangehörigen ein soziologischer Ansatz zur Vermeidung individueller Isolation zu sein, dem sich die Behörden derzeit noch vollständig verschließen. Dies dürfte insbesondere auf die Bestattungsgesetze der Länder zurückzuführen sein, die im Ergebnis den Umgang mit Leichen einheitlich bestimmen: "Jede Leiche muss bestattet werden." Und selbstredend darf Mutti auch nicht zu Hause einer besonders kreativen Form der Bestattung zugeführt werden, denn nicht nur Erd- und Feuerbestattung sind mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich außerhalb von Friedhöfen nicht zulässig, auch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung auf kontrollierte Heimverwesung hätte bei der zuständigen Behörde aller Voraussicht nach keine Aussicht auf Erfolg gehabt.

    Donnerstag, 31. März 2011

    Guttenbergerprobte Plagiatsjäger sezieren Dissertation von Edmund Stoiber´s Tochter


    Wieder ein Plagiatsvorwurf, wieder Jura, aber im Visier diesmal nur ein Promi-Töchterchen. Die wackere Schar der internetaffinen Dissertationsdurchleuchter hat nun die Doktorarbeit der Tochter von Dr. Edmund Stoiber, Rechtsanwältin Dr. Veronica Saß aus München, im Fadenkreuz.

    Unter dem Titel "Stoiber-Tochter muss um ihren Doktor fürchten" berichtet die Münchner Abendzeitung, dass im "VroniPlag" bereits 47 Seiten der Dissertation zum Thema „Regulierung im Mobilfunk” unter akutem Plagiatsverdacht stünden. Anders als Guttenberg in Bayreuth habe in Konstanz jedoch eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden müssen, wonach die Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter angefertigt und alle Quellen gekennzeichnet seien.

    Hoffentlich läßt sich Ede als Meister der freien Rede anlässlich der Affäre seiner Tochter noch einmal zu einer Höchstleistung animieren.

    Freitag, 25. März 2011

    Abmahnung von "Culcha Candela"?


    Jedenfalls behaupten die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler und Zerbe aus Linden, dass die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek unter dem Künstlernamen "Culcha Candela" Urheber an dem Musiktitel "Move it" seien und beschlossen hätten, sich gemeinsam im Wege der Abmahnung gegen die "öffentliche Zugänglichmachung" ihrer Musik mittels filesharing durch unberechtigte Dritte zur Wehr zu setzen. Eine von diesen Herren unterzeichnete Vollmacht lag der Abmahnung allerdings nicht bei. Dennoch wird von den abmahnenden Kollegen wärmstens empfohlen, fristgerecht eine Vergleichssumme von EUR 350,00 zu zahlen und eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

    Auf der Homepage der Band wird einerseits behauptet, Culcha Candela seien die Herren DJ Chino, Johnny Strange, Don Cali, Larsito, Mr Reedoo und Itchy. Dies sind nun jedoch nicht nur andere Namen, sondern auch nur sechs Personen. Die Abmahnung spricht von acht Personen. Andererseits sollen Culcha Candela inzwischen zum Pop-Establishment gehören und ihre Rolle als Hitlieferanten mit Liebe und Leidenschaft wahrnehmen, was wiederum für eine Beteiligung im Abmahnbusiness spricht.

    Aufhorchen läßt auch die Formulierung in der Abmahnung, dass die Sache mit der fristgerechten Zahlung des Vergleichsbetrages von EUR 350,- nur im Hinblick auf die verletzten Urheberrechte erledigt sein soll. Ob ein Anwaltshonorar im Wege des Schadensersatzes anschliessend nachgefordert wird, ist derzeit nicht bekant.

    Dienstag, 22. März 2011

    Sag` zum Abschied leise "Scheiße": Top-Kanzlei im Markenrecht verpasst Frist - Sachsen-Anhalt verzichtet auf Marken zur "Himmelsscheibe von Nebra"


    Die Kanzlei zählt zu den größten Anwaltskanzleien in Deutschland, die auf geistiges Eigentum spezialisiert sind und ist mit "ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Marken- und Patentrechts" besetzt. Obwohl die Sozietät unter "Wettbewerbern und Mandanten einen hervorragenden Ruf" genießt, ist es den Bevollmächtigten des Landes Sachsen-Anhalt nicht gelungen, die Beschwerdegebühren im Streit um die drei Marken "Himmelsscheibe von Nebra" fristgerecht einzuzahlen.

    Die Anwälte der Himmelsscheibenwächter aus Magedeburg hatten am letzten Tag der Beschwerdefrist gegen die Löschungsentscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 27.09.2010 zu den Aktenzeichen 302 50 476 - S 211/09 Lösch, 305 07 066 - S 216/09 Lösch und 305 06 901 — S 217/09 Lösch jeweils eine Einzugsermächtigung für die "amtliche Gebühr in Höhe von EUR 200,-" erteilt.

    Tatsächlich beträgt die amtliche Gebühr - wie in der Rechtsmittelbelehrung der Beschlüsse des DPMA ausdrücklich genannt - jedoch EUR 500,-. Da ein zahlenmäßig bestimmter Geldbetrag nicht auslegungsfähig ist und eine automatische Korrektur von zu niedrig angegebenen Beschwerdegebühren beim DPMA nicht erfolgt, war die korrekte Einzugsermächtigung über EUR 500,- am Folgetag - nach Bemerken des Fehlers - verspätet.

    Auch der immerhin 18 Seiten lange Antrag der Markenspezialisten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines "Versehens" erschien aussichtslos, denn das Bundespatentgericht hatte in einem sehr ähnlich gelagerten Fall sorgsam und lesenswert begründet auch keine Wiedereinsetzung gewährt. Auf diesen Beschluss des Bundespatentgerichts vom 06.08.2003 zum Az.: 19 W (pat) 40/03 wies das Deutsche Patent- und Markenamt deshalb auch ausdrücklich hin.

    Schliesslich erklärte das Land Sachsen-Anhalt seinen Verzicht auf die drei Marken, im Tonfall souverän, wie folgt: "Der Markeninhaber hat sich daher dazu entschieden, seine Rechte an der vorbezeichneten Marke - ohne Präjudiz - nicht weiterzuverfolgen, da der Streit darüber angesichts des bestehenden verwandten Schutzrechts nach § 71 UrhG, das Nachbildungen der Himmelsscheibe von Nebra ohne Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt ohnehin verhindert, müßig erscheint."

    Umfangreiche Schriftsätze auf Stundenhonorarbasis im Löschungsverfahren und der ausführliche Wiedereinsetzungsantrag lassen durchaus andere Rückschlüsse zu. Das ein dem angeblichen Rückzugsmotiv Sachsen-Anhalts zu Grunde liegendes Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 19. April 2005 zum Az.: 5 W 32/05 zu § 71 UrhG seit der Motezuma-Entscheidung des BGH vom 22.01.2009 zum Az.: I ZR 19/07 überholt sein dürfte, lässt ebenfalls tief blicken.

    Um in Zukunft mit Hilfe des Steuerzahlers dennoch Lizenzgebühren von denjenigen eintreiben zu können, die handgefertigte Nachbildungen des weltweit bekanntesten archäologischen Fundstücks der Bronzezeit anbieten, soll nach der Löschung der drei nationalen Marken das "Raubrittermodell Himmelsscheibe" nun auf ganz Europa ausgedehnt werden. Denn einhergehend mit dem nahenden Untergang der deutschen Marken wurden einfach drei identische Bildmarken (009533423, 009763392 und 009763475) beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern in Alicante angemeldet. Mit drei leckeren EU-Marken könnten Abmahnungen den Hunger der nimmersatten Himmelsscheibenwächter bald europaweit stillen.